Praxisrecht. Dr. Fürstenberg & Partner Rechtsanwälte Hamburg - Berlin - Heidelberg. Elke Best Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht
|
|
- Jakob Engel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Praxisrecht Dr. Fürstenberg & Partner Rechtsanwälte Hamburg - Berlin - Heidelberg Elke Best Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Kanzlei Berlin Uhlandstraße 28, Berlin Tel.: 030 / Fax.: 030 / best@praxisrecht.de 1
2 Themenschwerpunkte Schwerpunkte des Praxiskaufvertrages Hinweise zum Arbeitsrecht Hinweise zum Mietrecht 2
3 Schwerpunkte des Praxiskaufvertrages 3
4 Praxiskaufvertrag - Schwerpunkte Vertragsgegenstand - Einzelpraxis (auch Privatpraxis?) zu übertragende Praxiseinrichtung (Inventarverzeichnis erstellen), am Übergabestichtag vorhandene Vorräte, sämtliche ideellen Werte (insbesondere Patientenstamm) - Gesellschaftsanteil an Berufsausübungsgemeinschaft 4
5 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Kaufpreis/Unterlagen - Jahresabschlüsse/aktuelle BWA/KV-Abrechnungen/ RLV-Bescheide/QZV-Bescheide - Garantie Verkäufer: ordnungsgemäße Abrechnung/ keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Regresse etc. - Aufteilung Kaufpreis in materiellen Wert und Goodwill - Welche Umstände sollen Kaufpreis beeinflussen? (z.b. wenn Kaufvertragsabschluss und Übergabe mit größerem zeitlichen Abstand) 5
6 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Kaufpreisfälligkeit - ohne Vereinbarung: sofort - Interessen: Verkäufer: bei Übergabe Käufer: mit Bestandskraft der Zulassung Alternative: Treuhandkonto mit Auszahlungsanweisungen, falls Zulassung bei Übergabe noch nicht bestandskräftig Besicherung des Kaufpreises Finanzierungszusage/Bankbürgschaft 6
7 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Übergabe/Gefahrübergang Haftung für Sachmängel schließt Verkäufer i.d.r ab Übergabe aus Funktionsprüfung bei Übergabe Übergabeprotokoll (Mängelbeseitigung regeln) Achtung: Versicherungen! 7
8 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Patientenkartei - Gegenstand: manuell geführte Kartei sowie EDV-Kartei - BGH (1991): Verkäufer darf Krankenunterlagen nur mit in eindeutiger und unmissverständlicher Weise gegebener Zustimmung der Patienten an Käufer weitergeben! - Verwahrungsvertrag - Zwei-Schrank-Modell /EDV: Passwort-Regelung Achtung: Aufbewahrungsfristen beachten! 8
9 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Übergang von Arbeitsverhältnissen Betriebsübergang i.s.d. 613a BGB - Erwerber tritt in Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein durch Kaufvertrag nicht abänderbar - Reichweite: auch - Aushilfsarbeitsverhältnisse - faktische Arbeitsverhältnisse - Ausbildungsverhältnisse - Ehegattenarbeitsverhältnisse - ruhende Arbeitsverhältnisse - gekündigte Arbeitsverhältnisse bis Ablauf Kündigungsfrist 9
10 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Übergang von Arbeitsverhältnissen - Kündigung durch bisherigen oder neuen Arbeitgeber wegen des Betriebsübergangs = unwirksam - Unterrichtungspflicht gegenüber Arbeitnehmern: Zeitpunkt Grund rechtliche, wirtschaftliche, soziale Folgen in Aussicht genommene Maßnahmen - Widerspruchsrecht Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung 10
11 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Übergang von Arbeitsverhältnissen - beachten: - alle Arbeitnehmer erfassen Garantie des Verkäufers - Arbeitsverträge werden Anlage einsehen! - ggf. Inhalt mündlicher Verträge fixieren - Abgrenzungen noch nicht fälliger Ansprüche (Urlaub, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) - Verpflichtung Verkäufer: keine Veränderungen ohne Zustimmung Käufer 11
12 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Praxismietvertrag - aufschiebend/auflösend bedingt (bestandskräftige Zulassung) oder Rücktrittsrecht - Eintritt in bestehenden Mietvertrag oder Neuabschluss? - bei Eintritt: Mietvertrag prüfen, als Anlage beifügen; Achtung: Übergang von Rückbau- oder sonstigen Verpflichtungen; - wichtig: Vertragszweck genau und perspektivisch prüfen - besondere Klauseln des Arztmietvertrages 12
13 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Versicherungsverträge - insbesondere Inventarversicherung Eintritt in sonstige Verträge/Dauerschuldverhältnisse - Übergang im Einzelfall regeln (z.b. Leasingverträge) - beachten: Zustimmung Vertragspartner - Empfehlung: übergehende Verträge abschließend als Anlage Übernahme des Telefonanschlusses - bisherige Telefonnummer wichtig für Patienten 13
14 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Abgrenzung Verbindlichkeiten - keine Übernahme von Verbindlichkeiten Freistellung: wesentlich für Käufer! - Haftung für Regresse, Ansprüche Patienten etc. Abgrenzung Honorarforderungen für ärztliche Leistungen vor/nach Übergabestichtag 14
15 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Regelung von BU/Tod des Verkäufers und Käufers Verkäufer: Käufer wird Vertreter o. Vorziehen der Übergabe o. Verkäufer bestellt Vertreter Praxisfortführung Käufer: Rücktrittsrecht 15
16 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Zustimmung Ehegatte - falls Verfügung über im Wesentlichen gesamtes Vermögen Wettbewerbsverbot - gegenständlich, zeitlich und räumlich begrenzen - Verbot, Patienten über anderen Standort zu informieren/kollegen zu empfehlen - Vertragsstrafe/Schadensersatz/Unterlassungsanspruch 16
17 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Nachbesetzungsverfahren - Festlegung Pflichten Verkäufer - Festlegung Pflichten Käufer Aufschiebende/auflösende Bedingungen o. Rücktrittsrechte für Käufer: - bestandskräftige Zulassung des Käufers zur vertragsärztlichen Versorgung am Praxisstandort bzw. als Nachfolger des Ver-käufers (bei Zulassungssperre) - Mietvertrag (seinerseits mit aufschiebender/auflösender Be-dingung oder Rücktrittsrecht) - Finanzierungszusage - bei Scheitern der Überleitung der für die Übernahme wesent-lichen Verträge - Berufsunfähigkeit/Tod des Käufers 17
18 Praxiskaufvertrag Schwerpunkte Besonderheiten: Erwerb Gesellschaftsanteil an BAG: - Interessen des verbleibenden Partners werden grds. bei Bewerberauswahl berücksichtigt (Kooperationszeit beachten!) - 2 Verträge: Anteilskauf- und Abtretungsvertrag beachten: Zustimmung verbleibende Partner Eintritt in bisherigen Gesellschaftsvertrag oder neuer Gesellschaftsvertrag 18
19 Hinweise zum Arbeitsrecht 19
20 Hinweise zum Arbeitsrecht 1. Begründung Arbeitsverhältnis wichtig: Arbeitsvertrag mit rechtlich einwandfreien, klaren, eindeutigen Formulierungen; Achtung: auch mündlich abgeschlossener Vertrag wirksam! (aber: nicht jede mündliche Vereinbarung ist wirksam, z.b. Befristung) 20
21 Hinweise zum Arbeitsrecht 1. Begründung Arbeitsverhältnis Mindestregelungen im Arbeitsvertrag denn: Beweiszweck! Rechtssicherheit! Probezeit Befristung Arbeitszeit Arbeitsort/Arbeitsleistung Vergütung Sonderzuwendungen/Gratifikation (beachte: betriebliche Übung ; Rückzahlungsvorbehalt) 21
22 Hinweise zum Arbeitsrecht 1. Begründung Arbeitsverhältnis Mindestregelungen im Arbeitsvertrag Nebentätigkeit Urlaub Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Kündigungsregeln (beachte: Günstigkeitsprinzip ) Schriftformklausel (bzw. doppelte Schriftform-Klausel) 22
23 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Aufhebungsvertrag Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ausschluss von Nachforderungen Verrechnung von Urlaubsansprüchen ggf. Abfindung Ausstellung Arbeitszeugnis Ausgleichsklausel Schriftform zwingend! 23
24 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Kündigung - einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung wichtig: Arbeitgeber muss Zugang beweisen! beachten: Hinweispflicht seit (Agentur für Arbeit) Schriftform zwingend! 24
25 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Kündigung - Probezeit: 2 Wochen - gesetzliche Kündigungsfristen: GS: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats bzw. günstigere Fristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag 25
26 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Kündigung ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende Achtung: Beschäftigungsdauer beim Verkäufer zählt mit! 26
27 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Kündigung - außerordentliche Kündigung: wenn Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist ( wichtiger Grund ); Frist: spätestens 2 Wochen ab Kenntnis vom wichtigen Grund auf Verlangen: Gründe mitteilen 27
28 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz - allgemeiner Kündigungsschutz: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - besonderer Kündigungsschutz: insb. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Ausbildungsverhältnis 28
29 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz - KSchG: Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein personenbedingte Gründe verhaltensbedingte Gründe betriebsbedingte Gründe 29
30 Hinweise zum Arbeitsrecht 2. Beendigung Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz - KSchG: wichtig: Abmahnung beachten: Kündigung = ultima ratio Änderungskündigung vor Beendigungskündigung bei mehreren Arbeitnehmern: Sozialauswahl! 30
31 Hinweise zum Mietrecht 31
32 Hinweise zum Mietrecht Achtung: Bedingung bestandskräftige Zulassung Gegenstand des Mietvertrages - Anschrift des Mietobjektes, genaue Lage (im Lageplan farbig kennzeichnen, vermietete Fläche (nach DIN... qm), zzgl. Stellplätze o.ä. - Zahl der Räume, Rezeptionsbereich, sanitäre Einrichtungen Zustand und Übergabe - Übergabe in welchem Zustand? - Maßnahmen Vermieter/Mieter? behördliche Genehmigungen etc. - Übergabeprotokoll + Regelung der Mängelbeseitigung 32
33 Hinweise zum Mietrecht Mietzweck - Achtung: genau prüfen, auch perspektivisch! - Vermietergarantie, dass Mietzweck zulässig Mietzeit und Optionen - Festmietzeit - Optionen - Kündigung a) ordentlich b) außerordentlich (insb. auch BU/Tod), Ausschluss 580 BGB für Vermieter - Kündigungsgründe Vermieter bei außerordentlicher Kündigung 33
34 Hinweise zum Mietrecht Mietzins und Betriebskosten/Mietsicherheit - Was ist ortsüblich? - Staffelmiete/Wertsicherungsklausel - Verteilung Betriebskosten - Barkaution/Bankbürgschaft - bei Fremdfinanzierung: kein Vermieterpfandrecht Instandhaltung/Schönheitsreparaturen - Übergabeprotokoll! - bei Instandhaltung: Obergrenzen pro Einzelfall und Kalenderjahr - Achtung, bei Haftung für Schäden am Haus und zum Haus gehörenden Einrichtungen/Anlagen durch Besucher, Patienten, Lieferanten, Handwerker etc. 34
35 Hinweise zum Mietrecht Bauliche Veränderungen durch Vermieter/Zutritt des Vermieters - rechtzeitige Ankündigung - kein Verzicht auf Rechte bei Beeinträchtigung - Datenschutz/Schweigepflicht Bauliche Veränderungen durch Mieter - Übergabeprotokoll! Was gehört zur Mietsache/Was ist Mietereigentum? - Zustimmungsverweigerung nur aus wichtigem Grund - Achtung: kein Bestandschutz bei Notwendigkeit behördlicher Genehmigungen - Achtung: Rückbauverpflichtung 35
36 Hinweise zum Mietreicht Praxisschild - Berufsordnung beachten Konkurrenzschutz - Rechtsfolgen bei Verstoß Rechtsnachfolge/Eintrittsrecht - Nachfolgeklausel, Eintrittsrecht bei Verkauf/Tod und eigene Entlassung aus Mietvertrag - BAG/PG geplant? Achtung: Vertragszweck beachten 36
37 Hinweise zum Mietrecht Rückgabe - Übergabeprotokoll zu Beginn wichtig - Wegnahmerechte/-pflichten - Rückbau? Versicherungen - Verpflichtung für Mieter/Vermieter - Fachmann hinzuziehen 37
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrDie arbeitsrechtlichen Sanktionen
Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrTrennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Trennungsmanagement Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen 13.04.2016 Agenda Kurzüberblick Kündigung Kündigungsarten AG-Kündigung AN-Kündigung Probleme/Risiken/Möglichkeiten Formalien Mitteilung
Mehr6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87
Abkürzungen..................... 11 1. Allgemeines................. 13 1.1 Begriff und Inhalt der Kündigung........ 14 1.1.1 Inhalt der Kündigung............. 14 1.1.2 Zeitliche Bestimmung der Kündigung.......
MehrBereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrDie Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Kramer Rechtsanwältin 10., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen 9 I. Allgemeines 1. Begriff
MehrDITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft
Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz 21.11.2015 Beendigung von Arbeitsverhältnissen -Arten der Beendigung -Ansprüche bei Beendigung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
MehrRechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand
MehrEs begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht
Es begrüßt Sie Beate Wachendorf Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Rizzastraße 49 56068 Koblenz Telefon: 0261 9124-700 Telefax: 0261
MehrKündigung, Aufhebungsvertrag & Co.
Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Inhalt Unsere Intensivschulung für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, CEO, Manager und Führungskräfte mit Personalverantwortung zum Thema rechtlich einwandfreie Beendigung
MehrZusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander
Zusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander Rechtsnormen des Arbeitsrechts: Es gibt Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge. Fast wie Gesetze gilt die Rechtsprechung
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
Mehr3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3.1 Beendigungsarten Bürgerliches Gesetzbuch BGB 620 Beendigung des Dienstverhältnisses (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen
MehrSeminar Arbeitsrecht für Führungskräfte
Als Führungskraft mit Personalverantwortung sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht für Sie unerlässlich. Wir bieten Ihnen den roten Faden durch die Untiefen des Arbeitsrechts. Gestützt auf die betriebliche
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrDie 10 (häufigsten) Irrtümer des Arbeitgebers. Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. (www.etl-rechtsanwaelte.de)
Die 10 (häufigsten) Irrtümer des Arbeitgebers Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln (www.etl-rechtsanwaelte.de) 1 1 Ihr Referent heute Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Lehrbeauftragter der
MehrMieten und Vermieten von Apothekenräumen
-&3O Mieten und Vermieten von Apothekenräumen Von Dr. Valentin Saalfrank Rechtsanwalt, Köln Deutscher Apotheker Verlag Stuttgart 2000 Inhalt Abkürzungsverzeichnis IX Vorwort 1 A. Zivilrechtliche Grundlagen
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrBeendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung
Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses Ordentliche oder außerordentliche Kündigung Befristung Aufhebungsvertrag Anfechtung Altersgrenze Die Kündigung Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff der
MehrDer GmbH-Geschäftsführer im Arbeits- und Sozialversicherangsrecht
Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeits- und Sozialversicherangsrecht von Dr. Kerstin Reiserer Rechtsanwältin, Heidelberg Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Abkürzungsverzeichnis 13 I. Übersicht und
MehrArbeitsrechtliche Ansprüche
Arbeitsrechtliche Ansprüche Beschäftigungsformen Arbeitsverhältnis Werkvertrag Selbständige Tätigkeit/ freie Mitarbeit Leiharbeit Arbeitsvertrag mündlich wirksam Kann durch tatsächliches Arbeiten mit Willen
MehrCHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,
CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Herzlich Willkommen zu meinem Vortrag: CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter
MehrFit für die Existenzgründung - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. www.etl-rechtsanwaelte.de
Fit für die Existenzgründung - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de 1 Ihr Referent heute Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln
MehrArbeitsrecht Stefan Rohpeter
Arbeitsrecht Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Stellenausschreibung nicht irreführend keine falschen Erwartungen geschlechtsneutral Ausnahme: unverzichtbare
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrWege in die Zulassung. Thema: Fragen der Praxisveräußerung
Wege in die Zulassung Thema: Fragen der Praxisveräußerung Dr. Ole Ziegler Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Mediator LPPKJP, Frankfurt am Main am 05.11.2014 05.11.2014
MehrDie Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Krämer Rechtsanwältin 11., überarbeitete Auflage, 2008 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungsverzeichnis 9 I. Allgemeines
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrKindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida
Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Dienstvertrag, 611 BGB ff. 614 -Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nachder Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die
MehrMuster eines befristeten Arbeitsvertrages
Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
MehrMandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung
Mandantenbrief August 2010 Aufhebungsvertrag und Abfindung 1 Gegenstand eines Aufhebungsvertrages Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die
MehrArbeitsrecht für Arbeitgeber
Fachbuch Recht Arbeitsrecht für Arbeitgeber Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern - Mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis. Inkl. CD-ROM! Bearbeitet von Ralph Jürgen
MehrKostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
MehrFallstricke der Gewerberaummiete
Rechtsanwalt Moritz Klein Fallstricke der Gewerberaummiete München, 12.11.2016 Inhaltsübersicht Zielsetzung Einführung in das Gewerbemietrecht Wesentliche Eckpunkte eines gewerblichen Mietvertrages Typische
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsübersicht Vorwort Autor Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Krankheit in der Arbeitswelt 1 1.1 Fehlzeitentwicklung 1 1.2 Der Krankheitsbegriff im Arbeits- und Beamtenrecht 2 1.3 Verpflichtungen des
MehrArbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen
MehrArbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
Mehr... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
MehrReferent: Dr. Stefan K. Reiß
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses Kündigung ggf. Schriftform Aufhebungsvertrag ordentliche außerordentlich durch Handelsvertreter oder
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 I. Fragen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses 19 1. Kommt ein Arbeitsverhältnis auch durch mündliche Vereinbarung zustande oder muss es schriftlich
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrPraxisabgabe und Sozietät Alles Was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. www.etl-rechtsanwaelte.de
Praxisabgabe und Sozietät Alles Was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de 1 Ihr Referent heute Name: Dr. Uwe Schlegel Beruf: RA und Dozent Lehrbeauftragter der FH Hamburg
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrADS InfoForum. Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger. Hamburg, den 18. Februar 2013
1 ADS InfoForum Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger Hamburg, den 18. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in den nächsten 45 Minuten: Wer und was ist die ADSR? Rechtquellen
MehrA R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender
MehrArbeitsrecht. Inhalte der Unterrichtseinheit II.16
Inhalte der Unterrichtseinheit II.16 - der Arbeitsvertrag - allgemeine Arbeitsbedingungen - Arbeitszeit - Vergütung - Urlaub und Arbeitsbefreiung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Geltungsbereich
MehrArbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dieses Dokument wurde im Rahmen der Weiterbildung zum Handelsfachwirt von Peter Büche erstellt. Es darf nur vollständig (mit diesem Deckblatt) ausgedruckt
MehrMuster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte
Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen
MehrEine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
MehrIndividualarbeitsrecht. Arbeitsvertragsrecht
Individualarbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht Teilgebiete des Arbeitsrechts Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Arbeitskampfrecht Tarifvertragsrecht Arbeitsvertragsrecht Arbeitsschutzrecht
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Literaturverzeichnis... 14
7 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis..... 12 Literaturverzeichnis... 14 I. Fragen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses... 16 1. Kommt ein Arbeitsverhältnis auch durch mündliche Abrede zustande oder
MehrPraxisübernahmevertrag
Praxisübernahmevertrag zwischen - nachfolgend Übergeber- und.. - nachfolgend Übernehmer - wird nachfolgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand Der Übergeber verkauft hierdurch seine vertrags- und privatzahnärztliche
MehrInhalt. B. Weiterführende Literatur und Internetadressen. /. Allgemein zum Arbeitsrecht 21 //. Speziell zum Kündigungsrecht 21 ///. Intemetadressen 22
Inhalt A. Einweisung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 15 /. Der Kündigungsschutz 15 1. Die Aufgabe 15 2. Die gesetzliche Regelung 15 3. Wegweiser für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 16 //. Kündigung durch
MehrVorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17
Vorwort.............................................. 5 Abkürzungsverzeichnis.................................. 13 Literaturverzeichnis..................................... 17 I. Fragen zur Begründung
MehrZusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch
Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch 德 国 劳 动 法 关 于 解 除 合 同 期 限 及 经 济 补 偿 请 求 权 之 综 述 I. Kündigungsfrist (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
MehrGrundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die
Mehr... ... ... ... ... ... ... ... ... .. I... Besondere... Pflichten... in.. der... Phase... der... Vertragsanbahnung ... ...
Inhalt 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis............ A... Einleitung.......... B... Rechtsquellen.............. des.... Arbeitsrechts....... C... Die... Begründung............. des.... Arbeitsverhältnisses.......
MehrArbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde
Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde zwischen - im folgenden Praxisinhaber oder Arbeitgeber genannt - und - im folgenden Zahnarzt/Kieferorthopäde oder Angestellter genannt - wird folgendes
MehrPersonalabbau und lange Kündigungsfristen
Personalabbau und lange Kündigungsfristen Veranstaltung der IHK Saarland am 14.09.2006 Referenten: Heike Last, Personalberatung, Saarbrücken Dr. Norbert Pflüger, Pflüger Rechtsanwälte GmbH, Frankfurt am
MehrVertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
MehrMustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II
Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung
MehrKÜNDIGUNG. Allgemeines. Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
KÜNDIGUNG Allgemeines Kaum ein Themenbereich des Arbeitsrechts ist umfangreicher und komplizierter als derjenige, der sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses befasst. Denn nicht immer besteht
MehrRente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
HBE PRAXISWISSEN Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118
MehrInhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung?
9 Abkürzungen... 19 Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 1. Anlässe... 21 2. Vorbeugender Schutz?... 21 2.1 Unterschiedliche Möglichkeiten... 21 2.2 Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter...
Mehrerworben hat oder nach Vertragsinhalt und -dauer die theoretische Möglichkeit zum Aufbau einer gesetzlichen Altersrente besteht.
138 Arbeitsvertrag Beendigung des ARBEITSverhältnisses Meist wird das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des Regelrentenalters oder durch Kündigung beendet. Arbeitsverträge enthalten deshalb entsprechende
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
MehrVerkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am
Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer 2013 Emden, 08.05.2013 Nummer 17 Inhalt: 1. Satzung für den Betrieb gewerblicher Art Weiterbildung der Hochschule Emden/Leer (Genehmigt
MehrMietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 16. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte
MehrTechnische Universität Clausthal - Der Präsident Stand: M e r k b l a t t
Technische Universität Clausthal - Der Präsident - 33-03 301 - Stand: 01.11.2004 M e r k b l a t t über die wichtigsten Vorschriften und Regelungen des Manteltarifvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter
MehrIV. Kündigungsrecht I
IV. Kündigungsrecht I 1. Begriff und Arten der Kündigung 2. Voraussetzungen der Kündigung 3. Die Kündigungserklärung 4. Besonderheiten 5. Besondere Kündigungsbeschränkungen 6. Kündigungsfrist 7. Soziale
MehrPraxiskaufvertrag. 1 Vertragsgegenstand, Übergabestichtag
Praxiskaufvertrag Zwischen.. nachfolgend Praxisverkäufer genannt und.. nachfolgend Praxiskäufer genannt wird folgender Praxiskaufvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand, Übergabestichtag (1) Der Praxisverkäufer
MehrArbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9
Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 1.1 Was muss bei einer Stellenanzeige beachtet werden? 9 1.2 Führen des Bewerbungsgesprächs 10 1.2.1 Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?
Mehr1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19
Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 I. Wie enden befristete Arbeitsverhältnisse?... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?...
MehrGrundlagen Arbeitsrecht Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten
Grundlagen Arbeitsrecht Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten Existenzgründungstag Minden 21.04.2016 Katharina Buddenberg Referatsleiterin Recht IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitsrecht Unter Arbeitsrecht
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1. Teil: Probleme des Kündigungsschutzes 1 Die Kündigung I. Kündigungserklärung 1. Wirksamkeit 2. Bedingungsfeindlichkeit 3. Form 4. Zugang 5. Kündigungsberechtigter
MehrTrennungsmanagement: Aufhebungs- und Abwicklungsverträge richtig verhandeln
Trennungsmanagement: Aufhebungs- und Abwicklungsverträge richtig verhandeln Referentin: Ebba Herfs-Röttgen Fachanwältin für Arbeitsrecht - MEYER-KÖRING - Rechtsanwälte Steuerberater Bonn Berlin www.meyer-koering.de
MehrRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht Dr. Christian Lampe Skript S 14 Juni 2010
A. Kündigungsschutz (Übersicht) Ein Arbeitsvertrag kann durch eine Kündigung wieder beendet werden. Sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen.
MehrZweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung
Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Ein Leitfaden für die tägliche Praxis nach dem neuesten Recht von Ministerialrat Alfred Müller und Dr. jur. utr. Walter Schön 3. Auflage 1977
MehrVorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 18
Vorwort............................................... 5 Abkürzungsverzeichnis.................................... 15 Literaturverzeichnis...................................... 18 A. Fragen zur Begründung
MehrDie Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigung im Arbeitsrecht Der Begriff der Kündigung Ein Arbeitsverhältnis kann auf unterschiedliche Weise enden. Eine Möglichkeit ist die Kündigung, mit der einer von zwei Vertragspartnern (Arbeitnehmer
MehrÜberblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung. Dr. Marion Bernhardt Fachanwältin für Arbeitsrecht
Überblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung Fachanwältin für Arbeitsrecht Prüfungsstufen der betriebsbedingten Kündigung bei Betriebsstilllegung 1. Unternehmerische Entscheidung über die Stilllegung
MehrDieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 26369 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar BERNHARD GRÄMLICH Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 10., neu bearbeitete
MehrArbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Zwischen der/dem, vertreten durch - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - wird folgender Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung geschlossen: 1 Beginn des
MehrAtmendes Entgelt, atmende Arbeitszeit
Atmendes Entgelt, atmende Arbeitszeit Dr. Kerstin Reiserer Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Heidelberg ] Noch Platz zum Atmen? Das Gehalt beträgt monatlich 3.500,00 brutto. Die wöchentliche
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu
MehrAllgemeine Vertragsbestimmungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen
MehrDritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge
TK Lexikon Arbeitsrecht Handelsgesetzbuch 553-569 Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge 553-556 Erster Unterabschnitt Schiffsmiete HI3712143 HI3712144 553 Schiffsmietvertrag HI3712145 (1) Durch
MehrInhaltsverzeichnis Seite Rn.
Inhaltsverzeichnis Seite Rn. Vorwort Abkürzungen XI A. ÜBERSICHT ÜBER DAS KÜNDIGUNGSRECHT 1. Eigenart der Kündigung 1.1. Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung 1 1 1.2. Rücknahme
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrArbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.
Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr