Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation. Webinar
|
|
- Krista Pfeiffer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation Webinar
2 BENJAMIN PFAFFENBERGER Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz, Sozialversicherungsrecht WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Frankfurt a.m. 1 Inhouse-Vortrag: Der Arbeitsvertrag Blockchain der gemeinnützigen Organisation
3 WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Spezialisiert auf Nonprofit-Organisationen Rechtsgebiete (Auszug): Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Steuerberatung für NPOs, Steuerstrafrecht Verbands-, Vereins-, Stiftungsrecht Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Restrukturierungen, Ausgliederungen Arbeitsrecht, Markenrecht, Bank- & Kapitalmarktrecht, IT-/IP-/Datenschutzrecht u.v.m. Aktiv im deutschen Dritten Sektor: und international: The International Society of Primerus Law Firms 2
4 Unsere Standorte HAUPTSITZ Frankfurt am Main Tower 185 Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt am Main Besprechungsräume Karlsruhe Ludwig-Erhard-Allee Karlsruhe Hamburg Neuer Wall Hamburg Berlin Unter den Linden Berlin München Nymphenburger Str München 3
5 Überblick I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag? III. Sind Organe (Vorstand, Geschäftsführer) Arbeitnehmer? 4
6 Bitte Text einfügen 5
7 Bitte Text einfügen 6
8 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag?
9 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? 1. Die essentialia negotii des Arbeitsvertrags Vertragsparteien (AG und AN) Tätigkeit (inkl. Arbeitsort, Arbeitszeit) Vergütung (Achtung! Ansonsten gilt 612 BGB) 2. Arbeitsvertragliche Bestandteile nach dem Nachweisgesetz a) Anwendungsbereich: Gilt für alle Arbeitnehmer, die nicht lediglich als vorübergehende Aushilfe (von höchstens einem Monat) eingestellt werden oder sind. Dazu gehören auch Praktikanten, die ein Praktikum nicht studien- oder schulbegleitend absolvieren. 8
10 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? b) Der AG hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses oder unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages aber spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit die wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer/Praktikanten auszuhändigen. Achtung: Gleiche Verpflichtung bei Änderung von wesentlichen Vertragsbedingungen 9
11 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? c) Nachzuweisende Inhalte: Name und Anschrift der Vertragsparteien Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses Arbeitsort Kurze Beschreibung der vom AN geschuldeten Tätigkeit Zusammensetzung und Höhe der Vergütung, sowie etwaiger Zulagen und/oder Prämien Arbeitszeit Dauer des Urlaubs Kündigungsfristen Hinweis auf ggf. auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 10
12 II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag?
13 II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag? Versetzungsregelungen (inhaltlich, örtlich) Arbeitszeitregelungen, Schichtdienst, Arbeitszeitkonto, Überstundenregelungen Krankheitsregelungen/Arbeitsverhinderung Probezeitvereinbarungen ( Kündigungsschutz) Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers Nebentätigkeiten Betriebsvereinbarungsvorbehalt 12
14 II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag? Nutzung betrieblicher IT-Systeme Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Regelungen über Vertragsbrüchigkeit (Vertragsstrafe, Freistellung) Herausgabepflicht von Arbeitsmitteln und Unterlagen Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ausschluss-/Verfallfristen Salvatorische Klausel Datenschutz 13
15 06. Juli 2017 Bitte Text einfügen 14 Webinar - Die gemeinnützige GmbH
16 III. Sind Organe Arbeitnehmer?
17 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Grundsatz: Stiftungen, Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind juristische Personen und können somit Arbeitgeber sein. Welche Organe gibt es? Welche Organe können Arbeitnehmer sein? 16
18 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Vorstand eines Vereins, einer Stiftung I.d.R. kein Arbeitnehmer, da Mitglieder des Vorstandes meist weisungsfrei tätig und nicht persönlich abhängig Achtung: anders im Steuer- und Sozialversicherungsrecht! (g)gmbh-geschäftsführer sind zu unterscheiden! Nach geltender Rechtsprechung (g)gmbh-geschäftsführer keine Arbeitnehmer Aber...! 17
19 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Bundesarbeitsgericht: (g)gmbh-geschäftsführer im Einzelfall Arbeitnehmer, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt Maßgebliche Bedeutung: Merkmal der persönlichen Abhängigkeit 18
20 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Geschäftsführer ist Gesellschafter: Persönliche Abhängigkeit des (g)gmbh-geschäftsführers soll von vornherein ausgeschlossen sein, wenn Geschäftsführer als Gesellschafter über einen so großen Geschäftsanteil verfügt, dass er maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung hat Beteiligung von mehr als 50% oder Beteiligung geringer als 50%, aber mit leitender Position und Möglichkeiten zur Sperre Fremdgeschäftsführer (= keine Gesellschaftsanteile): Ist Arbeitnehmer, wenn in den Betrieb eingegliedert und umfassenden Weisungsrecht der Gesellschaft unterliegt z.b. wenn er nicht selbstverantwortlich über Zeit/Ort seiner Arbeitsleistung entscheiden kann 19
21 III. Sind Organe Arbeitnehmer? GmbH-Geschäftsführer sind nach der Rechtsprechung des BAG in der Regel eher nicht als Arbeitnehmer zu klassifizieren! Achtung: anders im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Auch bei fehlender Arbeitnehmereigenschaft sind einzelne arbeitsrechtliche Grundsätze und Schutzbestimmungen auf die Organe entsprechend anzuwenden: Pfändungsschutz des Arbeitseinkommens Pflicht zur Zeugniserteilung Im Einzelfall die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 20
22 IV. Abschließende Hinweise Nichts ist so alt wie das Recht von gestern Deshalb: Up to date bleiben im Recht der NPOs: Newsletter Nonprofitrecht aktuell In Kooperation mit der ZStV Monatlich neu Für NPOs und deren Berater Kostenlos abonnieren unter: winheller.com/newsletter 21
23 Folgen Sie uns unter: 22
24 Bitte Text einfügen 23
25 BENJAMIN PFAFFENBERGER, Rechtsanwalt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Web:
Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrNewsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag. Teil I
Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag Teil I Lieber Leserin, lieber Leser, nahezu jeden Tag sehe ich neue Arbeitsverträge. Je nach Branche sind die Verträge unterschiedlich und müssen
MehrBereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrDie 10 (häufigsten) Irrtümer des Arbeitgebers. Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. (www.etl-rechtsanwaelte.de)
Die 10 (häufigsten) Irrtümer des Arbeitgebers Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln (www.etl-rechtsanwaelte.de) 1 1 Ihr Referent heute Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Lehrbeauftragter der
MehrGrundsätze der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht...5
Abkürzungsverzeichnis...XIII I. Einleitung und Gang der Untersuchung...1 II. Grundsätze der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht...5 1. Einleitung...5 2. Gegenstand der Angemessenheitskontrolle...6
MehrDer GmbH-Geschäftsführer im Arbeits- und Sozialversicherangsrecht
Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeits- und Sozialversicherangsrecht von Dr. Kerstin Reiserer Rechtsanwältin, Heidelberg Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Abkürzungsverzeichnis 13 I. Übersicht und
MehrStolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,
MehrProblemfall Scheinselbständigkeit
Problemfall Scheinselbständigkeit Statusverfahren im Sinne der Sozialversicherung Veranstaltungsort: 13. Juli 2015 in München Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der
MehrA R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrCHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,
CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Herzlich Willkommen zu meinem Vortrag: CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter
MehrArbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrEine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
MehrHerzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
MehrKitas und Schulen in der falschen Rechtsform?
Fachveranstaltung, Berlin, 29.11.13 IfBB, DaKS und Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Kitas und Schulen in der falschen Rechtsform? STEFAN WINHELLER RA, Fachanwalt f. SteuerR, LL.M. Tax (USA) Gemeinnützigkeitsrecht,
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrScheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung
Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg
MehrDie arbeitsrechtlichen Sanktionen
Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrFit für die Existenzgründung - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. www.etl-rechtsanwaelte.de
Fit für die Existenzgründung - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de 1 Ihr Referent heute Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 II. Problemstellung und Gang der Untersuchung 3
Inhaltsverzeichnis 1 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 3 Teil 1. Das Rechtsinstitut der Vertragsstrafe 2. Allgemeines
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
MehrArbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
Mehrarbeitsvertrag Die IG BCE informiert über den Arbeitsvertrag und worauf Sie dabei achten sollten.
arbeitsvertrag Die IG BCE informiert über den Arbeitsvertrag und worauf Sie dabei achten sollten. arbeitsvertrag Die IG BCE informiert über den Arbeitsvertrag und worauf Sie dabei achten sollten. Der Tarifvertrag
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
MehrMuster eines. Arbeitsvertrages
Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2005 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die
MehrBeraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt Foxlaw
Beraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Foxlaw Berlin, März 2011 * keine rechtsverbindliche Auskunft keine Rechtsberatung Inhalt Beratervertrag - Rechtsnatur Rahmen- oder Einzelvertrag? Inhalte
MehrAktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Erkrankung im Frei - Ausgangspunkt Teilweise Unsicherheit bei den Mitgliedseinrichtungen, was passiert,
MehrSpielregeln im Berufsleben einhalten
Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,
MehrKöln, 16.09.2015 Roland Falder Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zukunft Personal Zukunftsmärkte in Asien Entsendung nach China und Südostasien als Beispiel für neue Herausforderungen der Personalarbeit Köln, 16.09.2015 Roland Falder Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
MehrNewsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner
Newsletter Mindestlohn für die HLGD-Vertragspartner 1. Einführung Seit dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Arbeitgeber haben nicht nur die Pflicht, diesen Mindestlohn
MehrKalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Poliere
Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Anstellungsvertrages nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes
MehrEs begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht
Es begrüßt Sie Beate Wachendorf Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Rizzastraße 49 56068 Koblenz Telefon: 0261 9124-700 Telefax: 0261
MehrSeminar Arbeitsrecht für Führungskräfte
Als Führungskraft mit Personalverantwortung sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht für Sie unerlässlich. Wir bieten Ihnen den roten Faden durch die Untiefen des Arbeitsrechts. Gestützt auf die betriebliche
MehrArbeitsrecht. Georg Grotefels. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht Dortmund und Lünen
Arbeitsrecht Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht Dortmund und Lünen Arbeitsvertrag Dienstvertrag, 611 BGB Arbeitnehmer Arbeitsleistung Arbeitgeber
MehrArbeitsrechtliche Konsequenzen aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz Donnerstag, den 07.04.2011 Arbeitsrechtliche Konsequenzen aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit Welche (nationalen) arbeitsrechtlichen Bestimmungen
MehrArbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme
Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme Unternehmensjuristenkongress 2015 29./30. Januar 2015 Berlin Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht I. Ausgangslage
MehrAspekte bei kurz- und langfristiger Mitarbeiterentsendung
Aspekte bei kurz- und langfristiger Mitarbeiterentsendung Dienstleistungsforum Bayern Michael R. Fausel / Dr. Christian Bitsch Seite 2 Einleitung BEITEN BURKHARDT eine der größten Rechtsanwaltskanzleien
MehrMindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3 Ohne WENN und ABER eine
MehrArbeitsrecht für Arbeitgeber
Fachbuch Recht Arbeitsrecht für Arbeitgeber Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern - Mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis. Inkl. CD-ROM! Bearbeitet von Ralph Jürgen
MehrStephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.
Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images
MehrDie digitale Arbeitswelt und das Arbeitszeitrecht
Die digitale Arbeitswelt und das Arbeitszeitrecht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann, Hameln Digitale Arbeitswelt Vernetzung Überwindung von räumlichen und zeitlichen Schranken
MehrTechnische Universität Clausthal - Der Präsident Stand: M e r k b l a t t
Technische Universität Clausthal - Der Präsident - 33-03 301 - Stand: 01.11.2004 M e r k b l a t t über die wichtigsten Vorschriften und Regelungen des Manteltarifvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter
Mehrzu den oben genannten Schwerpunkten geben wir nachfolgende Hinweise:
KAV Rundschreiben V 31/2014 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. 1. Tarifregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst; Kündigungsschreiben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
MehrWestfälische Dachtage
Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des
MehrWas steht im Arbeitsvertrag?
Was steht im Arbeitsvertrag? 20. Mai 2014, FH Kaiserslautern Was ist ein Arbeitsvertrag? Vertragsfreiheit Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsleistung Gehalt 2 Arbeitsvertrag,, Rangprinzip GG Betriebsvereinbarung
MehrIndividualarbeitsrecht. Arbeitsvertragsrecht
Individualarbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht Teilgebiete des Arbeitsrechts Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Arbeitskampfrecht Tarifvertragsrecht Arbeitsvertragsrecht Arbeitsschutzrecht
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrEinkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten - Gesellschaftsrecht
Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten - Gesellschaftsrecht DR. GERALD SCHMIDSBERGER M.B.L.-HSG Allgemeines: PersGes / KapGes Personengesellschaft: 125 UGB: Zur Vertretung der Gesellschaft
MehrArbeitgeber Info 3/2011
Arbeitgeber Info 3/2011 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes Tvöd-informationen Umsetzung der Tarifrunde 2010 für die personalpraxis Bagatellkündigungen ohne
MehrINHOUSE-SEMINARE. BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR. Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Arbeitsrecht Spezialseminare
A f A INHOUSE-SEMINARE INDIVIDUELL - KOMPAKT - PROFESSIONELL BetrVG I - III ArbR I - III Kombi BetrVG und ArbR Schulungen für Betriebsräte Betriebsverfassungsrecht Spezialseminare AfA Die Inhouse-Seminare
MehrBetriebsleitervertrag. Hinweis:
2 Betriebsleitervertrag Hinweis: Der Mustervertrag ist grundsätzlich nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Er ist auf den Regelfall zugeschnitten, besondere Umstände des Einzelfalles
MehrELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren
ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.
MehrUrlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt
MehrTextilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003
MehrRunderlass für Hilfskräfte
Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,
MehrARBEITSVERTRAG FÜR ANGESTELLTE
ARBEITSVERTRAG FÜR ANGESTELLTE Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber)
MehrTelearbeitsvertrag (HaufeIndex: 435698) Kurzbeschreibung. Vorbemerkung. Muster eines Telearbeitsvertrags.
Telearbeitsvertrag (HaufeIndex: 435698) Kurzbeschreibung Muster eines Telearbeitsvertrags. Vorbemerkung Telearbeit leistet, wer mit einer gewissen Regelmäßigkeit außerhalb des Betriebs in einer selbstgewählten
MehrFort- und Weiterbildung für Mitarbeiter 19. Juni 2014 Donnerstag 08.30 h Arbeitsfrühstück
goodmorning RECHT WIRTSCHAFT STEUERN Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter 19. Juni 2014 Donnerstag 08.30 h Arbeitsfrühstück Aktuell Stillstand ist Rückschritt. Viele Betriebe haben dies erkannt und
MehrVertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB
Jura Siegfried Schwab Vertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB Wissenschaftlicher Aufsatz Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle - Kündigungsfrist* 1 1. Eine
MehrMustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II
Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung
MehrInformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht Inhaltsübersicht Minijobs im Überblick... 3 Grundsatz der Gleichbehandlung... 4 Niederschrift der Arbeitsbedingungen...
MehrAnlage 1 Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, die befristet eingestellt werden 1 dem Land Brandenburg Zwischen vertreten durch Schulleiterin/Schulleiter der.-schule (Arbeitgeber) und Frau/Herrn...
MehrArbeitsverträge rechtssicher gestalten. Personalkongress IT Die besten Köpfe für Ihr Unternehmen gewinnen am 10.04.2013 Rechtsanwalt Markus Lippmann
Arbeitsverträge rechtssicher gestalten Personalkongress IT Die besten Köpfe für Ihr Unternehmen gewinnen am Rechtsanwalt Markus Lippmann Inhalt Allgemein Vertragsdauer Aufgabengebiet Arbeitszeit Vergütung
MehrArbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen
MehrGrundlagen Arbeitsrecht Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten
Grundlagen Arbeitsrecht Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten Existenzgründungstag Minden 21.04.2016 Katharina Buddenberg Referatsleiterin Recht IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitsrecht Unter Arbeitsrecht
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrBetriebsvereinbarung Sonderurlaub BV-S55 I 001
BV-S55 I 001 Darum geht es Wenn es um den Urlaub geht, kann es schnell zum Streit kommen. Speziell bei verlängerten Wochenenden und so genannten Brückentagen scheint der Konflikt unter Ihren Mitarbeitern
MehrNewsletter Arbeitsrecht
März 2012 Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer können begrenzt werden Bisherige Rechtslage (ständige Rechtsprechung des BAG) Nach 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr.
MehrN O V E M B E R Schenkung von Grundstücken unter Auflage: Probleme bei der Wertermittlung und der Grunderwerbsteuer
N O V E M B E R 2011 WINHELLER RECHTSANWÄLTE V O L LTEXTSERVICE Schenkung von Grundstücken unter Auflage: Probleme bei der Wertermittlung und der Grunderwerbsteuer Oberste Finanzbehörden der Länder, Gleichlautender
MehrDer Arbeitsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Arbeitsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Arbeitgeber (AG) Arbeitnehmer (AN) Ziel: gegen Bezahlung eine Leistung erbringen Form: mündlicher, schriftlicher und
MehrDatenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten - und Internetnutzung am Arbeitsplatz
Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten email- und Internetnutzung am Arbeitsplatz Cebit 2006 Rechtsanwalt Thomas Feil IT-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht Ist-Zustand Früher: Der Umgang
MehrRechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
MehrAktuelles zum Thema Geschäftsführer
Informationsveranstaltung Mittwoch, 06.05.2015 Aktuelles zum Thema Geschäftsführer Referent: StB Mag. Dr. Stefan Steiger Aktuelles zum Thema Geschäftsführer StB Stefan Steiger Wien, 6. Mai 2015 Geschäftsführer
MehrEXISTENZ 14. November 2015
EXISTENZ 14. November 2015 Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer Inhalt I. Bewerbungsverfahren II. III. IV. Arbeitsverhältnis EXISTENZ November 2015 2 1 Bewerbungsverfahren Arbeitnehmer Wer aufgrund
MehrMuss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Urlaubsanschrift mitteilen?
Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Urlaubsanschrift mitteilen? Darf der Arbeitgeber anordnen, dass ein Arbeitnehmer während des Urlaubs über sein privates Mobiltelefon erreichbar sein muss? Kann
MehrGEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.
MehrVorwort zur 1. und 2. Auflage... 5 Die Autoren... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19
Vorwort zur 1. und 2. Auflage... 5 Die Autoren... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19 I. Einleitung... 21 1. Landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte... 21 2.
MehrAus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:
Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,
MehrMUSTER Arbeitsvertrag für Angestellte
MUSTER Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma......(Name u. Anschrift) - im folgenden Firma genannt und Herrn/Frau... wohnhaft... - im folgenden Angestellter genannt wird folgender Arbeitsvertrag
MehrNebentätigkeit. Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Forkel Verlag
Nebentätigkeit Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum Forkel Verlag Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XII-XIV 1. Teil: Einleitung A. Der Begriff der Nebentätigkeit 1 I.Gesetz 1 II.
MehrMehrfachbeschäftigungen
Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB
MehrRechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik
Mehr3. Innovationswerkstatt Wirtschaft CATCH ME!
3. Innovationswerkstatt Wirtschaft CATCH ME! Rechtsanwalt Christian Rothfuß Fachanwalt für Arbeitsrecht Gestaltung und Inhalt von Arbeitsverträgen 2 Inhaltsübersicht I. Abschluss des Arbeitsvertrages II.
MehrPersönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG
Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in
MehrRechtsanwalt Martin J. Warm Telefon 0 52 51 / 14 25 80 E-Mail vortrag@warm-wirtschaftsrecht.de
1 am: 22.10.2014 bei: IHK Paderborn Höxter Referent: Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Martin J. Warm Telefon 0 52 51 / 14 25 80 E-Mail vortrag@warm-wirtschaftsrecht.de
MehrArbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen
MehrADS InfoForum. Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger. Hamburg, den 18. Februar 2013
1 ADS InfoForum Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger Hamburg, den 18. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in den nächsten 45 Minuten: Wer und was ist die ADSR? Rechtquellen
Mehr... ... ... ... ... ... ... ... ... .. I... Besondere... Pflichten... in.. der... Phase... der... Vertragsanbahnung ... ...
Inhalt 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis............ A... Einleitung.......... B... Rechtsquellen.............. des.... Arbeitsrechts....... C... Die... Begründung............. des.... Arbeitsverhältnisses.......
MehrFortbildungen im Arbeitsrecht
Fortbildungen im Arbeitsrecht Bereits 1993 habe ich den 10. Intensivlehrgang der GJI Gesellschaft für Juristeninformation für den Erwerb des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen;
MehrArbeitsrecht und Personalmanagement fur steuerberatende und prufende Berufe
Arbeitsrecht und Personalmanagement fur steuerberatende und prufende Berufe von Dr. Christian Wolf Rechtsanwalt, MBA RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MUNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhaltsverzeichnis
MehrMindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)
Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,
Mehr