NEU Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B für Wohngebäude und Nicht - Wohngebäude
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- Renate Hofmeister
- vor 6 Jahren
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1 Bau- und Immobilienbüro Eibensteiner KG Sitzmanns 38, 3920 Groß Gerungs Bauträgerobjekte, Baurechtsberatung, Baustellenkoordination, Objektsicherheitsprüfungen, Privatsachverständiger, Projektentwicklung NEU Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B für Wohngebäude und Nicht - Wohngebäude Erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter einen Einblick in die Begutachtung der Wohnhäuser entsprechend der ÖNORM B und dessen Inhalte und Aufgaben. Inhalte: Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung: - Wer haftet? - Schadenersatz - Haftungsmaßstab nach Unfällen und Schäden Vertragliche Haftung: - Schutz- und Sorgfaltspflichten - Vertragliche Verkehrssicherungspflichten - Ausdehnung der Vertragshaftung - Verträge mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter - Erfüllungsgehilfenhaftung Deliktische Haftung: - Schutzgesetzverletzung - Wohnungsinhaberhaftung - Bauwerkshaftung - Wegehalterhaftung - Allgemeine Verkehrssicherungspflichten - Besorgungsgehilfenhaftung
2 Aktuelle Judikatur: - OGH Entscheidungen Stand der Technik: - Bauordnung - Allgemeine Grundlagen und Novellierungen - OIB Richtlinien Normen: - ÖNORM B 1300 (Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude) - ÖNORM B 1600 (Barrierefreiheit & Behindertengerechtes Bauen) Anzuwendende Gesetze: - Trinkwasserverordnung - Luftreinhaltegesetz - Ölfeuerungsgesetz - Kanalräumgesetz - Gassicherheitsgesetz - Elektrotechnikverordnung Baukoordinationsgesetz: - Unterlagen für spätere Arbeiten - Anschlaghaken - Umsetzung Haustechnik & Technische Erfordernis: - Aufzüge - Thermen und Heizräume - Strom - Gas - Wasser - Abfallstränge
3 Istzustand / Feststellungsbefund: - Sichtzustand - Dachzustand - Kamine - Verglasungen - Außenanlagen - Baumkontrolle Gebäudecheck: - Erhebung von Gefahrenquellen und Potentialen - Maßnahmenkatalog - Kontrolle und Evaluierung Ziel der Veranstaltung: Zum Erreichen der ordentlichen Instandhaltung von Gebäuden gibt es erheblich viele offene Fragen. Das Thema ist eng mit den Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers verstrickt. Die Verantwortung des Liegenschaftseigentümers bzw. dessen Vertreter und Auftragnehmer unter anderem Hausverwaltungen, FM-Manager, Professionisten, Winterdienstunternehmen, etc rücken angesichts eines immer strenger werdenden Schadenersatzrechts mehr und mehr in den Blickpunkt der Betrachtung. Die Verantwortung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten (Gehsteigräumung, Verkehrssicherung) bis hin zu den deliktischen Haftungen (Bauwerkshaftung) wird stets schärfer geahndet. Der Haftungsmaßstab ist dabei grundsätzlich der Stand der Technik, welcher oft deutlich über den konsensmäßigen Zustandes des Gebäudes hinausgeht und deshalb auch Obliegenheiten zur Nachrüstung der Gebäude erfordert. Die Objektsicherungsprüfung regelt seit dem die ÖNORM B 1300 regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen.
4 Zielgruppe: Baumeister, Architekten, Planer, Techniker, Zivilingenieure, Konsulenten, Immobiliensachverständige, Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Hausbesitzer, FM- Manager, Bauträger, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Notare, Immobilienspezialisten von Banken, Wohnungseigentümer, sämtliche Liegenschaftsbesitzer Ihr Nutzen der Veranstaltung: - Informationen zum Stand der Technik Letztstand - Der Umgang mit Objektsicherheitsprüfungen - Haftungsbeurteilungen - Schadenersatzzahlungen vermeiden - Praktische Umsetzung der Prüfroutinen und deren Nachrüstungen - Verstehen eines Begehungsgutachtens Vortragender: Bauträger und zertifizierter Objektsicherheitsprüfer eingetragen bei Austrian Standards: Stefan EIBENSTEINER In Wien und Niederösterreich betreuen wir als Objektsicherheitsprüfer rund 80 Immobilien. Anmerkung: Da bei unseren Veranstaltungen nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich ist, erfolgt die Reservierung der Teilnahmeplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeinträge. Bei allen Terminen werden max. 10 Teilnehmer angenommen, um auf die Fragen der einzelnen Teilnehmer eingehen zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Veranstaltung um einen Einblick in das Tätigkeitsfeld des Objektsicherheitsprüfers und der Haftung bzw. Verantwortung der Eigentümer handelt. Eine endgültige Entscheidung, ob die Schulung zustande kommt erfolgt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Daher ist es empfehlenswert, sich ehestmöglich anzumelden also schon vor der 14 Tages Frist, da Ihre Anmeldung entscheidend über eine Zustandekommen des Termins entscheidend ist.
5 Termine und Buchungen: Kursname: NEU Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B für Wohngebäude und Nicht - Wohngebäude Ort: Sonnenplatz Großschönau Sonnenplatz Großschönau Termin: 05. April April :00 17:00 09:00 17:00 Investitionskosten: 380,00 pro Teilnehmer (im Preis ist die MwSt. inkludiert) Titel: Vorname: Nachnahme: Anschrift: Tel.Nr.: Mailadresse: (zur Übermittlung der Anmeldebestätigung) Rechtsverbindliche Unterschrift: Datum:
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