n:;r~ : Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil MdL Düsseldorf
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1 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil MdL Düsseldorf nachrichtlich Rechtsausschuss des Landtags - Referat I Düsseldorf 1 Seite 1 von 1 : Aktenzeichen IV. 27 bei Antwort bitte angeben Bearbeiter: Herr Bließen Telefon: Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages am 9. Mai TOP 12 "Entweichungen im Strafvollzug" Anlage 1 Schriftstück (60fach) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich Ihnen den Bericht zu dem von Frau Kapteinat MdL unter TOP 16 "Flüchtige aus dem offenen und geschlossenen Vollzug in Nordrhein-Westfalen" angemeldeten Tagesordnungspunkt. Mit freundlichen Grüßen n:;r~ Dirk Wedel Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz Düsseldorf Telefon: Telefax: poststelle@jm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf mit Linien U 76, U 78 oder U 79 bis Haltestelle Steinstraße / Königsallee
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3 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 12. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2018 Schriftlicher Bericht zu TOP 12 "Entweichungen im Strafvollzug"
4 - 2 - Zu Tagesordnungspunkt 12 "Entweichungen im Strafvollzug" bittet die SPD-Fraktion die Zahl der zum 15. April 2018 aus dem Strafvollzug NRW entwichenen Strafgefangenen aufzeigen. Ebenso soll diese Gesamtzahl aufgeschlüsselt werden nach geschlossenen und offenen Vollzug. Der Bericht soll diese Zahlen gliedern nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten und zugleich angeben, wie lang die Entwichenen nicht zurückgekehrt sind. Bei den aus dem geschlossenen Vollzug entwichenen Personen soll der Bericht darstellen, wegen welcher Straftaten die Personen verurteilt wurden und zu welcher Freiheitsstrafe. Mit Blick auf die Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit stellen sich die erbetenen Daten seit dem 1. Januar 2016 nach Maßgabe der von den Anstalten vorgelegten Berichte wie folgt dar: I. Entweichungen aus dem geschlossenen Vollzug Am 4. Mai 2016 ist ein wegen Raubverdachtes inhaftierter Untersuchungsgefangener aus dem geschlossenen Vollzug der JVA Heinsberg entkommen; er wurde am 10. Mai 2016 wieder festgenommen. Sieben weitere Gefangene des geschlossenen Vollzuges sowie ein Untergebrachter sind bei Aus- bzw. Vorführungen entwichen. Ein Untergebrachter der JVA Aachen entwich am 20. Januar 2016 während einer Ausführung zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit. Der Untergebrachte konnte am 23. Januar 2016 wieder ergriffen werden. Der Untergebrachte verbüßte eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem Raub und sexueller Nötigung, der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung sowie der sexuellen Nötigung bevor er am 16. Oktober 1999 in die Sicherungsverwahrung übergetreten ist. Ein Untersuchungsgefangener ist am 23. Juni 2016 Bediensteten der JVA Köln entkommen, als er vom Amtsgericht Euskirchen abgeholt werden sollte. Der Gefangene sollte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Diebstahls und Wohnungseinbruchdiebstahls dem Vollzug zugeführt werden. Der Gefangene befindet sich seit dem 6. Juli 2017 wieder in Haft. In einem weiteren Fall entwich am 27. September 2016 ein Strafgefangener der JVA Remscheid sechs Wochen vor Strafende im Rahmen einer Ausführung zur Entlassungsvorbereitung. Der Entwichene hat sich am folgenden Tag bei der Polizei ge-
5 - 3 - stellt. Er hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen versuchter räuberischer Erpressung zu verbüßen. Ein Strafgefangener der JVA Duisburg-Hamborn, der sich zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Betruges in Haft befand, entwich am 5. April 2017 im Rahmen einer Unterbringung in einem externen Krankenhaus. Der Gefangenen ist weiterhin flüchtig. Ebenfalls im Rahmen einer Unterbringung in einem externen Krankenhaus entwich am 9. September 2017 ein wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung inhaftierter Untersuchungsgefangener, der jedoch nur wenige Stunden nach seiner Entweichung wieder ergriffen werden konnte. Vom 26. Oktober bis zum 14. November 2017 war ein Untersuchungsgefangener Bediensteten der JVA Siegburg entwichen, als er nach einem Hauptverhandlungstermin des Amtsgerichts Siegburg zurückgeführt werden sollte. Er befand sich wegen des Verdachts des sonstigen Diebstahls in Haft. Einem Strafgefangenen der JVA Schwerte gelang es am 7. November 2017 im Rahmen einer Unterbringung in einem öffentlichen Krankenhaus zu entweichen. Der Gefangene befand sich zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen Erschleichens von Leistungen, einer Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Trunkenheit am Steuer sowie einer Rest-Gesamtfreiheitsstrafe von 151 Tagen aus ursprünglich elf Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Haft. Der Gefangene ist weiterhin flüchtig. Bei einer Ausführung zu einer Abschlussprüfung der Berufsausbildung entwich ein Strafgefangener Bediensteten der JVA Essen am 15. Januar Der Inhaftierung liegt eine Verurteilung von sieben Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beihilfe zum Raub zu Grunde. Strafende wäre am 28. August 2018 gewesen. Der Gefangene ist weiterhin flüchtig. 11. Entweichungen aus dem offenen Vollzug Nach der aktuellen Berichtslage zum Stichtag 15. April 2018 entwichen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 15. April Gefangene; für 457 Gefangene hat sich die Fahndung bis zum Stichtag 30. April 2018 erledigt. Im Einzelnen: Es sind 25 Gefangene aus der JVA Attendorn, 159 Gefangene aus der JVA Bielefeld-Senne, 19 Gefangene aus der JVA Bochum-Langendreer, 103 Gefangene aus der JVA Castrop-Rauxel, 29 Gefangene aus der JVA Euskirchen, 15 Gefangene aus
6 -4- der JVA Gelsenkirchen, ein Gefangener aus der JVA Heinsberg, 49 Gefangene aus der JVA Hövelhof, 17 Gefangene aus der JVA Moers-Kapellen, 105 Gefangene aus der JVA Remscheid und sieben Gefangene aus der JVA Willich 1I entwichen. Die Anzahl der wiederergriffenen Gefangenen bzw. der Gefangenen, die sich selbst gestellt haben, wurden jeweils an hand eines personenscharfen Abgleichs mit dem Polizeiauskunftssystem überprüft. Nach der Berichtslage waren am Stichtag 30. April 2018 von den im Zeitraum ab dem 1. Januar 2016 bis 15. April 2018 entwichenen. Gefangenen der JVA Attendorn drei, der JVA Bielefeld-Senne 18, der JVA Bochum Langendreer zwei, der JVA Castrop-Rauxel 20, der JVA Euskirchen acht, der JVA Gelsenkirchen ein, der JVA Hövelhof zwei, der JVA Moers-Kapellen vier, der JVA Remscheid 13 und der JVA Willich 11 ein Gefangene/r noch zur Fahndung ausgeschrieben. Die Mitteilung der Dauer der jeweiligen Abwesenheiten der aus dem offenen Vollzug entwichenen Gefangenen erfordert eine händische Auswertung der jeweiligen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensakten. Diese war in der Kürze der Zeit und mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten.
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