Förderung im Rahmen des Programms "Klima Plus Saar" Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes

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1 Förderung im Rahmen des Programms "Klima Plus Saar" Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes Bellevue 2.0 Wohnen auf hohem Niveau als Pilotprojekt für klimagerechtes Bauen, lebendige Nachbarschaft und Baukultur in der Landeshauptstadt Saarbrücken Förderprogramm "Klima Plus Saar" Durch Klimaveränderungen entstehen global und regional große Schäden für Mensch und Natur. Für das Saarland haben Experten bis 2050 eine Klima-Last von 20 Milliarden Euro ermittelt. Hauptursache ist der CO2-Anstieg in der Atmosphäre. Die globale Klimaschutz-Strategie heißt Minderung des CO2- Ausstoßes, in den EU-Staaten um 40 % bis 2020 (gegenüber 1990), im Saarland um 80 % bis CO2-Minderung wird durch kohlenstoffarme Technologien erreicht, hauptsächlich durch den Einsatz erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Klimaschutz ist das Leitmotiv in allen relevanten Handlungsfeldern des MUEV: in der Energiepolitik, Verkehr, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bauen und Wohnen. Die Landesregierung betreibt dazu eine systematische Landesentwicklungsplanung, orientiert die Ordnungspolitik am Klimaschutz, unterstützt den Technologietransfer in der Wirtschaft, motiviert Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen durch ihre öffentliche Vorbildfunktion und koordiniert die Informationsund Beratungsangebote. Vor allem wird die Förderpolitik an mehr Klimaschutzeffizienz ausgerichtet. Folgende Maßnahmen werden durch das Förderprogramm Klima Plus Saar unterstützt: Förderung von Null-Emissions-Kommunen Entwicklungs- und/oder Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien für Körperschaften des öffentlichen Rechts Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen Fotovoltaikanlagen an Kindertageseinrichtungen, an Schulen und Schullandheimen sowie für besondere architektonische Gestaltungen Energieeffiziente Straßenbeleuchtung Energetische Sanierung von Vereinshäusern (Kultur- und Sportstätten) Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen Energieeffiziente Elektromotoren Kleine Windkraftanlagen Wärmedämmmaßnahmen der thermischen/beheizten Gebäudehülle im Gebäudebestand von Körperschaften des öffentlichen Rechts Wärmedämmmaßnahmen der thermischen/beheizten Gebäudehülle im Gebäudebestand von natürlichen und juristischen Personen Die genauen Anforderungen an die Maßnahmen und die Fördersätze können in der Richtlinie nachgelesen werden.

2 Bellevue 2.0 Wohnen auf hohem Niveau wird vom Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes als Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhabens für klimagerechtes Bauen, lebendige Nachbarschaft und Baukultur in der Landeshauptstadt Saarbrücken eingestuft. Damit haben die Bauherren des Projektes die Möglichkeit eine Förderung ihres Bauvorhabens im Rahmen von Klima Plus Saar beim MUEV zu beantragen. Weitere Informationen zu Klima Plus Saar : Fördergrundlagen Die Förderung im Rahmen des Projektes Bellevue 2.0 Wohnen auf hohem Niveau erfolgt als Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben auf Grundlage der Richtlinie Klima plus Saar. Für Bellevue 2.0 sind zur Antragstellung daher ausschließlich die als Anlage beigefügten Antragsunterlagen zu verwenden. Zur Beachtung: Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Maßnahmen gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn gelten der tatsächliche Beginn der Arbeiten, für die eine Zuwendung beantragt wurde oder die Auftragsvergabe der zu fördernden Maßnahme. Der Antragsteller kann im Basisantrag den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Somit kann der Antragsteller nach schriftlicher Bestätigung durch das Ministerium mit den Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Bewilligungszeit beginnen. Im Förderantrag sollte immer der voraussichtliche Abschluss der Arbeiten angegeben werden(z.b. Dezember 2012). Somit kann durch den Fördergeber die Bewilligungszeit entspr. angepasst werden. Ansprechpartner Fachlicher Ansprechpartner im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Herr Stefan Poncelet Tel.: Fördersatz Die energetischen Anforderungen an die einzelnen Gebäude sind stark von der Bauweise und Architektur abhängig. Mehrkosten für einen erhöhten energetischen Standard lassen sich aufgrund der konzeptbedingten und der energetisch bedingten Mehrkosten der einzelnen Objekte erklären. Sie können unter anderem aus einem höheren Dämmstandard der Gebäudehülle resultieren. Mit dieser Förderung sollen die zusätzlichen Aufwendungen für die Gebäudehülle gefördert werden. Förderung der Mehrkosten für die Gebäudehülle Die Investitionsmehrkosten für die Gebäudehülle werden individuell über eine bauteilbezogene Förderung gefördert. Die folgenden Kostensätze können als Mehrkosten für die einzelnen Bauteile bezuschusst werden:

3 Bauteil Fassade/ Decke unten gegen Außenluft Flachdach Boden gegen Erdreich Fenster/ Hauseingangstür Durchschnittliche Investitionsmehrkosten 20,00 /m² 12,00 /m² 15,00 /m² 100,00 /m² Die genannten Investitionsmehrkosten sind als fixe Kostensätze zu verstehen. Die Berechnung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Kostensätze unabhängig davon, ob die tatsächlichen Mehrkosten ggf. höher lagen. Differenzierung nach Haustypen Die Förderung erfolgt gestaffelt nach Haustypen. Damit werden Gebäudetypen mit einer energetisch kompakten Bauweise (geringer Anteil wärmeübertragende Gebäudehülle) nicht benachteiligt: Haustyp Förderquote Freistehendes Haus 20,00% Doppelhaushälfte 25,00% Reihenendhaus 25,00% Reihenmittelhaus 30,00% Die Förderquote bezeichnet den möglichen Förderanteil an den durchschnittlichen Investitionsmehrkosten. Antragsunterlagen Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Fördermittelbeantragung und Nachweisführung vorzulegen: Ausgefüllter und unterschriebener Antrag Klima Plus Saar (Formular ZA 1) Anlagen 1 bis 4 zum Basisantrag Klima Plus Saar Nachzureichen, sobald möglich: Energieausweis Nachzureichen nach Ablauf des ersten Nutzungsjahres: Energieabrechnung mit Belegen für das erste Nutzungsjahr Nachzureichen nach Ablauf des zweiten Nutzungsjahres: Energieabrechnung mit Belegen für das zweite Nutzungsjahr Die Antragsunterlagen sind einzureichen bei: Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr -Referat A/4- Keplerstraße Saarbrücken

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7 Anlage 1 zum Basisantrag Klima Plus Saar (Ersatz für Anlage MAB) 2.3: Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben (Angaben zum Objekt, für das eine Zuwendung beantragt wird) Objektangaben: (bitte eintragen oder Zutreffendes ankreuzen) Straße, Hausnummer* PLZ, Ort Anzahl der Wohneinheiten freistehendes Gebäude (20% Förderquote) Reihenendhaus (25% Förderquote) Doppelhaushälfte (25% Förderquote) Reihenmittelhaus (30% Förderquote) *Wenn noch keine Adresse vorhanden, bitte Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes des betr. Objektes beifügen (s. Anlage 4). Berechnung/Erläuterung Fördersumme: Bauteilfläche Durchschnittliche Mehrkosten Netto- Bauteilfläche Förderfähige Kosten Fassade/ Decke (n. u. geg. Außenluft) 20,00 /m² x m 2 = Flachdach 12,00 /m² x m 2 = Boden gegen Erdreich 15,00 /m² x m 2 = Fenster, Eingangstüren 100,00 /m² x m 2 = Summe: Förderquote gemäß Gebäudetyp: % Beantragte Fördersumme :

8 Anlage 2 zum Basisantrag Klima Plus Saar Erklärung Sachverständiger vor Durchführung der Maßnahme Energiedaten: beheizte Wohnfläche: m² Gebäudenutzfläche (A N ): m² Jahres-Endenergiebedarf nach EnEV 2009 (Q E, ref ): Jahres-Primärenergiebedarf nach EnEV 2009 (Q P, ref ): Transmissionswärmeverlust nach EnEV 2009 (H T`,EnEV ): Erläuterung zu Förderbedingungen W/m²K Jahres-Endenergiebedarf (Q E, IST ): Jahres-Primärenergiebedarf (Q P, IST ): Transmissionswärmeverlust (H T`,IST ): W/m²K Als Mindestanforderung gilt ein Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von max. 55 % und ein Transmissionswärmeverlust (H T ) von max. 70 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als die in Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 vorgeschriebenen Werte. Jeweils ein Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs vor Umsetzung der Maßnahme/n gemäß aktuell gültiger EnEV wurde erstellt und dem Antrag beigefügt. Die berechneten Kennwerte sind oben aufgeführt. Ich versichere, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen kann. Ich bin bereit, diese Unterlagen auf Anforderung dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zur Verfügung zu stellen. Mir ist bekannt, dass die Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ich bin eine nach 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person. im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. als Energieberater zugelassen. Name, Anschrift Sachverständiger : Ort, Datum : Unterschrift Sachverständiger : (Hinweis: ausschließlich persönliche Zeichnung des berechtigten Sachverständigen) Erforderliche Anlagen: - Bedarfsorientierter Energieausweis vor Umsetzung der Maßnahme - Ausschreibungsunterlagen oder ausführlichen Kostenvoranschlag einschließlich Flächenangaben

9 Anlage 3 zum Basisantrag Klima Plus Saar Erklärung Sachverständiger nach Durchführung der Maßnahme Die Maßnahmen wurden wie beantragt durchgeführt. Die Maßnahmen wurden nicht wie beantragt durchgeführt. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Wenn ja, bitte angeben: Wenn ja, bitte neue Kennwerte angeben Energiedaten: beheizte Wohnfläche: m² Gebäudenutzfläche (A N ): m² Jahres-Endenergiebedarf nach EnEV 2009 (Q E, ref ): Jahres-Primärenergiebedarf nach EnEV 2009 (Q P, ref ): Transmissionswärmeverlust nach EnEV 2009 (H T`,EnEV ): W/m²K Jahres-Endenergiebedarf (Q E, IST ): Jahres-Primärenergiebedarf (Q P, IST ): Transmissionswärmeverlust (H T`,IST ): W/m²K Ich versichere, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen kann. Ich bin bereit, diese Unterlagen auf Anforderung dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zur Verfügung zu stellen. Mir ist bekannt, dass die Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ich bin eine nach 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person. im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. als Energieberater zugelassen. Name, Anschrift Sachverständiger : Ort, Datum : Unterschrift Sachverständiger : (Hinweis: ausschließlich persönliche Zeichnung des berechtigten Sachverständigen) Erforderliche Anlagen: - Bedarfsorientierter Energieausweis vor und nach Umsetzung der Maßnahme - Ausschreibungsunterlagen oder ausführlichen Kostenvoranschlag einschließlich Flächenangaben

10 Anlage 4 zum Basisantrag Klima Plus Saar Lageplan zur Eintragung des Standortes des Antragsobjektes

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