Faktoren zur Berechnung des Regelvolumens und der Grundgebühren für den Nichtwohnbereich (1 Faktor = 1 Einwohnergleichwert)

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1 Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung Faktoren zur Berechnung des Regelvolumens und der Grundgebühren für den Nichtwohnbereich (1 Faktor = 1 Einwohnergleichwert) Bezeichnung Faktor Bezugsgröße Krankenhaus 0,8 pro Bett Pflegeheim/ Altenheim 1,00 pro Bett Bildungs- und Kindereinrichtung 0,20 pro Auszubildenden/ Kind/Schüler Bank 0,50 pro Beschäftigten Verwaltung 0,50 pro Beschäftigten Versicherung 0,50 pro Beschäftigten selbst. Handwerk 0,50 pro Beschäftigten Handel 0,50 pro Beschäftigten Praxis 0,50 pro Beschäftigten Verband/Verein 0,50 pro Beschäftigten Sonstig freiberuflich tätig 0,50 pro Beschäftigten Gaststätte/Hotel 2,00 pro Beschäftigten mit Einweggeschirr 4,00 pro Beschäftigten ohne Einweggeschirr 2,00 pro Beschäftigten Groß- und Supermarkt 2,00 pro Beschäftigten Bäckergewerbe 1,00 pro Beschäftigten Fleischergewerbe 1,00 pro Beschäftigten Tankstelle 1,00 pro Beschäftigten Freizeiteinrichtung 2,00 pro Beschäftigten Lager 0,50 pro Beschäftigten Campingplatz 0,30 pro Platz Wochenendgrundstück 0,50 pro Grundstück Kleingartenanlage 0,20 pro Parzelle Beherbergung 1,00 pro Beschäftigten Internat/Wohnheim 1,00 pro Bewohner Strafvollzugsanstalt 1,00 pro Bett Industrie- und landwirtschaftlicher Betrieb 0,50 pro Beschäftigten Gewerbe mit Beschäftigten, die nicht überwiegend 0,20 pro Beschäftigten auf dem Grundstück des Unternehmens oder Betriebes tätig sind übriges Gewerbe und Einrichtung 0,50 pro Beschäftigten Wochenmarkt (regelmäßig stattfindend) 0,20 pro Standplatz Definition Beschäftigter: Als Beschäftigte gelten alle in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmer, auf Basis eines Werkvertrages Tätigen, Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende usw. Teilzeitbeschäftigte werden der tatsächlichen Arbeitszeit entsprechend anteilig berücksichtigt. Definition Standplatz: Als Standplatz gelten die regelmäßig durch Marktteilnehmer genutzten Stellflächen. Die Ermittlung der Anzahl der Standplätze erfolgt anhand der durchschnittlichen Belegung des Marktes. Im Zweifel entscheidet der Landkreis über die Bemessungszahl.

2 Anlage 2 zur Abfallgebührensatzung Annahmegebührenliste für die Annahme von Abfällen der Abfallannahmestelle Forst und die Behandlung der Abfälle AVV Abfallbezeichnung Gebühr in /Mg Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfälle Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffspäne und drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoff Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Siedlungsabfälle a.n.g.

3 Anlage 3 zur Abfallgebührensatzung Annahmegebührenliste für die Annahme von Abfällen an den Recyclinghöfen Guben, Spremberg, Welzow und Forst AVV Abfallbezeichnung * Glas, Kunststoff, Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachpappe) * anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Gebühr /Mg 20,38 183,42 211, * asbesthaltige Baustoffe 115, Gemischte Bau- und Abbruchabfälle kompostierbare Abfälle 30, Sperrmüll Altreifen, AVV Reifenart Gebühr ohne Felge [ /Stück] Gebühr mit Felge [ /Stück] Fahrrad 1,11 2,09 Kraftrad, Schubkarre 1,37 2,34 Personenkraftwagen 2,39 3,36 Kleintransporter 6,96 10,98 Lastkraftwagen 9,77 12,80 Traktoren 43,86 56,03 Radlader 140,05 170,47 Kleinanlieferer bis 2m³ Abfallbezeichnung Menge Gebühr in Boden und Bauschutt, Sperrmüll und Garten- und Parkabfälle bis 0,5 m³ 3,00 0,5 bis 1,0 m³ 6,00 1,0 bis 2,0 m³ 12,00 Fenster, Türen pro Stück 7,50

4 Anlage 3 a zur Abfallgebührensatzung Annahmegebührenliste für die Annahme von Abfällen am Recyclinghof Werben bzw. bei Waagenausfall auch für die Recyclinghöfe Guben, Spremberg, Welzow und Forst: Abfallbezeichnung Menge Gebühr in Boden und Bauschutt, Sperrmüll und Garten- und Parkabfälle bis 0,5 m³ 3,00 0,5 bis 1,0 m³ 6,00 1,0 bis 2,0 m³ 12,00 Dachpappe pro m³ 128,41 Fenster, Türen pro Stück 7,50 Altholz (Zaunelemente, pro m³ 10,19 Bretter) asbesthaltige Baustoffe pro m³ 115,49 Dämmmaterial pro m³ 84,71 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle pro m³ Altreifen, AVV Reifenart Gebühr ohne Felge [ /Stück] Gebühr mit Felge [ /Stück] Fahrrad 1,11 2,09 Kraftrad, Schubkarre 1,37 2,34 Personenkraftwagen 2,39 3,36 Kleintransporter 6,96 10,98 Lastkraftwagen 9,77 12,80 Traktoren 43,86 56,03 Radlader 140,05 170,47

5 Anlage 4 zur Abfallgebührensatzung Gebührenliste für die Entsorgung der über haushaltsübliche Mengen hinausgehenden Menge an gefährlichen Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten Abfallart nach AVV Gebühr in Euro/kg , Kohlenteer und teerhaltige Produkte 0, , Laugen 0, , Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 0, , Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe... 0, , Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe... (Betriebsmittel) , Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe... (Boden) , Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 1, , gebrauchte anorg. Chemikalien, die aus gefährlichen... 1, , gebrauchte org. Chemikalien, die aus gefährlichen... 1, , Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 0, , Farben, Druckreste, Klebstoffe, Kunstharze... 0, , Lösemittel 0, , Säuren 0, , Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 0, , Photochemikalien 0, , Pestizide 0, , quecksilberhaltigen Abfälle 9, , gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern 0, , Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 0,38 0,38 0,38

6 Anlage 5 zur Abfallgebührensatzung Annahmegebührenliste für die Annahme von Abfällen auf der Deponie Forst AVV Abfallbezeichnung Gebühr in /Mg Rost- und Kesselasche, 35,70 Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und sande mit 83,30 Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasabfall mit Ausnahme 17,85 desjenigen, der unter fällt Gebrauchte Horn- und 83,30 Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und 71,40 Feuerfestes Material aus nichtme-tallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton 17, Ziegel 16, Fliesen, Ziegel und Keramik 16, Gemische aus Beton, Ziegel, 16,06 Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas 17, Baggergut mit Ausnahme 59,50 desjenigen dass unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme 71,40 desjenigen, der unter fällt * asbesthaltige Baustoffe 115, Boden und Steine mit 16,06 Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baustoffe auf Gipsbasis 35, Glas 17, Mineralien (Sand und Steine 17,85 aus mechanischer Behandlung und Umlagerung) Boden und Steine 17,85

7 Anlage 6 zur Abfallgebührensatzung Annahmegebührenliste für Abfälle aus Groß- und Pressbehältern gemäß 2 (2) Satz 3 AVV Abfallbezeichnung Gebühr in /Mg Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfälle Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit 35,70 Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und sande mit Ausnahme derjenigen, die 83,30 unter fallen Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter ,85 fällt Kunststoffspäne und drehspäne Gebrauchte Horn- und Schleifmittel mit Ausnahme 83,30 derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und Feuerfestes Material aus 71,40 nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton 17, Ziegel 16, Fliesen, Ziegel und Keramik 16, Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik mit 16,06 Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz 20, Glas 17, Kunststoff * Glas, Kunststoff, Holz, die gefährliche Stoffe enthalten 20,38 oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachpappe) 183, Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 16, fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen dass unter ,50 fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt. 71, * anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen 211,77 besteht oder solche Stoffe enthält * Asbesthaltige Baustoffe 115, Baustoffe auf Gipsbasis 35, Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen

8 AVV Abfallbezeichnung Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Gebühr in /Mg Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Glas 17, Mineralien (Sand und Steine aus mechanischer Behandlung 17,85 und Umlagerung) Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung kompostierbare Abfälle 30, Boden und Steine 17, andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Siedlungsabfälle a.n.g.

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