l. Jagdbare Tiere und Schonzeiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "l. Jagdbare Tiere und Schonzeiten"

Transkript

1 Verordnung über die Jagdvorschriften vom 1. Mä016 Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 4 des Jagdgesetzes vom 17. November und Art. 46 der Jagdverordnung vom 19. Mai015 als Verordnung: t. l. Jagdbare Tiere und Schonzeiten Geschützte Tieraften d) e) Att. 1. r Zusätzlich zu den bundesrechtlich geschütáen Tierarten sind geschütf: Edelmarder; Schneehase; Schneehuhn; Waldschnepfe; alle Wildenten, ausser der Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherente. Jagd- und Schonzeiten Att.. r Es gelten folgende Jagdzeiten: Rotwild: 15. August bis 15. Dezember; Rehbock, Schmalreh, nicht tragende und nicht führende Rehgeiss: 1. Mai bis 15. Dezember; führende Rehgeiss und Rehkitz: 15. August bis 15. Dezember; d) Gämsbock: 15. August bis 1. Oktober; e) Gämsgeiss, Gämsjährling und Gämskitz: 15. August bis 15. Dezember. Nicht einheimische Tiere nach Art. 8bi" der eidgenössischen Jagdverordnung vom 9. Februar 19BBa, die in die freie Wildbahn gelangt sind, dürfen das ganze Jahr über gejagt werden. Für die übrigen jagdbaren Tiere gelten die Jagd- und Schonzeiten nach der Bundesgesetzgebung sgs sgs lm Amtsblatt veröffentlicht am.., ABI 016, oo; in Vollzug ab oo. sr Art. 5 des eidgenössischen Jagdgesetzes vom 0. Juni 1986, SR 9.0, und Art. b s der eidgenössischen Jagdverordnung vom 9. Februar 1988, SR

2 Besondere Vorschriften Markiefte Wildtiere Att..1 Markierte Tiere dürfen nur mit Bewilligung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei gejagt werden. Abschüsse und Fallwild markierter Tiere werden der Wildhut innert 4 Stunden gemeldet und zur Begutachtung bereitgehalten. Muttertiere Att. 4.1 Vor dem Abschuss säugender Hirschkühe, Gäms- und Rehgeissen oder Bachen werden die Jungtiere erlegt. Wildschweine Att. 5. r Erlegte Wildschweine werden der Wildhut innert 4 Stunden gemeldet und zur Begutachtung bereitgehalten. ll. Jagdarten Zulässige Jagdaften Att. 6.l Zugelassen sind alle Arten von Einzel- und Gemeinschaftsjagd Gemeinschaftsjagd Att. 7.1 Bei einer Gemeinschaftsjagd wird eine Jagdleiterin oder ein Jagdleiter bestimmt. Die Jagdleiterin oder der Jagdleiter: bereitet die Gemeinschaftsjagd vor; teilt den Teilnehmenden der Gemeinschaftsjagd die Aufgaben zu; ist für die vorgeschriebenen Meldungen verantwortlich. Treibjagd Att. 8.1 Als Treibjagd gilt eine Gemeinschaftsjagd, bei der jagende Hunde eingesetá werden. Die Treibjagd ist in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 15. Dezember auf Wildschweine, Rotwild, Rehe und Füchse gestattet. Feldhasen und Gämsen dürfen miterlegt werden Die Wildhüterin oder der Wildhüter kann die Treibjagd auf Wildschweine während des ganzen Jahres zulassen, wenn es zur Schadenabwehr erforderlich ist. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei kann weitere Ausnahmen bewilligen. Beizjagd Att. 9.1 Die Beizjagd ist nur mit Bewilligung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei zulässig. Die Bewilligung gibt insbesondere vor: die einsetzbaren und die jagdbaren Vögel; das zu bejagende Gebiet; den zeitlichen Rahmen. 16

3 Nachtjagd Att.10.1Zur Nachtzeit darf nicht gejagt werden. Ausgenommen ist die Jagd auf Dachse, Füchse, Steinmarder, Wildschweine und nicht einheimische Tiere6. Die Verfolgung und Erlegung verletzter oder kranker Tiere bleibt vorbehalten Die Nachtzeit beginnt eine Stunde nach dem meteorologischen Sonnenuntergang und endet eine Stunde vor dem meteorologischen Sonnenaufgang. lll. Munition und Schussd stanzen Schussdistanzen Att Die Schussdistanz beträgt höchstens: 5 Meter für Schrot; 50 Meter für Flintenlaufgeschosse; 00 Meter für Kugelmunition. Schrot Att Erlaubt sind die Schrotkaliber 1,16 und 0. Die Schrotkorngrösse beträgt höchstens 4,5 Millimeter. Flintenlaufgeschosse Art Flintenlaufgeschosse sind nur zur Jagd auf Wildschweine zugelassen. Kugelmunition d) Att. 14. r Die Energie der verwendeten Kugelmunition beträgt wenigstens bei Paarhufern '000 Joule auf 100 Meter, ausgenornmen beim Reh; beim Reh 1'000 Joule auf 100 Meter; bei anderen Tierarten 00 Joule auf 100 Meter; beim Fangschuss 00 Joule Mündungsenergie. Besondere Munitionsvorschriften für die Jagd auf Paarhufer Att. 15. r Paarhufer werden mit Kugelmunition gejagt. Erlaubt sind Zerlegungs- und Deformationsgeschosse. Vollmantelgeschosse sind nur zum Fangschuss erlaubt. Zusätzlich zur Kugelmunition erlaubt sind: Flintenlaufgeschosse auf Wildschweine Schrot auf Rehe und gestreifte Frischlinge. 6 Art. Bb s der eidgenössischen Jagdverordnung vom 9. Februar 1988, SR 9.01 /6

4 ftir die Abwehr von Vögeln Art lm überbauten Gebiet darf zur Abwehr von Vögeln, die Schaden anrichten, auch Kugelmunition des Kalibers.long rifle venrendet werden. fü r Sel bsth ilfe massn ah me n Att Personen ohne jagdlichen Fähigkeitsausweis ist es verboten, für Selbsthilfemassnahmen Kugelmunition mit einer Energie von mehr als 600 Joule auf 100 Meter oder Flintenlaufgeschosse zu veruenden.t lv. Verbotene Hilfsmittels Luftfahrzeuge Art Luftfahzeuge sind zur Ausübung der Jagd verboten. Dies gilt insbesondere für: Helikopter; Hängegleiter und Fallschirme; Drohnen und andere unbemannte Fluggeräte. Scheinwe fer Att Scheinwerfer sind zur Ausübung der Jagd verboten. Mit Zustimmung der Wildhüterin oder des Wildhüters dürfen sie für Bestandeserhebungen verwendet werden. Weitere Hilfsmittel Art. 0.I Das Verfolgen von Wild ist verboten mit: Quads und Motorschlitten; Skis und Schneeschuhen; anderen Geräten, die das Verfolgen von Wild erleichtem V. Ausbildung und Einsatz von Jagdhundens Ausbildung von Jagdhu nde n Att. 1.1 Jagdhunde haben eine von der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen anerkannte Prüfung bestanden, wenn sie eingesetf werden: zur Nachsuche (Schweisshund); zum Apportieren; zum Vorstehen; d) zur Baujagd; e) zur Spezialjagd auf Wildschweine (Schwarzwild). Die bestandene 5O0-Meter-Prüfung gilt bei Schweisshunden für drei Jahre. Sie kann nicht wiederholt werden. Die bestandene 1 OOO-Meter-Prüfung gilt u nbefristet. 7 I o Art.48 Abs. derjagdverordnung vom 19. Mai 015, sgs Art. Abs. der eidgenössischen Jagdverordnung vom 9. Februar 1988, SR Art. Abs. bi'bst. b der eidgenössischen Jagdverordnung vom 9. Februar 1988, SR t6

5 Einsatz von Jagdhunden zur Nachsuche Att..1 Ein Schweisshund darf zur Nachsuche eingesetzt werden, wenn er am selben Tag nicht schon zu einem anderen Zweck eingesetzt wurde. Hundeführerinnen und Hundeführer, die einen Schweisshund zur Nachsuche einsetzen, haben an wenigstens einer anerkannten Schweisshundeprüfung erfolgreich einen Hund geführt zum Apportieren Añ.. r Für die Jagd auf Wasseruögel werden so viele Apportierhunde mitgeführt, wie für das Bergen der erlegten Wasseruögel erforderlich ist. zur Gemeinschaftsjagd Att. 4.1 Zur Treibjagd sind nur spurlautjagende Bracken und Erdhunde, Kreuzungen von Bracke und Erdhund sowie Stöberhunde zugelassen. Zur Drúclgagd sind keine jagenden Hunde zugelassen. Schweisshunde dürfen zur Nachsuche eingesetf werden. Vl. Weitere Bestimmungen Private Jagdaufsicht Att. 5.1 Die Berechtigung afs Jagdaufsicht setá eine Ausbildung durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei voraus. Die Ausbildung umfasst insbesondere die Aufgaben der privaten Jagdaufsicht sowie deren Befugnisse und Pflichten.l0 Hegeschau Att. 6.1 Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei organisiert einmal je Kalenderjahr eine kantonale Hegeschau für Rothirsche. An der Hegeschau werden in sauberem Zustand vorgelegt: alle Geweihe und Unterkiefer von erlegten männlichen Rothirschen; alle Unterkiefer von erlegtem Kahlwild. Die Hegegemeinschaften organisieren die Abgabe und den Transport der Geweihe und Unterkiefer an die Hegeschau. Geweihe und Unterkiefer von ausserhalb der Hegegebiete erlegtem Rotwild werden bis Ende Februar der Wildhüterin oder dem Wildhüter übergeben. a Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei kann die Hegeschau für weitere Wildarten einführen Sie hört zuvor die Jagdkommission an. Strafbestimmungen Atf. 7.1 Der Verstoss gegen eine der folgenden Bestimmungen wird als Übertretung nach Art. 65 Abs. 1 Bst. g des Jagdgesetzes vom 17. November geahndet: Art.59 ff. des Jagdgesetzes vom 17. November 1994, sgs 85.1 sgs /6

6 d) Missachten der Bewilligungspflicht für den Abschuss markierter Tiere nach Art. Abs. 1 dieses Erlasses; Missachten der Meldepflichten nach Art. Abs. und Art. 5 dieses Erlasses; Missachten der Vorschriften über Munition und Schussdistanzen nach Art. 11 bis 17 dieses Erlasses; Missachten der Vorschriften über das Vorlegen von Geweih und Unterkiefer an der Hegeschau nach Art. 6 Abs. und dieses Erlasses. Vll. Schlussbestimmu ngen úbergangsbestimmung Art. 8.1 Die Anforderungen an die Ausbildung von Jagdhunden zur Baujagd und zur Spezialjagd auf Wildschweine nach Art. 1 Abs. 1 Bst. d und e díeses Erlasses sind nach Ablauf von 4 Monaten, nachdem die entsprechenden Prüfungen in der Schweiz erstmals angeboten werden, einzuhalten. Das Amt für Natur, Jagd und Fischereiteilt den Jagdgesellschaften den genauen Zeitpunkt in geeigneter Form mit. il. [keine Anderung anderer Erlasse] ilt. Der Erlass <Jagdvorschriften vom 19. April 01>1 wird aufgehoben. tv. Dieser Erlass wird ab l. April 016 angewendet. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch den Bund von Art. 1,,4 und 17. St.Gallen, 1. März 016 lm Namen des rtementes, DerV r: t Würth, Reg 1 ABr 01, /6

Änderung der Verordnung über die Jagd un den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - Nachvollzug Bundesrecht

Änderung der Verordnung über die Jagd un den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - Nachvollzug Bundesrecht Synopse (ID 0) Änderung der Verordnung über die Jagd un den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - Nachvollzug Bundesrecht Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Mehr

Jagdstatistik Kanton Solothurn

Jagdstatistik Kanton Solothurn Jagdstatistik Kanton Solothurn (DB Version 2008) bitte eintragen Revier Nummer: Revier Name: Namen gemäss Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Anhang 1) Der Eintrag des Reviernamens erfolgt automatisch

Mehr

Der Erlass GDB (Jagdverordnung vom 25. Januar 1991) (Stand 1. Januar 2011) wird wie folgt geändert:

Der Erlass GDB (Jagdverordnung vom 25. Januar 1991) (Stand 1. Januar 2011) wird wie folgt geändert: Abstimmungsvorlage Jagdverordnung Nachtrag vom 23. April 2015 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst: I. Der Erlass GDB 651.11 (Jagdverordnung vom 25. Januar 1991) (Stand 1. Januar 2011) wird

Mehr

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel * (Kantonales Jagdgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6.

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel * (Kantonales Jagdgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel * (Kantonales Jagdgesetz) Vom 6. Mai 1979 (Stand 1. Januar 2016) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1979) 1) VI E/211/1 Art.

Mehr

über die Planung der Jagdsaison 2016 (PlanV 2016) Die Direktion der Institutionen und der Landund Forstwirtschaft

über die Planung der Jagdsaison 2016 (PlanV 2016) Die Direktion der Institutionen und der Landund Forstwirtschaft Verordnung ILFD vom 7. Juli 2016 Inkrafttreten: 01.07.2016 über die Planung der Jagdsaison 2016 (PlanV 2016) Die Direktion der Institutionen und der Landund Forstwirtschaft gestützt auf die Artikel 2,

Mehr

Reglement. über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 10. Mai 1999

Reglement. über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 10. Mai 1999 9.1 Reglement vom 10. Mai 1999 über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 0. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere

Mehr

Nr. 725a Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung)

Nr. 725a Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung) Nr. 75a Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung) vom 8. Juni 990* (Stand. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Ein liberales Jagdgesetz

Ein liberales Jagdgesetz Ein liberales Jagdgesetz Ist weniger wirklich mehr? 28.08.2014 Wald-Wild-Weiterbildung 2014 1 Inhalt des Referates Jagd im Kanton Solothurn Das Solothurner Jagdgesetz Das ungeschriebene Jagdgesetz Jagd-

Mehr

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) Jagdverordnung 91.10 Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) Vom. August 199 1) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 5 des Bundesgesetzes

Mehr

Reglement über die Jagdprüfungen

Reglement über die Jagdprüfungen Reglement über die Jagdprüfungen vom 1. Januar 2008 I. Anwärterprüfung 1. Prüfungstermine Die Anwärterprüfung besteht aus der Theorie- und der Schiessprüfung. Die Theorieprüfung kann einmal im Jahr (im

Mehr

Kantonales Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz)

Kantonales Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz) SRL Nr. 725 Kantonales Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz) vom 5. Dezember 1989* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Vorgesehene Änderungen der Jagdverordnung im Zusammenhang mit der Jagdgesetzrevision 2014, Vernehmlassungsentwurf August 2014

Vorgesehene Änderungen der Jagdverordnung im Zusammenhang mit der Jagdgesetzrevision 2014, Vernehmlassungsentwurf August 2014 Jagdgesetzrevision 14, Vernehmlassungsentwurf August 14 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: I. Die Verordnung vom 3. Oktober 7 1 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere

Mehr

Unterkunft im Doppelzimmer der Kategorie ''I''

Unterkunft im Doppelzimmer der Kategorie ''I'' Wild Wild East organisiert Jagdaufenthalte auf polnischem Gebiet. Wir arbeiten zusammen mit Jagdvereinen und Jagdgenossenschaften aus ganz Polen, meist aus Groß Polen. Unser Angebot passen wir immer zu

Mehr

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) h. einer Person die Fachstelle.

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) h. einer Person die Fachstelle. 0. 0. Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) Vom 0. Oktober 007 GS 6.08 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV)

Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) Vom 23. September 2009 (Stand 1. Januar 2011) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 4 Abs. 5, 8 Abs.

Mehr

Nr. 725a Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung)

Nr. 725a Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung) Nr. 75a Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung) vom 8. Juni 990* (Stand. April 04) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Vorschriften notwendiges Übel oder machen wir das Beste daraus?

Vorschriften notwendiges Übel oder machen wir das Beste daraus? Vorschriften notwendiges Übel oder machen wir das Beste daraus? Einleitung Gesetze, Vorschriften, Traditionen Jährlich mehr Gesetze mehr Juristen Gesunder Menschenverstand verkümmert Haben Sie den Mut

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen SRL Nr. 725a Entwurf vom 04.11.2016 Vernehmlassung Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung) vom.. Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

Mehr

Verordnung zum Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdverordnung)

Verordnung zum Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdverordnung) 56. Verordnung zum Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdverordnung) vom. April 00 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Gesetzes vom 7.

Mehr

Jagen in Ungarn GEBIET. 93.000 km² 15.700 km² 63.670 km² 89.000 km² 86% der Gesamtfläche 146 ha JÄGER/BEVÖLKERUNG 9.000.000 50.000 0.

Jagen in Ungarn GEBIET. 93.000 km² 15.700 km² 63.670 km² 89.000 km² 86% der Gesamtfläche 146 ha JÄGER/BEVÖLKERUNG 9.000.000 50.000 0. Page 1 of 5 Jagen in Ungarn GEBIET Gesamtfläche Wald Landwirtschaftliche Fläche Jagdgebiete Durchschnittliche Jagdfläche Durchschnittliche Fläche pro Jäger 93.000 km² 15.700 km² 63.670 km² 89.000 km² 86%

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs

Politische Gemeinde Vilters-Wangs Politische Gemeinde Vilters-Wangs Pilzschutzverordnung der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Stichwortverzeichnis Stichwort Art. Seite Aufsichtsorgane 2 3 Geltungsbereich 1 3 Inkraftsetzung

Mehr

Vorbemerkung Jagdpatente Jagdlehrgang 3

Vorbemerkung Jagdpatente Jagdlehrgang 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorbemerkung. 2 1. Jagdpatente.... 2 2. Jagdlehrgang 3 3. Vorgaben und Resultate der Jagdsaison 2011/2012.... 3 a) Rotwild. 3 b) Gamswild. 4 c) Rehwild....... 6 d) Steinwild.....

Mehr

Kanton Zug Reglement über die Jagdprüfung. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Reglement über die Jagdprüfung. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 9. Reglement über die Jagdprüfung Vom 9. Mai 000 (Stand. Juni 000) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 6 Abs. und 8 Abs. des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere

Mehr

Lernziel «Gesetze regeln das jagen» / Die Jägerin der Jäger kennt Sinn und Zweck der eidgenössischen Jagdgesetzgebung S.316

Lernziel «Gesetze regeln das jagen» / Die Jägerin der Jäger kennt Sinn und Zweck der eidgenössischen Jagdgesetzgebung S.316 Lernziel «Gesetze regeln das jagen» / Die Jägerin der Jäger kennt Sinn und Zweck der eidgenössischen Jagdgesetzgebung S.316 Wozu ein Jagdgesetz? Sinn? - Während Jahrtauenden haben unsere Vorfahren frei

Mehr

Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 1989 1)

Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 1989 1) Kantonale Jagdhundeverordnung (JHV) Vom 0. Januar 004 (Stand. Januar 05) Gestützt auf Art. 4 Abs. des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 989 ) von der Regierung erlassen am 0. Januar 004. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) 922.0 vom 20. Juni 1986 (Stand am 1. Januar 2014) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) 0. Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) Vom 0. Oktober 007 (Stand. Mai 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Erläuterungen zum BN Positionspapier zur Jagd

Erläuterungen zum BN Positionspapier zur Jagd Erläuterungen zum BN Positionspapier zur Jagd!. Anzahl der bejagbaren Tierarten Die Zahl der dem Jagdrecht unterliegenden Arten soll deutlich von rund 100 auf 14 reduziert werden. Arten wie z.b. Großtrappe,

Mehr

PREISLISTE. 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ H-8800 NAGYKANIZSA. Múzeum tér 6.

PREISLISTE. 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ H-8800 NAGYKANIZSA. Múzeum tér 6. PREISLISTE 1. März 2015 bis 28. Februar 2016 Z A L A E R D Õ ga G H-8800 NAGYKANIZSA Múzeum tér 6. Telefon: 00 36 93/500-206 00 36 93/500-270 00 36 93/500-200 Telefax: 00 36 93/500-253 00 36 93/500-251

Mehr

Ergebnisse der Niederjagd 2010

Ergebnisse der Niederjagd 2010 Ergebnisse der Niederjagd 2010 Präsidentenversammlung BKPJV Thusis, 26. Februar 2011 AJF Bündner Niederjagd, auch 2010 ein gefragtes "Produkt" AJF Peter Vonov Anzahl Niederjäger Entwicklung der Niederjägerzahl

Mehr

Jungjägerausbildung Oberwallis Adrian Zumstein

Jungjägerausbildung Oberwallis Adrian Zumstein Fragenkatalog gdrecht (nicht Prüfungsfragen, Copyright by Adrian Zumstein, Vervielfältigung und ähnliche Handlungen sind verboten, kein Anspruch auf Vollständigkeit und jederzeit abänderbar) Jungjägerausbildung

Mehr

Tiere im Wald. Hauptsponsor. Text und Design

Tiere im Wald. Hauptsponsor. Text und Design Tiere im Wald Die Schweizer Wälder sind reich an freilebenden Wildtierarten. Für viele Tierfamilien ist er Vorratskeller und Schlafraum, Jagdgebiet und Kinderstube. Hier finden sie Schutz, ausreichend

Mehr

Jagdleiterkurs 2013 VOM ANSCHUSS BIS ZUM FANGSCHUSS RICHTIGE VORBEREITUNG IST DIE HALBE NACHSUCHE

Jagdleiterkurs 2013 VOM ANSCHUSS BIS ZUM FANGSCHUSS RICHTIGE VORBEREITUNG IST DIE HALBE NACHSUCHE VOM ANSCHUSS BIS ZUM FANGSCHUSS RICHTIGE VORBEREITUNG IST DIE HALBE NACHSUCHE Warum machen wir Nachsuchen Jagdgesetz und Tierschutz verlangt die Nachsuche auf jedes beschossene Tier mit einem auf Schweiss-Arbeit

Mehr

Jägerprüfung in Bayern Fragenkatalog zum schriftlichen Teil Sachgebiet 3

Jägerprüfung in Bayern Fragenkatalog zum schriftlichen Teil Sachgebiet 3 Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Jägerprüfung in Bayern Fragenkatalog zum schriftlichen Teil Sachgebiet 3 Inhaltsverzeichnis 3. Sachgebiet...3 3.1 Jagdrecht 3 3.1.1 Inhalt des

Mehr

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 17. November Kantonaler Massnahmenplan Schwarzwild. 1. Einleitung

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 17. November Kantonaler Massnahmenplan Schwarzwild. 1. Einleitung KANTON AARGAU DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Vorsteher 17. November 2014 Kantonaler Massnahmenplan Schwarzwild 1. Einleitung Das Wildschwein ist eine jagdbare Wildart, für die der Kanton kantonsweite

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein

Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 24. Mai 1982 Änderung vom 8. Dezember 2003 Gesetzliche Bestimmungen Gestützt auf 13 des kantonalen Gesetzes über das Begräbniswesen

Mehr

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Änderung vom Entwurf vom 17. Juli 2014 Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Strategie Wald-Wild-Lebensraum Grundlagen

Strategie Wald-Wild-Lebensraum Grundlagen Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Wald-Wild-Lebensraum-Kommission Strategie Wald-Wild-Lebensraum Grundlagen Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel enthält

Mehr

Amtsblatt. Donnerstag, 5. Juni 2014

Amtsblatt. Donnerstag, 5. Juni 2014 Amtliches Publikationsorgan. Erscheint jeden Donnerstag Herausgegeben von der Staatskanzlei Obwalden, 6061 Sarnen Telefon 041 660 59 70, Fax 041 660 59 54, E-Mail: amtsblatt@ow.ch 23 14 Donnerstag, 5.

Mehr

Das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung

Das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2012 331.11 V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung vom 26. Juni 2012 1 Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Reglement über das Register der Notarinnen und Notare

Reglement über das Register der Notarinnen und Notare Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 96.74 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare vom 8. November 00 (Stand. Januar 0) Das Kantonsgericht des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von

Mehr

Gebührentarif für die Berufsbildung

Gebührentarif für die Berufsbildung Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 23.2 Gebührentarif für die Berufsbildung vom 9. März 200 (Stand. Januar 205) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 36 ff. des Einführungsgesetzes

Mehr

STS-POSITIONSPAPIER. Tierschutz und Jagd

STS-POSITIONSPAPIER. Tierschutz und Jagd STS-POSITIONSPAPIER SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS Tierschutz und Jagd Einleitung Die konstante Auseinandersetzung des Tierschutzes mit der Jagd und umgekehrt ist notwendig. Dabei müssen verschiedene, ineinander

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN für die schriftliche Jägerprüfung in Baden-Württemberg. 13. November 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN für die schriftliche Jägerprüfung in Baden-Württemberg. 13. November 2015 FRAGEN UND ANTWORTEN für die schriftliche Jägerprüfung in Baden-Württemberg 13. November 2015 4 PRÜFUNGSFACH Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik Fragen: 4 PRÜFUNGSFACH

Mehr

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.54 Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Universitätsrat der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf

Mehr

Preis list - 2015 REHBOCK. vom 15. April bis 30. September

Preis list - 2015 REHBOCK. vom 15. April bis 30. September Preis list - 2015 REHBOCK vom 15. April bis 30. September Gehörngewicht EUR EUR/g bis 199 g 85,- 200-249 g 120,- 250 g - 299 g 140,- + 2,00 300 g - 349 g 240,- + 3,20 350 g - 399 g 400,- + 8,00 400 g -

Mehr

Referat: Nachhaltige Jagd schützt und nützt

Referat: Nachhaltige Jagd schützt und nützt Referat: Nachhaltige Jagd schützt und nützt Folie 1: Standbild mit Titel Folie 2: Nachhaltige Jagd schützt und nützt Jagd und Jäger diese Begriffe rufen sofort Bilder ab und lösen Gefühle aus. Folie 3:

Mehr

Gesellschaft mit begrenzter Haftung PREISLISTE

Gesellschaft mit begrenzter Haftung PREISLISTE Gesellschaft mit begrenzter Haftung PREISLISTE für den Wildabschuss und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen gültig ab 1. April 2010 bis 31. März 2011 Diese Preisliste bestimmt die Preise für

Mehr

Jagdhunde Ausbildung in der Schweiz

Jagdhunde Ausbildung in der Schweiz Jagdhunde Ausbildung in der Schweiz Rechtliche und praktische Grundlagen Vortrag von Dr. oec. Walter Müllhaupt, Rechtsanwalt Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Jagdhunde der Schweizerischen Kynologischen

Mehr

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 6 und 126 der Verfassung vom 17. Mai 1984 1 des Kantons Basel-Landschaft,

Mehr

Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006

Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006 Hundeverordnung vom 0. Januar 006 Revision vom 9. April 008 5. Februar 0 0. Juli 04 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Inhalt und Zweck Zuständigkeit 3 Hundekennzeichen 4 Bewilligung II.

Mehr

Gian-Marchet Geschosse für die Bündner Hoch-Jagd. Verantwortungsvoll jagen!

Gian-Marchet Geschosse für die Bündner Hoch-Jagd. Verantwortungsvoll jagen! Gian-Marchet Geschosse für die Bündner Hoch-Jagd. Verantwortungsvoll jagen! Gian-Marchet Munition für die Bündner Hoch-Jagd. Verantwortungsvoll jagen! Jagd-Praxis Abschuss-Berichte 2004/2014 Gian-Marchet

Mehr

- Bei Trophäenwild muß eine Diffezenz von + 15% akzeptiert werden!

- Bei Trophäenwild muß eine Diffezenz von + 15% akzeptiert werden! KASZÓ VADÁSZHÁZ ÉS ÜDÜLŐ Kaszó - Somogy zöld szíve ALLGEMEINE INFORMATIONEN Sehr geehrte unsere Gäste! - Alle jagdlichen Angelegenheiten statt unseres Gastes erledigen wir, damit ihr Urlaub, ihre An- und

Mehr

preisliste ab 1 März 2013 bis 28 Februar 2014

preisliste ab 1 März 2013 bis 28 Februar 2014 preisliste ab 1 März 2013 bis 28 Februar 2014 NOMAD HUNTING GmbH Hódmezôvásárhely, Ady Endre út 37. H-6800 Tel./fax: 0036 (62) 534-255 E-mail: info@nomadhunting.hu www.nomadhunting.hu UNGARN Rehbock Jagdzeit:

Mehr

Ausführungsbestimmungen über geschützte Tier- und Pflanzenarten

Ausführungsbestimmungen über geschützte Tier- und Pflanzenarten Ausführungsbestimmungen über geschützte Tier- und Pflanzenarten vom 8. Dezember 990 (Stand. April 03) 786. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel 0 Absatz des Bundesgesetzes

Mehr

Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen

Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.4 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen vom 8. Dezember 05 (Stand. Januar 06) Die Regierung des Kantons St.Gallen

Mehr

Verordnung des UVEK über die Änderung von Departementsverordnungen in Ausführung der Änderung vom 1. Oktober 2010 des Luftfahrtgesetzes

Verordnung des UVEK über die Änderung von Departementsverordnungen in Ausführung der Änderung vom 1. Oktober 2010 des Luftfahrtgesetzes Verordnung des UVEK über die Änderung von Departementsverordnungen in Ausführung der Änderung vom 1. Oktober 2010 des Luftfahrtgesetzes vom 4. März 2011 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 854.5. Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal vom 4. Juni 00 (Stand. Januar 0) Die Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee,

Mehr

Willkommen. Jungjägerkurs 2015 Jagd/Jagdausübung: Kurs 2

Willkommen. Jungjägerkurs 2015 Jagd/Jagdausübung: Kurs 2 Willkommen Jungjägerkurs 2015 Jagd/Jagdausübung: Kurs 2 Ablauf 1. Die Jagdsysteme der Schweiz 2. Die Jagdarten 3. Jagdliche Einrichtungen 4. Unfallverhütung Die Jagdsysteme der Schweiz Patentjagd Der/die

Mehr

(Parkierungsreglement)

(Parkierungsreglement) Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

JAGEN IN DER SCHWEIZ Auf dem Weg zur Jagdprüfung

JAGEN IN DER SCHWEIZ Auf dem Weg zur Jagdprüfung Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Schweiz JFK-CSF-CCP Herausgeber 2., überarbeitete Auflage JAGEN IN DER SCHWEIZ Auf dem Weg zur Jagdprüfung Martin Baumann Josef Muggli Dominik Thiel Conny Thiel-Egenter

Mehr

975.2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)

975.2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) 975. Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) vom 7. April 007 (Stand. August 009) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 9, 4 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968

Mehr

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.54 Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG vom 16. Juni 2003 (Stand 5. Juli 2003) Der Universitätsrat der Universität St.Gallen erlässt gestützt

Mehr

Lesy Slovenskej republiky, š.p. BANSKÁ BYSTRICA PREISLISTE. für die Jagdsaison 2013/2014. Forstbetriebe:

Lesy Slovenskej republiky, š.p. BANSKÁ BYSTRICA PREISLISTE. für die Jagdsaison 2013/2014. Forstbetriebe: Lesy Slovenskej republiky, š.p. BANSKÁ BYSTRICA PREISLISTE für die Jagdsaison 2013/2014 Forstbetriebe: Šaštín-Stráţe, Smolenice, Levice, Topoľčianky, Prievidza, Trenčín, Povaţská Bystrica, Ţilina, Čadca,

Mehr

Reglement über das Halten von Hunden und die Hundesteuer der Einwohnergemeinde Alpnach

Reglement über das Halten von Hunden und die Hundesteuer der Einwohnergemeinde Alpnach Reglement über das Halten von Hunden und die Hundesteuer der Einwohnergemeinde Alpnach vom 16. April 1984 Inhaltsverzeichnis I. Hundehaltung... 3 Art. 1. Meldepflicht... 3 Art. 2 Betretverbot... 3 Art.

Mehr

Abschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr /

Abschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr / für Schalenwild im Jagdjahr / (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März) Angaben zum Jagdbezirk: Name: Größe: insgesamt: ha davon bejagbar: ha davon Wald: ha Der Jagdbezirk ist verpachtet

Mehr

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.643 Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) vom 28. August 2003 (Stand 6. Dezember 2010) Der Universitätsrat

Mehr

RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN

RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern vom 4. Dezember 2012 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung der eidgenössischen

Mehr

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz)

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz) Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz) 66. Vom 5. September 988 (Stand. Januar 009) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 6 der Kantonsverfassung

Mehr

PREISLISTE Von 1. MÄRZ 2013. In EURO Lehrforst AG

PREISLISTE Von 1. MÄRZ 2013. In EURO Lehrforst AG PREISLISTE Von 1. MÄRZ 2013. In EURO Lehrforst AG H 9400 Sopron, Honvéd u. 1. Tel.: +36-99-506-810 Fax.: +36-99-312-083 E-mail: titkars@taegrt.hu TAEG ZRT. H 9400 Sopron, Honvéd u. 1. Telefon: +36-99-506-810,

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Der Jagdgast hat auf das Einladungsformular den Namen und die Anschrift derjenigen Personen anzugeben, die mit ihm an der Jagd als Jagdkameraden teilnehmen werden. An der Jagd dürfen

Mehr

Artikel 1. 1 Die Bestimmungen dieses Reglementes regeln die Ausübung der Jagd in Ausführung der Bestimmungen des Bundes und des Kantons.

Artikel 1. 1 Die Bestimmungen dieses Reglementes regeln die Ausübung der Jagd in Ausführung der Bestimmungen des Bundes und des Kantons. 9.14 Reglement vom 0. Juni 000 über die Ausübung der Jagd Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 0. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel

Mehr

Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften

Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.3 Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften vom. Oktober 97 (Stand 30. Oktober

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. November 00 (Stand. Januar 0) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Verordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

Verordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung AAV) Vom 3. Juni 2008 Quelle: Bayerisches

Mehr

Thema Jagdplanung. Rehwild. Weiterbildung Jagdleiter 1

Thema Jagdplanung. Rehwild. Weiterbildung Jagdleiter 1 Weiterbildung Jagdleiter Thema Jagdplanung Rehwild 27.04.2015 Weiterbildung Jagdleiter 1 Inhalt der Weiterbildung Begrüssung Rückblick Infoanlass Wald/Wild 24. Feb. 2015 Grundlagen zur Jagdplanung Ziele

Mehr

Satzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation

Satzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.644 Satzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation vom 9. Juni 2008 (Stand 1. August 2008) Der Universitätsrat der Universität St.Gallen erlässt

Mehr

05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler)

05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) Sommersession 009 e-parl 9.08.009 09:00 - - 05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) Entwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des es vom 0. Februar

Mehr

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) 9. Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) Vom 5. Oktober 990 (Stand. Januar 0) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Bundesgesetzes über die Jagd

Mehr

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel 9. Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom. Mai 99 (Stand. Januar 99). Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Die Jagd und der Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Mehr

Reglement über die Jagdprüfung im Kanton Aargau

Reglement über die Jagdprüfung im Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Reglement über die Jagdprüfung im Kanton Aargau (Stand 12. Oktober 2010) 1. Rechtliche Grundlagen Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz) Vernehmlassungsvorlage 841.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art.

Mehr

! Lebensmittelsicherheit! Tiergesundheit! Tierschutz

! Lebensmittelsicherheit! Tiergesundheit! Tierschutz Inhalt des Vortrags! Wer steht vor Ihnen?!! Aufgaben des Veterinärdienstes! Drei Themen! Lebensmittelsicherheit! Tiergesundheit! Tierschutz! Fazit Seite 1 Wer steht vor Ihnen? Dr. Albert Fritsche 2011

Mehr

über die Jagd sowie den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG)

über die Jagd sowie den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG) 9. Gesetz vom 4. November 996 über die Jagd sowie den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 0. Juni

Mehr

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderung vom 15. Oktober 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 12. April 1995 1 über den Risikoausgleich

Mehr

Sechs in der Schweiz verbreitete Jagdmethoden? Was bedeutet die Pirschjagd? Auf welche Wildarten wird die Pirschjagd angewendet?

Sechs in der Schweiz verbreitete Jagdmethoden? Was bedeutet die Pirschjagd? Auf welche Wildarten wird die Pirschjagd angewendet? Sechs in der Schweiz verbreitete Jagdmethoden? S. 216-218 - Pirschjagd - Ansitzjagd (inkl. 5 Spezialformen) - Bewegungsjagd (inkl. 5 Spezialformen) - Suchjagd (weite & nahe Suche) - Beizjagd - Fallenjagd

Mehr

ASF 2013_101. Verordnung. über die Wildruhezone La Berra. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 11. November 2013

ASF 2013_101. Verordnung. über die Wildruhezone La Berra. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 11. November 2013 Verordnung vom 11. November 2013 Inkrafttreten: 01.12.2013 über die Wildruhezone La Berra Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 7 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die

Mehr

Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des RVR Ruhr Grün, Essen

Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des RVR Ruhr Grün, Essen Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des RVR Ruhr Grün, Essen Einzelheiten der Jagdausübung: Die Jagdausübung eines Jagdgastes ist auf die Dauer der jeweils angebotenen Laufzeit der Jagderlaubnisscheine

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

PREISLISTE Gültig ab 1. März

PREISLISTE Gültig ab 1. März Kalocsa 6 Jagdhaus Karapancsa M6 Szedres Fadd 6 63 6 Miske 5 M6 Öcsény 2 1 54 M9 51 55 51 Pörböly Bátaszék 56 Báta 7 8 Érsekcsanád Baja 4 Szeremle 51 Bátmonostor Nagybaracska Mohács 56 Nagynyárad Sátorhely

Mehr

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.64 Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) vom 8. August 00 (Stand. August 04) Der Universitätsrat

Mehr

STS-POSITIONSPAPIER. Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden in der Schweiz1

STS-POSITIONSPAPIER. Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden in der Schweiz1 STS-POSITIONSPAPIER SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden in der Schweiz1 Einführung Der Einsatz von Jagdhunden wird sehr kontrovers diskutiert. Von den Jägern wird die hohe «Effizienzsteigerung»

Mehr

Jagdgesetzgebung des Bundes und Kantons Bern. Thematische Sammlung (rev. Ausgabe)

Jagdgesetzgebung des Bundes und Kantons Bern. Thematische Sammlung (rev. Ausgabe) Jagdgesetzgebung des Bundes und Kantons Bern Thematische Sammlung (rev. Ausgabe) K. Allenspach 2012 Ein paar Hinweise vorweg Ohne gewisse gemeinsame "Spielregeln" wären Lebensraum, Wildbestand und damit

Mehr

Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW 1. Allgemeines Dieses Merkblatt ist gültig ab 01.04.2005 Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bewirtschaftet nur rd.

Mehr

Preisliste für Einzelabschüsse und Teilnahme an Gesellschaftsjagden Seite 1

Preisliste für Einzelabschüsse und Teilnahme an Gesellschaftsjagden Seite 1 für Einzelabschüsse und Teilnahme an Gesellschaftsjagden Seite 1 1. Grundsätze Für die Zulassung von Jagdgästen zur Jagdausübung in den Jagdbezirken des Forstbetriebes Bertikow ist ein Grundbetrag und

Mehr

Spanien. Jagdtradition unter südlicher Sonne!

Spanien. Jagdtradition unter südlicher Sonne! Spanien Jagdtradition unter südlicher Sonne! Unser Partner ist der älteste spanische Jagdveranstalter, bei dem auch oft der spanische König zu Gast ist. Als Inhaber ist unser Outfitter Vizepräsident der

Mehr

Pro Natura Standpunkt. Naturschutz und Jagd

Pro Natura Standpunkt. Naturschutz und Jagd Pro Natura Standpunkt Naturschutz und Jagd Pro Natura 2010 Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet Pro Natura, Dornacherstrasse 192, Postfach, CH-4018 Basel Tel. 061 317 91 91, Fax 061 317

Mehr