F ö r d e r u n g d e r b e r u f l i c h e n E r s t a u s b i l d u n g :
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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Stand: 03/2011 F ö r d e r u n g d e r b e r u f l i c h e n E r s t a u s b i l d u n g : P r o g r a m m : A u s b i l d u n g s s t e l l e n f ü r H a u p t s c h ü l e r / i n n e n Was ist das Ziel? Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen und die bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als Bewerber/innen für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind. Damit sollen die Chancen für diese Jugendliche, die einem besonderen Verdrängungswettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt unterliegen, auf einen Ausbildungsplatz erhöht werden und ihnen der direkte Übergang in eine duale Berufsausbildung ohne Warteschleife ermöglicht werden. Was wird gefördert? Ausbildungsplätze für vorstehend genannte Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Ausbildungsverhältnis muss im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule beginnen, in jedem Fall im gleichen Kalenderjahr der Schulentlassung. Wer kann Zuschüsse erhalten? Unternehmen, Praxen und Büros der freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes). Wie hoch ist der Zuschuss? Der Zuschuss für die Ausbildungsplatzförderung beträgt: im ersten Ausbildungsjahr 50 % und im zweiten Ausbildungsjahr 25 % der tatsächlich geleisteten, maximal der tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung (ohne Zuschläge wie z.b. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Fahrtkostenvergütung, vermögenswirksame Leistungen und Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers). Hierfür ist in der Regel die von der zuständigen Stelle nach dem BBiG/HwO im Ausbildungsvertrag genehmigte Ausbildungsvergütung und die vorgesehene Ausbildungsdauer maßgeblich.
2 Bei Ausbildungsvergütungen, die jedoch keiner tariflichen Regelung unterliegen, gelten die orts- und landesüblichen Vergütungssätze entsprechend. Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht bezuschusst. Bis wann und wo muss der Antrag gestellt werden? Förderanträge müssen bis zum 31. März des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis begonnen wird, eingegangen sein. Die Antragsformulare und Vordrucke für die erforderlichen Bescheinigungen sind beim Regierungspräsidium Kassel erhältlich bzw. stehen zum Download im Internet unter zur Verfügung. Regierungspräsidium Kassel Dez. 21/4 Steinweg Kassel Ansprechpartnerinnen: Frau Keitel Tel.: , Fax: doris.keitel@rpks.hessen.de Frau Schrammel Tel.: , Fax: hannelore.schrammel@rpks.hessen.de Quelle: Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive, Teil a) Förderung der beruflichen Erstausbildung; Programm Ausbildungsstellen für Hauptschüler/innen in der jeweils geltenden Fassung.
3 HSP 12 Absender Antragsschluss: (Datum des Eingangs beim Regierungspräsidium Kassel) An das Regierungspräsidium Kassel Dez. 21/4 - Wirtschaftsförderung Steinweg Kassel Ausbildungsstellen für Hauptschüler 2012 Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausbildungsplätze für hessische Hauptschüler und Hauptschülerinnen aus Mitteln des Landes Hessen (Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Berufsbildungsoffensive, a) Förderung der beruflichen Erstausbildung, in der aktuell gültigen Fassung). Hiermit beantrage/n ich/wir einen Ausbildungskostenzuschuss nach der vorgenannten Richtlinie, die ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n. Ich/Wir versichere/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Angaben. Die sich aus der Förderrichtlinie ergebenden Bewilligungsbedingungen sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (Anlage 2 zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung) werden anerkannt. Mir/Uns ist bekannt, dass die in diesem Antrag angegebenen Tatsachen subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches sind. Mir/Uns ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes in der Fassung vom (BGBl. I S. 2106) in Verbindung mit dem Hessischen Subventionsgesetz vom (GVBl. I S. 199) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Mir/Uns sind die nach 3 Subventionsgesetz bestehenden Mitteilungspflichten bekannt; insbesondere werde/n ich/wir jede Abweichung von den hier genannten Angaben unverzüglich dem Regierungspräsidium Kassel mitteilen. Sofern ein Ausbildungsverhältnis, für das eine Zuwendung gewährt wird, innerhalb des Förderzeitraums vorzeitig endet, verpflichte/n ich/wir mich/uns, entweder den erhaltenen Zuschuss anteilig zu erstatten oder spätestens mit Beginn des 6. Monats nach dem Abbruch des geförderten Ausbildungsverhältnisses, jedoch maximal bis zum , ein neues Ausbildungsverhältnis zu beginnen, für das keine anderen öffentlichen Mittel gewährt werden und welches die Fördervoraussetzungen der Richtlinie des Programms Ausbildungsstellen für Hauptschüler erfüllt. Für Ausbildungsverhältnisse, die während der Probezeit aufgelöst werden, steht keine Förderung zu. - 2
4 - 2 Angaben zum Betrieb Name und Anschrift des Betriebes Landkreis (nicht Bundesland) Betriebsinhaber/Geschäftsführer Telefonnummer, Faxnummer Der Betrieb/die Praxis wurde übernommen/neu gegründet am (Bitte unbedingt angeben, wenn nach dem !!) Bankverbindung Bank: Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber (wichtig!!) Bei meinem(r)/unserem(r) Betrieb/Praxis handelt es sich um (Angaben nur für statistische Zwecke) ja nein ein kleines/mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlung der EU- Kommission vom /EG L 124/36 (siehe Allgemeine Hinweise Seite 4 des Antrags) eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisation eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aber nicht Teil der hessischen Landesverwaltung oder einer Bundesverwaltung ist Die Richtigkeit obiger Angaben - insbesondere bezüglich der Bankverbindung - wird hiermit bestätigt Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin und Firmenstempel - 3 -
5 Angaben zum Ausbildungsverhältnis Name des/der Auszubildenden Vorname des/der Auszubildenden Geburtsdatum weibl. männl. Wohnort Landkreis Bundesland Monat und Jahr des Schulabschlusses Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 9 ist beigefügt ja nein oder wird nachgereicht bis spätestens zum ja nein Ausbildungsberuf Ausbildungsvertrag ist beigefügt ja nein oder wird nachgereicht bis spätestens zum ja nein Ausbildung beim Antragsteller: 1. Ausbildungsjahr ab: bis: = Monate: 2. Ausbildungsjahr ab: bis: = Monate: Dauer der Probezeit: Monate Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich Wurden für das Ausbildungsverhältnis auch andere öffentliche Mittel beantragt / bewilligt? (z.b. Ausbildungsstellen- Existenzgründungs-Programm des Landes, Programme der Agentur für Arbeit oder der Kommune) Bitte Kopie des Bescheids/Antrags beifügen! Ist der/die Auszubildende mit einem der InhaberInnen/GesellschafterInnen verheiratet oder im 1. oder 2. Grad verwandt? Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr monatlich nein ja Folgende/s Programm/e wurden beantragt / bewilligt: nein ja Art des Verwandtschaftsverhältnisses: (siehe Richtlinie Ziffer 3.4) Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Sachverhalte bei den zuständigen Stellen überprüft, elektronisch erfasst, bearbeitet und gespeichert werden. Ort, Datum und rechtsverbindliche Unterschrift des/der Antragsteller/s (des/der Betriebsinhaber/s)
6 Allgemeine Hinweise Der Förderantrag muss bis zum beim Regierungspräsidium in Kassel eingegangen sein (Datum des Eingangs beim Regierungspräsidium Kassel), später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Weitere Fördervoraussetzungen: Der/die Auszubildende - ist Schüler der Jahrgangsschule 9 und wird die allgemeinbildende Schule mit dem Hauptschuleabschluss in 2012 beenden - der/die Jugendliche muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit, der Optionskommune oder einem Träger der Grundsicherung als Bewerber/in für einen Ausbildungsplatz gemeldet sein - hat bei Beginn der Ausbildung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet - ist bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet - hat noch keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) - ist nicht mit dem/der Inhaber/in bzw. einem der Gesellschafter/innen verheiratet oder im 1. oder 2. Grad verwandt - Die Gewährung von Zuschüssen zu Ausbildungsvergütungen aus anderen öffentlichen Haushalten schließt eine Förderung nach dieser Richtlinie aus. - Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Die Angaben zur Größe des Betriebes dienen rein statistischen Zwecken und beeinflussen nicht die Förderung. Nach der Definition der EU-Kommission vom (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 124/36 vom ) sind kleine/mittlere Unternehmen solche, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Ausfertigungen der Förderrichtlinie bzw. weitere Auskünfte erhalten Sie vom Regierungspräsidium in Kassel, Dezernat 21 -.Wirtschaftsförderung oder unter Ansprechpartnerinnen sind: Frau Keitel , Telefax doris.keitel@rpks.hessen.de Frau Schrammel, , Telefax hannelore.schrammel@rpks.hessen.de
7 Bestätigung der vermittelnden Stelle für das Förderprogramm Ausbildungsstellen für Hauptschüler 2012 Bitte ausfüllen und vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Agentur für Arbeit oder der Optionskommune bestätigen lassen Ausbildungsbetrieb: Firmenname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Ich / wir beabsichtigen folgenden Jugendlichen auszubilden: Name, Vorname: Geburtsdatum: Ausbildungsberuf: /Beginn An: Regierungspräsidium Kassel Dez. Wirtschaftsförderung Steinweg Kassel Absender: (Stempel o. Adresse der bestätigenden Stelle) Bitte unbedingt ankreuzen und ausfüllen: Der/die Ausbildungsplatzsuchende besucht die Jahrgangsstufe 9 einer allgemein bildenden Schule und wird diese Schule voraussichtlich mit dem Hauptschulabschluss beenden. ja nein Der/die Ausbildungsplatzsuchende ist bei der zuständigen Stelle als Bewerber/in für einen Ausbildungsplatz gemeldet und hat einen Termin bei der Berufsberatung wahrgenommen. ja nein X (Stempel und Unterschrift der bestätigenden Stelle)
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