als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
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- Franziska Brahms
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1 Antrag auf Wiederbestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Hiermit beantrage ich, Vorname, Name meine Wiederbestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Sachgebiet 1. Erreichbarkeit Privat. Straße PLZ/Ort Homepage Telefon. Mobil Telefax Unternehmen. Straße PLZ/Ort Homepage Telefon. Mobil Telefax Betriebs-Nr. (siehe Handwerkskarte) Unter welchen Kontaktdaten wünschen Sie die Aufnahme in das Sachverständigenverzeichnis und die Adressierung der an Sie als Sachverständiger gerichteten Schreiben? Privat Unternehmen Seite 1 von 6
2 2. Haben Sie einen Schwerpunkt auf Ihrem Sachgebiet oder soll die Wiederbestellung nur für ein Teilgebiet eines Vollhandwerks erfolgen? Wenn, geben Sie bitte Ihren Schwerpunkt bzw. das Teilgebiet an. Teilgebiet:... Schwerpunkt: In welcher Form üben Sie Ihre Sachverständigentätigkeit aus? hauptberuflich (wenn mindestens 60 % aller Einkünfte aus gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachtentätigkeit stammen) nebenberuflich Wenn Sie Ihre Sachverständigentätigkeit hauptberuflich ausüben und eine aktive Eintragung in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerbe zum aktuellen Zeitpunkt nicht besteht, beantworten Sie bitte folgende Fragen. a.) Sind Sie in den letzten 10 Jahren vor Ihrem Antrag auf Erstbestellung zum hauptberuflichen Sachverständigen mindestens 6 Jahre in einem Betrieb des Handwerks bzw. des handwerksähnlichen Gewerbes, für das Sie öffentlich wiederbestellt werden wollen, praktisch tätig gewesen, davon mindestens 3 Jahre als Handwerksunternehmer oder in betriebsleitender Funktion im Sinne von Abs.2, Satz 1 Nr.1 Sachverständigenordnung? b.) Haben Sie Ihre Niederlassung als Sachverständiger oder, falls eine solche nicht besteht, Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer. Fügen Sie bitte entsprechende Nachweise als Anlage bei. 4. Welche berufliche Tätigkeit üben Sie außer der Sachverständigentätigkeit noch aus? als Selbständiger Gewerbetreibender als Technischer Angestellter 5. Wie viele Gutachten haben Sie während Ihrer aktuellen Bestellzeit erstellt? (Bitte nach Sachgebieten aufgegliederte Darstellung, falls eine öffentliche Bestellung für mehrere Sachgebiete vorliegt) Sachgebiet Gesamtanzahl der Gutachten..... davon für Gerichte..,für Behörden..,für private Auftraggeber... Datumsangabe der letzten fünf Gutachten..... Seite 2 von 6
3 Sachgebiet Gesamtanzahl der Gutachten..... davon für Gerichte..,für Behörden..,für private Auftraggeber... Datumsangabe der letzten fünf Gutachten Entfällt mehr als ein Drittel Ihrer Gutachten auf Aufträge eines einzigen Auftraggebers? Wenn, geben Sie bitte den Auftraggeber an. 7. Bedienen Sie sich zur Vorbereitung (z.b. Ortsbesichtigung) Ihrer Gutachten sachkundiger Hilfskräfte (ausgenommen Schreibkräfte)? Wenn, geben Sie bitte die Anzahl Ihrer Hilfskräfte an Setzen Sie Hilfskräfte über die Vorbereitungsmaßnahme hinaus ein? Wenn, geben Sie bitte die Anzahl Ihrer Hilfskräfte an Welche durchschnittlichen Wartezeiten ergeben sich für Ihre Auftraggeber bis zur Gutachtenerstellung? 10. Mussten Sie während Ihrer aktuellen Bestellzeit Gutachtenaufträge zurückweisen? Seite 3 von 6
4 Wenn, geben Sie bitte die Anzahl und die Gründe für die Zurückweisungen an. 11. Wurden Sie in Ihrer aktuellen Bestellzeit wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt? Wenn, fügen Sie bitte den entsprechenden gerichtlichen Beschluss als Anlage bei. 12. Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch das Haftungsrisiko aus Ihrer Sachverständigentätigkeit abdeckt? Wenn, geben Sie bitte an, bis zu welcher Höhe Ihre Sachverständigentätigkeit versichert ist. 13. Sind Sie Mitglied einer berufsständischen Interessenvertretung (z. B. Kammer, Innung, Fachverband)? Wenn, geben Sie bitte an, in welcher berufsständischen Interessenvertretung Sie Mitglied sind. 14. Sind Sie Mitglied in einem Verband für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige? Wenn, geben Sie bitte an, in welchem Verband Sie Mitglied sind. 15. Der Sachverständige ist verpflichtet sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang ständig fortzubilden. Die Handwerkskammer ist gehalten, die Erfüllung der Fortbildungspflicht durch den Sachverständigen zu überwachen. Sollte der öffentlich bestellte Sachverständige über einen längeren Zeitraum den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen nicht nachgewiesen haben, so kann die Handwerkskammer den Fortbestand bzw. die erneute Bestellung unter Fristsetzung und Berücksichtigung der individuellen Umstände von geeigneten Fortbildungsmaßnahmen abhängig machen. Der Sachverständige sollte sich daher stets der Bedeutung der Fortbildung für den Bestand der öffentlichen Bestellung bewusst Seite 4 von 6
5 sein. Wird geeignete Fortbildung nicht belegt, so kann dies etwa dazu führen, dass eine Bestellung nur verkürzt erfolgt und mit Auflagen zur Fortbildung verbunden wird oder der Betroffene sich einer erneuten Sachkundeprüfung stellen muss. Bitte fügen Sie Ihre Fortbildungsnachweise als Anlage bei. Soweit Sie Nachweise nicht vorzuliegen haben, reichen Sie bitte die vom Fortbildungsträger angeforderten Nachweise bzw. Teilnahmebescheinigungen nach. Eine Fortbildung ohne Nachweis entbindet nicht von der Pflicht, den Fortbildungsnachweis zu erbringen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Pkt.16 und Pkt Haben Sie sich während Ihres aktuellen Bestellzeitraumes nachweisbar ständig fortgebildet? Wenn, geben Sie bitte an zu welchen Themen. a.) Auf dem Sachgebiet, für das Sie öffentlich bestellt und vereidigt sind Stand der Technik auf Ihrem Sachgebiet Neueste Erkenntnisse auf Ihrem Sachgebiet Neueste Gesetze, Verordnungen, Richtlinien auf Ihrem Sachgebiet b.) Allgemeine Sachverständigentätigkeit Aufbau und Stil eines Sachverständigengutachtens Rhetorik für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beim Ortstermin Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Gerichtstermin Vertragsrecht für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Prozessrecht für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Haftungsrecht für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Gebührenrecht für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Seite 5 von 6
6 Schiedsgutachterrecht für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Sonstige Themen (Angabe sonstiger Themen) 17. Haben Sie während Ihres aktuellen Bestellzeitraumes nachweisbar an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen? Wenn, fügen Sie bitte die Teilnahmebescheinigungen als Anlage bei oder reichen diese nach. 18. Nach welchen Stundensätzen arbeiten Sie, wenn das JVEG nicht zur Anwendung kommt? Diese Angabe ist freiwillig. 19. Haben Sie Anregungen oder Hinweise an Ihre Bestellkörperschaft? 20. Haben Sie Themenvorschläge für eine Sachverständigentagung? Ich versichere alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Ort, Datum, Unterschrift Seite 6 von 6
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