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1 Ausfertigung für SWE Neueinzug Datum (Schlüsselübergabe) Lieferantenwechsel 1. Name / Anschrift (Auftraggeber) Frau Herr Firma Vorname Name Geburtsdatum Rufnummer (tagsüber) / Mobilnummer -Adresse Registernummer (nur für Firmen; Unternehmen i.s.v. 14 BGB) Registergericht (nur für Firmen; Unternehmen i.s.v. 14 BGB) 2. Lieferanschrift 3. Postanschrift (falls abweichend) 4a. Angaben Eregio STROM 4b. Angaben Eregio GAS Bisheriger Stromlieferant (nicht bei Neueinzug) Bisheriger Gaslieferant (nicht bei Neueinzug) Vorjahres-Stromverbrauch kwh Arbeitspreis Grundpreis (Strompreise inkl. 19% Umsatzsteuer) 28,73 Cent/kWh*) 7,16 pro Monat *) Mindestpreisbegrenzung: 29,27 Cent/kWh Ich möchte Ökostrom für 1,66 pro Monat mehr Bitte den gewünschten Tarif ankreuzen: Vorjahres-Gasverbrauch kwh Laufzeit bis Arbeitspreis 5,59 Cent/kWh Laufzeit bis Arbeitspreis 5,34 Cent/kWh

2 Ausfertigung für SWE 5. AGB, Vollmacht, Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung 5.1 Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Eckernförde GmbH Anwendung. 5.2 Ich bevollmächtige die Stadtwerke Eckernförde GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers erforderlich werden. Etwa die Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie die Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten entstehen. 5.3 Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. bei den Gastarifen bis zum Ende der genannten Laufzeit, gerechnet ab dem in der Auftragsbestätigung (Annahme) genannten Datum. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. 5.4 Nach Ablauf der Grundlaufzeit ist die Stadtwerke Eckernförde GmbH berechtigt, die von diesem Vertrag umfassten Preise zu ändern. Eine solche Änderung wird dem Kunden sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich zu kündigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. 6. Einwilligung zur Datenschutzerklärung Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die anhand dieses Vertrages erhobenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden können. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass ich meine Einwilligung ohne für mich nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung werde ich richten an die Stadtwerke Eckernförde GmbH, Bornbrook 1, Eckernförde. 7. Auftragserteilung Mit meiner Unterschrift beauftrage ich die Stadtwerke Eckernförde GmbH, zu den vorab genannten Bedingungen sowie den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Eckernförde GmbH in der jeweils aktuellen Fassung, die oben genannte Verbrauchsstelle mit Energie zu beliefern. Die in Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltene Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Stadtwerke Eckernförde GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag zu kündigen und die für die Energielieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Der Lieferantenwechsel erfolgt zügig und ist für mich kostenlos. Ort und Datum Unterschrift Auftraggeber/in 8. SEPA- Lastschriftmandat Ich ermächtige die Stadtwerke Eckernförde GmbH Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtwerke Eckernförde GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise zum 01. des Monats 15. des Monats Kontoinhaber / Vorname Name IBAN (22-stellig) BIC Datum und Unterschrift Kontoinhaber/Bevollmächtigter

3 Ausfertigung für den Kunden Neueinzug Datum (Schlüsselübergabe) Lieferantenwechsel 1. Name / Anschrift (Auftraggeber) Frau Herr Firma Vorname Name Geburtsdatum Rufnummer (tagsüber) / Mobilnummer -Adresse Registernummer (nur für Firmen; Unternehmen i.s.v. 14 BGB) Registergericht (nur für Firmen; Unternehmen i.s.v. 14 BGB) 2. Lieferanschrift 3. Postanschrift (falls abweichend) 4a. Angaben Eregio STROM 4b. Angaben Eregio GAS Bisheriger Stromlieferant (nicht bei Neueinzug) Bisheriger Gaslieferant (nicht bei Neueinzug) Vorjahres-Stromverbrauch kwh Vorjahres-Gasverbrauch kwh Arbeitspreis Grundpreis (Strompreise inkl. 19% Umsatzsteuer) 28,73 Cent/kWh*) 7,16 pro Monat *) Mindestpreisbegrenzung: 29,27 Cent/kWh Ich möchte Ökostrom für 1,66 pro Monat mehr Bitte den gewünschten Tarif ankreuzen: Laufzeit bis Arbeitspreis 5,59 Cent/kWh Laufzeit bis Arbeitspreis 5,34 Cent/kWh

4 Ausfertigung für den Kunden 5. AGB, Vollmacht, Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung 5.1 Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Eckernförde GmbH Anwendung. 5.2 Ich bevollmächtige die Stadtwerke Eckernförde GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers erforderlich werden. Etwa die Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie die Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten entstehen. 5.3 Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. bei den Gastarifen bis zum Ende der genannten Laufzeit, gerechnet ab dem in der Auftragsbestätigung (Annahme) genannten Datum. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. 5.4 Nach Ablauf der Grundlaufzeit ist die Stadtwerke Eckernförde GmbH berechtigt, die von diesem Vertrag umfassten Preise zu ändern. Eine solche Änderung wird dem Kunden sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich zu kündigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. 6. Einwilligung zur Datenschutzerklärung Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die anhand dieses Vertrages erhobenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden können. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass ich meine Einwilligung ohne für mich nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung werde ich richten an die Stadtwerke Eckernförde GmbH, Bornbrook 1, Eckernförde. 7. Auftragserteilung Mit meiner Unterschrift beauftrage ich die Stadtwerke Eckernförde GmbH, zu den vorab genannten Bedingungen sowie den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Eckernförde GmbH in der jeweils aktuellen Fassung, die oben genannte Verbrauchsstelle mit Energie zu beliefern. Die in Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltene Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Stadtwerke Eckernförde GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag zu kündigen und die für die Energielieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Der Lieferantenwechsel erfolgt zügig und ist für mich kostenlos. Ort und Datum Unterschrift Auftraggeber/in 8. SEPA- Lastschriftmandat Ich ermächtige die Stadtwerke Eckernförde GmbH Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtwerke Eckernförde GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise zum 01. des Monats 15. des Monats Kontoinhaber / Vorname Name IBAN (22-stellig) BIC Datum und Unterschrift Kontoinhaber/Bevollmächtigter

5 Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung und Gaslieferungen in Niederdruck (Haushaltskunden) 1. Vertragsabschluss 1.1.Der Vertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme) der Stadtwerke Eckernförde GmbH genannten Datum wirksam. Kann die tatsächliche Aufnahme der Belieferung aufgrund der Durchführung des Lieferantenwechsels erst nach dem in Satz 1 genannten Datum erfolgen, wird der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung wirksam. Für das Verfahren des Lieferantenwechsels schreibt 20a EnWG eine Höchstdauer von drei Wochen vor, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch die Stadtwerke Eckernförde GmbH bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist. 1.2.Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 1.3.Der Kunde zeigt der Stadtwerke Eckernförde GmbH unter Mitteilung seiner neuen Anschrift einen Umzug spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin schriftlich an. Die Stadtwerke Eckernförde GmbH sind im Fall eines Umzugs des Kunden berechtigt, den Vertrag zum Umzugstermin zu kündigen. 1.4.Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen durch die Stadtwerke Eckernförde GmbH gekündigt werden, wenn nach Vertragsschluss der tatsächliche Stromverbrauch des Kunden kwh pro Jahr übersteigt, ebenso wenn der tatsächliche Gasverbrauch des Kunden kwh pro Jahr und die stündliche Ausspeiseleistung 500 kwh pro Stunde übersteigt und/oder eine Leistungsmessung installiert worden ist. In diesen Fällen wird die Stadtwerke Eckernförde GmbH dem Kunden einen RLM-Kundenvertrag anbieten. 2. Preise und Preisanpassung 2.1. Der Vertragspreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. 2.2.a. Der Netto-Grundpreis Strom enthält primär die Kosten für Personal, Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung. Der Netto-Arbeitspreis Strom enthält die Kosten für die Netzentgelte, die Beschaffung und den Vertrieb. Zusätzlich enthält dieser Netto-Arbeitspreis die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgabe, die EEG- und KWK-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG, die Umlage nach 19 StromNEV sowie die Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Höhe. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19 %). 2.2.b. Der Netto-Grundpreis Gas enthält primär die Kosten für Personal, Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung. Der Netto-Arbeitspreis Gas enthält die Kosten für die Netzentgelte, die Beschaffung und den Vertrieb. Zusätzlich enthält dieser Netto-Arbeitspreis die Erdgassteuer sowie die Konzessionsabgabe. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 19%) Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Stadtwerke Eckernförde GmbH ist verpflichtet, die beabsichtigten Änderungen der Preise zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung an den Kunden auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Hierauf wird die Stadtwerke Eckernförde GmbH den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehenden Änderungen ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Stadtwerke Eckernförde GmbH soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß Umsatzsteuergesetz ohne vorherige Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben Sofern im Vertrag oder Auftragsschreiben nicht anders geregelt, gelten die Ziffern 2.3 bis 2.4 auch, soweit nach Vertragsschluss die Einführung, Änderung oder der Wegfall neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger hoheitlicher Belastungen den Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von Strom und/oder Gas für die Stadtwerke Eckernförde GmbH verteuern oder verbilligen und diese Mehrbelastungen oder Entlastungen für die Stadtwerke Eckernförde GmbH wirksam werden Aktuelle Informationen über die geltenden Preise der Stadtwerke Eckernförde GmbH sowie die in Ziffer 2.2 genannten Preisbestandteile sind auf unserer Homepage zu finden Die vorstehenden Regelungen aus Ziffer 2.1 bis 2.6 sind abschließend. 3. Abrechnung 3.1. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich einmal im Jahr. Der Kunde ist jedoch berechtigt, abweichend von Satz 1 eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung zu verlangen Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann die Stadtwerke Eckernförde GmbH für die nach der letzten Abrechnung verbrauchten Energie eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden Das dem Kunden gelieferte Gas wird in Kubikmeter (m³) gemessen und mittels eines Umrechnungsfaktors in die entsprechende Energiemenge (kwh) umgerechnet. Der maßgebliche Umrechnungsfaktor kann der Abrechnung entnommen werden.

6 4. Verbraucherschutz und außergerichtliche Streitbeilegung 4.1. Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen wenden an (bei Abschluss des Vertrages bekannte Kontaktdaten): Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Verbraucherservice Energie, Postfach 8001 in Bonn Tel.: (Mo. - Fr. 9:00-12:00 Uhr), Fax: , verbraucherservice-energie@bnetza.de 4.2. Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Stadtwerke Eckernförde GmbH und dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann der Kunde, soweit die Stadtwerke Eckernförde GmbH einer Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei der Stadtwerke Eckernförde GmbH beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen hat, sich an folgende Stelle wenden (bei Abschluss des Vertrages bekannte Kontaktdaten): Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstr. 133 in Berlin Tel.: Fax: info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: 5. Widerrufsbelehrung (gilt nur für Privatkunden, die Verbraucher im Sinne des 13 BGB sind) Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierzu das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite einsehen und ausdrucken. Machen Sie von der Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per ) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Lieferung von Strom und/oder Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 6. Bonitätsauskunft Sofern die Stadtwerke Eckernförde GmbH in Vorleistung tritt, ist die Stadtwerke Eckernförde GmbH berechtigt, eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren über den Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die Stadtwerke Eckernförde GmbH die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Auskunftei und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. 7. Rechtsnachfolge Die Stadtwerke Eckernförde GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Nehmen die Stadtwerke Eckernförde GmbH eine Übertragung auf einen anderen Rechtsnachfolger als ein nach 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden vorab rechtzeitig in Textform mitgeteilt wird. 8. Verschiedenes 8.1. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten im Übrigen die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz/mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung - StromGVV/GasGVV - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom , Seite 2391) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Eckernförde GmbH zur StromGVV/GasGVV, jede in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die StromGVV/GasGVV sowie die ergänzenden Bedingungen können auf der Website eingesehen werden Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke, einschlägigen Rechtsvorschriften (z.b. das EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen), einschlägige Rechtsprechung und/oder behördliche Praxis (insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Regulierungsbehörde) nach Vertragsabschluss ändern, ist die Stadtwerke Eckernförde GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die Stadtwerke Eckernförde GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Stadtwerke Eckernförde GmbH soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen Die Stadtwerke Eckernförde GmbH ist als Lieferant bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Elektrizitäts- und Gasversorgung von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden Hinweis gemäß Energiesteuer-Durchführungsverordnung EnergieStV: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden. Es sei denn eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

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