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1 Ausbildung 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie hiermit über interessante Ausbildungsförderprogramme der Agentur für Arbeit und der hessischen Landesregierung informieren. Sollten Sie Fragen zu den Einzelheiten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner/in im der Arbeitsagentur Marburg in Verbindung oder informieren Sie sich unter : Mit freundlichen Grüßen Ihr

2 Bezeichnung Zielgruppe Antragsberechtigte Förderung Antragstellung Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Bewerber/innen oder Auszubildende, deren Ausbildung zu scheitern droht. Ausbildungsbetriebe Kostenerstattung für Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung. Auch bei EQ-Förderung möglich. Jederzeit. Afföllerstr. 25 Frau Dersch Tel Marburg.151- Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen Ausbildungsverhältnisse von behinderte und schwerbehinderte Menschen. Ausbildungsbetriebe Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, dessen Höhe individuell, nach Umfang der Minderleistung und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen, zwischen der Agentur für Arbeit und dem Betrieb vereinbart wird. Antragsstellung vor Einstellungstermin. Afföllerstr. 25 Tel.: (kostenfrei) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Teilnehmer, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche Jugendliche mit Migrationshintergrund. Ausbildungsbetriebe Mind. 6 max. 12 Monate 216 (Arbeitgeber kann aufstocken) 108, pauschalierten Anteil an der Sozialversicherung. Zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk der EQ- Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. Antragsstellung vor EQ- Beginn.

3 Bezeichnung Zielgruppe Antragsberechtigte Inhalt Antragstellung Assistierte Ausbildung (AsA) Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit schwachem Schulabschluss. Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Grundsätzliche die Ausbildungsreife und die Berufseignung besitzen. Das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben Jugendliche mit Migrationshintergrund. Jeder Ausbildungsbetrieb der eine Person aus dieser Zielgruppe in betriebliche Ausbildung übernehmen will, oder bereits eingestellt hat. Die Ausbildungsbetriebe erhalten individuelle Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung und Begleitung im Betriebsalltag. Die Unterstützung richtet sich individuell nach den Bedürfnissen der Person, u.a.: Sozialpädagogische Begleitung. Förderung von IT- und Medienkompetenz. Elternarbeit. Phase I Vor der Ausbildung Vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Hilfen, z.b. bei Sprach- und Bildungsdefiziten. Beratung und Unterstützung bei der Ausbildungssuche. Die Teilnahme kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Alle Kosten werden von der Agentur für Arbeit vollständig getragen. Ein Bildungsträger wird von der Agentur für Arbeit Marburg mit der Durchführung beauftragt. Phase II In der Ausbildung Förderung fachtheoretische Fertigkeiten und Kenntnisse. Stabilisierung der Ausbildung und Sicherung des Abschlusses. Vorbereitung des Übergangs in Beschäftigung.

4 Bezeichnung Zielgruppe Antragsberechtigte Förderung Antragstellung Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler/innen Wieder da! Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9. Abgang aus der allgemeinbildenden Schule mit einem Hauptschulabschluss in Der/die Schüler/in muss bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als Ausbildungsplatzsuchender gemeldet sein Hauptwohnsitz in Hessen bei Ausbildungsbeginn. Nicht mit dem Inhaber/in, Gesellschafter/in verheiratet oder 1. oder 2. Grades verwandt. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften. Von der Ausbildungsvergütung 50% im ersten und 25% im zweiten Ausbildungsjahr. Antragsschluss ist der Für die kommenden Jahre gilt als Antragsfrist der 31. März. Doris Keitel Tel.: Fax:

5 Bezeichnung Zielgruppe Antragsberechtigte Förderung Antragstellung Ausbildungskostenzusc huss (AKZ) für Lernund Leistungsbeeinträchtigte Achtung: Wurde noch nicht verabschiedet! Maximal einen Hauptschulabschluss haben. Bei Ausbildungsbeginn ihr 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind. Dürfen mit dem Antragsteller/ Gesellschafter nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein. Dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BbiG) oder Handwerksordnung (HWO) haben. Beginn der Ausbildung im Antragsjahr. Abgehende aus Förderschulen und ehemalige Förderschüler/innen sowie Personen mit Problemen, die ihre Leistungsfähigkeit einschränken. Junge Menschen in der Nähe einer anerkannten Lernbehinderung. Sonstige Benachteiligte. Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) bei Unternehmen, Verwaltungen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Eine Berufsausbildung im Bereich der Altenpflegehilfe und Altenpflege wird ebenfalls bezuschusst pro Ausbildungsjahr. Höchsten bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertrags schriftlich vorliegen. Berücksichtigt werden Anträge, die bis zum 30. September des Antragjahres eingegangen sind. Sabine Fischer Tel.: Fax:

6 Bezeichnung Zielgruppe Antragsberechtigte Förderung Antragstellung Ausbildungsstellen für Altbewerber Achtung: Wurde noch nicht verabschiedet! Maximal einen Hauptschulabschluss haben und die sich im Vor-vorjahr (2014) oder früher bei der Agentur oder Jobcenter vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Bei Ausbildungsbeginn ihr 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein. Dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter oder Inhaber nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein. Dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BbiG) oder Handwerksordnung (HWO) haben. Beginn der Ausbildung im Antragsjahr. Keine Förderung von Ausbildungsverhältnissen, die direkt nach EQ beginnen, d.h. die im gleichen Jahr beginnen, wie die Einstiegsqualifizierung endet. Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) bei Unternehmen, Verwaltungen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Inhaber/innen von neu gegründeten bzw. übernommenen kleinen und mittleren Unternehmen, sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen wird ein Zuschlag von 10 % auf den Förderbetrag gewährt, sofern die Neugründung bzw. Unternehmensübernahme im Programmjahr oder in den vier vorausgegangenen Kalenderjahren erfolgt ist und es sich um eine hauptberufliche selbstständige Existenzgründung handelt. 100% der Ausbildungsvergütung in den ersten 6. Monaten Keine Erstattung der SV-Beiträge Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn beim eingegangen sein. Petra Jung Tel.: Fax: petra.jung@rpks.hessen.de

7 Bezeichnung Zielgruppe Antragsberechtigte Förderhöhe Antragstellung Programm zur Förderung des Abschlusses der Berufsausbildung (Abbrecherprogramm) Achtung: Wurde noch nicht verabschiedet! Hessischen Auszubildenden beim Abbruch der Ausbildung nach der Probezeit. Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb, bzw. bei einem außer- oder überbetrieblichen Übernahme-trägern der Ausbildungsmaßnahme. Der Abbruch der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Bei Ausbildungsabbruch das 27 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zum Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Dürfen mit dem Antragsteller/ Gesellschafter nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein. Dürfen noch keine andere abgeschlossene Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BbiG) oder der Handwerksordnung (HWO) haben. Seit dem 1. April 2012 werden auch betriebliche Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden, die aufgrund der Insolvenz, Schließung oder Stilllegung ihres Ausbildungsbetriebes den Ausbildungsplatz verloren haben, gefördert. Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) bei Unternehmen, Verwaltungen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Außer- oder überbetrieblichen Übernahmeträger der Ausbildungsmaßnahme (z.b. Kammern oder Berufsbildungszentren), auch andere geeignete, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, die eine größere Anzahl von Auszubildenden aus einer Insolvenz, Teilstilllegung oder Unternehmensschließung größeren Umfangs übernehmen, werden gefördert. 100% der Ausbildungsvergütung in den ersten 6. Monaten. Keine Erstattung der SV-Beiträge. Der Zuschuss wird nach Ablauf des Förderzeitraums und entsprechender Vorlage der Abrechnungen von Ausbildungsvergütung ausgezahlt. Auf Antrag und unter der Voraussetzung, dass entsprechende Mittel vorhanden sind, kann die Auszahlung eines Teilbetrags nach Vorlage von 3 Abrechnungen erfolgen. Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn beim übernehmenden Betrieb beim eingegangen sein. Petra Jung Tel.: Fax: petra.jung@rpks.hessen.de

8 Bezeichnung Zielgruppe Antragsberechtigte Förderhöhe Antragstellung Gut ausbilden Qualität in kleinen Betrieben Gefördert werden für Betriebsinhaber und Ausbildungspersonal Ausbildereignungsqualifizierung. Qualifizierung / Beratung von Betriebsinhabern oder Ausbildungspersonal zu Ausbildungsthemen auch in Vorbereitung einer Ausbildung. Zusatzqualifizierung für Betriebsinhaber oder Ausbildungspersonal zu Ausbildungsthemen. Für Auszubildende Zusatzqualifizierung für Auszubildende. Stütz-/Nachhilfeunterricht für Auszubildende (keine abh). Externe Ausbildungsabschnitte. Prüfungsvorbereitung. Klein-Betriebe mit weniger als 10* Beschäftigten, oder kleine gemeinnützige Organisation mit weniger als 10 Beschäftigten. Betriebssitz oder Ihre Organisation in Hessen mit höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz, oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro. *Hinweis: Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl werden die Beschäftigten des Unternehmens auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit zählen nicht als Beschäftigte. Bis zu Die Förderung von gut ausbilden verteilt sich auf je Euro für zwei Förderphasen und wird vom Europäischen Sozialfonds finanziert. Die erste Förderphase: Bis zu 6 Monate für die Suche eines Auszubildenden und erstes Ausbildungsjahr. Die zweite Förderphase: Zweites Ausbildungsjahr bis zum Ausbildungsabschluss. Doris Keitel Tel.: Fax: doris.keitel@rpks.hessen.de

9 Ihr berät Sie gerne zu den Förderprogrammen und sendet Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zu. Kontaktdaten Tel.: (kostenfrei) marburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Bitte beachten: Die Realisierung der Förderprogramme Abbrecherprogramm, Altbewerber und der Ausbildungskostenzuschuss im Jahr 2016 stand bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend fest. Zur Wahrung der Antragsfristen kann auf der Seite des Regierungspräsidiums die Anträge aus dem Vorjahr verwendet werden. - Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben zu den Förderprogrammen des Landes Hessen kann nicht übernommen werden, da die Arbeitsagentur nicht die bewilligende Behörde ist. - Bei den meisten Programmen besteht ein "Kumulierungsverbot", d.h., dass für ein und dasselbe Ausbildungsverhältnis nicht Fördermittel aus verschiedenen öffentlichen Programmen in Anspruch genommen werden dürfen - In allen Programmen stehen nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. - Die Antragsstellung ist zur Fristwahrung vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab sofort möglich. Förderzusagen können erst nach Bereitstellung der Haushaltsmittel erteilt werden. Dabei ist die Reihenfolge des Antragseingangs maßgebend. Stand

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