Förderung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien im Saarland
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- Gerhard Lichtenberg
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1 Förderung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien im Saarland Klaus-Dieter Uhrhan Leiter des Referates D/8 - Förderung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien im MWAEV d. Saarlandes 0681 / k.uhrhan@wirtschaft.saarland.de Saarbrücken,
2 Seite 2
3 Förderprogramm E-radMob plus Radabstellanlangen (seit ) in Kraft Zuwendungsempfänger: Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen. Fördervolumen ~ca aus Landesmitteln Abrechnung der Maßnahme bis spätestens Laufzeit bis max Seite 3
4 Fördertatbestände zwei- bis dreirädrige E-Fahrzeuge als - Pedelecs - Lastenpedelecs - Elektroroller (nach Klassifizierung der EG-Fahrzeugklassen L1e, L3e und L4e) Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen für mindestens 10 Fahrzeuge Errichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für zwei- bis dreirädrige E-Fahrzeuge besondere Projekte im Bereich E-Mobilität mit Pilot-, Demonstrations- und Modellcharakter z.b. im Zusammenhang mit der touristischen Erschließung von Standorten im Saarland Seite 4
5 Formale Fördervoraussetzungen - Umsetzung der Maßnahme im Saarland - Antragstellung vor Maßnahmenbeginn - Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe - Bagatellgrenze -> Zuwendung > 500 bei Pedelec, > bei Anlagen - Kumulation möglich, sofern nicht aus weiteren Landesmitteln Seite 5
6 Fachliche Fördervoraussetzungen Gefördert werden reine Batterieelektrofahrzeuge mit einem Antrieb - dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Aggregate sind und - dessen Energiespeicher von außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar sind Anforderungen an die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit der geförderten Fahrrad-Abstellanlagen orientieren sich an den Empfehlungen der Technischen Richtlinie TR des Allgemeinen Deutschen Fahrrad- Clubs e.v. ( Die geförderten Ladeinrichtungen sind öffentlich zugänglich und/oder an besonderen touristischen Örtlichkeiten zu errichten. Seite 6
7 Förderhöhe zwei- bis dreirädrigen E-Fahrzeugen beträgt bis zu 50% der Anschaffungskosten - max für Lastenpedelecs - max für Pedelecs und Elektroroller. Pro Jahr und Antragsteller können jeweils bis zu 5 Fahrzeuge angeschafft werden. Die Förderung von Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen für mindestens 10 Fahrzeuge gemäß Punkt 2.2 dieser Richtlinie beträgt - bei Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen ohne Ladeeinrichtung mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch bei Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen mit Ladeeinrichtung mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch Seite 7
8 Förderhöhe Errichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen, wie z.b. Ladesäulen, Lade-Boards, Wall-Box für zwei- bis dreirädrige E-Fahrzeuge - bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch besondere Projekte im Bereich der E-Mobilität (Projektskizze) - 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch Seite 8
9 Praxisbeispiel Bahnhof Türkismühle Schlüsselfertige Erstellung einer Fahrradabstellanlage: -> keine Ing.- und Planungs-kosten -> genauer Kostenüberblick -> Finanzierung durch Landesförderung mit einer Förderquote von bis zu 80 % Quelle und Ausführung: Firma GIU Flächenmanagement in Saarbrücken -> Seite 9
10 Praxisbeispiel Kombi-Ladesäule der Stadt Saarlouis Standort: KSK-Gebäude am Großen Markt in Saarlouis -> mögliche Finanzierung durch Landesförderung mit einer Förderquote bis zu 80% der Kosten Hersteller: Firma bike-energy Österreich -> Seite 10
11 Praxisbeispiel SOleTANK kostenloses Aufladen von mobilen Geräten WLAN-Hotspot Interaktive Bedienung mit vollwertigem Internetzugang Werbeflächen -> keine Förderung im Rahmen der RL möglich, da Finanzierung durch Werbeeinahmen ohne Eigenanteil Hersteller und Ausführung: Firma Sol-Energy GmbH Österreich -> Seite 11
12 Aktionswoche Das Saarland voller Energie vom Weitere Infos finden sie im Energieportal des Saarlandes unter Seite 12
13 Operationelles Programm zum EFRE Saarland ca. 143 Mio. EFRE-Mittel fließen in den Jahren ins Saarland mind. 20% der EFRE-Mittel müssen dem thematischen Ziel 4 (CO 2 -Reduktion) zu geordnet sein Folglich sind im EFRE-OP ca. 27 Mio. für CO 2 - Minderungsmaßnahmen vorgesehen Seite 13
14 ZEP Kommunal (Förderperiode ) Zuwendungsempfänger: Zuwendungen können gewährt werden an kommunale Gebietskörperschaften des Saarlandes, deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften, sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Fördervolumen ~ca. 18 Mio. aus dem EFRE Seite 14
15 Fördertatbestände Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand Thermische Solarkollektoranlagen Holzfeuerungsanlagen Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien Hocheffiziente Straßenbeleuchtung Nahwärmenetze für kommunale Immobilien Seite 15
16 ZEP Kommunal Seit dem 28. Mai 2015 ist die Richtlinie in Kraft Antragsformulare im Internet unterm dem Energieportal Es besteht für dringende Maßnahmen die Möglichkeit eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn zu erteilen! Seite 16
17 Aktueller Stand 98 Anträge bisher, davon o 62 Wärmedämmungen o 25 Straßenbeleuchtung o 7 Konzepte/ Studien o 2 Pilot-/Demo-Vorhaben o 2 Holzfeuerungsanlagen Ca. 6,9 Mio. Förderung beantragt / Investitionen von über 19,4 Mio. werden ausgelöst Seite 17
18 Seite 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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