WERBERECHT FRANZÖSISCHE BESTIMMUNGEN MIT EINBEZUG DES HERKUNFTSLANDPRINZIPS. September 2016

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1 WERBERECHT FRANZÖSISCHE BESTIMMUNGEN MIT EINBEZUG DES HERKUNFTSLANDPRINZIPS September 2016

2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Bitte beachten Sie, dass diese Präsentation nur als unverbindliche Information betreffend den Anforderungen des französischen Rechts zu verstehen ist. Die Zulässigkeit eines Spots bezüglich französischem Recht bleibt vollständig in der Verantwortung des Werbekunden (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen). Mit dem Media-Abkommen zwischen der EU und der Schweiz gilt neu das Herkunftslandprinzip. Das RTVG hat damit für die Sender M6, C8, 6ter und W9 keine Gültigkeit mehr. Übergeordnetes Recht gilt einzig bei Werbung für gebrannte Wasser, Politik und religiöse Werbung. Die Verfasser dieses Informationssheets und die Goldbach Media (Switzerland) AG geben keine Gewähr für die Rechtmässigkeit der in dieser Präsentation widergegebenen Inhalte. Für einen allfälligen, durch die Benützung dieser Informationen entstehenden Schaden, wird jegliche Haftung abgelehnt. 2

3 AGENDA Französisches Werberecht Übersicht Restriktionen Weiterführende Informationen 3

4 FRANZÖSISCHES WERBERECHT 4

5 FRANZÖSISCHES WERBERECHT (1/3) Goldbach Media ist verpflichtet, die französischen Werberichtlinien einzuhalten. M6 Publicité und Canal+ behält sich das Recht vor, Spots abzulehnen oder abzusetzen, falls sie nicht den Werberichtlinien entsprechen. Folgende Regeln müssen unbedingt eingehalten werden: Lesbarkeit Alle Textelemente und Hinweise müssen informativ und unter normalen Umständen lesbar sein. Dies gilt besonders für die rechtlichen Hinweise. Präsentationsempfehlungen Die Textelemente müssen horizontal in leserfreundlichem Stil und mit lesbarer Grösse geschrieben sein. Ein üblicher Abstand zwischen den Wörtern ist notwendig. Die Farbe der Schriftart muss einen grösstmöglichen Kontrast zum Hintergrund bilden. Die fixen Textblöcke müssen lang genug eingeblendet sein um eine Lektüre zu ermöglichen. Die Geschwindigkeit der beweglichen Textblöcke muss eine gesamte Lektüre ermöglichen. 5

6 FRANZÖSISCHES WERBERECHT (2/3) Französische Sprache Alle fremdsprachigen Claims (eingetragen oder nicht) müssen übersetzt werden. Fremdsprachige Produkte / Dienstleistungen: Wenn sie in Frankreich eingetragen sind, müssen sie nicht übersetzt werden, sonst ist die Übersetzung zwingend. Packung: Wenn die fremdsprachigen Wörter lesbar sind und Einfluss haben (der Spot bewirbt das verpackte Produkt), müssen sie übersetzt werden. Fremdsprachige Partner-Logos: Falls es ein französisches Logo gibt, muss dieses eingesetzt oder übersetzt werden. Unwichtige fremdsprachige Plakate / Wörter in einem Spot: Wenn sie nicht gross genug geschrieben sind oder nicht lesbar sind, keinen Einfluss auf den Spot haben (falls sie zu einer Alltagsituation gehören), nicht das Hauptthema des Spots sind und es sich nicht um Co-Branding handelt, ist die Übersetzung nicht nötig. Die orthographischen Regeln und die französische Grammatik müssen eingehalten werden. 6

7 FRANZÖSISCHES WERBERECHT (3/3) Verbotene und / oder geregelte Inhalte Darstellung von Erotik / Sex / Pornographie (auch einzelne Körperpartien wie Brustansatz / Po in einem Duschgel-Spot u.ä.). Darstellung von gesetzeswidrigen Handlungen (Diebstahl, Betrug Drogenkonsum, u.ä.). Darstellung von Gewalt (Schlägerei, Kämpfe, Überfall u.ä.). Darstellung von verkehrswidrigen Handlungen (ohne Sicherheitsgurte fahren, Fahrerflucht, Missachtung der Verkehrsregeln u.ä.). Darstellungen von Verhalten welche der Gesundheit, der Sicherheit der Personen und der Güter und der Umwelt schaden. Darstellungen von Elementen die die religiösen, philosophischen oder politischen Überzeugungen des Menschen schockieren. Die Konsumentenrechte (ohne genaue Angaben zu Verkaufsangeboten, ohne Hinweis auf Website etc.) müssen eingehalten werden. Es ist obligatorisch die Telefonkosten anzugeben. Direkte Angebote an die Öffentlichkeit, des Kaufes und Verkaufes oder der Miete eines Produktes sind verboten. Weder direkte Angebote für Dienstleistungen gegen Bezahlung noch Massnahmen die den Kauf initiieren. Der Hinweis auf eine Aktion ist erlaubt unter der Bedingung, dass die Dauer schriftlich oder mündlich erfolgt (ausser im Detailhandel, siehe unten). 7

8 ÜBERSICHT DER RESTRIKTIONEN 8

9 VERBOTENE BEREICHE NICHT ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Alkohol Werbung für alkoholische Getränke ist nicht möglich. Vorkommen von alkoholischen Getränken (Alkoholkonsum im Spot, Alkoholflaschen im Hintergrund, Bierflaschen, Weingläser auf Tischen). Mündliche oder schriftliche Erwähnung von alkoholischen Getränken ist unzulässig. Tabak Werbung für Tabak und tabakhaltige Produkte ist verboten. Darstellung von Tabakprodukten (z.b. Zigarettenpackungen im Hintergrund, Tabakkonsum im Spot u.a.) sind nicht erlaubt. Mündliche oder schriftliche Erwähnung von Tabak und tabakhaltigen Produkte ist unzulässig. 9

10 VERBOTENE BEREICHE NICHT ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Rezeptpflichtige Medikamente Die Werbung für rezeptpflichtige Medikamente ist verboten. Die Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente darf kein Element enthalten welches den Konsum von Medikamenten empfiehlt (z.b. eine wissenschaftliche Empfehlung, eine Empfehlung von einer Person aus dem Gesundheitswesen oder von einer Person die die Öffentlichkeit beeinflusst). Waffen Das Vorkommen von Waffen in der Werbung ist verboten (ausser in Filmen und Videospielen). Politische Werbung / Religiöse Werbung Politische Werbung sowie religiöse Werbung ist verboten. 10

11 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Kinos Kinofilme, die aktuell im Kino ausgestrahlt werden, können nicht beworben werden. Die Veröffentlichung von einem Pressetitel der auf einen Film hinweist, der noch in den Kinos läuft ist ebenfalls verboten. Die DVD Werbung von Kinofilmen die nicht mehr im Kino laufen, ist wiederum möglich. Verlagshäuser und Bücher Werbung für Verlagshäuser und Bücher ist verboten. Rechtsbeistand Werbung für Rechtsbeistand ist verboten. 11

12 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Detailhandel: Aktionen Ein Grossverteiler darf Werbespots (für ein eigenes Produkt oder für ein beworbenes Produkt das in einem Spot vorkommt) über eine Aktion ausstrahlen, sofern die Promotionsmassnahme primär oder ausschliesslich auf die Schweiz bezogen ist. Ein Grossverteiler darf über eine Verbilligung in der Öffentlichkeit werben, insbesondere für gelegentliche oder saisonale Aktionen von Produkten, Dienstleistungen oder Veranstaltungen. Im Spot müssen unbedingt die Laufzeit der Aktion und die Promotionsbedingungen klar ersichtlich und beschrieben sein, oder die Erklärung wie diese Konditionen erreicht werden können (Bezug auf einer Webseite). Wettbewerbe Wettbewerbe müssen vor Ausstrahlung von M6 Publicité und Canal+ abgesegnet werden. Zwingend erwähnt werden müssen: Zeitdauer, Gewinn, Einsatz, wo der Kunde mehr Informationen erhalten kann und die Unentgeltlichkeit (sofort oder später) ohne Kaufzwang. 12

13 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Energie Werbetreibende und Vertreiber von Strom, Wärme oder Kälte, festen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verbrauch solcher Energien müssen folgende Mitteilung lesbar oder hörbar im Spot integrieren: «L'énergie est notre avenir, économisons-la!» Die Automobilindustrie ist von diesen Massnahmen nicht betroffen. Gewinnspiele und Lotterie Die Werbung für Gewinnspiele und für Lotterie darf nicht im Umfeld Minderjähriger und auch nicht 30 Minuten vor und nach diesen Programmen ausgestrahlt werden. Die Werbung für Gewinnspiele und für Lotterie darf die Spielpraxis weder aufwerten, noch verharmlosen oder initiieren. 13

14 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Kredite (1/2) - Jegliche Werbung die auf einen Kreditkonsum hinweist und die einen Zins oder Zahleninformationen betreffend den Kreditbetrag trägt, muss folgende klare, genaue und sichtbare Informationen beinhalten: Der Darlehenszins (fix, variabel oder Roll-Over-Kredit) muss angegeben sein, ausser bei Mietkauf oder bei Vermietungen mit Kaufoptionen. Ausserdem müssen alle Informationen betreffend den Kosten die im Gesamtbetrag des Kredits inbegriffen sind, vermerkt werden. Der Gesamtbetrag des Kredits. Die gesamte effektive Jahresrate, ausser für die Mietkäufe und die Vermietung mit Kaufoption. Falls es eine Vertragsdauer des Kredits gibt, muss diese angegeben sein. Falls es sich um einen vereinbarten Kredit handelt mit einer Zahlungsfrist für ein Gut oder eine bestimmte Dienstleistung, müssen die Barzahlung und die gesamte Summe der Vorzahlung angegeben sein. Der Gesamtbetrag und die jeweilige Monatszahlung müssen angegeben sein. Folgende Einblendung muss ebenfalls integriert sein: «Un crédit vous engage et doit être remboursé. Vérifiez vos capacités de remboursement avant de vous engager». 14

15 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG DVD, Videos, Videogames, Telefonservice, SMS, telematische Dienstleistungen oder Websites (1/2) - Die Werbebotschaft darf keine Szene beinhalten, die für ein junges Publikum ungeeignet ist. Folgende Punkte müssen vor Ausstrahlung kontrolliert werden: Für Videos, DVD, Videogames, die für Kinder unter 12 Jahren verboten (nicht empfehlenswert) sind: Untertitelung: «Film (jeu vidéo) interdit (déconseillé) aux moins de 12 ans» dürfen nicht in Kinderumfeldern ausgestrahlt werden und auch nicht 10 Minuten vorher oder nachher. Für Videos, DVD, Videogames, die für Jugendliche unter 16 Jahren verboten (nicht empfehlenswert) sind: Untertitelung: «Film (jeu vidéo) interdit / déconseillé aux moins de 16 ans» gilt Ausstrahlung ab 20:30 Uhr. Für Videos, DVD, Videogames, die für Jugendliche unter 18 Jahren verboten und keinen pornographischen Inhalt haben: Keine pornographischen Inhalte Untertitelung: «Film (jeu vidéo) interdit / déconseillé aux moins de 18 ans» Ausstrahlung ab 22:30 Uhr. 15

16 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG DVD, Videos, Videogames, Telefonservice, SMS, telematische Dienstleistungen oder Websites (2/2) Für Videos, DVD, die für Jugendliche unter 18 Jahren verboten sind und für Videogames, Telefonservice, telematische Dienstleistungen oder Webseiten mit pornographischem Inhalt: Ausstrahlung verboten. Für Telefonservice, telematische Dienstleistungen oder Webseiten für Erwachsene (nicht pornographisch), SMS- Dienstleistungen, die die Unerfahrenheit und die Vertrauensseligkeit von Minderjährigen ausnutzen könnten: Ausstrahlung zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr. Wichtig: Das Logo von PEGI muss immer während der Ausstrahlung des Videospieles präsent sein. 16

17 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Lebensmittel - Werbung die Baby- und Kleinkindernahrung betreffen müssen folgende Hinweise enthalten: Bei Zubereitungen auf Getreidebasis und Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder stehen folgende Hinweise zur Auswahl: - «Apprenez à votre enfant à ne pas grignoter entre les repas» - «Bouger, jouer est indispensable au développement de votre enfant». Bei Folgenahrung (Babynahrung nach Absetzen/zur Ergänzung der Säuglingsanfangs-nahrung) lauten die gesundheitlichen Hinweise: - «En plus du lait, l eau est la seule boisson indispensable» - «Bouger, jouer est indispensable au développement de votre enfant». Bei Ergänzungsnahrungen (Vitamine etc.) muss zusätzlich zu den obigen Sätzen der folgende Hinweis angebracht werden: - «Complément alimentaire à consommer en complément d'une alimentation variée et équilibrée». Wichtig: Die oben genannten Hinweise dürfen nicht verändert werden. 17

18 EINGESCHRÄNKTE BEREICHE ZUM TEIL ZULÄSSIG FÜR TV-WERBUNG Automobile Bei Werbung für Automobile ist darauf zu achten, dass keine verkehrswidrigen Handlungen (z.b. Fahren ohne Sicherheitsgurte, zu schnelles Fahren, fahren abseits von Strassen) dargestellt werden. Der Inhalt für Automobilwerbung darf nicht ausschliesslich auf die Kraft des Motors oder die Geschwindigkeit des Fahrzeuges reduziert sein. Bei Leasing Angeboten müssen die Hinweise betreffend den Kredit vermerkt sein. Szenen die ein nervöses oder aggressives Fahrverhalten repräsentieren, sind verboten. Emissionsinfos von CO2 sind nur erforderlich, wenn der Spot eine Anspielung auf den Verbrauch hat (z.b. Umweltbelastung). Der angegebene Preis muss dem des Autos entsprechen. Falls gewisse Optionen nicht im Preis inbegriffen sind, muss der Hinweis «Ohne Option» angegeben sein. Bei einem Verkaufsbonus oder Spezialangebot, muss zwingend die Gültigkeitsdauer der Aktion angegeben sein. 18

19 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN 19

20 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte vor der Spotproduktion unsere Agency Manager oder wenden Sie sich direkt an das ARPP (Autorité de la Régulation Professionnelle de la Publicité), welches eine definitive Einschätzung abgeben kann. Diese Dienstleistung können Sie auch als Schweizer Kunde in Anspruch nehmen. Das ARPP erlaubt sich, für seine Beraterfunktion etwas in Rechnung zu stellen. ARPP 23, rue Auguste Vacquerie Paris Tel. : contact@arpp-pub.org 20

21 MERCI Goldbach Media (Switzerland) AG Seestrasse Küsnacht-Zürich T F goldbachmedia.ch 21

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