Vortrag: Mindestlohngesetz
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- Angela Heidrich
- vor 7 Jahren
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1 Vortrag: Mindestlohngesetz Halberstadt, von RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Kownatzki
2 Übersicht 1. Mindestlohn im Vergleich 2. Für wen gilt er? 3. Höhe doch nicht gleich? 4. Wann ist er zu zahlen? 5. Bis wann darf der AN ihn verlangen? 6. Pflichten und Haftung des AG 7. Folgen von Verstößen 8. Handlungsanweisungen 9. Konkretes von SuP
3 1. Mindestlohn im Vergleich
4 Mindestlöhne in Deutschland am 1. Oktober 2014
5 2. Geltungsbereich Alle AN, auch Minijobber, SaisonAN Praktikanten, außer Pflicht-,Orientierungsbzw. Begleitungs- bis 3 Mo, EQJ, BVJ (Nachweis verlangen!) Nicht: U 18 ohne Bausbildung, Azubi, LangzeitA erste 6 Mo ( Ü 1 Jahr Nachweis) RF? MLohn ab? Gesetz/Ausnahmen verfassungsgemäß? (535 zu 61, Grüne+, Linke Enthaltung)
6 3. Höhe doch nicht gleich? Ab ,50 + x alle 2 J (Mlohnkomm) Keine Vereinbarungen, außer gerichtlicher Vergleich entstandene Ansprüche Anrechnung? (str.) - ÜberstundenZ, ja, wenn Pflicht dazu (TV..) - Akkordprämien, nein, aber Grenze Mlohn - Qualitätsprämien ohne Zeitbezug, nein - ÜStbez, Sonn, FE, Gefahr, Schmutz, nein - WG, UG, EZ ja, wenn tats.+ unwider gez
7 - Entgeltumwandlung, nein - Zuschuss Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, ja, außer Anspruch/Dienstreise - Werkzeuggeld, nein, außer tats. Kosten - AG gestellte Dienstkleidung, nein - Mankogeld, nein, ebenso Spesen (?!) - Abgabenpauschale Minijob, nein - Provision, Umsatzbeteiligung, nein, soweit nicht zeitbezogen, Grenze Mlohn - Nachtarbeit, nein, da 6 V AZG bezahlt frei oder Zuschlag zum Bruttolohn
8 Exkurs: 450 Grenze und kein Anrechnung St+Svfreie Zuschläge So, FE, Nachtarbeit Sachbezug bis 44 Geldw. Vorteil bis jährlich KiGa-Zuschuss Fahrtkostenzuschuss AN Fahrten WG Arbeit, die zu 15% pauschal versteuert Nebenberufliche Einnahmen 3 Nr. 26, 26a, 63 EStG (Übungsleiter..) DirektV, GruppenunfallV mit 20% pauschal
9 Beachte: Unterschreitung Mlohn nur i.r. AÜG, EntsG (Tab. zuvor, Friseure, SaisonAN) sowie Zeitungszusteller bis , evtl. weitere oder weniger Ausnahmen, i.ü. auch nicht durch andere TV unterschr. Entgfz und Urlaubsentgelt, -abgeltung höher ab
10 4. Wann ist er zu zahlen? Spät. letzter Bankarbeitstag Folgemonat, vorher, soweit andere Vereinbarung Mehrarbeit in Flexkonten, soweit schriftl. AV, BV, TV und max. bis 50% der vereinbarten Azeit, zahlbar spät. 12 Mo nach Erfassung in Geld oder Freistellung oder Ende FolgeMo bei Kündigung Schriftlich vereinbarte Wertguthaben (ATZ, Langzeitkonto) nicht so fällig
11 5. Bis wann zu verlangen? Ausschlussfristen AV, TV bzgl. Mlohn unwirksam, außer übertarifl. Teil Ebenso Ausgleichsquittung, AuflösungsV, AbwicklungsV Keine Verwirkung Verjährung 3 Jahre zum Jahresende
12 6. Pflichten und Haftung AG Aufzeichnung tägliche, tats. Azeit bei: Geringfügige (Minis), AN aus Bau, Gaststätten, Beherbergung, Personenbeförderung, Logistik, Schausteller, Forst, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, evtl. auf AN übertragbar Bis 7. Tag erstellen, 2 J. aufbewahren, 6 J AO (Aznachweis, Lohnlisten, Urlaubspläne, Langzeiterkrankungen, AV oder wesentl. AVBedingungen schon gem. NachweisG)
13 Durchgriffshaftung für Sub und dessen Subs, auch Zeitarbeiter, Dienst-, WerkAN für alle Werk-, DienstV,. d.h. wie Bürge ohne Vorausklage, direkte ZV möglich Freizeichnung möglich: Mlohn gez und kein Ausschluss öff. Vergabe, kontrollieren Beachte: keine Weisungen an FremdAN, sonst Verstoß AÜG und direktes AV entstanden sowie Owi
14 7. Folgen von Verstößen Geldbuße bis : - keine, nicht rechtzeitige Zahlung Mlohn - Kenntnis, fahrl. Unkenntnis beauftragter Werk-, DienstU zahlt nicht, nicht rechtzeitig Mlohn, oder dessen NachUen Geldbuße bis : - Zollprüfung nicht geduldet, mitgewirkt - Betreten Gst nicht geduldet - EDV nicht, nicht richtig übermittelt - Aufzeichnungen nicht, nicht richtig..
15 RF: - wenn Geldbuße ab 2.500, Ausschluss öffentl. Aufträge für angemessene. Zeit - Eintragung Gewerbezentralregister Ü Tilgung 3 J bis 300 Buße - Tilgung 5 J Ü 300 Buße - Bei öffentl. Aufträgen ab muss öff. AuftragG Auskunft GZReg einholen
16 8. Handlungsanweisungen Änderung Arbeitsverträge: insbes. Aufzeichnungspflicht durch AN, Vermeidung SV-Pf. (450 max. 52,9 St), aber auch allgemein Flexkonten vereinbaren + einrichten Freizeichnung (Mlohn + kein Aus. ö. Vergabe aber Restkontrolle) Rspr. beachten! Umgehung? strafbar (Dokupfli, Kontrolle)
17 9. Konkretes von SuP Lohnabteilung Frau Beatrix Winter
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