Schiedsrichterordnung

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1 Steirischer Volleyballverband 8010 Graz, Jahngasse 1 Schiedsrichterordnung des steirischen Volleyballverbandes beschlossen vom STVV-Vorstand am gültig ab Saison 2013/2014

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen Aufgaben des STVV Schiedsrichterreferates Bestimmungen die Vereine betreffend Besetzung Bestimmungen die Schiedsrichter betreffend Schiedsrichter Qualifikationen Fortbildungen Schreiber Diverse Kostensätze Strafen

3 STVV Schiedsrichterreferat 1. Allgemeine Bestimmungen Entsprechend den Statuten des Steirischen Volleyballverbandes leitet der Schiedsrichterreferent die Agenden des Schiedsrichterreferates. Auf Vorschlag des SR- Referenten kann der Vorstand des Steirischen Volleyballverbandes die Bildung einer Schiedsrichter-Kommission beschließen, wobei das personelle Vorschlagrecht beim SR- Referenten liegt. Verstöße gegen die STVV-Schiedsrichterordnung werden mit Strafverfügungen geahndet. 2. Aufgaben des STVV Schiedsrichterreferates Das STVV-Schiedsrichterreferat ist für alle Fragen des STVV-Schiedsrichterwesens zuständig. Für Fragen, über die STVV-Schiedsrichterordnung hinausgehend, ist der STVV- Vorstand zuständig. Für überregionale Spiele gilt die ÖVV-Schiedsrichterordnung. Administrative Aufgaben können vom SR-Referenten einem Stellvertreter übertragen werden, dem vom SR-Referenten auch Teilbereiche zur selbständigen Erledigung übergeben werden können Aus-, Fortbildung und Prüfung der Schiedsrichter bis zur C-Lizenz sowie die Organisation der vom ÖVV-SR-Referat im Bereich des STVV angesetzten Kurse Regelung des SR-Einsatzes auf Landesebene sowie- über Weisung des ÖVV- SR-Referates- Regelung des Einsatzes von Schiedsrichtern für ÖVV-Bewerbe Beobachtung von Schiedsrichtern, die in STVV-Bewerben eingesetzt werden. Die SR sind gegebenenfalls auf Fehler aufmerksam zu machen. Neben den Fähigkeiten der Spielleitung ist auch auf Zuverlässigkeit und Organisation zu achten Nominierung und Führung eines Landesschiedsrichterkaders (ÖVV-L-Kader) Definition der Rechte und Pflichten der SR und Prüfer. Bestrafung von Verstößen, Verhängung von Strafen und Rückstufungen. 3

4 3. Bestimmungen die Vereine betreffend 3.1. Jede Mannschaft muss über geprüfte Schiedsrichter verfügen. Um ihren Schiedsrichterverpflichtungen nachkommen zu können, benötigt jede Mannschaft eine gewisse Anzahl von Schiedsrichtern mit gültiger Jahreslizenz und der jeweiligen Mindestqualifikation je Spielklasse. Erforderlich sind mindestens drei Schiedsrichter, die berechtigt sind, in der eigenen Spielklasse Spiele zu leiten Ausnahmen zu dieser Regelung: Jede Mannschaft, die erstmalig an STVV-Bewerben teilnimmt, ist im ersten Jahr davon befreit, entsprechend qualifizierte SR zu stellen Alle Vereine sind pro teilnehmender Mannschaft in der ersten Landesliga verpflichtet, aktive C-Schiedsrichter für mindestens acht Einsatztage pro Spielsaison zur Verfügung zu stellen. Die Verfügbarkeiten sind dem Schiedsrichterreferat fristgerecht bekanntzugeben. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird dies am Ende der Saison sanktioniert (siehe Strafenkatalog!) Jedem entsprechend qualifizierten Schiedsrichter ist vom Gastgeberverein vor Spielbeginn das entsprechende SR-Entgelt zu bezahlen (siehe Kostensätze Punkt 9), Ist das nicht der Fall, müssen die Schiedsrichter dies im Spielberichtsbogen vermerken und der Verein wird mit einer dementsprechenden Strafe sanktioniert (siehe Strafenkatalog!) 3.4. Kommt ein Verein seiner Verpflichtung einen Schiedsrichter zu stellen nicht nach, wird dies auch dann als Vergehen des Vereins geahndet, wenn die Schuld objektiv den SR selbst trifft (siehe Strafenkatalog) Von jedem Verein bzw. jeder Mannschaft sind die eingesetzten Schiedsrichter mittels SR-Beurteilungsblatt zu bewerten. Dieses ist gemeinsam mit dem Spielberichtsbogen an das STVV-Büro zu schicken. Abrufbar unter 4

5 4. Besetzung Jedes STVV-Bewerbsspiel ist von zwei geprüften Schiedsrichtern zu leiten, die über eine für das Bewerbsjahr gültige ÖVV- oder STVV-Lizenz verfügen. Die berechtigten SR sind der jeweiligen letztgültigen Liste des SR-Referates zu entnehmen, die auch online zur Verfügung gestellt wird Erste Landesliga Die 1. Landesliga der Damen und Herren wird wenn möglich mit neutralen Schiedsrichtern vom Schiedsrichterreferat besetzt. Ist eine namentliche Besetzung nicht möglich, wird ein Verein verpflichtet aktive C- Schiedsrichter zu entsenden. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, ist Art. 3, Par. 8 der Wettkampfordnung ein Schiedsgericht zu bilden und der Verein mit einer Strafe (siehe Strafenkatalog) zu sanktionieren. Mindestqualifikation 1. SR: C Mindestqualifikation 2. SR: C 4.2. Zweite Landesliga Für Bewerbsspiele der 2. Landesliga der Damen und Herren ist bei Doppelheimrunden die spielfreie Mannschaft verpflichtet, Schiedsrichter zu stellen. Bei Einzelrunden ist der Gastgeberverein für die Schiedsrichterbesetzung zuständig. Mindestqualifikation 1. SR: C Mindestqualifikation 2. SR: CK 4.3. Gebietsliga Für Spiele der Gebietsligen ist bei Doppelheimrunden die spielfreie Mannschaft verpflichtet, Schiedsrichter zu stellen, und bei Einzelrunden ist der Gastgeberverein für die SR-Besetzung zuständig. Mindestqualifikation 1. SR: CK Mindestqualifikation 2. SR: CK 4.4. StVV Cup Für StVV Cupspiele ist die Heimmannschaft für die Schiedsrichterbesetzung verantwortlich. Ab dem Final Four werden die Schiedsrichter vom StVV Schiedsrichterreferat besetzt. 5

6 4.5. Nachwuchsbewerbe Für StVV Nachwuchsbewerbe ist die im Spielplan vorgesehene Mannschaft für die Schiedsrichterbesetzung verantwortlich. Daher sollte nach Möglichkeit der Spielplan so sein, daß immer eine spielfreie Mannschaft anwesend ist, und diese die Schiedsrichter stellt. Wenn das nicht möglich ist, muss der Heimverein die Schiedsrichter stellen. Ab dem Final Four werden die Schiedsrichter vom StVV Schiedsrichterreferat besetzt. Es besteht für Vereine keine Möglichkeit, einen eingesetzten Schiedsrichter abzulehnen. Sollte ein Verein mit der Bitte um Besetzung eines oder mehrerer Spiele mit einem STVV- Schiedsrichter an den SR-Referenten herantreten, kann dieser eine Umbesetzung vornehmen. Erscheint der erste Schiedsrichter nicht zum Spiel, so hat an seiner Stelle der 2. SR das Spiel als Erster zu leiten. Für den 2. SR ist dann entsprechender Ersatz zu suchen. Dieser Ersatz muss die erforderliche Mindestqualifikation besitzen und darf keiner der beiden Vereine bzw. Mannschaften angehören. Können sich beide Mannschaften auf keinen der anwesenden SR einigen, entscheidet das Los. Ist kein Ersatz anwesend, der diese Bedingungen erfüllt, so hat der erste SR das Spiel alleine zu leiten. Hierbei erhält der SR zusätzlich die Hälfte der Entlohnung des fehlenden Schiedsrichters. Tritt eine solche Situation ein, besteht keine Möglichkeit eines nachträglichen Einspruches. 6

7 5. Bestimmungen die Schiedsrichter betreffend 5.1. Allgemeine Pflichten Jeder Schiedsrichter verpflichtet sich, den Anweisungen des ÖVV- bzw. STVV- SR-Referates Folge zu leisten und in seiner Tätigkeit gemäß den ÖVV- bzw. STVV-SR-Ordnungen zu verfahren. Falls in der SR-Ordnung nicht anders dargestellt, gilt das letztgültige Regelwerk des ÖVV für die internationalen Volleyball Spielregeln, bzw. ist für die genaue Regelauslegung die gültige Fassung der CEV und deren gültigen Interpretationen heranzuziehen Jeder Schiedsrichter, gleich ob in Funktion oder privat, hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten (auch als Funktionär des Verbandes, eines Vereins, als Betreuer und als Spieler), dass das Ansehen des STVV und des SR-Referates nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Zuwiderhandeln oder grobe Verstöße gegen die Statuten und Ordnungen können den zeitlich begrenzten oder gänzlichen Verlust der Lizenz oder eine Geldstrafe, beschlossen durch das SR-Referat, nach sich ziehen Alkoholkonsum vor und während den Spielen ist ausdrücklich untersagt! Jeder Schiedsrichter hat sich auf Verlangen eines Mannschaftskapitäns auszuweisen Alle Schiedsrichter sind angehalten, ihre Stammdaten dem STVV-SR- Referenten zu übermitteln. Mitteilungen an SR werden hauptsächlich per zugesandt. Daher ist es nötig, dass jeder SR über eine Adresse verfügt Jeder Schiedsrichter muss benötigtes Material wie Pfeife, Ausweis, gelbe/rote Karten bereits zu Beginn seines Einsatzes bei sich haben Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, ihm übertragene bzw. von ihm übernommene Spielleitungen durchzuführen Die Schiedsrichter sind untereinander zur Kollegialität aufgefordert, auch wenn sie nicht in einer Schiedsrichterfunktion tätig sind Jeder Schiedsrichter hat nach Erwerb der Lizenz die Verpflichtung, sich über Regeländerungen bzw. Regelauslegungen auf dem Laufenden zu halten und sich weiterzubilden Umfassende Regelkenntnisse und Sicherheit in deren Auslegung 7

8 5.2. Anforderungen Gute Allgemeinverfassung Sicheres und ruhiges Auftreten sowie sichere und ruhige Leitung des Spieles Objektive Beurteilung des Spielvorganges Vermeidung von unnötigen Härten 5.3. Aufgaben des Schiedsrichters beim Spiel Die Aufgaben des Schiedsrichters bei der Leitung eines Spieles ergeben sich aus dem internationalen Regelwerk, der Wettspielordnung und der jeweilig gültigen Ausschreibung. Dies gilt für alle Aufgaben vor, während und nach den Spielen. Für jedes STVV-Bewerbsspiel gelten folgende Abläufe: Der SR leitet das Spiel nach bestem Wissen und Gewissen. Er entscheidet auch über alle im Reglement nicht konkretisierten Fragen Die SR und Schreiber haben mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorschriftsmäßig gekleidet am Spielfeld anwesend zu sein. Stellt bei Doppelheimrunden die spielfreie Mannschaft die Schiedsrichter, muss unmittelbar nach dem vorangegangen Spiel die Arbeit von einem der beiden Schiedsrichter aufgenommen werden Er überprüft das Spielfeld und seine Ausstattung nach Übereinstimmung mit den Regeln und der aktuell gültigen Bewerbsausschreibung des StVV. Allfällige Mängel sind sofort vom Veranstalter beheben zu lassen und unbehobene Mängel im Spielbericht bzw. in der Checkliste (nur für die 1. Landesliga) einzutragen. Bei Doppelrunden, wenn die spielfreie Mannschaft die Schiedsrichter stellt, haben die die Schiedsrichter/innen für das 2. Spiel sich so zu organisieren, dass das 2. Spiel ordnugsgemäß 30min nach Beendigung des 1. Spieles beginnen kann Er überprüft die Spielberechtigung und die Identität der Spieler und Trainer anhand der Meldeliste und der Lichtbildausweise (oder deren Farbkopie). Digitale Identitätsnachweise, sowie digitale Meldelisten sind nicht erlaubt. Stimmen die Spielerdaten mit der Meldeliste nicht überein, ist dies im Spielberichtsbogen zu vermerken und der Trainer/Kapitän darauf hinzuweisen, dass der Einsatz auf Risiko der Mannschaft erfolgt. Kann sich ein Spieler nicht ausweisen, ist er nicht spielberechtigt Leitung von Freundschafts- oder Trainingsspielen Es ist jedem STVV-SR gestattet, Freundschaftsspiele oder Trainingsspiele aller Spielklassen zu leiten. Für ÖVV-Kader-SR gelten die Bestimmungen des ÖVV. Die Entschädigung für diese Spiele sind mit dem jeweiligen Vereinen selbst zu vereinbaren. 8

9 5.5. Kleidung Bei offiziellen STVV-Bewerbsspielen sind beide Schiedsrichter verpflichtet, ihre Einsätze in dunklen langen Hosen (keine Trainingshosen) und in weißem Poloshirt ohne Aufdruck zu absolvieren (Ausnahme: offizielle ÖVV-Schiedsrichterbekleidung oder eine andere vom SR-Referat genehmigte oder verordnete Kleidung). Ab der C-Lizenz ist das ÖVV-SR-Wappen mittig auf der Brust anzubringen. Die Bekleidungsvorschrift gilt nicht für Nachwuchsmeisterschaften (ausgenommen Finalturniere). Nach Möglichkeit ist auch bei Nachwuchsspielen die offizielle Kleidung zu tragen. 6. Schiedsrichter Qualifikationen Die Schiedsrichterprüfung erfolgt durch Schiedsrichter mit offizieller Prüferlizenz für die entsprechende Lizenzstufe. Im Rahmen dieser Kurse sind die Teilnehmer auf die aktuelle Fassung dieser Schiedsrichterordnung hinzuweisen. Nur vom SR-Referat bestätigte SR sind berechtigt, Spiele zu leiten. Alle berechtigten STVV-SR werden vom STVV-SR-Referenten erfasst und scheinen samt Lizenzstufe auf der SR-Liste auf Kategorien der SR-Qualifikationen I, IK, A, AK, B und BK sind ÖVV-Schiedsrichter, C, CK und D-Schiedsrichter sind STVV-Schiedsrichter (analog, jene A, AK, B und BK Schiedsrichter, die ausschließlich STVV-Spiele leiten) D- Schiedsrichterlizenz Vorraussetzungen: Das Mindestalter ist 12 Jahre. Ausbildung, Kursinhalt, Prüfung: Die Themen sind mit dem Inhalt eines CK-Kurses ident (siehe 6.1.2). Zur Erlangung der D-Lizenz ist nur die Anwesenheit bei einem CK-Kurs erforderlich. Es ist keine Prüfung notwendig. Aus diesem Grund finden D-Kurse immer zusammen mit CK-Kursen statt. Gültigkeitsdauer: Nach 2 Jahren bzw. nach der zweiten negativen CK-Prüfung erlischt die D-Lizenz automatisch. Berechtigung: Die D-Schiedsrichterlizenz berechtigt zur Leitung von allen NW-Spielen bis zur eigenen Altersklasse. Sie berechtigt nicht zur Leitung von Spielen der allgemeinen Klasse. 9

10 C- Kandidatur (CK) Vorraussetzungen: Mindestalter für den Erwerb dieser Lizenz ist 14 Jahre. Ausbildung, Kursinhalt, Ablauf, Prüfung: Der CK-Lehrgang vermittelt grundlegende Kenntnisse des Regelwerks sowie der wichtigsten Ordnungen und Bestimmungen des STVV. Die Zulassung zum praktischen Teil setzt eine positiv absolvierte schriftliche Prüfung voraus. Im praktischen Teil hat jeder Prüfling als 1. und 2. SR sowie als Schreiber tätig zu sein. Ein Nichtantritt zur Prüfung ist mit einem negativen Prüfungsergebnis gleichzusetzen. Bei Nichtantritt zur Prüfung bzw. bei negativem Prüfungsergebnis erlangen die Teilnehmer die D-Lizenz. Eine einmalige Aufschiebung bzw. Wiederholung der Prüfung ist innerhalb von 2 Jahren ohne neuerlichen Besuch eines Kurses zulässig. Es gibt keine Mindestteilnehmerzahl, jedoch eine Höchstteilnehmerzahl von 16 Personen. Jeder Verein kann beim Schiedsrichterreferenten des steirischen Volleyballverbandes per einen CK-Schiedsrichterkurs anmelden. Der CK-Kurs dauert 2 Tage, bestehend aus einem theoretischen Teil, einem praktischen Teil und einer schriftlichen Prüfung. Dauer Theorie: ca. 4 Stunden Dauer Praxis: ca. 2 Stunden Dauer Prüfung: 1 Stunde Die Zeitspanne zwischen Theorie und Prüfung muss mindestens 2 Tage betragen. Der praktische Teil kann entweder am Tag des Theoriekurses oder am Tag der Prüfung stattfinden. Die schriftliche Prüfung besteht aus 100 Fragen (multiple choice), wobei für einen positiven Abschluss mindestens 80 % erreicht werden müssen. Ein einmaliger Aufschub oder Wiederholung der Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren möglich. Der veranstaltende Verein verpflichtet sich für die Dauer des Kurses einen Vortragsraum (Klassenzimmer) inklusive Beamer und ein Spielfeld für den praktischen Teil zur Verfügung zu stellen. Gültigkeitsdauer: Die Laufzeit der C-Kandidatur beträgt zwei Jahre und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Berechtigung: Die CK-Lizenz berechtigt zur Spielleitung als 1. SR in der Gebietsliga, als 2. SR in der 2. Landesliga, sowie als SR in allen Nachwuchsbewerben des StVV. 10

11 C-Lizenz (C) Vorraussetzungen: Mindestalter für den Erwerb dieser Lizenz ist 16 Jahre. Einjähriger Besitz der C-Kandidatur Mindestens sechs Spiele als Schiedsrichter in STVV-Bewerben, davon zumindest drei Spiele als 1. SR. Erfolgreiche Teilnahme an einem C-Schiedsrichterkurs, der aus einer theoretischen und praktischen Prüfung und einem Gespräch über Regelkunde besteht. Ausbildung, Kursinhalt, Ablauf, Prüfung: Der C-Lizenz-Lehrgang dient zur Vertiefung der Regelkenntnisse und deren Auslegungen sowie dem Erfahrungsaustausch und der Angleichung der Leistungen. Die Kandidaten haben eine einstündige Prüfung sowie mindestens einen Satz als 1. Schiedsrichter, einen Satz als 2. Schiedsrichter und einen Satz als Schreiber zu absolvieren. Sie haben nachzuweisen, dass sie zur sicheren Leitung von Spielen unterer Spielklassen imstande sind. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Kandidaten die C-Lizenz. Die Dauer des Kurses beträgt je nach Teilnehmerzahl zwischen 4 und 6 Stunden. Bei Nichtbestehen ist die CK-Lizenz für weitere zwei Jahre gültig. In diesen zwei Jahren können die Kandidaten erneut zur C-Prüfung antreten, wobei sich die Kurskosten im Falle einer Wiederholung auf 15,- reduzieren. Die C-Kurse finden grundsätzlich bei steirischen Nachwuchsbewerben oder bei Doppelheimrunden der allgemeinen Klasse statt. Eine Ausschreibung erfolgt rechtzeitig durch den StVV. Die Teilnehmerzahl ist bei Nachwuchsturnieren mit mindestens 4 und maximal 8 Teilnehmern begrenzt. Die Teilnehmerzahl bei Meisterschaftsspielen der allgemeinen Klasse ist mit mindestens 3 und maximal 6 Teilnehmern begrenzt. Anmeldungen haben beim Schiedsrichterreferenten des StVV per zu erfolgen. Bei weniger als 4 Anmeldungen bei Nachwuchsbewerben bzw. bei weniger als 3 Anmeldungen bei Meisterschaftsspielen der allgemeinen Klasse findet der Kurs nicht statt. Die Kurskosten werden über den jeweiligen Verein der Teilnehmer abgerechnet. Gültigkeitsdauer: Die Lizenz verfällt nicht, vorausgesetzt der SR absolviert vier Einsätze pro Bewerbsjahr oder nimmt an mindestens einer Schiedsrichterfortbildung teil (siehe Punkt 7). Ausnahmen zu dieser Regelung behält sich das Referat vor. Berechtigung: Die C-Lizenz berechtigt zur Spielleitung als 1. SR und 2. SR in allen Bewerben des STVV. Zusätzlich sind Landeskaderschiedsrichter berechtigt, die Tätigkeiten des 2. SR in den 2. Bundesligen zu übernehmen. 11

12 B- Kandidatur (BK) Die Prüfung für die BK-Lizenz wird vom ÖVV-Schiedsrichterreferat durchgeführt. In der Regel wird der C-Schiedsrichter von seinem Verein zur Teilnahme an einer BK- Prüfung vorgeschlagen, die Letztentscheidung über Entsendung liegt jedoch beim STVV-Schiedsrichterreferenten (Beschluss des STVV-Vorstandes). Ab Lizenzstufe BK ist der SR dem ÖVV-Schiedsrichterreferat unterstellt und wird von diesem weitergeführt und umgestuft. Schiedsrichter mit höherer Lizenz als C, jedoch keinem überregionalen Schiedsrichterkader des ÖVV angehören, werden in allen Punkten als C- Schiedsrichter behandelt. Der Ablauf eines BK-Schiedsrichterkurses obliegt dem ÖVV- Schiedsrichterreferat. Die Anmeldung zu einem BK-Kurs erfolgt ausschließlich über den jeweiligen Landesschiedsrichterreferenten. Voraussetzung ist eine einjährige Zugehörigkeit im steirischen Landesschiedsrichterkader. Bewerbungen für den Landeskader sind im Laufe der Saison an den Schiedsrichterreferenten des StVV zu richten. Dieser entscheidet über die tatsächliche Aufnahme. Schiedsrichter, bei denen durch offizielle SR-Beobachter (C/CK-Prüfer) grobe Mängel in der Spielleitung festgestellt werden, müssen sich einer Nachschulung unterziehen. Tritt ein SR zu dieser Regelqualifizierung nicht an, so verliert er die Berechtigung Spiele zu leiten. 7. Fortbildungen 7.1. Verpflichtende C-Schiedsrichterfortbildungen Weist ein C-Schiedsrichter nicht die geforderten Einsätze von vier Bewerbsspielen pro Bewerbsjahr auf, muss er im folgenden Bewerbsjahr an einer verpflichtenden Fortbildung teilnehmen, um die Berechtigung zu erhalten, Spiele zu leiten. Wird aufgrund von wichtigen Regeländerungen, Änderungen der Bewerbsausschreibung oder Änderungen der Schiedsrichterordnung eine verpflichtende Fortbildung ausgeschrieben, ist diese für alle C-Schiedsrichter verpflichtend. Für verpflichtende Fortbildungen ist direkt vor Ort ein Unkostenbeitrag von 10 in bar zu leisten Freiwillige Schiedsrichterfortbildungen Für jene Schiedsrichter, die trotz Einhaltung der geforderten Einsätze pro Bewerbsjahr eine Fortbildung besuchen, ist die Teilnahme an einer Fortbildung kostenlos. 12

13 8. Schreiber 8.1. Schreiber müssen von der Heimmannschaft gestellt werden und sind Teil des Schiedsgerichtes. Daher dürfen Ersatzspieler und Mitglieder des Betreuerteams nicht die Aufgaben des Schreibers übernehmen Für die Tätigkeit des Schreibers ist eine regelkundige Person zu wählen, die am Spielbericht nicht unter der Rubrik Mannschaft aufscheint. Muss ein Betreuer oder Ersatzspieler schreiben, so ist er aus dem Feld Mannschaft zu streichen und darf für die Dauer des Spieles weder als Ersatzspieler noch als Betreuer tätig werden Die Schreiber müssen spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein. Sind die Schreiber nicht 30 Minuten vor Spielbeginn anwesend, ist dies im Spielberichtsbogen zu vermerken! 8.4. Für Schreiber besteht vor und während den Spielen absolutes Alkoholverbot! 9. Diverse Kostensätze Den Schiedsrichtern wird, je nach deren Qualifikation, das Entgelt vor Spielbeginn vom veranstaltenden Verein ausbezahlt. Sollte eine Mannschaft die Bezahlung verweigern, ist dies von den Schiedsrichtern im Spielbericht zu vermerken und der Verein wird mit einer Geldstrafe (siehe Strafenkatalog) sanktioniert. Die Schiedsrichter erhalten das Entgelt im Nachhinein vom StVV! 9.1. Schiedsrichtergebühren Werden STVV-Bewerbsspiele vom Schiedsrichterreferat besetzt, erhält jedersr bei Einzelrunden 40, bei Doppelheimrunden 30 pro Spiel. Werden zwei Spiele hintereinander von zwei unterschiedlichen Heimmannschaften ausgetragen, zählen diese als zwei Einzelrunden Wenn es keine Besetzung vom STVV gibt, und die spielfreie Mannschaft die Schiedsrichter stellen muss, so gilt weiterhin folgender Kostensatz: ohne Qualifikation: 0,- Schiedsrichter ohne Berechtigung: 0,- CK: 15,- C oder BK und höher, wenn diese keinem überregionalen SR-Kader angehören: 20,- BK und höher, wenn diese einem überregionalen SR-Kader angehören: 25,- 13

14 9.2. Fahrtkosten Werden Schiedsrichter vom SR-Referat eingeteilt, erhalten diese die Fahrtkosten in der Höhe von 60% des amtlichen Kilometersatz erstattet. Eventuelle Maut-, bzw. Straßenbenützungsgebühren sind in diesem Satz enthalten. Das Fahrtgeld wird am Ende des Grunddurchganges bzw. am Ende der Saison vom STVV abgerechnet. Dazu ist es nötig, dem STVV die Bankverbindung bekanntzugeben. Wenn möglich, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Sollten zwei Schiedsrichter, die den gleichen oder einen sehr naheliegenden Wohnort aufweisen, keine Fahrtgemeinschaft bilden, wird jedem nur das halbe Fahrtgeld ausbezahlt Ausbildungskosten CK-Kurs: Die Kosten für einen CK-Kurs betragen mindestens 240 Euro für den veranstaltenden Verein. Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen werden für jeden weiteren Teilnehmer 15 Euro dem veranstaltenden Verein in Rechnung gestellt. Bei diesen Kosten sind auch das Regelheft und die Fahrtkosten des Vortragenden inkludiert. Ein Kursveranstalter kann auch Personen von anderen Vereinen zum CK- Schiedsrichterkurs einladen, wobei die Abrechnung von vereinsfremden Personen über den Kursveranstalter zu erfolgen hat. Beispiele über die Kosten eines CK-Schiedsrichterkurses für den veranstaltenden Verein: 1-12 Teilnehmer: Teilnehmer: Teilnehmer: Teilnehmer: Teilnehmer: 300 Nach Ablauf des Kurses bekommt der veranstaltende Verein eine Rechnung vom StVV über die gesamten Kurskosten und Prüfungsgebühren CK- Prüfung sowie CK-Wiederholungsprüfung pro Teilnehmer: 10, C-Kurs/Prüfung: 28,- (inkl. Kursbestätigung, SR- Abzeichen, schriftl. Prüfung, Spielbeobachtung und Gespräch über Regelkunde) C-Wiederholungskurs/Prüfung: 15, Verpflichtende Fortbildung: 10, Freiwillige Fortbildung: kostenlos Nachschulung: 20,- 14

15 10. Strafen Strafen die Schiedsrichter betreffend Unentschuldigtes Fernbleiben bei Einzelspiel: 40, Unentschuldigtes Fernbleiben bei mehr Spielen pro Tag: 30,- pro Spiel Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben bei Einzelspiel: 80, Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben bei mehr Spielen pro Tag: 60,- pro Spiel Falsche Kleidung: 10,- (je Schiedsrichter) Nicht 30 Minuten vor Spielbeginn anwesend: 15, Unvollständig oder fehlerhaft eingesandte Spielberichtsbögen: 10, Alkoholkonsum während des Spiels: 100,- sowie Entzug der Lizenz Strafen die Vereine betreffend Einsatz von zu niedrig qualifizierten Schiedsrichtern: 25,- pro SR Einsatz von Schiedsrichtern ohne Berechtigung (inaktiv): 25,- pro SR Nichtstellen eines Schiedsrichters bei Einzelspiel: 40,- (siehe 3.2) Nichtstellen eines Schiedsrichters bei mehr Spielen: 30,- pro Spiel Wiederholtes Nichtstellen eines Schiedsrichters bei Einzelspielen: 80, Wiederholtes Nichtstellen eines Schiedsrichters bei mehr Spielen: 60,- pro Spiel Nichtbezahlen der Schiedsrichter vor Ort: doppeltes SR-Entgelt 15

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