Ausschussdrucksache ( )
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- Catrin Dunkle
- vor 6 Jahren
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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern 7. Wahlperiode Sozialausschuss Ausschussdrucksache 7/75 Ausschussdrucksache ( ) Inhalt: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes - Drucksache 7/412 - hier: Weitere Anlage zur Stellungnahme der Diakonischen Bildungszentrum M-V ggmbh (siehe ADrs. 7/60)
2 Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Werderstraße Schwerin Ansprechpartnerin Durchwahl Datum Heike Harder 0385/ Evaluation Ausbildung von staatlich anerkannten Erziehern/innen Zeitraum der Durchführung: September 2013 August 2016 Landesmodellprojekt in Kooperation mit: Bundesagentur für Arbeit Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Diakonisches BildungZentrum Mecklenburg-Vorpommern ggmbho Geschäftsstelle Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Schwerin o Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze Inhalt Seite (1) Modellcharakter im Vergleich zur bestehenden berufsbegleitenden 2 Ausbildung (2) Standortwahl und Träger der Durchführung 2 (3) Zugangsvoraussetzungen 3 (4) Dauer und Struktur 5 (5) Nachhaltigkeit- Statistische Darstellung Übersicht aller Ausbildungsmöglichkeiten in M-V in Bezug auf alle Ausbildungsabschnitte 5.2 Praktikumsstunden 5.3 Gegenüberstellung Theorie- und Praxisstunden 5.4 Ferien- bzw. Urlaubstage im gesamten Ausbildungszeitraum (6) Fazit 9 (7) Ausblick 9 Seite 1 von 10
3 (1) Modellcharakter im Vergleich zur bestehenden berufsbegleitenden Ausbildung unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Dieses Projekt basiert auf einem Modell zur berufsbegleitenden, praxisintegrierten ( dualen ) Ausbildung, welches in einer Arbeitsgruppe zur Ausbildungsplatzplanung im Land M-V unter Federführung des BM von erarbeitet und geplant wurde. Es unterscheidet sich dadurch, dass es sich hier um ein Modell zur berufsbegleitenden Ausbildung für Arbeitslose im Leistungsbezug des SGB II/III handelt. Dieser Arbeitsgruppe gehörten u.a. folgende Vertreter/-innen an: Spitzenverbände der Liga (AWO, DRK und Diakonie), Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung (damals Ministerium für Gleichstellung, Arbeit und Soziales), Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, kommunale Spitzenverbände wie Städte- und Gemeindetag Landkreistag Differenzierung der beiden Ausbildungsgänge: Berufsbegleitende Ausbildung Modellprojekt Bundesagentur für Arbeit, Ministerium für Gleichstellung, Arbeit und Soziales 1 Berufsbegleitende Ausbildung unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2 Beginn: Zum regulären Schuljahresbeginn /2014 bis zu 20 Teilnehmende Max. der Auszubildenden Voraussetzungen der Teilnehmenden Zugangsvoraussetzungen gemäß Erläuterungen in Punkt (3) Berechtigung für einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur, i.d.r. arbeitssuchend Zum regulären Schuljahresbeginn Max. bis zu 4 Klassen im Land M-V/Jahr Zugangsvoraussetzungen gemäß Erläuterungen in Punkt (3) Interessierte, die sich z.b. beruflich umorientieren möchten und keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben. (2) Standortwahl und Träger der Durchführung 1. Trägerin dieses Modellprojektes war die Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern ggmbh, die die staatlich anerkannte Ersatzschule Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Schwerin betreibt. 1 Angaben unter Vorbehalt nach derzeitigem Planungsstand und mündlichen Absprachen zwischen den Kooperationspartnern 2 Angaben unter Vorbehalt nach derzeitigem Arbeitsstand der Arbeitsgruppe Seite 2 von 10
4 Diese Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Schwerin, bildet seit 2008 Staatlich anerkannte Erzieher/-innen aus. 2. Die Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern ggmbh konnte eine entsprechende Träger- und Maßnahme- Zertifizierung nach AZAV nachweisen 3. Die theoretische Ausbildung fand in der Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze (Vorpommern-Rügen), die ebenfalls zur Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern ggmbh gehört, statt. Eine entsprechende Genehmigung für die Beschulung an einem Außenstandort für diese konkrete Maßnahme lag vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor. 4. Der Standort Bad Sülze wurde einerseits gewählt, weil in der Region Vorpommern-Rügen und den angrenzenden Landkreisen eine große Nachfrage von pädagogischen Fachkräften signalisiert wurde. Besonders die Kindertagesstätten im ländlichen Raum zeigten einen großen Bedarf an pädagogischen Fachkräften an. Die Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze konnte seit 2004 mit insgesamt 23 Kindertageseinrichtungen bzw. ihren Trägern Verträge für die Fach- und Praxisberatung gemäß KiföG M-V schließen. Diese intensive Begleitung und Kooperationen war für eine mögliche Fachbegleitung von Auszubildenden eine außerordentliche Bereicherung. Diese langjährigen und intensiven Kooperationsbeziehungen sollten für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ausbildungsplätzen genutzt werden. Andererseits wurde der Standort in Vorpommern Rügen gewählt, weil die räumlichen Kapazitäten in der Ev. Fachschule für Sozialpädagogik Schwerin mit einer zusätzlichen Klasse ab dem Schuljahr 2013/2014 nicht ausgereicht hätten. 5. Die praktischen Unterweisungen wurden in den Praktikumsstellen der einzelnen Teilnehmenden durchgeführt. Eine entsprechende Vor- und Nachbereitung sowie die Praktikumsbegleitung wurden gemäß Fachschulverordnung sichergestellt. (3) Zugangsvoraussetzungen: Gemäß der damals gültigen Fachschulverordnung (FSVOSoz M-V) vom 11.Dezember 2012 konnte in die Fachschule für Sozialwesen aufgenommen werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllte: 1. Mittlere Reife und Realschulabschluss und gem. 2 Abs. 4 FSVOSoz M-V Seiteneinsteiger, die bereits über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen (abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung) oder Seite 3 von 10
5 2. Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife ( 3 Abs. 2 Satz 2 SOAHBFSVO M-V vom ) Und weiterhin: 3. der unter 1. und 2. benannte Personenkreis verfügt über einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger der Kinder- und Jugendhilfe für das dritte Ausbildungsjahr sowie 4. einen Berechtigungsschein der Bundesagentur für Arbeit Bildungsgutschein Weitere Voraussetzungen: 1. Zwischen Schüler und Ausbildungsträger wurde vor Beginn der Ausbildung ein Ausbildungsvertrag eingegangen. Zuvor bedurfte es der Zulassung durch die Fachschule. 2. Der Ausbildungsvertrag beinhaltete im 3. Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung (nicht weniger als 750,00 und nicht mehr als 850,00 in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung der/des Verwaltungsfachangestellten). Es bestand damit im dritten Ausbildungsjahr eine Sozialversicherungspflicht. 3. Urlaubsregelungen: Die Schüler/innen erhielten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen oder ggf. tarifvertraglichen Regelungen. Dieser wurde in den Praxisphasen abgegolten. 4. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger der Einrichtung war Voraussetzung und regelte wesentliche Punkte der Zusammenarbeit. 5. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trug vollumfänglich die Fachschule. 6. Gem. 11 Abs. 7 SOAHBFSVO M-V vom und 12 Abs. 7 FSVO- Soz M-V ist die Praxisbegleitung durch die Schule sicher zu stellen. Diese spiegelt sich in den folgenden Stundentafeln wieder und wurde mit 0,5 h/ Praktikumswoche/ Auszubildende/r berechnet. 7. Gem. 11 Abs. 5 SOAHBFSVO M-V vom und 12 Abs. 5 FSVO- Soz M-V ist die Praxisanleitung durch den Träger, bei dem der Auszubildende seine praktische Ausbildung ablegt, sicher zu stellen. Dies wurde realisiert. 8. Es wurde angestrebt, dass Auszubildende, die sich nach dem erfolgreichen Ablegen der Sozialassistentenprüfung in diesem Ausbildungsgang befanden, im dritten Ausbildungsjahr wie Assistenzkräfte nach dem KiföG M-V in den Vereinbarungen nach 16 zu berücksichtigen sind. 3 3 Diese Erläuterungen lehnen sich an die aktuellen Erarbeitungen der Arbeitsgruppe zum Entwurf einer berufsbegleitenden Ausbildung von Staatlich anerkannten Erzieher/-innen gemäß Koalitionsvertrag im Land M-V an. In der Arbeitsgruppe sind die Spitzenverbände der Liga (AWO, DRK und Diakonie) vertreten sowie Vertreter/-innen des Ministeriums für Gleichstellung, Arbeit und Soziales sowie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Seite 4 von 10
6 9. Die Refinanzierung der Bildungsmaßnahme von insgesamt 36 Monaten wurde wie folgt sichergestellt: Erster Ausbildungsabschnitt 24 Monate: Vorbereitungsjahr und erste Phase der Erzieher/-innenausbildung Förderung der Bildungsmaßnahme und die Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Bundesagentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein (AZAV) Zweiter Ausbildungsabschnitt 12 Monate: Zweite Phase der Erzieher/-innenausbildung Förderung der Lehrgangskosten durch den Europäischen Sozialfonds Sicherung des Lebensunterhaltes und der ggf. anfallenden Weiterbildungskosten (z.b. Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Kinderbetreuungskosten) durch einen sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem geeigneten Träger der Kinder- und Jugendhilfe Teilnehmende, die sich in diesem Ausbildungsgang befanden, sollten und wurden ggf. wie Assistenzkräfte nach dem KiföG M-V in den Vereinbarungen nach 16 berücksichtigt Die Voraussetzungen waren erfüllt, weil im ersten Ausbildungsabschnitt die Prüfung zur/ zum staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in gemäß Fachschulverordnung (FSVOSoz M-V) vom 11.Dezember 2012 erfolgreich abgelegt wurde. (4) Dauer und Struktur: Beginn der Maßnahme: Ende der Maßnahme: 31.August Für das erste Jahr galten die Stundentafel und der Rahmenlehrplan der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz. 4 Es war ein Vorbereitungsjahr auf die unmittelbar folgende zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik. Nach 12 Monaten erfolgte die Prüfung zum/zur staatlich geprüfte/n Sozialassistenten/in als Teil der Erzieherausbildung gemäß 2 der FachschulVO. Um die Verpflichtungen zum Umfang der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher gemäß Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 als Grundlage für die bundesweite Anerkennung des Abschlusses zu erfüllen, ist die dreijährige Ausbildung als ein Bildungsgang zu betrachten und nicht verkürzbar. So erfolgte nach weiteren 24 Monaten die Prüfung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in. 4 Siehe Anlage 1- Anwendung der Stundentafeln Seite 5 von 10
7 Theorie und Praxis wechselten sich im Turnus von 3-5 Wochen ab. Die Praxisphasen über mehrere Wochen ermöglichten den Aufbau pädagogischer Beziehungen in der Praxiseinrichtung und sicherten deren Kontinuität. 5 Die Förderung der Lehrgangskosten im dritten Ausbildungsjahr wurde gesondert vom Bildungsträger Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern ggmbh bei der GSA des Landes M-V fristgerecht beantragt. Die Fahrt- und Ausbildungskosten der Teilnehmenden /Auszubildenden/ Schüler/-innen waren Bestandteil der Förderung. Die Ausbildungsvergütung wurde durch den jeweiligen Träger getragen, bei dem der/die Ausbildende seinen Vertrag geschlossen hat. Von der Ausbildungsvergütung bestritt der Auszubildende seinen Lebensunterhalt. Kinderbetreuungskosten wurden je nach Bedarf vom örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen. (5) Nachhaltigkeit- Statistische Darstellung Dieses Projekt soll modellhaft für das Land Mecklenburg-Vorpommern aufzeigen, dass es arbeitslosen Seiteneinsteigern gemäß Fachschulverordnung (FSVOSoz M-V) vom 11. Dezember 2012 im Leistungsbezug des SGB II und SGB III möglich ist, berufsbegleitend diese anspruchsvolle Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Die intensive Bindung an einen Träger förderte während der gesamten Ausbildungszeit die Identifizierung mit dem jeweiligen Arbeitsort. Diese Auszubildenden sind nach der Ausbildung fast zu 100% übernommen worden und erhielten einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag. Es ist davon auszugehen, dass die in der Regel schon an Lebensjahren reiferen Teilnehmenden, die ihren Lebensmittelpunkt in M-V haben, nach der Ausbildung ebenfalls in der Region bleiben wollen. Es gab 150 Bewerber/-innen, die formal alle die o.g. Zugangsvoraussetzungen erfüllten. Über ein Auswahlverfahren, das mit allen Bewerbern ganztägig stattfand, wurden 21 Interessierte ausgewählt. Von den 21 Teilnehmenden, die die berufsbegleitende Ausbildung begannen, o hat 1 Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung vorzeitig beendet. o haben 20 Personen die staatliche Anerkennung mit gutem oder sehr gutem Erfolg erworben (100%). o Davon haben 18 Teilnehmende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss in M-V erhalten (90%). o 1 Teilnehmer hat im Anschluss ein Auslandsjahr begonnen. o 1 Teilnehmerin ist aus familiären Gründen in die Schweiz verzogen. 5 Diese Erläuterungen lehnen sich an die damals aktuellen Erarbeitungen der Arbeitsgruppe zum Entwurf einer berufsbegleitenden Ausbildung von Staatlich anerkannten Erzieher/-innen gemäß Koalitionsvertrag im Land M-V an. In der Arbeitsgruppe waren die Spitzenverbände der Liga (AWO, DRK und Diakonie) vertreten sowie Vertreter/-innen des Ministeriums für Gleichstellung, Arbeit und Soziales sowie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vertreten. Seite 6 von 10
8 A B S C H L U S S U N D A R B E I T S V E R T R A G I N M - V I N % Abschluss erreicht Teilnehmende mit Arbeitsvertrag in M-V Des Weiteren soll angemerkt werden, dass dieses Projekt beispielhaft zeigt, dass die Träger der Jugendhilfe ihre Verantwortung über die Betreuung von herkömmlichen Praktikanten hinaus wahrnahmen. Die Vertragsbindung ab dem dritten Ausbildungsjahr ging über den Praktikantenstatus hinaus und förderte und forderte die Auszubildenden als gleichwertige Angestellte. Es kann aufgrund von Gesprächen mit Auszubildenden und Trägern davon ausgegangen werden, dass eine hohe Identifikation der Teilnehmenden mit und bei ihren Ausbildungsträgern erreicht wurde. Die vertragliche Bindung einerseits und das Angestelltenverhältnis andererseits trugen dazu bei, dass einer Fluktuation nach der Ausbildung vorgebeugt wurde. Wie bereits dargelegt, sind 90% der Auszubildenden in Mecklenburg-Vorpommern geblieben, mehr als 50% bei ihren Ausbildungsträgern. 5.1 Inhaltliche Aussagen zur Nachhaltigkeit Übersicht aller Ausbildungsmöglichkeiten in M-V in Bezug auf alle Ausbildungsabschnitte Modellprojekt 3 Jahre Grundständige Ausbildung 4 Jahre Grundständige Ausbildung 3 Jahre berufsbegleitende Ausbildung 4 Jahre Übersicht aller Ausbildungsabshnitte Theoriestunden gesamt Praxisstunden gesamt 448 Selbstlernstunden mit Kontrolle gesamt Urlaubs- bzw. Ferientage gesamt Seite 7 von 10
9 5.2 Inhaltliche Aussagen zur Nachhaltigkeit - Praktikumsstunden Die Teilnehmer/-innen des Modellprojektes konnten bereits nach zwei Jahren Ausbildung 220 Stunden Praktikum mehr aufweisen, als Auszubildende, die eine vierjährige grundständige Ausbildung absolvieren. Bei einer vergleichbaren dreijährigen Ausbildung absolvierten die Teilnehmenden des Modellprojektes 50% mehr Praktikumsstunden. 5.3 Inhaltliche Aussagen zur Nachhaltigkeit Gegenüberstellung Theorie- und Praxisstunden Bei einer vergleichbaren dreijährigen Ausbildung absolvierten die Teilnehmenden des Modellprojektes die gleiche von Theoriestunden. Diese setzten sich aus 85 % Präsenz und 15 % Selbstlerneinheiten zusammen. Die Selbstlerneinheiten wurden von Lehrkräften begleitet und ausgewertet. Gegenüberstellung Theorie- und Praxisstunden Theoriestunden gesamt Praxisstunden gesamt Modellprojekt 3 Jahre 1360 Grundständige Ausbildung 3 Jahre 2400 berufsbegleitende Ausbildung 4 Jahre Seite 8 von 10
10 5.4 Inhaltliche Aussagen zur Nachhaltigkeit Ferien- bzw. Urlaubstage im gesamten Ausbildungszeitraum Aufgrund der gewährten Urlaubstage von max Tage pro Schuljahr, konnten die Teilnehmenden die verbleibende Zeit für die Theorie- und Praxisunterweisungen verwenden. Urlaubs- bzw. Ferientage gesamt Modellprojekt 3 Jahre 88 Grundständige Ausbildung 3 Jahre berufsbegleitende Ausbildung 4 Jahre Gegenüberstellung Ferien- bzw. Urlaubstage o o o o (6) Fazit: Alle Lehrinhalte des bestehenden Rahmenplans in M-V konnten vollumfänglich in drei Schuljahren vermittelt werden. Alle Teilnehmenden absolvierten die Prüfungen so, dass sie gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangten. Zusätzlich konnten sie mehr als 50% Praxiserfahrungen gegenüber vergleichbaren Ausbildungsgängen nachweisen. Die Teilnehmenden des Modellprojektes konnten nach ihrer Ausbildung vollumfänglich in allen Bereichen des SGB VIII eingesetzt werden, in denen Fachkräfte wie Staatlich anerkannte Erzieher/-innen vorgeschrieben sind. (7) Ausblick: Das Modellprojekt könnte in die Palette der Ausbildungsmöglichkeiten zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/-innen aufgenommen werden. Voraussetzung für diese Ausbildung ist - ihre Anerkennung als eine der grundständigen Ausbildung ebenbürtige Form der Ausbildung, - dass freien Schulen ein fairer Finanzhilfesatz gewährt wird, der sich auf den Umfang des theoretischen Unterrichts bezieht und dessen Grundlage ein real und nachvollziehbar kalkulierter Schülerkostensatz ist, - ein dem Aufwand entsprechender Schullastenausgleich.. Seite 9 von 10
11 Aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Anstellungen der Auszubildenden ab dem 1. Ausbildungsjahr wäre diese Ausbildungsmöglichkeit eine denkbare Alternative, die nicht kostenintensiver, aber vollumfänglich praxisintegriert und berufsbegleitend ausbildet. Schwerin, den Heike Harder Geschäftsführerin Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern ggmbh Seite 10 von 10
Begründung: A. Allgemeiner Teil
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