O8:5O. Was der Mindestlohn für Vereine bedeutet. Ein Ratgeber mit konkreten Handlungsempfehlungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "O8:5O. Was der Mindestlohn für Vereine bedeutet. Ein Ratgeber mit konkreten Handlungsempfehlungen"

Transkript

1 O8:5O EURO CENT EURO CENT Was der Mindestlohn für Vereine bedeutet Ein Ratgeber mit konkreten Handlungsempfehlungen Stand: Autor: Fabian Kuntze Ein Ratgeber der Deutschen Anwaltshotline

2 Was der Mindestlohn für Vereine bedeutet Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro erhalten muss. Ausgenommen hierbei sind Jugendliche unter 18 Jahre und Auszubildende. Da eine Ausbildung oft schlechter vergütet wird, will man mit der Altersgrenze dafür sorgen, dass junge Menschen sich für eine Ausbildung entscheiden und nicht für einen schnellen Job. Auch für Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildung, Schule und Studium gibt es aktuell keinen Mindestlohn. Befürworter begrüßen den Mindestlohn als Mittel gegen Lohn-Dumping, Kritiker sehen in ihm eine Gefahr für den Arbeitsmarkt. Doch was bedeutet das Mindestlohngesetz, kurz MiLoG, konkret für Vereine? In vielen Vereinen herrscht seit Anfang des Jahres Unsicherheit, wie die einzelnen Arbeitsplätze nun zu vergüten sind. Da ein Verein unterschiedliche Arten von Mitarbeitern beschäftigt, ist dies oft auch nicht auf einen Blick zu ersehen. Grundsätzlich gilt aber die Faustregel: Ist die Arbeitsstelle sozialversicherungspflichtig oder handelt es sich um einen Minijob, muss der Mindestlohn gezahlt werden. Ehrenamt Zunächst ist für den Verein wichtig, ob ein Mitarbeiter ehrenamtlich tätig ist, oder nicht. Was genau Ehrenamt bedeutet, ist im MiLoG jedoch nicht festgelegt. Zusammengefasst lässt sich aber sagen, dass man eine Tätigkeit, die das Gemeinwohl zum Ziel hat und nicht aus finanziellem Interesse heraus ausgeübt wird, als ehrenamtlich bezeichnen kann. Ehrenamtlich Tätige haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Das gilt jedoch nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze. Denn auch das Ehrenamt darf vergütet werden. Allerdings nur mit einem Betrag von maximal 720 Euro im Jahr. Überschreitet ein Arbeiter diese Grenze, hat er Anspruch auf den Mindestlohn. 2

3 Übungsleiter Auch Übungsleitern steht kein Mindestlohn zu. Man geht hierbei von einer freiwilligen, dem Vereinszweck fördernden Tätigkeit aus, die nicht als Lebensgrundlage dienen soll. Allerdings existiert auch hier eine Einkommensgrenze. Der Freibetrag für Übungsleiter beträgt aktuell Euro im Jahr, also 200 Euro im Monat. Alles, was darüber hinaus geht, muss mit Mindestlohn vergütet werden. Problematisch wird diese Rechnung aber, wenn der Übungsleiter pauschal im Monat bezahlt wird, ohne eine fest ausgemachte Anzahl von Arbeitsstunden. Da der Verein hierbei entweder den Stundenlohn erhöhen, oder aber die Stundenanzahl reduzieren muss. Vertragsamateure Den Vertragsamateur unterscheidet vom Profisportler einzig und allein das Gehalt. Bei einem Vertragsamateur reicht dieser Betrag allerdings nicht, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Zwar gelten Vertragsamateure als Minijobber, doch unterstellt der Gesetzgeber, dass es sich hierbei nicht um den Hauptverdienst des Sportlers handelt. Der Vertrag mit einem Vertragsamateur beschließt also nicht ein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern dient vielmehr dazu, den Spieler an den Verein zu binden. Amateursportler Einem Freizeitsportler steht keine gesetzlichen Vergütung für eventuelle Trainings- oder Spielzeiten zu, da sie diese Tätigkeit nicht aus wirtschaftlichem Interesse ausüben. Höchstens eine Aufwandsentschädigung von max. 175 Euro im Monat kann auf freiwilliger Basis geleistet werden, ist gesetzlich aber nicht verpflichtend. Diese Zahlung ist aber vom Ehrenamts- oder Übungsleiterfreibetrag abzugrenzen. 3

4 Praktikanten Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Studium und Ausbildung gelten als Ausnahme. Auch wenn das Praktikum kürzer als 3 Monate dauert, muss kein Mindestlohn bezahlt werden. Besteht allerdings eine längere Beschäftigung, oder ist das Praktikum von Schule und Studium unabhängig, so gilt der Mindestlohn. Minijobs Sogenannte Minijobs auf 450-Euro-Basis unterstehen dem Mindestlohngesetz. Allerdings ist der Betrag von höchstens 450 Euro für eine solche Stelle verpflichtend. Alles, was darüber liegt, ist nicht mehr als Minijob zu behandeln. In diesem Fall sollten von Vereinsseite einvernehmlich die Arbeitszeiten angepasst werden. Hierbei kann aber eine kleine Faustregel helfen: Mehr als 52 Arbeitsstunden im Monat überschreiten bei Mindestlohn die 450-Euro Grenze. Vereinsvorstände Ein Urteil des Bundessozialgerichts behandelt Vorstandsmitglieder als abhängig Beschäftigte, da der Vorstand an die Weisungen einer Mitgliederversammlung gebunden ist. Trifft sich der Vorstand wöchentlich um die Belange des Vereins zu besprechen, so darf eine Aufwandsentschädigung von 160 Euro bezahlt werden. Ansonsten gelten für den Vereinsvorstand die selben Regelungen wie für Ehrenamtliche. Also 720 Euro Freibetrag im Jahr, das entspricht 60 Euro im Monat. 4

5 Strafen Für Vereine, wie auch für andere Arbeitgeber, ist der Mindestlohn bei gerechtfertigtem Anspruch verpflichtend. Kommt ein Verein diesen Regelungen nicht nach, drohen Geldstrafen von bis zu Euro. Zusätzlich kann dem Verein ebenfalls die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern kann es zu Beitragsnachzahlungen kommen, da diese immer von mindestens 8,50 Euro in der Stunde ausgehen. Wie der Verein handeln sollte Laut Gesetz muss der Verein einmal wöchentlich aufschreiben, welches Mitglied welche Arbeiten zu welchen Zeiten verrichtet hat. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Auch Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall sollten beachtet werden. Arbeitsverhältnisse sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden, um stets einen Überblick zu behalten und im Problemfall Beweismaterial vorlegen zu können. Bei pauschal bezahlten Minijobs ohne festgehaltene Stundenzahl geht der Gesetzgeber von 10 Stunden in der Woche aus. Daher sollte man bei solchen Arbeitsverhältnissen ebenfalls stets genau Buch führen. Der Verein sollte gegebenenfalls auch seine Satzung auf zu zahlende Vergütungen für Ehrenamtliche und Übungsleiter überprüfen. Auch sollte der ehrenamtlich Tätige bestätigen, bei keinem anderen Verein steuerfrei Einkünfte zu erzielen. Auch Aufwandsentschädigungen sollten genau schriftlich festgehalten werden. Fazit Der Mindestlohn verändert den deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig. Festzuhalten ist, dass auch Vereine von diesen Veränderungen betroffen sein werden. Die Mitarbeiterstruktur muss neu überblickt und gegebenenfalls angepasst werden. Allerdings sollten Vereine man mit diesen Tipps auf der sicheren Seite sein und Probleme vermeiden können, bevor sie entstehen. 5

6 Impressum Herausgeber: Deutsche Anwaltshotline AG Am Plärrer Nürnberg redaktion@deutsche-anwaltshotline.de Autor: Fabian Kuntze Bildnachweise: Titelseite: Foto oben: joruba / istockphoto.com, Foto unten: reeel / fotolia.com, Seite 2: Foto: jd-photodesign / fotolia.com Seite 3: Foto: yanlev / fotolia.com Seite 4: Foto oben: hin255 / fotolia.com Foto unten: arahan / fotolia.com Seite 5: Foto: by-studio / fotolia.com 6

Besonderheiten bestimmter Beschäftigungsverhältnisse Zweifelsfragen rund ums Ehrenamt Sonderfall Sportverein

Besonderheiten bestimmter Beschäftigungsverhältnisse Zweifelsfragen rund ums Ehrenamt Sonderfall Sportverein Mandanten-Info Mindestlohn bei gemeinnützigen Organisationen Mindestlohn bei gemeinnützigen Organisationen Besonderheiten bestimmter Beschäftigungsverhältnisse Zweifelsfragen rund ums Ehrenamt Sonderfall

Mehr

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale # Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn)

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale # Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn) Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale # Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn) Übungsleiterfreibetrag 2.400 jährlich Pädagogisch ausgerichtete Tätigkeit Nebenberuflich

Mehr

Arbeitshilfe für den Vereinsvorstand: Check-Liste für die Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern im Verein

Arbeitshilfe für den Vereinsvorstand: Check-Liste für die Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern im Verein Stefan Wagner Arbeitshilfe für den Vereinsvorstand: Check-Liste für die Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern im Verein Copyright-Hinweis Diese Arbeitshilfe ist bis auf die amtlichen Gesetzestexte urheberrechtlich

Mehr

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat

Mehr

bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei

bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei Steuerfreiheit für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit 3 Nr. 26a ESTG bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei 25.04.2013 2007 bis 2012 = 500 Heinz Broy, Finanzamt Bitburg-Prüm Wer kann diese Pauschale vom

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! Sportkreis Regensburg im Bayerischen Landes-Sportverband Ehrenamts-Kongress 21.01.2017 1 Vergütung und Aufwandersatz im Ehrenamt Was haben die Sportvereine davon? 2 Aufwandsentschädigung:

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann

Mehr

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014) Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,

Mehr

Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018

Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018 Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018 Impulsvortrag zum Thema: Rechtliche Grundlagen im Ehrenamt Rechtsanwalt Kai Hildebrand Leonberger Straße 44 70199 Stuttgart www.anwalt-hildebrand.de

Mehr

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Stand: 03.07.2017 1. Kundengruppen

Mehr

70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen

70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das

Mehr

Studierende. Eckpunkte für die betriebliche Gestaltung von Praktika

Studierende. Eckpunkte für die betriebliche Gestaltung von Praktika Eckpunkte für die betriebliche Gestaltung von Praktika Gliederung Ziele des Praktikums Rechtliche Einordnung Pflichtpraktika Freiwillige Praktika Leitfaden für ein faires Praktikum Ziele des Praktikums

Mehr

Mindestlohn und Brauchtum

Mindestlohn und Brauchtum Mindestlohn und Brauchtum von Rechtsanwalt Bernd Lohof Seit dem 1.1.2015 haben Arbeitnehmer bekanntlich einen Anspruch auf einen Mindestlohn von derzeit (seit 1.1.17) 8,84. Betroffen sind - von wenigen

Mehr

Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz www.vibss.de Das Mindestlohngesetz Das Mindestlohngesetz startet zum 1. Januar 2015 Auswirkungen auf Sportvereine und Sportverbände Bereits der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode des Deutschen

Mehr

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze betreffend Mindestlohn

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze betreffend Mindestlohn Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Wolfgang Prietzschk TELEFON 089 1261-1629 Frau Präsidentin des Bayerischen

Mehr

Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf

Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik

Mehr

Alles rund ums Praktikum

Alles rund ums Praktikum Herzlich willkommen! Alles rund ums Praktikum Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Definition Anspruch und Wirklichkeit Vier Praktikumssituationen Einschätzungen des DGB

Mehr

NÜRNBERGER Minijob-DirektRente Konzept zum Mindestlohn 2017

NÜRNBERGER Minijob-DirektRente Konzept zum Mindestlohn 2017 Konzept zum Mindestlohn 2017 Was bedeutet der gesetzliche Mindestlohn für mich? Minijob Bisher: Seit 01.01.2017: Löhne oft unter dem Mindestlohn Mindestlohn 8,84 EUR Arbeitszeit bis zur 450 EUR-Grenze

Mehr

DER GESETZLICHE MINDESTLOHN

DER GESETZLICHE MINDESTLOHN DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Allgemeines Seit dem 1. Januar 2015 gilt abgesehen von den im Gesetz genannten Ausnahmen (siehe unten) ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und Beschäftigte in alle

Mehr

Der Mindestlohn und seine Folgen für Vereine

Der Mindestlohn und seine Folgen für Vereine LSVS Vereinsberatung Informationsblatt Erstveröffentlichung: 19.12.2014 - Letzte Änderung: 27.02.2015 NR. 4 Was haben Verantwortliche im Verein nun zu tun? Mit dem im August 2014 beschlossenen Gesetz zur

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger

Mehr

Mindestlohn das gilt es zu beachten!

Mindestlohn das gilt es zu beachten! Mindestlohn das gilt es zu beachten! Mit der Jahreswende wurde der Mindestlohn von 8,50 die Stunde eingeführt. Dies bringt viele Fragen und Konsequenzen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit sich.

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs

Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 1 Aufbau und Organisation des DGB 2 Was ist die DGB-Jugend? 3 Was ist ein Pflichtpraktikum?

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Welche Vergütungsbestandteile

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50

Mehr

Vergütung in NPOs Ansprüche, Mindestlohn und Entgelttransparenz. Webinar

Vergütung in NPOs Ansprüche, Mindestlohn und Entgelttransparenz. Webinar Ansprüche, Mindestlohn und Entgelttransparenz Webinar 03.05.2018 BENJAMIN PFAFFENBERGER Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz, Sozialversicherungsrecht WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4 Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung

Mehr

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4 Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Mindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel

Mindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie

Mehr

Praktika: BAföG, Sozialversicherungen, Mindestlohn

Praktika: BAföG, Sozialversicherungen, Mindestlohn Praktika: BAföG, Sozialversicherungen, Mindestlohn Welche Auswirkungen hat ein Praktikum auf meinen BAföG-Anspruch? Muss ich mich dann selbst sozialversichern? Bekomme ich den Mindestlohn? 1 Die Antworten

Mehr

Mindestlohn (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel

Mindestlohn (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 1 Mindestlohn 4.0 - (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: bundesweit Folie 3 Mindestlohn 4.0 - eine Übersicht

Mehr

Die Ehrenamtspauschale. nach 3 Nr. 26a EStG

Die Ehrenamtspauschale. nach 3 Nr. 26a EStG Die Ehrenamtspauschale nach 3 Nr. 26a EStG und ihre Anwendung im gemeinnützigen Verein Steuerberater Reinhard Take TAKE MARACKE & PARTNER www.take-maracke.de Allgemeines Während bis 2006 lediglich die

Mehr

Wissenswertes zum Mindestlohn

Wissenswertes zum Mindestlohn Wissenswertes zum Mindestlohn Langsam aber sicher wirft der gesetzliche Mindestlohn seine Schatten voraus. Im August 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet. Ab dem 1. Januar

Mehr

INFORMATIONEN FÜR S PRAKTIKUM

INFORMATIONEN FÜR S PRAKTIKUM INFORMATIONEN FÜR S PRAKTIKUM Ein Praktikum worauf kommt es an? Bei einem Praktikum sammeln Sie schon während des Studiums oder einer beruflichen bzw. schulischen Ausbildung erste praktische Erfahrungen

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Einzelfragen zum rechtlichen Rahmen für freiwillige Praktika

Einzelfragen zum rechtlichen Rahmen für freiwillige Praktika Einzelfragen zum rechtlichen Rahmen für freiwillige Praktika 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum rechtlichen Rahmen für freiwillige Praktika Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13. September

Mehr

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Ehrenamtspauschale Seite 2 Folie 2 Angemessene Tätigkeitsvergütungen Nicht schädlich sind reine Aufwandsentschädigungen ( Porto, Telefon usw.), Reisekosten, Sitzungsgelder

Mehr

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3 Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung

Mehr

Für die Ehrenamtspauschale in Höhe von derzeit 720 EUR im Kalender ( 3 Nr. 26b EStG) ist die Steuerbefreiung an keine bestimmte Tätigkeit geknüpft.

Für die Ehrenamtspauschale in Höhe von derzeit 720 EUR im Kalender ( 3 Nr. 26b EStG) ist die Steuerbefreiung an keine bestimmte Tätigkeit geknüpft. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen ( Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ) Abgrenzung Ehrenamt, unselbstständige und selbstständige Beschäftigung Arbeits- und versicherungsrechtliche Problemstellungen

Mehr

CORNEA FRANZ RECHTSANWÄLTE

CORNEA FRANZ RECHTSANWÄLTE Willkommen! CORNEA FRANZ RECHTSANWÄLTE Wirtschaftsrecht Steuerrecht Gewerblicher Rechtsschutz RA Christian Semmler Darf der Flüchtling beschäftigt werden? Wie darf der Flüchtling beschäftigt werden? Gleichbehandlung

Mehr

Das Mindestlohngesetz ab 1.1.2015 Auswirkungen für die Vereins- und Verbandsarbeit

Das Mindestlohngesetz ab 1.1.2015 Auswirkungen für die Vereins- und Verbandsarbeit Das Mindestlohngesetz ab 1.1.2015 Auswirkungen für die Vereins- und Verbandsarbeit Quelle: Rechtstelegramm Führungsakademie des DOSB / FUNDSTELLE / QUELLE /// BGBl. I 1218 ff. Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn

Mehr

ÜBUNGSLEITER-FREIBETRAG UND EHRENAMTSPAUSCHALE MÖGLICHKEITEN, RISIKEN, HINWEISE

ÜBUNGSLEITER-FREIBETRAG UND EHRENAMTSPAUSCHALE MÖGLICHKEITEN, RISIKEN, HINWEISE ÜBUNGSLEITER-FREIBETRAG UND EHRENAMTSPAUSCHALE MÖGLICHKEITEN, RISIKEN, HINWEISE INHALTSÜBERSICHT Dipl.-Betriebswirtin (BA) Judith Miskys Steuerberaterin 1. Verein als Auftrag- oder Arbeitgeber 2. Alternativen

Mehr

AIRMAIL. Rechte, die Arbeitnehmern zum Thema Urlaubsanspruch zustehen. Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen

AIRMAIL. Rechte, die Arbeitnehmern zum Thema Urlaubsanspruch zustehen. Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen AIRMAIL Rechte, die Arbeitnehmern zum Thema Urlaubsanspruch zustehen Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen Stand: 25.03.2015 Autor: Engin Aydin; mit freundlicher Unterstützung von Rechtsanwältin Britta

Mehr

29. Hervestkonferenz. Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler

29. Hervestkonferenz. Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler 29. Hervestkonferenz Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Übungsleiterpauschale gem. 3 Nr. 26 EStG Ehrenamtspauschale gem. 3 Nr. 26 a EStG Aufwendungsersatz

Mehr

Q&A zum Praktikum & Praktikumsbericht

Q&A zum Praktikum & Praktikumsbericht Q&A zum Praktikum & Praktikumsbericht Liebe Studierende, mit diesem Informationsblatt sollen häufig auftretende Fragen zum Praktikum beantwortet werden. Im Teil 1 finden sie allgemeine Fragen zum Praktikum,

Mehr

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 Mindestlohn im Sportverein Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter 2009 Diplom-Kaufmann (FH) 2012 Steuerberater, eigene

Mehr

Mindestlohn in Deutschland

Mindestlohn in Deutschland Mindestlohn in Deutschland Informationen anzeigen für Beschäftigte aus: Ich komme aus Polen und arbeite in Deutschland. Gibt es einen Mindestlohn für mich? Ja. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland

Mehr

Mindestlohn in Deutschland

Mindestlohn in Deutschland Mindestlohn in Deutschland Informationen anzeigen für Beschäftigte aus: Ich komme aus Tschechien und arbeite in Deutschland. Gibt es einen Mindestlohn für mich? Ja. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland

Mehr

Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin

Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin Bezeichnungen wie!!! Achtung!!! Honorar, Werkvertrag, Aufwandsentschädigung,

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per  . Oberste Finanzbehörden der Länder POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder TEL FAX E-MAIL TELEX 886645 DATUM 25. November

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Arbeitsvertrag für SCHÜLER

Arbeitsvertrag für SCHÜLER Mustervertrag: Arbeitsvertrag für SCHÜLER Autor: Dr. Gerald Peter Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, BEITEN BURKHARDT, Rechtsanwaltsgesellschaft mbh IMMER AUF DER SICHEREN SEITE Von unserer Fachredaktion

Mehr

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

SGBII Sozialgesetzbuch II

SGBII Sozialgesetzbuch II SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de

Mehr

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis

Mehr

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in

Mehr

Mindestlohn auch im Verein?

Mindestlohn auch im Verein? Mindestlohn auch im Verein? ( Probleme des 22 Abs. 3 MiLoG) Bearbeitungsstand : 6.12.2014 Malte Jörg Uffeln Bürgermeister der Brüder-Grimm- Stadt Steinau an der Straße Magister der Verwaltungswissenschaften

Mehr

Steuerrecht für Schiedsrichter. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013

Steuerrecht für Schiedsrichter. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013 Steuerrecht für Schiedsrichter Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Abschluss der Ausbildung Steuerfachangestellter 2009 Abschluss zum

Mehr

business4school Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Schüler INFORMATION

business4school Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Schüler INFORMATION INFORMATION Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Schüler Göttingen, 20. Mai 2017 Der Arbeitgeberverband Mitte hat seine Mitglieder über die Beschäftigung von

Mehr

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Mehr

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH?

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH? GILT DER MINDESTLOHN AUCH FÜR MICH? - DIE WICHTIGSTEN FRA- GEN UND ANTWORTEN RUND UM DAS NEUE MINDESTLOHNGESETZ WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund

Mehr

NEUES VOM SERVICE FÜR SOZIALVEREINE - INFORMATIONEN, TIPPS UND LINKS - DEZEMBER 2016

NEUES VOM SERVICE FÜR SOZIALVEREINE - INFORMATIONEN, TIPPS UND LINKS - DEZEMBER 2016 NEUES VOM SERVICE FÜR SOZIALVEREINE - INFORMATIONEN, TIPPS UND LINKS - DEZEMBER 2016 In Eigener Sache Kurz vor den Feiertagen möchte ich den letzten Newsletter des Jahres nutzen, um Ihnen wunderbare freie

Mehr

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro

Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht I. Arbeitsvertragsgestaltung

Mehr

2 Steuerliche Förderung

2 Steuerliche Förderung TK Lexikon Steuern Ehrenamt 2 Steuerliche Förderung 2.1 Unterscheidung in Aufwandsentschädigungen für öffentliche und private Dienste HI2761998 HI2761999 Aus steuerlicher Sicht sind Ehrenämter danach zu

Mehr

MSW Düsseldorf, den 26. Mai 2015

MSW Düsseldorf, den 26. Mai 2015 MSW - 312 Düsseldorf, den 26. Mai 2015 Vermerk Anwendung des Mindestlohngesetzes für Praktika in der Fachschule für Sozialpädagogik I. Sachverhalt In der Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur

Mehr

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5. Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile

Mehr

Mindestlohn 2.0. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber. RA Dr. Uwe Schlegel

Mindestlohn 2.0. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber. RA Dr. Uwe Schlegel Folie 1 Mindestlohn 2.0 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3

Mehr

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg 10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg Geringfügige Beschäftigungen Was ist aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht durch Arbeitgeber zu beachten? Geringfügige

Mehr

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen So sieht es aus ohne Mindestlohn. 06.06.2014 2 Wie wird der Mindestlohn eingeführt? 06.06.2014 3 Den Mindestlohn soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns

Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden

Mehr

Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr

Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der

Mehr

BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS?

BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? 1 Die Dauer der Bildungskarenz Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate, die Höchstdauer ein Jahr. Wird die Bildungskarenz in Teilen

Mehr

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn

Mehr

Arbeitsrecht Und ich habe noch nicht gegoogelt!

Arbeitsrecht Und ich habe noch nicht gegoogelt! Arbeitsrecht 2017 Und ich habe noch nicht gegoogelt! Inhaltsübersicht 1. Urlaub, Urlaub, Urlaub 2. Was tun bei Minusstunden? 3. Vergütung von Raucherpausen? 4. Wann geht eine Kündigung zu? 5. Kann ein

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 !!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen

Mehr

Mindestmonatsbruttoentgelt von unter zu zahlen (gerechnet auf eine 40-Stunden-Woche) (vgl. Lembke, NZA

Mindestmonatsbruttoentgelt von unter zu zahlen (gerechnet auf eine 40-Stunden-Woche) (vgl. Lembke, NZA Zweifelsfragen zum MiLoG in der Vereins- und Verbandspraxis Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse stehen auch hier auf dem Prüfstand Ralf Wickert 1 2 Seit dem 1. 1. 2015 gilt ein Mindestlohn

Mehr

Die neue Ehrenamtspauschale und die steuerliche Praxis in Baden-Württemberg

Die neue Ehrenamtspauschale und die steuerliche Praxis in Baden-Württemberg 14. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Die neue Ehrenamtspauschale und die steuerliche Praxis in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

März 2017 Lohn & Personal

März 2017 Lohn & Personal März 2017 Lohn & Personal Sonderserie - Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland ist ab dem 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft getreten.

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

Leistungen an Mitglieder.

Leistungen an Mitglieder. Leistungen an Mitglieder Leistungen Ehrenamtspauschale Übungsleiterpauschale Aufwendungen für den Verein, für satzungsgemäße Ausgaben Aufmerksamkeiten, Annehmlichkeiten, Geschenke 18.01.2015 2 Leistungen

Mehr

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com Foto: goodluz - Fotolia.com Pflicht- Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen, 13. Oktober 2015 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet

Mehr