Personalversammlung. am 12. März 2013

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1 Personalversammlung am 12. März 2013

2 1. Tarifrunde des Landes (TV-L) Mai Fairspektive Thorsten Dossow 2

3 Bi l dung, W i s s e nschaft und F or s c hung Tarifrunde Land (TV-L) Thorsten Dossow 3

4 Thorsten Dossow 4

5 Thorsten Dossow 5

6 Thorsten Dossow 6

7 Thorsten Dossow 7

8 Thorsten Dossow 8

9 Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenoder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht: a) ab 1. Januar 2013 um 2,65 v.h. und b) ab 1. Januar 2014 um weitere 2,95 v.h. 5,6 % Thorsten Dossow 9

10 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV- Prakt-L werden wie folgt erhöht: a) ab 1. Januar 2013 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und b) ab 1. Januar 2014 um 2,95 v.h. 74,49 (1. Ausbildungsjahr) Thorsten Dossow 10

11 Beschäftigungssicherung für Auszubildende TVA-L BBiG erhält folgende Fassung: Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Der dienstliche bzw. betriebliche Bedarf muss zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung nach Satz 1 vorliegen und setzt zudem eine freie und besetzbare Stelle bzw. einen freien und zu besetzenden Arbeitsplatz voraus, die/der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht. Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Bestehende Mitbestimmungsrechte bleiben unberührt. Bessere Übernahmeregelung Thorsten Dossow 11

12 Erholungsurlaub a) 26 Absatz 1 Satz 2 TV-L erhält folgende Fassung: Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. b) Der 9 Absatz 1 Satz 1 TVA-L BBiG erhält folgende Fassung: Auszubildende erhalten Erholungsurlaub in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage 30 in Tage der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 27 Ausbildungstage Urlaub beträgt. (Azubis 27 Tage) Thorsten Dossow 12

13 1. Erhöhung des Entgelts um 6,5 % mit sozialer Komponente 2. Erhöhung der Entgelte für Auszubildende/ Prakt. um 100 Euro monatlich 3. Laufzeit nicht länger als 12 Monate 4. Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf Beamte übertragen 5. Erhöhung der Feuerwehrzulage um 25 Euro und Dynamisierung 6. Auszubildende sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung verbindlich übernommen werden 7. Technische Theaterbeschäftigte mit künstlerischen Aufgaben müssen vom Geltungsbereich des TV-L erfasst werden 8. 2 Tage Zusatzurlaub (Entlastungstag) für Beschäftigte an psychiatrischen Krankenhäusern 9. Keine Verschlechterung beim Urlaub durch die TdL 10. GEW-Forderung: Tarifliche Regelung der Eingruppierung bei Lehrerinnen und Lehrern Thorsten Dossow 13

14 Kurztitel 14

15

16 Bi l dung, W i s s e nschaft und F or s c hung 01. Mai Thorsten Dossow 16

17 Komm zum 01. Mai 2013 in den Stadtgarten in Karlsruhe!!! Thorsten Dossow 17

18 Bi l dung, W i s s e nschaft und F or s c hung Fairspektive Thorsten Dossow 18

19 Werden wir jetzt ab April am KIT starten! Infos unter

20

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