Öffentliche Finanzen, Personal, Steuern. Vererben, Erben und Schenken. Ergebnisse 2015 Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik.

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1 ST A TISTISCHE BER I CH T E Öffentliche Finanzen, Personal, Steuern Vererben, Erben und Schenken L IV j/15 Ergebnisse 2015 Erbschaft und Schenkungsteuerstatistik Bestellnummer: 3L406 Statistisches Landesamt

2 Herausgabemonat: November 2016 Zu beziehen durch das Statistische Landesamt SachsenAnhalt Dezernat Öffentlichkeitsarbeit Postfach Halle (Saale) Preis: 3,00 EUR (kostenfrei als PDFDatei verfügbar Bestellnummer: 6L406) Inhaltliche Verantwortung: Dezernat: Steuern, Kommunale Finanzzuweisungen Frau Pitzschke Telefon: Auskünfte erhalten Sie unter: Telefon: Telefon: Telefon: Telefax: Internet: Vertrieb: Telefon: Druck: Statistisches Landesamt SachsenAnhalt Statistisches Landesamt SachsenAnhalt, Halle (Saale), 2016 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Bibliothek und Besucherdienst (Merseburger Straße 2): Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglichst nach Vereinbarung Telefon:

3 Statistischer Bericht Vererben, Erben und Schenken Ergebnisse 2015 Erbschaft und Schenkungsteuerstatistik Land SachsenAnhalt Statistisches Landesamt SachsenAnhalt

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12 10 1. Gesamtübersichten 2015 Steuerklasse Durchschnittlicher Festgesetzte Steuer Steuersatz % I II III ,2 19,0 28,5 21,6 noch 1. Gesamtübersichten 2015 Reinnachlass von... bis unter... EUR 1) Betriebsvermögen Nachlassgegenstände insgesamt land und forstwirtschaftliches Vermögen Vermögensarten 2) Grundvermögen übriges Vermögen Nachlassverbindlichkeiten Reinnachlass Steuerpflichtiger von Todes wegen insgesamt unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro. 2) Die summierte Anzahl der der Vermögensarten kann größer sein, als die Anzahl der beim Gesamtwert der Nachlassgegenstände. Anteil der Vermögensarten am Gesamtwert der Nachlassgegenstände 2015 land und forstwirtschaftliches Vermögen 2,0 % Grundvermögen 21,8 % übriges Vermögen 70,8 % Betriebsvermögen 5,5 %

13 Noch 1. Gesamtübersichten Steuerpflichtiger von... bis unter... EUR 1) Steuerpflichtige e insgesamt steuerpflichtiger festgesetzte Steuer steuerpflichtiger unbeschränkt steuerpflichtig von Todes wegen festgesetzte Steuer steuerpflichtiger Davon Schenkung festgesetzte Steuer beschränkt steuerpflichtig von Todes wegen u. Schenkung steuerpflichtiger festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro.. 2. Unbeschränkt steuerpflichtige e und die darauf festgesetzte Steuer sowie der durchschnittliche Steuersatz nach Steuerklassen 2015 in 1000 EUR in Prozent I II III Steuerklasse 0 steuerpflichtiger insgesamt festgesetzte Steuer insgesamt durchschnittlicher Steuersatz

14 12 2. Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2015 nach der Höhe des Reinnachlasses Reinnachlass von... bis unter... EUR 1) Reinnachlass Nachlassgegenstände insgesamt land und forstwirtschaftliches Vermögen Vermögensarten 2) Grundvermögen Betriebsvermögen übriges Vermögen Nachlassverbindlichkeiten unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2015 nach Steuerentstehungsjahr Steuerentstehungsjahr Betriebsvermögen Nachlassgegenstände insgesamt land und forstwirtschaftliches Vermögen Vermögensarten 2) Grundvermögen übriges Vermögen Nachlassverbindlichkeiten Reinnachlass 1996 bis und bis und ) Ausgenommen sind ohne Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten (sonstige e, z.b. Vermächtnisse). 2) Die summierte Anzahl der der Vermögensarten kann größer sein, als die Anzahl der beim Gesamtwert der Nachlassgegenstände.

15 4. Unbeschränkt steuerpflichtige e von Todes wegen 2015 nach der Höhe des Reinnachlasses und Steuerklassen 13 Reinnachlass von... bis unter... EUR 1) versteuert nach 1) Steuerklasse I Steuerklasse Steuerklasse zusammen I/1 2) I/2 3) I/3 und I/4 4) II 5) III 6) unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr Festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro. 2) Ehegatten, Lebenspartner. 3) Kinder und Stiefkinder; Abkömmlinge verstorbener Kinder und Stiefkinder. 4) Kinder noch lebender (Stief)Kinder; andere Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern; Eltern und Voreltern (Großeltern). 5) Geschwister; Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Nichten und Neffen); Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedener Ehegatte; aufgehobene Lebenspartnerschaften. 6) Alle übrigen er sowie Zweckzuwendungen.

16 14 5. Steuerliche Eckwerte für unbeschränkt steuerpflichtige e 2015 nach der Höhe des steuerpflichtigen s 5.1 e insgesamt Steuerpflichtiger von... bis unter... EUR 1) Wert der e vor Abzug 2) Wert der e nach Abzug 2) Gesamtwert der Vorerwerbe Freibetrag nach 16 ErbStG Steuerpflichtiger Tatsächlich festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Nachrichtlich: von unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Nachrichtlich: von ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro, sowie nachrichtlich mit steuerpflichtigem = 0 Euro. 2) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach 13c ErbStG, Zugewinnausgleichsforderungen nach 5 ErbStG, Freibetrag nach 17 ErbStG, Summe der abzugsfähigen Nutzungsund Duldungsauflagen sowie abzugsfähigen snebenkosten und DBAVermögen (Doppelbesteuerungsabkommen).

17 Noch 5. Steuerliche Eckwerte für unbeschränkt steuerpflichtige e 2015 nach der Höhe des steuerpflichtigen s e von Todes wegen Steuerpflichtiger von... bis unter... EUR 1) Wert des anteiligen Reinerwerbs durch Erbanfall 2) Wert der sonstigen e Wert der e vor Abzug 2)3) Wert der e nach Abzug 2)3) Gesamtwert der Vorerwerbe Freibetrag nach 16 ErbStG Steuerpflichtiger Tatsächlich festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr Nachrichtlich: von unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr Nachrichtlich: von ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro, sowie nachrichtlich mit steuerpflichtigem = 0 Euro. 2) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach 13c ErbStG, Zugewinnausgleichsforderungen nach 5 ErbStG, Freibetrag nach 17 ErbStG, Summe der abzugsfähigen Nutzungsund Duldungsauflagen sowie abzugsfähigen snebenkosten und DBAVermögen (Doppelbesteuerungsabkommen).

18 16 Noch 5. Steuerliche Eckwerte für unbeschränkt steuerpflichtige e 2015 nach der Höhe des steuerpflichtigen s 5.3 Schenkungen Steuerpflichtiger von... bis unter... EUR 1) Wert der e vor Abzug 2) Wert der e nach Abzug 2) Gesamtwert der Vorerwerbe Freibetrag nach 16 ErbStG Steuerpflichtiger Tatsächlich festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Nachrichtlich: von unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Nachrichtlich: von ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro, sowie nachrichtlich mit steuerpflichtigem = 0 Euro. 2) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach 13c ErbStG, Zugewinnausgleichsforderungen nach 5 ErbStG, Freibetrag nach 17 ErbStG, Summe der abzugsfähigen Nutzungsund Duldungsauflagen sowie abzugsfähigen snebenkosten und DBAVermögen (Doppelbesteuerungsabkommen).

19 6. Unbeschränkt steuerpflichtige e 2015 nach der Höhe des steuerpflichtigen s und Steuerklassen 6.1 e insgesamt 17 Steuerpflichtiger von... bis unter... EUR 1) versteuert nach Steuerklasse I Steuerklasse Steuerklasse zusammen I/1 2) I/2 3) I/3 und I/4 4) II 5) III 6) unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro. 2) Ehegatten, Lebenspartner. 3) Kinder und Stiefkinder; Abkömmlinge verstorbener Kinder und Stiefkinder. 4) Kinder noch lebender (Stief)Kinder; andere Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern; Eltern und Voreltern (Großeltern) bei en von Todes wegen. 5) Eltern und Voreltern (Großeltern), soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (bei Schenkungen); Geschwister; Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Nichten und Neffen); Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedener Ehegatte; aufgehobene Lebenspartnerschaften. 6) Alle übrigen er sowie Zweckzuwendungen.

20 18 Noch 6. Unbeschränkt steuerpflichtige e 2015 nach der Höhe des steuerpflichtigen s und Steuerklassen 6.2 e von Todes wegen Steuerpflichtiger von... bis unter... EUR 1) versteuert nach Steuerklasse I Steuerklasse Steuerklasse zusammen I/1 2) I/2 3) I/3 und I/4 4) II 5) III 6) unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr Festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. und mehr ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro. 2) Ehegatten, Lebenspartner. 3) Kinder und Stiefkinder; Abkömmlinge verstorbener Kinder und Stiefkinder. 4) Kinder noch lebender (Stief)Kinder; andere Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern; Eltern und Voreltern (Großeltern) bei en von Todes wegen. 5) Eltern und Voreltern (Großeltern), soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (bei Schenkungen); Geschwister; Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Nichten und Neffen); Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedener Ehegatte; aufgehobene Lebenspartnerschaften. 6) Alle übrigen er sowie Zweckzuwendungen.

21 Noch 6. Unbeschränkt steuerpflichtige e 2015 nach der Höhe des steuerpflichtigen s und Steuerklassen 6.3 Schenkungen 19 Steuerpflichtiger von... bis unter... EUR 1) versteuert nach Steuerklasse I Steuerklasse Steuerklasse zusammen I/1 2) I/2 3) I/3 und I/4 4) II 5) III 6) unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr Festgesetzte Steuer unter ,5 Mill ,5 Mill. 5 Mill Mill. und mehr ) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro. 2) Ehegatten, Lebenspartner. 3) Kinder und Stiefkinder; Abkömmlinge verstorbener Kinder und Stiefkinder. 4) Kinder noch lebender (Stief)Kinder; andere Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern; Eltern und Voreltern (Großeltern) bei en von Todes wegen. 5) Eltern und Voreltern (Großeltern), soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (bei Schenkungen); Geschwister; Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Nichten und Neffen); Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedener Ehegatte; aufgehobene Lebenspartnerschaften. 6) Alle übrigen er sowie Zweckzuwendungen.

22 20 7. Ermittlung des steuerpflichtigen s und der festgesetzten Steuer 2015 bei unbeschränkt steuerpflichtigen en 1) Steuerlicher größer Null Gegenstand der Nachweisung e insgesamt e von Todes wegen Davon Schenkungen Ermittlung des steuerpflichtigen s anteiliger Wert der Nachlassgegenstände (Wert > 0) / Steuerwert des übertragenen Vermögens (Wert > 0) anteiliger Wert der Nachlassgegenstände (Wert > 0) / Steuerwert des übertragenen Vermögens (Wert > 0) Land und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen Betriebsvermögen (Wert > 0) Betriebsvermögen (Wert <= 0) übriges Vermögen darunter: Anteile an Kapitalgesellschaften Bankguthaben Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw. anteiliger Wert der Nachlassverbindlichkeiten allein zu tragende Nachlassverbindlichkeiten Wert des anteiligen Reinerwerbs durch Erbanfall/ Steuerwert der freigebigen Zuwendung Wert der sonstigen e Gesamtwert der Gegenstände Gesamtwert der Verbindlichkeiten Gesamtwert der e vor Abzug abzüglich: Steuerbefreiungen nach 13 ErbStG Steuerbegünstigungen nach 13 a ErbStG Freibetragsanteil/Verschonungsabschlag nach 13 a ErbStG Abschlag/Abzugsbetrag gemäß 13a Abs. 2 ErbStG Freibetrag nach 13 c ErbStG Zugewinnausgleichsforderung 5 ErbStG Freibetrag nach 17 ErbStG Summe der abzugsfähigen Nutzungs u. Duldungsauflagen abzugsfähige snebenkosten einschl. Steuerberatungskosten DBAVermögen Gesamtwert der e nach Abzug zuzüglich: Gesamtwert der Vorerwerbe 14 ErbStG von Dritten zu übernehmende Steuer abzüglich: Freibetrag nach 16 ErbStG (abgerundet) Steuerfestsetzung Tatsächlich festgesetzte Steuer und zwar: Regelsteuerfestsetzung Steuer nach 19 Abs. 3 ErbStG Entlastungsbetrag nach 19 a ErbStG abzugsfähige Steuer für Vorerwerbe 14 ErbStG ausländische Steuer 1) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem > 0 Euro X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X.. X X X X X X X X X X

23 Veröffentlichungen 1) im Statistischen Landesamt SachsenAnhalt Im Monat Oktober 2016 erschienen: Bestell Nr. Kennziffer/ Periodizität Titel Preis (in EUR) 1 Z 0 03 Z Statistisches Monatsheft 10/16 5,50 3 K 5 04 K V j/16 Tageseinrichtungen für Kinder und geförderte Kindertagespflege Stichtag: ,00 3 A 1 04 A I j/15 Bevölkerung nach Alter und Geschlecht Stand: Land, Kreisfreie Stadt, Landkreis 4,50 3 A 1 19 A I j/15 Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht Stand: Gemeinden 9,50 3 A 5 01 A V j/15 Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung Stichtag: ,50 3 B 2 02 B II j/15 Berufsbildung Auszubildende und Prüfungen Stand: ,00 3 B 3 01 B III j/15 Studierende an Hochschulen Stand: ,00 3 H 2 01 H II m4/16 Binnenschifffahrt April ,00 3 K 7 01 K VII j/15 Wohngeld Jahr ,50 3 N 1 04 N I vj1/16 Verdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich I. Quartal ,50 1) Veröffentlichung als PDFDatei kostenfrei erhältlich bei Bestellung bitte die erste Stelle der Bestellnummer durch eine 6 ersetzen

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