Anordnung der Handwerkskammer zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
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- Meike Hauer
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1 Anordnung der Handwerkskammer zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen Die Vollversammlung der Grafschaft Bentheim hat in der Sitzung am 3. Juni 205 eine Satzung zur Anordnung zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen in den Ausbildungsberufen Schilder- und Lichtreklamehersteller/in Land- und Baumaschinenmechatroniker/in Zweiradmechatroniker/in Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement beschlossen. Die Satzungen wurden durch Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom genehmigt. Schilder- und Lichtreklamehersteller/in Emsland-Grafschaft Bentheim vom 23. März 205 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim am 3. Juni 205 aufgrund der 4, 9 Abs. Nr. 4, 06 Abs. Nr. 0 der Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 998 (BGBl. I S. 3074; 2006 BGBl. I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juli 203 (BGBl. I. S. 2749) folgende Vorschrift der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU-Satzung) beschlossen: Satzung der Grafschaft Bentheim zur Anordnung Schilder- und Lichtreklamehersteller/in () Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für den Ausbildungsberuf Schilder- und Lichtreklamehersteller/in (Berufenummer ) wird mit folgenden Lehrgängen durchgeführt, die unter eingesehen werden können: Ausbildungsjahr Lehrgangs- Dauer/ kurs gem. HPI AW SCHI2/06 Handwerksbildungszentrum des Malerhandwerks e.v Bielefeld, Arnsberger Str. - 3 SCHI3/06 Handwerksbildungszentrum des Malerhandwerks e.v Bielefeld, Arnsberger Str. - 3 (2) Veranstalter (Träger) der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist die Innung für Werbetechnik- Schilder und Lichtreklameherstellerhandwerk Bielefeld Osnabrück. Grafschaft Bentheim Bramscher Str Osnabrück Seite von 6
2 Osnabrück, 3. Juni 205 Grafschaft Bentheim Land- und Baumaschinenmechatroniker/in Emsland-Grafschaft Bentheim vom 23. März 205 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim am 3. Juni 205 aufgrund der 4, 9 Abs. Nr. 4, 06 Abs. Nr. 0 der Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 998 (BGBl. I S. 3074; 2006 BGBl. I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juli 203 (BGBl. I. S. 2749) folgende Vorschrift der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU-Satzung) beschlossen: Satzung der Grafschaft Bentheim zur Anordnung Land- und Baumaschinenmechatroniker/in () Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für den Ausbildungsberuf Land- und Baumaschinenmechatroniker/in (Berufenummer ) wird mit folgenden Lehrgängen durchgeführt, die unter eingesehen werden können: Ausbildungsjahr Lehrgangskurs gem. HPI Dauer/ AW ab. G-LBM/05 2 des Handwerks GmbH, Lingen LBM/05 LBM2/05 2 Grafschaft Bentheim Bramscher Str Osnabrück Seite 2 von 6
3 LBM5/05 LBM7/05 (2) Veranstalter (Träger) der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Osnabrück, 3. Juni 205 Grafschaft Bentheim Grafschaft Bentheim Bramscher Str Osnabrück Seite 3 von 6
4 Zweiradmechatroniker/in I. Sach- und Rechtslage Emsland-Grafschaft Bentheim vom 23. März 205 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim am 3. Juni 205 aufgrund der 4, 9 Abs. Nr. 4, 06 Abs. Nr. 0 der Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 998 (BGBl. I S. 3074; 2006 BGBl. I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juli 203 (BGBl. I. S. 2749) folgende Vorschrift der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU-Satzung) beschlossen: Satzung der Grafschaft Bentheim zur Anordnung Zweiradmechatroniker/in () Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für den Ausbildungsberuf Zweiradmechatroniker/in (Berufenummer 270-0) wird mit folgenden Lehrgängen durchgeführt, die unter eingesehen werden können: Ausbildungsjahr ab. Lehrgangskurs gem. HPI G-ZR/2 G-ZR2/2 Dauer/ AW 2 FR Fahrradtechnik ZR/05 FR Motorradtechnik ZR/05 ZR-M/05 ZR-M3/05 Grafschaft Bentheim Bramscher Str Osnabrück Seite 4 von 6
5 (2) Veranstalter (Träger) der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Osnabrück, 3. Juni 205 Grafschaft Bentheim Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement I. Sach- und Rechtslage Emsland-Grafschaft Bentheim vom 23. März 205 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim am 3. Juni 205 aufgrund der 4, 9 Abs. Nr. 4, 06 Abs. Nr. 0 der Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 998 (BGBl. I S. 3074; 2006 BGBl. I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. Juli 203 (BGBl. I. S. 2749) sowie des 7 Abs. 7 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. IS 2749) zuletzt geändert durch Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 203 (BGBl. I S. 2749) folgende Vorschrift der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU- Satzung) beschlossen: Satzung der Grafschaft Bentheim zur Anordnung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement () Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (Berufenummer ) wird mit folgenden Lehrgängen durchgeführt, die unter eingesehen werden können: Grafschaft Bentheim Bramscher Str Osnabrück Seite 5 von 6
6 Ausbildungsjahr Lehrgangskurs gem. HPI Dauer/ AW ab. G-BUEM/4 BUEM3/4 BUEM4/4 (2) Veranstalter (Träger) der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Osnabrück, 3. Juni 205 Grafschaft Bentheim Grafschaft Bentheim Bramscher Str Osnabrück Seite 6 von 6
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