ANTRAG AUF FÖRDERMITGLIEDSCHAFT
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- Joseph Scholz
- vor 6 Jahren
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1 Aktion Delphin e. V. - Hilfe für kranke Kinder Butjadinger Str. 320, Oldenburg, Tel /Fax: Eingetragen im Vereinsregister Nr beim Amtsgericht Oldenburg Bitte ausgefüllt per Post oder Fax an: Aktion Delphin e. V. Hilfe für kranke Kinder Butjadinger Straße 320 FÖRDERMITGLIED NR Oldenburg ANTRAG AUF FÖRDERMITGLIEDSCHAFT Hiermit beantrage ich die Fördermitgliedschaft nach 8 der Satzung der Aktion Delphin e. V. um die Arbeit des Vereins zu unterstützen. Firma: Herr Frau Titel: Vorname: Name: PLZ, Ort: Straße: Geb.-Datum: Telefon: Mobil: Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten einverstanden. Meine Daten werden nur für die Zwecke der Arbeit des Vereins erhoben, gespeichert und genutzt. Die -Adresse kann für den Versand von Beitragsrechnungen und Vereinsinformationen genutzt werden. Förderbeitrag: Ich entscheide mich für einen jährlichen Förderbeitrag ab in Höhe von:, 120, 00 60, 00 (ermäßigter Beitrag z. B. für Schüler, Erwerbslose, Rentner) Die Vereinssatzung ist mir bekannt und wird als verbindlich anerkannt. Der Förderbeitrag ist bei Beitritt, und dann jeweils nach Ablauf von 12 Monaten nach Rechnungsstellung durch Lastschrift, Dauerauftrag oder Überweisung fällig. Die Fördermitgliedschaft kann innerhalb von zwei Wochen rückwirkend schriftlich widerrufen werden und endet durch schriftlichen Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht. Förderbeiträge an Aktion Delphin e. V. sind nach der derzeitigen Rechtsprechung als Spende absetzbar. Ort, Datum: Unterschrift: Sepa Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE11ZZZ Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt Hiermit ermächtige ich Aktion Delphin e. V. widerruflich, Zahlungen im Rahmen der Fördermitgliedschaft von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Aktion Delphin e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut: BLZ: Kto. Nr.: IBAN: BIC: Ort, Datum: Unterschrift des Kontoinhabers:
2 Satzung des Vereins Aktion Delphin e. V. Amtgericht Oldenburg, Vereinsregister Name und Sitz Der Verein führt den Namen Aktion Delphin e. V. Hilfe für kranke Kinder, hat seinen Sitz in Oldenburg und ist beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer 2399 in das Vereinsregister eingetragen. 2 Zweck Zweck des Vereins ist die finanzielle Unterstützung kranker Kinder und ihrer bedürftigen Familien. Gewährung von Zuschüssen für notwendige Anschaffungen und therapeutische Maßnahmen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Verteilung von Kuscheltieren an Krankenhäuser, Notärzte, Polizeistationen, Waisenhäuser und Kindergärten. Sammeln von Kontaktadressen betroffener Eltern und sowie therapeutischen Einrichtungen, Ärzten und Psychologen, so dass ein Kontaktaustausch angeboten werden kann. a) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. b) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach 3 Nr. 26 a EstG ausgeübt werden. Höhere Aufwandsentschädigungen müssen durch Rechnungen und Quittungen belegt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und Vertragsbedingungen. c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3 Mitgliedschaft Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
3 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht. 5 Mitgliederbeitrag Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und wird jährlich erhoben. 6 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Mitglieder des Vorstands müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. 7 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst zeitnah zum Jahresabschluss, im I. Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Jede Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder vom zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen mittels Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein Beschlussbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.
4 8 Fördermitgliedschaft Fördernde Mitglieder können solche juristischen Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die den Zweck des Vereins unterstützen. Über Beginn und Ende der Fördermitgliedschaft entscheidet das für Mitgliederaufnahme zuständige Organ in sinngemäßer Anwendung der für die Mitgliedschaft geltenden Regeln. Ein Anspruch auf Begründung und/oder Fortbestand der Fördermitgliedschaft besteht nicht. Förderer zahlen einen Förderbeitrag entsprechend der Festsetzung der Mitgliederversammlung. Förderer erhalten regelmäßige Mitgliederinformationen/Newsletter sowie die Protokolle der Mitgliederversammlungen. Fördermitglieder werden nicht zu den Versammlungen eingeladen und haben kein Stimmrecht. 9 Salvatorische Klausel Für die Regelung weiterer, hier nicht behandelter Fragen, gelten die einschlägigen Regelungen des Vereinsrechts gem. BGB sinngemäß. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt. 10 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Klinik für Neugeborenen- und Kinderchirurgie, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Rahel-Straus-Str. 10, Oldenburg.
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