N O V E M B E R Schenkung von Grundstücken unter Auflage: Probleme bei der Wertermittlung und der Grunderwerbsteuer

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1 N O V E M B E R 2011 WINHELLER RECHTSANWÄLTE V O L LTEXTSERVICE Schenkung von Grundstücken unter Auflage: Probleme bei der Wertermittlung und der Grunderwerbsteuer Oberste Finanzbehörden der Länder, Gleichlautender Erlass vom Gleichlautender Erlass betr. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach 14 ErbStG; Anwendung auf Fälle der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage Bei Erwerben durch gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage, für die die nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist, ist die des Bedachten nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20. Mai 2011 (BStBl. I S. 562[1] ) zu ermitteln (neue Rechtslage). Für die Zusammenrechnung solcher Erwerbe mit nachfolgenden Erwerben innerhalb von zehn Jahren gilt das Folgende: 1. Vorerwerbe, für die die nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist und die noch nicht bestandskräftig veranlagt worden sind WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Corneliusstr. 34, Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@winheller.com Internet: Frankfurt Karlsruhe Berlin Hamburg München Shanghai Die festsetzung für den Vorerwerb und den nachfolgenden Erwerb erfolgt nach der neuen Rechtslage. Beispiel: Onkel 0 schenkte seiner Nichte N im Juni 2011 ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von. Aus der Anschaffung resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR, die N übernommen hat. 0 behielt sich den an den Erträgen vor. Der Kapitalwert des s unter Berücksichtigung der Begrenzung nach 16 BewG betrug EUR. Im September 2011 schenkt er ihr ein weiteres Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von EUR. Aus der Anschaffung resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR, die N übernimmt. 0 behält sich den an den Erträgen vor. Der Kapitalwert des s unter Berücksichtigung der Begrenzung nach 16 BewG beträgt EUR.

2 2 Erwerb Juni 2011 Grundbesitzwert Befreiung 13 c ErbStG 10 % von./ EUR EUR Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück EUR EUR EUR Nicht abzugsfähig 10 % von EUR./ EUR Abzugsfähig EUR./ EUR EUR Erwerb September 2011 Grundbesitzwert EUR Befreiung 13 c ErbStG 10 % von EUR./ EUR EUR Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück EUR EUR EUR

3 3 Nicht abzugsfähig 10 % von EUR./ EUR Abzugsfähig EUR./ EUR EUR Vorerwerb Juni EUR Gesamterwerb EUR EUR satz 30 % EUR Fiktive Abzugssteuer September 2011 auf Vorerwerb Juni 2011 Vorerwerb EUR Persönlicher Freibetrag September 2011 ( EUR) (höchstens beim Erwerb Juni 2011 verbrauchter Freibetrag) Fiktive 2011 Die fiktive entspricht der tatsächlich zu entrichtenden./. September 2011 Mindeststeuer nach 14 Absatz 1 Satz 4 ErbStG Erwerb September EUR EUR Mindeststeuer EUR

4 4 Festzusetzende September Vorerwerbe, für die die nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist und die nach früherer Rechtslage bestandskräftig veranlagt worden sind Eine Änderung der festsetzung für den Vorerwerb kommt nicht in Betracht. Bei der Ermittlung der für den nachfolgenden Erwerb ist im Rahmen des 14 ErbStG der materiell zutreffende Wert des Vorerwerbs nach neuer Rechtslage und als tatsächlich zu entrichtende i. S. d. 14 Absatz 1 Satz 3 ErbStG die für diesen Wert sich ergebende zutreffende zu berücksichtigen (vgl. BFH vom , BStBl. II S. 522). Beispiel: Onkel 0 schenkte seiner Nichte N im Juni 2010 ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von. Aus der Anschaffung resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR, die N übernommen hat. 0 behielt sich den an den Erträgen vor. Der Kapitalwert des s unter Berücksichtigung der Begrenzung nach 16 BewG betrug EUR. Im September 2011 schenkt er ihr ein weiteres Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von EUR. Aus der Anschaffung resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR, die N übernimmt. 0 behält sich den an den Erträgen vor. Der Kapitalwert des s unter Berücksichtigung der Begrenzung nach 16 BewG beträgt EUR. Erwerb Juni 2010 (Besteuerung nach früherer Rechtslage) wert der freigebigen Zuwendung ( EUR) = 0,8000 = Befreiung 13 c ErbStG 10 % von EUR EUR./ EUR EUR wert der Kapitalwert des s EUR 0, EUR Nicht abzugsfähig 10 % von EUR =./ EUR Abzugsfähig EUR./ EUR EUR

5 EUR EUR Erwerb September 2011 Grundbesitzwert Befreiung 13 c ErbStG EUR 10 % von EUR./ EUR EUR Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück EUR EUR EUR Nicht abzugsfähig 10 % von EUR./ EUR Abzugsfähig EUR./ EUR EUR Vorerwerb 2010 (nach neuer Rechtslage) Grundbesitzwert Befreiung 13 c ErbStG 10 % von./ EUR EUR Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück EUR EUR EUR Nicht abzugsfähig 10 % von EUR./ EUR Abzugsfähig EUR./.

6 EUR EUR EUR tatsächlich zu entrichtende (neue Rechtslage) Gesamterwerb EUR EUR satz 30 % EUR Fiktive Abzugssteuer 2011 auf Vorerwerb 2010 Erwerb EUR Persönlicher Freibetrag 2011 ( EUR) (höchstens beim Erwerb 2010 verbrauchter Freibetrag) satz % Fiktive 2011 Die fiktive entspricht der tatsächlich zu entrichtenden 2010 nach neuer Rechtslage./. September 2011 Mindeststeuer nach 14 Absatz 1 Satz 4 ErbStG Erwerb September EUR EUR

7 7 Mindeststeuer EUR Festzusetzende September 2011 Dieser Erlass ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden

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