KRIMINOLOGISCHE ZENTRALSTELLE e.v. Sozialtherapie im Strafvollzug. Ergebnisübersicht zur Stichtagserhebung zum , korrigierte Auflage

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1 KrimZ KRIMINOLOGISCHE ZENTRALSTELLE e.v. Sozialtherapie im Strafvollzug 2012 Ergebnisübersicht zur Stichtagserhebung zum , korrigierte Auflage Susanne Niemz und Kristoffer Lauwitz Wiesbaden 2012

2 KrimZ KRIMINOLOGISCHE ZENTRALSTELLE e.v. Viktoriastraße 35, Wiesbaden Alle Rechte vorbehalten Telefon: (0611) Fax: (0611) sekretariat@krimz.de Internet: ISSN

3 Geleitwort 3 Geleitwort Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine regelmäßige Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. Nunmehr liegt die sechzehnte derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Justizvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. Diese Erhebung erhielt eine besondere Bedeutung durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. Nr. 6, S ) sowie die durch am 1. September 2006 in Kraft getretene Förderalismusreform, seit der die Länder nunmehr eigene Strafvollzugsgesetze schaffen können. Damit ging auch die Verpflichtung, eine gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen, auf die Landesparlamente über; im Mai 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber dazu eine Frist bis Ende 2007 eingeräumt. Die Stichtagserhebung basiert auf einem Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit mit den sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie mit dem Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug erstellt wurde. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 63 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen (unter anderem Alter, Haftdauer, Straftaten), spezielle institutionelle Vorgänge (Zu- und Abgänge, Nachbetreuungsformen, Lockerungen) sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst und in den Kapiteln 2 bis 4 dargestellt. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei einzelnen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt. In Ergänzung zu der Grunddatenerhebung wurde zum Stichtag am wieder eine Umfrage zu den vom Arbeitskreis Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug formulierten Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen durchgeführt (vgl. Kapitel 5). Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wurden die im Ergebnisteil in den Kapiteln 2 bis 5 erwähnten Tabellen im Anhang (Kapitel 6.4) separat zusammengefasst. Ebenso finden sich im Anhang die bei der Stichtagserhebung 2012 verwendeten Fragebögen (Kapitel 6.6) und die Anschriften aller an der diesjährigen Stichtagserhebung beteiligten Einrichtungen (Kapitel 6.5). Wie bereits im letzten Jahr gab es auch dieses Mal die Möglichkeit, den Bogen direkt am PC auszufüllen und per zurückzusenden. Davon machten erfreulicherweise auch im Sinne einer besseren Lesbarkeit mehrere Einrichtungen Gebrauch. Längerfristig ist geplant, die Stichtagserhebung sukzessiv auf eine Online-Befragung umzustellen dies würde den Erhebungs- und Aufbereitungsaufwand der Daten erheblich reduzieren helfen. Die Ergebnisberichte sind wie auch die Erhebungsbögen online auf den Seiten der KrimZ (unter Downloads Jährliche Erhebungen) herunterzuladen.

4 4 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum An dieser Stelle sei, wie auch in den vorangegangenen Jahren, allen sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen sowie den Landesjustizverwaltungen für ihre Unterstützung bei der Durchführung der Erhebung einschließlich der Beantwortung von Nachfragen herzlich gedankt. Mein letzter und besonderer Dank gilt erneut Frau Dipl.- Soz. Susanne Niemz, M.A. sowie Herrn Dipl.-Soz. Kristoffer Lauwitz für die sorgfältige Erhebung und Auswertung der Daten sowie für die zügige Erstellung dieses Berichts. Wiesbaden, im August 2012 Prof. Dr. Rudolf Egg Direktor der Kriminologischen Zentralstelle

5 Inhalt 5 Inhalt Geleitwort Sozialtherapeutische Einrichtungen Entwicklung der sozialtherapeutischen Einrichtungen Haftplätze und Belegung Angaben zu den Gefangenen Das Alter der Gefangenen Haftdauer Vorstrafen Die für die Verurteilung maßgeblichen Straftaten Der Anteil der Sexualstraftäter an der Gesamtbelegung Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug Institutionelle Vorgänge Aufnahmen und Abgänge vom bis Nachbetreuung gemäß 125, 126 StVollzG und vergleichbare Regelungen Lockerungen Das Personal in sozialtherapeutischen Einrichtungen Personalstellen in der Sozialtherapie Supervision Mindestanforderungen an sozialtherapeutische Einrichtungen Allgemeiner Überblick Die Mindestanforderungen im Einzelnen Die organisatorischen und strukturellen Mindestanforderungen Die räumlichen Mindestanforderungen Die personellen Mindestanforderungen Die Mindestanforderungen an Dokumentation und Evaluation Zusammenfassung der Mindestanforderungen in der Sozialtherapie... 36

6 6 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum Anhang Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Verzeichnis der Strafvollzugsgesetze (im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs) Tabellenanhang Verzeichnis der sozialtherapeutischen Einrichtungen Erhebungsbogen...94

7 Ergebnisse 7 1 Sozialtherapeutische Einrichtungen 1.1 Entwicklung der sozialtherapeutischen Einrichtungen Zum Stichtag am gab es bundesweit 63 sozialtherapeutische Einrichtungen. Tabelle 1 (siehe Anhang 6.4) veranschaulicht, dass es sich dabei um sieben selbstständige und 56 unselbstständige Einrichtungen handelt. Hinter letzterer Organisationsform verbergen sich größtenteils Abteilungen (54) und zwei organisatorisch zugeordnete Außenstellen bzw. Teilabteilungen (Crailsheim und Euskirchen). Im Vergleich zum Vorjahr können zwei neue sozialtherapeutische Abteilungen verzeichnet werden: In der JVA Ottweiler (Saarland) sowie in der JVA Schleswig (Schleswig-Holstein) wurden 2011 je eine Abteilung für Jugendliche eröffnet. Die sozialtherapeutische Abteilung für Jugendliche in der JVA Siegburg (Nordrhein- Westfalen) ist geschlossen und nach Wuppertal-Ronsdorf verlegt worden. Insgesamt gibt es 39 Einrichtungen für männliche Strafgefangene, 20 Einrichtungen sind für (männliche) Jugendstrafgefangene vorgesehen und vier Abteilungen nehmen nur weibliche Gefangene auf. Die Zunahme an sozialtherapeutischen Abteilungen für junge Straftäter in den letzten Jahren kann als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 (BVerfG, 2 BvR 1673/04) gesehen werden. Damit erhielt der Gesetzgeber den Auftrag, bis Ende 2007 den Vollzug der Jugendstrafe auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, wobei durch die Föderalismusreform seit 1. September 2006 die Länder für die Regelung des Strafvollzugs zuständig sind. Demzufolge traten im Januar 2008 in allen Ländern entsprechende Gesetze in Kraft. Diese sehen ausnahmslos auch wenngleich zum Teil unterschiedliche Vorschriften für die sozialtherapeutische Behandlung von jungen Straftätern vor. Daher sind auch in den nächsten Jahren weitere Veränderungen im sozialtherapeutischen Haftplatzangebot für diese Klientel zu erwarten. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich die Föderalismusreform bzw. die Schaffung von neuen landesgesetzlichen Regelungen für den Strafvollzug sowie neue Grundsatzentscheidungen oberster Gerichte auf die Gestaltung der Sozialtherapie auswirken werden. So hat bspw. Niedersachsen Ende 2010 ein eigenes Rahmenkonzept für die Sozialtherapie erlassen, in dem auch die sozialtherapeutische Behandlung von Sicherungsverwahrten aufgegriffen wird. Im Zuge der europäischen Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung bekräftigte das deutsche Bundesverfassungsgericht zuletzt am 4. Mai 2011 (vgl. BVerfG, 2 BvR 2365/09) das Abstandsgebot, das einen deutlichen Unterschied zwischen dem Freiheitsentzug bei Vollstreckung der Sicherungsverwahrung als Maßregel zum Zwecke der Prävention weiterer Straftaten und dem Freiheitsentzug im Rahmen der Verbüßung einer zeitigen Haftstrafe als schuldangemessene Sanktion sicherstellen soll. Die in Abbildung 1 aufgezeigte Entwicklung der sozialtherapeutischen Einrichtungen seit 1969 bis heute spiegelt die Gesetzesänderungen im Laufe der Zeit wider, welche sich unmittelbar auf den Ausbau dieser Vollzugsform auswirkte. Ursprünglich war die Sozialtherapie durch die Einführung des 65 StGB a.f als eine Maßregel der Besserung und Sicherung vorgesehen. Jedoch wurde diese Regelung nach mehrmaligem Verschieben 1984 ganz aufgehoben. Zwischenzeitlich stellte seit 1977 die sogenannte Vollzugslösung mit 9 StVollzG die Rechtsgrundlage für die Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung dar. Diese Entwicklung erklärt den leichten Anstieg des Ausbaus von sozialtherapeutischen Einrichtungen ab 1978 und die längere Stagnation ab Schließlich begründete die Gesetzes-

8 8 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum änderung 1998, mit der eine Erweiterung von 9 Abs. 1 StVollzG einherging, den sprunghaften Anstieg bis heute. Der starke Ausbau seit 2003 lässt sich damit erklären, dass die ehemalige Soll -Bestimmung des Gesetzes zum 1. Januar 2003 in eine Ist -Bestimmung übergegangen ist. Auch die neuen Länder-Strafvollzugsgesetze (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) sehen ähnliche Vorschriften vor, wenngleich Baden- Württemberg zu einer Soll-Vorschrift zurückgekehrt ist (Buch 3, 8 JVollzGB). Abbildung 1: Entwicklung der sozialtherapeutischen Einrichtungen in Deutschland seit n = n = Haftplätze und Belegung Die Anzahl der am Stichtag verfügbaren Haftplätze erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 89 Plätze. Somit ergibt sich insgesamt für 2012 eine Summe von verfügbaren Haftplätzen (vgl. Tabelle 2a). Davon waren zum Stichtag insgesamt Plätze belegt, was einer Auslastungsquote von 87,5 % entspricht. Nur Bayreuth (120,8 %) und Meppen (104,3 %) waren am Stichtag überbelegt (> 100 %), 24 weitere vollständig ausgelastet (= 100 %): Adelsheim, Asperg, Kaisheim (Gewaltstraftäter), Landsberg, München (Sexual- und Gewaltstraftäter), Neuburg-Herrenwörth (Gewaltstraftäter), Straubing, Würzburg, Rockenberg, Neustrelitz, Bad Gandersheim, Uelzen, Bochum, Detmold, Schwerte, Diez, Schifferstadt, Wittlich, Ottweiler, Saarbrücken, Lübeck, Schleswig und Ichtershausen. Im Vergleich zum Vorjahr sind damit doppelt so viele Einrichtungen vollständig ausgelastet. Bei den meisten Einrichtungen beträgt die Auslastungsquote mehr als 80 %. Deutliche Ausnahmen bilden die folgenden beiden Einrichtungen: In Dresden sind von den 9 verfügbaren Haftplätzen insgesamt 4 Plätze belegt (44,4 %), und in Halle sind von 116 verfügbaren Haft-

9 Ergebnisse 9 plätzen 67 Plätze belegt (57,8 %). Vier weitere Einrichtungen haben Auslastungsquoten zwischen 70 % und 80 %: Berlin (Frauen), Berlin-Tegel, Wriezen und Hamburg. Auch aufgrund der zum Teil geringen Größe der Einrichtungen (vor allem bei den Einrichtungen mit weiblicher Klientel) ergibt sich die deutlich differierende Belegungsspanne von 44 % bis 121 %. Wie im Vorjahr ist auch bei dieser Stichtagserhebung die Staatsangehörigkeit der meisten Insassen deutsch. Insgesamt haben 28 Einrichtungen ausschließlich deutsche Insassen. Ansonsten liegt der Ausländeranteil zwischen 1 % (Waldheim) und 40 % (Neuburg-Herrenwörth (Sexualstraftäter)); in absoluten Zahlen saßen je nach Anstaltsgröße ein bis 25 Insassen (Hamburg) mit ausländischer Staatsangehörigkeit in diesen Einrichtungen zum Stichtag ein (vgl. Tabelle 2a). Differenziert man die Belegungsquote nach offenem und geschlossenem Vollzug, so wird deutlich, dass zwischen den einzelnen Einrichtungen große Schwankungen bestehen: Diejenigen, die auch fest verfügbare Plätze im offenen Vollzug haben (Asperg, Erlangen, Berlin (Frauen), Euskirchen, Ludwigshafen, Waldheim), lasten diese bis auf Erlangen (100 %) allenfalls zu 25 % (Waldheim), 44,4 % (Ludwigshafen), 62,5 % (Asperg). Es gibt jedoch auch einige Einrichtungen, die ihren variablen Anteil an Plätzen im offenen Vollzug nutzen (Berlin (JSA), Halle) (vgl. Tabelle 2b). Die beiden grundsätzlich offenen Einrichtungen sind relativ gut ausgelastet: Euskirchen (87,5 %) bzw. Berlin (Frauen; 71,5 %) aus. Im Längsschnitt betrachtet hat sich sowohl die Zahl der Haftplätze als auch die Anzahl der Insassen im Vergleich zu 1997 mehr als verdoppelt (vgl. Tabelle 3a). Mit Ausnahme des Jahres 2008 ist ein kontinuierlicher Anstieg in der Gesamtzahl verfügbarer und belegter Haftplätze zu verzeichnen. Die Zunahme sowohl der verfügbaren Haftplätze (+89) als auch der Anzahl der Insassen (+81) gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Neueröffnungen der oben genannten sozialtherapeutischen Abteilungen zurückzuführen. Zudem haben seit 2011 Waldheim (+23), Tonna (+3) und Waldeck (+2) ihr Angebot an Haftplätzen erweitert. Folgende Einrichtungen reduzierten die verfügbaren Haftplätze: Wriezen (-2), Hannover (-1), Ichtershausen (-1) und Berlin-Tegel (-1). Die Belegungsquote hat gegenüber dem Wert des Vorjahres abgenommen und liegt damit zum fünften Mal seit der Stichtagserhebung unter der 90 %-Marke (2003: 88,5 %; 2009: 88,8 %; 2010: 89,2 %; 2011: 87,4 %; 2012: 87,5 %). Abbildung 2 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Haftplätze und der Belegung von 1997 bis Von den insgesamt verfügbaren Haftplätzen standen im Jahr 2012 für weibliche Gefangene 56 Haftplätze zur Verfügung, von denen 43 belegt waren (vgl. Tabelle 2a). Der prozentuale Anteil der weiblichen Gefangenen an der Gesamtbelegung hat seit 2005 (2005: 2,4 %; 2006: 1,9 %; 2007: 1,8 %; 2008: 1,5 %) etwas abgenommen, ist in den letzten Jahren jedoch wieder gestiegen und stagniert derzeit bei 2,1 % (2009: 1,9 %; 2010: 2,2 %; 2011: 2,2 %). Im Regelvollzug waren 2011 die weiblichen Gefangenen mit einem mehr als doppelt so hohen Anteil vertreten (5,5 %). 1 1 Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2011). Strafvollzug. Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen am Verfügbar unter: [ ]; die Zahlen für 2012 lagen bei Fertigstellung des Berichts noch nicht vor.

10 10 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum Abbildung 2: Entwicklung der Haftplätze in den sozialtherapeutische Einrichtungen (Zahl der Plätze und Belegung) total % belegt 92,9 92,7 94,6 99, ,6 88,5 90,3 91,9 92,0 92,6 91,2 88,8 89,2 87,4 87,5 Im Längsschnitt nimmt der prozentuale Anteil der verfügbaren Haftplätze für Frauen in den sozialtherapeutischen Einrichtungen bis zum Jahr 2009 kontinuierlich leicht ab (1997: 3,9 %; 2009: 1,9 %), da bei steigender Gesamtplatzanzahl die für Frauen vorgesehenen Haftplätze fast unverändert geblieben sind (vgl. Tabelle 3b). Das ist eine Folge des auf 9 Abs. 1 StVollzG zurückzuführenden Ausbaus sozialtherapeutischer Haftplätze. Diese Bestimmung bezieht sich auf Verurteilte nach Sexualdelikten und betrifft damit weit überwiegend männliche Strafgefangene. Im Vergleich zum Vorjahr lassen sich geringfügige Veränderungen feststellen: Der prozentuale Anteil an verfügbaren Plätzen für Frauen sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkt auf 2,4 %. Betrachtet man separat den Anteil sowohl der verfügbaren Plätze als auch der Belegung im offenen Vollzug, auch getrennt nach Geschlechtern, so dokumentiert Tabelle 3c, dass bei den männlichen Gefangenen die offene Vollzugsform eine eher untergeordnete Rolle spielt. So stehen den Männern nur noch etwa 2,4 % der Haftplätze im offenen Vollzug fest zur Verfügung (was jedoch einer Steigerung von fast 1 Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr entspricht), 2,1 % der gesamten Männer-Belegung entfällt auf diese Vollzugsform. Dagegen sind ca. 38 % der Haftplätze im sozialtherapeutischen Frauenstrafvollzug für den offenen Vollzug vorgesehen. Der Anteil der Belegung im offenen Frauenvollzug an der Gesamtbelegung beträgt rd. 35 %. Insgesamt lassen sich für beide Geschlechter sowohl hinsichtlich des Anteils der verfügbaren Haftplätze als auch des Anteils der Belegung im offenen Vollzug drastische Abnahmen feststellen: Reduktion des Frauenbelegungsanteils im offenen Vollzug von rd.

11 Ergebnisse % der Jahre auf etwa die Hälfte (2012: 34,9 %); Reduktion der Belegung im offenen Vollzug für Männer an der Gesamtbelegung von ehemals 10,9 % im Jahr 2001 auf etwa 2,4 % in Möglicherweise wird durch dieses Jahr der Abwärtstrend etwas dauerhafter durchbrochen. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird seit 2009 auf eine ausführlichere Darstellung der nach 9 StVollzG aufgenommenen Straftäter verzichtet. Der Grund dafür sind einerseits die seit 2008 bestehenden Ländergesetze für den Jugendstrafvollzug sowie die durch die Föderalismusreform ermöglichten Landesstrafvollzugsgesetze (bislang in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen). Dadurch existieren mehrere, teilweise unterschiedliche gesetzliche Vorschriften für die Verlegung in sozialtherapeutische Einrichtungen, die eine für alle Insassen geltende vergleichende Darstellung nicht mehr erlaubt. Bei zukünftigen Stichtagserhebungen wird sich diese Problematik voraussichtlich noch deutlicher zeigen, weil weitere Länder die Schaffung eigener Strafvollzugsgesetze vorgesehen haben. Als Lösung bietet sich entweder eine differenzierte, nach Ländern getrennte Abfrage an, was einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde, oder eine Beschränkung auf jene Merkmale, für die eine bundesweit einheitliche Erfassung nach wie vor möglich ist. 2 Angaben zu den Gefangenen Im Folgenden werden diverse Merkmale der Klientel von sozialtherapeutischen Einrichtungen dargestellt. Neben dem Alter, der Haftdauer, den Vorstrafen und den Delikten aller Gefangenen wird gesondert auf spezifische Eigenschaften von Insassen im Jugendstrafvollzug eingegangen. 2.1 Das Alter der Gefangenen Abbildung 3 verdeutlicht, dass die Altersgruppe der 25- bis 40-Jährigen knapp ein Drittel (30,2 %) der Insassen in sozialtherapeutischen Einrichtungen stellt. Im Regelvollzug zum Stichtag lag der Anteil dieser Altersgruppe deutlich höher (48,1 %). Besonders die Gruppe der über 40-Jährigen ist mit 44,7 % in der Sozialtherapie sehr viel stärker als im Regelvollzug (33 %) vertreten; das gleiche Bild zeichnet sich bei den über 50-Jährigen ab (Sozialtherapie: 18,5 %, Regelvollzug: 12,7 %). 2 2 Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2011). Strafvollzug. Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen am Verfügbar unter: [ ]; die Zahlen für 2012 lagen bei Fertigstellung des Berichts noch nicht vor.

12 12 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum Abbildung 3: Das Alter der Insassen der sozialtherapeutischen Einrichtungen im laufenden Berichtsjahr 2012 und 2011 Der Anteil der Altersgruppe der 18- bis 35-Jährigen liegt seit 2009 über 45 % und scheint in den letzten drei Jahren zu stagnieren (2008: 38,8 %; 2009: 45,0 %; 2010: 46,5 %; 2011: 46,7 %; 2012: 46,3 %; vgl. Tabellen 4a, 4b). Bis 2005 war ein kontinuierlich rückläufiger Trend dieses Anteils von ehemals 62,8 % im Jahre 1997 auf 37,9 % festzustellen. Demgegenüber hat der Anteil der Gruppe der 35- bis über 50-Jährigen von 1997 (36,6 %) bis zum Jahr 2005 (60,9 %) stetig zugenommen, blieb in den folgenden Jahren dann relativ stabil (2006: 60,6 %; 2007: 58,1 %; 2008: 60,5 %) und stagniert seit 2009 bei ca. 54 % (2009: 54,0 %; 2010: 53,6 %; 2011: 53,3 %; 2012: 53,7 %). Der Altersgruppenschwerpunkt, der sich bereits 2002 von der Gruppe der 30- bis 35-Jährigen (2002: 17,6 %; 2003: 15,3 %) hin zu der Gruppe der 35- bis 40-Jährigen (2002: 19,1 %; 2003: 19,6 %) verschoben hat, und anschließend bei der Gruppe der 40- bis 45-Jährigen (wenn auch nicht mehr so ausgeprägt) lag (2004: 19,1 %; 2005: 19,3 %; 2006: 18,4 %; 2007: 15,7 %; 2008: 16,7 %), findet sich seit 2009 bei den über 50-jährigen Strafgefangenen (2009: 14,4 %; 2010: 15,7 %; 2011: 16,1 %; 2012: 18,5 %). Knapp 70 % der 43 weiblichen Gefangenen der Sozialtherapie verteilen sich hierbei auf die Altersgruppen der bis 25- bis 45-Jährigen (vgl. Tabelle 4c). Wie Abbildung 4 verdeutlicht, hat seit 1997 bis zum Stichtag 2012 die größte Altersgruppe der 25- bis 40-Jährigen im Längsschnitt abgenommen (1997: 63,6 %; 2012: 30,2 %). Der Anteil der Gefangenen in der Altersgruppe der über 40-Jährigen ist dagegen bis 2008 drastisch gestiegen und nimmt seit 2009 wieder zu (1997: 20,4 %; 2008: 46 %; 2009; 42 %; 2010: 43,2 %; 2011: 43,6 %; 2012: 44,7 %).

13 Ergebnisse 13 Abbildung 4: Die Alterszusammensetzung der Insassen der sozialtherapeutischen Einrichtungen Die Tendenz, dass die Klientel in den sozialtherapeutischen Einrichtungen altert, zeichnet sich bis 2008 deutlich ab. Allerdings kann dabei nach wie vor anhand der erhobenen Daten nicht expliziert werden, ob sich dieser Effekt durch eine höhere Verweildauer der Insassen oder eine Neuaufnahme von Gefangenen aus vorwiegend älteren Jahrgangsgruppen ergibt. Bereits 2009 ließ sich bei der Gruppe der unter 25-Jährigen eine deutliche Zunahme von rd. 6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen (2009: 22,1 %, 2010: 24,2 %; 2011: 23,6 %). Allerdings muss speziell für 2009 berücksichtigt werden, dass durch die Eröffnung von fünf neuen sozialtherapeutischen Abteilungen 110 verfügbare Haftplätze für junge Straftäter hinzukamen, von denen 88 Plätze besetzt waren. Auch in 2010 wurden zwei sozialtherapeutische Einrichtungen für Jugendliche geschaffen, 2011 kam eine und 2012 kamen nochmals zwei weitere hinzu. Inwieweit damit vielleicht ein neuer Alterstrend eingeleitet wird, bleibt abzuwarten. Seit 2011 kann hinsichtlich des Alters zusätzlich nach deutscher bzw. nicht-deutscher Staatsangehörigkeit differenziert werden (vgl. Tabelle 4d). Dabei lässt sich feststellen, dass Nicht- Deutsche lediglich 6,8 % der Gesamtzahl der Gefangenen ausmachen (2011: 7,7 %) und vor allem in den jüngeren Altersgruppen bis 25 Jahre deutlich stärker vertreten sind als die deutschen Gefangenen, die innerhalb ihrer Gruppe in den Altersgruppen ab 45 Jahre die größten Anteile stellen (vgl. Abbildung 5).

14 14 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum Abbildung 5: Die Alterszusammensetzung der deutschen und nicht-deutschen Insassen Haftdauer Als weiteres Merkmal wurde die Gesamtdauer der in jetziger Haft zu verbüßenden Freiheitsund/oder Jugendstrafe der Klientel erfasst. Dabei wird für die zum Stichtag einsitzenden Gefangenen die Haftdauer von der Inhaftierung bis zum Strafende angegeben. Auch 2012 lag der Schwerpunkt mit über der Hälfte der Insassen (51,6 %) bei einer Haftdauer von 3 bis 7 Jahren (2009: 54,0 %; 2010: 51,5 %; 2011: 51,2 %); 31,4 % verbüßten eine Strafe von mehr als 7 Jahren (2009: 29,2 %; 2010: 30,4 %; 2011: 30,9 %). Strafen unter 3 Jahren blieben mit 17 % dagegen eher selten (2009: 16,8 %; 2010: 18,1 %; 2011: 17,9 %; vgl. Abbildung 6). Anhand der Tabellen 5a (absolute Zahlen) und 5b (Prozentwerte) wird deutlich, dass sich im Vergleich zum Vorjahr nur leichte Änderungen ergeben. Der Anteil der Insassen mit längeren Haftstrafen liegt (ab 5 Jahre bis hin zu lebenslänglich: 2008: 53,7 %; 2009: 50,7 %; 2010: 50,6 %; 2011: 51,5 %; 2012: 52,5 %) ebenso wie der Anteil der Gefangenen, die nur eine kürzere Haftdauer (unter 2 Jahre bis zu 5 Jahre: 2008: 46,3 %; 2009: 49,3 %; 2010: 49,3 %; 2011: 48,5 %; 2012: 47,5 %) zu verbüßen haben, wie in den Vorjahren bei etwa der Hälfte. Im Längsschnitt betrachtet, hat der Anteil der Insassen mit längeren Haftstrafen von 1997 (55,4 %) bis 2001 (47,8 %) sukzessiv abgenommen, ist zum Stichtag 2002 wieder auf 54,9 % deutlich gestiegen und pendelt seitdem um diesen Wert (2003: 53,3 %; 2004: 53,9 %; 2005: 54,3 %; 2006: 54,3 %; 2007: 52,6 %). Richtet man den Blick speziell auf Insassen mit Haftstrafen über 15 Jahren, so fällt auf, dass sich dieser Anteil seit 1997 (3,8 %) inzwischen (2012: 9,8 %) deutlich mehr als verdoppelt hat (2009: 7,5 %; 2010: 8,7 %; 2011: 7,8 %). In absoluten Zahlen gesprochen haben diesjährig 6,5mal mehr Insassen eine Haftdauer von über 15 Jahren zu verbüßen als dies noch 1997 der Fall gewesen ist (1997: 31; 2009: 136; 2010:

15 Ergebnisse ; 2011: 154; 2012: 202). Auch hier zeigt sich, dass die Klientel der sozialtherapeutischen Einrichtungen von der des Regelvollzuges abweicht. Dort sitzen die Gefangenen durchschnittlich erheblich kürzer ein. 3 Abbildung 6: Die Haftdauer der Insassen der sozialtherapeutischen Einrichtungen im laufenden Berichtsjahr 2012 und 2011 Die Einrichtungen, bei denen Jugendstrafgefangene ihre Haft verbüßen, sind in Tabelle 5c (absolute Werte) separat aufgeführt. Insgesamt ist gegenüber dem letzten Jahr eine leichte Zunahme zu verzeichnen (2008: 231; 2009: 377; 2010: 393; 2011: 401; 2012: 422). Davon betroffen sind vor allem Insassen, die Haftstrafen von 2 bis 4 Jahren (2008: 115; 2009: 194; 2010: 218; 2011: 234; 2012: 249) zu verbüßen haben. Aus der Tabelle 5d kann schließlich die absolute Anzahl der Inhaftierten entnommen werden, bei denen eine freiheitsentziehende Maßregel angeordnet wurde. Insgesamt waren das zum Stichtag 165 Gefangene und damit wie im Vorjahr eine Zahl im dreistelligen Bereich. Der Trend einer Zunahme an Gefangenen mit Anordnung von Maßregeln von 2003 bis 2012 wurde lediglich 2007 und 2008 unterbrochen (2003: 16; 2004: 29; 2005: 55; 2006: 76; 2007: 67; 2008: 62; 2009: 77; 2010: 85; 2011: 143; 2012: 165). Der Anteil aufseiten dieser Insassen mit kürzeren Strafen (bis 7 Jahre: 47,9 %) ist etwas kleiner als der Anteil dieser Insassen mit längeren Haftstrafen (über 7 Jahre: 52,1 %). Wie in den letzten beiden Jahren wurden auch dieses Jahr von den Einrichtungen Angaben zu der Art der jeweiligen Maßregel erbeten (vgl. Tabelle 5e). Demnach handelt es sich bei 159 der 165 Untergebrachten (96,4 %), bei denen (auch) eine Maßregel angeordnet wurde, um 3 Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2011). Strafvollzug. Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen am Verfügbar unter: [ ], die Zahlen für 2012 lagen bei Fertigstellung des Berichts noch nicht vor.

16 16 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum Sicherungsverwahrung gemäß 66 StGB. 83 der 159 nach 66 StGB Inhaftierten gehören zu der Gruppe mit Haftstrafen ab einer 7-jährigen Gesamtdauer (52,2 %), über die Hälfte davon (48 Inhaftierte; 57,8 %) verbüßen eine derzeitige Strafe von mehr als 10 Jahren. In der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung befanden sich 69 der 159 Gefangenen mit Sicherungsverwahrung (43,4 %); im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil gesunken (2011: 51,4 %). Bei den restlichen 6 Untergebrachten wurde einmal 63 (4 bis 5 Jahre) und fünfmal 64 angeordnet (2 Personen, 10 bis 15 Jahre bzw. jeweils eine Person 4 bis 5 und 5 bis 7 Jahre und 7 bis 10 Jahre). Insgesamt ist über die Jahre ein prozentualer Anstieg bei den Gefangenen mit Anordnung freiheitsentziehender Maßregeln festzustellen. Bis einschließlich 2004 lag der Anteil dieser an der Gesamtbelegung meist deutlich unter 3 % bzw. 2 %. Seit 2005 ist er jedoch über 3 % gestiegen (2005: 3,3 %; 2006: 4,4 %; 2007: 3,7 %; 2008: 3,6 %; 2009: 4,2 %; 2010: 4,5 %). Besonders in den letzten beiden Jahren hat dieser Anteil drastisch zugenommen (2011: 7,2 %; 2012: 8 %) nicht zuletzt infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils (vgl. Kapitel 1.1) wird mit weiteren Steigerungen zu rechnen sein. In den Daten zur Gesamtdauer der Strafhaft von weiblichen Gefangenen findet sich demgegenüber ein relativ ausgewogenes Verhältnis (vgl. Tabelle 5f). So verbüßen 34,9 % der weiblichen Gefangenen Freiheitsstrafen bis 5 Jahre (2009: 60 %; 2010: 42,9 %; 2011: 41,9 %). Bei keiner der zum Stichtag 43 einsitzenden weiblichen Gefangenen wurde eine Maßregel angeordnet. Im Gegensatz dazu zeigt sich bei der Verteilung der Gesamtdauer der Strafe von weiblichen Gefangenen im Regelvollzug ein deutliches Ungleichgewicht, wobei lediglich rd. 8,2 % längere Freiheitsstrafen über 5 Jahre verbüßen Vorstrafen Die Vorstrafenanzahl der Gefangenen lt. A-Bogen (Tabellen 6a bis 6c) wurde seit 1998 für die gesamte Klientel und seit 2003 auch separat für Frauen erfasst haben wie im Vorjahr ungefähr 42 % der Klientel in sozialtherapeutischen Einrichtungen keine Vorstrafen. Im Vergleich zu den drei Vorjahren (2009: 37,1 %; 2010: 38,8 %; 2011: 39,8 %) weisen mehr Gefangene eine bis vier Vorstrafen auf (2012: 39,9 %), aber nur 90 der Inhaftierten (4,4 %) haben mehr als 10 Vorstrafen (2009: 5,5 %; 2010: 4,8 %; 2011: 5 %). Diese Relationen sind über die Jahre weitgehend gleich geblieben, sodass sich kein besonderer Trend registrieren lässt. Nachdem im letzten Jahr erstmals über die Hälfte der weiblichen Insassen von sozialtherapeutischen Einrichtungen mindestens eine Vorstrafe hatte (2011: 53,5 %), liegt dieses Jahr dieser Anteil wieder deutlich unter 50 % (2012: 44,1 %). 2.4 Die für die Verurteilung maßgeblichen Straftaten Tabelle 7a gibt eine Gesamtübersicht der detaillierten Deliktschwerpunkte der Gefangenen in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zum Stichtag Bereits bei der 1969 geschaffenen Maßregellösung der Sozialtherapie ( 65 StGB a.f.), aber auch bei der 1998 er- 4 Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2011). Strafvollzug. Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen am Verfügbar unter: [ ]. Die Zahlen für 2012 lagen bei Fertigstellung des Berichts noch nicht vor.

17 Ergebnisse 17 folgten Gesetzesänderung des 9 StVollzG, nahm die Gruppe der Sexualstraftäter eine Sonderstellung ein. Die ausdrückliche Hervorhebung dieser Tätergruppe führte unweigerlich zu der Zunahme ihres Anteils in der Sozialtherapie. Tabelle 7b gibt einen Überblick über die Anteile der Gefangenen in den vier Hauptdeliktgruppen: Sexualdelikte, Tötungsdelikte, Eigentums-/Vermögensdelikte und sonstige Delikte. Je Insasse konnte nur ein Delikt, das für die Strafverbüßung maßgebliche, angegeben werden. Eine genauere Aufschlüsselung der Deliktgruppen Sexualdelikte und Eigentums- und Vermögensdelikte ergibt sich aus den Tabellen 7c bis 7f. Zum Stichtag stellte der Anteil der wegen Sexualdelikten Verurteilten mit 53,3 % trotz einer leichten Abnahme im Vergleich zu den drei Vorjahren (2009: 57,2 %; 2010: 54,6 %; 2011: 53,7 %) den größten dar, gefolgt von den Verurteilten wegen Tötungsdelikten mit 19,5 % (2009: 17,9 %; 2010: 18,4 %; 2011: 18,6 %) und den Verurteilten wegen Eigentums- und Vermögensdelikten mit 13,7 % (2009: 13,1 %; 2010: 13,9 %; 2011: 14,9 %; vgl. Abbildung 7). Abbildung 7: Für die Gesamtdauer der derzeitigen Strafverbüßung maßgebliche Deliktgruppe Die ehemals größte Gruppe der Verurteilten wegen Eigentums- und Vermögensdelikten (1997: 44,5 %; 2006: 11,6 %) hat insgesamt seit Beginn der Stichtagserhebung bis 2006 stetig zugunsten derer, die wegen eines Sexualdeliktes einsitzen (1997: 23,2 %; 2006: 62,3 %), ab-

18 18 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum genommen. Seitdem scheint sich kein eindeutiger Trend mehr abzeichnen. Seit 2008 sinkt der Anteil der wegen eines Sexualdeliktes Verurteilten, während sich in allen anderen Deliktgruppen geringfügige Zunahmen ergeben (vgl. Tabelle 7b). Diesen Trend verdeutlicht Abbildung 8 noch einmal mit absoluten Zahlen, wobei durch die stetige Zunahme der verfügbaren Haftplätze in diesem Jahr die Zahl der wegen eines Sexualdelikts Verurteilten absolut betrachtet um 34 Gefangene stieg (2010: 1.029; 2011: 1.062; 2012: 1.096). Die generelle Zunahme der Verurteilten nach Sexualdelikten ist in erster Linie vor dem Hintergrund der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 zu sehen, mit dem der Schutz der Allgemeinheit vor Sexualstraftätern erhöht werden soll. Dabei wurde als Voraussetzung für die Aufnahme in eine sozialtherapeutische Einrichtung eine neue, zusätzliche Vorschrift geschaffen, die die seit 1977 geltende freiwillige Vollzugslösung durch eine verpflichtende Vollzugslösung ergänzte und den Anwendungsbereich damit erheblich erweitert hat. Dementsprechend werden die generell erweiterten Kapazitäten in der Sozialtherapie, wie dies die Tabellen 7b bis 7d verdeutlichen, in erster Linie durch die aufgenommenen Sexualstraftäter ausgeschöpft. Abbildung 8: Anzahl der Insassen mit Sexualstraftaten gegenüber Anzahl der Insassen mit Eigentums- und Vermögensdelikten Der Anteil derer, die wegen eines Tötungsdelikts verurteilt wurden, steigt seit 2008 jährlich (1997: 21,9 %; 2008: 17,6 %; 2009: 17,9 %; 2010: 18,4 %; 2011: 18,6 %; 2012: 19,5 %; vgl. Tabelle 7b). Während bei dem Anteil der Gruppe der sonstigen Delikte bis 2001 noch eine leichte kontinuierliche Zunahme zu verzeichnen war, ist bis 2006 eine rückläufige Tendenz dieses Anteils festzustellen (2001: 14,0 %; 2002: 13,1 %; 2003: 11,7 %; 2004: 10,1 %; 2005: 10,2 %; 2006: 8,2 %). Nach leichten Schwankungen in den Jahren 2007 (9,7 %) und 2008 (8,3 %) steigt der Anteil der sonstigen Delikte wieder (2009: 11,9 %; 2010: 13,1 %; 2011: 12,8 %; 2012: 13,5 %). Unter diese Kategorie wird im Wesentlichen auch die Gruppe der

19 Ergebnisse 19 Körperverletzungsdelikte subsumiert (vgl. Tabelle 7a), deren Anteil an den sonstigen Delikten seit 2005 mit Ausnahme des Vorjahres kontinuierlich zunimmt (2005: 37,2 %; 2006: 39,0 %; 2007: 55,8 %; 2008: 56,3 %; 2009: 60,9 %; 2010: 76,0 %; 2011: 69,9 %; 2012: 79,9 %) (vgl. Tabelle 7f). Die Sexualdelikte wurden in Tabelle 7c zusätzlich in drei Hauptgruppen unterteilt (vgl. Abbildung 9). Dabei ist die Gruppe Sexueller Kindesmissbrauch zu 53,5 % und die Gruppe Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zu 40,7 % vertreten war der Anteil derjenigen, die wegen einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung einsaßen, jedoch noch bedeutend größer (59,7 %) als der Anteil der Gruppe der sexuellen Kindesmissbraucher (32,5 %). Bis zum Jahre 2000 nahm der Anteil letzterer Gruppe dann stetig auf Kosten der sexuellen Gewaltdelikte zu. In den Jahren 2001 und 2002 hatten sich die Anteile beider Gruppen auf ein etwa ausgewogenes Verhältnis eingependelt. Ab 2003 ging dann jedoch die Schere zwischen beiden Deliktgruppen stetig mit Ausnahme des Vorjahres auseinander, sodass die Gruppe der sexuellen Kindesmissbraucher mittlerweile den größten Anteil stellt (53,5 %). Abbildung 9: Entwicklung der einzelnen Delikte bei Schwerpunkt Sexualdelikte von Der Anteil derjenigen, die wegen sonstiger Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einsitzen, unterlag über die Jahre betrachtet leichten Schwankungen. In Tabelle 7d ist diese Gruppe nochmals differenziert in Verurteilte nach den 174, 179 StGB und Verurteilte nach

20 20 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum den 180 bis184e StGB. Bis zum Stichtag 2002 war prozentual eine deutliche Zunahme der Verurteilten nach den 174, 179 StGB zu beobachten. Bis 2007 blieb der Anteil der nach 174, 179 StGB Verurteilten relativ stabil (2003: 90,8 %; 2004: 90,4 %; 2005: 91,0 %; 2006: 80,5 %; 2007: 91,1 %). Seit dem Jahr 2008 ist wieder eine abnehmende Tendenz festzustellen (2008: 87,8 %; 2009: 85,7 %; 2010: 82,9 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist dieses Jahr eine deutliche Zunahme zu verzeichnen (2011: 83,1 %; 2012: 90,6 %). Die Verteilung der Untergruppen der Eigentums- und Vermögensdelikte veranschaulicht Tabelle 7e. Der Anteil derer, die wegen Raub und Erpressung inhaftiert sind, ist innerhalb dieser Deliktgruppe nach wie vor mit Abstand der größte und erreichte mit 78 % fast den bisherigen Höchstwert (2010: 78,5 %) seit der Stichtagserhebung Der Anteils derer, die wegen Diebstahl mit Waffen/Bandendiebstahl verurteilt worden, schwankte wohl auch aufgrund der geringen Fallzahlen in den letzten Jahren deutlich (2008: 2,5 %; 2009: 6,7 %; 2010: 3,1 %; 2011: 5,1 %; 2012: 3,9 %). Die Gruppe sonstiger Diebstahl hat im Vergleich zum Vorjahr relativ betrachtet (2010: 14,6 %; 2011: 13,9 %; 2012: 11,7 %) erneut leicht abgenommen. Betrug und Untreue steigen seit 2008 wie bereits im Vorjahr wieder (2008: 9,5 %; 2009: 5 %; 2010: 3,8 %; 2011: 4,8 %; 2012: 6,4 %). Wegen Geld- und Wertzeichenfälschung Inhaftierte machen seit jeher einen geringen Anteil aus (1998: 1,5 %; 2008: 0,5 %; 2009: 0 %; 2010: 0 %; 2011: 0,3 %; 2012: 0 %). Insgesamt lässt sich über die Jahre kein besonderer Trend ausmachen. Schließlich dokumentiert Tabelle 7g die Deliktschwerpunkte der weiblichen Gefangenen. Es sei angemerkt, dass die folgenden Ausführungen aufgrund des sehr geringen Frauenanteils in sozialtherapeutischen Einrichtungen nur bedingt aussagekräftig sind. Die Gruppe der wegen Tötungsdelikten verurteilten Frauen macht seit 2008 über die Hälfte aller Straftaten aus und erreichte im vorletzten Jahr den bisherigen Höchstwert (2010: 66,7 %), im Vergleich zum Vorjahr sinkt dieser Anteil erneut (2011: 60,5 %; 2012: 58,1 %). Wegen sonstigen Delikten wurden 23,3 % der weiblichen Gefangenen verurteilt, 2,3 % wegen Sexualdelikten und 16,3 % wegen Eigentums- und Vermögensdelikten. Der in den Jahren 2005 bis 2007 beobachtete, enorme prozentuale Anstieg der wegen eines Sexualdeliktes verurteilten Frauen (2005: 9,7 %; 2006: 21,9 %; 2007: 28,1 %), welcher sich vorwiegend durch die niedrigen Fallzahlen erklären lässt (2005: 4 Frauen; 2006: 7 Frauen; 2007: 9 Frauen), zeichnet sich bereits seit 2008 nicht mehr ab. Im Vergleich zum Stichtag 2008 hat insbesondere der Anteil der Sexualdelikte (2008: 19,2 %; 2009: 14,3 %; 2010: 9,5 %; 2011: 7 %; 2012: 2,3 %) zugunsten der wegen Tötungsdelikten (2008: 53,8 %; 2009: 57,1 %; 2010: 66,7 %; 2011: 60,5 %; 2012: 58,1 %) und sonstigen Delikten (2008: 11,5 %; 2009: 14,3 %; 2010: 19,0 %; 2011: 18,6 %; 2012: 23,3 %) verurteilten Frauen deutlich abgenommen. Insgesamt betrachtet spielen Sexualdelikte bei den weiblichen Gefangenen eine eher untergeordnete Rolle. Der Anteil derjenigen, die wegen sonstiger Delikte verurteilt wurden, hat von 2005 bis 2008 kontinuierlich abgenommen (2005: 34,1 %; 2006: 15,6 %; 2007: 12,5 %; 2008: 11,5 %), ist in den letzten beiden Jahren aber wieder etwas gestiegen und steigt im Vergleich zum Vorjahr wiederum (2009: 14,3 %; 2010: 19,0 %; 2011: 18,6 %; 2012: 23,3 %). Innerhalb der sonstigen Delikte dominierte in den Jahren 2007 bis 2009 der Anteil der wegen eines Deliktes nach dem BtMG verurteilten Frauen (vgl. Tabelle 7h). In 2006, 2010 und 2011 überwog hingegen die Zahl der weiblichen Gefangenen, bei denen die sonstigen Körperverletzungen in diesem Bereich über-

21 Ergebnisse 21 wiegen (wie bei den männlichen Gefangenen). Dieses Jahr macht erstmals die Gruppe der sonstigen Delikte den größten Anteil der sonstigen Delikte insgesamt aus. Im Längsschnittvergleich ist eine Abnahme der ursprünglich größten Gruppe bei den weiblichen Insassen, der Eigentums- und Vermögensdelikte, zu erkennen (1997: 50 %; 2009: 14,3 %; 2011: 14 %), wohingegen der Anteil der wegen Sexualdelikten (1997: 0 %; 2009: 14,3 %; 2010: 9,5 %; 2011: 7 %; 2012: 2,3 %) und Tötungsdelikten (1997: 29,4 %; 2009: 57,1 %; 2011: 60,5 %) verurteilten Frauen deutlich gestiegen ist. In diesem Jahr ist mit 4,7 Prozentpunkten erstmalig der größte Zuwachs bei den sonstigen Delikten zu verzeichnen (2011: 18,6 %; 2012: 23,3 %). Bei diesen Vergleichen muss wiederum der geringe Anteil an weiblichen Insassen berücksichtigt werden. 2.5 Der Anteil der Sexualstraftäter an der Gesamtbelegung Der bundesweit beobachtete Trend einer verstärkten Aufnahme von Sexualstraftätern in sozialtherapeutische Einrichtungen, der vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 zu erwarten war, macht sich auf der Anstalts- bzw. Abteilungsebene sehr unterschiedlich bemerkbar. Tabelle 8 zeigt die relativen Anteile der Sexualstraftäter an der jeweiligen Gesamtzahl der Gefangenen in den einzelnen Einrichtungen für die Jahre 1997 bis Nur in einer der vier Einrichtungen für Frauen (Dresden) saßen zum Stichtag 2012 Sexualstraftäter ein. Bei den Einrichtungen für Männer wiesen die in Bayern auf Gewaltdelikte spezialisierten Abteilungen (Kaisheim (Gew), München (Gew), Neuburg-Herrenwörth (Gew)) ebenso keine Sexualstraftäter auf wie Crailsheim und Erlangen. Sechs Einrichtungen betreuten ausschließlich Insassen, die alle (auch) wegen Sexualstraftaten verurteilt wurden (Amberg, Kaisheim (Sex), München (Sex), Neuburg-Herrnwörth (Sex), Würzburg, Meppen). Hinsichtlich der Anteilswerte ist also die gesamte Spannbreite (0 bis 100 %) vertreten. Gegenüber dem Vorjahr sind im Allgemeinen nur geringe Prozent-Abweichungen nach oben oder unten festzustellen. Im Vergleich zum Vorjahr hat jedoch vor allem der Anteil in folgenden Anstalten um mehr als 10 Prozentpunkte zugenommen: Asperg, Bochum, Ebrach, Regis- Breitingen, Schwerte, Wriezen; eine Abnahme um mehr als 10 Prozentpunkte gab es in den Einrichtungen Celle, Schifferstadt und Wolfenbüttel. Die seit 1997 kontinuierliche bundesweite prozentuale Steigerung an wegen Sexualdelikten Verurteilten in sozialtherapeutischen Einrichtungen ist bis 2008 vor allem durch diejenigen Abteilungen zu erklären, die (fast) ausschließlich Sexualstraftäter aufnehmen bzw. eigens dafür eingerichtet wurden. Zusätzlich gibt es auch Anstalten mit einem stark überdurchschnittlichen Anteil an Sexualstraftätern, wie z. B. Bayreuth (97 %), Landsberg (96 %) und Hameln II (95 %); seit 2009 ist der bundesweite Anteil jedoch wieder leicht rückläufig (2008: 62,5 %, 2009: 57,2 %, 2010: 54,6 %, 2011: 53,6 %; 2012: 53,3 %). 2.6 Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug Die Tabellen J-1 bis J-6 umfassen eine Sonderauswertung für sozialtherapeutische Einrichtungen im Jugendstrafvollzug. Konkret handelt es sich dabei um die Klientel der sozialthera-

22 22 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum peutischen Einrichtungen Adelsheim, Berlin (JSA), Crailsheim, Ebrach, Hamburg- Hahnöfersand, Hameln (RSH), Hameln (ST), Herford, Ichtershausen, Neuburg-Herrenwörth (S), Neuburg-Herrenwörth (G), Neustrelitz, Ottweiler, Regis-Breitingen, Rockenberg, Schifferstadt, Schleswig, Wittlich, Wuppertal-Ronsdorf und Wriezen (vgl. Tabelle J-1). Dokumentiert werden die wichtigsten Kennzahlen zur Belegung, der Alterszusammensetzung, den Haftzeiten, den Vorstrafen und den Deliktschwerpunkten Angaben zu den Gefangenen im Jugendstrafvollzug Anhand Tabelle J-1(a) lassen sich die verfügbaren Plätze für Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug ablesen. Im laufenden Berichtsjahr waren 495 Plätze (2009: 350; 2010: 406; 2011: 426) verfügbar, was einem Anteil an den Gesamtplätzen von 21,1 % entspricht (2009: 17,1 %; 2010: 19,3 %; 2011: 18,8 %). Die Belegungsquote im Jugendstrafvollzug (85,3 %) liegt dieses Jahr etwas unter der Gesamtbelegungsquote (87,5 %). Die zum Stichtag im Jugendstrafvollzug einsitzenden 422 Gefangenen entsprechen einem Anteil von 20,5 % an der Gesamtzahl der Gefangenen in der Sozialtherapie (2009: 17,1 %; 2010: 18,8 %; 2011: 19 %) seit 2008 ist ein stetiger Anstieg zu verzeichnen, der damit den bisherigen Höchststand erreicht. Seit 1997 haben die verfügbaren Haftplätze und die Anzahl junger Straftäter in der Sozialtherapie um ca. 475 % zugenommen (1997: Plätze: 86, Insassen: 76; 2012: Plätze: 495, Insassen: 422). Im Vergleich zum Vorjahr sind die verfügbaren Haftplätze um 69 (2011: 426; 2012: 495) und die Anzahl der Gefangenen um 46 Personen (2011: 376; 2012: 422) gestiegen, was vor allem auf die beiden neu eröffneten sozialtherapeutischen Abteilung in Schleswig- Holstein (JVA Schleswig) und im Saarland (JVA Ottweiler) zurückzuführen ist. Aufgrund der bereits in Abschnitt 1.1 erwähnten neuen Jugendstrafvollzugsgesetze der Länder bzw. der darin enthaltenen Regelungen für die Sozialtherapie könnten sich in Zukunft weitere Zunahmen bei der Anzahl sozialtherapeutischer Haftplätze im Jugendstrafvollzug ergeben. Abbildung J-1 zeigt die Entwicklung des relativen Verhältnisses zur Gesamtzahl und verdeutlicht so sowohl den relativen Anstieg der verfügbaren Plätze im Jugendvollzug als auch der Insassen im Jugendvollzug. Abbildung J-1: Entwicklung der Haftplätze im Jugendstrafvollzug

23 Ergebnisse 23 Tabelle J-2 dokumentiert die Alterszusammensetzung der Gefangenen im Jugendstrafvollzug. Mit 46 % sind die 18- bis 21-Jährigen am häufigsten vertreten (2011: 46,5 %), dicht gefolgt von der Gruppe der 21- bis 25-Jährigen mit 45 % (2011: 42,8 %). Die unter 18-Jährigen haben mit 9 % im Vergleich zum Vorjahr relativ etwas abgenommen (2011: 10,1 %), ebenso ist dieses Jahr kein Gefangener in der Altersgruppe der über 25-Jährigen (2011: 0,5 %). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Alterszusammensetzung der Gefangenen im Jugendstrafvollzug kaum verändert; insgesamt haben sich die beiden mittleren Altersgruppen, wie sich bereits im Vorjahr andeutete, prozentual wieder angenähert Haftdauer und Vorstrafen im Jugendstrafvollzug Über die Hälfte aller jungen Straftäter verbüßen Haftstrafen von 2 bis 4 Jahren (59 %; vgl. Tabelle J-3 sowie Abbildung J-2; 2008: 52,7 %; 2009: 56,1 %; 2010: 59 %; 2011: 61,1 %). Die nächstgrößere Gruppe betrifft diejenigen, die zu einer Haftstrafe von unter 2 Jahren verurteilt worden sind (2009: 12,9 %; 2010: 12,1 %; 2011: 12,8 %; 2012: 13,5 %). Nachdem von 2001 bis 2004 eine deutliche Zunahme in der Kategorie der 7- bis 10-jährigen Haftdauer zu verzeichnen war (2001: 7,9 %; 2002: 9,6 %; 2003: 14,3 %; 2004: 20,6 %), hat sich der entsprechende Anteil seit 2005 wieder verringert (2005: 19,0 %; 2006: 11,6 %; 2007: 12,8 %; 2008: 12,0 %; 2009: 10,0 %; 2010: 8,5 %; 2011: 8 %; 2012: 7,3 %). Der Anteil der jungen Gefangenen mit 5- bis 7-jährigen Haftstrafen liegt diesjährig bei 9,5 % (2008: 9,2 %; 2009: 9,7 %; 2010: 8,5 %; 2011: 7,2 %). Der Anteil der Straftäter mit einer Haftstrafe von 4 bis 5 Jahren schwankt in den letzten Jahren um die 10 Prozent (2008: 9,2 %; 2009: 11,3 %; 2010: 11,9 %; 2011: 10,9 %; 2012: 10,2 %). Insgesamt blieb im Vergleich zum Vorjahr das Verhältnis zwischen kürzeren und längeren Haftstrafen gleich. Allerdings lässt sich kein eindeutiger Trend über die Jahre erkennen. Erstmals seit Beginn der Stichtagserhebung verbüßen zwei Gefangene (0,4 %) in Jugendeinrichtungen Haftstrafen von über 10 Jahren. Abbildung J-2: Gesamtdauer der in der jetzigen Haft zu verbüßenden Jugendstrafen im Jugendstrafvollzug in den sozialtherapeutischen Einrichtungen 2012 und 2011

24 24 Sozialtherapie: Stichtagserhebung zum Tabelle J-4 verdeutlicht die Anzahl der Vorstrafen der Straftäter in der Sozialtherapie des Jugendstrafvollzugs. 45,5 % der Gefangenen weisen keine Vorstrafen auf (2011: 48,4 %) und 40,5 % wurden höchstens wegen 1 bis 2 Taten verurteilt (2011: 40,2 %). Im Vergleich zum Vorjahr stieg zwar die Gruppe der Inhaftierten mit 3 bis 4 Vorstrafen (2011: 9 %; 2012: 11,6 %), jedoch sank die Gruppe mit 5 bis 6 Vorstrafen (2011: 2,1 %; 2012: 1,4 %). Zwei (0,5 %) der jungen Strafgefangenen hatten zum Stichtag 7 bis 8 Vorstrafen (2011: 0,3 %) und zwei weitere 9 bis 10 Vorstrafen (2011: 0 %). Im Gegensatz zum Gesamtklientel der Sozialtherapie stellt auch in diesem Jahr die Gruppe der sonstigen Delikte mit 31,8 % den größten Anteil im Jugendstrafvollzug dar (vgl. Tabelle J-5). Der Anteil dieser Gruppe ist seit 2008 (20,1 %) deutlich gestiegen und erreichte 2010 mit 35 % den Höchststand in der bisherigen Stichtagserhebung. Seit 2005 bilden die Eigentums- und Vermögensdelikte zum dritten Mal in Folge die zweitstärkste Deliktgruppe (2010: 26 %, 2011: 26,6 %; 2012: 26,3 %) im Jugendstrafvollzug anstelle der Sexualdelikte (2010: 21,6 %; 2011: 22,6 %; 2012: 23,2 %), gefolgt von Tötungsdelikten (2010: 17,2 %; 2011: 16 %; 2012: 18,7 %). Die verhältnismäßig starke Ausprägung der sonstigen Delikte gründet sich in den verhältnismäßig hohen Zahlen bei den Körperverletzungsdelikten (2010: 83,1 % = 103 von 124 Insassen; 2011: 87,8 % = 115 von 131 Insassen; 2012: 86,6 % = 116 von 134 Insassen; vgl. Tabelle J-6) innerhalb dieser Gruppe, deren Anteil seit 2006 deutlich gestiegen ist (vgl. Tabelle J-5). 3 Institutionelle Vorgänge Neben den spezifischen Angaben zu den Gefangenen wurden, wie jedes Jahr, auch Daten zu den Aufnahmen und Abgängen sowie zum Stand der Nachbetreuungen und Lockerungsformen erhoben. 3.1 Aufnahmen und Abgänge vom bis Tabelle 9 weist die Aufnahmen für das Jahr seit der letzten Stichtagserhebung aus. Seit 2010 werden die Aufnahmeanträge und -gespräche infolge der unterschiedlichen Zugangswege in den Ländern und Anstalten nicht mehr erhoben. Innerhalb des letzten Jahres wurden 940 Gefangene in sozialtherapeutische Einrichtungen aufgenommen. Dies entspricht 40 % der ausgewiesenen Haftplätze. Damit sinkt die Quote der Neuaufnahmen im Gegensatz zu den Vorjahren (2009: 46,7 %; 2010: 40,8 %; 2011: 43,2 %) wieder auf das Niveau von 2010, wobei sich im Längsschnittvergleich keine Regelmäßigkeiten ablesen lassen (vgl. Tabelle 10c). In dem Zeitraum vom bis wurden insgesamt 992 Abgänge 5 (Tabelle 10a) aus sozialtherapeutischen Einrichtungen gezählt, die den 940 Aufnahmen gegenüberste- 5 Abgänge werden hier nicht im Sinne der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO) verstanden. Diese definiert einen Abgang wie folgt: Als Abgang zählt, a) wer die JVA verlässt und nicht vor Ablauf des Tages zurückkehrt; b) wer eine Freiheitsstrafe beendet, jedoch zu einer weiteren Freiheitsentziehung auch nur vorübergehend in der Anstalt verbleibt. Im Rahmen der vorliegenden Darstellung beziehen sich Abgänge auf die Summe der Entlassungen, Verlegungen und Rückverlegungen von Gefangenen. Damit liegt eine große Ähnlichkeit, aber keine Identität zu dem Wort Austritt der VGO vor. Austritt bezieht sich auf das endgültige Verlassen der Justiz-

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