Statuten. Jagdverein Gürbetal

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1 Jagdverein Gürbetal

2 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINES... 3 NAME... 3 SITZ UND GERICHTSSTAND... 3 ZWECK... 3 ZEITLICHES BESTEHEN... 4 VEREINSJAHR... 4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS... 4 II. MITGLIEDSCHAFT... 4 BERNER JÄGERVERBAND... 4 MITGLIEDSARTEN... 4 A-MITGLIEDER... 4 B-MITGLIEDER... 4 C-MITGLIEDER... 4 AUFNAHME IN DEN VEREIN... 5 ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT... 5 AUSTRITT... 5 AUSSCHLUSS... 5 III. MITGLIEDERBEITRAG... 5 VEREINSBEITRAG... 5 A-MITGLIEDER... 5 B-MITGLIEDER... 6 C-MITGLIEDER... 6 EHREN- UND FREIMITGLIEDER... 6 VORSTANDSMITGLIEDER UND WILDHÜTER... 6 IV. RECHTE UND PFLICHTEN... 6 RECHTE... 6 PFLICHTEN... 6 V. VEREINSORGANE... 7 VEREINSVERSAMMLUNGEN... 7 AUSÜBUNG STIMMRECHT... 7 BESCHLUSSFORM... 7 TRAKTANDENLISTE UND ANTRÄGE... 7 ZUSTÄNDIGKEIT... 8 VORSTAND ZUSAMMENSETZUNG... 9 WAHLEN... 9 AMTSZEIT... 9 WIEDERWAHL... 0 AUFGABEN UND ORGANISATION VORSTAND... 0 PRÄSIDENT... 0 VIZEPRÄSIDENT... 0 SEKRETÄR... 0 KASSIER... HEGEOBMANN... JAGDHUNDEOBMANN... JAGDHUNDEOBMANN-STELLVERTRETER... JAGDSCHIESSOBMANN... JAGDSCHIESSOBMANN-STELLVERTRETER... JAGDHORNBLÄSEROBMANN... BEISITZER UND MEDIEN- / INFORMATIONSVERANTWORTLICHER... RECHNUNGSREVISOREN... VI. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN... GESETZ... AUSHÄNDIGUNG DER STATUTEN... ÄNDERUNG DER STATUTEN... VEREINS-AUFLÖSUNG... 3 INKRAFTTRETEN... 3 VII. STICHWORTVERZEICHNIS... Seite

3 Jagdverein Gürbetal Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend lediglich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich finden die Bestimmungen vollumfänglich auch für weibliche Personen Anwendung. I. Allgemeines Name Art. Unter dem Namen Jagdverein Gürbetal (nachstehend Verein genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Sitz und Gerichtsstand Zweck Art. Sitz des Vereins ist Belp. Der Gerichtsstand befindet sich in Bern. Art. 3 Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der bernischen Patentjagd und des Wildschutzes. Er setzt sich nach weidmännischen Grundsätzen für die Wahrung aller mit der Jagd, dem Wild- und Vogelschutz verbundenen, ideellen und wirtschaftlichen Interessen ein und befasst sich insbesondere mit folgenden Aufgaben: a) die Interessen der Jagd in der Gesellschaft wahrzunehmen und nach weidmännischen Grundsätzen zu fördern b) sich für die Erhaltung eines gesunden, artenreichen, biologisch und wirtschaftlich tragbaren Wildbestandes einzusetzen c) die Hege zu organisieren und durchzuführen d) das Jagdhunde- und das Schiesswesen sowie die Ausbildung der Jungjäger zu fördern e) die Kameradschaft unter den Mitgliedern und das jagdliche Brauchtum zu pflegen f) die Zusammenarbeit mit den an der Jagd interessierten Kreisen und den Organisationen der Fischerei, Land- und Waldwirtschaft zu unterstützen g) sich für eine sachdienliche Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel des Erhalts der Jagd und zum Ansehen der Jägerschaft einzusetzen h) die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Berner Jägerverband und anderen Organisationen zu vertreten. Seite 3

4 Vereinsjahr Art. 4 Der Verein besteht auf unbestimmte Zeit. Art. 5 Jedes Vereinsjahr dauert vom. Januar bis am 3. Dezember. Zeitliches Bestehen Haftungsausschluss Art. 6 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. II. Mitgliedschaft Berner Jägerverband Mitgliedsarten Art. 7 Der Verein ist Mitglied des Berner Jägerverbandes. Art. 8 Der Verein besteht aus: A-Mitgliedern B-Mitgliedern C-Mitgliedern A-Mitglieder Art. 9 A-Mitglieder sind Personen, die sich aktiv an der Jagd als Aktiv-, Ehrenoder Freimitglieder beteiligen oder die als Jungjäger in der Ausbildung stehen. B-Mitglieder Art. 0 B-Mitglieder sind Personen, die den Nachweis für eine A-Mitgliedschaft in einem anderen Jagdverein des Kantons Bern erbringen. C-Mitglieder Art. C-Mitglieder sind Ehren-, Frei-, Aktiv- und Passivmitglieder, welche nicht aktiv an der Jagd teilnehmen, sowie im Dienst stehende Wildhüter des Vereinsgebietes und Gönner. Seite 4

5 Aufnahme in den Verein Art. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftliches Gesuch hin durch eine Vereinsversammlung. Die Aufnahme bedingt deren persönliche Anwesenheit an der Versammlung. Ausnahmen zur Pflicht der persönlichen Anwesenheit kann der Vorstand aus wichtigen Gründen bewilligen. Erlöschen der Mitgliedschaft Art. 3 Die Mitgliedschaft erlischt: durch Tod durch Austritt 3 durch Ausschluss Austritt Art. 4 Der freiwillige Austritt aus dem Verein hat auf Ende des Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen. Ausschluss Art. 5 Der Ausschluss aus dem Verein kann bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durch Mehrheitsbeschluss an einer Vereinsversammlung verfügt werden. Solche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn Mitglieder: a) sich grober Verstösse gegen die Interessen des Vereins schuldig machen b) wiederholt wegen Jagdvergehens bestraft werden mussten c) wegen eines Jagdvergehens, das auf eine besonders verwerfliche Gesinnung schliessen lässt, bestraft werden mussten d) in grober Weise gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit verstossen haben e) ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein - trotz Aufforderung - nicht nachgekommen sind. III. Mitgliederbeitrag Vereinsbeitrag Art. 6 Die Höhe des Vereinsbeitrages wird jährlich durch die Hauptversammlung festgelegt. Dieser darf höchstens CHF pro Jahr betragen. A-Mitglieder Art. 7 A-Mitglieder entrichten einen jährlichen Mitgliederbeitrag, welcher sich einerseits aus dem Vereinsbeitrag gemäss Art. 6 und andererseits aus dem Beitrag an den Berner Jägerverband zusammensetzt. Seite 5

6 B-Mitglieder Art. 8 B-Mitglieder bezahlen lediglich den Vereinsbeitrag gemäss Art. 6. C-Mitglieder Art. 9 Passivmitglieder bezahlen ebenfalls lediglich den Vereinsbeitrag gemäss Art. 6. Gönner bezahlen einen Beitrag in beliebiger Höhe. Ehren- und Freimitglieder Art. 0 Ehren- und Freimitglieder bezahlen dem Verein lediglich den Beitrag, den dieser für sie an den Berner Jägerverband zu entrichten hat. Vereinsmitglieder, die das 65. Altersjahr zurückgelegt und zudem aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Jagd auszuüben, sind von jeglicher Beitragszahlung befreit. Sie gelten somit als C-Mitglieder gemäss Art.. Vorstandsmitglieder und Wildhüter Art. Ebenso sind die Vorstandsmitglieder des Vereins und die für das Vereinsgebiet zuständigen Wildhüter - beide lediglich während der Ausübung ihres Amtes - von jeglicher Beitragszahlung befreit. IV. Rechte und Pflichten Rechte Art. Jedes A- und B-Mitglied sowie die Ehren- und Freimitglieder unter den C- Mitgliedern haben in Vereinsangelegenheiten Antrags- und Stimmrecht. Die übrigen C-Mitglieder haben weder Antrags- noch Stimmrecht. Pflichten Art. 3 Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Vereinsinteressen zu wahren und die Beschlüsse der zuständigen Organe sowie die vorliegenden einzuhalten. Seite 6

7 V. Vereinsorgane Vereinsversammlungen Art. 4 3 Ordentliche Hauptversammlung (HV) Oberstes Organ des Vereins ist die HV. Sie findet alljährlich im ersten Quartal statt. ausserordentliche Vereinsversammlung (a.o. VV) Wenn dringende Geschäfte es erfordern oder wenn /5 der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen, so hat der Vorstand eine a.o. VV einzuberufen. Orientierungsversammlung (OV) Jährlich findet im dritten Quartal eine OV statt. Sie dient vor allem der Erläuterung von Gesetzesänderungen und der neuen Jagdordnung sowie der Besprechung der bevorstehenden Jagd. Ausübung Stimmrecht Art. 5 Die gemäss Art. berechtigten Mitglieder können ihr Stimm- und Wahlrecht nur durch persönliche Anwesenheit an den Vereinsversammlungen ausüben. Stellvertretungen oder schriftliche Stimmabgaben sind nicht zulässig. Beschlussform Art Die Vereinsversammlungen fassen ihre Beschlüsse offen und mit einfacher Stimmenmehrheit, sofern die für bestimmte Geschäfte keine anderen Vorschriften enthalten. Wird geheime Abstimmung verlangt, bedarf dies des Mehrheitsbeschlusses der an der Versammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Wahlen und Abstimmungen fällt der Vorsitzende soweit notwendig den Stichentscheid. Über andere, als traktandierte Geschäfte, darf nicht beschlossen werden. Traktandenliste und Anträge Art. 7 Die Vereinsversammlungen sind für alle Geschäfte zuständig, die nicht ausdrücklich in die Kompetenz eines anderen Organs fallen. Der Vorstand legt die Traktandenliste fest. Die Traktandenliste ist den Mitgliedern mindestens 0 Tage vor der Versammlung schriftlich bekannt zu geben. Anträge von stimmberechtigten Vereinsmitgliedern auf Abänderung der Traktandenliste sind dem Präsidenten spätestens 0 Tage vor der Vereinsversammlung schriftlich mitzuteilen. Seite 7

8 3 Anträge von stimmberechtigten Vereinsmitgliedern an die Hauptversammlung müssen dem Präsidenten spätestens am 3. Dezember des Vorjahres schriftlich vorliegen. Zuständigkeit Art. 8 Der Hauptversammlung obliegt insbesondere die Behandlung folgender Geschäfte: a) Wahl der Stimmenzähler b) Genehmigung der Jahresberichte des Präsidenten, des Hegeobmannes, des Schiessobmannes und des Jagdhundeobmannes c) Kenntnisnahme und Genehmigung der Jahresrechnung. Das Rechnungsjahr des Vereins dauert jeweils vom. Januar bis am 3. Dezember. Die Buchhaltung des Vereins ist jeweils per 3. Dezember abzuschliessen. d) Kenntnisnahme und Genehmigung des Budgets für das nächste Vereinsjahr e) Déchargeerteilung an Kassier und Vorstand f) Festsetzung des Vereinsbeitrages g) Wahl des Vereinspräsidenten h) Wahl des Vize-Vereinspräsidenten i) Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes j) Wahl von Rechnungsrevisoren. Diese dürfen nicht dem Vereinsvorstand angehören. k) Ernennung von Delegierten an die Delegiertenversammlung des Berner Jägerverbandes l) Anträge und Eingaben an die Delegiertenversammlung des Berner Jägerverbandes m) Anträge von stimmberechtigten Vereinsmitgliedern gemäss Art. 7 Abs. 3 n) Wahl weiterer Organe des Vereins o) Aufnahme neuer Mitglieder p) Ernennung von Ehrenmitgliedern. Mitglieder, die sich um den Verein oder das Jagdwesen besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch die Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. q) Ernennung von Freimitgliedern. Mitglieder, die dem Verein während mindestens 5 Jahren als A- oder B-Mitglied angehört haben, sind durch die Hauptversammlung zu Freimitgliedern zu ernennen. r) Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein s) Information über die Tätigkeitsprogramme t) Beschlussfassung über eine Änderung der u) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins Wenn notwendig, können diese Geschäfte in Ausnahmefällen vom Vorstand auch für eine ausserordentliche Hauptversammlung oder eine Orientierungsversammlung traktandiert und dort behandelt werden. Seite 8

9 Art. 9 Vorstand Zusammensetzung Der Vorstand besteht aus drei bis zehn Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: a) Präsident b) Vizepräsident (wird von der Versammlung aus einem der folgenden Vorstandsmitglieder gewählt) c) Sekretär d) Kassier e) Hegeobmann f) Jagdhundeobmann g) Jagdhundeobmann-Stellvertreter h) Jagdschiessobmann i) Jagdschiessobmann-Stellvertreter j) Jagdhornbläserobmann k) Beisitzer und Medien-/Informationsverantwortlicher Art. 30 Wahlen 3 4 In den Vorstand des Vereins dürfen nur gemäss Art. stimmberechtigte Vereinsmitglieder gewählt werden. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für jedes Mitglied einzeln und in offener Abstimmung, sofern nicht durch Mehrheitsbeschluss der an der Versammlung anwesenden Mitglieder geheime Abstimmung beschlossen wird. Bei Vorliegen mehrerer Vorschläge für ein Amt wird vorerst über jeden Kandidaten einzeln abgestimmt. Erreicht dabei ein Kandidat im ersten Wahlgang das absolute Mehr, so ist er gewählt. Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr, so verbleiben die beiden Kandidaten in der Wahl, die im ersten Wahlgang am meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Die übrigen Kandidaten fallen aus der Wahl. Im zweiten Wahlgang ist der Kandidat gewählt, der mehr Stimmen auf sich vereint. 5 In jedem Wahlgang verfügt jeder Stimmberechtigte über eine Stimme. Art. 3 Amtszeit Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder und Rechnungsrevisoren beträgt Jahre. Seite 9

10 Wiederwahl Art. 3 Wiederwahlen können global erfolgen, sofern nicht für einzelne Organe neue Vorschläge aus der Mitte des Vereins gemacht werden. Über die Wahl solcher Organe muss einzeln abgestimmt werden. Aufgaben und Organisation Vorstand Art. 33 Dem Vorstand fallen folgende Aufgaben zu: a) Vertretung des Vereins nach aussen b) Führung der laufenden Geschäfte, Protokolle und Archiv c) Vorbereitung der den Vereinsversammlungen zum Beschluss vorzulegenden Geschäfte d) Ausführung der Versammlungsbeschlüsse e) Besorgung aller Vereinsgeschäfte, welche nicht den Vereinsversammlungen vorbehalten sind f) Einberufung der Vereinsversammlungen g) Ausgabenkompetenz ausserhalb des Budgets von jährlich CHF Im Vorstand hat jedes Mitglied eine Stimme. Bei Abstimmungen stimmt der Vorsitzende mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Präsident Art. 34 Der Präsident leitet die Vorstandssitzungen und die Vereinsversammlung. Er ist verantwortlich für deren geordneten Verlauf. Zusammen mit dem Sekretär oder dem Kassier führt er die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein. Vizepräsident Art. 35 Der Vizepräsident leitet die Wahl/Wiederwahl des Präsidenten und lässt den Jahresbericht des Präsidenten genehmigen. Bei Abwesenheit des Präsidenten übernimmt er dessen Funktion. Sekretär Art. 36 Der Sekretär führt die Protokolle der Vorstandssitzungen und der Vereinsversammlungen. Er führt die Korrespondenz des Vereins und erlässt Mitteilungen und Einladungen an die Mitglieder. Zusammen mit dem Präsidenten führt er (wie auch der Kassier) die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein. Seite 0

11 Kassier Art. 37 Der Kassier besorgt das Rechnungswesen des Vereins und den Einzug der Beiträge. Er führt das Mitgliederverzeichnis. An der ordentlichen HV legt der Kassier Rechenschaft über Einnahmen, Ausgaben und Vermögensstand ab. Der Kassier hat dem Vorstand den Rechnungsabschluss anlässlich der letzten Sitzung vor der ordentlichen HV vorzulegen. Er unterbreitet der Versammlung das - zusammen mit dem Vorstand erarbeitete - Budget für das nächste Vereinsjahr. Wie der Sekretär, führt der Kassier zusammen mit dem Präsidenten die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein. Für den Finanzverkehr führt der Kassier Einzelunterschrift. Hegeobmann Art. 38 Der Hegeobmann leitet die Hegeversammlungen. Er ist verantwortlich für eine zweckgemässe Durchführung der Hegemassnahmen, verwaltet das Hegemagazin und ist für dessen Unterhalt sowie Sicherheit zuständig. Er ist verantwortlich für die Ausbildung der Jungjäger im Hegewesen. Jagdhundeobmann Art. 39 Der Jaghundeobmann ist verantwortlich für die Durchführung von Kursen für Hunde und Hundeführer. Insbesondere obliegt ihm die Vorbereitung der Hunde für die kantonalen Gehorsams-, Schweiss-, Schleppenund Apportierprüfungen. Er meldet geeignete Hunde zur Prüfung an und führt ein Verzeichnis der so geprüften Hunde im Vereinsgebiet. Er ist verantwortlich für die Ausbildung der Jungjäger im Jagdhundewesen. Jagdhunde- obmann- Stellvertreter Jagdschiessobmann Art. 40 Der Jaghundeobmann-Stellvertreter unterstützt den Jagdhundeobmann und übernimmt bei dessen Abwesenheit dessen Funktion. Art. 4 Der Jagdschiessobmann organisiert regelmässige Schiessübungen. Er verwaltet und ist verantwortlich für den Unterhalt und die Unterbringung der Wurfmaschinen, Wurf- und Rollziele und Schrotpatronen des Vereins. Zudem ist er verantwortlich für die Schiessausbildung der Vereinsmitglieder, aber insbesondere auch für die Ausbildung der Jungjäger im Jagdschiesswesen. Seite

12 Jagdschiessob- mann- Stellvertreter Art. 4 Der Jagschiessobmann-Stellvertreter unterstützt den Jagdschiessobmann und übernimmt bei dessen Abwesenheit dessen Funktion. Jagdhornbläserobmann Art. 43 Der Jagdhornbläserobmann leitet die Jagdhornbläsergruppe in technischer und administrativer Hinsicht. Beisitzer und Medien- / Informationsverantwortlicher Art. 44 Der Beisitzer und Medien- / Informationsverantwortliche ist für die medienmässigen Auftritte des Vereins verantwortlich und vertritt und unterstützt bei Bedarf die übrigen Vorstandsmitglieder bei der Ausübung ihrer Ämter. Rechnungsrevisoren Art. 45 Die beiden Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung zu überprüfen, der Hauptversammlung schriftlich darüber zu berichten und Antrag zu stellen. VI. Schluss- und Übergangsbestimmungen Gesetz Art. 46 Soweit in den vorliegenden nichts anderes enthalten ist, kommen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung, insbesondere Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Aushändigung der Art. 47 Die sind nach deren Inkrafttreten jedem Mitglied zuzustellen und jedem Neumitglied beim Eintritt in den Verein auszuhändigen. Änderung der Art. 48 Eine Änderung der vorliegenden kann nur an einer Vereinsversammlung mit einer Mehrheit von /3 der anwesenden Stimmberechtigten rechtsgültig vorgenommen werden. Seite

13 Vereins- Auflösung Art. 49 Für die Auflösung des Vereins ist eine /3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Wird die Auflösung des Vereins beschlossen, beschliesst die Auflösungs-Versammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens. Inkrafttreten Art. 50 Diese treten mit der Genehmigung durch den Berner Jägerverband in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser gelten die des Jagdund Wildschutzvereins Amt Seftigen vom 4. Januar 00 und alle Vereinsbeschlüsse, welche mit den vorliegenden im Widerspruch stehen, als aufgehoben. Diese wurden an der Hauptversammlung am 5. Februar 06 beschlossen. Belp, 5. Februar 06 Jagdverein Gürbetal Der Präsident Der Sekretär Peter Knab Urs Grünig Genehmigung durch den Berner Jägerverband Die vorliegenden des Jagdvereins Gürbetal wurden geprüft und genehmigt. Sie stehen nicht im Widerspruch zu den des Berner Jägerverbandes. Jegenstorf, 3. März 06 Berner Jägerverband Der Präsident Die Geschäftsstellenleiterin Lorenz Hess Daniela Jost Seite 3

14 VII. Stichwortverzeichnis Stichwort Artikel Abschluss Buchhaltung 8/c absolutes Mehr im. Wahlgang 30/3 Abstimmung geheime 6/ Allgemeines ff ältere inaktive Beitrag 0/ A-Mitglieder 9 A-Mitglieder Beitrag 7 Amtszeit Vorstand 3 Änderung Beschluss 8/t Änderung mit /3-Mehrheit der Anwesenden 48 Änderung Traktandenliste Frist für Antrag 7/ Anträge 7/+3 Anträge + Eingaben an DV BEJV 8/l Anträge an Hauptversammlung Frist 7/3 Anträge Änderung Traktandenliste 7/ Anträge von Vereinsmitgliedern an HV 8/m Antragsrecht Archiv, Protokoll und Geschäfte führen 33/b Aufgaben 3 Aufgaben Beisitzer und Medien-/Informationsverantwortlicher 44 Aufgaben Bläserobmann 43 Aufgaben Hegeobmann 38 Aufgaben Hundeobmann 39 Aufgaben Hundeobmann-Stellvertreter 40 Aufgaben Informations/Medienverantwortlicher und Beisitzer 44 Aufgaben Jagdhornbläserobmann 43 Aufgaben Jagdhundeobmann 39 Aufgaben Jagdhundeobmann-Stellvertreter 40 Aufgaben Jagdschiessobmann 4 Aufgaben Jagdschiessobmann-Stellvertreter 4 Aufgaben Kassier 37 Aufgaben Medien-/Informationsverantwortlicher und Beisitzer 44 Aufgaben Präsident 34 Aufgaben Rechnungsrevisoren 45 Aufgaben Revisoren 45 Aufgaben Schiessobmann 4 Aufgaben Schiessobmann-Stellvertreter 4 Aufgaben Sekretär 36 Aufgaben und Organisation Vorstand 33 Aufgaben Vizepräsident 35 Aufhebung bisheriger und Vereinsbeschlüsse 50/ Auflösung des Vereins Beschluss 8/u Auflösung Verein mit /3 Mehrheit aller Mitglieder 49/ Aufnahme in den Verein Aufnahme neuer Mitglieder 8/o Ausführen von Versammlungsbeschlüssen 33/d Ausgabenkompetenz ausserhalb des Budgets 33/g Aushändigung 47 Ausnahmen zur Pflicht der persönlichen Anwesenheit ausnahmsweise Behandlung Geschäfte an a.o. HV oder OV 8/ Ausschluss aus dem Verein 5 Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein 8/r Seite 4

15 Stichwort Artikel ausserordentliche Vereinsversammlung 4/ Austritt freiwillig 4 Beisitzer und Medien-/Informationsverantwortlicher 9k Beisitzer und Medien-/Informationsverantwortlicher Aufgaben 44 Beitrag A-Mitglieder 7 Beitrag B-Mitglieder 8 Beitrag C-Mitglieder 9 Beitrag Ehrenmitglieder 0 Beitrag Freimitglieder 0 Beitrag Gönner 9/ Beitrag inaktive 65jährige und ältere 0/ Beitrag Passivmitglieder 9/ Beitrag Vorstandsmitglieder Beitrag Wildhüter Berner Jägerverband Interessenwahrung der Mitglieder 3 h Berner Jägerverband Mitgliedschaft 7 Beschluss 50 Beschlussform 6 Besorgung Vereinsgeschäfte 33/e Bestehen zeitlich 4 Bestimmungen gesetzliche 46 Bläserobmann 9j Bläserobmann Aufgaben 43 B-Mitglieder 0 B-Mitglieder Beitrag 8 Brauchtum pflegen 3 e Buchhaltung Abschluss 8/c Budget Kenntnisnahme und Genehmigung 8/d C-Mitglieder C-Mitglieder Beitrag 9 Déchargeerteilung an Kassier und Vorstand 8/e Delegierte DV BEJV Ernennung 8/k DV BEJV Anträge + Eingaben 8/l Ehrenmitglieder Beitrag 0 Ehrenmitglieder Ernennung 8/p Einberufung Vereinsversammlungen 33/f einfaches Mehr im. Wahlgang 30/4 Erhaltung gesunder Wildbestand 3 b Erhaltung und Förderung der bernischen Patentjagd 3 Erhaltung und Förderung des Wildschutzes 3 Erlöschen der Mitgliedschaft 3 Ernennung Delegierte DV BEJV 8/k Fischerei Zusammenarbeit 3 f Freimitglieder Beitrag 0 Freimitglieder Ernennung 8/q Frist Anträge an Hauptversammlung 7/3 Frist Anträge Änderung Traktandenliste 7/ Frist Zustellung Traktandenliste 7/ Führen Geschäfte, Protokoll und Archiv 33/b geheime Abstimmung 6/ geheime Wahl 30/ Genehmigung Jahresberichte 8/b Genehmigung durch BEJV 50 Seite 5

16 Stichwort Artikel Gerichtsstand Geschäfte nicht traktandierte 6/4 Geschäfte, Protokoll und Archiv führen 33/b gesetzliche Bestimmungen 46 Gönner Beitrag 9/ Haftung 6 Hauptversammlung a.o. ausnahmsweise Behandlung Geschäfte 8/ Hauptversammlung Frist für Anträge 7/3 Hauptversammlung ordentliche 4/ Hauptversammlung Zuständigkeit 8 Hege organisieren 3 c Hegeobmann 9e Hegeobmann Aufgaben 38 Hundeobmann 9f Hundeobmann Aufgaben 39 Hundeobmann-Stellvertreter 9g Hundeobmann-Stellvertreter Aufgaben 40 Informations/Medienverantwortlicher und Beisitzer 9k Informations/Medienverantwortlicher und Beisitzer Aufgaben 44 Inkrafttreten der 50/ Interessen 3 Interessen der Jagd in der Gesellschaft 3 a Jagd interessierten Kreisen Zusammenarbeit 3 f Jagdhornbläserobmann 9j Jagdhornbläserobmann Aufgaben 43 Jagdhundeobmann 9f Jagdhundeobmann Aufgaben 39 Jagdhundeobmann-Stellvertreter 9g Jagdhundeobmann-Stellvertreter Aufgaben 40 Jagdhundewesen fördern 3 d Jagdschiessobmann 9h Jagdschiessobmann Aufgaben 4 Jagdschiessobmann-Stellvertreter 9i Jagdschiessobmann-Stellvertreter Aufgaben 4 Jahresberichte Genehmigung 8/b Jahresrechnung Kenntnisnahme + Genehmigung 8/c Jungjägerausbildung fördern 3 d Kameradschaft pflegen 3 e Kassier 9d Kassier Aufgaben 37 Landwirtschaft Zusammenarbeit 3 f Medien-/Informationsverantwortlicher und Beisitzer 9k Medien-/Informationsverantwortlicher und Beisitzer Aufgaben 44 Mitglieder Aufnahme neuer 8/o Mitglieder Ausschluss aus dem Verein 8/r Mitgliederbeitrag 6 ff Mitgliedsarten 8 Mitgliedschaft 7 ff Mitgliedschaft Erlöschen 3 Mitgliedschaft im Berner Jägerverband 7 Name nicht traktandierte Geschäfte 6/4 Öffentlichkeitsarbeit 3 g Seite 6

17 Stichwort Artikel ordentliche Hauptversammlung 4/ Organe des Vereins 4 ff Organisation und Aufgaben Vorstand 33 Orientierungsversammlung 4/3 Orientierungsversammlung ausnahmsweise Behandlung Geschäfte 8/ Passivmitglieder Beitrag 9/ persönliche Anwesenheit zur Aufnahme in den Verein Pflichten 3 Pflichten und Rechte ff Präsident 9a Präsident Aufgaben 34 Präsident Wahl 8/g Protokoll, Geschäfte und Archiv führen 33/b Rechnungsjahr 8/c Rechnungsrevisoren Aufgaben 45 Rechnungsrevisoren Wahl 8/j Rechte Rechte und Pflichten ff Revisoren Aufgaben 45 Schiessobmann 9h Schiessobmann Aufgaben 4 Schiessobmann-Stellvertreter 9i Schiessobmann-Stellvertreter Aufgaben 4 Schiesswesen fördern 3 d Schluss- und Übergangsbestimmungen 46 ff Sekretär 9c Sekretär Aufgaben 36 Sitz Aufhebung bisheriger 50/ Beschluss 50 Inkrafttreten 50/ änderung Beschluss 8/t änderung mit /3-Mehrheit der Anwesenden 48 aushändigung 47 Stauten Genehmigung durch BEJV 50 Stichentscheid des Vorsitzenden 6/3 Stichentscheid im Vorstand 33/ Stimme pro Wahlgang 30/5 Stimmenmehrheit einfache 6/ Stimmenzähler Wahl 8/a Stimmrecht Stimmrecht Ausübung 5 Tätigkeitsprogramme 8/s Traktandenliste 7/ Traktandenliste Zustellungsfrist 7/ Traktandenlisten-Änderung Frist Anträge 7/ Übergangs- und Schlussbestimmungen 46 ff Vereinsauflösung Beschluss 8/u Vereinsauflösung mit /3 Mehrheit aller Mitglieder 49/ Vereins-Auflösung Verwendung Vereinsvermögen 49/ Vereinsbeitrag 6 Vereinsbeitrag Festsetzung 8/f Vereinsbeschlüsse bisherige Aufhebung durch neue 50/ Seite 7

18 Stichwort Artikel Vereinsgeschäfte besorgen 33/e Vereinsjahr 5 Vereinsorgane 4 ff Vereinsorgane weitere Wahl 8/n Vereinsvermögen Verwendung bei Auflösung 49/ Vereinsversammlung ausserordentliche 4/ Vereinsversammlungen 4 Vereinsversammlungen einberufen 33/f Vereinsversammlungen vorbereiten 33/c Vereinsversammlungen Zuständigkeit 7/ Versammlungsbeschlüsse ausführen 33/d Vertretung Verein nach aussen 33/a Verwendung Vereinsvermögen bei Auflösung 49/ Vizepräsident 9b Vizepräsident Aufgaben 35 Vizepräsident Wahl 8/h Vorstand Amtszeit 3 Vorstand Aufgaben und Organisation 33 Vorstand Stichentscheid 33/ Vorstand Wählbarkeit 30/ Vorstand Zusammensetzung 9 Vorstandsmitglieder Beitrag Vorstandsmitglieder Wahl 8/i Wahl geheime 30/ Wahl Präsident 8/g Wahl Rechnungsrevisoren 8/j Wahl Vizepräsident 8/h Wahl Vorstandsmitglieder 8/i Wahl weiterer Vereinsorgane 8/n wählbar in den Vorstand 30/ Wahlen 30 Wahlgang. absolutes Mehr 30/3 Wahlgang. einfaches mehr 30/4 Wahlgang Stimme pro 30/5 Wahlrecht Ausübung 5 Wahlverfahren 30/+3 Waldwirtschaft Zusammenarbeit 3 f weidmännische Grundsätze 3 Wiederwahl 3 Wildhüter Beitrag Zusammensetzung Vorstand 9 Zuständigkeit Hauptversammlung 8 Zuständigkeit Vereinsversammlungen 7/ Zweck 3 Seite 8

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