Förderprogramme für Ausbildungsplätze Informationen für Ausbildungsbetriebe-
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- Dagmar Koch
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1 Stand: Förderprogramme für Ausbildungsplätze Informationen für Ausbildungsbetriebe- Programmbezeichnung Ziel/Zielgruppe Antragsberechtigte Höhe der Förderung Info/Antragstellung I. Land Hessen / ESF Ausbildungsstellen bei Existenzgründung Schaffung neuer Ausbildungsplätze bei neu gegründeten kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie nicht auf Organisationen Existenzgründer/innen, die ihr Unternehmen im Programmjahr oder in den letzen 4 vorausgegangenen Kalenderjahren gegründet haben. Bei Betriebsübernahmen kann auch gefördert werden. Festbetragsfinanzierung 200,00 pro Monat für den ersten Ausbildungsplatz; für jeden weiteren Ausbildungsplatz 100,00 pro Monat für die Dauer der vertraglichen Ausbildungszeit. Bis beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Wirtschaftsförderung, Tel.: 0561/106-1 Fax: 0561 / Ausbildungskostenzuschüsse (AKZ) für Lern- und leistungsbeeinträchtigte Zusätzliche Ausbildungsplätze für Lern- und leistungsbeeinträchtige Jugendliche. Verwaltungen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, deren Eignung für diese Ausbildung durch die zuständige Stelle festgestellt wurde. Jährlicher Zuschuss: Im Ausbildungsjahr: je 1.800, im 4. Ausbildungsjahr 900. Insgesamt höchstens Bei Mädchen in "Männerberufen" erhöhen sich der Zuschuss auf jährlich 2300, bzw im 4. Ausbildungsjahr, höchstens 8050 Anträge bis über Team U25, Louis-Peter-Str ,, Tel.: Fax: Korbach.Ausbildung@arbeitsagentu r.de an Investionsbank Hessen (IBH) ESF-Consult Hessen Abraham-Lincoln-Str Wiesbaden Tel Fax: esf@ibh.hessen.de
2 Ausbildung in der Partnerschaft Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Rahmen von Kooperationen mehrerer Partner (Verbund) auch im internationalen Kontext. Rechts (außer Dienststellen des Projektträger in der Vorlaufphase: max je Ausbildungsplatz. Antragsteller 3600 pro Ausbildungsplatz und Jahr, max Bis bei der Investitions- Bank Hessen (IBH) Arbeitsmarkt, ESF-Consult-Hessen, Abraham- Lincoln-Straße 38-42, Wiesbaden Tel.: 0611/774-0 Fax.: 0611/ , Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen für allein erziehende Mütter und Väter Allein erziehende Frauen und Männer bis zum 25. Lebensjahr mit Wohnsitz Landkreis Waldeck- Frankenberg, die eine Ausbildung in Teil- oder Vollzeit machen wollen Alle Ausbildungsbetriebe Zuschuss zur Ausbildungsvergütung an die Betriebe, die Höhe wird zwischen Träger und Betrieb vereinbart BWF-Waldeck-Frankenberg Marburger Straße Frankenberg Tel / Oder 01520/ Frau Weldner-Heyer Ausbildungsstellen für Auszubildende aus insolventen Betriebe Auszubildende, denen nach Insolvenz, Stilllegung oder Schließung ihres Ausbildungsbetriebes ohne Zuschuss kein Anschlussausbildungsplatz durch die Agentur für Arbeit oder der optierende Kommune vermittelt werden kann. Rechts ( außer Dienststellen des Tarifliche oder orts- und landesübliche Ausbildungsvergütung (ohne Zuschüsse wie z.b. Weihnachtsund Urlaubsgeld, Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers) bis zu 6 Monaten in voller Höhe. Bis 3 Monate nach Ausbildungsbeginn Regierungspräsidium Kassel Dezernat Wirtschaftsförderung Tel.: 0561/106 1 Fax: 0561 / , Ausbildungsstellen für Altbewerber Zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen für Altbewerber aus den Regierungsbezirken Gießen und Kassel (2006 und früher), die bisher noch nicht durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bzw. durch die optierende Kommune vermittelt werden konnten. Auch Abbrecher aus 2006 oder früher können gefördert werden. Rechts ( außer Dienststellen des Im 1. Ausbildungsjahr beträgt die Förderung 50 % der tatsächlich geleisteten Ausbildungsvergütung, im 2. Ausbildungsjahr werden 25 % der tatsächlich geleisteten Ausbildungsvergütung bezuschusst (ohne Zuschüsse wie z.b. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers) Bis beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Wirtschaftsförderung, Tel.: 0561/106 1 Fax.:0561/
3 II. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) (Stützunterricht) Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Bewerber /Auszubildende, deren Ausbildung zu scheitern droht. Träger von abh (Ausschreibung gemäß VOL/A). Kostenerstattung für Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung., Team U25 Louis-Peter-Str , Tel.: 05631/ Fax.: 05631/ Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Rehabilitanden und Schwerbehinderte (AZ) Betriebliche Ausbildung von Schwerbehinderten und Rehabilitanden. Ausbildungsbetriebe, die nach BBiG oder HWO ausbilden. Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, dessen Höhe zwischen Team Rehabilitanden und Betrieb vereinbart wird. Team U25, Louis-Peter-Str , Tel.:05631/ Fax: 05631/
4 Ausbildungsbonus Integration von besonders förderbedürftigen Jugendlichen. Arbeitgeber, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen Die Höhe des Ausbildungsbonus bestimmt sich nach der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, nach der für vergleichbare Ausbildungen ortsüblichen Ausbildungsvergütung. 1.) 4000 Euro, wenn die maßgebliche Vergütung 500 Euro unterschreitet, Arbeitgeber-Service Louis-Peter-Str Tel.: 05631/ Fax: 05631/ ) 5000 Euro, wenn die maßgebliche Vergütung mindestens 500 Euro und weniger als 750 Euro beträgt, und 3.) 6000 Euro, wenn die maßgebliche Vergütung mehr als 750 Euro beträgt 4
5 III. Landkreise und Kommunen im Bezirk der Landkreis Waldeck-Frankenberg Förderung von Betrieben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der Richtlinien zur Behebung der Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die zusätzliche Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen Betriebe, die Bewerber mit Hauptwohnsitz im Landkreis Waldeck-Frankenberg zusätzlich einstellen. Die Zuwendung wird als Festbetrag zu den Ausbildungskosten gewährt und beträgt pro zusätzlichen Ausbildungsplatz 150,00 EUR monatlich. Landkreis Waldeck-Frankenberg Fachdienst Zentrale Dienste Südring 2, Tel.: / Fax: / caroline.seibel@landkreis-waldeckfrankenberg.de ; Bitte beachten Sie: Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bei den meisten Programmen besteht ein "Kumulierungsverbot". Das heißt, dass für ein und dasselbe Ausbildungsverhältnis nicht Fördermittel aus verschiedenen öffentlichen Programmen in Anspruch genommen werden dürfen. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Geldgeber! In allen Programmen stehen nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. 5
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