Kinderschutz Führungszeugnisse
|
|
- Rainer Fleischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz 1
2 Hintergrund Besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen, - Einrichtungen der Kirchen - und in anderen Zusammenhängen der Jugendarbeit 2
3 Gesetzliche Grundlage Bundeskinderschutzgesetz vom a Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 3
4 72a Bundeskinderschutzgesetz (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherstellen, dass diese keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen. 4
5 72a Bundeskinderschutzgesetz (3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, oder einen vergleichbaren Kontakt hat. (4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt oder einen vergleichbaren Kontakt hat. 5
6 72a Bundeskinderschutzgesetz (5) Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe dürfen von den nach den Absätzen 3 und 4 eingesehenen Daten nur den Umstand, dass Einsicht in ein Führungszeugnis genommen wurde, das Datum des Führungszeugnisses und die Information erheben, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. 6
7 Inhalt Sicherstellungsvereinbarung nach 72a zwischen Jugendämtern und Vereinen darin verpflichten sich die Vereine Schutzkonzepte vorzuhalten und sich in bestimmten Fällen ein erweitertes Führungszeugnis von den Jugendleiter*innen vorlegen zu lassen. Die Prüfung, wann dies notwendig ist, kann über ein Prüfschema erfolgen. Jeder Verein entscheidet selbständig, ob er eine Vereinbarung unterschreibt. Vorteil: Eigenschutz der Jugendleiter*innen 7
8 Muster-Vereinbarung Eine landesweit mit den Verbänden abgestimmte Mustervereinbarung besteht. Jugendämter Schwarzwald-Baar-Kreis, Villingen- Schwenningen, Kreisjugendsportring und Kreisjugendring haben sich abgestimmt: Mustervereinbarung wurde etwas abgeändert genutzt, sie enthält auch die Anträge und Kostenbefreiungsanträge, Dokumentationshilfen und alle Vorschriften und Erklärungen 8
9 Versand der Unterlagen Die uns bekannten Vereine haben inzwischen erhalten: Sicherstellungsvereinbarung zur Unterzeichnung bis zum Infoblatt Gesetzestext Muster für Selbstverpflichtungserklärung Merkblatt zum Führungszeugnis Muster Bescheinigung für Gebührenbefreiung / Antrag FZ Muster Dokumentationsblatt Muster Prüfschema wann ist ein FZ erforderlich 9
10 Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Beschäftigungsverbot einschlägig vorbestrafter Personen - gilt für Haupt- und Nebenamtliche sowie Ehrenamtliche in der Jugendarbeit Zu diesem Zweck sind erweiterte Führungszeugnisse einzusehen. Weiterhin sind nach Absatz 4 Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie Vereinen (mit Jugendarbeit) abzuschließen, dass diese ebenfalls in bestimmten Fällen FZ einsehen und die Einsicht dokumentieren. 10
11 Einsichtnahme in FZ Vereine Jugendarbeit, v.a. wenn öffentlich finanziert wird FZ, nur wenn ein sogenannter qualifizierter Kontakt vorliegt, nicht allgemein möglich auch in einzelnen Fällen eine Selbstverpflichtungserklärung statt FZ Definition qualifizierter Kontakt: Übernachtungen (auch das Küchenpersonal) Einzelbetreuung (ein*e Leiter*in in der Gruppe) Einzelunterricht besondere Abhängigkeit Jugendverbände haben teilweise eigene Verfahren vorgegeben 11
12 Führungszeugnis Aufgabe Verein Modus der Einsichtnahme ist zu klären (wer soll einsehen, wenn möglich Sachbearbeitung, nicht Verantwortliche*r) Der Verein entscheidet über die Einsichtnahme Entscheidung über Einsichtnahme ist zu protokollieren Der Verein fordert die/den Jugendleiter*in zur Vorlage mit Kostenbefreiungsantrag auf Der Verein dokumentiert die Einsichtnahme und gibt das FZ zurück Der Verein händigt Unbedenklichkeitsnachweis der/dem Jugendleiter*in (formlos) aus (dieser ist 5 Jahre gültig) und regelt die wiederholte Einsichtnahme nach 5 Jahren, beachtet den Datenschutz 12
13 Prüfschema: Führungszeugnis für Neben- und Ehrenamtliche Zur Vereinbarung mit den Jugendämtern Schwarzwald-Baar-Kreis und Villingen-Schwenningen Kein Führungszeugnis notwendig Eventuell Führungszeugnis oder Selbstverpflichtung notwendig Vorschlag zu Spalte 2 Keine Übernachtung Führungszeugnis Aufgabe Verein Teilnehmende sind nicht Verein entscheidet Einmaliges Engagement/Projekt über Einsichtnahme Einmaliges Engagement/Projekt Offene Gruppe Teilnehmende wechseln beeinträchtigt Es liegen keine psychischen und physischen Beeinträchtigungen vor Übernachtung Anhand Anlage Prüfschema Führungszeugnis Die Gruppe wird von mehreren Personen betreut Geschlossene Gruppe Teilnehmende sind immer gleich Teilnehmende sind beeinträchtigt Mit Übernachtung Der/die Ehrenamtliche betreut die Gruppe allein Vorschlag immer Führungszeugnis bei Übernachtung Selbstverpflichtung bei geschlossener Gruppe Führungszeugnis bei beeinträchtigten Teilnehmer*innen Vorschlag immer Führungszeugnis bei Übernachtung Führungszeugnis kann zum Schutz der Jugendleiter*innen empfehlenswert sein Es handelt sich um eine Gruppe Die Betreuung findet in einem offenen Raum statt Von außen einsehbar Bei den Teilnehmer*innen handelt sich um Jugendliche Ab 15 Jahre Der Altersunterschied von Ehrenamtlichen zur Gruppe/Betreuten ist gering Gleichaltrig Betreuer*innen sind unter 16 Jahren alt Einzelbetreuung Die Betreuung findet in einem geschlossenen Raum statt Privat Räume, nicht einsehbar Bei den Teilnehmer*innen handelt sich um Kinder 0 bis 14 Jahre Der Altersunterschied von Ehrenamtlichen zur Gruppe/Betreuten ist groß Betreuer*innen sind über 16 Jahren alt Vorschlag immer Führungszeugnis wenn Kinder, ansonsten mindestens Selbstverpflichtung Vorschlag immer Führungszeugnis bei Einzelbetreuung Immer Führungszeugnis bei Einzelbetreuung Selbstverpflichtungserklärung der Jüngeren Tätigkeit wirkt nicht in die Tätigkeit wirkt in die KINDERSCHUTZ FÜHRUNGSZEUGNISSE Privatsphäre hinein (Windeln - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ Privatsphäre hinein (Windeln FZ wenn die Tätigkeit in die 13 wechseln, Unterstützung beim wechseln, Unterstützung beim Privatsphäre von Kindern und Toilettengang, Ankleiden ) Toilettengang, Ankleiden ) Jugendlichen hineinwirkt
14 Führungszeugnis Aufgabe Verein Der Verein fordert die/den Jugendeiter*in zur Vorlage mit Kostenbefreiungsantrag auf mit: Anlage 4 b Muster für eine Bescheinigung für die Gebührenbefreiung Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses 15
15 Führungszeugnis Aufgabe Verein Der Verein dokumentiert die Einsichtnahme mit: Anlage 5 Muster für ein Dokumentationsblatt für den Träger bezüglich der Einsichtnahme in das Führungszeugnis bei neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen (gemäß 72a Abs. 5 SGB VIII) 16
16 Bescheinigung der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher des Verbandes / Vereins...gemäß 72a SGB VIII Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz ist zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist. Wir weisen darauf hin, dass entsprechend 72 a SGVlll jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist. Einsichtnahme in FZ Vereine Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Eine erneute Einsichtnahme ist nach fünf Jahren vorzunehmen. Der Verein Vorname händigt Unbedenklichkeitsnachweis Nachname der/dem Jugendleiter*in (formlos) aus mit Anschrift Der/die oben genannte Mitarbeitende hat ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorgelegt. Das erweiterte Führungszeugnis wurde ausgestellt am: Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234,235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden. Hiermit erkläre ich mich mit der Speicherung der oben angegebenen Daten einverstanden. Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des 72a (5) SGB VIII ist eine Weitergabe der Daten nicht gestattet. Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger der Jugendhilfe zu löschen. Kommt es zu keiner Mitarbeit sind die Daten unverzüglich zu löschen. Ort, Datum. Stempel der Einrichtung KINDERSCHUTZ Unterschrift FÜHRUNGSZEUGNISSE der für die Einsichtnahme - 72A BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ zuständigen Person 17
17 Führungszeugnis Aufgabe Verein schließt Selbstverpflichtungserklärung mit allen Jugendleiter*innen ab ermöglicht Information und Fortbildung setzt Schutzkonzepte (bspw. des Verbandes oder eigene) um nimmt Schwierigkeiten wahr und spricht sie an 18
18 Führungszeugnis Aufgabe Verein Schließt Selbstverpflichtungserklärung mit allen Jugendleiter*innen ab Kurze Erklärung Anlage 2a Muster für eine Selbstverpflichtungserklärung 19
19 Führungszeugnis Aufgabe Verein Schließt Selbstverpflichtungserklärung mit allen Jugendleiter*innen ab Ausführlichere Erklärung Anlage 2b Muster für eine Selbstverpflichtungserklärung des LJRs 20
20 Führungszeugnis - Aufgabe Jugendleiter*in Die Führungszeugnisse sind vom jeweiligen Jugendleiter*in über die Gemeinde zu beantragen und einer vom Verein bestimmter Person vorzulegen Kostenbefreiung besteht auf Antrag Führungszeugnisse dürfen nicht älter als 3 Monate sein Jugendleiter*innen bilden sich fort und setzen die im Verein geltenden Schutzkonzepte um nehmen Schwierigkeiten wahr und reagieren adäquat 21
21 Fortbildung Viele Verbände bieten eigene Fortbildungen und Vorgaben für Schutzkonzepte an Hier vor Ort geplant: Am Donnerstag den, 16. Juni 2016 im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Die Kosten für die Schulungen übernehmen die Jugendämter des Landkreises Schwarzwald Baar und der Stadt Villingen- Schwenningen. 22
22 Vielen Dank! Weitere Informationen erhalten Sie unter: der Homepage des Schwarzwald-Baar-Kreises und auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen 23
Kinderschutz Führungszeugnisse
Kinderschutz Führungszeugnisse 72a Bundeskinderschutzgesetz 1 Hintergrund Besserer Schutz von Kindern- und Jugendlichen Bekanntwerden von Fällen (sexueller) Gewalt in - öffentlichen Einrichtungen, - Vereinen,
MehrKonzept 72a SGB VIII Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Konzept 72a SGB VIII Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis 1.Allgemeines 1.1 Wer ist vom Gesetz betroffen? Alle Vereine und Verbände (freie Träger der Jugendhilfe), die öffentliche Mittel, z.b. über Kreisjugendring,
MehrKindeswohlgefährdung. Präventionskonzept
Kinderschutz Erweitertes Führungszeugnis Das Verfahren Bischöfliches Gesetz Präventionskonzept Unbedenklichkeitsbescheinigung 72 a Bundeskinderschutzgesetz Kindeswohlgefährdung Und vieles mehr Worum geht
MehrKinder- und Jugendschutz. Umsetzung in Rheinland-Pfalz Erweitertes Führungszeugnis
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung in Rheinland-Pfalz Erweitertes Führungszeugnis Bundeskinderschutzgesetz Zielgruppe: Mitarbeiter von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Einrichtungen in denen
MehrUmsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen
1 Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des 72a SGB VIII -Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Ehren- und Nebenamtlicheim Landkreis Tübingen Grundsätzliche Informationen Was muss ich wissen? Die
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz. Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 72a SGB VIII
Das Bundeskinderschutzgesetz Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 72a SGB VIII 1 Gesetzliche Grundlage Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurde der Schutzauftrag in
MehrVereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. ( 72a Abs.
Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen ( 72a Abs. 4 SGB VIII) Zwischen dem Jugendamt der Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrVereinbarung nach 72 a SGB VIII
Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Zwischen dem Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch: Christian van der Linde und der/dem vertreten
MehrVereinbarung. zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ( 11-14 SGB VIII)
MehrArbeitshilfe der KLJB Umgang mit der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt und dem erweiterten Führungszeugnis
Arbeitshilfe der KLJB Umgang mit der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt und dem erweiterten Führungszeugnis Mit Anleitung Schritt für Schritt! Stand: April 2016 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche
MehrDie Vereinbarung nach 72a SGB VIII. zwischen dem
Die Vereinbarung nach 72a SGB VIII zwischen dem LVR-Landesjugendamt und den Mitgliedsverbänden des Landessportbundes LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland WSB Hauptausschuss I. Hintergrund
MehrVereinbarung. Präambel
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. 72 a SGB VIII für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Präambel Die Verbesserung des Schutzes Minderjähriger
MehrErweiterten Führungszeugnisses
Erweitertes Führungszeugnis Anforderung durch Kreiskirchenamt Prüfung (s. Anlage 1) und eventuell Anforderung durch - Hauptamtlichen - Nebenamtlichen - Praktikanten - Freiwilliges Soziales Jahr - Bundes
MehrAnhänge. zur Vereinbarung zwischen Jugendamt und Verein zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Anhänge zur Vereinbarung zwischen Jugendamt und Verein zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII I. Gesetzestext 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (1)
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 72a SGB VIII 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Anliegen des
MehrUmsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Eichstätt
LANDRATSAMT EICHSTÄTT Amt für Familie und Jugend Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Eichstätt Siegmund Hammel Leiter des Amts für Familie und Jugend Maria Seitz Leiterin der Abteilung
MehrVereinbarung nach 72a SGB VIII. - Entwurf - Zwischen dem (nachfolgend Jugendamt), vertreten durch,
Vereinbarung nach 72a SGB VIII - Entwurf - Zwischen dem (nachfolgend Jugendamt), vertreten durch, und dem/der (nachfolgend freier Träger), vertreten durch wird folgende Vereinbarung zur Umsetzung von 72a
MehrSicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII
Sicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII AEJ-Fachtag Kinderschutz 24.01.2012 - Hannover Einleitung Einleitung Inkrafttreten des BKiSchG zum 01.01.2012 Das erweiterte
MehrWer muss das erweiterte Führungszeugnis vorlegen?
Am 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dort wurden die zentralen Empfehlungen der runden Tische Heimkinder und Sexueller Kindesmissbrauch aufgenommen. Das Ziel ist die Verbesserung
MehrKinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis Zielsetzung Bestmöglicher Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt 8a SGB VIII
MehrKinderschutz in der ehrenamtlichen Jugendarbeit im Main-Tauber-Kreis. Die Umsetzung des 72a Abs. 4 SGB VIII im Main-Tauber-Kreis
Kinderschutz in der ehrenamtlichen Jugendarbeit im Main-Tauber-Kreis Die Umsetzung des 72a Abs. 4 SGB VIII im Main-Tauber-Kreis 2 Vorwort Seit dem Jahr 2005 hat sich der Gesetzgeber den Schutz von Kindern
Mehrerweiterte Führungszeugnis
7 Einsichtnahme 2016 20. April in das erweiterte Führungszeugnis Im drkserver können Sie die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis eines Mitgliedes dokumentieren. Nicht aber das erweiterte Führungszeugnis
MehrHerzlich Willkommen zur Infoveranstaltung zur Umsetzung der gesetzl. Regelungen gem. 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis
Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung zur Umsetzung der gesetzl. Regelungen gem. 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis 1 Inhalt Rechtliche Grundlagen Straftaten nach 72a SGB VIII Begriffsklärung
MehrVereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem
MehrMuster für eine Vereinbarung nach 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter
Muster für eine Vereinbarung nach 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) (angelehnt an die Mustervereinbarung des BDKJ Freiburg und die des KVJS) Aufgrund von Artikel 2
MehrI. Einleitung. Hier wird das gesamte neue Kinderschutzgesetz kommentiert und es werden Empfehlungen zur Umsetzung beschrieben.
Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland, der kommunalen Spitzenverbände NRW und des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) zu den Vereinbarungen
Mehrzur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des erweiterten Führungszeugnisses für nebenund ehrenamtlich Tätige nach 72a SGB VIII im Landkreis Neu-Ulm
Fachbereich Jugend und Familie Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des erweiterten Führungszeugnisses für nebenund ehrenamtlich Tätige nach 72a SGB VIII im Landkreis Neu-Ulm Landkreis Neu-Ulm
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrHandlungsempfehlung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Handlungsempfehlung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche Landratsamt Esslingen Kreisjugendamt Amt Soziale Dienste und Psychologische Beratung
MehrFührungszeugnis erweitertes Führungszeugnis
Führungszeugnis erweitertes Führungszeugnis Das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat zu Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) geführt. Nach 72a Abs. 3 und 4 SGB
MehrErweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche Gesetzesgrundlage Wegen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erfolgt Neufassung SGB VIII Nach 72a SGB VIII erfolgt Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter
MehrAktueller Sachstand Gesetzliche Grundlagen Empfehlungen des Landesbeirates Hinweise zum Kinderschutz
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Jugendarbeit - Erweitertes Führungszeugnis Aktueller Sachstand Gesetzliche Grundlagen Empfehlungen des Landesbeirates Hinweise zum Kinderschutz Umsetzung
MehrPrävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden
Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden unter Einbeziehung des Bundeskinderschutzgesetzes Teil 1: Prävention heute Bestehende gesetzliche Vorgaben 8a, 72a SGB VIII Das erweiterte Führungszeugnis
MehrFAQ- Liste für Kommunalverwaltungen im Landkreis Biberach
FAQ- Liste für Kommunalverwaltungen im Landkreis Biberach Zum Konzept: Umsetzung des 72a SGB VIII (Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen)
MehrBUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII
ÜBERSICHT Ausgangslage Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 72a (4) SGB VIII die Partner der Vereinbarung Geltungsbereich relevanter Personenkreis relevante Straftaten ( 72a (1) SGB VIII) Kriterien qualifizierter
MehrAuswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Landesjugendring Niedersachsen e.v. Björn Bertram
Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit Landesjugendring Niedersachsen e.v. Björn Bertram www.ljr.de Ablauf Allgemeines zum BKiSchG Kinder schützen! Empfehlungen
MehrVereinbarung nach 72 a SGB VIII
Vereinbarung nach 72 a SGB VIII zwischen als freiem Träger der Jugendhilfe, der nach 75 SGB VIII anerkannt ist/ als Träger der Jugendhilfe, der nicht nach 75 SGB VIII anerkannt ist, aber öffentliche Mittel
MehrOrdnung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis zur Umsetzung des 72a SGB VIII (Einsichtnahmeordnung)
Ordnung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis zur Umsetzung des 72a SGB VIII (Einsichtnahmeordnung) 1 Tätigkeitsausschluss; Lizenzvoraussetzung (1) 1 Der Ju-Jutsu-Verband Bayern e. V. setzt
MehrKinderschutz in der Vereinsarbeit
Kinderschutz in der Vereinsarbeit 1 Teil 1 Informationen zum SGB VIII (KJHG) und dem Bundeskinderschutzgesetz Der 72a im SGB VIII Die Vereinbarung zwischen Jugendamt und Vereinen Hilfreiche Formulare Teil
MehrInformationen und Empfehlungen zu erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz
Informationen und Empfehlungen zu erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz Was sind die rechtlichen Hintergründe? Das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 1. Januar
MehrInformationen zur Umsetzung des 72 a SGB VIII im Landkreis Erding
Informationen zur Umsetzung des 72 a SGB VIII im Landkreis Erding I. Allgemeines Mit der Regelung des 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) wird das Ziel verfolgt, bereits einschlägig vorbestrafte
MehrVereinbarung. zwischen Amt für Jugend und Familie und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des 72a SGB VIII
Vereinbarung zwischen Amt für Jugend und Familie und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des 72a SGB VIII Der und Landkreis Weilheim-Schongau Amt für Jugend und Familieim Folgenden Jugendamt der
MehrErweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
HOCHSAUERLANDKREIS DER LANDRAT Hochsauerlandkreis Der Landrat 59870 Meschede An die Vorstände der Anerkannten Träger nach 75 Sozialgesetzbuch VIII Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich
MehrFachforen Umsetzung des 72a Bundeskinderschutzgesetz Dokumentation der Teilnehmerfragen
Fachforen Umsetzung des 72a Bundeskinderschutzgesetz Dokumentation der Teilnehmerfragen Montag, 28.April in Stuttgart beim SJR und Freitag, 09. Mai 2014 im Kellertheater Rastatt I. Abschließung einer Vereinbarung:
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGBVIII zwischen
Amt für Kinder, Jugend und Familie Altötting Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGBVIII zwischen - im Folgenden Träger - und Amt für Kinder, Jugend und Familie vertreten durch
MehrLEITFADEN zur EINSICHTNAHME in das Erweiterte Führungszeugnis bei Ehren- und Nebenamtlichen (gem. 72a SGB VIII)
LEITFADEN zur EINSICHTNAHME in das Erweiterte Führungszeugnis bei Ehren- und Nebenamtlichen (gem. 72a SGB VIII) Stadt Wetter (Ruhr) Fachdienst Jugend SUSANNE AUSCHNER (Leiterin Fachdienst Jugend): 02335/
MehrSelbstverpflichtungserklärung
Anlage 2 zur Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Selbstverpflichtungserklärung Name, Vorname Anschrift (Straße, Postleitzahl, Wohnort) Geburtsdatum und Geburtsort Ich bestätige, dass das Bundeszentralregister
MehrEilentscheidung gemäß 43 GemO i. V. m. 20 Abs. 3 Hauptsatzung
Beschlussvorlage Dezernat III Az. 51.5 Datum 26.05.2014 Nr. V300 / 2014 Betreff: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz: Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen von Tätigkeiten in der Kinder-
MehrErläuterungen zum Thema: Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und der Abschluss von Vereinbarungen
Erläuterungen zum Thema: Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und der Abschluss von Vereinbarungen Stadt Bergkamen Der Bürgermeister Jugendamt Rathausplatz 1 59192 Bergkamen
MehrI. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung
Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch
MehrInformationen Erweiterte Führungszeugnisse im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Informationen Erweiterte Führungszeugnisse im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Warum erweiterte Führungszeugnisse in der Kinder- und Jugendarbeit in Gießen? Um sicherzustellen,
MehrLeitfaden Bundeskinderschutzgesetz und erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
Leitfaden Bundeskinderschutzgesetz und erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche Abkürzungen - SGB Sozialgesetzbuch - UG Untergliederung (= Ortsgruppen und Bezirke) - efz Erweitertes
MehrHäufig gestellte Fragen zum 72a SGB VIII
Häufig gestellte Fragen zum 72a SGB VIII A) Allgemeine Fragen zum Bundeskinderschutzgesetz 1. Was steht im Bundeskinderschutzgesetz? Freie Träger der Jugendhilfe die aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe
MehrVom 25. Juni Vorwort:
Ordnung zur Vorlage und zum Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen und freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen der nebenberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
MehrKonzept des Landkreis Regensburg zum Erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche. Konzept. des Landkreises Regensburg. zur
Konzept des Landkreises Regensburg zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche nach 72a SGB VIII Landkreis Regensburg -Kreisjugendamt- Altmühlstr. 3 93059
MehrMustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in
MehrEinsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Praktische Umsetzung
Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Praktische Umsetzung Erstellt vom Landratsamt München April 2014 Praktische Umsetzung Verein/Organisation unterzeichnet Vereinbarung mit
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
MehrKinder- und Jugendschutz im Ehrenamt
Herzlich Willkommen zum Informationsabend Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt Landkreis Heidenheim 1 Auszug aus der gesetzlichen Grundlage 72a, Abs. 4 SGB VIII (erster Teil) (4) Die Träger der öffentlichen
MehrPositionspapier des Schach-Club Murrhardt 1948 e. V. zum Thema Kinder- und Jugendschutz
Schach-Club Murrhardt 1948 e. V. zum Thema Kinder- und Jugendschutz September 2017 Grundauftrag Jugendschutz Wir als Schach-Club Murrhardt (SCM) werden der Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder
MehrDas erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit in München
Das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Jugendverbandsarbeit in München Die Jugendverbandsarbeit und das neue Bundeskinderschutzgesetz Jugendverbände sind nach 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz,
MehrDie Sache mit dem Führungszeugnis
Die Sache mit dem Führungszeugnis Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis Eine Handlungsempfehlung für Musikvereine DIE SACHE AN SICH Das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist aktuell ein großes
MehrDLRG-Jugend Niedersachsen - Leitfaden Bundeskinderschutzgesetz und erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche
DLRG-Jugend Niedersachsen - Leitfaden Bundeskinderschutzgesetz und erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche Abkürzungen: - SGB Sozialgesetzbuch - UG Untergliederung (= Ortsgruppen und
MehrVereinbarungen mit dem Jugendamt nach 72a (Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche)
Vereinbarungen mit dem Jugendamt nach 72a (Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Ehrenamtliche) Eine Hilfestellung für die Ortsverantwortlichen in den Gemeinden, CVJM und Jugendwerken im Evangelischen
MehrVereinbarung. zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß 72a Abs. 4 und 5 SGB VIII. zwischen
Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß 72a Abs. 4 und 5 SGB VIII zwischen der Landeshauptstadt Dresden als Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch die
Mehr1. Was ist Inhalt eines erweiterten Führungszeugnisses?
FAQ DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK I. Allgemeine Fragen
MehrFührungszeugnisverwaltungsvorschrift FührungszeugnisVwV
Führungszeugnisverwaltungsvorschrift FührungszeugnisVwV 1.100-540 Verwaltungsvorschrift über eine Selbstverpflichtung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in der beruflichen oder ehrenamtlichen
MehrUMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES. Herzlich Willkommen! Infoveranstaltung am 30. April 2015 in Aalen
Herzlich Willkommen! Aktiv beim Kinderschutz in der Jugendarbeit Informationen über: Ziele und Umsetzungsschritte Hinweise und Empfehlungen zu allgemeinen präventiven Schutzmaßnahmen Prüfschema für welche
MehrKinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Allgemeine Informationen Vereinbarung Teil 1 Erweitertes Führungszeugnis
MehrLANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16
LVR~ I Qualität für Menschen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de Köln, 10. August 2015 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Platz des Landtags
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz. Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden
Das neue Bundeskinderschutzgesetz Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden Gliederung Neues Bundeskinderschutzgesetz warum? Bedeutung für Vereine 8a SGB VIII Definition Kindeswohlgefährdung
MehrVereinbarung nach dem Bundeskinderschutzgesetz
Vereinbarung nach dem Bundeskinderschutzgesetz Zur Entwicklung von Schutzkonzepten, Verfahrens-, Qualitätsstandards und zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
MehrKeine gesetzliche Erweiterung des 72a SGB VIII auf ehrenamtlich tätige Personen!
Keine gesetzliche Erweiterung des 72a SGB VIII auf ehrenamtlich tätige Personen! Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ Seit Einführung des 72a in das SGB VIII wurde politisch
MehrHerzlich Willkommen zur Info-Veranstaltung. Bundeskinderschutzgesetz
Herzlich Willkommen zur Info-Veranstaltung Bundeskinderschutzgesetz Schutz von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendarbeit Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG( BKiSchG) in die Praxis Geschichtliche
MehrVereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß 72 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinderverbände e.v. 12.02.2013 Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß 72 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg,
MehrHandreichung ZUR EINSICHTNAHME IN DAS ERWEITERTE POLIZEILICHE FÜHRUNGSZEUGNIS (EFZ) BEI EHRENAMTLICHEN
Handreichung ZUR EINSICHTNAHME IN DAS ERWEITERTE POLIZEILICHE FÜHRUNGSZEUGNIS (EFZ) BEI EHRENAMTLICHEN 0 Vorwort Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchg) im Jahr 2012 wurden verschiedene
MehrVereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß 72 a SGB VIII
Vereinbarung [EJH] Präambel Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ( 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
MehrSchutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit. Informationsveranstaltung November 2017
Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit Informationsveranstaltung November 2017 Warum eine Vereinbarung mit dem Landkreis? Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe Sensibilisierung zur Kultur
MehrVom 30. September 2010
Gesetz über den Nachweis besonderer Eignungsvoraussetzungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg 1 Vom 30. September 2010 (Kirchliches Amtsblatt, Erzbistum
MehrKinderschutz im Verein/Verband
Kinderschutz im Verein/Verband Umsetzung im Landkreis Sigmaringen Stand: 28.03.2017 Organisatorische Hinweise: diesen Vortrag finden Sie auf www.amtlandkreissigmaringen.de/ kinderschutz-im-verein dort
MehrMerkblatt Stand: Das erweiterte Führungszeugnis als Teil des Risikomanagements beim rotarischen Jugendaustausch
Merkblatt Stand: 27.12.2016 Das erweiterte Führungszeugnis als Teil des Risikomanagements beim rotarischen Jugendaustausch I. Allgemeines Rotary fühlt sich in besonderem Maße dem Ziel des Jugendschutzes
MehrHinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz
Hinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz Hinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz - 2 - Inhalt
MehrWir hoffen, dass wir euch damit helfen können und stehen euch für Rückfragen und Hilfestellungen immer gern zur Verfügung.
DLRG-Jugend Niedersachsen Im Niedernfeld 4a 31542 Bad Nenndorf An alle Gliederungen der DLRG im LV Niedersachsen Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse (efz) Deutsche
MehrLandkreis Rottal-Inn Umsetzung des 72a SGB VIII Bundeskinderschutzgesetz / erweitertes Führungszeugnis im Landkreis Rottal-Inn
Landkreis Rottal-Inn Umsetzung des 72a SGB VIII Bundeskinderschutzgesetz / erweitertes Führungszeugnis im Landkreis Rottal-Inn Arbeitshilfe für Vereine und freie Träger Herausgeber: Landratsamt Rottal-Inn
MehrMehr zum Thema finden Sie auch auf unserer Homepage: www.praevention.bistum-essen.de
Herausgeber Bistum Essen Koordinationsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt Zwölfling 16 45127 Essen Bei Fragen zum EFZ: Telefon: 0201 2204-234 oder andrea.redeker@bistum-essen.de www.praevention.bistum-essen.de
MehrTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 72 a SGB VIII Vorlage erweiteter Führungszeugnisse für Neben- und Ehrenamtliche Vereinbarungen mit freien Trägern Rechtspolitische Hintergründe und
MehrIhr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum
Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt Landeskirchenamt Postfach 10 10 51 33510 Bielefeld An die Kirchenkreise - Kreiskirchenämter Superintendentinnen und Superintendenten Verwaltungsleiterinnen
MehrEmpfehlung zur. Umsetzung der Bestimmungen. des Bundeskinderschutzgesetzes. zum 72a Abs. 4 SGB VIII. im Kreisgebiet Soest
Empfehlung zur Umsetzung der Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes zum 72a Abs. 4 SGB VIII im Kreisgebiet Soest Stand: 06/ 14 Verabschiedet durch den JHA am 11.03.2014 1 1. Bundeskinderschutzgesetz
MehrRichtlinien. Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Landesmusikverband Rheinland-Pfalz/ bei der Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz
Richtlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes beim Landesmusikverband Rheinland-Pfalz/ bei der Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz Handreichung BKiSchG LMJ- RLP, Version: 1.5 [Stand 18.09.14]
MehrLEITFADEN DES JUGENDAMTES DER STADT KARLSRUHE
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt LEITFADEN DES JUGENDAMTES DER STADT KARLSRUHE FÜR VEREINBARUNGEN MIT TRÄGERN DER FREIEN JUGENDHILFE NACH 72a (4) SGB VIII 2 LEITFADEN FÜR VEREINBARUNGEN
MehrVereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen
Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes
MehrVereinbarung Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Landkreis Hameln-Pyrmont
Vereinbarung Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Landkreis Hameln-Pyrmont Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter
MehrInformationen zum Bundeskinderschutzgesetz
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz Überblick Aufbau des 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss Personenkreis Qualifizierter Kontakt Dokumentation Fragen Seite 2 Aufbau der Norm 72 a SGB VIII (1) Beschäftigte
MehrHinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz
Hinweise zu Vereinbarungen nach 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz Inhalt 1. Umsetzung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald...Seite 04 2. Um was geht s im 8a SGB VIII Schutzauftrag
MehrErweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 1 Überblick 1. Wovon handelt 72a SGB VIII? 1.1 Ziel der gesetzlichen Regelungen 1.2 Umsetzung 1.3 Adressaten 2. Bei welchen Tätigkeiten muss ein erweitertes
Mehr(10) Begleitbrief für ehrenamtlich tätige Personen wegen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
472 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2015, Nr. 15, 10.11.2015 (10) Begleitbrief für ehrenamtlich tätige Personen wegen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Anrede, gemäß einer Vereinbarung
MehrOrdnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö)
Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö) Präambel I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich II. Personalauswahl
MehrMustervereinbarung des hessischen Sports zum Bundeskinderschutzgesetz
Mustervereinbarung des hessischen Sports zum Bundeskinderschutzgesetz Im Zuge der Neuregelungen durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 treffen die... (z.b. die X Sportvereine)
Mehr