Mindestlohn (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel
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- Karin Fromm
- vor 6 Jahren
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1 Folie 1
2 Mindestlohn (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2
3 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: bundesweit Folie 3
4 Mindestlohn eine Übersicht 1. Mindestlohn ab Kritische Beschäftigtengruppen 3. Das Ganze in Zahlen / monatlich verstetigt gezahltes Mindestentgelt 4. Aufzeichnungs- bzw. Dokumentationspflichten / MiLoDokV 5. Arbeitszeit was ist das denn? 6. Sonderzahlungen & Co. 7. Wenn der Zoll 2x klingelt Folie 4
5 GANZ WICHTIG!!! Alle Angaben geben den Stand der rechtlichen Diskussion wieder Stets aktuelle Angaben erhalten Sie unter Folie 5
6 Punkt 1: Mindestlohn ab Folie 6
7 Mindestlohn Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR/Zeitstunde ab Ab ,84 EUR/Zeitstunde ACHTUNG: Ggf. Umstellung bestehender Verträge, v.a. mit Blick auf die 450 -Grenze! Zu vergüten ist Arbeitszeit, einschl. sog. Rüstzeiten (dazu nachfolgend mehr) Folie 7
8 Punkt 2: Kritische Beschäftigtengruppen Folie 8
9 Kritische Beschäftigtengruppen MiLoG betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer Erfasst werden auch Praktikanten, wenn nicht eine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt Für Familienangehörige, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, gibt es keine Ausnahme (ggf. anders: MiLoDokV!) Folie 9
10 Kritische Beschäftigtengruppen Orientierungspraktikum von mehr als 3 Monaten Mindestlohn von Anfang an? Praktikum eines bereits Ausgebildeten mit dem Ziel, eine konkrete Stelle zu übernehmen wahrscheinlich Anspruch auf Mindestlohn! Vertragsamateur-Fußballspieler Ehrenamtlich Tätige (Satzung?!) Leih-Arbeitnehmer Arbeitnehmer eine Werkunternehmers Folie 10
11 Punkt 3: Das Ganze in Zahlen Folie 11
12 Das Ganze in Zahlen 8,84 EUR je Stunde = 173,33 Stunden je Monat (40-Stunden-Woche) = 1.532,27 EUR brutto monatlich ACHTUNG: Die Arbeitsstunden variieren i.d.r. von Monat zu Monat! Sichere Lösung: 1.728,22 EUR brutto/mon. (Un-)sichere Lösung(?): Fiktives Arbeitszeitkonto Folie 12
13 Fiktives Arbeitszeitkonto (das Problem) Das Problem: 2 MiLoG - Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn 1. zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, 2. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Folie 13
14 Fiktives Arbeitszeitkonto (die Lösung?) Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 173,33 Stunden, ausgehend von einer Arbeitszeit von acht Stunden und einer _-Tage-Woche. (...) Folie 14
15 Fiktives Arbeitszeitkonto (die Lösung?) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und gesetzlich zulässig ist. (...) Folie 15
16 Fiktives Arbeitszeitkonto (die Lösung?) Der Arbeitnehmer ist nach entsprechender Anordnung des Arbeitgebers verpflichtet, die von ihm geleisteten Arbeitsstunden und Pausenzeiten unter Angabe des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes täglich separat aufzulisten und die von ihm einzeln gegengezeichneten Stundenzettel jeweils nach Abschluss einer Arbeitswoche, spätestens am ersten Tag der darauffolgenden Arbeitswoche, dem Arbeitgeber zu übergeben. (...) Folie 16
17 Fiktives Arbeitszeitkonto (die Lösung?) Mehr- und Überarbeit werden grundsätzlich nicht vergütet, sondern über ein Arbeitszeitkonto durch Freizeit ausgeglichen. Der Arbeitnehmer ist mit der Einrichtung eines solchen Arbeitszeitkontos einverstanden. Im Arbeitszeitkonto werden Überschreitungen der vereinbarten monatlichen Arbeitszeit als Plus- und Unterschreitungen als Minusstunden erfasst. Folie 17
18 Fiktives Arbeitszeitkonto (die Lösung?) Weist das Arbeitszeitkonto Minusstunden zu Lasten des Arbeitnehmers aus, stellt das negative Zeitguthaben einen Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar, welchen der Arbeitnehmer spätestens bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen hat. Folie 18
19 Fiktives Arbeitszeitkonto (die Lösung?) Dem Arbeitgeber ist es gestattet, bereits während des Arbeitsverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Grenzen eine Verrechnung von Minusstunden mit den im Arbeitszeitkonto erfassten Plusstunden vornehmen. Folie 19
20 Fiktives Arbeitszeitkonto (die Lösung?) Zeitguthaben des Arbeitnehmers sind innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung, spätestens im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vergüten. ( ) Folie 20
21 ACHTUNG, ACHTUNG, ACHTUNG Es müssen grundsätzlich alle Arbeitsverträge mindestlohnkonform ausgestaltet sein! Ggf. sind Änderungsvereinbarungen zu treffen Die Prüfer haben vier Kontrollmöglichkeiten: - Arbeitszeitdokumentation (dazu nachfolgend mehr) - (schriftliche) Arbeitsverträge - ggf. (elektronisch) erfasste Arbeitszeit - sonstige Datenerfassung (Kassenprotokoll u.ä.) Folie 21
22 Punkt 4: Aufzeichnungs- bzw. Dokumentationspflichten / MiLoDokV Folie 22
23 Aufzeichnungspflichten Für alle Minijobber, branchenunabhängig Für alle Branchen nach 2a SchwarzArbG Für alle Branchen nach AEntGG Eingeschränkt für bestimmte mobile Tätigkeiten nach MindestlohnaufzeichnungsVO (nur Dauer) Eingeschränkt nach MiLoDokV v Folie 23
24 Mobile Tätigkeiten (Voraussetzungen) 1. Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, 2. die keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und die sich 3. ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen Folie 24
25 MiLoDoKV Einkommensgrenze 1: mehr als 2.958,00 EUR brutto/mon. Einkommensgrenze 2: mehr als 2.000,00 EUR brutto/mon. Was ist mit Teilzeitbeschäftigten? Folie 25
26 MiLoDokV Welche Angehörigen müssen (nicht) aufzeichnen? - Ehegatten, - eingetragene Lebenspartner, - Kinder und - Eltern des Arbeitgebers Sonderfall: Angehörige von vertretungsberechtigten Organen u.ä. Folie 26
27 Aufzeichnungspflichten Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit Weitere Angaben sind ggf. nützlich (z. B. Angaben zu Urlaub und Krankheit, insbesondere beim Minijobber) Unterschrift vom Arbeitnehmer nicht vorgeschrieben, aber ggf. sinnvoll Vorsicht vor glatten Zahlen! Rüstzeiten berücksichtigt? / ArbZG beachtet? Folie 27
28 Punkt 5: Arbeitszeit was ist das denn? Folie 28
29 Arbeitszeit Problembereiche aus der Praxis Rüstzeiten allgemein (Vorbereitung des Arbeitsplatzes u.ä.) Umkleiden von Arbeits- und Dienstkleidung / Schutzkleidung Fahrtzeiten / Reisezeiten Sonderfall Bereitschaftszeiten / Rufbereitschaft Folie 29
30 Punkt 6: Sonderzahlungen & Co. Folie 30
31 BAG, Urt. v AZR 135/16 Im Einzelfall kann eine Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen in Betracht kommen Kernaussagen des BAG: 1. Anspruch auf Mindestlohn entsteht mit jeder geleisteten Arbeitsstunde 2. Arbeitnehmer muss geleisteten Arbeitsstunden schlüssig darstellen (Problem Überstunden!) 3. Mindestlohn = unbedingter Entgeltanspruch Folie 31
32 BAG, Urt. v Kernaussagen (Forts.) 4. MiLoG führt bei Unterschreitung des Mindestlohns zu einem Differenzanspruch 5. Erfüllung des Anspruchs auf Mindestlohn tritt ein, wenn die für den jeweiligen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Zahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit 8,50 bzw. 8,84 EUR ergibt Folie 32
33 Sonderzahlungen gar nicht so einfach Beispiel Zahlung aus Anlass des Weihnachtsfestes: - Freiwillige Sonderzahlung keine Anrechnung! - Verknüpfung mit Betriebstreue keine Anrechnung! Gehalt Zahlung kommt i.d.r. zu spät! Folie 33
34 Sonderzahlungen gar nicht so einfach (Forts.) Trinkgelder Kita-Zuschuss Erholungsbeihilfe Schmutz- und Gefahrenzulagen Altersvorsorge Folie 34
35 Punkt 7: Wenn der Zoll 2x klingelt Folie 35
36 Vorweg (Teil I) Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer die etwaige Vergütungsdifferenz Unternehmer, die andere Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, haften für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur Zahlung von Mindestlohn grundsätzlich wie ein Bürge (Beschränkung auf echte Subunternehmer ist umstr.!!) Folie 36
37 Vorweg (Teil II) Im Falle einer Ordnungswidrigkeit wird es teuer!! Formel: Zu geringes Entgelt x % (bei Vorsatz x 2) Ein Rechenbeispiel: EUR x % = EUR (bei Vorsatz EUR) Folie 37
38 Der Zoll interessiert sich für wirklich alles! Der Zoll prüft, die Rentenversicherung erstellt Kontrollmitteilungen Es wird gefragt! Es geht um - Arbeitsverträge, - die Vergütung, - die Arbeitszeit bzw. Aufzeichnung der Arbeitszeit(en), einschl. Pausenzeiten und - etwaig weitere Beschäftigungsverhältnisse Folie 38
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Uwe Schlegel Folie 39
40 Für Ihre Fragen RA Dr. Uwe Schlegel RA Dr. Stefan Müller-Thele RA Rüdiger Soltyszck, LL.M. RAin Jana Jocksch, LL.M. Eiler Str. 3 B Köln Tel.: / Fax: / Mail: uwe.schlegel@etl.de Internet: Folie 40
41 Folie 41
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