Arbeitsrecht Und ich habe noch nicht gegoogelt!
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- Ludo Gerstle
- vor 5 Jahren
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1 Arbeitsrecht 2017 Und ich habe noch nicht gegoogelt!
2 Inhaltsübersicht 1. Urlaub, Urlaub, Urlaub 2. Was tun bei Minusstunden? 3. Vergütung von Raucherpausen? 4. Wann geht eine Kündigung zu? 5. Kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben? 6. Alles klar beim Mindestlohn?
3 1. Urlaub, Urlaub, Urlaub
4 Urlaub, Urlaub, Urlaub A. Grundlegendes 1. Gesetzlicher Mindesturlaub = 4 Wochen/Jahr 2. Minijobber haben ebenfalls einen Anspruch auf 4 Wochen Urlaub jährlich B. Urlaubsabgeltung 1. Keine Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis!! 2. Urlaubsabgeltung nur im Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses
5 Urlaub, Urlaub, Urlaub C. Verfall von Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung 1. Grundsatz 1: Am Ende eines Jahres ist Schluss 2. Grundsatz 2: Verfall = kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung 3. Grundsatz 3: Übertragung bis max des Folgejahres a) Ausnahme 1: Der Dauerkranke (15-Monats- Rechtsprechung) b) Ausnahme 2: Vereinbarung zwischen AN und AG
6 Urlaub: Sonderfragen BAG, Urt. v AZR 725/13: Der AG kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen! BAG, Beschl. v AZR 196/16: Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs? BAG, Beschl. v AZR 541/15: Ist der AG verpflichtet, von sich aus (einseitig) und für den AN verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen?
7 2. Was tun bei Minusstunden?
8 Was tun bei Minusstunden? Grundsatz 1: Minusstunden sind häufig Folge ungleichmäßiger Arbeitszeiten infolge schwankenden Arbeitskräftebedarfs Grundsatz 2: Das Problem schwankender Nachfrage gehört in die Risikosphäre des Arbeitgebers der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auch dann bezahlen, wenn keine Arbeit da ist!!
9 Minusstunden Die aufgezeigte Risikoverteilung kann durch Arbeitsvertrag nur bedingt geändert werden Das Arbeitszeitkonto ist kein Allheilmittel Grundsätzlich möglich ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit durch entsprechende arbeitsvertragliche Absprachen, in Kombination mit einem ggf. auch kurzfristig änderbaren Dienstplan
10 Minusstunden - Praxistipp Arbeitszeitkorridor vereinbaren! Zu einem entsprechenden Formular siehe
11 3. Vergütung von Raucherpausen?
12 Vergütung von Raucherpausen? LAG Nürnberg, Urt. v Sa 132/15: Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit ihren Arbeitsplatz zum Rauchen verlassen durften, können nicht in allen Fällen darauf vertrauen, dass die von ihnen genommenen Raucherpausen auch in der Zukunft vergütet werden.
13 Raucherpausen (LAG Nürnberg) Arbeitnehmer können sich insbesondere dann nicht auf ein in der Vergangenheit durch den Arbeitgeber gezeigtes Verhalten verlassen, wenn der Arbeitgeber die genaue Häufigkeit und Dauer der Raucherpausen nicht gekannt hat Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer bereits seit vielen Jahren Pausen genommen hat, um zu rauchen, ohne sich im Zeiterfassungssystem abzumelden.
14 4. Wann geht eine Kündigung zu?
15 Zugang einer Kündigung BAG, Urt. v AZR 483/14:
16 Zugang einer Kündigung (Forts.)
17 5. Kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
18 Rückwirkende Krankschreibung Merksatz: Wird die Bescheinigung für eine längere Zeit als zwei Tage rückwirkend ausgestellt, kann der Arbeitgeber ihren Beweiswert mit Recht anzweifeln, es sei denn, es sprechen zusätzliche Umstände dafür, dass der Arzt verlässliche Kenntnis über die in der Vergangenheit liegende Krankheitsgeschichte des Patienten hat S. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v Sa 31/14
19 6. Alles klar beim Mindestlohn?
20 Erste Entscheidung des BAG zum MiLoG! BAG, Urt. v AZR 135/16: - Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. - Er erfüllt den Anspruch durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben.
21 Erste Entscheidung des BAG zum MiLoG (Forts.) Erfüllungswirkung fehlt nur Zahlungen, die der AG ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des AN erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen bei Nachtarbeit gilt: 8,84 EUR zzgl. Nachtarbeitszuschlag von i.d.r. 25% Grundsätzlich anders bzgl. Arbeit an Sonn- und Feiertagen!
22 Speziell: Weihnachtsgeld Fall 1: freiwillige Zahlung keine Anrechnung auf den Mindestlohn! Fall 2: Weihnachtsgeld als Treueprämie (wahrscheinlich) keine Anrechnung auf den Mindestlohn Fall 3: Zahlung als 13. Gehalt Anrechnung auf den Mindestlohn, ggf. aber Problem mit der Fälligkeit!
23 Vielen Dank! RA Dr. Uwe Schlegel 0163 / /
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