ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON WARTUNGSARBEITEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON WARTUNGSARBEITEN"

Transkript

1 Seite 1 / 8 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON WARTUNGSARBEITEN 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Wartungsarbeiten (im Folgenden AGB genannt) bestimmen die Bedingungen der Erbringung von Wartungsabreiten durch FIAB. Des Weiteren regeln die AGB die Art und Weise der Beauftragung der FIAB mit Wartungsarbeiten und deren Abrechnung. 2. Die Wartungsarbeiten umfassen: Installierung von Maschinen und Softwareinstallation, Diagnose und Beseitigung von Mängeln, Durchführung von Kalibrierung, Wartungsübersicht, Reparaturen (während und nach der Garantiezeit), technische Fern- und Vor-Ort-Beratung sowie auch technische Schulungen, Maschinenverlegung, u.ä. 3. Als Wartungsarbeiten gelten nicht solche Installationsleistungen und Schulungen, die im Rahmen der von FIAB abgeschlossenen Kaufverträge durchgeführt werden. 4. FIAB führt die Wartungsarbeiten an Geräten der Marke FIAB gemäß ihrer Zulassung und unter den Bedingungen des Herstellers aus. 5. Auf Risiko des Kunden kann FIAB Wartungsarbeiten an Geräten von anderen Herstellern ausführen. 6. Die in diesen AGB angewandten Formulierungen haben folgende Bedeutung: 1) FIAB - mit Sitz in Holzwickede, Wilhelmstraße 31, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamm unter der Nummer HRB 8052; Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE ) Kunde - Unternehmer, der die Wartungsarbeiten in Auftrag gibt. Sollte die Person, die die Wartungsarbeiten in Auftrag gibt, nicht offenlegen, dass sie im Namen einer anderen Person handelt oder die Vollmacht nicht gegeben, erloschen oder unwirksam sein, so gilt die beauftragende Person als Kunde. 3) Die Parteien - FIAB und der Kunde gemeinsam. 4) Werktage sind Tage von Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Deutschland in allen Bundesländern. 5) "Vertrauliche Daten sind sämtliche Informationen über die Geschäftstätigkeit und die Geschäftspläne von FIAB, die öffentlich nicht bekanntgegeben sind. Die vertraulichen

2 Seite 2 / 8 Daten beziehen sich insbesondere auf die Informationen über den Aufbau und die Herstellungsart der Maschinen sowie andere Waren von FIAB als auch auf sonstige technische, wirtschaftliche, finanzielle, buchhalterische, kommerzielle, rechtliche, steuerliche sowie arbeitnehmerbezogene Informationen. 6) Maschine ist eine Maschine, die unter Gewährleistung von FIAB Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Spółka komandytowa mit Sitz in ul. Fabryczna 20 D Pietrzykowice, Kąty Wrocławskie/Polen fällt, oder eine Maschine, die Gegenstand der erbrachten Wartungsarbeiten ist. 7) Hersteller meint den Produzenten der Maschinen d.h. FIAB Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Spółka komandytowa mit Sitz in ul. Fabryczna 20 D Pietrzykowice, Kąty Wrocławskie/Polen 8) AGB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Wartungsarbeiten. 7. Die AGB gelten ausschließlich zwischen Unternehmern und finden keine Anwendung auf Dienstleistungen und sonstige Erklärungen von FIAB gegenüber den Verbrauchern. 2 LEISTUNGEN WÄHREND UND NACH DER GARANTIEZEIT 1. Als Wartungsarbeiten gelten diejenigen Wartungsarbeiten, die während und nach der Garantiezeit ausgeführt werden 2. Leistungen während der Garantiezeit sind ausschließlich Leistungen, die in den Garantiebedingungen des Herstellers erfasst sind. Die Erbringung von Leistungen während der Garantiezeit erfolgt unentgeltlich, sofern die Garantiebedingungen oder die AGB nichts anderes vorsehen. 3. Wartungsarbeiten nach Ablauf der Garantiezeit erstrecken sich auf Mängel, die nach Ablauf der Garantiezeit aufgetreten sind, sowie Mängel, die nicht unter die Garantie fallen. Sie erfassen auch die Durchführung von Wartungsarbeiten an Maschinen, die nicht unter die Herstellergarantie fallen und an Maschinen, deren Garantie erloschen ist, insbesondere wegen Verletzung der Garantiebedingungen. Die Leistungen nach Ablauf der Garantiezeit werden nach der Preisliste der Wartungsarbeiten abgerechnet, nachfolgend Preisliste genannt. 4. Beauftragung mit den Wartungsarbeiten und Erbringung von diesen sind im Falle von

3 Seite 3 / 8 Leistungen während und nach der Garantiezeit gleich. 3 BEAUFTRAGUNG MIT REPARATUR- UND WARTUNGSARBEITEN 1. Der Kunde kann die Wartungsarbeiten folgenderweise in Auftrag geben: a) durch einen Auftrag, erhältlich auf b) per service@fiabservice.de; c) telefonisch, die Nummer erhältlich auf 2. Die Beauftragung mit den Wartungsarbeiten soll folgende Informationen enthalten: Typ der Maschine, Seriennummer, Baujahr und eine möglichst genaue Beschreibung der Mängel sowie Angaben zum Produzenten der Maschine, falls es sich um einen anderen Produzenten als den Hersteller i.s.d. AGB handelt. 3. Die Beauftragung mit den Wartungsarbeiten, die an einem Werktag nach 16 Uhr, an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag erfolgt, gilt als um 8 Uhr morgens des darauf folgenden Werktages abgegeben. 4. Der Kunde ist verpflichtet, in der Beauftragung mit den Wartungsarbeiten wahrheitsgetreue Informationen zu liefern. 5. FIAB wird sich spätestens 24 Stunden nach der Beauftragung mit den Wartungsarbeiten mit dem Kunden in Verbindung setzen, um die Ursache des Mangels sowie die Bedingungen zu dessen Behebung festzustellen. Die 24 Stunden Frist wird durch auf Feiertage folgende nach der Beauftragung ausgesetzt. Die Dienstzeiten von FIAB sind Werktags zwischen 8 und 16 Uhr. 6. Der Kunde erhält von FIAB eine Bestätigung der Beauftragung mit den Wartungsarbeiten. 7. Die AGB und die Preisliste der Wartungsarbeiten, die auf der Webseite von FIAB zugänglich sind, sind Bestandteil der Empfangsbestätigung für die Beauftragung mit den Wartungsarbeiten, sodass sie in der Empfangsbestätigung nicht wiederholt werden müssen. 4 ART UND WEISE DER ERBRINGUNG VON WARTUNGSARBEITEN 1. Vom Beginn der Wartungsarbeiten an wird FIAB mit dem Kunden die Bedingungen und den Termin der Arbeiten vereinbaren; im Falle von entgeltlichen Leistungen wird FIAB dem

4 Seite 4 / 8 Kunden auch die zu erwartenden Gesamtkosten für die Wartungsarbeiten mitteilen. Die Wartungsarbeiten werden nach Vereinbarung der Leistungsbedingungen durchgeführt. 2. FIAB wird alles Erforderliche vornehmen, um die Wartungsarbeiten schnellstmöglich zu erbringen. 3. FIAB verpflichtet sich, die Wartungsarbeiten sorgfältig und unter Beachtung von anwendbaren Vorschriften, Normen und technischen Bedingungen, die vom Hersteller bzw. Produzenten bestimmt sind, zu erbringen. 4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personal von FIAB den Zugang zur Maschine und die für die Wartungsarbeiten erforderlichen Bedingungen zu gewährleisten (z.b. Werkzeuge, Anschlüsse, Geräte, Mitarbeiter), welche FIAB während der Verhandlungen über die Bedingungen und die Frist der Durchführung der Wartungsarbeiten bestimmt hat. Der Kunde ist auch dazu verpflichtet, während der Wartungsarbeiten den Zugang zu den Testmaterialien zu verschaffen. 5. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten wird ein Mitarbeiter von FIAB den Kunden über die durchgeführten Arbeiten in Kenntnis setzen. Diese werden in einem Service-Protokoll aufgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Gesamtarbeitszeit zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die erbrachten Wartungsarbeiten, indem er das Service-Protokoll unterschreibt. 6. Falls der Kunde die Unterschreibung des Service-Protokolls verweigert oder falls es unmöglich ist, die Unterschrift des Kunden einzuholen, wird ein Mitarbeiter von FIAB eine entsprechende Anmerkung darüber im Service-Protokoll aufnehmen. Der Grund für die fehlende Unterschrift wird beschrieben. 7. Die Diagnose des Maschinenausfalls ist eine gesonderte Dienstleistung, auch wenn der Mangel im Rahmen der Wartungsarbeiten nicht völlig beseitigt wird. 8. Sollte während der Wartungsarbeiten vor Ort die Notwendigkeit der Durchführung einer zusätzlichen Wartungsleistung auftreten, kann das Wartungspersonal von FIAB auf Wunsch des Kunden die zusätzliche Arbeit ausführen, ohne dass der Kunde diese Leistung gem. 3 Abs. 1 AGB bestellen muss. In dem Fall werden im Service-Protokoll auch die zusätzlichen Wartungsarbeiten beschrieben, die der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. 5 VERGÜTUNG FÜR WARTUNGSARBEITEN 1. Die Wartungsarbeiten, die nicht unter die Garantie fallen, sind nach der Preisliste zu

5 vergüten. Seite 5 / 8 2. Die Rechnung für die Wartungsarbeiten wird aufgrund des vom Kunden unterzeichneten Service-Protokolls ausgestellt. Falls der Kunde die Unterzeichnung des Protokolls unbegründet ablehnt oder falls es nicht möglich ist, seine Unterschrift einzuholen, wird die Rechnung anhand des Protokolls mit der Anmerkung über den Grund der fehlenden Unterschrift des Kunden ausgestellt. 3. Alle Beträge in der Preisliste sind Nettobeträge. Dazu werden Steuer, Zollgebühren und andere mit dem Vertragsabschluss oder der Ausführung des Vertrages verbundene Gebühren hinzugerechnet, es sei denn, der Kunde ist dazu verpflichtet, die Kosten selbst zu tragen. Die Beträge von der Preisliste werden um die Transport- und Reisekosten des FIAB- Personals erhöht. Beträgt die Frist der Wartungsarbeiten mehr als einen Tag, werden zu den Beträgen noch die Unterkunftskosten des FIAB-Wartungspersonals für die Zeit der Wartungsarbeiten hinzugerechnet. 4. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen für die Wartungsarbeiten vereinbart sind, ist die Vergütung binnen 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung fällig. 5. Alle Zahlungen an FIAB, darunter auch die Zahlungen für Wartungsarbeiten, erfolgen auf dem Wege einer Banküberweisung an das von FIAB angegebene Bankkonto. Der Kunde trägt alle Kosten der Banküberweisung. Die Zahlungspflicht gilt als erfüllt, wenn der volle Betrag auf dem Bankkonto von FIAB gebucht ist. 6. In folgenden Fällen kann FIAB von dem Kunden eine Anzahlung für die Wartungsarbeiten verlangen: a) wenn die Wartungsarbeiten von einem Kunden beauftragt werden, der noch nie zuvor Produkte oder Dienstleistungen bei FIAB erworben hat; b) wenn die Wartungsarbeiten von einem Kunden beauftragt werden, der früher mit Zahlungen gegenüber FIAB in Verzug war. 7. Die Höhe der Anzahlung wird gem. den erwarteten Kosten für die Wartungsarbeiten berechnet. Die Anzahlung kann i.h. der vollständigen bzw. als Teilvergütung für die Wartungsarbeiten erfolgen. Sollte eine Anzahlung verlangt werden, gilt die Geldleistung als Bedingung für die Aufnahme der Leistungsarbeiten. 8. Sollte trotzt der Durchführung der Wartungsarbeiten ein weiteres Problem mit der Maschine auftreten, ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung für die durchgeführten

6 Seite 6 / 8 Wartungsarbeiten zu zahlen. 9. Beim Zahlungsverzug an FIAB, auch wegen anderer Zahlungen, die vor der Beauftragung mit den Wartungsarbeiten fällig waren, steht FIAB das Zurückbehaltungsrecht zu. Sämtliche Wartungsarbeiten, auch die Garantiearbeiten, werden durch FIAB erst nach voller Begleichung der Rückstände aufgenommen. 10. Bei Wartungsarbeiten, die unter die Garantie fallen, steht FIAB das Recht zu, vom Kunden eine Anzahlung für die Reisekosten des Personals und für die Kosten der Feststellung der Mangelursache zu verlangen. Der Nennbetrag der Anzahlung wird rückerstattet, wenn die Wartungsarbeiten unter die Garantie fallen. Sollten jedoch mit der Garantie nicht erfasste Wartungsarbeiten durchgeführt werden, wird die Anzahlung auf den Preis für die Dienstleistung gemäß der Preisliste angerechnet. 11. Falls es sich während der Durchführung der Wartungsarbeiten herausstellt, dass der vom Kunden als Garantiefall angegebene Mangel den Rahmen der Garantie überschreitet, ist der Kunde verpflichtet, für die Wartungsarbeiten eine entsprechende Vergütung, wie für eine Leistungen nach Ablauf der Garantiezeit, zu bezahlen. 12. Wird ein Ersatzteil im Rahmen der Garantieleistung ausgetauscht und weist der Hersteller dieses Teils darauf hin, dass der ausgetauschte Ersatzteil die Garantiebedingungen des Herstellers nicht erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten des ausgetauschten Ersatzteils und die Kosten der damit verbundenen Wartungsarbeiten, wie für Leistungen nach Ablauf der Garantiezeit, zu tragen. 13. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die Wartungsarbeiten zu zahlen, wenn die Wartungsarbeiten aus vom Kunden verschuldeten Gründen innerhalb von zwei Monaten nach der vereinbarten Frist nicht erbracht werden können, obwohl ein Mitarbeiter des Wartungsservices von FIAB bei dem Kunden vor Ort zur Verfügung steht. Ansonsten trägt der Kunde sämtliche Kosten, die mit den beauftragten Wartungsarbeiten verbunden sind. Das gilt insbesondere, wenn die Wartungsarbeiten unbegründet beauftragt wurden (z.b. weil die Maschine betriebs- und funktionsfähig war) oder das Wartungspersonal von FIAB nicht eingelassen wurde, um die Wartungsarbeiten am vereinbarten Ort durchzuführen. In diesem Fall gilt die fällige Vergütung als Vertragsstrafe für die Hindernisse bei der Durchführung von Wartungsarbeiten, die der Kunde zu verantworten hat. Der Punkt gilt entsprechend für die Garantieleistungen.

7 Seite 7 / Wenn das Wartungspersonal von FIAB, aus Gründen, die FIAB nicht zu verantworten hat, sich erneut am Ort der Wartungsarbeiten melden muss, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für jede erneute Ankunft des FIAB-Wartungspersonals am Ort der Wartungsarbeiten zu tragen. 15. Beim Zahlungsverzug des Kunden stehen FIAB Verzugszinsen i.h.v 15% p.a. zu. 16. Sonstige Kosten sind innerhalb von 7 Tagen nach deren Entstehung fällig. 6 VERTRAULICHE DATEN 1. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraulichen Daten geheim zu halten. Vor allem verpflichtet sich der Kunde, diese Daten nicht für andere Zwecke als zwecks Vertragsdurchführung zu verwenden. Dies gilt auch nach der Vertragsbeendigung. 2. Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung der vertraulichen Daten wird der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro an FIAB zahlen. 7 SONSTIGE BESTIMMUNGEN 1. Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig sein, bleibt die Geltung bzw. Wirksamkeit der sonstigen AGB-bestimmungen davon unberührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Bestimmung ein, die dem durch die Parteien gemeinten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 2. Die Abschnittstitel der AGB dienen nicht der Auslegung der AGB. 3. Die in den AGB vorgesehenen Vertragsstrafen schließen das Recht zur Geltendmachung des weiteren Schadenersatzes durch FIAB nicht aus. 4. Der Kunde willigt ein, dass FIAB den Firmennamen und das Firmenlogo des Kunden in seinen Promotions-, Informations- oder Werbematerialien sowie in der Geschäftskorrespondenz verwenden darf. 5. Die Schadenersatzhaftung von FIAB für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Wartungsarbeiten ist ausschließlich auf Schäden begrenzt, die auf vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sie erstreckt sich nicht auf den entgangenen Gewinn oder den Verlust von Materialien, die der Kunde im Laufe seiner Produktion benutzt hat, sowie auf Schäden, die wegen des Produktionsstillstandes aufgrund der Wartungsarbeiten entstanden sind.

8 Seite 8 / 8 6. Es findet das deutsche Recht Anwendung. 7. Sämtliche Streitigkeiten werden durch das für FIAB örtlich zuständige Gericht entschieden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferras Corporate Design e.u. Wien am 18. Februar 2014 Ferras Corporate Desgin e.u. FN 395254g Landesgericht Wien Salzgries 16/9, 1010 Wien +43 1 9972822 office@ferras.at

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag

Mehr

VERKAUFS-/KAUFVERTRAG

VERKAUFS-/KAUFVERTRAG VERKAUFS-/KAUFVERTRAG Die Unterzeichneten: Adresse : PLZ/Ort : genannt, Eigentümer, im Folgenden Verkäufer und, Adresse : PLZ/Ort :, im Folgenden Käufer genannt, erklären, Folgendes vereinbart zu haben;

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

Clearing-Vereinbarung

Clearing-Vereinbarung Anhang 10 zu den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Clearing-Vereinbarung mit einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM- Kunden für das US-Clearingmodell Eurex04, Stand 02.10.2017

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

MITGLIEDER- VEREINBARUNG

MITGLIEDER- VEREINBARUNG MITGLIEDER- VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen: Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH Dörrstraße 85 6020 Innsbruck im Folgenden kurz Austria Bau T & V genannt einerseits und Firma im Folgenden

Mehr

Hardware-Kaufvertrag

Hardware-Kaufvertrag 1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND

Mehr

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V.

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. QM-Handbuch Dokument: F53 Version: 1.0 Belegungsvertrag für extern Buchende Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. Schriftstückidentifikationsnummer: zwischen Caritasverband für die Diözese Mainz e.

Mehr

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - der Firma - webraketen UG (haftungsbeschränkt) Lucas-Cranach-Weg 4 97469 Gochsheim www.webraketen-media.de // Tel. 0178 5503603 Registergericht: Schweinfurt Registernummer:

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Christine Rieger, Dipl. Hebamme St. Ulrich 141 A - 9161 Maria Rain 1. Allgemeines: 1.1. Christine Rieger ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-9161 Maria Rain und ist

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen der Fraport AG Dienstleistungen 2 1. Vertragsgegenstand 1.1 Vertragsparteien

Mehr

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand: Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Roecklplatz,dasAusbildungsrestaurant,Isartalstrasse2680469München 089 45217129,kontakt@roecklplatz.de 1. Geltungsbereich AllgemeineGeschäftsbedingungenfürVeranstaltungen 1.1 DieseGeschäftsbedingungengeltenfüralleVerträgezurÜberlassungderRäumedes

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2. Urheberrecht und Nutzungsrecht. AGB Seite 1

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2. Urheberrecht und Nutzungsrecht. AGB Seite 1 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Seite 1 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen Melanie Brinkmann hamburgrafik (nachfolgend Mediengestalter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Inhaltsverzeichnis 1 Definitionen 3 2 Dienstleistungen und Produkte 3 2.1 Geltungsbereich 3 2.2 Übermittlung der Daten 3 2.3 Rechnungsversand 3 2.4 Zahlungseingänge

Mehr

1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu

1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu 1. Leistungsgegenstand 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2 Ist keine andere Vereinbarung

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

VERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.

VERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen. n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung

Mehr

1. Auftraggeber: Die Gesellschaft, die handelt von aus ein Beruf oder Geschäft mit wen CVD eine Vereinbarung geschlossen hat oder Schließen wird.

1. Auftraggeber: Die Gesellschaft, die handelt von aus ein Beruf oder Geschäft mit wen CVD eine Vereinbarung geschlossen hat oder Schließen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen Custom Vision Design, Parkweg 14a Voorburg. Industrie-und Handelskammer Nummer: 64358739. info@customvisiondesign.com. 0621172721. Hiernach CVD genannt. Artikel 1. Definitionen

Mehr

Vereinbarung zur Nutzung von Fernwartung. Bitte ausgefüllt und unterschrieben an faxen oder. mailen an

Vereinbarung zur Nutzung von Fernwartung. Bitte ausgefüllt und unterschrieben an faxen oder. mailen an Kunde (Auftraggeber) Auftragnehmer TechnoSoft Consulting GmbH Peter Feige Bendestorfer Str. 5 21244 Buchholz Tel.: (04181) 29959-0 Fax: (04181) 923 08 08 info@tcg-online.de 1 LEISTUNG UND VERGÜTUNG Die

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Veranstaltungen des Vereins natopia. Umfasst sind dadurch die Bereiche Kindergarten-Schule,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) OROBUS S.L. 1 ANGEBOT Sämtliche Angebote von Orobus S.L. sind freibleibend. Pauschalangebote gelten nur für den angefragten Auftrag. 2 VERTRAGSABSCHLUSS Orobus S.L.

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft - 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2014 1 Vertragsgrundlagen (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen (Support) durch Intelego GmbH für den Kunden. Unter Support

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung 1 Vorbemerkung 1.1. Die Vermittlungsagentur ist spezialisiert auf die Vermittlung von Dienstleistungen im medizinischen

Mehr

Mietgeräte / Leihgeräte

Mietgeräte / Leihgeräte Mietgeräte / Leihgeräte Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Polycom SoundStation 2 W (analog) Das beliebte und am meisten gefragte Konferenztelefon!

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen 1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt) Seite: 1 von 5 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB diana@ HIGH PERFORMANCE COACHINGS, MODERATIONEN, SPRECH-, STIMM- UND KOMMUNIKATIONSTRAININGS 1. ALLGEMEINES Ihre Sprecherin Diana Lettner führt High Performance Coachings, Seminare, Moderationen und Workshops

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Hinweis zum Muster-Kaufvertrag:

Hinweis zum Muster-Kaufvertrag: Hinweis zum Muster-Kaufvertrag: Musterverträge sind grundsätzlich nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie sind auf den Regelfall zugeschnitten und können besondere Umstände des

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag. zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag. zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2- Vorbemerkung

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen

Mehr

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag

DESIGN Bau AG. Verschmelzungsvertrag DESIGN Bau AG Verschmelzungsvertrag zwischen der CD Deutsche Eigenheim AG mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 112581 B (nachfolgend auch die

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Vertrag über die KG-Anteilsübertragung und den Eintritt einer neuen Komplementär-Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin betreffend die XX. Sofort Start Beteiligungs UG & Co. Vermögensverwaltungs

Mehr

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG Arbeitsbeispiel WAYNE VAN DALSUM Copyright Wayne van Dalsum 2006 VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG zwischen XXX "Empfänger", und YYY GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die Leistungen und Angebote der Schenker Deutschland AG (im folgenden Auftragnehmerin genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

Mehr

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer) AGB Taxi Noack Taxi Noack erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingung gelten nicht, selbst wenn ihnen Taxi Noack

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern der Firma speedpeople Personaldienstleistung GmbH - im Folgenden

Mehr

Muster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen)

Muster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen) Muster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen) K A U F V E R T R A G (über sukzessive Lieferung beweglicher Sachen) Zwischen der Firma.. mit Sitz in und - nachfolgend Käufer genannt - der Firma mit

Mehr

III. Besondere Vertragsbedingungen

III. Besondere Vertragsbedingungen Beschaffung von Überlandniederflurlinienbussen mit Dieselmotoren für den öffentlichen Verkehr durch die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (Vergabestelle) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Vertrag für Bürodienstleistungen - Geschäftsadresse -

Vertrag für Bürodienstleistungen - Geschäftsadresse - zwischen Vertrag für Bürodienstleistungen - Geschäftsadresse - Dipl. Ök. Barbara Lund (Vertragsgeber) Blumenstr. 35 42119 Wuppertal und Firma/Auftraggeber/Vertragsnehmer (ausfüllen oder stempeln) Vertragsbeginn:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden AGB als PDF downloaden Wir, Die Haushaltshelden betreiben die Webseite www.die-haushaltshelden.de. Über diese Seite vermitteln wir Arbeitnehmer für

Mehr

2. der Herzzentrum Leipzig GmbH, mit dem Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 5708.

2. der Herzzentrum Leipzig GmbH, mit dem Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 5708. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Wartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7

Wartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7 Wartungsvertrag Stand: November 2015 Seite 1 / 7 Inhalt 1. AUFTRAGSPARTNER 3 2. VORWORT 4 3. ORT DER WARTUNG - REPARATUR 4 4. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG 4 4.1. AUFTRAGSERTEIILUNG... 4 4.2. ZUGANG...

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf)

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf) ORDAT für die Überlassung von Software (Kauf) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MONTAGO GmbH & Co. KG Haimbacher Straße 65 36041 Fulda - nachfolgend Boardinghouse genannt - 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

Mehr

Copyright by it-basixs

Copyright by it-basixs ! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender

Mehr

VORVERTRAG No. ZUM IMMOBILIENKAUF. Heute, den... in Sveti Vlas, Gemeinde Nessabar, Republik Bulgarien, wird zwischen den Parteien:

VORVERTRAG No. ZUM IMMOBILIENKAUF. Heute, den... in Sveti Vlas, Gemeinde Nessabar, Republik Bulgarien, wird zwischen den Parteien: VORVERTRAG No. ZUM IMMOBILIENKAUF Heute, den... in Sveti Vlas, Gemeinde Nessabar, Republik Bulgarien, wird zwischen den Parteien: 1.., Staatsbürger von., geboren am.., Inhaber des Reisepasses No, ausgestellt

Mehr

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Die Bundesrepublik Deutschland- vertreten dmch das Bundesministerium der Finanzen - Auftraggeber und. FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Auftragne-hmer schließen folgenden Vertrag über ein Beratungsvorhaben:

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Musterformular Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Version: Januar 2008, Seite 1 von 5 Name / Anschrift / Firma Besprechungsgegenstand Ansprechpartner bei Heidelberg GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Ich erkläre

Mehr

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt

Mehr

VERMITTLUNGSVERTRAG ZUM VERKAUF EINER IMMOBILIE. Heute, den... in der Stadt Sveti Vlas, Gemeinde Nessebar, Republik Bulgarien, haben die Parteien:

VERMITTLUNGSVERTRAG ZUM VERKAUF EINER IMMOBILIE. Heute, den... in der Stadt Sveti Vlas, Gemeinde Nessebar, Republik Bulgarien, haben die Parteien: VERMITTLUNGSVERTRAG ZUM VERKAUF EINER IMMOBILIE Heute, den... in der Stadt Sveti Vlas, Gemeinde Nessebar, Republik Bulgarien, haben die Parteien: 1...., Staatangehörige der...,inhaber eines Reisepasses

Mehr

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr.

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr. ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, 65189 Wiesbaden und Allgeier SE Wehrlestr. 12, 81679 München Dieser Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend Vertrag ) wird zwischen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den ONLINE-SHOP

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den ONLINE-SHOP 1. Allgemeines ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den ONLINE-SHOP Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Bestellungen, die über den Online-Shop dieser Website durchgeführt werden.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines von JERO GBR, Kaiser-Friedrich-Promenade, 61348 Bad Homburg v.d.h, Geschäftsführer Eileen von Schüssler und Jessica Sepold, info@vonjero.de (nachfolgend von

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen Stand Juli 2017 1 Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der stressfrei UG

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend

Mehr