Lizenzierung des Glutenfrei- Symbols Durchgestrichene Ähre Leitfaden für Hersteller

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1 Lizenzierung des Glutenfrei- Symbols Durchgestrichene Ähre Leitfaden für Hersteller

2 LIZENZIERUNG DES GLUTENFREI-SYMBOLS DURCHGESTRICHENE ÄHRE IN EUROPA Was ist das Glutenfrei-Symbol? Die durchgestrichene Ähre (kurz: Glutenfrei-Symbol) ist das international anerkannte Zeichen, mit dem Produkte für Zöliakiebetroffene seit mehr als 40 Jahren gekennzeichnet werden. Weshalb ist das Glutenfrei-Symbol so wichtig? Studien mit Zöliakiebetroffenen haben ergeben, dass das Glutenfrei-Symbol das wichtigste Identifikationsmittel für ein Produkt ist, das sie gefahrlos essen können. Das schnelle und leichte Erkennen gesundheitsverträglicher Lebensmittel mit Hilfe eines kontrollierten Symbols ist für Zöliakiebetroffene sehr wichtig. Das Symbol ist darüber hinaus eine Qualitätsgarantie, denn alle Hersteller, die es verwenden, müssen hohe Produktionsstandards einhalten, um die Sicherheit des lizenzierten Produkts zu gewährleisten. Auch ein wirtschaftlicher Faktor spielt eine Rolle, denn der Markt für glutenfreie Produkte wächst sehr schnell. Der aktuelle Markttrend zeigt, dass glutenfreie Produkte Lebensmittel- Einzelhändlern nach wie vor signifikante Wachstumsraten bescheren. Über das Symbol Das Glutenfrei-Symbol ist eine registrierte Marke auf nationaler und europäischer Ebene von AOECS (Association of European Coeliac Societies) und vielen nationalen Zöliakie-Gesellschaften, die ihrerseits Mitglied des AOECS sind. Im Jahr 2010 vereinbarten die Mitglieder des AOECS die Lizenzierung der Marke für Produzenten, die die Produktionsstandards und Sicherstellung der glutenfreien Herstellung garantieren können, gemeinsam zu verwalten. Wer kann das Glutenfrei-Symbol verwenden? Das Symbol kann verwendet werden: von Produzenten, die fertig verpackte glutenfreie Lebensmittel herstellen von Einzelhändlern, die fertig verpackte glutenfreie Lebensmittel in Verkehr bringen Das Glutenfrei-Symbol kann auf der Verpackung, auf Werbematerialien, Webseiten und zur Kennzeichnungen von Unternehmensliteratur, die sich direkt auf die lizenzierten Produkte bezieht, verwendet werden. Das Symbol darf nicht für unverarbeitete Produkte verwendet werden, wie zum Beispiel Milch, Eier, Obst, Gemüse, rohes Fleisch und Fisch. S e i t e 2

3 Welche Standards gelten für das Glutenfrei-Symbol? Der AOECS-Standard für das Glutenfrei-Symbol beinhaltet den WHO CODEX STANDARD FOR FOODS FOR SPECIAL DIETARY USE FOR PERSONS INTOLERANT TO GLUTEN - CODEX STAN und ist mit der EU-Verordnung 1169/2011, sowie der EU-DVO 828/2014 verknüpft. Danach dürfen für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit bestimmte Lebensmittel, die aus einer oder mehreren Zutaten, welche Weizen, Gerste, Roggen, Hafer oder deren Kreuzungen ersetzen, bestehen oder diese enthalten, beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg (20 ppm) aufweisen. Kontaminationsfrei produzierter Hafer kann als Zutat Verwendung finden. Tests und Prüfungen Vor Erhalt der Lizenz für die Anbringung des Glutenfrei-Symbols müssen Hersteller in Form von Tests und Prüfungen nachweisen, dass die von ihnen produzierten oder vertriebenen Produkte dem AOECS-Standard entsprechen. 1) Nachweis der Glutenfreiheit Zur Bestimmung des Glutengehalts sind nur die folgenden Analysemethoden, die im Codex- Standard als Referenzmethode ausgewiesen werden und in den AOCES-Standard übernommen wurden, zulässig: R5 Sandwich ELISA für natürliche und wärmebehandelte Lebensmittel und R5 Competitive ELISA für hydrolisierte Produkte Die Tests müssen von einem unabhängigen, anerkannten Labor durchgeführt werden, d. h. von einem Labor, das von der nationalen Akkreditierungsstelle gemäß Standard ISO anerkannt wurde. 2) Auditierung Eine Prüfung bezieht sich auf die Kontrolle der Einhaltung des AOECS-Standards durch den Lizenzgeber durch Inspektionen der Produktionsanlage/n und des/der Produkt/e. Es handelt sich um systematische, unabhängige Prüfungen um festzustellen, ob Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Lebensmittelsicherheit sowie deren Ergebnisse den vordefinierten Herstellungsanforderungen für glutenfreie Lebensmittel entsprechen. Überprüft wird außerdem, ob Verfahren und Prozesse effektiv implementiert sind bzw. für das Erreichen der Ziele adäquat sind. Prozesse, Materialien, Services und Systeme werden solchen Prüfungen unterzogen und in jedem Einzelfall entsprechend bezeichnet (d.h., Prozessprüfung, Qualitätsprüfung etc.). Der AOECS-Standard gibt die Mindestanforderungen für die Prüfung und die Qualifikationen der Prüfer vor. Da es derzeit von AOCES noch kein verbindliches Verfahren zur Überprüfung des AOCES- Standards durch Inspektionen der Produktionsanlage(n) und des/der Produkt/e gibt, muss der Hersteller einen von einem Auditor ausgefüllten und unterschriebenen Auditfragebogen zu den Qualitätsstandards der glutenfreien Produktion vorlegen. S e i t e 3

4 Was ist Zöliakie? Zöliakie ist eine lebenslange Autoimmunerkrankung, von der 1 von 100 Menschen in Europa betroffen sind - also etwa 5 Millionen Menschen. Diese sind potentielle Käufer von glutenfreien Produkten. Zöliakie wird durch den Verzehr von Gluten ausgelöst und die einzige mögliche Behandlung ist das lebenslange Vermeiden von glutenhaltigen Lebensmitteln. Gluten ist in Weizen, Gerste, Roggen, Dinkel, Grünkern, Emmer und Kamut (Khorasan Weizen) enthalten. Einige Menschen reagieren auch sensibel auf Hafer. Das Vermeiden glutenhaltiger Lebensmittel ist schwierig. Viele Grundnahrungsmittel in Europa werden aus glutenhaltigem Getreide hergestellt, dazu gehören Brot, Nudeln, Kuchen und Gebäck. Auch verstecktes Gluten findet sich in vielen verarbeiteten Lebensmitteln, in denen Getreide zum Beispiel zum Binden der Soße oder als Geschmacksträger verwendet wird. Lizenzgebühren Die Lizenzgebühren hängen vom Umsatz Ihres Unternehmens mit glutenfreien Lebensmitteln in Deutschland und vom Exportumsatz mit Ländern innerhalb Europas ab. Für Länder, die nicht Mitglied der AOECS sind, gilt eine andere Lizenz - die globale Lizenz. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender -Adresse: els@aoecs.org. Wer ist mein Ansprechpartner für den Erhalt einer Lizenz für das Glutenfrei-Symbol? Produzenten, die das Glutenfrei-Symbol verwenden wollen, erhalten weitere Informationen von dem AOECS-Mitgliedsland, in dem ihre Marke oder ihr Unternehmen eingetragen ist. Hersteller mit Sitz in Deutschland kontaktieren bitte die Deutsche Zöliakie Gesellschaft (Anett Ebock, Tel.: 0711/ , anett.ebock@dzg-online.de) Stand: September 2017 S e i t e 4

5 Abschluss eines europaweit gültigen Lizenzvertrags: Die Lizenz ist für Unternehmen erhältlich, deren Hauptsitz in Deutschland liegt und die nicht in den europäischen Markt exportieren die in den europäischen Markt exportieren, oder beabsichtigen in den europäischen Markt zu exportieren Der europäische Lizenzvertrag für das Glutenfrei-Symbol gilt drei volle Kalenderjahre und verlängert sich zum Termin der Erstausstellung jeweils um weitere 3 Jahre. Aktuelle Glutenanalysen für alle zu lizenzierenden Produkte sind zu Beginn der Beantragung der Lizenz und dann jeweils jährlich vorzulegen. Die Lizenznummer wird im Format DE-xxx-yyy vergeben (DE = Länder-Code, xxx = laufende Lizenznummer, yyy = Produktnummer). Für Produkte, die laut Rezeptur kontaminationsfreien Hafer enthalten, wird die Lizenznummer im Format OATS-DE-xxx-yyy vergeben (OATS-DE = Länder-Code, xxx = laufende Lizenznummer, yyy = Produktnummer). Jedes Produkt erhält eine individuelle Lizenznummer, die von der DZG zugewiesen wird. Lizenzgebühr: Mit der Unterzeichnung des Lizenzabkommens wird eine einmalige Abschlussgebühr fällig. Die jährliche Lizenzgebühr wird auf Basis Ihres Jahresumsatzes mit registrierten glutenfreien Produkten in Europa berechnet. Je nach Höhe Ihres Gesamtumsatzes im Verhältnis zum Auslandsumsatz mit glutenfreien Produkten in Europa erfolgt eine Einteilung in nationale und internationale Vertragspartner. Als nationale Produzenten gelten Hersteller, deren Auslandsumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten einen Anteil von 15 % am Gesamtumsatz mit glutenfreien Produkten in Europa nicht überschreitet ODER deren Gesamtumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten in Europa kleiner als Euro ist. Als internationale Produzenten gelten Hersteller, deren Gesamtumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten in Europa über Euro liegt UND deren Auslandsumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten einen Anteil von 15 % am Gesamtumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten in Europa überschreitet. Die Gebührenskala für nationale Produzenten lautet: Jährliche Lizenzgebühr für den Netto-Vertriebsumsatz in Europa in Euro Umsatz Lizenzgebühr für nationale Produzenten Weniger als Euro 250 Euro bis Euro 500 Euro bis Euro 750 Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro Mehr als Euro Euro S e i t e 5

6 Die Gebührenskala für internationale Produzenten lautet: Jährliche Lizenzgebühr für den Netto-Vertriebsumsatz in Europa in Euro Umsatz Lizenzgebühr für internationale Produzenten (incl. der an AOECS abzuführenden Gebühren) Weniger als Euro 750 Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro Mehr als Euro Euro Als internationale Produzenten gelten Hersteller, deren Gesamtumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten in Europa über Euro liegt und deren Auslandsumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten in Europa einen Anteil von 15 % am Gesamtumsatz mit registrierten glutenfreien Produkten in Europa überschreitet. Die jährliche Lizenzgebühr ist am Jahresende nach Meldung des Netto-Vertriebsumsatzes an die DZG zu zahlen. Hinzu kommt sowohl für nationale als auch für internationale Produzenten eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400 Euro (umsatzunabhängig) bei Vertragsabschluss. Sie benötigen für eine europäische Lizenz: Glutenanalysen für alle Ihre Produkte nach der R5-Sandwich-Elisa (Mendez)-Methode bzw. nach dem R5 Competitive ELISA für hydrolisierte Produkte eines akkreditierten Labors Einen von einem externen Auditor ausgefüllten und unterschriebenen Auditfragebogen zu den Qualitätsstandards der glutenfreien Produktion Ihren Jahresumsatz mit glutenfreien Produkten in Deutschland Ihren Jahresumsatz mit glutenfreien Produkten in Europa (ohne Deutschland) und den Anteil am Gesamtgeschäft mit glutenfreien Produkten in Europa, den dieser darstellt Eine vollständige Produktliste Eine vollständige Liste aller Länder, in die Sie Ihre glutenfreien Produkte exportieren S e i t e 6

7 Der Beantragungsprozess zum Glutenfrei-Symbol - Schritt für Schritt: Schritt 1. Setzen Sie sich mit der DZG unter Tel: 0711/ in Verbindung oder senden Sie eine an: anett.ebock@dzg-online.de. Schritt 2. Stellen Sie die Compliance aller Produkte, die Sie in den Lizenzvertrag aufnehmen wollen, sicher. Vervollständigen Sie das Formular für die Produkterklärung (fügen Sie ggf. eine Liste der Einzelheiten zum Produkt bei), einschließlich des vollständigen Produktnamens. Geben Sie Ihren eingetragenen Firmennamen, Ihre Anschrift und Nummer an, das Fehlen dieser Angaben kann zu einer Verzögerung des Lizenzverfahrens führen. Schritt 3. Senden Sie die Produkterklärung und die aktuelle Laboranalyse des Glutengehalts für alle Produkte, die Sie in den Lizenzvertrag aufnehmen wollen, sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Auditfragebogen zurück an: Deutsche Zöliakie-Gesellschaft, Anett Ebock, Kupferstraße 36, Stuttgart, anett.ebock@dzg-online.de Schritt 4. Sie erhalten zwei Ausfertigungen des Lizenzvertrages zur Unterschrift. Der Vertrag enthält Ihre individuellen Lizenznummern, wie oben erläutert. Schritt 5. Unterzeichnen Sie bitte beide Ausfertigungen des Vertrags und senden Sie diese an die DZG zurück. Der DZG-Vorstand wird den Vertrag gegenzeichnen. Anschließend wird Ihnen eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen gemeinsam mit der Vertragsrechnung zurück versandt. Begleichen Sie nach Rechnungsstellung die Lizenzgebühr. Schritt 6. Die DZG wird Ihnen eine JPEG-Datei und eine Vektor-Datei des Symbols, eine vollständige Liste Ihrer Lizenznummern und die Leitlinien für das Glutenfrei-Symbol zu Ihrer Verwendung zusenden. Die Lizenznummer muss in unmittelbarer Nähe des Symbols auf den entsprechenden Verpackungen angebracht werden. Schritt 7. Senden Sie uns eine PDF-Datei aller Ihrer Verpackungen mit dem Glutenfrei-Symbol und der Lizenznummer zur Freigabe zu. Die DZG wird prüfen, ob das Glutenfrei-Symbol und die Lizenznummer korrekt angebracht wurden. Neue Produkte können jederzeit während der Laufzeit des Vertrages in den Vertrag aufgenommen werden. Um ein neues Produkt in den Lizenzvertrag aufzunehmen, senden Sie uns bitte formlos per eine Neuanmeldung mit Produktinformationen und eine aktuelle Glutenanalyse für die Produkt(e) zu. Wir senden Ihnen eine Lizenznummer für diese Produkt(e) zu. Wiederholen Sie dann bitte Schritt 7 dieses Verfahrens, damit wir sicherstellen können, dass das Glutenfrei-Symbol und die Lizenznummer korrekt dargestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Anett Ebock, anett.ebock@dzg-online.de, Tel.: 0711/ Stand: September 2017 S e i t e 7

8 Produkterklärung für glutenfreie Produkte für Lizenznehmer Ich erkläre, dass die von mir vorgelegten Produkte der EU-Verordnung 1169/2011, sowie der EU-DVO 828/2014 entsprechen. Unterschrift Datum Bitte zurücksenden an: Deutsche Zöliakie-Gesellschaft, Kupferstraße 36, Stuttgart, S e i t e 8

9 1. Über Ihr Unternehmen Daten des Unternehmens: Name des Unternehmens Anschrift des Unternehmens Eingetragener Firmenname (falls von obigem abweichend) Eingetragener Firmensitz (falls von obigem abweichend) Ansprechpartner Funktion im Unternehmen Name des Vertragsunterzeichners (falls von obigem abweichend) Position des Vertragsunterzeichners (falls von obigem abweichend) Telefonnummer -Adresse Adresse der Unternehmenswebseite Bitte zurücksenden an: Deutsche Zöliakie-Gesellschaft, Kupferstraße 36, Stuttgart, S e i t e 9

10 2. Zum Umsatz Ihres Unternehmens 2. Jahresumsatz mit glutenfreien Produkten in dem Land, in dem sich Ihr Hauptsitz befindet (Deutschland): 2.1. Jahresumsatz mit glutenfreien Produkten in Europa [außerhalb Deutschlands] (wenn zutreffend): 2.2. Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz mit glutenfreien Produkten in Deutschland und Europa: Bitte zurücksenden an: Deutsche Zöliakie-Gesellschaft, Kupferstraße 36, Stuttgart, S e i t e 10

11 3. Zu Ihren Produkten: Bitte listen Sie die Produkte auf, für die Sie das Glutenfrei-Symbol verwenden wollen. Kreuzen Sie alles Zutreffende an und legen Sie ein aktuelles Analysenprotokoll für die einzelnen Produkte vor. Fügen Sie ggf. weitere Seiten bei. Produktbezeichnung Markenname* Glutengehalt bis 20 ppm Produkt enthält Hafer Ja Nein *Wenn der Markenname von Ihrem Firmennamen abweicht Wunschtermin für den Beginn des Lizenzvertrags (muss der 1. eines Monats sein): Wo werden Ihre Produkte verfügbar sein? (Beispielsweise landesweit, lokal, in Supermärkten, Reformhäusern, auf Bestellung etc.) Wann werden Ihre Produkte für die Verbraucher verfügbar sein? Bitte zurücksenden an: Deutsche Zöliakie-Gesellschaft, Kupferstraße 36, Stuttgart, S e i t e 11

12 4. Wo werden Ihre Produkte verfügbar sein? Bitte listen Sie alle Länder, in denen Ihre Produkte verfügbar sind, auf: Gebiet Land Exportanteil Andorra Österreich Belgien Bosnien-Herzegowina Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italien Luxemburg Europa Malta Montenegro Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Russland Serbien Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz Ukraine Großbritannien Sonstige europäischen Länder (bitte angeben) Wenn Sie in Länder außerhalb Europas exportieren, benötigen Sie eine andere Lizenz. Weitere Informationen erhalten Sie von der Association of European Coeliac Societies (AOECS) unter Bitte zurücksenden an: Deutsche Zöliakie-Gesellschaft, Kupferstraße 36, Stuttgart, S e i t e 12

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