Fit für die Betriebsübergabe. Alles was Recht ist!
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- Wilfried Straub
- vor 6 Jahren
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1 Fit für die Betriebsübergabe Alles was Recht ist! 1
2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Spezialisierungen: Medizinrecht, Gesellschaft, Arbeitsrecht 2
3 Lauter gute Nachrichten! Es ist alles halb so schlimm Die Praxisabgabe ist kein Buch mit sieben Siegeln Das haben andere auch schon geschafft!! 3
4 Ihre 7 Ziele / 7 Wünsche 1. Möglichst hoher Preis für den Betrieb bzw. Anteil an einem Betrieb 2. Ausreichende Bonität auf Seiten des Erwerbers 3. Fachliche Qualität des Nachfolgers 4. Kontinuität in der Betreuung der Patienten 5. Rechtssicherheit durch Vertragsgestaltung 6. Gute Berater 7. Ruhe 4
5 Betriebsübergabe aus rechtlicher Sicht Zusammenspiel unterschiedlicher (juristischer) Fachrichtungen: - Steuerrecht - Gesellschaftsrecht - Sozialrecht - Berufsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht (Gewerberaummiete) / Leasing - 5
6 A. Vertragsmuster oder Einzelanfertigung? 6
7 Vertragsmuster versus Einzelanfertigung Grundsätzlich: - Es gibt (in der Regel) kostenfreie Muster, z. B. über Verbände, Vereine - Es gibt kostenpflichtige Dokumente, in der Regel erstellt durch Rechtsanwälte Entscheidende Frage: Ist das ein Dokument, das meinen Interessen gerecht wird? 7
8 Vor- und Nachteile eines Musters Vorteile des Musterdokuments: - In der Regel kostenfrei - Meist erstellt durch mit der Rechtspraxis vertraute Autoren Nachteile des Vertragsmusters - Ggf. kein Eingehen auf die Besonderheiten des jeweiligen Praxisbetriebs - Häufiger nicht parteiisch / keine Hilfe durch Berater - Keine Beraterhaftung 8
9 Kernpunkte eines Vertrages Grundfrage(n): - Abgabe eines Dienstes eines Einzelunternehmers oder - Veräußerung einer Gesellschaft (i.d.r. GmbH) / eines Anteils an einer Gesellschaft (v. a. GmbH und GbR) Patientenstamm Personal Einrichtungsgegenstände Laufende Verträge (z. B. Mietvertrag, Leasing, ) 9
10 B. Arbeitsrechtliche Fragen 10
11 Insbesondere: Das Personal Sehr wichtig: Das abzugebende / zu übernehmende Personal Fehlender Kündigungsschutz als bedeutsames Verkaufsargument! KSchG ja oder nein? 11
12 KSchG anwendbar? Betrieb mit mehr als 10 AN Betrieb mit nicht mehr als 5 AN Betrieb mit mehr, als 5, aber nicht mehr als 10 AN KSchG (+) KSchG (-) KSchG (+), wenn mehr als 5 ALT-AN KSchG (-) bei Einstellung ab
13 KSchG: Wer zählt als Arbeitnehmer? Alle AN, die wg. 613a BGB zu übernehmen sind Angestellte(r) (Ehe-)Partner/In Erkrankte AN Angestellte Reinigungskraft AN in Elternzeit 400/450-Euro-Kraft Teilzeitbeschäftigte: 0,5/0,75/1,0 13
14 KSchG: Wer zählt nicht als Arbeitnehmer? Nicht: Der Inhaber / die Inhaberin bzw. grundsätzlich alle Gesellschafter Nicht: Echte Aushilfe Nicht: Auszubildende Nicht: Praktikanten 14
15 613a BGB!!! Übergang aller Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber kraft Gesetzes Keine Kündigung wegen des Übergangs einer Praxis Eine Kündigung aus anderen Gründen ist grundsätzlich auch im zeitlichen Zusammenhang mit dem Übergang möglich Informationspflichten Möglichkeit des Widerspruchs durch den Arbeitnehmer Kein 613a BGB bei bloßem Gesellschafterwechsel!! 15
16 Informationspflichten ( 613a Abs. 5 BGB) Unterrichtung des Arbeitnehmers in Textform über 1. Zeitpunkt / geplanten Zeitpunkt des Übergangs 2. Grund für den Übergang 3. rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen 4. die für die Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen 16
17 Folgen bei Verstoß gegen 613a Abs. 5 BGB 1. Widerspruch durch den Arbeitnehmer kann auch noch nach Ablauf eines Monats nach Unterrichtung erfolgen (ggf. auch nach mehr als einem Jahr!!) 2. U. U. Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber dem nicht / unzureichend oder gar unrichtig informierten Arbeitnehmer 3. Ggf. Nachhaftung eines ausscheidenden 17
18 C. Gewerberaummietvertrag 18
19 Übernahme des Gewerberaummietvertrages Gewerberäumlichkeiten u. U. als wertbestimmender Faktor Rechtssicherheit durch Wechsel des Mieters (ACHTUNG: Zustimmung des Vermieters erforderlich!!) Vorsicht vor (alleiniger) Freistellung im Innenverhältnis ACHTUNG: Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters bei der GbR!! 19
20 D. Sonstiges zum Vertragsinhalt D. Sonstiges 20
21 I. Übergang der Patienten auf Erwerber Grundsatz: Übergabe auf den Erwerber nur mit Zustimmung des Patienten Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß: - Strafrechtlich: 203 StGB u. a. - Zivilrechtlich: I.d.R. Nichtigkeit des Vertrages! Kein Problem bei GbR und GmbH!! 21
22 Vermeidung des Gesetzesverstoßes U. U. Anschreiben des Abgebers an Patienten bzw. Angehörige Zustimmung des Patienten / Angehörigen Einbindung des (übernommenen) Personals 22
23 II. Der Kaufpreis die Kaufpreisfindung Generelle Unterscheidung: - Wert der Praxiseinrichtung - Ideeller Praxiswert (good will) Vorsicht bei der Garantie zukünftiger Umsätze! Denkbar: Höherer Kaufpreis gegen Garantie zukünftiger Umsätze 23
24 Kaufpreisfindung offene Honorarforderungen Regelung betr. nicht abgeschlossene und noch nicht abgerechnete Behandlungen Erfordernis eindeutiger vertraglicher Regelung zur exakten Abgrenzung der Gläubigerstellung 24
25 III. Wettbewerbsverbot Wettbewerbsabreden sind in der Regel für den Erwerber von großer wirtschaftlicher Bedeutung! Es braucht eine plausible Geschichte für die Abgabe!! 25
26 IV. Einige (überlegenswerte) Klauseln / Tipps Schiedsgerichtsklausel Verpflichtungserklärungen des zu übernehmenden Personals Finanzierungsbestätigung / Eigenkapitalnachweis Regelungen betr. Tod / BU des Erwerbers und/oder Abgebers Beratende Tätigkeit des Abgebers zugunsten des Erwerbers Nachhaftungs-Police (Schadensereignisprinzip!) 26
27 E. Einige Worte zu GbR bzw. GmbH 27
28 Besonderheiten der Abgabe bei eines GbR- oder GmbH-Anteils Gegenstand des Verkaufs = Anteil an bestehender GbR bzw. GmbH Modalitäten des Verkaufs sind (auch) abhängig vom bestehenden Gesellschaftsvertrag Grundsätzlich ist die Zustimmung aller (Mit-)Gesellschafter erforderlich ACHTUNG: Nachhaftung des Ausscheidenden bei der GbR 28
29 Und ganz zum Schluss: Das liebe Geld 29
30 Das liebe Geld: Das kostet Ihr Anwalt Grundsätzliche Frage: Honorar abhängig vom Gegenstandswert oder Honorar nach Aufwand? Marktpreis : Bis zu ,00 EUR (netto) und mehr I.d.R ,00 bis 2.000,00 EUR (netto) 30
31 VIELEN DANK!
32 RA Dr. Uwe Schlegel RA Dr. Stefan Müller-Thele RAin Katrin-C. Beyer, LL.M. ETL Rechtanwälte GmbH, Köln Eiler Str. 3 B Köln Mobil: 0163 / Tel / Fax: 0221 / Mail: uwe.schlegel@etl.de Internet: 32
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