ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
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- Beate Lehmann
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2 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Der Jagdgast hat auf das Einladungsformular den Namen und die Anschrift derjenigen Personen anzugeben, die mit ihm an der Jagd als Jagdkameraden teilnehmen werden. An der Jagd dürfen so angemeldete Personen teilnehmen. Der Jagdgast hat die Bearbeitungsgebühr und bei der Jagd von Trophäenwild 30 % der kalkulierten Abschussgebühr als Akontozahlung zugunsten der Fa. Budapesti Erdõgazdaság Zrt. Auf das Konto SWIFT CODE: OTPVHUHB IBAN NR.: HU zu überweisen, oder einen Scheck über diesen Betrag an uns zu senden. Zahlungstermin: bis 45 Tage vor der Jagd. (Bei späteren Vertragsabschluß: sofort.) Die Nummer des Jagdvertrages soll auf den Überweisungen angegeben sein. Stornierungsbedingungen: Die Jagden können wie folgt storniert werden: Wenn die Absage 30 Tage vor dem Jagdantritt erfolgt, ist es pönalefrei. Der Jagdgast erhält seine geleistete Akontozahlung innerhalb von 30 Tage zurück. Wenn die Absage Tage vor dem Jagdantritt erfolgt, ist die Forstverwaltung berechtigt, 50 % der geleisteten Akontozahlung zurückzuhalten. Wenn die Absage weniger als 15 Tage vor dem Jagdantritt erfolgt, ist die Forstverwaltung berechtigt, 100 % der geleisteten Akontozahlung zurückzuhalten, da die Anbietung der Jagdmöglichkeit zweifelhaft geworden ist. Ausländische Jagdgäste dürfen in Ungarn nur dann jagen, wenn sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind. Die Forstverwaltung Budapest Ag. bringt dem Jagdgast aufgrund des Jagdvertrages die durch das Landwirtschaftsministerium geschrieben Jagdkarte, die Versicherungsdokumente und die Abschussliste auf. Der ausländische Jagdgast (und Jagdkameraden) muss die Jagderlaubnis und den Waffenschein während der Jagd bei sich tragen und diese dem zur Kontrolle berechtigten Person oder dem Jagdleiter auf Wunsch vorzeigen. Im Interesse der erfolgreichen Jagd ist der Jagdgast verpflichtet, den Weisungen des Berufsjägers einzubehalten. Er darf nur an bestimmte und als erlegbar angesprochene Wild schießen. Wenn er dennoch ein Wild erlegt, welches der Berufsjäger im Interesse des Wildbestandes als zu schonendes angesprochen hat, so hat der Jagdgast die doppelte Summe des in der Preisliste angegebenen Abschusspreises zu bezahlen. Auf die verschiedenen Wildarten darf nur den allgemeinen waidmännischen Grundsätzen entsprechend und mit den, in den ungarischen Vorschriften festgelegten Waffen gejagt werden. Falls der Jagdgast trotz diesbezüglicher Warnung die Anordnungen der Jagdleitung verletzt, so kann der Jagdleiter die Jagd einstellen. Der Jagdgast hat für die Schäden des Reviers, die aus dem Einstellen der Jagd entstanden sind, aufzukommen. Der Fehlschusspreis muss nur im Falle verrechnet werden, wenn der Jagdgast im weiteren Verlaufe der Jagd ein Wild gleicher Art nicht erlegt. Mehrere, auf dasselbe Wild, vom selben Stand abgegebene Fehlschüsse werden bei der Verrechnung nur als ein einziger Fehlschuss betrachtet. Im Falle jedes Anschweißens hat der Jagdgast den dafür festgesetzten Preis zu bezahlen. Wenn jedoch das angeschweißte Wild im späteren Verlaufe der Jagd oder bei der Nachsuche zur Strecke gebracht bzw. aufgefunden wird, so ist der Qualität der Trophäe entsprechender Preis fällig
3 Wenn das angeschweißte Wild nach Abreise des Jagdgastes gefunden wird, hat er die Differenz zwischen dem Preis des Anschweißens und des Abschusses nachträglich zu bezahlen. Das Anschweißen des Wildes wird vom Berufsjäger in der Anwesenheit des Jagdgastes nach Schusszeichen (Schweißfährte, Schnitthaare, usw.) bestimmt. Der Berufsjäger ist auch zuständig für das Schätzen des Gewichtes bzw. der Masse der Trophäe des angeschweißten Wildes. Die Trophäe des erlegten Wildes kommt dem Jagdgast zu, das Wildbret und die Decke dem Revier. Der Jagdgast kann jedoch letztere bei Eintragung in die Abschussliste und Bezahlung des Gegenwertes erwerben. Die Zahlungsverpflichtung des Jagdgastes erstreckt sich auf alle getätigten Abschüsse, sowie gebotenen Dienstleistungen, welche von der Revierleitung auf der Abschussliste vermerkt werden, unabhängig davon, ob diese laut Vertrag vorgesehen waren. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Jagdgast die Richtigkeit der darin gemachten Angaben. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Jagdgast erhält im Revier die folgenden Unterlagen: die ungarische Jagdkarte, ein Durchschlag des Jagdprotokolls, seine Waffneinfuhrgenehmigung, Rechnung oder Proforma-Rechnung. Nur nach vollständiger Begleichung der fälligen Gebühren ist die Forstverwaltung Budapest AG. Verpflichtet, die Trophäen auszuhändigen. Die erbeuteten Trophäen können aus dem Lande nur nach Vorzeigen der beglichenen Faktura ausgeführt werden. Beim Transport der Trophäen gehen die Transportspesen und auch die Gebühren der vom Jagdgast eventuell erwünschten Transportversicherung zu Lasten des Jagdgastes. Die Rechnung wird im EURO aufgrund der vom Jagdgast unterschriebenen Abschussliste angefertigt, aber den Rechnungsbetrag kann in jeder konvertierbaren Währung oder mittel Scheck beglichen werden. Der Jagdgast soll im Revier verrechnen. Nach den Ungarischen gesetzlichen Vorschriften ist die Jagd 27 % MwSt - pflichtig in Ungarn. Aber die ins Ausland (außer EU Staaten) ausgeführten Trophäen, Wildbret und Wilddecke gelten als Export, so belastet sie die 0 % MwSt. um den Export genugzutun, soll der Jagdgast diese Waren beim Grenzübergang vorzeigen und die dazu gehörige von dem Revier ausgestellte Allgemeine Zolldokumente - zur Bestätigung der Ausfuhr - in jedem Fall von den Zollbehörden stempeln lassen und an der Grenze, abgeben. Wenn der Jagdgast seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die Forstverwaltung verpflichtet, die 27 % MwSt von dem Jagdgast nachträglich zu verlangen. Beim Abschuss eines geschützen Wildes sind Sie verpflichtet, die in den Naturschutzgesetzen bestimmte Strafe zu bezahlen. Wir bitten um Ihr Verständnis dass wir uns mässige Preisänderungen vorbehalten. Wir rechnen keinen Medallienzuschlag an. Wir hoffen dass Sie die bei uns verbrachte Zeit um schöne Jagderlebnisse bereichert haben, wir fühlen uns geehrt, wenn wir Sie in der Zukunft wieder als unseren Jagdgast begrüssen dürfen. Die vom 01. März 2014 gültige Preisliste wird hiermit erloschen. Weidmannsheil: László Szalay Generaldirektor - 3 -
4 ROTWILD Jagdzeit: Kugelreifer Rothirsch: 1. Sept. 31. Okt. Abschusshirsch: 1. Sept. 31. Jan. Rottier, Schmaltier: 1. Sept. 31. Jan. Kalb: 1. April 30. Juni und 1. Sept 31. Jan. Erlegungsgebühren ROTHIRSCH Geweihgewicht (kg) Preis ( ) + /10 gr bis 3 510, 3 510, 2, , 3, , , , , , , 15 Das Geweih wird 24 Stunden nach dem Abkochen mit grossem Schädel im Revier gewogen. Zum Geweih gehören kostenlos auch die Grandeln. Anschweißen: 50 % des Erledigungspreises nach geschätztem Geweihgewicht. Kahlwild: 50 % des Erledigungspreises. Fehlschuss wird nicht verrechnet. Teilnahmegebühr 10, /Tag/Jäger Rottier Erlegen 130, Schmaltier Erlegen 80, Kalb Erlegen 60, Spiesser: Erlegen: 225, - 4 -
5 REHWILD Jagdzeit: Rehbock: Ricke/Kitz: 15. Apr. 30. Sept. 1. Okt. 28. Febr. Erlegungsgebühren REHBOCK Geweihgewicht (g) Preis ( ) + /gr bis , , , , , , , , +32 Das Gehörn wird 24 Stunden nach dem Abkochen im Revier mit kleinem Schädel (mit Nasenscheidewand,Stirn-und Nasenbein) gewogen. Auf Wunsch des Jagdgastes kann das Gehörn auch mit grossem Schädel gewogen bzw. Verrechnet werden. In diesem Fall muss das von der Bewertungsstelle festgelegte Trophäengewicht vom Jagdgast akzeptiert werden. Anschweißen: 50 % des Erledigungspreises nach geschätztem Geweihgewicht. Ricke,Kitz: 50% des Erledigungspreises Fehlschuss auf Rehbock wird nicht verrechnet.. Teilnahmegebühr 10, /Tag/Jäger Ricke, Kitz Erlegen 50, - 5 -
6 DAMWILD Jagdzeit: Damschaufler: Damtier, Damwildkalb: 1. Okt. 31. Jan. 1. Okt. 28. Febr. Erlegungsgebühren DAMSCHAUFLER Geweihgewicht (kg) Preis ( ) + /10 gr bis 2,00 750, 2,50 750, +7 3, , +12 3, , +21 4, , +29 4, , +46 5, , +50 Das Geweih wird 24 Stunden nach dem Abkochen mit grossem Schädel im Revier gewogen. Anschweißen: 50 % des Erlegungspreises nach geschätztem Geweihgewicht. Kahlwild: 50 % des Erledigungspreises Fehlschuss wird nicht verrechnet. Teilnahmegebühr 10, /Tag/Jäger Damtier, Damwildkalb Erlegen 60, Damspiesser Erlegen 180, - 6 -
7 MUFFELWILD Jagdzeit: Muffelwidder Muffelschaf, Lamm: im ganzen Jahr 1. Sept. 28. Febr. Erlegungsgebühren WIDDER Schneckenlänge (cm) Preis ( ) + /mm bis 60,00 750, 60,00 750, 5,5 70, , 9, 80, , 18, 90, , 30, Grundlage der Verrechnung ist die Durchschnitts-länge der zwei Schnecken. Anschweißen: 50 % des Erlegungspreises der vom Berufsjäger geschätzten Schneckenlänge. Kahlwild: 50 % des Erledigungspreises. Fehlschuss auf Muffelwidder wird nicht verrechnet. Teilnahmegebühr 10, /Tag/Jäger Muffelschaf, Lamm Erlegen 65, - 7 -
8 SCHWARZWILD Jagdzeit: im ganzen Jahr Erlegungsgebühren KEILER (Einzeljagd) Waffenlänge (cm) Preis ( ) + /mm bis 13,99 350, 14,00 550, +15, 16,00 850, +20, 18, , +30, 20, , +25, 22, , +45, 24, , +100, (Keiler: Sau über 50 kg aufgebrochen, männlich) Grundlage der Verrechnung ist die äussere Durchschnittslänge der zwei Waffen. Teilnahmegebühr: 10, /Tag/Jäger Fehlschuss auf Keiler wird nicht verrechnet. Bache aufgebrochen (von 50 kg) Erlegen 220, Anschweißen von Bache und Keiler 110, Überläufer aufgebrochen (20-50 kg) Erlegen 110, Anschweißen 55, Frischling aufgebrochen (bis 20 kg) Erlegen 80, Anschweißen 40, - 8 -
9 Gemeinschaftsjagd auf Schwarzwild auf freier Wildbahn Falls am betreffenden Jagdtag weniger Schwarzwild und Kahlwild als 3 Stück bei Riegeljagd bzw. 5 Stück bei Treibjagd erlegt werden, bezahlt der Jagdgast nur 50 % des Standgeldes. Falls während der Jagd kein Schuss abgegeben wird wofür das Jagdrevier die Schuld trägt, wird nur 10 % des Standgeldes verrechnet. Standgeld: 260, /Tag/Jäger Erlegungsgebühren KEILER (Abschusspreis in ) Waffenlänge (cm) Preis ( ) bis , von 16, , ab 20,1 1500, Grundlage der Verrechnung ist die äussere Durchschnittslänge der zwei Waffen. Bache von 50 kg aufgebrochen 240, Überläufer kg aufgebrochen 145, Frischling bis 20 kg aufgebrochen 80, Anschweißen und Fehlschüsse werden nicht verrechnet
10 Gemeinschaftsjagd auf Schwarzwild im Gatter Für unsere individuelle Pauschalangebote bitte nehmen Sie den Kontakt mit uns auf! EIN-TAG PAUSCHALANGEBOT in den Revieren der Forstverwaltung Budapesti Ag. Das Programm beinhaltet: Erlegungsgebühren für Schwarzwild, Rot - und Damkahlwild, Standgeld, Organisationsgebühr, Geländewagenkosten und die Kosten des Treibers. Alle andere in Anspruch genommene Dienstleistungen werden laut der gültigen Preisliste der Forstverwaltung Budapesti Ag. verrechnet. Preis des Programmes ( /Jäger) Teilnehmerzahl Stückzahl (Stück) bis bis 8 Pers Pers Pers Pers Pers Pers
11 BOGENJAGD Es ist möglich bei uns, sowohl in freier Wildbahn als auch im Gatter mit Bogen zu jagen. Art der Bogenjagd: Ansitzjagd mit Futterplatz Wir geben 20 % Ermässigung von unseren Abschusspreisen Individuelle Führung bei Bogenjagd: 10 Euro/Jagd/Jäger ANGELNSEE In Lovasberény befindet sich ein Angelnsee, neben der Jagd bieten wir Ihnen auch Möglichkeit zum Angeln an. Weitere Informationen: GPS: N47 o 16' 33,30", E18 o 32' 18,50"
12 NIEDERWILDJAGD Teilnahmegebühr 10, /Tag/Jäger FASANENJAGD: Hahn: 1. Oktober 28. Februar Huhn: 1. Oktober 31. Januar Erlegungspreis 10, Mitnahme 6, Wildentenjagd: 15. August 31. Januar Erlegungspreis 10, Mitnahme 3, Hasenjagd: 1. Oktober 31. Dezember Erlegungspreis 25, Mitnahme 5, Fuchs: gratis DIENSTLEISTUNGEN Unterkunft (pro Person pro Nacht) Jagdhaus: Übernachtung Lovasberény 13, + Kurtaxe laut Gesetz Süttõ 25, + Kurtaxe laut Gesetz Süttõ Jagdhaus für Veranstaltungen/Tag 350, Frühstück Lovasberény 8, Süttõ 8, Mittag/Abendessen Lovasberény 20, Süttõ 20, Geländewagen 1, /km Jagdkarte Für 30 Tage inkl. Versicherung 70, / Nach je weiterem Monat 50, / Für ein Jagdjahr inkl. Versicherung 450, / Trophäenbewertung Muffelwidder, Roth-, Damhirsch 37, /Trophäe Rehbock, Keiler 20, /Trophäe
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14 PREISVERGÜNSTIGUNGEN Die Vergüstigungen sind nicht zusammenzulegen, und bei einer Jagd (unter einemvertrag) kann nur eine gewährt werden. Von den Preisen, die auf der Preisliste stehen, und von den Vergünstigungen abzuweichen ist nur mit der vorherig bewilligten, schriftlichen und in der Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem Generaldirektor möglich. Eine Jagd ist als ein Vertrag für eine Einzeljagd und für eine Gelegenheit anzusehen. Die Wahl der Art der Vergünstigung steht bis zur Beendigung der Jagd frei. STAMMGAST VERGÜNSTIGUNG Der Jäger, der sich in der eigenen Organisation der Forstwirtschaft zur Einzeljagd anmeldet, und in den letzten drei Jahren in irgendeinem Jagdgebiet der Forstwirtschaft Einzeljagd nachweisbar ausübte, bekommt für seine Einzeljagd für Erlegen und Anschweißen welcher Hochwildart auch immer eine Vergünstigung. Stufe der Vergünstigung ist 1 % für ein jedes Hochwild erlegt bei Einzeljagd, aber maximum 10 % bei Erlegen von Trophäenwild (Hirsch, Damschaufler, Rehbock, Muffelwidder und Keiler), und 20 % für anderes Wild während der obigen Periode und auf dem Gebiete der Forstwirtschaft. Der Jäger, der sich in der eigenen Organisation der Forstwirtschaft zur Gruppenjagd anmeldet, und in den letzten drei Jahren in irgendeinem Jagdgebiet der Forstwirtschaft Gruppenjagd nachweisbar ausübte, bekommt für seine Gruppenjagd für Erlegen und Anschweißen welcher Hochwildart auch immer eine Vergünstigung. Stufe der Vergünstigung ist 1 % für ein jedes Hochwild erlegt bei Gruppenjagd, aber maximum 10 %. Diese Vergüngstigung bezieht sich nur auf eine Jagd in freier Wildbahn
15 VERGÜNSTIGUNG FÜR KAHLWILD Wird mehr Hochwild (Rot- und Damtier, Rot- und Damkalb, Ricke, Kitz, Muffelschaf und Lamm) bei einer Einzeljagd erlegt, so wird eine von der Zahl des erlegten Wildes abhängende Vergünstigung gewährt. Für ein jedes Stück erlegten Wildes gerechnet wird vom Abschußpreis, wenn erlegt: 2 Kahlwild 5% 3 Kahlwild 10% 4 Kahlwild 15% 5 oder mehr Kahlwild 20% vergünstigt. Aktionen, Sonderangebote Unsere Forstverwaltung sichert den Jägern saisonelle Sondern - und pauschalangebote, mehrere Informationen erhalten Sie auf unsere Webseite, oder nehmen Sie bitte den Koontakt mit uns auf und fordern Sie ein individuelles Angebot an! Unsere Aktionen und Sondernangebote beziehen sich auf die früher abgeschlossene Jagdverträge nicht. Kontakt: Forstverwaltung Budapesti g.ag H-1033 Budapest, Hévízi út 4/a. bp-erdo@bp-erdo.hu, adrienn.gobbos@bp-erdo.hu Tel.: +36/ Fax: +36/ Web:
16 Reviere Lovasberény 8093 Lovasberény, Vörösmarty u. 4. Telefon: Fax: Jagdhaus: EOV:611739, GPS: N47 o 15' 42,80", E18 o 32' 30,80" Süttõ 2543 Süttõ, Alsóvadács Telefon/Fax: pekar@bp-erdo.hu Jagdhaus: EOV: , GPS: N47 o 42' 19,31", E18 o 26' 51,98" Dabas 2370 Dabas, Fõ út 33. Telefon/Fax: dabas@bp-erdo.hu Jagdbüro Budapesti Erdõgazdaság Zrt Budapest, Hévízi út 4/a Telefon: , Fax: adrienn.gobbos@bp-erdo.hu Druckarbeit: Barta Grafika Kft
- Bei Trophäenwild muß eine Diffezenz von + 15% akzeptiert werden!
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