Antwort: Der Sollwert der Schwankungsrückstellung ist sowohl in VRG I als auch in VRG II mit 15% gegenüber den Vorjahren unverändert.
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- Manuela Gerber
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1 Fragen der Interessensgemeinschaft Siemens Pensionskasse (IG SPK) an die Hauptversammlung der SPK am und schriftliche Zusammenfassung der Antworten Der Sollwert der Schwankungsrückstellung ist sowohl in VRG I als auch in VRG II mit 15% gegenüber den Vorjahren unverändert. Abhängig von der jeweiligen Schwankungsrückstellungsgruppe beträgt die Schwankungsrückstellung zum zwischen 0,56% und 5,73% des maßgeblichen Vermögens in der VRG I (siehe dazu auch Folien 15 und 16 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ 2010). In der VRG II, in welcher die Schwankungsrückstellung allerdings individuell geführt wird, beträgt diese zwischen 0,81% und 5,21% des maßgeblichen Vermögens. Aufgrund der derzeitigen Probleme der Kapitalmärkte (z.b. Schuldenkrisen in Europa und USA) ist wohl kaum damit zu rechnen, dass der o.a. Sollwert in absehbarer Zeit erreicht werden kann. Allfällige Veranlagungsergebnisse über dem Rechnungszinssatz sollten daher zu einem Aufbau der Schwankungsrückstellungen genutzt werden. 1
2 Hinsichtlich des Veranlagungsmanagements bzw. der Zusammensetzung des Veranlagungsausschusses hat es 2010 im Vergleich zu 2009 keine Änderungen gegeben. Die Aussage, dass beim Veranlagungsmanagement negative Erfahrunge n vorliegen bzw. die Performance der SPK weit unter dem Durchschnitt liegt, ist unter Berücksichtigung eines detaillierten Performancevergleichs des österreichischen Pensionskassenmarktes nicht zutreffend, insbesondere bei Beachtung des konkreten Veranlagu ngsrisikos. (siehe dazu auch Folie 51 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ 2010) Hier ist großteils auf die Ausführungen zur Frage 3) zu verweisen, insbesondere im Hinblick auf einen Performancevergleich mit dem österreichischen Pensionskassenmarkt. Festzuhalten ist auch, dass es sich beim Veranlagungsausschuss um einen echten Ausschuss des Aufsichtsrates der Siemens Pensionskasse AG gem. 92 (4) AktG handelt und somit nur Mitglieder des Aufsichtsrates der Siemens Pensionskasse AG 2
3 selbst in diesem Ausschuss Mitglieder sein können. Entsprechend der Geschäftsordnung des Veranlagungsausschusses des Aufsichtsrates der Siemens Pensionskasse AG bzw. unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Vorgaben der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist dieser Ausschuss darüber hinaus ebenso wie der Aufsichtsrat der Siemens Pensionskasse AG selbst paritätisch mit Mitgliedern des Grundkapitals bzw. Mitgliedern aus dem Kreis der Vertreter der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu besetzen. Die Zusammensetzung des Veranlagungsausschusses (Herr Arnulf Wolfram als Vorsitzender, Herr Friedrich Hagl als Stellvertreter, Herr Dr. Gerhard Walch und Herr Franz Schuh) ist der IG SPK bekannt. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass insbesondere mit Herrn Dr. Gerhard Walch ein langjähriger Pensionskassen- bzw. Veranlagungsexperte für Pensionskassen, welcher nicht aus dem Bereich des Siemens Konzerns selbst kommt, angehört. Herr Dr. Walch war viele Jahre lang Vorstandsmitglied der Philips Pensionskasse AG und ist nun, nach Integration der Philips Pensionskasse AG in die Valida Pension AG, im Rahmen dieser Pensionskasse für die Philips Veranlagungsund Risikogemeinschaft bzw. deren Veranlagung verantwortlich. Die zitierte Aussage aus dem Risikomanagementhandbuch der SPK bezieht sich darauf, dass es sich bei den von der SPK verwalteten Zusagen, grundsätzlich um betragsorientierte Pensionssysteme handelt, bei welchen es keine Verpflichtung zur Erbringung von Pensionsleistungen in einer bestimmten Höhe gibt. Siehe dazu Folie 43 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ 2010 Siehe dazu Folien 13 und 14 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ 2010 Durch den Verkauf der Innovest an die Macquarie Bank Limited ergibt sich mittel- bis langfristig sicher die Möglichkeit, von den Erfahrungen des international tätigen 3
4 Unternehmens bzw. von durch dieses angebotenen Produkten zu profitieren, insbesondere im Hinblick auf eine noch breitere Diversifikation des verwalteten Vermögens könnte das auch für SPK durchaus interessant sein. Diese Frage geht eigentlich in eine falsche Richtung, da die Fondsmanager der Einzelfonds, welche im Rahmen der Dachfonds der Siemens Pensionskasse AG gehalten werden, mit dem Assetmanagement bzw. mit den Vorgaben der Siemens Pensionskasse AG nichts zu tun haben. Das konkrete, hier relevante, Management liegt in Händen der Innovest Kapitalanlage AG bzw. des Aufsichtsrats und des Vorstands der Siemens Pensionskasse AG. Die von diesen Organen vorgegebenen bzw. definierten Ziele sind der IG SPK bekannt und wurden bereits mehrfach dargelegt. Die Bedeutung dieser Frage ist nicht verständlich, insbesondere ist auch der Begriff der mündelsicheren Anlage den Vorschriften von 25 PKG fremd. Die Möglichkeit bis zu maximal 70% in Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, Corporate Bonds, sonstige Beteiligungswertpapiere, Immobilien und sonstige Vermögenswerte zu investieren ist grundsätzlich nur von hypothetischer Bedeutung, da sich andere (und geringere) Höchstgrenzen durch die Anwendung des genehmigten Risikomanagementhandbuches ergeben. Allerdings ist es durchaus so, dass durch diese Begrenzung umgekehrt der Mindestanteil, der nicht in 25 Abs. 2 Z.4-6 genannten Wertpapiere und somit im Wesentlichen der Anteil an Staatsanleihen (30%) vorgegeben wird. Durch diese gesetzliche Vorgabe und die konkrete Zuordnung der Wertpapiere zu bestimmten Assetklassen wird insbesondere der weitere Ausbau von alternativen Investments durchaus eingeschränkt. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten wurde jedoch das Investment in diese alternativen Veranlagungskategorien im letzten Geschäftsjahr ausgebaut. Die Feststellung, Warum wurden keine Stop-Loss-Order getätigt? ist natürlich nicht richtig, da in der laufenden Vermögensverwaltung und insbesondere im Rahmen der taktischen Asset Allokation, immer wieder Stop-Loss-Orders getätigt werden, das trifft insbesondere für den Bereich des Währungsmanagements zu. 4
5 Sogenannte Small-Cap-Fonds sind derzeit im Portfolio der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften der Siemens Pensionskasse AG nicht enthalten. Die eingesetzten Aktienfonds sind All-Cap-Fonds, daher steht es den einzelnen Fondsmanagern offen, diese in Large-, Mid- oder Small-Caps zu veranlagen. Auch die für die Messung der Managerleistung verwendeten Indizes (Benchmark) enthalten alle Kategorien. Siehe dazu Folie 43 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ Zur Reaktion auf Kapitalmarktveränderungen und insbesondere auf Veränderungen der Akteinmärkte ist grundsätzlich kein Beschluss des Veranlagungsausschusses notwendig, da die taktischen Bandbreiten, welche durch den Veranlagungsausschuss selbst für die einzelnen Veranlagungskategorien vorgegeben werden, eine ausreichende Bandbreite zulassen. Insbesondere kann das Aktienexposure durch den Einsatz von Futures täglich geändert werden. Allerdings ist selbst durch diese Möglichkeit die taktische Asset Allokation tagesaktuell zu gestalten nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen von Aktieninvestments größere Verluste entstehen. Siehe dazu auch Folien 20 und 21 sowie 23 und 24 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ 2010 Siehe dazu auch Antworten auf die Fragen 3) und 4). Siehe dazu Folie 43 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ
6 Siehe dazu Folie 43 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ 2010 Die Vermögensverwaltungskosten der Siemens Pensionskasse AG, welche auch im geprüften Jahresabschluss bzw. im Rechenschaftsbericht enthalten und entsprechend beschrieben sind, sind jene Kosten, welche durch die Veranlagung des Vermögens der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften der Siemens Pensionskasse AG entstehen und von dieser in die Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zu verrechnen sind. Das können sowohl interne Kosten für das Veranlagungsmanagement (z.b. Personalkosten), als auch externe Kosten (Kosten des Dachfondsmanagements, Kosten des delegierten Risikomanagements, Bankspesen) sein. Nachdem die Ergebnisse von Einzelfonds, welche im Dachfonds enthalten sind, bereits netto in das Ergebnis bzw. den täglichen Rechenwert des Dachfonds eingehen, werden diese selbstverständlich nicht nochmals den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften verrechnet und nicht getrennt ausgewiesen. Siehe dazu Antwort auf Frage 19. 6
7 Auf Basis der vorhandenen Schwankungsrückstellungen bzw. der noch abzubauenden Fehlbeträge ist das Risiko einer Pensionskürzung in der Gruppe der Leistungsberechtigten mit Pensionsantritt vor wesentlich höher als in der Gruppe der Leistungsberechtigten mit Pensionsantritt ab Darauf wurde sowohl im Lagebericht des Vorstandes zum Jahresabschluss 2010, als auch vom Prüfaktuar im Rechenschaftsbericht der VRG I ausdrücklich hingewiesen. Eine Anfrage der Siemens Pensionskasse AG zur Möglichkeit der Verlängerung des Abbauzeitraumes für den Fehlbetrag aus der o.a. Rechnungsgrundlagenumstellung ist derzeit bei der FMA in Bearbeitung. Eine positive Entscheidung der FMA würde, abhängig von der Ausgestaltung des Abbauplans, das Risiko einer weiteren Pensionskürzung per in der Gruppe der Leistungsberechtigten mit Pensionsantritt vor gegenüber dem Status Quo entsprechend reduzieren. Siehe dazu auch Folien 12 bis 14 der Präsentation zur Hauptversammlung GJ 2010 In Abstimmung mit der Finanzmarktaufsicht wurde die angeführte Umstellung der Rechnungsgrundlagen per durchgeführt. Nachdem es sich hierbei um eine Geschäftsplanänderung handelt und Geschäftsplanänderungen gemäß 10 Abs. 2 Z. k der Satzung der Siemens Pensionskasse AG Geschäfte des Vorstandes sind, welche durch den Aufsichtsrat mit 2/3 Mehrheit zu genehmigen sind, liegt der Einreichung des Geschäftsplans bei der Finanzmarktaufsicht, ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates vom zugrunde. Die Rechnungsgrundlagen AVÖ 1999-P (PK) Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung Pagler & Pagler, Generationentafeln für Angestellte wurden auf Basis von durch die FMA genehmigten Geschäftsplänen aber erstmals erst per auch bei anderen Pensionskassen in Österreich eingeführt. Auch für Sozialkapitalberechnungen der Siemens AG Österreich per wurden diese neuen Rechnungsgrundlagen nicht angewendet. Entsprechend dem Gutachten der IPC International Pension & Compensation Consultants Ges.m.b.H. vom wurde die erstmalige Berechnung zum Stichtag durchgeführt. Am waren die angeführten Tafelwerke weder veröffentlicht noch zugänglich. 7
8 Den in der Siemens Pensionskasse AG verwalteten Pensionskassenzusagen liegen einerseits von den Betriebsvertragsparteien abgeschlossene Betriebsvereinbarungen bzw. Vereinbarungen gemäß Vertragsmuster sowie auf diesen aufbauende Pensionskassenverträge und, für die Ermittlung der Beiträge und Leistungen, die durch die Finanzmarktaufsicht genehmigten Geschäftspläne zugrunde. Auf Basis dieser vertraglichen und behördlichen Grundlagen, ist die Aussage Siemens hat also anscheinend ursprünglich in die Pensionskasse zu wenig eingezahlt sicher nicht korrekt. Siemens hat genau jene Beträge in die Pensionskasse eingezahlt, zu deren Zahlung sich die beitragleistenden Unternehmen, so unter anderem auch die Siemens AG Österreich, in den Betriebsvereinbarungen, Vereinbarungen gemäß Vertragsmuster und darauf aufbauenden Pensionskassenverträgen auch tatsächlich verpflichtet haben. Nachdem die dargestellte vermeintliche Fehlentwicklung auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen gar nicht besteht, kann auch hier durch die Siemens Pensionskasse AG nicht gegengesteuert werden. 8
9 Zitat aus einer Stellungnahme von DI Manfred Rapf zu dieser Frage: Der Prüfaktuar bestätigt mit seinem Bestätigungsvermerk, dass die gesetzlichen Bestimmungen und der Geschäftsplan eingehalten wurden. Zudem ist für die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen deren Qualität zu berücksichtigen. Generell ist bei beitragsorientierten Pensionszusagen - wie im Falle der Siemens Pensionskasse AG - eine Kürzung von Anwartschaften bzw. bereits liquiden Pensionen möglich, insoweit dem eine allenfalls vorhandene Mindestertragsgarantie nicht entgegensteht. Die Bestätigung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen steht daher nicht im Widerspruch zum o.a. Bestätigungsvermerk des Prüfaktuars. Siehe dazu Antwort auf Frage 24) Antworten zu Fragen 26-31: Hierbei handelt es sich um Fragen, welche entweder nicht direkt die Siemens Pensionskasse AG bzw. deren Veranlagungs- und Risikogemeinschaften betreffen oder um Fragen, welche Gegenstand eines bereits anhängigen Gerichtsverfahrens sind. Aus diesem Grund nehmen die Organe der Siemens Pensionskasse AG zu diesen Fragen keine Stellung. 9
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