Stellenbeschreibung Fachsozialbetreuung/Altenfachbetreuung/Pflegehilfe
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- Sven Kneller
- vor 6 Jahren
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1 Stellenbeschreibung Fachsozialbetreuung/Altenfachbetreuung/Pflegehilfe Stellenbezeichnung Fachsozialbetreuung / Altenfachbetreuung / Pflegehilfe (Nichtzutreffendes streichen) StelleninhaberIn Vorname Nachname Arbeitsbereich Pflege Ziele Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung durch Mithilfe und Unterstützung von Fachkräften des gehobenen Dienstes Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse der BewohnerInnen nach Anweisung von Fachkräften des gehobenen Dienstes Menschenwürdige Begleitung sterbender und verstorbener BewohnerInnen Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung Aktive Förderung des guten Betriebsklimas Wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln Mitarbeit bei der Entwicklung und Sicherung der Qualität Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Fachliche Qualifikation Absolvierung einer in Österreich anerkannten Ausbildung zur Fachsozialbetreuung, Altenfachbetreuung bzw. Pflegehilfe gemäß 85 GuKG 2009 Deutsche Sprache in Wort und Schrift Bereitschaft zu Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst
2 Persönliche Grundfähigkeiten Körperliche und seelische Stabilität Ausgeglichenheit und Geduld Positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen, alten Menschen und Interesse an ihrer Biografie Team- und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfreude und empathische Fähigkeiten Initiative und Einsatzbereitschaft Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung Sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit Betriebswirtschaftliches Denken und Agieren Selbständigkeit, Kreativität, Flexibilität, Entscheidungsfähigkeit, Wahrnehmung von Verantwortung und organisatorisches Talent Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, PraktikantInnen und SchülerInnen fachpraktisches Wissen zu vermitteln Eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion Einfühlungsvermögen Direkt weisungsbefugte Vorgesetzte Pflegedienstleitung / Diplomkraft Gleichgestellt mit Fachsozialbetreuung / Altenfachbetreuung / Pflegehilfe Weisungsbefugt Pflegekräfte in der Ausbildung Heimhilfe Zivildienstleistende Vertreten durch Andere Fachsozialbetreuung / Altenfachbetreuung / Pflegehilfe
3 Aufgaben und Kompetenzen im Bereich BewohnerInnenbezogene Aufgaben (unter Aufsicht und Anordnung von Diplomkraft) Durchführung und Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards und des vereinbarten Pflegekonzeptes Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter BewohnerInnen Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Bewohnern Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung der ÄrztInnen im Notfall Verantwortlichkeit für die Erstellung der Pflegeplanung und den gesamten Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit den ÄrztInnen und pflegerischem bzw. therapeutischem Team Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation Mitarbeit bei der Erstellung von BewohnerInnenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe Reinigung und Desinfektion von Behelfen Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Übernahme des Nachtdienstes Lebensrettende Sofortmaßnahmen solange keine Ärztin/kein Arzt zur Verfügung steht (wie Herzdruckmassage, Beatmung, ) Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei BewohnernInnen aller Pflegebedürftigkeitsgrade Betten und Umbetten bettlägeriger BewohnerInnen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw. Beachtung der allgemeinen Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard zur Dekubitusprophylaxe Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der BewohnerInnen Hilfe beim An- und Auskleiden BewohnerInnen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen BewohnerInnen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen BewohnerInnen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit TherapeutInnen Arzneimittel verabreichen nach ärztlicher Verordnung Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
4 Sondenernährung bei liegenden Magensonden Kontrollen von Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von KrankengymnastInnen Beobachtung und Erfassung der BewohnerInnen auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität/Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen Schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an MitarbeiterInnen, an die ÄrztInnen Arzt, TherapeutInnen u. A. Information der ÄrztInnen über Auswirkungen verordneter Therapien Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an KollegInnen Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen Führung von Gesprächen mit den BewohnerInnen, Durchführung gemeinsamer Beschäftigungen, gemeinsame Feste feiern Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw. Motivation von BewohnerInnen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw. Angemessene und umfassende Information der BewohnerInnen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen der ÄrztInnen, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden) Beratung und Anleitung der BewohnerInnen im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc. Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der BewohnerInnen untereinander Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den BewohnerInnen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen der ÄrztInnen, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden) Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden Versorgung von Verstorbenen und Benachrichtigung der Sprengel- bzw. Hausärztin/des Sprengel- bzw. Hausarztes wenn kein übergeordnetes Pflegepersonal vorhanden ist Fortbildungspflicht Jede eigenmächtige Heilbehandlung ist zu unterlassen! Wahrung der Verschwiegenheit Geschenkannahmeverbot Meldepflicht von Schäden Wahrung der Hygienerichtlinien Wahrung der Datenschutzbestimmung
5 Betriebsbezogene Aufgaben Wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern Fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten MitarbeiterInnen aus dem Pflegehelferbereich Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Einhaltung des Mülltrennsystems Teilnahme an MitarbeiterInnenbesprechungen und aktive Teilnahme an der Umsetzung der Ergebnisse Hilfestellung bei der Einarbeitung von neuen MitarbeiterInnen Information alle wichtigen Vorkommnisse im Verantwortungsbereich an das übergeordnete Pflegepersonal Beachtung und Ausübung der Anweisungen des übergeordneten Pflegepersonals Flexibilität bei erforderlichen Dienstplanänderungen bzw. Bereitschaft zur Mithilfe anderer Pflegeeinheiten bei Personalengpässen Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen Die Fachkraft in der Verwaltung soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten: zur Pflegedienstleitung zu den Pflegekräften zu den Pflegehilfskräften zu den Heimhilfen zu den PraktikantInnen und Zivildienern zu dem haustechnischen Dienst zu den BewohnerInnen, deren Angehörigen und sonstigen den BewohnerInnen nahe stehenden Personen zu den Hausärztinnen/Hausärzten zu den ehrenamtlichen Helfern und Seelsorgern zu den Ergotherapeuten und Krankengymnasten Ich nehme die Stellenbeschreibung vollinhaltlich zur Kenntnis. Datum: StelleninhaberIn
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