LAND BRANDENBURG. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Prignitz Ostprignitz- Ruppin. Havelland. Brandenburg an der Havel Potsdam- Mittelmark

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1 LAND BRANDENBURG Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Prignitz Ostprignitz- Ruppin Uckermark Barnim Havelland Oberhavel Märkisch- Oderland BILDUNG B Brandenburg an der Havel Potsdam- Mittelmark kreisfreie Städte Potsdam Teltow- Fläming Elbe- Elster Dahme- Spreewald Ober- Spreewald- Lausitz Frankfurt (Oder) Oder-Spree Cottbus Spree- Neiße Berufliche Schulen im Schuljahr 2013/2014 STATISTIK

2 IMPRESSUM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 21. Jahrgang Referat 15 - Informationsmanagement im Schulbereich, Schulstatistik, Lehrerbedarfsplanung, Statistikstelle Heinrich-Mann-Allee Potsdam Telefon: (0331) Potsdam, im Juli 2014

3 VORWORT Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg veröffentlicht zum einundzwanzigsten Mal Datenmaterial über Schulen und Schüler. Die Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2013/2014. Insgesamt entstanden zwei Broschüren: - Statistik Allgemeinbildende Schulen im Schuljahr 2013/ Statistik Berufliche Schulen im Schuljahr 2013/2014 Die vorliegende Broschüre bezieht sich auf die beruflichen Schulen. Sie enthält neben Erläuterungen zum Schulwesen im Land Brandenburg einen tabellarischen Überblick über das Schulwesen insgesamt sowie Übersichten zu Schülern, Klassen, Schülern nach Bildungsgängen, ausländischen Schülern, Schülern aus anderen Bundesländern, Schülern nach bisher erreichtem höchsten Abschluss und zu den Absolventen/Abgängern. Die Daten basieren auf der Schuldatenerhebung 2013/2014, die im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in elektronischer Form durchgeführt wurde. Die Erhebung erfolgte mit Stichtag an allen allgemeinbildenden Schulen einschließlich des Zweiten Bildungsweges und mit Stichtag an allen beruflichen Schulen. Die Daten wurden von jeder einzelnen Schule auf elektronischem Weg mit Hilfe eines Schulverwaltungs- bzw. Erfassungsprogramms bereitgestellt und an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gesendet. Im Amt für Statistik werden die Daten erfasst, geprüft und aufbereitet sowie anschließend im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ausgewertet. Die vorliegende umfangreiche Datensammlung konnte nur dank des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Statistik entstehen, die mit ihrer Arbeit die Datengrundlagen für die erfolgten Auswertungen geschaffen haben. Wir hoffen, dass diese Broschüre der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick über das Schulwesen im Land Brandenburg vermitteln kann.

4 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. ERLÄUTERUNGEN Schulstruktur im Land Brandenburg Oberstufenzentren in öffentlicher und berufliche Schulen in freier Trägerschaft... 6 II. ÜBERBLICK ÜBER DAS SCHULWESEN INSGESAMT Schulformen im Land Brandenburg Anzahl der Schulen nach Trägerschaft, Kreisen und Schulformen Anzahl der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft nach Kreisen und Schulformen Anzahl der Schulen in öffentlicher Trägerschaft nach Kreisen und Schulformen Anzahl der Schulen in freier Trägerschaft nach Kreisen und Schulformen Anzahl der Schulen und Schüler nach Schulformen und Trägerschaft Vorbemerkungen Anzahl der Schulen nach Schulformen und Trägerschaft sowie Schüler nach Schulformen, Trägerschaft, Bildungsbereichen und Schulstufen Grafische Darstellung der Verteilung der Schüler auf die Schulformen Zeitreihen Anzahl der Schulen nach Schulformen, Trägerschaft und Schuljahren Zahl der Schüler nach Schulformen, Trägerschaft und Schuljahren Zahl der Schüler nach Schulstufen, Schulformen, Bildungsbereichen und Schuljahren Klassenfrequenzen nach Schulstufen, Schulformen und Schuljahren Schüler-Lehrer-Relation nach Schulformen und Schuljahren III. OBERSTUFENZENTREN IN ÖFFENTLICHER UND BERUFLICHE SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT Schüler nach Schulformen und Bildungsgängen Vorbemerkungen Schüler nach Trägerschaft, Schulformen, Bildungsgängen, Zeitformen und Schuljahren Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft Schulen in öffentlicher Trägerschaft Schüler, Klassen und Klassenfrequenzen nach Trägerschaft, Schulformen, Bildungsgängen und Ausbildungsjahren Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft Schulen in öffentlicher Trägerschaft Schulen in freier Trägerschaft Schüler nach Trägerschaft, Schulformen, Bildungsgängen, Ausbildungsjahren und Geschlecht Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft Schulen in öffentlicher Trägerschaft Schulen in freier Trägerschaft Schüler nach Schulformen, Bildungsgängen, Beruf und Geschlecht Berufsschule Berufsfachschule Fachoberschule Fachschule Berufliches Gymnasium... 68

5 Seite 2. Schüler nach Trägerschaft, Schulämtern, Schulen und Bildungsgängen Schulen in öffentlicher Trägerschaft Schulen in freier Trägerschaft Ausländische Schüler und Aussiedler Ausländische Schüler und Aussiedler nach Schulformen und Schuljahren Ausländische Schüler nach Schulämtern, Trägerschaft und Bildungsgängen Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit Grafische Darstellung des Anteils ausländischer Schüler nach Staatsangehörigkeit Schüler beruflicher Schulen und ausländische Schüler nach Bildungsgängen, Trägerschaft und Ausbildungsjahren Ausländische Schüler nach Bildungsgängen, Trägerschaft, Ausbildungsjahren und Geschlecht Schüler aus anderen Bundesländern Schüler mit Hauptwohnung in Brandenburg, in anderen Bundesländern oder der Republik Polen nach Schulämtern, Trägerschaft und Ländern Grafische Darstellung des Anteils der Schüler mit Hauptwohnung in anderen Bundesländern Schüler in der dualen Berufsausbildung nach Schulämtern, Trägerschaft und Sitz der Ausbildungsstätte Grafische Darstellung des Anteils der Schüler in der dualen Berufsausbildung mit einer Ausbildungsstätte in anderen Bundesländern Teilnehmende Schüler am Fremdsprachenunterricht nach Bildungsgang, Ausbildungsjahr und Fremdsprache (ohne Sorbischunterricht) Schüler nach Herkunft Schüler an beruflichen Schulen nach Schulform, Bildungsgang und bisher erreichtem höchsten Abschluss Schüler an beruflichen Schulen nach Schulform, Bildungsgang und bisher erreichtem höchsten Abschluss (1. Ausbildungsjahr bzw. Jahrgangsstufe 11 an beruflichen Gymnasien) Schüler an beruflichen Schulen nach Schulform, Bildungsgang und Herkunftsschulform (alle Ausbildungsjahre bzw. alle Jahrgangsstufen an beruflichen Gymnasien) Schüler an beruflichen Schulen nach Schulform, Bildungsgang und Herkunftsschulform (1.Ausbildungsjahr bzw. Jahrgangsstufe 11 an beruflichen Gymnasien) Schüler aus beruflichen Schulen nach Schulform, Bildungsgang und beruflicher Herkunftsschulform (alle Ausbildungsjahre bzw. alle Jahrgangsstufen an beruflichen Gymnasien) Schüler an beruflichen Schulen nach Schulform, Bildungsgang und beruflicher Herkunftsschulform (1. Ausbildungsjahr bzw. Jahrgangsstufe 11 an beruflichen Gymnasien) Absolventen/Abgänger - darunter Ausländer - am Ende des Schuljahres 2012/2013 nach Schulformen, Bildungsgängen, Art des Abschlusses und Geschlecht Berufsschule Berufsfachschule Fachoberschule Fachschule

6 I. ERLÄUTERUNGEN 1. Schulstruktur im Land Brandenburg Das Brandenburgische Schulgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Struktur des Schulwesens im Land Brandenburg. Das Brandenburgische Schulsystem ist in seiner inneren Organisation nach Bildungsgängen und in seiner äußeren Organisation nach Schulstufen und Schulformen aufgebaut. Die Schulen sind nach Schulstufen und Jahrgangsstufen gegliedert. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bilden die Primarstufe und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe II besteht aus den Schuljahrgängen, die der Jahrgangsstufe 10 folgen. In der Sekundarstufe II werden der Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe in den Jahrgangsstufen 12/13 und die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule durchgeführt. 2. Oberstufenzentren in öffentlicher und berufliche Schulen in freier Trägerschaft Als berufliche Schule in öffentlicher Trägerschaft fasst das Oberstufenzentrum die Berufsschule, die Berufsfachschule, die Fachoberschule und die Fachschule zusammen. An mehreren Oberstufenzentren des Landes Brandenburg besteht außerdem die Möglichkeit, die gymnasiale Oberstufe zu absolvieren. Die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft sind als eigenständige Fachschulen und als berufliche Schulen mit einem oder mehreren Bildungsgängen organisiert. Die Berufsschule Schülerinnen und Schüler mit einem Ausbildungsvertrag, einem Arbeitsvertrag oder einer Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit oder mit einem Vertrag für eine berufsvorbereitende Maßnahme besuchen die Bildungsgänge der Berufsschule. Die Berufsschule umfasst folgende Bildungsgänge: - Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung, - Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Berufsausbildung). Berufsschulpflichtige Jugendliche mit einer Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit oder mit einem Vertrag für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder einem Arbeitsvertrag besuchen die Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel 12 bis 16 Unterrichtsstunden je Woche Berufsschulunterricht, der sich in einen berufsvorbereitenden und berufsübergreifenden Bereich untergliedert. Bei einem Nachweis der Teilnahme am Ergänzungsunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik besteht die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss zu erwerben. Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit einem Arbeitsvertrag umfasst dagegen sieben Unterrichtsstunden pro Woche. Schülerinnen und Schüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, erhalten in der Berufsschule und in der Ausbildungsstätte (Betrieb oder außerbetriebliche Einrichtung) ihre berufliche Ausbildung (duale Berufsausbildung). In diesem Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils der Berufsausbildung erwerben die Schülerinnen und Schüler im berufsübergreifenden Unterricht eine erweiterte Allgemeinbildung und im berufsbezogenen Bereich die für ihren Beruf erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit. Der Wahlpflichtbereich kann für die Fächer des berufsübergreifenden oder berufsbezogenen Bereichs genutzt werden, um in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten zu stützen, zu vertiefen und zu erweitern. Der Unterricht, der in Teilzeitform oder als Blockunterricht in zusammenhängenden Abschnitten erteilt wird, umfasst durchschnittlich 12 Unterrichtsstunden je Woche. Mit dem Berufsabschluss und einem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung können zusätzlich gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I oder die Fachhochschulreife in einem doppelqualifizierenden Bildungsgang erworben werden. Die Abschlüsse der Sekundarstufe I sind: - der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife, - der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife, - der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife. (An Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien Jahrgangsstufen 11 bis 13, an Gymnasien Jahrgangsstufen 11 bis 12.) 6

7 Die Fachhochschulreife im doppelqualifizierenden Bildungsgang wird mit einer Abschlussprüfung erworben. Schülerinnen und Schüler, die eine duale Berufsausbildung absolvieren und mindestens über den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife verfügen, können durch Belegung von Zusatzkursen und Absolvieren einer zusätzlichen schulischen Prüfung zusätzlich zu ihrem Berufsabschluss die Fachhochschulreife erwerben. Werden Zusatzkurs und Zusatzprüfung nicht an dem für den Ausbildungsberuf zuständigen Oberstufenzentrum angeboten, so ist es auch möglich, diese zusätzliche Ausbildung an einem anderen Oberstufenzentrum zu absolvieren. Die Berufsfachschule Die Berufsfachschule beinhaltet folgende Bildungsgänge: - Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I, - Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales, - Bildungsgang zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht (Assistentenberufe), - Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in schulischer Form (Ausbildung nach BBiG/HwO), Der einjährige Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I beginnt mit einer mindestens zweimonatigen Orientierungsphase, in die zunächst alle berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die zu diesem Zeitpunkt weder ein Ausbildungsverhältnis noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können. In der Orientierungsphase werden die Schülerinnen und Schüler über die verschiedensten Formen und Möglichkeiten einer Berufsausbildung orientiert, informiert und beraten. Im Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern können die Schülerinnen und Schüler in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden. Der weitere vollzeitschulische Unterricht hat das Ziel, durch eine Erweiterung der Allgemeinbildung und durch Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und -fertigkeiten sowie Kenntnisse über Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung zu verbessern. Der erfolgreiche Besuch des Bildungsganges führt je nach Bildungsstand bei Eintritt in den Bildungsgang zu einem dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife oder dem erweiterten Hauptschulabschluss/der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss. Der Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales führt zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht als Sozialassistentin oder Sozialassistent. Bei der Ausbildung zur/zum Sozialassistentin/Sozialassistenten wird mindestens der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Schulbildung verlangt. Die Ausbildung wird nur in Vollzeitform angeboten und dauert zwei Schuljahre. Sie gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich. Wer neben dem erfolgreichen Abschluss als Sozialassistentin/Sozialassistent mindestens den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist, erwirbt die Zugangsberechtigung zu den Bildungsgängen der Fachschule Sozialwesen. Im Bildungsgang nach der Berufsfachschulverordnung zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht können in Brandenburg folgende Berufsabschlüsse erworben werden: - Staatlich geprüfte/geprüfter Assistentin/Assistent für Automatisierungs- und Computertechnik, - Staatlich geprüfte/geprüfter Assistentin/Assistent für Innenarchitektur, - Staatlich geprüfte/geprüfter Assistentin/Assistent für Tourismus, - Staatlich geprüfte/geprüfter biologisch-technische/r Assistentin/Assistent, - Staatlich geprüfte/geprüfter denkmaltechnische/r Assistentin/Assistent, - Staatlich geprüfte/geprüfter gestaltungstechnische/r Assistentin/Assistent, - Staatlich geprüfte/geprüfter kaufmännische/r Assistentin/Assistent, Fachrichtung Bürowirtschaft, - Staatlich geprüfte/geprüfter kaufmännische/r Assistentin/Assistent, Fachrichtung Fremdsprachen, - Staatlich geprüfte/geprüfter kaufmännische/r Assistentin/Assistent, Fachrichtung Informationsverarbeitung, - Staatlich geprüfte/geprüfter lebensmitteltechnische/r Assistentin/Assistent, - Staatlich geprüfte/geprüfter Sportassistentin/Sportassistent, - Staatlich geprüfte/geprüfter umweltschutztechnische/r Assistentin/Assistent, - Staatlich geprüfte/geprüfter Assistentin/Assistent für Hotelmanagement. 7

8 Die Ausbildung in den Assistentenberufen wird in zweijähriger Form angeboten. Der Unterricht wird in den allgemeinbildenden Fächern sowie den berufsbezogenen Pflicht- und Wahlfächern erteilt. Bestandteil des Unterrichts kann je nach Fachrichtung eine Laborausbildung oder Labor- und Projektarbeit sein. Der Unterricht wird durch betriebliche Praktika im Umfang von mindestens vier und höchstens zehn Wochen ergänzt. Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich der Nachweis des Realschulabschlusses/der Fachoberschulreife. Es ist je nach Angebot der Schule möglich, zusätzlich zum Berufsabschluss nach Landesrecht die Fachhochschulreife zu erwerben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: - Schülerinnen oder Schüler belegen an der Schule Zusatzkurse und absolvieren eine zusätzliche Prüfung und erwerben die Fachhochschulreife, wenn sie nach Abschluss des Bildungsganges ein einschlägiges halbjähriges Praktikum oder eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen. - Schülerinnen oder Schüler belegen an der Schule Zusatzkurse und absolvieren eine zusätzliche Prüfung sowie ein halbjähriges integriertes Betriebspraktikum. Die Ausbildung verlängert sich dadurch auf zweieinhalb Jahre, jedoch erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife gleichzeitig mit dem Berufsabschluss. Im vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung werden die für das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (Kammer) erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und die Allgemeinbildung erweitert. Die Dauer des Bildungsganges richtet sich nach den Festlegungen der jeweiligen Ausbildungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf. Der Bildungsgang beginnt nach dem Ende einer Orientierungsphase und gliedert sich in den berufsübergreifenden Bereich, den berufsbezogenen Bereich sowie die fachpraktische Ausbildung, in die eine betriebspraktische Ausbildung integriert ist. Er wird durch eine Prüfung vor der zuständigen Stelle abgeschlossen. Bewerber, die die allgemeine Hochschulreife nachweisen, dürfen nicht in diesen Bildungsgang aufgenommen werden. Der Unterricht wird im Klassenverband oder in Kursen erteilt. Die fachpraktische oder betriebspraktische Ausbildung soll im Umfang von jeweils vier Wochen im Schuljahr in den Schulferien stattfinden. Für die Bereitstellung der von der zuständigen Stelle genehmigten fachpraktischen Ausbildungsplätze sorgt das Oberstufenzentrum. Mit dem erfolgreichen Abschluss können je nach Bildungsstand bei Eintritt in den Bildungsgang gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I erteilt werden. Seit dem Schuljahr 2010/11 haben keine Schüler mehr eine Ausbildung in diesem Bildungsgang begonnen. Die Fachoberschule Im Land Brandenburg gibt es Bildungsgänge der Fachoberschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Ernährung, Agrarwirtschaft sowie Gestaltung. Die Dauer der Bildungsgänge und die Unterrichtsorganisation kann jeweils wie folgt vorgenommen werden: - zweijährig in Vollzeitform, - einjährig in Vollzeitform oder - zweijährig in Teilzeitform. Für die Aufnahme in den zweijährigen Bildungsgang in Vollzeitform sind der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife und der Nachweis einer Praxisstelle für die fachpraktische Ausbildung notwendig. Voraussetzung für den Besuch des einjährigen Bildungsganges in Vollzeitform ist neben dem Realschulabschluss/der Fachoberschulreife eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem Beruf nach Landesrecht bzw. eine einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung. In den zweijährigen Bildungsgang in Teilzeitform kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife besitzt und sich seit mindestens einem Jahr in einer dreijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet bzw. über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung verfügt. Die Ausbildung, gleich welcher Form, schließt mit der Fachhochschulreife ab. Dieser Abschluss ermöglicht den Zugang zu Fachhochschulen in der gesamten Bundesrepublik. Der zweijährige Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz wird seit dem Schuljahr 2011/12 mangels Nachfrage nicht mehr eingerichtet. 8

9 Die Fachschule Die Bildungsgänge der Fachschule für Sozialwesen gliedern sich in die Fachrichtungen Heilerziehungspflege, Sozialpädagogik, Heilpädagogik (Aufbaulehrgang) und Sonderpädagogik (Aufbaulehrgang). Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit- und/oder Teilzeitform. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Sozialwesen ist eine Voraussetzung für die Beantragung der staatlichen Anerkennung gemäß Sozialberufsgesetz des Landes Brandenburg. Die Fachschule für Technik und Wirtschaft ermöglicht nach einer fachrichtungsbezogenen einschlägigen Berufsausbildung und Berufserfahrung eine vertiefte berufliche Fachbildung und erweiterte Allgemeinbildung. Die Ausbildung in den verschiedenen Fachrichtungen erfolgt in Vollzeit- und/oder Teilzeitform und schließt mit dem Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker bzw. Staatlich geprüfter Betriebswirt ab. In der Fachschule für Sozialwesen und der Fachschule für Technik und Wirtschaft ist der Erwerb der Fachhochschulreife gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 in der jeweils geltenden Fassung (Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen) möglich. Berufliches Gymnasium an Oberstufenzentren Das berufliche Gymnasium setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort, vertieft und erweitert sie. Individuelle Schwerpunktsetzung und vertiefte allgemeine Bildung führen zur allgemeinen Studierfähigkeit und bereiten auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Mit erfolgreichem Abschluss des beruflichen Gymnasiums wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Hinweise: In dieser Veröffentlichung sind nur die Daten aus den Bereichen der beruflichen Schulen erfasst, die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport liegen. Nicht enthalten sind die berufsbildenden Maßnahmen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sowie die Ausbildung von Beamtenanwärtern in Zuständigkeit anderer Ministerien. Weitere Daten über Schüler im beruflichen Gymnasium an Oberstufenzentren sind in der Broschüre Statistik/Allgemeinbildende Schulen im Schuljahr 2013/14 zu finden. Erhebungsstichtage: für die Erfassung der Absolventen/Abgänger für allgemeinbildende Schulen einschließlich des ZBW für Oberstufenzentren und berufliche Schulen in freier Trägerschaft 9

10 II. ÜBERBLICK ÜBER DAS SCHULWESEN INSGESAMT 1. S c h u l f o r m e n i m L a n d B r a n d e n b u r g Kurzbezeichnung SCHULFORM G Grundschule (Jahrgangsstufen 1 bis 6) Oberschule S Oberschule (Jahrgangsstufen 7 bis 10) G/S Oberschule, die mit einer Grundschule zusammengefasst ist (Jahrgangsstufen 1 bis 10) - bis 2007/08 mit auslaufenden Realschulklassen - mit auslaufenden Gesamtschulklassen in den Jahrgangsstufen 8, 9, 10. Gesamtschule O/OG Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Jahrgangsstufen 7 bis 13), ggf. mit Leistungs- und Begabungsklassen - LuBK) G/O/OG Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, die mit einer Grundschule zusammengefasst ist (Jahrgangsstufen 1 bis 13) WS Freie Waldorfschule Gymnasium OG Gymnasium (Jahrg.st. 7 bis 12, ggf. mit Leistungs- und Begabungsklassen - LuBK) Förderschule FL Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" Sonstige Förderschule FB Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Sehen" FE Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" FK Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" FS Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Sprache" FSH Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Hören" FX Schule für Kranke FG Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" berufliche Schule OSZ Oberstufenzentrum OSZ/OG Oberstufenzentrum mit beruflichem Gymnasium BS Berufliche Schule in freier Trägerschaft (mit einem oder mehreren Bildungsgängen, einschl. Fachschule) BS/OG Berufliche Schule in freier Trägerschaft mit berufl. Gymnasium F Fachschule Zweiter Bildungsweg ZBW Schule des Zweiten Bildungsweges VHS ZBW an VHS 10

11 2. Anzahl der Schulen nach Trägerschaft, Kreisen und Schulformen 2.1 Anzahl der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft nach Kreisen und Schulformen KREISNAME Grundschulen Oberschulen Gesamtschulen Gymnasien berufliche Schulen davon: davon: davon: davon: S G/S G/O/OG O/OG WS OSZ OSZ/OG BS BS/OG F FL FS FG FB FK FE FX FSH ZBW VHS 1) Förderschulen Zweiter Bildungweg Schulen insges. Brandenburg a.d.havel Cottbus Frankfurt(Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land insgesamt ) ZBW an VHS und anderen Schulformen 11

12 2. Anzahl der Schulen nach Trägerschaft, Kreisen und Schulformen 2.2 Anzahl der Schulen in öffentlicher Trägerschaft nach Kreisen und Schulformen KREISNAME Grundschulen Oberschulen Gesamtschulen Gymnasien berufliche Schulen davon: davon: davon: davon: davon: S G/S G/O/OG O/OG WS OSZ OSZ/OG BS BS/OG F FL FS FG FB FK FE FX FSH ZBW VHS 1) Förderschulen Zweiter Buldungsweg Schulen öff. Tr. insg. Brandenburg a.d.havel Cottbus Frankfurt(Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land insgesamt ) ZBW an VHS und anderen Schulformen 12

13 2. Anzahl der Schulen nach Trägerschaft, Kreisen und Schulformen 2.3.Anzahl der Schulen in freier Trägerschaft nach Kreisen und Schulformen KREISNAME Grundschulen Oberschulen Gesamtschulen Gymnasien berufliche Schulen davon: davon: davon: davon: davon: S G/S G/O/OG O/OG WS OSZ OSZ/OG BS BS/OG F FL FS FG FB FK FE FX FSH ZBW VHS 1) Förderschulen Zweiter Bildungsweg Schulen insg. Brandenburg a.d.havel Cottbus Frankfurt(Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Land insgesamt ) ZBW an VHS und anderen Schulformen 13

14 3. A n z a h l d e r S c h u l e n u n d S c h ü l e r n a c h S c h u l f o r m e n u n d T r ä g e r s c h a f t 3.1 Vorbemerkungen Die folgende Tabelle 3.2 vermittelt einen Überblick über Schulen und Schülerzahlen im Land Brandenburg. Danach wurden im Schuljahr 2013/14 an insgesamt 918 Schulen 1 öffentlicher und freier Träger Schüler unterrichtet. Davon entfallen auf den allgemeinbildenden (einschließlich Schüler im Zweiten Bildungsweg und Schüler in den beruflichen Gymnasien) und auf den beruflichen Bereich. Von den Schülern im allgemeinbildenden Bereich besuchen Schüler die Primarstufe (Jahrgangsstufen 1-6), Schüler die Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7-10) und Schüler die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 12/13). An Förderschulen und in Förderklassen anderer Schulformen lernen Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Vergleicht man die Eckwerte des Schuljahres 2013/14 mit denen des Vorjahres 2012/13 (siehe Tabellen 4.2 und 4.3 im Abschnitt II dieser Broschüre), so ist insgesamt eine Zunahme der Schülerzahlen um 864 festzustellen (von auf 267,744). Im allgemeinbildenden Bereich setzt sich die im Schuljahr 1996/97 erstmalig aufgetretene Abnahme der Schülerzahlen im vierten Schuljahr in Folge nicht weiter fort. Nach einem erstmaligen leichten Anstieg um 340 Schüler zum Schuljahr 2010/11 betrug der Anstieg zum Schuljahr 2011/12 fast und im Schuljahr 2012/13 fast 700 Schüler. In diesem Jahr handelt es sich um einen Anstieg von Schülern (von auf ). Der Anstieg basiert auf einer Zunahme der Schülerzahlen in allen Schulstufen. Der stärkste Anstieg ist in der GOST mit 6,13 % zu verzeichnen. In der Primarstufe ist zum ersten Mal seit dem Schuljahr 2011/12 wieder eine Zunahme der Schülerzahlen um 664 Schüler (von auf ) zu verzeichnen. Die Zunahme der Schülerzahl in der Primarstufe spiegelt sich in nahezu allen Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Jahrgangsstufe 3 und 6 wider. Mit Schülern in der Jahrgangsstufe 1 nahm die Schülerzahl um 315 gegenüber dem Vorjahr zu. Das entspricht aber nur 57 % der Schüler der Jahrgangsstufe 1 des Schuljahres 1994/95. In der gymnasialen Oberstufe konnte mit dem Schuljahr 2011/12 der extrem starke Schülerrückgang der letzten Schuljahre, bedingt durch das Hineinwachsen der geburtenschwachen Jahrgänge in diese Schulstufe, gestoppt werden. Während sich die Zahl der Schüler zwischen den Schuljahren 2006/07 und 2011/12 von auf verringerte, sank die Schülerzahl zwischen 2010/11 und 2011/12 lediglich um ca. 400 Schüler. Der Schülerrückgang in 2012/13 gegenüber dem Schuljahr 2011/12 von auf (um Schüler) liegt in der neuen Organisationsform der Gymnasien (Wegfall der Jahrgangsstufe 13) begründet. Im Schuljahr 2013/14 steigt die Schülerzahl um im Vergleich zum Vorjahr (von auf ). Es ist erneut eine Zunahme der Schüler in der Jahrgangsstufe 11 zu verzeichnen. Ihre Zahl erhöhte sich von im Schuljahr 2012/13 auf im Schuljahr 2013/14. Im beruflichen Bereich nimmt die Schülerzahl nach wie vor stark ab (von auf ). Gründe hierfür sind die schwachen Schülerjahrgänge, die sich derzeit in der beruflichen Bildung befinden und die steigenden Übergangsquoten in der GOST. Von den in die Schuldatenerhebung einbezogenen 918 Schulen im Land Brandenburg sind 749 in öffentlicher und 169 in freier Trägerschaft. Bei den 169 Schulen in freier Trägerschaft handelt es sich um 62 Grundschulen, 6 Gesamtschulen, 5 Waldorfschulen, 23 Gymnasien, 28 Oberschulen, 9 Förderschulen und 36 berufliche Schulen (einschließlich Fachschulen). Insgesamt lernen Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Das sind 10,5 % aller Schüler des Landes Brandenburg. Die Schülerzahl an Schulen in freier Trägerschaft hat sich um 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht, da die ursprünglich wenigen Anfangsklassen aufgerückt sind und die Gründung neuer Schulen erfolgte. In diesem Schuljahr gab es zwei Neugründungen (eine Grundschule und eine Gesamtschule). Eine Oberschule wurde der Schulform Gesamtschule zugeordnet. 1 Nicht enthalten ist eine Schule ohne Schüler. 14

15 3. A n z a h l d e r S c h u l e n u n d S c h ü l e r n a c h S c h u l f o r m e n u n d T r ä g e r s c h a f t 3.2. Anzal der Schulen nach Schulformen und Trägerschaft sowie Schüler nach Schulformen, Trägerschaft, Bildungsbereichen und Schulstufen Anzahl der S c h ü l e r Schulform selbstständ. Allgemeinbildender Bereich Schulen davon Beruflicher insgesamt Trägerschaft bzw. schulischen insgesamt Primarst. SEK I GOST Geistige Bereich Einrichtungen 1) Jg. 1-6 Jg Jg.11-12/13 Entw. Schulen Einr Grundschule öffentl fr. Träger insgesamt Oberschule öffentl fr. Träger insgesamt Gesamtschule öffentl fr. Träger insgesamt Gymnasium 2) öffentl fr. Träger insgesamt Förderschule öffentl fr. Träger insgesamt OSZ incl. Berufl. Gymn. / berufl. Schulen fr. Tr. öffentl fr. Träger insgesamt Zweiter Bildungsweg (einschl. Telekolleg) öffentl fr. Träger insgesamt Schulformen öffentl fr. Träger insgesamt ) 1) Selbstständige Schule = Verwaltungs- und Organisationseinheit Schule. Schulische Einrichtungen = selbstständige Schulen plus Schulteile anderer Schulformen, z.b. Förderklassen an Grundschulen zählen als schulische Einrichtungen der Förderschulen. 2) Schüler in Leistungs- und Begabungsklassen an Gymnasien sind den Jahrgangsstufen 5 bzw. 6 der Primarstufe zugeordnet. 3) Nicht enthalten ist eine Schule ohne Schüler. 15

16 3. A n z a h l d e r S c h u l e n u n d S c h ü l e r n a c h S c h u l f o r m e n u n d T r ä g e r s c h a f t 3.3 Grafische Darstellung der Verteilung der Schüler auf die Schulformen - Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft - Berufliche Schule 16,5 % Zweiter Bildungsweg 0,8% Förderschule 3,4 % Grundschule 39,5 % Oberschule 14,6 % Gymnasium 19,2 % Gesamtschule 6,1 % 16

17 4. Z e i t r e i h e n 4.1 Anzahl der Schulen nach Schulformen, Trägerschaft und Schuljahren Schulform schulische Einrichtungen / selbstständige Schulen 1) 1994/ / / / / / / / /03 Trägerschaft Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu Grundschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Gesamtschulen öffentlich fr.träger insgesamt Gymnasien öffentlich fr. Träger insgesamt Realschulen öffentlich fr.träger insgesamt Förderschulen öffentlich fr. Träger insgesamt OSZ/berufl.Schulen (incl. Fachschulen) öffentl fr. Träger insgesamt Einrichtg. des ZBW/ Kollegs/Telekolleg/ Abendschule öffentlich fr. Träger insgesamt Schulen insg. öffentlich fr. Träger insgesamt ) Schulische Einrichtungen = Schulteile an Schulen anderer Schulformen, z.b. Förderschulklassen an Grundschulen zählen als schulische Einrichtungen der Förderschulen. Selbstständige Schule = Verwaltungs- und Organisationseinheit Schule. 17

18 4. Z e i t r e i h e n 4.1 Anzahl der Schulen nach Schulformen, Trägerschaft und Schuljahren Schulform Trägerschaft Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Einr. Schu. Grundschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Oberschulen öffentlich fr.träger insgesamt Gesamtschulen öffentlich fr.träger insgesamt Gymnasien öffentlich fr. Träger insgesamt Realschulen öffentlich fr.träger insgesamt Förderschulen öffentlich fr. Träger insgesamt OSZ/berufl.Schulen (incl. Fachschulen) öffentl fr. Träger insgesamt Einrichtg. des ZBW/ Kollegs/Telekolleg/ Abendschule öffentlich fr. Träger insgesamt Schulen insg. schulische Einrichtungen / selbstständige Schulen 1) 2003/ / / / / / / / /12 öffentlich fr. Träger insgesamt ) ) 1) Schulische Einrichtungen = Schulteile an Schulen anderer Schulformen, z.b. Förderschulklassen an Grundschulen zählen als schulische Einrichtungen der Förderschulen. Selbstständige Schule = Verwaltungs- und Organisationseinheit Schule. 2) Nicht enthalten sind drei Schulen ohne Schüler 18

19 4. Z e i t r e i h e n 4.1 Anzahl der Schulen nach Schulformen, Trägerschaft und Schuljahren Schulform Trägerschaft Einr. Schu. Einr. Schu. Grundschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Oberschulen öffentlich fr.träger insgesamt Gesamtschulen öffentlich fr.träger insgesamt Gymnasien öffentlich fr. Träger insgesamt Förderschulen öffentlich fr. Träger insgesamt OSZ/berufl.Schulen (incl. Fachschulen) öffentl fr. Träger insgesamt Einrichtg. des ZBW/ Kollegs/Telekolleg/ Abendschule öffentlich fr. Träger insgesamt Schulen insg. 2012/13 Einrichtungen/ selbstständige Schulen 1) 2013/14 öffentlich fr. Träger insgesamt ) ) 1) Schulische Einrichtungen = Schulteile an Schulen anderer Schulformen, z.b. Förderschulklassen an Grundschulen zählen als schulische Einrichtungen der Förderschulen. Selbstständige Schule = Verwaltungs- und Organisationseinheit Schule. 2) Nicht enthalten sind zwei Schulen ohne Schüler 3) Nicht enthalten ist eine Schule ohne Schüler. 19

20 4. Z e i t r e i h e n 4.2 Zahl der Schüler nach Schulformen, Trägerschaft und Schuljahren Schüler Schulform Trägerschaft 1994/ / / / / / / / / / Grundschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Gesamtschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Gymnasien öffentlich fr. Träger insgesamt Realschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Förderschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Einrichtungen des ZBW 1) öffentlich Allg. bild. Schulen 2) öffentlich fr. Träger insgesamt OSZ in öffentl. und berufl. Schulen in fr.tr. (einschl. Fachschulen) GOST an OSZ öffentl berufl. Bild.g. öffentl berufl. Bild.g. fr. Träger insgesamt Schulen öffentlich fr. Träger insgesamt ) Die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges umfassen schulabschlussbezogene Lehrgänge, die Abendschule und das Kolleg. 2) Ohne gymnasiale Oberstufe (GOST) an OSZ. 20

21 4. Z e i t r e i h e n 4.2 Zahl der Schüler nach Schulformen, Trägerschaft und Schuljahren Schulform Grundschulen Trägerschaft 2004/ / / / / / / / / / öffentlich fr. Träger insgesamt Oberschulen 3) 3) 3) 3) 3) 3) 3) 3) öffentlich fr. Träger insgesamt Gesamtschulen 4) 4) 4) 4) 4) 4) öffentlich fr. Träger insgesamt Gymnasien öffentlich fr. Träger insgesamt Realschulen öffentlich fr. Träger 234 insgesamt Förderschulen öffentlich fr. Träger insgesamt Einrichtungen des ZBW 1) öffentlich fr. Träger insgesamt Allg. bild. Schulen 2) öffentlich fr. Träger insgesamt OSZ in öffentl. und berufl. Schulen in fr.tr. (einschl. Fachschulen) Berufl. Gymn. an OSZ öff Berufl.Gymn.an BS fr berufl. Bild.g. öffentl berufl. Bild.g. fr. Träger insgesamt Schulen Schüler öffentlich fr. Träger insgesamt ) Der Zweite Bildungsweg umfasst Bildungsgänge in Voll- und Teilzeit an Schulen des ZBW sowie schulabschlussbezogene Lehrgänge. 2) Ohne die beruflichen Gymnasien an OSZ. 3) In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 befinden sich Schüler auslaufender Gesamtschulklassen. 4) Auslaufende Gesamtschulbildungsgänge der GOST an OBERSCHULEN wurden der Gesamtschule zugeordnet. 21

22 4. Z e i t r e i h e n 4.3 Zahl der Schüler nach Schulstufen, Schulformen, Bildungsbereichen und Schuljahren - Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft - Schulstufe / Schulform Schüler 1994/ / / / / / / / / Primarstufe Grundschulen Gesamtschulen Förderschulen Gymnasien 1) Primarstufe insg dav.jahrgangsst.1-4 Grundschulen Gesamtschulen Förderschulen Jahrgangsst. 1-4 insg dar.jahrgangsst. 1 Grundschulen Gesamtschulen Förderschulen Jahrgangsst. 1 insg dav.jahrgangsst. 5-6 Grundschulen Gesamtschulen Förderschulen Gymnasien 1) Jahrgangsst. 5-6 insg Sekundarstufe I Gesamtschulen Gymnasien Realschulen Förderschulen Sonstige Sek. I insg dar. Jahrgangsstufe 7 Gesamtschulen Gymnasien Realschulen Förderschulen Jahrgangsst. 7 insg Sek. II (GOST) Gesamtschulen Gymnasien GOST an OSZ Sonstige Sek. II (GOST) insg Geistige Entwicklung Allg.b. Bereich insg Beruflicher Bereich TZ-Bildungsgänge VZ-Bildungsgänge Berufl.Bereich insg Schulen insgesamt ) Schüler im Schulversuch "Leistungsprofilklassen" an Gymnasien sind den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Primarstufe zugeordnet. 22

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