INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
|
|
- Oswalda Bretz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1398a der Landeshauptstadt München Detmoldstraße, Thaddäus-Robl-Straße, Waldmeister-, Azaleenstraße, Schätzweg und Schleißheimer Straße (Änderung des Beb.Pl. Nr. 165a und Teiländerung des Beb.Pl. Nr. 165b) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter
2 1 Satzungstext des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1398a der Landeshauptstadt München Detmoldstraße, Thaddäus-Robl-Straße, Waldmeister-, Azaleenstraße, Schätzweg und Schleißheimer Straße (Änderung des Beb.Pl. Nr. 165a und Teiländerung des Beb.Pl. Nr. 165b) vom Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: 1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich zwischen Detmoldstraße, Thaddäus-Robl-Straße, Waldmeister-, Azaleenstraße, Schätzweg und Schleißheimer Straße wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan mit Grünordnung besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom , angefertigt vom Städtischen Vermessungsamt am , und diesem Satzungstext. (3) Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 165a (MüABl S. 209), die vom vorliegenden Bebauungsplan erfassten Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 165b (MüABl S. 167) sowie der für Teile des Planungsgebietes geltende gemäß 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleitete Bebauungsplan werden durch diesen Bebauungsplan Nr. 1398a verdrängt. 2 Art der baulichen Nutzung (1) In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Zulässig sind Einzelhandelsnutzungen im Rahmen eines sonstigen Betriebes (z.b. Kfz- Werkstatt mit Verkauf). (2) Im Planungsumgriff sind Betriebe und Anlagen unzulässig, die unter die Störfallverordnung fallen. (3) In den Gewerbegebieten GE 1-4 und GE 7-9 sowie in den beiden westlichen Bauräumen im GE 5 sind Büro- und Verwaltungsnutzungen nur zulässig, sofern sie einem dort ansässigen Gewerbebetrieb funktional zugeordnet und in ihrem Umfang untergeordnet sind. (4) Im östlichen Bauraum des Gewerbegebietes GE 5 und im GE 6 sind Büro- und Verwaltungsnutzungen und -gebäude uneingeschränkt zulässig.
3 2 3 Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen Lkw-Verwertung (1) Die Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen Lkw-Verwertung dient der Unterbringung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen für Betriebe der Verwertung von gebrauchten Lastkraftwagen. (2) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind nach Maßgabe der weiteren Satzungsbestimmungen und der Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig: a) Gebäude und Einrichtungen zur Materialsortierung und der Aufbereitung des Verwertungsgutes, b) Lagerräume sowie Lagerplätze, c) betriebliche Werkstätten, d) Gebäude für Verwaltung und Büros, e) betriebliche Sozialeinrichtungen (Kantinen etc.), f) oberirdische Garagen und Stellplätze, Tiefgaragen. (3) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind ausnahmsweise zulässig: a) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, b) Tankanlagen für betriebliche Zwecke. 4 Gemeinbedarfsfläche Städtischer Straßenbaubezirk (1) Die Gemeinbedarfsfläche Städtischer Straßenbaubezirk dient der Unterbringung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen für einen städtischen Straßenbaubezirk. (2) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind nach Maßgabe der weiteren Satzungsbestimmungen und der Festsetzungen im Bebauungsplan zulässig: a) betriebliche Werkstätten, b) Lagerräume sowie Lagerplätze, c) Gebäude für Verwaltung und Büros, d) betriebliche Sozialeinrichtungen (Kantinen etc.), e) oberirdische Garagen und Stellplätze, Tiefgaragen. (3) Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind ausnahmsweise zulässig: a) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, b) Tankanlagen für betriebliche Zwecke. 5 Maß der baulichen Nutzung (1) Im Gewerbegebiet GE 5 kann im östlichen Bauraum die festgesetzte GFZ durch Garagengeschosse und Parkhäuser überschritten werden, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass keine oberirdischen Stellplätze außerhalb des Bauraumes errichtet werden und die festgesetzte GRZ eingehalten ist. (2) In allen Baugebieten sind die Flächen der Aufenthaltsräume in anderen Geschossen als Vollgeschossen (Keller, Dachgeschosse) einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände bei der Ermittlung der Geschossflächen mitzurechnen.
4 3 (3) Bei einer Aufteilung der allgemeinen Wohngebiete WA 1-3 in Grundstücke für Reihenhausgruppen kann auf den mittleren Grundstücken die jeweils festgesetzte Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl überschritten werden, wenn rechtlich sichergestellt ist, dass die für die jeweiligen Gebiete festgesetzten Werte insgesamt eingehalten werden. (4) Werden erforderliche Stellplätze im Erdgeschoss eines Wohngebäudes geschaffen, so wird die dafür erforderliche Geschossfläche auf die Geschossflächenzahl nicht angerechnet, wenn eine Fläche von 18 m² pro Stellplatz nicht überschritten wird. Bei einer Überschreitung der Fläche von 18 m² pro Stellplatz sind diese voll mitzurechnen. 6 Tiefgaragen In den allgemeinen Wohngebieten ist ausnahmsweise anstelle der oberirdischen Stellplätze auch die Unterbringung der pflichtigen Stellplätze in Tiefgaragen zulässig, sofern die städtebaulichen und grünordnerischen Belange gewahrt und die sonstigen Festsetzungen eingehalten bleiben. 7 Wandhöhe (1) Die festgesetzten Wandhöhen beziehen sich auf das Niveau der angrenzenden festgesetzten Verkehrsflächen. (2) Ausnahmen können zugelassen werden, a) wenn betriebliche Bedürfnisse nachgewiesen werden und öffentliche Belange nicht entgegenstehen, wobei die Überschreitung der zulässigen Wandhöhen auf max. 3,0 m begrenzt ist. b) wenn beim in zulässiger Weise errichteten Bestand mit höherer Wandhöhe im übrigen genehmigungsfähige Änderungen vorgenommen werden. (2) Bei geneigten Dächern in den gewerblich genutzten Baugebieten darf die Firsthöhe maximal 3,0 m über der zulässigen im Plan festgesetzten Wandhöhe liegen. 8 Nutzungsbeschränkung und Lärmschutz (1) Im Industriegebiet, im Gebiet der Ver- und Entsorgungsfläche Lkw-Verwertung, den Gewerbegebieten und der Gemeinbedarfsfläche Städtischer Straßenbaubezirk ist die Errichtung von Betrieben und Anlagen unzulässig, deren je Quadratmeter Grundstücksfläche innerhalb der Baugebiete abgestrahlte Schallleistung tags/nachts die folgenden und im Bebauungsplan festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel überschreitet: GE 1: Lw = 59/44 db (A) / m² GE 2: Lw = 60/45 db (A) / m² GE 3: Lw = 63/48 db (A) / m² GE 4: Lw = 60/45 db (A) / m² GE 5: Lw = 58/43 db (A) / m² GE 6: Lw = 60/45 db (A) / m² GE 7: Lw = 60/45 db (A) / m² GE 8: Lw = 59/44 db (A) / m² GE 9: Lw = 59/44 db (A) / m² GI: Lw = 65/50 db (A) / m²
5 4 Gemeinbedarfsfläche Städt. Straßenbaubezirk : Lw = 62/47 db (A) / m² Ver- und Entsorgungsfläche Lkw-Verwertung : Lw = 65/50 db (A) / m². (2) Abs. 1 gilt auch für die Änderung und Erweiterung von Betrieben und Anlagen. 9 Lärmschutzwall/ -wand (1) Der im Plan festgesetzte Lärmschutzwall zwischen den Wohngebieten und den gewerblichen Nutzungen ist durchgehend mit einer Höhe von mindestens 6,5 m zu errichten. (2) Anstelle des festgesetzten Lärmschutzwalls kann eine kombinierte Anlage von Lärmschutzwall mit Lärmschutzwand errichtet werden. (3) Ausnahmsweise ist für die Errichtung des Lärmschutzwalls im Bereich zwischen dem GE 1 und der Thaddäus-Robl-Straße auch eine Stützmauer bzw. -wand in Kombination mit einem Wall zulässig. 10 Einfriedungen (1) Einfriedungen in den Wohngebieten sind sockellos herzustellen. (2) Einfriedungen im Bereich der öffentlichen und privaten Grünfläche sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise können Einfriedungen zur Verhinderung von Gleisquerungen zugelassen werden. (1) Bindungen für die Bepflanzung 11 Grünordnung a) Die Bepflanzung der Freiflächen der Baugrundstücke, der öffentlichen Verkehrsflächen und der öffentlichen Grünflächen ist entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen herzustellen und auf Dauer zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. Notwendige Zugänge und Zufahrten sind von Begrünungsfestsetzungen ausgenommen. b) Von den Festsetzungen kann in Lage und Fläche abgewichen werden, soweit die Abweichung grünordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. c) Für nicht bebaute Flächen innerhalb der Bauräume gelten die angrenzenden grünordnerischen Festsetzungen entsprechend.
6 (2) Begrünung der Gewerbegebiete 5 a) Die als zu begrünen und zu bepflanzen planlich und textlich festgesetzten Flächen sind mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. In Vorgartenbereichen und an Aufenthaltsbereichen sind darüber hinaus andere Vegetationselemente, wie z.b. Rasen oder Staudenpflanzungen zulässig. Pro angefangenen 100 m² zu begrünende Fläche ist mindestens ein großer (Endwuchshöhe über 20 m) oder mittelgroßer (Endwuchshöhe m) Baum zu pflanzen. b) In den Gewerbegebieten GE 1-9, im Industriegebiet, auf der Fläche für Ver- und Entsorgung und auf der Gemeinbedarfsfläche sind mindestens 20 % der Grundstücke zu begrünen und zu bepflanzen. Ausnahmsweise kann davon abgewichen werden, wenn durch Um- bzw. Neubaumaßnahmen die Bestandssituation nur unerheblich verändert wird. In diesem Fall ist jedoch ein Nachweis vorzulegen, ob die fehlende Begrünung ersatzweise auf bestehenden Dach- bzw. Tiefgaragenflächen erfolgen kann. Dabei sind die ersatzweise begrünten Dach- bzw. Tiefgaragenflächen im Verhältnis zu ebenerdig, nicht unterbauten Grünflächen in folgendem Verhältnis anzurechnen: bis zu 9 cm Substratstärke zu 20 % bis zu 29 cm Substratstärke zu 35 % bis zu 59 cm Substratstärke zu 50 % bis zu 119 cm Substratstärke zu 65 % darüber hinaus zu 80 %. (3) Begrünung von oberirdischen Stellplätzen auf den Baugrundstücken a) Neben großen standortgerechten Laubbäumen sind für die Eingrünung ebenfalls Wald- Kiefern (Pinus sylvestris) zulässig. Diese Baumpflanzungen sind vorzugsweise in Baumgräben mit einer Mindestbreite von 3,0 m anzuordnen. Bei Einzelstandorten ist eine Mindestpflanzfläche von 24 m² vorzusehen. b) Bei der Anordnung von Parkdecks sind diese intensiv mit Gehölzen und Kletterpflanzen einzugrünen. (4) Wasserdurchlässige Flächen Für die im Plan festgesetzten wasserdurchlässigen Flächen gilt: a) Sofern es die betriebliche Nutzung zulässt und keine Grundwassergefährdung zu befürchten ist, sind diese Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen (z.b. Rasenpflaster, Schotterrasen) herzustellen oder zu begrünen und zu bepflanzen. Dies gilt insbesondere für oberirdische Stellplatzanlagen. b) Planungs- und bauordnungsrechtlich zulässige Nebenanlagen dürfen auf diesen Flächen errichtet werden. (5) Bäume zu pflanzen a) In den Abschnitten der öffentlichen Verkehrsflächen, in denen im Plan hinweislich vorgeschlagene Standorte für Bäume dargestellt sind, sind Baumreihen aus standortgerechten Bäumen zu pflanzen. Im Bereich der Gewerbegebiete sind große Bäume (Endwuchshöhe > 20 m), im Bereich der Wohngebiete mittelgroße Bäume (Endwuchshöhe m) zu verwenden (mit Ausnahme der platzartigen Erweiterung innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches). Pro Straßenabschnitt ist dabei einheitlich eine Baumart zu verwenden. Die Mindestbaumgrabenbreite für Großbaumpflanzungen beträgt 2,50 m, für die Pflanzung mittelgroßer oder kleiner Bäume 2,0 m. Einfahrten in die Grundstücke sind zu berücksichtigen. b) Für im Plan festgesetzte Baumpflanzungen auf Baugrundstücken gilt a) analog.
7 6 c) Für festgesetzte Baumpflanzungen auf Baugrundstücken und in öffentlichen Verkehrsflächen gilt ein Mindeststammumfang für große Bäume von 20/25 cm, für kleine und mittlere Bäume von 18/20 cm. Bei der Verwendung von Wald-Kiefern (Pinus Sylvestris) gilt eine Mindestpflanzgröße von cm. (6) Dach- und Fassadenbegrünung a) Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis zu 10 Grad sind ab einer Fläche von 100 m² mit einer durchwurzelbaren Mindestschichtdichte von 10 cm zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für notwendige technische Anlagen, nutzbare Freibereiche auf den Dächern und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichts. b) Innerhalb der Gewerbegebiete 1, 2 und 3 sind die der öffentlichen und privaten Grünfläche zugewandten Fassaden flächig mit ausdauernden und hochwüchsigen Kletterpflanzen zu begrünen. Vorzugsweise sind Efeu (Hedera helix) und Wilder Wein (Parthenocissus spec.) zu verwenden. (7) Flächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen a) Die Flächen sind als Magerstandorte zu erhalten und zu entwickeln und mit Magerrasen, Magerwiesen und Gehölzen des Kiefern-Eichenwaldes zu begrünen und zu bepflanzen. Der Gehölzanteil ist auf maximal 20 % zu beschränken. b) Einrichtungen für eine extensive Erholungsnutzung, wie Wege oder Bänke, sind zulässig. c) Die Flächen sind in ausreichender Weise entlang der neuen Straße (Verlängerung Detmoldstraße) gegenüber Befahrung, z.b. in Form eines niedrigen Walles, zu sichern. (8) Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen a) Die innerhalb des Planungsumgriffes hinweislich dargestellten Teilbereiche des Biotops M sind als Magerrasen mit Einzelgehölzen zu erhalten. Für vorhandene Gleisanlagen gilt Abs. 10 b). b) Die Teilflächen des Biotops M innerhalb des GE 6 sind als naturnahe Gehölzbereiche (einschließlich Krautschicht) zu erhalten und zu entwickeln. Intensive Nutzungen, z.b. Tierhaltung, sind unzulässig. (9) Begrünung des Lärmschutzwalls a) Der Lärmschutzwall ist mit standortgerechten heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Geeignete südexponierte Böschungsbereiche sind mit Magerrasen oder Magerwiesen zu begrünen. Einrichtungen für eine extensive Erholungsnutzung, wie Wege und Bänke sind zulässig. b) Der vorhandene Gehölzbestand ist grundsätzlich zu erhalten. Eingriffe sind für den Bau einer Lärmschutzwand im notwendigen Umfang zulässig. Darüber hinaus können weitere Eingriffe im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Vermeidung übermäßiger Verschattungen für das WA 3 zugelassen werden. c) Den Wohngebieten zugewandte Seiten von Lärmschutzwänden außerhalb des Biotops M sind mit Efeu zu begrünen. (10) Sukzessionsflächen Für die im Plan festgesetzten Sukzessionsflächen gilt: a) Die Flächen sind der natürlichen Entwicklung (Sukzession) zu überlassen und als solche zu erhalten. Eine Nutzung für betriebliche Zwecke, mit Ausnahme der unter b) dargestellten, ist unzulässig (z.b. als Lagerfläche). Falls erforderlich, sind geeignete Schutzmaßnahmen (z.b. Zäune) vorzusehen.
8 7 b) Die Erhaltung oder Wiederherstellung von Gleisanschlüssen sowie deren Betrieb, ist in diesem Bereich zulässig und hat im Konfliktfall Vorrang vor der Vegetationserhaltung und -entwicklung. Bei Betrieb der Gleisanschlüsse ist auf eine größtmögliche Schonung der vorhandenen Vegetation, soweit mit der Funktion vereinbar, zu achten. (11) Freiflächengestaltungsplan Die vorgesehene Gestaltung und Bepflanzung der Freiflächen einschließlich Dach- und Fassadenbegrünung ist vom Bauherrn in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen, der gemäß 1 Abs. 2 Bauvorlagenverordnung als Bestandteil des Bauantrages einzureichen ist. 12 Trafostation Von der Lage der in Verlängerung der Waldmeisterstraße vorgesehenen Trafostation kann im Bereich der öffentlichen Grünanlage abgewichen werden. Der Zugang zur Trafostation muss jederzeit möglich sein. 13 Abgrabungen Abgrabungen sind unzulässig. Soweit bei Inkrafttreten des Bebauungsplanes Abgrabungen in zulässiger Weise errichtet sind, bleiben diese unberührt, solange kein Neubau oder eine grundlegende Umgestaltung des Baubestandes erfolgt. Der vorhandene Gehölzbestand auf Grünflächen und sonstigen Freiflächen soll erhalten werden, soweit er sich nach den Vorschriften zur Grünordnung in das neue Bepflanzungskonzept einfügt. 14 Werbeanlagen (1) Werbung ist nur an der Stätte der Leistung zulässig. (2) Die Errichtung von Werbeanlagen über den Dachkanten der Gebäude ist unzulässig. (3) Freistehende Werbeanlagen dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. (4) Werbeanlagen in Form von laufenden Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung sowie sich bewegende Werbeanlagen sind unzulässig. (5) Werbeanlagen sind nur in Form von Firmenlogos und/oder Firmennamen in Einzelbuchstaben (mit einer Schrifthöhe von maximal 80 cm) zulässig (GE 1-9). (6) Im GE 3-5 sind nach Norden ausgerichtete Werbeanlagen unzulässig. 15 Inkrafttreten Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1398a tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München 3. Bauabschnitt Wohnen Willy-Brandt-Allee südlich, Georg-Kerschensteiner-Straße östlich (Teiländerung der
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1819b der Landeshauptstadt München Theresienhöhe, Radlkoferstraße, Pfeuferstraße, Ganghoferstraße, südliche Grenze des Bavariaparks (ehem. Messegelände,
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1779 c der Landeshauptstadt München Neuherbergstraße (nördlich), - Panzerwiese West, Teil II - Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
MehrSatzung. 1 Geltungsbereich
Az.: 610-17/ di/sm Die Stadt Garching b. München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne
Mehr1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1600 der Landeshauptstadt München Klinikum Großhadern (südlich) Sauerbruchstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungsplanes Nr. 17 ab) Bitte
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1950 der Landeshauptstadt München Rupert-Mayer-Straße (südlich), Koppstraße (westlich)
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1950 der Landeshauptstadt München Rupert-Mayer-Straße (südlich), Koppstraße (westlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
MehrBaunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.8.1990
MehrGEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Datum: 26. Juni 1962 Fundstelle: BGBl I 1962, 429 Textnachweis Geltung ab: 1.10.1977 Änderungen
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1927a der Landeshauptstadt München Landshuter Allee (westlich), Dachauer Straße (nördlich), Verlängerung Emmy-Noether-Straße (östlich) Georg-Brauchle-Ring
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1802 der Landeshauptstadt München Landsberger Straße (südlich) zwischen Bahnlinie München Laim - München Süd und Bahnlinie München Hbf. Rosenheim
MehrKrailling Landkreis Starnberg
Gemeinde Krailling Krailling Landkreis Starnberg Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet zwischen Jahnstraße, Margaretenstraße und Elisenstraße Teiländerung Jahnstraße 5 und 7 Planfertiger Planungsverband
MehrSatzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach
Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach Vom 2. Februar 1989 Die Stadt Kulmbach erlässt aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 sowie Art. 89 Abs. 1 Nr. 10 der Bayerischen Bauordnung
Mehr2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
Mehr%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³
%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung
Mehrvom Inhaltsübersicht
Satzung über die besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung und über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Werbeanlagensatzung) vom 05.04.2011 Inhaltsübersicht
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
MehrSatzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB
66 153 66 153 Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c BauGB Mitteilungsblatt Satzung der Stadt Alsdorf zur 20-25.06.1998 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
MehrWerbeanlagensatzung vom Teil 1: Begriffsbestimmungen
Seite 1 von 5 Werbeanlagensatzung vom 22.10.2003 Aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Oberschleißheim folgende Satzung: Teil
MehrÖrtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3
Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an
Mehr>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<
GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung
MehrSchöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrG e m e i n d e v e r o r d n u n g
G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.
MehrGewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443)
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Pfarrer-Goosmann-Straße, 12489 Berlin 1 / 5 Details externe Objektnummer BF 4443 Objektart Grundstück Objekttyp Gewerbe Nutzungsart
MehrSATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46
SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 Brunneck-Center Aufgrund des 10 in Verbindung mit 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrDer Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen.
Satzung der Stadt Iserlohn über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB) - Kostenerstattungsbetragssatzung (KBS) Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18.12.2007 die
MehrBebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -
Bebauungsplan Nr. II/1/52.00 Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße Satzung - Textliche Festsetzungen - 27 Angabe der Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrFAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,
MehrSatzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften
Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten
MehrFAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
MehrGemeinde Falkenstein. Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Textliche Festsetzungen
Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Stand: Inhaltsverzeichnis A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN gem. 9 BauGB i.v.m. 1-23 BauNVO... 2 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 BauGB)... 2 2 Maß der
MehrS A T Z U N G. über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch vom
STADT WETZLAR S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 21.10.1998 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
Mehr6. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. 9 (1) Nr. 25 a BauGB
S. 1 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB 1.1 Gliederung gem. 1 (4) BauNVO i. V. m. 1 (8) BauNVO nach Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen
MehrSatzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg
Satzung über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg Beschluss: 30.07.1998 Genehmigung: - Ausfertigung: 05.08.1998 Inkrafttreten: 08.08.1998 Seite
MehrMerkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen
Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen Allgemein Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im
MehrÖrtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller)
Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
Mehrlassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
MehrGestaltungssatzung. Präambel
Gestaltungssatzung der Stadt Meckenheim über die Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teilbereich des Bebauungsplans 118 Bahnhof - Nördliche Stadterweiterung I Präambel Die Erscheinungsform von Gebäuden
MehrNiederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,
MehrTextliche Festsetzungen. I. Art der baulichen Nutzung
Textliche Festsetzungen I. Art der baulichen Nutzung TF 1.1 Zulässige Nutzungen im Gewerbegebiet (1) In den Gewerbegebieten GE 1-3 sind zulässig: - Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und
MehrGemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006
Flur 3 Vorderlintal 19.01.2006 27.04.2006 Verfahrensvermerke Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. 2 (1) BAUGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.
MehrSatzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB
Satzung der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB Aufgrund der 1a und 135a bis c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141,
MehrExposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber
Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit
MehrSATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)
1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung
MehrStadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
MehrS a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom
S a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom 16.04.2007 Aufgrund 74 Abs. 1 Ziffer 2 der Landesbauordnung (LBO) vom 08.08.1995 (Gbl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004
MehrTextliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 569: 1 Textliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1.1 In den als Allgemeine Wohngebiete (WA1 WA21) festgesetzten Baugebieten sind nur Nutzungen gemäß
MehrSollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,
Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes
MehrBebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan in Salching Gemeinde Salching Mitgliedsgemeinde der VG Aiterhofen Landkreis Straubing Bogen Reg. Bezirk Niederbayern Fassung vom 29.09.1997 Gültig ab 19.01.1998
MehrWohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße
1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan
MehrGemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
MehrHANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145
HANSESTADT ROSTOCK Land Mecklenburg-Vorpommern Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst (Golfanlage Warnemünde) Teilgebiet Diedrichshagen - 3
MehrBEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"
GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG" Entwurf vom 23.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen GEMEINDE
MehrSTADT KITZINGEN. vom Inkrafttreten:
1 STADT KITZINGEN Satzung Über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, wesentliche Änderung und den Betrieb von Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Kitzingen (Werbeanlagensatzung) vom 07.02.1992 Inkrafttreten:
MehrDie Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Liederbach am Taunus.
Stellplatzsatzung der Gemeinde Liederbach am Taunus Aufgrund der 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.1993 (GVBl. 1992 I Seite 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999
MehrSatzung der Stadt Bad Blankenburg über Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
1 Satzung der Stadt Bad Blankenburg über Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Der Stadtrat der Stadt Bad Blankenburg hat am 01.07.2015 (Beschluss Nr. BB 1.E.67/VI/2015) aufgrund 88 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Thüringer
MehrO R T S S A T Z U N G. der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld"
64.30-1 O R T S S A T Z U N G der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld" in der Fassung der Änderungssatzungen vom 15.11.1983 und 16.12.1987
MehrSatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen in der Stadt Saalfeld
Werbeanlagen im Sinne nachfolgender Satzung sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der gewerblichen sowie beruflichen Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe und Beruf dienen und vom öffentlichen
MehrKleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe
Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe 2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe... 3 Abstandflächen ( 6 BauO NRW)... 3 Abweichungen ( 73 BauO NRW)... 3 Arbeitsstätten...
Mehröffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen
öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan
Mehr1 Geltungsbereich. (2) Die Satzung gilt für alle Anlagen der Außenwerbung, gleichgültig ob nach BayBO genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei.
Lindau (B) Nr. II/2. S a t z u n g über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und wesentliche Änderung von Anlagen der Außenwerbung im Bereich der Stadt Lindau (Bodensee) - Insel - (Werbeanlagensatzung)
MehrWERBESATZUNG F Allgemeine Anforderungen
Satzung über die Gestaltung von Außenwerbeanlagen und Warenautomaten zur Wahrung und Pflege des Stadtbildes der Altstadt sowie weiterer ausgewählter Stadtteile (Werbesatzung) Aufgrund des 86 der Landesbauordnung
MehrStadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung
Anlage 04 zur VO/0365/12 Stadt Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung - Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -
MehrPRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG RECHTSGRUNDLAGEN
GEMEINDE SEEVETAL Bebauungsplan Maschen 47 "Maschener und Horster Heide" 1. Ergänzung Seite 1 PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 40 der Niedersächsischen
MehrRegeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft
Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Philipp Maurer, Raumplaner ETH NDS SIA Sarnen, 2. Juni 2016 2 Warum Regeln? Abbruch und Wiederaufbau seit 2012 zulässig. Art. 24c Abs.
MehrStadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand:
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen A Baugesetzbuch
MehrTextliche Festsetzungen
Objekt: Projekt-Nr.: O 2006 049 Projekt: 1. Änderung Bebauungsplan "An der Geisenmühle" (1. Erweiterung) in der Stadt Anhang 2: Textliche Festsetzungen Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Hauptstraße
MehrSatzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen
Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen Die Gemeinde Aiterhofen erlässt aufgrund Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung
MehrÖrtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz
Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz 1 Geltungsbereich (1) Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
Mehr"Königsbronner Straße-Ost"
Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan
MehrSatzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001
Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Festlegung
MehrBebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe (Ergänzungsbebauungsplan) - 2 - Bei dem Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe handelt
MehrStadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -
1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Mehr5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur
MehrMarkt Glonn. Niederschrift. Sitzung des Hauptausschusses Glonn. über die. Datum: 29. November :45 Uhr - 19:30 Uhr
Markt Glonn Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses Glonn Datum: 29. November 2016 Uhrzeit: Ort: Schriftführer/in: 18:45 Uhr - 19:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Glonn Reinhard
MehrGEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss
II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)
MehrERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2 Es gilt auch für GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an
MehrV e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)
V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven
MehrSATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM
SATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM 12.06.1990 (veröffentlicht in der Lampertheimer Zeitung Nr. 141 vom 21. Juni 1990) Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches
MehrBaunutzungsverordnung
Baunutzungsverordnung Inhalt: Einleitung Verschiedene Fassungen der Baunutzungsverordnung Anpassung an die Baunutzungsverordnung 1990 BauNVO - Text (incl. Rechtsprechung) Erster Abschnitt Art der baulichen
MehrStadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
MehrFreiraumplanerische Standards Begrünung von Tiefgaragen
Freiraumplanerische Standards KATEGORIEN DES RÄUMLICHEN LEITBILDES: 1 Altstadt und historische Vorstädte 2 Blockrandbebauung der Vorgründerzeit, der Gründerzeit und des 20. Jahrhunderts 3 Dörfliche Baustrukturen
MehrERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG
ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG mit eingearbeiteter Änderungssatzung vom 28.09.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2253) in Verbindung
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt
MehrImmobilien & Vermögensverwaltung GmbH
Immobilien & Vermögensverwaltung ISOMETRIE Immobilien & Vermögensverwaltung AUSSCHNITT BODENRICHTWERTKARTE Immobilien & Vermögensverwaltung STRASSENANSICHT Grundriss Heilbronner Strasse 4-6 Immobilien
MehrA m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis
A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:
MehrStadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012
Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Amt: Stadtbauamt Stadtplanung Zur Kenntnis genommen: Amtsleiter: BM:... Stadtentwicklung Gerlingen; Sanierung Stadtkern Rathausbereich;
Mehr