HAPPY BIRTHDAY! EIN JAHR MINDESTLOHN DRAN BLEIBEN
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- Götz Michel
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1 Rheinland-Pfalz / Saarland HAPPY BIRTHDAY! EIN JAHR MINDESTLOHN DRAN BLEIBEN 1
2 HAPPY BIRTHDAY! EIN JAHR MINDESTLOHN DRAN BLEIBEN Eine Erfolgsgeschichte 3,6 Millionen Menschen, die vorher zum Teil deutlich weniger verdient haben, profitieren persönlich vom gesetzlichen Mindestlohn. Das ist einer der wichtigsten Erfolge der deutschen Gewerkschaften. Mit dem Mindestlohn ist für viele der unwürdige Zustand beendet worden, von ihrer Arbeit nicht leben zu können und zusätzliche staatliche Leistungen beantragen zu müssen. Ein Jahr Mindestlohn Seit einem Jahr gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2015 müssen alle Beschäftigten in Deutschland mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Fast zehn Jahre haben die Gewerkschaften dafür gekämpft. Nach dem ersten Jahr zeigt sich: Der Mindestlohn ist ein voller Erfolg! Massive Jobverluste in Deutschland? Fehlanzeige! Das Gegenteil ist eingetreten: Die Anzahl sozialversicherter Beschäftigungsverhältnisse ist seit Einführung des Mindestlohns gestiegen. Noch nie waren so viele Menschen in Arbeit wie heute mit einer Untergrenze der Entlohnung, die eine würdige Existenz sicherstellt. Ende Juni, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, gab es neue sozialversicherte Arbeitsverhältnisse. 2 Vom Mindestlohn profitieren vor allem Minijobber und Beschäftigte in der Nahrungsindustrie, der Gastronomie, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe und den persönlichen Dienstleistungen. Besonders viele Frauen profitieren von den neuen gesetzlichen Regelungen. Die Gerechtigkeit bei der Bezahlung steigt. Die große Mehrheit der Menschen unterstützt den Mindestlohn. 86 Prozent der Befragten einer DGB-Umfrage halten die Einführung des Gesetzes für richtig. Ein Schutz für alle! Der Mindestlohn ist ein solidarischer Schutz für alle, die hier abhängig beschäftigt sind. Er sichert allen, die in Deutschland arbeiten, ein Mindesteinkommen er gilt natürlich auch für Flüchtlinge und Migrant- Innen. Damit wird wirksam verhindert, dass Menschen gegeneinander ausgespielt werden. 3
3 DER MINDESTLOHN: MÄRCHEN UND WAHRHEIT 4 Der Mindestlohn kostet Jobs. Richtig dagegen ist: Diese Behauptung ist der größte Irrtum der Mindestlohnkritiker. Das zeigt ein Blick auf die Arbeitsmarktzahlen: Insgesamt gibt es im August 2015 in Deutschland Menschen mehr in sozialversicherter Beschäftigung als ein Jahr zuvor. Das bedeutet, sie verdienen mehr als 450 Euro monatlich und zahlen gemeinsam mit den Arbeitgebern in die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein. Gesunken ist die Zahl der Minijobber, also derer, die so wenig verdienen, dass sie nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Im August 2015 gab es in Deutschland weniger Minijobber als im August Ein großer Teil der ehemaligen Minijobber hat heute sozialversicherte Stellen. Mehr sozialversicherte Beschäftigung gibt es besonders in Berufen, die bisher schlecht bezahlt wurden. Im September 2015 waren das in Rheinland-Pfalz und dem Saarland im Vergleich zum Vorjahr folgende Zuwächse: Branche Stellenzuwachs Rheinland-Pfalz % Stellenzuwachs Saarland % Gastgewerbe , ,3 Immobilien Dienstleistungen, etwa Bewachungs- u. Reinigungsgewerbe Wirtschaftliche Dienstleistungen, etwa Callcenter , , , ,4 Verkehr und Lagerei , ,8 Handel , ,9 Auch Beschäftigte in Taxi-Gewerbe, Friseurhandwerk, Fleischwirtschaft und Spielhallen profitierten von dieser Entwicklung. Der Mindestlohn schadet der Wirtschaft. Quelle: Bundesagentur für Arbeit Richtig dagegen ist: Es gibt sie nicht, die Vielzahl von Firmen, die nach Einführung des Mindestlohns schließen mussten. Nur einzelne Unternehmen, die ihren Beschäftigten in der Vergangenheit Dumping- Löhne zahlten, tragen sich nicht mehr. Selten haben die Verbraucher mehr Geld ausgegeben als im Herbst Das liegt nicht nur an der guten Wirtschaftslage. Der Mindestlohn spült den kleinen Leuten mehr Geld in die Taschen, so dass sie mehr ausgeben können und Unternehmen mehr verkaufen. Die Wirtschaftsforscher bestätigen, dass die Nachfrage durch den Mindestlohn gestiegen ist. 5
4 Der Mindestlohn mit seinen Aufzeichnungspflichten ist ein Bürokratiemonster. DER MINDESTLOHN: HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Richtig dagegen ist: Es gibt keine neue Bürokratie: Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit von den Arbeitgebern aufgezeichnet werden. Es reicht, wenn Beschäftigte selbst ihre Arbeitszeiten aufschreiben. Der Vorgesetzte muss dann nur noch unterschreiben. Die Aufzeichnungspflicht ist nötig, damit Beschäftigte wirklich für jede Stunde, die sie arbeiten, mindestens 8,50 Euro Lohn erhalten. Habe ich auch im Urlaub Anspruch auf den Mindestlohn? Ja. Übrigens auch an Feiertagen und bei Krankheit. Welche Personen sind noch vom Mindestlohn ausgenommen? Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Der Mindestlohn gilt auch nicht für Auszubildende, junge Leute in Einstiegsqualifizierungen oder Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums. Der Mindestlohn muss für Flüchtlinge ausgesetzt oder abgesenkt werden. Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Arbeitsverwaltung gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit das Recht auf einen Mindestlohn. Richtig dagegen ist: Der Mindestlohn soll allen Beschäftigten in Deutschland ermöglichen, genug Geld für ihr Leben zu verdienen egal, woher sie kommen. Ausnahmen würden gegen das Grundgesetz verstoßen. Danach darf niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden. Der Gesetzgeber hat außerdem eine Ausnahme für ZeitungszustellerInnen festgelegt. Der DGB will faire Arbeit auch für Asylsuchende. Je mehr Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt kommen, die ihre Rechte noch nicht gut kennen, umso nötiger sind aber Kontrollen, die den Mindestlohn für alle garantieren. 6 7
5 Welche Zuschläge und Sonderleistungen dürfen auf den Mindestlohn angerechnet werden? Folgende Zuschläge und Leistungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden: Zuschläge für besondere Arbeitszeiten (Sonntags-, Nacht- oder Schichtzuschläge) Zuschläge für besondere Arbeitsanforderungen (z. B. Schmutz- oder Gefahrenzulagen) Akkord- und Qualitätsprämien Vermögenswirksame Leistungen Aufwandsentschädigungen Trinkgelder Urlaubsgeld Wird der Mindestlohn angepasst? Natürlich muss der Mindestlohn regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Andernfalls wäre er jedes Jahr weniger wert, denn auch die Preise steigen. Die Mindestlohnkommission (Gewerkschaften und Arbeitgeber) schlägt gemäß Gesetz bis zum 30. Juni 2016 vor, welcher Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 gelten soll. Die Kommission orientiert sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne in den beiden vorangegangenen Jahren. Da die Tarife gestiegen sind, wird auch der Mindestlohn steigen. Folgende Zuschläge und Leistungen dürfen angerechnet werden: Grundgehalt Einmalzahlungen Zulagen, wenn sie an keine gesonderte Leistung gebunden sind Wenn es Ärger gibt, hilft die Gewerkschaft. 8 9
6 DER MINDESTLOHN: FORDERUNGEN DER GEWERKSCHAFTEN Der Mindestlohn zeigt bereits Wirkung. Doch noch immer gibt es schwarze Schafe unter den Unternehmern, die ihren Beschäftigten weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Damit alle Beschäftigten den Mindestlohn erhalten, fordert der DGB: Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes auf das Bäckerei- und Fleischerhandwerk sowie den Einzelhandel, um dort bessere Kontrollen zu gewährleisten. Beweislast umkehren: Künftig sollen Arbeitgeber belegen, wie viele Stunden ihre Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. Mehr Kontrolleure bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und beim Prüfdienst der Rentenversicherung. Schutz für Beschäftigte, die Mindestlohn-Verstöße ihres Arbeitgebers den Behörden melden. Damit Betroffene nicht einzeln vor Gericht klagen müssen, sondern die Gewerkschaft das für sie tun kann, brauchen wir ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften. Bis drei Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kann der Mindestlohn noch eingeklagt werden. Dabei helfen die Gewerkschaften und bezahlen ihren Mitgliedern den Rechtsschutz. 10 Beitrittserklärung in eine Gewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel ein Prozent des Bruttoeinkommens. Stark vergünstigte Beiträge gibt es für Studierende, Arbeitslose und Rentner. Weitere Infos unter: Name Straße PLZ/Wohnort Nationalität Telefon Beruf Ort der Beschäftigung Vorname Hausnummer Geburtsdatum Geschlecht Beschäftigung bei Branche/Wirtschaftszweig Beruflicher Status Arbeiter/in Angestellte/r Beamtin/Beamter Auszubildende/r Student/in Sonstiges Monatl. Bruttoeinkommen (zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages) Geldinstitut Konto-Nr. / IBAN Datum (Bankleitzahl) Unterschrift Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederbestandsverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang auch durch Datenträgeraustausch mit Hilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt werden können. Hinweis: Die in obigem Formular gemachten Angaben berechtigen die zuständige Gewerkschaft, diese Daten zur Erledigung der im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben (Mitgliederbestandsverwaltung, Mitgliederinformation sowie Beitragseinzug) im erforderlichen Umfang elektronisch zu verarbeiten. Die Datenweitergabe an die zuständige Gewerkschaft erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und erfolgt in einem verschlüsselten Verfahren. 11 Bitte ausfüllen, unterschreiben und an den DGB-Bundesvorstand, Henriette-Herz-Platz 2, Berlin senden oder faxen an
7 Werde Mitglied einer Gewerkschaft: Weitere Infos zum Mindestlohn: Impressum Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Kaiserstraße 26-30, Mainz rheinland-pfalz@dgb.de V.i.S.d.P.: Dietmar Muscheid Redaktion: Kai Partenheimer, Henning Henn Gestaltung und Druck: PrintNetwork pn / ASTOV Vertriebsges. mbh Stand: Dezember
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