Der gesetzliche Mindestlohn
|
|
- Frida Braun
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der gesetzliche Mindestlohn Vortrag vor dem Handelsausschusses der IHK Lippe zu Detmold am Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold -
2 Das Wichtigste in Kürze gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 /h brutto ab dem tarifliche Ausnahmen nur für zwei Jahre zulässig bundesweite und uneingeschränkte, d.h. tariffeste Geltung ab dem Kontrolle durch Hauptzollämter
3 Mindestlohn Für wen? (persönlicher Anwendungsbereich) alle Arbeitnehmer nicht: (echte) freie Mitarbeiter Personen, die aufgrund von Werk- oder Dienstverträgen tätig werden Handelsvertreter schwierige und mitunter gefährliche Abgrenzung!
4 persönlicher Anwendungsbereich (2) Praktikanten erhalten Mindestlohn, wenn sie ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Praktikanten erhalten keinen Mindestlohn in folgenden Fällen: Pflichtpraktikum Orientierungspraktikum zur Berufsausbildung bis zur Dauer von drei Monaten
5 persönlicher Anwendungsbereich (3) Praktikanten erhalten keinen Mindestlohn in folgenden weiteren Fällen: berufs- oder hochschulbegleitendes Praktikum, wenn inhaltlicher Bezug zur Ausbildung nicht länger als drei Monate und kein vorhergehendes Praktikum bei demselben Ausbilder Einstiegsqualifizierung ( EQJ ) Berufsausbildungsvorbereitung
6 persönlicher Anwendungsbereich (4) Keinen Mindestlohn erhalten Kinder und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, im Ehrenamt tätige (auch FSJ und FÖJ) und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit.
7 persönlicher Anwendungsbereich (5) Keine Ausnahme vom Mindestlohn gilt für : geringfügig Beschäftigte ( Mini-Jobber ), Rentner und Saisonarbeiter. 450 EURO mtl. bei 8,50 EUR/h max. 52,94 h mtl.
8 Wann geht es los? 1. Januar 2015 bis : tarifliche Ausnahmen zulässig ab : flächendeckend 8,50 EURO/Stunde Zeitungszusteller: 2015: 75% (6,38 EURO) 2016: 85% (7,23 EURO)
9 Wer schuldet den Mindestlohn? Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland, wenn sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.
10 Was ist der Inhalt des Anspruchs? Stundenlohn von 8,50 EURO brutto 1.470,50 EURO brutto mtl. bei 173 Stunden mtl. keine Differenzierung nach West und Ost
11 Anrechnung anderer Vergütungsbestandteile (1) Regelung im Mindestlohngesetz fehlt trotz Diskussion hierüber in Gesetzgebungsverfahren Gesetzesbegründung: Rechtsprechung zum AEntG soll gelten EuGH und BAG: Anrechnung (also Berücksichtigung für die Einhaltung des Mindestlohns) kann erfolgen, wenn die Leistung des Arbeitgebers eine Entlohnung für die gewöhnliche Arbeitsleistung ist.
12 Anrechnung anderer Vergütungsbestandteile (2) Zulagen und Zuschläge: keine Berücksichtigung, wenn Zahlung bei besonderer Erschwernis der Arbeit; nicht berücksichtigt werden können daher Sonn- und Feiertagszuschläge Schichtzulagen Nachtzuschläge Überstundenzuschläge Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzuschläge jeglicher Art
13 Anrechnung anderer Vergütungsbestandteile (3) AT-Zulage auf den Stundenlohn ist anrechenbar Qualitäts- und Akkordprämien: keine Berücksichtigung
14 Anrechnung anderer Vergütungsbestandteile (4) Weihnachts- und Urlaubsgeld / 13. und 14. Gehalt: EuGH und BAG zum AEntG: nur dann anrechenbar, wenn es zum jeweiligen Fälligkeitstermin anteilig ausbezahlt wird Einmalzahlungen im Juni bzw. November sind damit nicht anrechnungsfähig. Betriebstreueprämien: keine Anrechnung Boni / Tantiemen / Provisionen: keine Anrechnung
15 Anrechnung anderer Vergütungsbestandteile (5) Sachleistungen (geldwerte Vorteile): keine Anrechnung vermögenswirksame Leistungen: keine Anrechnung Entgeltumwandlung ist möglich! (betr. Nettolohn!) Fazit: Andere Vergütungsbestandteile sind i.d.r. nicht anrechenbar.
16 Bemessungszeitraum Mindestlohn ist grds. Stundenvergütung bei monatlich verstetigter Vergütung: Monatslohn geteilt durch Stundenzahl muss in jedem Monat mind. 8,50 EURO ergeben!
17 Fälligkeit Fälligkeit nach Vereinbarung, im Zweifel am ersten des Folgemonats, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats Arbeitszeitkonten können schriftlich vereinbart werden, wenn Überstunden (bis max. 50 % der vertragl. Arb.- zeit) nach 12 Monaten durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.
18 Durchsetzung des Mindestlohns durch den Arbeitsnehmer Regelungen sind unabdingbar! Abweichende vertragliche Regelungen sind unwirksam (keine Änderung von Arbeitsverträgen notwendig). Verzicht im gerichtlichen Vergleich ist möglich. Ausschlussfristen: Problematisch! (evtl. Folgewirkung für Vertragsgestaltung im Allgemeinen!) Verwirkung: ausgeschlossen Verjährung: drei Jahre
19 Haftung des Auftraggebers (1) Auftraggeber haftet für die Mindestlohn Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Auftragnehmer wie ein Bürge. Voraussetzungen: Unternehmer Werk- oder Dienstvertrag AN ist mit der Erfüllung des Auftrages befasst (str.) Haftung nur für Mindestlohn? (Lohnersatz, Urlaubsentgeld, Entgeltfortzahlung?)
20 Haftung des Auftraggebers (2) mögliche Strategie: Vereinbarungen mit Auftragnehmer über Verpflichtung zur Zahlung von Mindestlohn Einbeziehung von Verleihern und Subunternehmern Freistellungsanspruch bei Verstoß Einsicht in Unterlagen / Nachweis- und Auskunftspflicht Kündigungsrecht (auch außerordentlich) Vertragsstrafen Sicherheiten
21 Haftung des Auftraggebers (3) evtl. Anpassung der Einkaufsbedingungen? ohne vertragliche Regelung: Bürgenregress (ohne Sicherheit)
22 staatlicher Vollzug des Gesetzes zuständig: Zollbehörden (Hauptzollämter) Befugnisse: Betreten der Geschäftsräume während der Arbeitszeit Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen, insbesondere Arbeitsverträge, Lohnunterlagen und Zeitnachweise Einholung von Auskünften Überprüfung Personalien Besondere Meldepflichten für Arbeitgeber und Verleiher im Ausland
23 staatlicher Vollzug des Gesetzes (2) besondere Aufzeichnungspflichten in folgenden Branchen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und Fleischwirtschaft bei allen geringfügig beschäftigen Arbeitnehmern Inhalt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit Aufbewahrung: zwei Jahre
24 staatlicher Vollzug des Gesetzes (3) Stundenzettel Name: Monat / Jahr: Datum Beginn Ende Arbeitszeit (abzgl. Pausen)
25 staatlicher Vollzug des Gesetzes (4) Beschränkung der Aufzeichnungspflichten durch MiLoDokV und MiLoAufzV keine Aufzeichnung, wenn verstetigtes mtl. Einkommen EURO überschreitet. nur Dauer der tgl. Arbeitszeit bei ausschließlich mobiler Tätigkeit ohne Vorgabe zur Einteilung der Arbeitszeit
26 Sanktionen bei Verstößen Bußgeld wg. Ordnungswidrigkeit AG selber Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, Betriebsleiter, Direktoren, Generalbevollmächtigte u.a.m. Bußgeldandrohung bis zu EURO bei Auftraggebern von Werk- oder Dienstleistungen bis zu EURO Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Voraussetzung: Bußgeld von mind EURO Dauer: angemessene Zeit (drei Jahre?) bis zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Pflicht zur Einholung einer Auskunft bei Auftragsvolumen ab EURO
27 Noch Fragen? Dr. Sören Kramer BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Lindenweg Detmold soeren.kramer@brandi.net
Der gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 /h brutto ab dem 01.01.2015 tarifliche
MehrMindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn
MehrGesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle
MehrMindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung
MehrDas Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
MehrMindestlohn und Mindestlohngesetz
Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.
MehrStephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.
Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images
MehrMerkblatt. Mindestlohn
Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrMindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen.
Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt.
MehrMandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, Ein Thema, das viele beschäftigt oder beschäftigen wird, ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes
MehrMindestlohngesetz (MiLoG)
Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten
MehrMERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn
MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen
MehrPraxishinweise zum Mindestlohn
Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt
MehrWas Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen
Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am
MehrNeu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3
Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50
MehrRundschreiben zum Mindestlohn
Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.
MehrDer gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung
Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten,
MehrMindestlohn. Allgemeines
Mindestlohn Allgemeines Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde eingeführt. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrMERKBLATT Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau
Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht
MehrKontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) 16.04.2015 WirtschaftsTalk Wallenhorst, Stavermann GmbH Ruller Straße 2 49134 Wallenhorst Dr. Thomas Möller, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Finanzwirt
MehrIhr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER
MehrReferentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der
MehrAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: August 2015 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
MehrMERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann
MehrInfobrief März 2015. Mindestlohngesetz (Milog)
Krefeld Regensburg Unternehmensnachfolge Finanzplanung Controlling Infobrief März 2015 Mindestlohngesetz (Milog) Seit August 2014 ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen
MehrDer gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?
Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze
MehrDas Wichtigste zum Mindestlohn. Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Wichtigste zum Mindestlohn Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht www.bartsch-rechtsanwaelte.de rm@bartsch-rechtsanwaelte.de Tel: 07 21 / 50 44 72 33 I. Die gesetzliche Regelung - Formalien
MehrAktuelles Recht für die Praxis. Mindestlohngesetz. Eine systematische Darstellung. von Dr. Christopher Hilgenstock. 1. Auflage
Aktuelles Recht für die Praxis Mindestlohngesetz Eine systematische Darstellung von Dr. Christopher Hilgenstock 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ
MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Stand: September 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER MINDESTLOHN Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz (MiLoG)
MehrDER GESETZLICHE MINDESTLOHN
DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Allgemeines Seit dem 1. Januar 2015 gilt abgesehen von den im Gesetz genannten Ausnahmen (siehe unten) ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und Beschäftigte in alle
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen
MehrAusgewählte Rechtsprobleme
Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim
MehrMindestlohn. Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim
Mindestlohn Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim Gliederung I. Vorbemerkung II. Anwendungsbereich: Für wen gilt der Mindestlohn? III. 20: Pflichten des Arbeitgebers zur
MehrMindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.
Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile
MehrMindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim
Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrPrüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15.
Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15. September 2015 Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit II. Prüfaufgaben
MehrGesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015
!!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen
MehrDer neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015
Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens
MehrAb 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde
Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto
MehrMindestlohn ab 01.01.2015
Wir bitten Sie, die nachfolgenden Ausführungen zum MiLoG gründlich durchzuarbeiten. Dieses Merkblatt ersetzt keine Beratung, sondern zeigt nur den Inhalt des MiLoG ab 01.01.2015 in zusammengefasster abgekürzter
MehrMindestlohn zum 01. Januar 2015
Herzlich Willkommen zum Winterseminar 2014/2015 Mindestlohn zum 01. Januar 2015 Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 / Stunde. Wer ist davon betroffen? Unternehmer die Voll- und
Mehr1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3
Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung
MehrInformationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015
Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?
MehrDer gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe Rheinland- Pfalz Saarland
www.dstv.de Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Rheinland- Pfalz Saarland Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe DER GESETZLICHE MINDESTLOHN INHALTSVERZEICHNIS A) Die Regelungen
MehrDer neue gesetzliche Mindestlohn
Der neue gesetzliche Mindestlohn Autoren: STEINMEIER LLP Rechtsanwälte Daniel Sturm MBA Dr. Ralph Wagner LL.M. kanzleiansässig: Palaisplatz 3, 01097 Dresden Tel.: (0351) 448 333 0 Fax: (0351) 448 333 33
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle
MehrMindestlohn Was muss ich beachten?
Mindestlohn Was muss ich beachten? Dr. Marcus Bauckmann Diplom-Jurist (Univ. Kiel) Rechtsanwalt und Mediator (Harvard Law School) Wirtschaftsmediator (CVM/MuCDR) + (IHK) staatlich anerkannte Gütestelle
MehrMerkblatt zum Mindestlohn
Merkblatt zum Mindestlohn Deutschland wird ab dem 01.01.2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn erhalten. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Grundlagen, Folgen
MehrNewsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner
Newsletter Mindestlohn für die HLGD-Vertragspartner 1. Einführung Seit dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Arbeitgeber haben nicht nur die Pflicht, diesen Mindestlohn
MehrGesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut
Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2015 Rechtsanwalt Michael Sack BGV Sachsen-Anhalt Landesinnungstagung der Steinmetze 27. und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Koalitionsvertrag vom 27. November
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger
MehrMindestlohn. Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow. Geiersberger g Glas & Partner mbb. Rechtsanwälte Rostock g Schwerin
Mindestlohn Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Rostock g Schwerin www.geiersberger.de 1 Wer bekommt den Mindestlohn? Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn. PAYCHEX Deutschland GmbH. Steuerberaterabend 27. Januar 2015 in Berlin. Katja Hinz Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mindestlohn PAYCHEX Deutschland GmbH Steuerberaterabend 27. Januar 2015 in Berlin Katja Hinz Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Seite 2 Inhalt I. Anwendungsbereich II. III. IV. Berechnung und
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrVon. Dr. Christopher Hilgenstock, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover
Das Mindestlohngesetz Von Dr. Christopher Hilgenstock, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover Verlag C.H. Beck München 2014 Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrDer Mindestlohn kommt!
25.09.2014 - Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Olaf Meier Der Mindestlohn kommt! Der Mindestlohn kommt! Fragen und Antworten zum neuen Mindestlohngesetz Dr. Olaf Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Wer hat
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MehrMindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe
Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette
MehrDer neue gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der neue gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der neue gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2
MehrMindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen.
Mindestlohn RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Mindestlohn in der Normenhierarchie B. Regelfall I. Flächendeckender
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Zum 01.01.2015 führt der Gesetzgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde ein. Die gesetzliche Regelung
MehrMindestlohngesetz und Rente mit 63
Mindestlohngesetz und Rente mit 63 Wer gesetzliche Mindestlöhne einführen will, dem empfehle ich, gleichzeitig gesetzliche Mindestgewinne für Betriebe festzuschreiben. (Hans Michelbach) Mindestlohngesetz
MehrGroßer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr
MehrPersönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG
Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in
Mehr03/15 Infoblatt. Mindestlohn
03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
MehrMindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)
Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
Mehr70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen
Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das
MehrDie Einführung von Mindestlöhnen ab
Die Einführung von Mindestlöhnen ab 01. 01. 2015 Seminar des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen- Anhalt e.v. am 03. Dezember 2014 RAin Helgard Wiegand Mindestlohn nach dem MiLoG
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Folie 1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 2 Ihr heutiger Referent: Jörg Böttner - Steuerberater
MehrPrüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll
Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) II. III. Rechtlicher Rahmen der Prüfungen gesetzlicher Prüfauftrag der
MehrLohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer
Lohncafé 2014/2015 Herzlich Willkommen! Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Wir laden Sie zum Unternehmerfrühstück ein BARMER GEK Einblicke Tasse Seminar
MehrMindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte
Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte 1. Hauptinhalt Alle Arbeitnehmer/innen (AN) haben Anspruch auf Mindestlohn (ML) gegen Arbeitgeber Höhe des Mindestlohns beträgt
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde. Die gesetzliche Regelung
MehrNEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 101, Datum
Mindestlohn ist unterste Bezugsgröße für Entgeltfortzahlung und Nachtarbeitszuschlag Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
MehrArbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?
Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Die arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrages Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Deutschlands Zukunft
MehrDer gesetzliche Mindestlohn 09/2014
Der gesetzliche Mindestlohn 09/2014 was ist ab 2015 zu beachten? Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf zur Einführung des Mindestlohnes am 11.07.2014 zugestimmt. Sofern sich bis Ende des Jahres keine Änderungen
MehrDas Mindestlohngesetz Neue rechtliche Herausforderungen für das Transport- und Logistikgewerbe
Neue rechtliche Herausforderungen für das Transport- und Logistikgewerbe Dr. Guido Belger, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Bremen, 08.Juni 2015 I. Einleitung Das MiLoG
MehrDer gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand )
Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand 09.2015) Ein nützlicher Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de 1 1. Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn?»
MehrÄnderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2015 - Tarifautonomiestärkungsgesetz
Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2015 - Tarifautonomiestärkungsgesetz Stand: Januar 2015 Gesetzliche Grundlage Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz
MehrPersonaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Familienstand Staatsangehörigkeit Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit:
MehrK r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T
K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T Jürgen Krauß Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Steffen Krockenberger Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Krauß & Krockenberger
MehrPrüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS)
Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) Wissenswert -Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe in Erfurt am 29.06.2015 Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrGesetzlicher Mindestlohn. Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Dipl.-Jurist (Universität)
MehrInformation zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz
Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Arbeitszeitstunde. Wie in unserer Sonderausgabe im November 2014
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
MehrVortrag: Mindestlohngesetz
Vortrag: Mindestlohngesetz Halberstadt, 24.11.2014 von RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Kownatzki www.kownatzki-halberstadt.de Übersicht 1. Mindestlohn im Vergleich 2. Für wen gilt er? 3. Höhe doch
MehrAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: September 2014 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
MehrRechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL
Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.
MehrINFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis
MehrMitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
MehrAllgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.
Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-
Mehr