Förderung von Effizienzmaßnahmen auch in Unternehmen

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1 Förderung von Effizienzmaßnahmen auch in Unternehmen Dipl.-Ing. Nicola Saccà Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Referatsleiter Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien Saarbrücken,

2 Umweltpakt Saar - Leistungen nach EMAS oder ISO (hier: 1. Umweltprüfung durch Energieaudit) => Einführung Energiemanagementsystem! - Einzelleistungen (z.b. Nullenergiehaus, umweltgerechte Mobilität) 2

3 Energieeffizienznetzwerk Saar - 13 energieintensivere Unternehmen - Energieaudit + umgesetzte Maßnahmen - 10% Energieeinsparung in 2 Jahren Einführung Energiemanagementsysteme zweites Netzwerk in Vorbereitung 3

4 Das neue Landesförderprogramm Klima Plus Saar (KPS) 4

5 Neuerungen in Klima plus Saar (KPS) Acht zusätzliche Fördertatbestände gegenüber ZEP Tech Neues Breitenprogramm eingeführt: Wärmedämmmaßnahmen für natürliche und juristische Personen Ausweitung des Empfängerkreises: Nicht-KMU, Eigentümer von Vereinshäusern, Kitas Hohe Budgetausstattung des Förderprogramms mit 7 Mio (z. Vgl.: ZEP Tech- Volumen ca. 800 T / a) Klima Plus Saar ist nicht nur ein Klimaschutzsondern auch ein Investitionsanreiz- und Wirtschaftsförderprogramm insbesondere für den Mittelstand (Handwerk)! 5

6 Allgemeine Eckpunkte von KPS Zuwendungsempfänger: natürliche und juristische Personen, KMU s, Körperschaften öff. Rechts Im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens können auch Nicht-KMU gefördert werden. Zuwendung nur, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde (Auftragsvergabe)! Aber: vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko möglich (Ausnahmen: Null-Emissions-Kommunen, Nah- und Fernwärmenetze sowie Optimierung von Heizungsanlagen) Bagatellgrenze: Mindest-Zuwendung 1.000, für Wärmedämmmaßnahmen 500! (Ausnahmen: Elektromotoren, Windkraftanlagen und Heizungsoptimierung) Förderanspruch besteht nicht! (Nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel) 6

7 Klima Plus Saar fördert: Förderung von Null-Emissions-Kommunen Entwicklungs- u./o. Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien für Körperschaften des öffentl. Rechts Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen Fotovoltaikanlagen LED-Straßenbeleuchtung Energetische Sanierung von Vereinshäusern (Kultur- u. Sportstätten) Energieeffiziente Elektromotoren Kleine Windkraftanlagen Wärmedämmung im Gebäudebestand natürlicher und juristischer Personen Wärmedämmung im öffentlichen Gebäudebestand ZEP-Kommunal 7

8 I: Null- Emissions-Kommunen Im Rahmen einer Null-Emissions-Gemeinde werden realisierbare Entwicklungskonzepte gefördert, welche einem Dorf / einer Stadt / einem Landkreis, entsprechende Möglichkeiten aufzeigen, wie sich das Untersuchungsgebiet möglichst zu 100 % aus den regionalen Potenzialen nachhaltig und klimaverträglich mit Energie versorgen kann. Aufstockung zum Förderbescheid des Bundes zum Förderbaustein Klimaschutzkonzepte um max. 15% max Euro 8

9 II: Entwicklungs-/ Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien für Körperschaften des öffentlichen Rechts In Ergänzung zur Städtebauförderung der Landesregierung werden vorrangig Konzepte mit einem energetischen Schwerpunkt unterstützt. Das Ziel von Energiekonzepten ist die Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Energiesparprogrammen und ganzheitlichen Energiekonzepten zur Forcierung von Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung von EE auf lokaler Ebene. Die Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien müssen sich in ein übergeordnetes energie- bzw. klimaschutzorientiertes Rahmenkonzept einfügen. Die Förderung beträgt 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben max Euro 9

10 III: Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Beispiele: a) Modellvorhaben der kombinierten Kraft-Wärme-(Kälte)-erzeugung und Abwärmenutzung b) Modellvorhaben zur Energieeinsparung und zur rationellen Energienutzung c) Modellvorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse und erneuerbaren Energien Die Förderung beträgt 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben max Euro 10

11 IV: Förderung von Nahund Fernwärmenetzen Errichtung und Erweiterung von Nah- und Fernwärmenetzen mit oder ohne Gebäudeanschluss. Achtung: Aufstockung einer KfW- bzw. BAFA-Förderung gemäß der Richtlinie des BMU zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt => Vorlage Zulassungsbescheid des BMU erforderlich! Festbetrag 40 Euro pro errichtetem Meter Trassenlänge max Euro je Maßnahme 11

12 V: Fotovoltaik Fotovoltaikanlagen: a) an Kindertageseinrichtungen, an Schulen und Schullandheimen ab 1 kwp mit Visualisierungstafel b) für besondere architektonische Gestaltung (Pilot und Demo) ab 2 kwp. Gefördert werden nur PV-Anlagen mit Zertifikaten des TÜV Rheinland oder ISPRA. zu a) / kwp; höchstens zu b) Die Förderung beträgt 40% der zuwendungsfähigen Kosten der Pilotmaßnahme, max

13 VI: Energieeffiziente Straßenbeleuchtung Förderung 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben max. 100 T pro Jahr und Antragsteller 13

14 VII :Energetische Sanierung von Vereinshäusern Gefördert wird die energetische Optimierung der thermischen Gebäudehülle Voraussetzung: - Gebäude mind. 20 Jahre alt - Vor-Ort-Energiegutachten zur Energieeinsparung maximal Maßnahmen, die zur Betriebskostenverbesserung beitragen wie z.b. Austausch Beleuchtung, solartherm. Anlagen, Pelletkessel. Förderung bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch

15 VIII: Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen Im EFH bzw. MFH werden bei bestehenden Heizungsanlagen (bis 20 Jahre alt bezogen auf Kesselbaujahr) gefördert: Regelungsoptimierung mittels Referenzmessung: 3 Werktage plus Wochenende -> Temperaturmessung über 120 Std. in 4 Räumen sowie Außen-, Vorlauf-, Rücklauf- und Abgastemperatur mit Nachweismessung von 2 Tagen über eine Dauer von 48 Std. Heizungscheck nach DIN EN und DIN EN 4792 inkl. hydraulischer Heizungsabgleich nach DIN EN Maßnahmen sind kombinierbar und vom Fachbetrieb durchzuführen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben EFH und Zweifamilienhaus: max. 500 Euro MFH: max Euro. 15

16 IX: Energieeffiziente Elektromotoren Zuwendungsfähig sind im Falle des vorzeitigen Ersatzes ineffizienter Elektroantriebe die Ausgaben für die Anschaffung und den Einbau hocheffizienter Drehstrommotoren mit einer Nennleistung von 1,1 bis 200 kw, die die Wirkungsgradklasse IE3 einhalten. Die Förderung beträgt 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben max pro Jahr und Antragsteller bzw. Einrichtung 16

17 X: Kleine Windkraftanlagen Zuwendungsfähig ist die Anschaffung von kleinen Windkraftanlagen mit einer Leistung von 500 W bis 10 kw bezogen auf eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in Nabenhöhe. Baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und nachbarschaftsrechtliche Belange und Vorschriften sind einzuhalten. Eigenbauten und Bausätze sind nicht zuwendungsfähig. Die Förderung beträgt für die Windkraftanlagen mit einer Leistung von: mehr als 500 W: 900 mehr als 1 kw: mehr als 5 kw bis zu 10 kw:

18 XI: Wärmedämmmaßnahmen der thermischen Gebäudehülle im Gebäudebestand von Körperschaften des öffentl. Rechts Gefördert werden: Wärmedämmung der Außenwände und Decken nach unten gegen Außenluft Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke oder Boden, Wände gegen Erdreich beheizter Räume Einbau von Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung und Hauseingangstüren Förderung bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Euro pro Jahr und Antragsteller 18

19 XII: Wärmedämmmaßnahmen der thermischen Gebäudehülle im Gebäudebestand für natürliche und juristische Personen Gefördert werden: Wärmedämmung der Außenwände und Decken nach unten gegen Außenluft, des Daches oder der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke oder Boden, Wände gegen Erdreich beheizter Räume Einbau von Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung und Hauseingangstüren Festbetragsförderung gemäß Folie 44 max Euro pro Vorhaben 19

20 Anforderungen für Maßnahmen der energetischen Sanierung (Wärmedämmung) : Wärmedämmung folgender Bauteile Außendämmung von Außenwänden Kerndämmung von Außenwänden Dämmung Decke nach unten gegen Außenluft Dämmung Dächer (Schrägdächer) Dämmung oberste Geschossdecke Wärmeleitfähigkeit der Dämmschicht in [W/mK] 0,022 0,024 0,030 0,032 0,035 0,040 0,045 0,050 daraus resultierende erforderliche, zusätzliche Dämmschichtdicke in [cm] [cm] [cm] [cm] [cm] [cm] [cm] [cm] [cm] Dämmung Flachdach Dämmung Kellerdecke Dämmung Boden, Wände gegen Erdreich Erneuerung der Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung, U W -Wert [W/m²K]) Hauseingangstüren (U-Wert [W/m²K]) ,10 1,40 20

21 Förderhöhe für Maßnahmen der energetischen Sanierung (Wärmedämmung) bei Vereinshäusern und für natürliche und juristische Personen Die Zuschüsse betragen für durchgeführte Wärmeschutzmaßnahmen je m 2 zusätzlich gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche: Außendämmung von Außenwänden und Decken nach unten gegen Außenluft: 7,5 / m2 Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 4,0 / m2 Dämmung der Kellerdecke, Boden, Wände gegen Erdreich: 4,0 / m2 Dämmung von Dächern oder Flachdächern: 6,0 / m2 Dämmung obersten Geschossdecken: 4,0 / m2 Hauseingangstüren: 50,0 / m2 Erneuerung von Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung, jedoch nur in Verbindung mit Dämmung aller Außenwände im gesamten Gebäudebestand: 15 / m2 Hinweis: Sollte die vorhandene Außenwand bereits nachweisbar einen U-Wert von kleiner gleich 0,6 W/m 2 K aufweisen, ist die Förderung des Einbaus von Wärmeschutzfenster nicht an eine zusätzliche Dämmung der Außenwände im gesamten Gebäudebestand gebunden. Die bauteilbezogenen Fördersätze werden auf das 1,5 fache erhöht, wenn die Maßnahmen zu einer Senkung des Jahres Heizwärmebedarfs um mindestens 50 % gegenüber dem Ist-Zustand führen. Als Nachweis dient die Erstellung eines Vor-Ort-Energiegutachtens (Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs vor und nach Umsetzung der Maßnahme gemäß aktuell gültiger EnEV) durch einen Sachverständigen. Allgemeiner Hinweis: Gebäudebestand im Sinne der Richtlinie sind Gebäude, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Wintergärten, Ferien- und Wochenendhäuser. 21

22 Energieeffizienz in Unternehmen Projekt Innovationspark Beckerturm Gelände mit 125 Firmen auf Quadratmeter der ehemaligen Brauerei Becker in St. Ingbert Nutzung von Erdwärme mittels einer 1500 Meter tiefen Koaxialsonde in Kombination mit 10 Gasabsorptionswärmepumpen Wärmebedarf: 2038 MWh/a Wärmerzeugung: 1743 MWh/a Gesamtinvestition für das Vorhaben: 1,1 Mio Förderung als Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben durch Klima plus mit einer Fördersumme von Euro 22

23 Energieeffizienz in Unternehmen Projekt Brennstoffzelle Kingsize Nutzung einer Brennstoffzelle zur Stromerzeugung und Warmwasseraufbereitung bei der Fa. Druck- und Werbetechnik Kingsize Einsatz einer Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage BlueGen auf Erdgasbasis Stromerzeugung: kwh/a Wärmerzeugung: kwh/a Strombedarf des Unternehmens: kwh/a Gesamtinvestition für das Vorhaben: Förderung der ersten Anlagen als Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben durch Klima plus mit einer Fördersumme von Euro 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26

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