Willkommen in Salzburg

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1 Integrationsbüro Willkommen in Salzburg Infos und Angebote

2 Inhalt Grußworte 5 1. Die Stadt Salzburg 7 2. Aufenthalt in Salzburg 9 3. Deutschlernen in Salzburg Wohnen in Salzburg Arbeiten in Salzburg Kinder und Jugendliche Gesundheit Menschenrechtsstadt Salzburg Hilfe in Notfällen Unterwegs in Salzburg Umweltschutz Freizeitgestaltung Weiterbildung für Erwachsene 52 2 Willkommen in Salzburg 3

3 Grußwort des Bürgermeisters Grußwort des Magistratsdirektors Sehr geehrte Salzburgerin, sehr geehrter Salzburger, ich heiße Sie in unserer Stadt herzlich willkommen. Salzburg bietet Ihnen eine hohe Lebensqualität, eine wunderschöne Umgebung und viele interessante Angebote für Sie und Ihre Familie. Natürlich sind die ersten Schritte in einer neuen Stadt oder auch in einem neuen Land oft herausfordernd und schwierig. Um Ihnen diesen Weg zu erleichtern, geben wir Ihnen diese Broschüre mit. Darin finden Sie viele nützliche Informationen, um sich schnell in Salzburg und Ihrem neuen Leben zurechtzufinden. Stolz sind wir auf das demokratische, gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben in unserer Stadt. Frauen und Männer, Ältere und Kinder, Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion begegnen einander mit Respekt und Toleranz. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren Start in Salzburg. Dr. Heinz Schaden, Bürgermeister Sehr geehrte Damen und Herren, als Leiter des Magistrats heiße ich Sie herzlich will kommen. Unsere Stadtverwaltung bietet eine Fülle an Leistungen und Informationen für alle Lebensbereiche. Damit Sie sich schnell in unserer Stadt zurechtfinden, lege ich Ihnen die Lektüre dieser Broschüre ans Herz. Hier finden Sie viele nützliche Tipps und Adressen und natürlich auch zahlreiche Dienstleistungen des Magistrats. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie sich bald in unserer Stadt heimisch fühlen. Dr. Hans Jörg Bachmaier, Magistratsdirektor Grußwort des Integrationsbüros Liebe Salzburgerin, lieber Salzburger, den Alltag in einer neuen Umgebung zu bewältigen ist oft schwierig. Willkommen in Salzburg soll Ihnen eine erste Hilfe sein. Wenn Sie darüber hinaus noch Informationen, Tipps oder Hilfestellungen brauchen, wenden Sie sich bitte ohne zu zögern an das Bürgerservice oder das Integrationsbüro der Stadt Salzburg. Wir hoffen, dass auch Sie das Leben in unserer Stadt bald schätzen werden und mithelfen, das respektvolle und tolerante Zusammenleben zu stärken. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihre Zukunft in Salzburg. Mag. a Daiva Döring, Mag. a Anja Hagenauer 4 Willkommen in Salzburg 5

4 1. Salzburg 1.1 Eine lebenswerte Stadt Die Gegenden von Salzburg, Neapel und Konstantinopel halte ich für die schönsten der Erde, sagte 1804 der Weltreisende Alexander von Humboldt. Geprägt ist die Stadt durch den Fluss Salzach und die Stadtberge wie Kapuzinerberg und Mönchsberg. Salzburg ist berühmt in aller Welt für seine Schönheit und kulturelle Vielfalt. Nehmen Sie sich bald die Zeit und genießen Sie einen Spaziergang durch die Altstadt. Aber nicht nur die Schönheit und die beeindruckende Geschichte Salzburgs prägen das Leben der Stadt. Als erfolgreicher Wirtschafts-, Bildungs- und Tourismusstandort bietet Salzburg allen BewohnerInnen gute Chancen. 1.2 Die Landeshauptstadt Salzburg Die Republik Österreich mit seinen mehr als acht Millionen EinwohnerInnen ist in neun Bundesländer unterteilt. Sie haben sich im Bundesland Salzburg in seiner gleichnamigen Landeshauptstadt Salzburg niedergelassen. Die Stadt hat etwa EinwohnerInnen und ist nach Wien, Graz und Linz die viertgrößte Stadt in Österreich. Die Fläche der Stadt beträgt über 6500 Hektar und ist unterteilt in einzelne Stadtteile (zum Beispiel: Altstadt, Maxglan, Lehen, Schallmoos, Gnigl, Aigen, ). Verwaltet wird die Stadt Salzburg durch den Magistrat. Die einzelnen Magistratsabteilungen kümmern sich um beste Rahmenbedingungen für die BewohnerInnen. Das reicht von Bürgerservice, Melde-, Pass- und Fundservice über Kindergärten, Horte und Schulen, von Abfallservice, Gartenamt und SeniorInnenheime bis zum Sozial-, Kulturwesen und der Berufsfeuerwehr. Schauen Sie doch einfach unter nach. Das Schloss Mirabell: Hier finden Sie zahlreiche Ämter und Bürgerservicestellen der Stadt Salzburg. 6 Willkommen in Salzburg 7

5 Regiert wird die Stadt Salzburg durch den/die BürgermeisterIn (Direktwahl), zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen und zwei StadträtInnen, die aus dem 40-köpfigen Gemeinderat gewählt werden. Wahlen zum Gemeinderat und zum/zur BürgermeisterIn finden alle fünf Jahre statt. Das Bürgerservice im Schloss Mirabell ist zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe der Stadtgemeinde Salzburg. Es bietet Auskunft und Beratung über sämtliche Angelegenheiten, die die Stadtverwaltung betreffen. Im Bürgerservice bekommt man den Salzburger Familienpass und den Seniorenpass der Stadt Salzburg, es liegen Folder, Broschüren und Publikationen der Stadt Salzburg und Informationen zu verschiedensten Themenbereichen zur freien Entnahme auf. Ein PC mit Gratis-Internet-Zugang steht zur Erledigung von Online-Amtswegen zur Verfügung. Alle Broschüren und Falter, die hier erwähnt sind, finden Sie auch im Bürgerservice. Adresse: Mirabellplatz 4, Eingang 11, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Das Team des Bürgerservice der Stadt Salzburg steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. 2. Aufenthalt in Salzburg Wenn Sie aus einem Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR umfasst EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz nach Österreich kommen, brauchen Sie, um in der Stadt Salzburg zu wohnen, ein Visum (bis 6 Monate) oder einen Aufenthaltstitel (ab 1 Jahr), die an weitere Voraussetzungen gebunden sind. Die EWR-BürgerInnen und SchweizerInnen brauchen für den dauerhaften Aufenthalt (über drei Monate) eine Anmeldebescheinigung. Vor Ablauf der dreimonatigen Frist muss der Aufenthalt beim Amt für öffentliche Ordnung angezeigt werden. Der Falter Einreise, Aufenthalt, Arbeiten und Staatsbürgerschaft informiert Sie aus führ licher darüber unter Nähere Informationen erhalten Sie im Amt für öffentliche Ordnung Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ oeffentliche-ordnung@stadt-salzburg.at Internet: Geschichte der Stadt Salzburg Die ältesten Funde einer Besiedelung des Stadtgebietes sind aus der Steinzeit. Die Stadt Salzburg hat eine lange und höchst interessante Geschichte, die sich in der Broschüre Salzburg Stadt mit Geschichte nachlesen lässt. Download im Internet: Viele Infos zur Geschichte der Stadt Salzburg finden Sie auch auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Stadtgeschichte. Das Amt für Öffentliche Ordnung finden Sie in der Schwarz straße Willkommen in Salzburg 9

6 3. Deutschlernen in Salzburg 4. Wohnen in Salzburg Besuche beim Arzt, der Elternsprechtag oder der Kontakt zu den Nachbarn sind ohne Sprachkenntnisse oft sehr schwierig. Um sich in Salzburg gut zurechtfinden und die alltäglichen Lebenssituationen meistern zu können, ist es ratsam, so schnell es geht, die deutsche Sprache zu erlernen und Deutschkurse zu besuchen. Damit haben Sie die Chance, sich schnell in Salzburg heimisch zu fühlen. Wenn Sie aus dem Ausland kommen und die deutsche Sprache nicht gut können, ist es wichtig, auch wenn Sie keine Integrationsvereinbarung eingegangen sind, einen Deutschkurs zu besuchen. Broschüre Deutsch Lernen in Salzburg informiert Sie, wo Sie Deutschkurse besuchen können, unter Was ist die Meldepflicht? Sobald Sie nach Österreich ziehen oder innerhalb Österreichs übersiedeln, müssen Sie sich beim zuständigen Meldeamt melden. Die An-/Ab-/Ummeldung ist verpflichtend. Frist: Anmeldung bei den zuständigen Stellen innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug in die Unterkunft, Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug, Ummeldung innerhalb eines Monats. In der Stadt Salzburg gibt es dafür zwei Stellen: Das Meldeamt der Stadt Salzburg in der St.-Julien-Str. 20 Meldeamt Adresse: Kieselgebäude, Saint-Julien-Str. 20, 5020 Salzburg Bürgerservice/Meldeservice Adresse: Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Öffnungszeiten: Montag Donnerstag: Uhr; Freitag: Uhr 4.2 Vorteile des Hauptwohnsitzes Deutschkenntnisse sind wichtig, um sich im neuen Lebensumfeld zurechtzufinden. Zahlreiche Leistungen, die die Stadt erbringt, sind an einen Hauptwohnsitz gebunden: Plätze in Schulen, Kindergärten, in SeniorInnenheimen, Hilfe in sozialen Notfällen, das Wahlrecht (bei Kommunalwahlen auch für EU-BürgerInnen), viele Förderungen und Parkberechtigungen. Auch die Vergabe einer Gemeinde-Mietwohnung oder die Einweisung in eine günstige Genossenschaftswohnung durch die Stadt ist an den Hauptwohnsitz gebunden. 10 Willkommen in Salzburg 11

7 4.3 Wie finde ich eine Wohnung? Mietwohnungen In den Tageszeitungen, Gratiszeitungen und im Internet finden Sie Inserate von Wohnungen, die vermietet oder verkauft werden. Sollten Sie privat eine Wohnung mieten, ist es ratsam, den Mietvertrag von einer Person, die das Mietrecht kennt, durchsehen zu lassen, da die Regelungen oft zu wenig bekannt sind. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Mieterschutzverband. Mitgliedern bietet die Arbeiterkammer Rat und Hilfe in Mietrechtsangelegenheiten: AK Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg Adresse: Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Mieterschutzverband Salzburg Adresse: Hofhaymer Allee 9-11, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Wohnungen der Wohnbaugenossenschaften In der Stadt Salzburg gibt es vier große Wohnbaugenossenschaften, bei denen man sich um eine Wohnung bewerben kann: Gswb Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.h. Adresse: Ignaz-Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Die Salzburg Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Salzburg Adresse: Ignaz-Harrer-Straße 35, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Heimat Österreich Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft M.B.H Adresse: Plainstraße 55, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Salzburg Wohnbau (teilweise gemeinnützig) Adresse: Bruno-Oberläuter-Platz 1, 5033 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Städtische Wohnungen Eine Bewerbung um eine städtische Wohnung ist erst möglich, wenn Sie die letzten drei Jahre durchgängig den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in der Stadt Salzburg hatten: Wohnungsamt Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 12 Uhr Montag: Uhr 4.4 Heizung und Strom Die meisten Wohnungen in Salzburg werden mit Fernwärme oder Erdgas geheizt. Heizung und Strom müssen bei der Salzburg AG oder einem anderen Anbieter von Ihnen angemeldet werden. Dazu müssen Sie z. B. bei der Salzburg AG Ihren aktuellen Zählerstand durchgeben. Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation Adresse: Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg Tel.: Serviceline 0800/ (kostenloser 24-h-Dienst) Internet: Andere Stromanbieter finden Sie im Internet unter: portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid= Die Tipps der Salzburg AG zum Energiesparen! Ein durchschnittlicher Haushalt kann ohne Investitionen und Verlust der Lebensqualität rund 100 Euro jährlich einsparen! Probieren Sie es! Hier einige Beispiele: Achten Sie beim Kauf eines Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Geschirrspülers immer auf die Energieklasse (Klasse A ist immer energiesparender als Klasse C) Waschmaschine: Waschen Sie nur bei voller Trommel. 95 Grad Celsius ist fast nie notwendig, kostet aber gegenüber 60 Grad Celsius um 40% mehr Strom. Beleuchtung: Der Wechsel von der Glühbirne zur Energiesparlampe zahlt sich aus. Die Energiesparlampe hat die achtfache Lebensdauer und den fünffach niedrigeren Stromverbrauch. 12 Willkommen in Salzburg 13

8 Standby-Funktion: Besorgen Sie sich eine Verteiler-Kabelleiste mit einem Schalter zum Ausschalten. Dadurch lässt sich der Standby-Verbrauch deutlich reduzieren. Heizen: Senken Sie die Raumtemperatur um ein Grad und Sie sparen 5% auf der Jahresrechnung. 20 Grad in Wohnräumen genügen. Mehr Tipps finden Sie auch im Internet: oder lassen Sie sich telefonisch beraten unter 0800/ Radio und Fernsehen Wenn Sie im Haushalt ein Gerät besitzen, mit dem Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, müssen Sie dieses Gerät anmelden und Gebühren zahlen. Formulare erhalten Sie: in allen Raiffeisenbanken, in den Gemeindeämtern (in der Stadt Salzburg im Bürgerservice) oder direkt bei der Gebühren Info Service (GIS). Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie an: GIS Gebühren Info Service GmbH., Postfach 1000, 1051 Wien oder per Fax an DW 300 (österreichweit). Gebühren Info Service (GIS) Service Hotline: Tel Montag Freitag: 8-21 Uhr Samstag: 9-17 Uhr Internet: Wollen Sie eine SAT-Schüssel am Gebäude anbringen? Wenn Sie in einer Wohnanlage den Wunsch haben, über eine SAT-Schüssel Fernsehprogramme zu empfangen, kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre/n VermieterIn oder Hausverwaltung. Für das Anbringen der SAT-Schüssel am Gebäude ist eine Genehmigung erforderlich. Ihr/e VermieterIn oder Ihre Hausverwaltung hilft Ihnen sicher weiter. 4.7 Tipps zum Zusammenleben In Salzburg wohnen Menschen unterschiedlichsten Alters, sie kommen aus vielen verschiedenen Ländern und Kulturen und sprechen viele verschiedene Sprachen. Um ein gutes und angenehmes Miteinander zu haben, gibt es in Salzburg einige Regeln und Gewohnheiten. Besonders ältere Menschen, Babys und Kleinkinder brauchen Ruhe. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie Rücksicht auf Ruhezeiten nehmen. Bei Kinderspielplätzen sind die Zeiten angeschrieben und Sie finden in jedem Wohnhaus eine Hausordnung, die einzuhalten ist. Grundsätzlich gilt eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr früh, in der zum Beispiel keine laute Musik gespielt werden darf. Arbeiten im Garten, die Lärm verursachen, sind zeitlich genau geregelt und gelten für alle Menschen, also auch für HausbesorgerInnen, HausverwalterInnen und Firmen. Die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und anderen motorbetriebenen Gartenwerkzeugen ist NUR zu folgenden Uhrzeiten gestattet: an Wochentagen: 8-12 Uhr und Uhr an Sonn- und Feiertagen: ausnahmslos Uhr Wenn Sie in ein Haus oder eine Wohnung ziehen, so freuen sich die NachbarInnen sicher, wenn Sie sich vorstellen. Auch wenn Sie wenig oder kein Deutsch sprechen, über ein freundliches Guten Tag freuen sich alle. Wenn Sie ein Fest feiern wollen, informieren Sie Ihre NachbarInnen darüber, dann können Sie sicher mit Verständnis rechnen. Danke für Ihre Unterstützung für ein gutes Zusammenleben! Falter Miteinander Wohnen Informiert Sie mehr darüber Download im Internet: folder_09.pdf 4.8 BewohnerService-Stellen in den Stadtteilen Mit fünf BewohnerService-Stellen bietet die Stadt Salzburg wichtige Adressen in den Stadtteilen. Bewohnerservice steht für Beratung, Begegnung und Beteiligung. Die Anliegen der BewohnerInnen werden ernst genommen, Interessen und Initiativen unterstützt. BewohnerService-Stellen (BWS) finden Sie an folgenden Orten: BewohnerService Aigen&Parsch Adresse: Aigner Straße 78 Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: Montag 9-13 Uhr, Dienstag 9-13 und Uhr, Donnerstag Uhr, Freitag 9-12 Uhr 14 Willkommen in Salzburg 15

9 BewohnerService Gnigl&Schallmoos Adresse: Fritschgasse 5/2 Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 9-13 Uhr, Freitag 9-12 Uhr BewohnerService Itzling&Elisabeth-Vorstadt Adresse: Reimsstraße 4 Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 9-12 Uhr, Donnerstag Uhr BewohnerService Liefering Adresse: Laufenstraße 36 Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: Montag Uhr, Dienstag & Donnerstag 9-12 Uhr Außenstelle Forellenweg Adresse: Eugen-Müller-Straße 59 Öffnungszeiten: Dienstag Uhr, Donnerstag 9-12 Uhr BewohnerService Maxglan&Taxham Adresse: Innsbrucker Bundesstraße 36 Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: Montag Uhr, Dienstag und Freitag 9-12 Uhr Außenstelle Bolaring Adresse: Norbert-Brüll-Straße 30 Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: Dienstag Uhr, Donnerstag 9-12 Uhr BewohnerService Koordination Adresse: Mirabellplatz 4, Eingang 5, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ koordination.bewohnerservice@stadt-salzburg.at Internet: Falter BewohnerService Starke Arbeit für unsere Stadtteile informiert Sie mehr zum Thema. Download im Internet: 5. Arbeiten in Salzburg 5.1 Suchen Sie Arbeit? Wenn Sie eine Arbeit suchen, an einer Aus- oder Weiterbildung interessiert sind, können Sie sich an das Arbeitsmarktservice (AMS) wenden. Wenn Sie ÖsterreicherIn, SchweizerIn oder EWR- BürgerIn (außer Bulgarien und Rumänien bis 2014) sind, haben Sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich. Wenn Sie StaatsbürgerIn eines anderen Landes (Drittstaat) sind, benötigen Sie für eine Arbeitsaufnahme eine Bewilligung vom zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS). Der Falter Einreise, Aufenthalt, Arbeiten und Staatsbürgerschaft informiert Sie ausführlicher darüber, siehe unter AMS Arbeitsmarktservice Salzburg Adresse: Auerspergstraße 67, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ ams.servicelinesbg@ams.at Internet: Das Gebäude des Arbeitsmarktservice Salzburg in der Auerspergstraße 67. Verein VEBBAS Der Verein Vebbas unterstützt die Integration der ZuwanderInnen in den Arbeitsmarkt. Wenn Sie bereits einen Schulabschluss, eine universitäre Ausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sollten Sie diese in Österreich anerkennen (nostrifizieren) lassen. Wenden Sie sich bitte auch diesbezüglich für eine erste Information an: Adresse: Linzer Bundesstraße 12, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ office@vebbas.at Internet: 16 Willkommen in Salzburg 17

10 Frau und Arbeit ggmbh Der Verein Frau & Arbeit bietet für Frauen Beratung, Training & Information zu beruflichem Wiedereinstieg und Planung der beruflichen Zukunft, beruflicher Neuorientierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitsuche, Weiterbildung, Chancen am Arbeitsmarkt und beruflicher Selbstständigkeit. Adresse: Franz-Josef-Straße 16, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: bei gleichzeitiger Bestellung eines/r gewerberechtlichen GeschäftsführerIn: Vor- und Familienname, Sozialversicherungsnummer, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit des/der gewerberechtlichen GeschäftsführerIn Die Anmeldung erfolgt über das Amt für Öffentliche Ordnung/ Gewerbeamt Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Interessensvertretungen für ArbeitnehmerInnen Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) Die AK ist die gesetzliche Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen in Österreich. Es besteht eine automatische Pflichtmitgliedschaft, sobald Sie einer unselbständigen Beschäftigung nachgehen. Die AK vertritt Sie unter anderem bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Adresse: Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) Der ÖGB ist eine überparteiliche Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen. Eine Mitgliedschaft ist freiwillig. Der ÖGB vertritt die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Interessen aller ArbeitnehmerInnen gegenüber ArbeitgeberInnen, Staat und Parteien. Adresse: Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Interessensvertretungen für Selbstständige Wirtschaftskammer Die Wirtschaftskammer ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Unternehmen in Österreich und sichert über fachliche und regionale Gliederungen die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich auf EU-, Bundes- und Landesebene. Sie vertritt die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ihrer Mitglieder. WKS Wirtschaftskammer Salzburg Adresse: Julius-Raab-Platz 1, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Sie wollen ein Gewerbe betreiben? Die Gewerbeanmeldung kann formlos erfolgen, muss aber jedenfalls folgende Angaben beinhalten: Genaue Bezeichnung des/der GewerbeanmelderIn (bei natürlichen Personen: Vorund Familienname, Sozialversicherungsnummer, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit; bei Gesellschaften, Vereinen usw.: genauer Firmenwortlaut und Firmenbuchnummer, Dienstgeberkontonummer, Geschäftsanschrift) Genaue Bezeichnung des Gewerbes Genauer Standort der Gewerbeausübung (Ort, Straße, Hausnummer) 18 Willkommen in Salzburg 19

11 6. Kinder und Jugendliche 6.1 Wie melde ich die Geburt meines Kindes? Die Anmeldung der Geburt ist direkt aus dem St. Johannspital oder aus dem Diakonissenkrankenhaus möglich. Dazu reicht es aus, dass die Eltern des/der Neugeborenen den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde ausfüllen (liegt in den Krankenhäusern auf) und diesen mit den notwendigen Unterlagen abgeben. Die Eltern können auch die meldepolizeiliche Anmeldung mittels Meldezettel direkt über das Krankenhaus durchführen und ebenso die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für österreichische Kinder. Die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde und eines Staatsbürgerschaftsnachweises aus Anlass der Geburt erfolgt für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gratis. Ausgenommen ist jede weitere Geburtsurkunde. Für Kinder mit anderer Staatsbürgerschaft und diejenigen, die nach der Geburt eingebürgert wurden, ist die Geburtsurkunde kostenpflichtig. Die Anmeldung des Kindes ist immer gratis. Beim Standesamt erhalten Sie die notwendigen Urkunden und Papiere für Ihr Kind/Ihre Kinder. Ansonsten kann alles erledigt werden im Standesamt der Stadt Salzburg Adresse: Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4, 5024 Salzburg, 1. Stock, Zi. 115 Tel.: 0662/ Vom Standesamt werden auch die Antragsformulare für die Familienbeihilfe ausgegeben. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft als die österreichische besitzen, sollten Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt eine Geburtsurkunde ausstellen lassen eigenen Reisepass für das Kind beantragen (Passamt/Botschaft Ihres Heimatlandes) einen Meldezettel ausstellen lassen (Meldeamt, s.o.) die Mitversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt beantragen (z.b. GKK) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. eine Anmeldebescheinigung (EWR-BürgerInnen) stellen (Amt für öffentliche Ordnung, s. Folder Aufenthalt ) 6.2 Kinderbetreuung Die Stadt Salzburg verfügt über viele Kinderbetreuungseinrichtungen, die teilweise von der Stadt selbst, teilweise vom Land oder von privaten Organisationen angeboten werden. Es gibt Krabbelgruppen (Betreuung von Kindern bis zum Ende des 3. Lebensjahres), Kindergärten (Kinder von 3 6 Jahren) und verschiedene Formen der ganztägigen Betreuung für schulpflichtige Kinder (z.b. Horte). Die Liste aller Einrichtungen finden Sie auf der Homepage des Landes: Mehr Informationen finden Sie in den Broschüren des Frauenbüros der Stadt Babysitterdienste und Kinderbetreuung. Wann kann mein Kind den städtischen Kindergarten oder Hort besuchen? Damit Ihr Kind eine der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Wohnsitz des Kindes und des/der Erziehungsberechtigten innerhalb der Stadt Salzburg Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bei Kindergärten, ab Schulpflicht in den Horten Wie melde ich mein Kind an? Die Anmeldung erfolgt in der Regel von ca. Mitte Jänner bis Ende März für den darauffolgenden Herbst. Die Anmeldung Ihres Kindes muss persönlich gemeinsam mit dem Kind in der von Ihnen gewünschten Einrichtung zu den regulären Betriebszeiten erfolgen. Dabei klärt der/die LeiterIn der städtischen Kinderbetreuungseinrichtung die Formalitäten mit Ihnen ab und kann sich ein Bild vom Entwicklungsstand Ihres Kindes machen. Außerdem können Sie und Ihr Kind sich dabei gleichzeitig mit der jeweiligen Einrichtung und dem Betreuungspersonal vertraut machen. Damit sich der/die LeiterIn der von Ihnen gewählten Kinderbetreuungseinrichtung für Sie und Ihr Kind genügend Zeit nehmen kann, wird um telefonische Terminvereinbarung ersucht. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: Impfpass des Kindes bzw. Mutter-Kind-Pass Arbeitsbestätigung der/des Erziehungsberechtigten Meldebestätigung des Kindes und der/des Erziehungsberechtigten Geburtsurkunde des Kindes 20 Willkommen in Salzburg 21

12 Was zahle ich für die Betreuung? Für alle Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben ist der halbtägige Kindergartenbesuch gratis (20 Stunden pro Woche). Achtung: Dieses Kindergartenjahr ist verpflichtend jedes Kind muss einen Kindergarten besuchen! Für die übrigen Kindergartenjahre muss ein Besuchsbeitrag bezahlt werden. Sollten Sie auch Mittagessen für Ihr Kind wollen, so ist ein Essensgeld zu bezahlen. Die aktuellen Tarife finden Sie auf der Homepage der Stadt: oder unter den Telefonnummern: 0662/ oder 0662/ Wie zahle ich den Beitrag? Mit Ausnahme der Sommermonate wird Ihr Beitrag monatlich (beginnend mit 15. September bis 15. Juni) vorgeschrieben und ist im Voraus zu bezahlen. Dabei ist Ihr Beitrag auch für jene Zeiten zu bezahlen, in denen der Kindergarten oder Hort laut Kindergarten- bzw. Hortordnung regulär geschlossen oder Ihr Kind abwesend war. Falls jedoch der Kindergarten/Hort außerhalb der festgesetzten Betriebszeiten für mehr als eine Woche schließen muss, wird Ihr Beitrag entsprechend reduziert. Während der Sommerferien werden der Besuchsbeitrag und das Essensgeld nach besuchten Wochen bezahlt. Alle Zahlungen sind mittels Abbuchungsauftrag zu tätigen (nur in Ausnahmefällen Erlagscheinzahlungen). Achtung: Bei Zahlungsrückstand/Säumigkeit können im Falle der gerichtlicher Eintreibung hohe Zusatzkosten (Gerichtskosten, etc.) für Sie entstehen! Wer bekommt eine Ermäßigung? Ermäßigungen des Besuchsbeitrages oder Beitragsbefreiung können aufgrund der Vermögens-, Einkommens- und/oder Familienverhältnisse beantragt werden. Für Bastelbeiträge und Essensgeld können keine Ermäßigungen gewährt werden. Eine eventuelle Ermäßigung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Änderungen im Familieneinkommen müssen umgehend dem Schulamt mitgeteilt werden, um eine entsprechende Neuberechnung vornehmen zu können. Für den Antrag auf Ermäßigung sind folgende Unterlagen erforderlich: Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Personen Nachweise über Alimentationszahlungen Bescheid des Finanzamtes über die Familienbeihilfe Wohnbeihilfe-Bewilligung Miet- und Betriebskostenvorschreibung Nachweise für notwendige Kredite zur Wohnraumbeschaffung Auskünfte erteilen die LeiterInnen der Kindergärten und Horte und Das Schulamt der Stadt Salzburg Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg, 4. Stock, Zi. 442 Tel.: 0662/ Projekt Rucksack in vielen städtischen Kindergärten In vielen städtischen Kindergärten wird durch das Integrationsbüro und das Schulamt das Projekt Rucksack durchgeführt. Im Projekt arbeiten Eltern und KindergartenpädagogInnen zusammen und unterstützen die Kinder in ihrer Sprachentwicklung. Das Projekt fördert die Muttersprache und deutsche Sprache. Informieren Sie sich in Ihrem Kindergarten, ob es das Angebot Rucksack gibt. Wenn Sie Zeit fürs Projekt haben (eine Stunde für ein Treffen mit anderen Eltern im Kindergarten/Woche und 20 Minuten/Tag für Ihr Kind), sind Sie herzlich zur Teilnahme am Projekt eingeladen. Falter Ein Rucksack voller Lebenschancen hat mehr Infos zum Projekt Download im Internet: Nachmittagsbetreuung an den Pflichtschulen In der Stadt Salzburg gibt es ein gutes Angebot an Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen. Derzeit bieten 25 Pflichtschulen dieses (regelmäßig) tageweise buchbare Angebot inklusive kindgerechtem Mittagessen und Lernhilfe an. Die aktuellen Tarife finden Sie auf der Homepage der Stadt oder unter der Telefonnummer: 0662/ Ansuchen sind bis spätestens Ende September im Schulamt abzugeben. Zuschüsse (zur Nachmittagsbetreuung, aber auch zu Lernmitteln oder Beitragsleistungen zu Schulveranstaltungen) können nur für SchülerInnen von städtischen Pflichtschulen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg gewährt werden. Anmeldung und Informationen an der jeweiligen Schule oder Verein Freizeitbetreuung an der HS Maxglan 1 Adresse: Pillweinstraße 18, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ nachmittagsbetreuung@salzburg.at Sonstige Informationen: Schulamt der Stadt Salzburg Adresse: Mozartplatz 6, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ schulamt@stadt-salzburg.at 22 Willkommen in Salzburg 23

13 6.3 Schulpflicht Schulsystem Bildung und Ausbildung ist der beste Weg in eine gesicherte Zukunft für Ihr Kind. In Österreich besteht eine neunjährige Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und endet in ihrem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien. Nutzen Sie die Chancen, die die Schulen Ihrem Kind bieten. Es ist empfehlenswert, angebotene Elternsprechtage, LehrerInnensprechstunden und Schulveranstaltungen zu besuchen. Hier erfahren Sie, wie es Ihrem Kind in der Schule geht und wie Sie es fördern können. Sollten Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, nehmen Sie bitte eine erwachsene Person Ihres Vertrauens mit, die das Gespräch dolmetschen kann. Broschüre Bildungswege in Österreich informiert Sie ausführlicher Download: B.I.K. Beratungs-, Informations- und Koordinationsstelle für ausländische Eltern mit schulpflichtigen Kindern in der Stadt Salzburg Die Kinder an Salzburgs Pflichtschulen wachsen mit vielen verschiedenen Muttersprachen auf. Damit die Sprache nicht zum Hindernis wird, wenn es um die Planung der Schullaufbahn und den schulischen Erfolg geht, hat die Stadt Salzburg für Eltern und Schulkinder mit nicht-deutscher Muttersprache die Beratungs- und Informationsstelle B.I.K. am Schulamt eingerichtet: Als direkte Anlaufstelle, in der Fragen und Probleme rund um das Thema Schule im persönlichen Gespräch geklärt werden können. Verstehen ist der erste Schritt zum Erfolg lassen Sie sich dabei von uns unterstützen! Das B.I.K. unterstützt bei der Einschulung (Auswahl der Schule, Einstufung) bei der Planung der Schullaufbahn bei Schulproblemen Das B.I.K. bietet Beratungen für SchülerInnen für Eltern schulpflichtiger Kinder für LehrerInnen Das B.I.K. informiert über Unterstützungen und Sprachförderung im Unterricht über außerschulische Fördermöglichkeiten darüber, wie Eltern ihre Kinder unterstützen können darüber, was beim Erwerb der Zweitsprache zu beachten ist Adresse: Mozartplatz 6, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: nur während der Schulzeit Montag Uhr Muttersprachenunterricht Die Kenntnis mindestens einer Fremdsprache gehört heutzutage zur Allgemeinbildung. In vielen Berufen kommt man angesichts zunehmender wirtschaftlicher Zusammenarbeit ohne Fremdsprachenkenntnisse nicht mehr aus. Daher wird in der Schule auf das Erlernen von Fremdsprachen großer Wert gelegt. Etwa zehn Prozent aller SchülerInnen in Österreich sprechen in ihrem Alltag neben Deutsch eine andere Sprache. Sie können sich also, wenn auch nicht immer fehlerfrei, in zwei Sprachen verständigen. Aber Lesen, Schreiben und viele neue Wörter (vor allem Fachausdrücke) lernt man nicht in der Familie oder im Kontakt mit Gleichaltrigen, sondern in der Schule. Außerdem ist wissenschaftlich erwiesen, dass gute Kenntnisse in der Muttersprache beim Erlernen der deutschen Sprache nützlich sind und sich auch auf die Leistungen in den anderen Gegenständen positiv auswirken. Aus all diesen Gründen ist es sinnvoll, die bereits vorhandene Zweisprachigkeit dieser SchülerInnen in der Schule zu fördern. Daher gibt es an den allgemein bildenden Pflichtschulen die Möglichkeit des muttersprachlichen Unterrichts, und zwar grundsätzlich in jeder Sprache. In der Stadt Salzburg wird muttersprachlicher Unterricht in den Erstsprachen Bosnisch-Kroatisch- Serbisch, Türkisch, Albanisch, Tschetschenisch und Arabisch angeboten. Unterricht in anderen Erstsprachen ist jeweils ab Herbst möglich, vorausgesetzt, es liegen mindestens zehn Anmeldungen für eine Muttersprache bei allen Pflichtschulen der Stadt Salzburg vor und das Land Salzburg stimmt der Einrichtung des muttersprachlichen Unterrichts in einer weiteren Sprache zu. Der Zeitraum für diese Anmeldungen ist in den einzelnen Schulen unterschiedlich und auf jeweils eine bestimmte Woche von 15. Februar bis Ende März - festgelegt. Um den Termin nicht zu versäumen, sollten Eltern unbedingt in der Schule ihrer Kinder nachfragen, in welcher Woche ihre Anmeldung möglich ist. Es ist empfehlenswert, sein Kind für den Muttersprachenunterricht anzumelden. Einerseits dient es der Festigung der Muttersprache, andererseits erleichtert es wesentlich das Erlernen der deutschen Sprache. Download im Internet: Tipps zur Förderung der Mehrsprachigkeit von Kindern in mehreren Sprachen finden Sie unter Religionsunterricht Der Religionsunterricht in Österreich ist durch das Religionsunterrichtsgesetz von 1949 (BGBl. Nr. 190, Fassung 1993) geregelt. Der Religionsunterricht ist ein Pflichtgegenstand für alle SchülerInnen, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Der Religionsunterricht wird durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann in den ersten fünf Kalendertagen eines Schuljahres erfolgen: Bis zum 14. Lebensjahr durch die Eltern, danach durch die SchülerIn selbst. 24 Willkommen in Salzburg 25

14 6.4 SALZBLOG das junge Stadtprogramm! Für die Stadt Salzburg veranstaltet und koordiniert der Jugendbeauftragte abwechslungsreiche Freizeit-Aktivitäten für Jugendliche. Veranstaltungen wie z.b. der Jugendkongress oder das Jugendfestival MOVIDA setzen freizeitpolitische Akzente und bringen Spaß in den Salzburger Alltag. Kooperationen mit vielen unterschiedlichen Partnerorganisationen sichern den Erfolg der Jugendarbeit. Außerdem gibt es in vielen Stadtteilen Salzburgs Jugend- und Kinderzentren, die wichtige Anlaufstellen für die Jugendlichen sind und ein tolles Freizeitangebot bieten. Informationen darüber gibt es unter: Jugendbeauftragter der Stadt Salzburg Adresse: Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4, Eingang 5, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Jugendberatung bivak.mobil Bivak.mobil sind SozialarbeiterInnen der Stadt Salzburg, die Jugendlichen zwischen 14 und 23 Jahren Unterstützung, Beratung und Begleitung anbieten. Der Kontakt ist kostenlos, freiwillig und anonym Gespräche werden vertraulich behandelt. Angebote: Begegnung, Information, Beratung, Vermittlung, Begleitung, Zuhören, Vertretung, Betreuung, Eltern- und LehrerInnenberatung. Spezielle Angebote: Jugendtreff mit billigen alkoholfreien Getränken, Internetzugang, Zeitschriften, Tischfußball, Kochgelegenheit, Dusche, Waschmaschine. Kontakt übers Jugendcafé Adresse: Plainstraße 4, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: Uhr Dienstag und Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr In Salzburg gibt es zahlreiche Kinder- und Jugendzentren. 6.6 Jugendschutz Mit dem Jugendgesetz will Salzburg dazu beitragen, dass Jugendliche vor ungünstigen Einflüssen geschützt werden und in ihrer Entwicklung keinen Schaden nehmen. Die Jugendschutzbestimmungen geben verbindliche Verhaltensregeln für Kinder, Jugendliche, ihre Aufsichtspersonen und UnternehmerInnen vor. Wichtig ist der Schutz der Kinder vor einer Gefährdung ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, charakterlichen oder sozialen Entwicklung. Durch den Jugendschutz sollten sie auch schrittweise an die neue Freiheit herangeführt werden, damit Sie mit 18 Jahren souverän und selbstverantwortlich ihr Leben gestalten können. Beispiele aus dem Jugendgesetz: Ausgehzeiten Jahre: Wochentags bis 22 Uhr, vor Sonn- und Feiertagen bis 23 Uhr Ausgehzeiten Jahre: Wochentags bis 23 Uhr, vor Sonn- und Feiertagen bis 24 Uhr Ausgehzeiten ab 16 Jahre: Uneingeschränkt, aber die Eltern/Erziehungsberechtigten können innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen andere Zeiten festlegen. Übernachtungen: 12 bis 16jährige dürfen in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson (Person ab dem 18. Lebensjahr) übernachten. Ausweispflicht Im Zweifelsfall muss das Alter mit einem geeigneten Dokument ausgewiesen werden. Nikotin & Alkohol sind bis 16 Jahre verboten. Branntweine wie Tequila, Gin, Wodka und Whisky sind bis 18 Jahre verboten. Die Verbote gelten auch für den Kauf von Alkohol in Geschäften. Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Betriebsanlagen mit Geldspielautomaten, Sexshops und Branntweinschenken ist für unter 18jährige verboten. Bei Übertretungen des Jugendgesetzes ist mit Strafen bis zu 218,- Euro zu rechnen. Falls noch Fragen zum Jugendgesetz auftreten, können Sie sich an folgende Institution wenden: Akzente Jugendinfo Salzburg Adresse: Glockengasse 4c, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ ; -72; -73; Internet: jugendinfo.akzente.net Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: Uhr Download im Internet: Hier finden Sie eine ausführliche Broschüre zum Salzburger Jugendschutzgesetz: 26 Willkommen in Salzburg 27

15 Anlaufstellen Übersicht Schloss Mirabell*, Mirabellplatz 4, ist der Sitz vieler Ämter der Stadtverwaltung und der Stadtregierung, hier finden Sie u.a. Bürgerservice/Meldeservice, Standesamt und BeauftragtenCenter Behindertenbeauftragte, BewohnerService Koordination, Frauenbüro, Jugendbeauftragten und Integrationsbüro. 2 Im Kieselgebäude*, Saint-Julien-Straße 20 finden Sie u.a. Meldeamt, Wohnungsamt, Schulamt (Abt. Kindergärten), SeniorInnenbetreuung der Stadt Salzburg. 3 AbfallService/Recyclinghof*, Siezenheimer Straße 20 4 AK Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg und ÖGB Öster reichischer Gewerkschaftsbund, Markus-Sittikus-Straße 10 5 Akzente Jugendinfo Salzburg, ARGE gegen Zwangsverheiratung, Glockengasse 4c 6 AMS Arbeitsmarktservice Salzburg, Auerspergstraße 67 7 Amt für öffentliche Ordnung*, Gewerbeamt, Schwarzstraße 44 8 ARBÖ Auto-, Motor- und Radfahrerbund, Münchner Bundesstraße 9 9 ASKÖ Landesverband, Parscherstraße 4 10 ASVÖ Salzburg, Itzlinger Hauptstraße Berufsförderungsinstitut (BFI), Schillerstraße BewohnerService Aigen&Parsch, Aigner Straße BewohnerService Gnigl&Schallmoos, Fritschgasse 5/2 14 BewohnerService Itzling&Elisabeth-Vorstadt, Reimsstraße 4 15 BewohnerService Liefering, Laufenstraße BewohnerService Maxglan&Taxham, Innsbrucker Bundesstraße Bundespolizeidirektion Salzburg Führerscheinreferat, Alpenstraße Die Salzburg, Ignaz-Harrer-Straße Finanzamt Salzburg, Aignerstraße Frau und Arbeit ggmbh, Franz-Josef-Straße Frauennotruf, Haydnstraße 2 22 Gewaltschutzzentrum Salzburg, Paris-Lodron-Straße 3a/1/5 23 GSWB, Ignaz-Harrer-Straße Haus der Natur, Museumsplatz 5 25 Heimat Österreich, Plainstraße HOSI Salzburg, Gabelsbergerstraße Jugendberatung* bivak:mobil, Plainstraße 4 28 Kinder- und Jugendanwaltschaft KIJA, Gstättengasse Landesprüfstelle für Salzburg, KFZ (Kraftfahrzeug) Prüfstelle, Karolingerstr Männerbüro, Kapitelplatz 6, mit Voranmeldung 31 Männerwelten Beratung und Gewaltprävention, Bergstraße Mieterschutzverband Salzburg, Hofhaymer Allee ÖAMTC Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club, Alpenstraße Paracelsus Bad/Kurhaus, Auerspergstraße 2 35 Plattform für Menschenrechte, Kirchenstraße Radverkehrskoordination, Faberstraße 9 37 Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Bayerhamerstr Salzburg Museum, Mozartplatz 1 39 Salzburg Wohnbau, Bruno-Oberläuter-Platz 1 40 Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK), Engelbert Weiß Weg Salzburger Verkehrsverbund, Schrannengasse 4 42 Schloss Hellbrunn, Fürstenweg Schulamt der Stadt Salzburg, Mozartplatz 6 44 Sport Union, Josef Preis Allee Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg, Michael-Pacherstraße Stadt:Bibliothek*, Schumacherstraße SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Landesstelle Salzburg, Auerspergstraße Verein BiBer Bildungsberatung für Erwachsene, Imbergstraße 2 49 Verein Freizeitbetreuung, Pillweinstraße Verein VEBBAS, Linzer Bundesstraße Verein VIELE, Rainerstrasse Verkehrs- und Straßenrechtsamt, Markus Sittikus-Straße 4 53 Volkshochschule (VHS), Faberstrasse 16, mit Voranmeldung 54 Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), Julius Raab Platz 2 55 WKS Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 1 56 Zoo Salzburg, Anifer Landesstraße 1, 5081 Anif * Einrichtungen der Stadtverwaltung = Willkommen in Salzburg 29

16 7. Gesundheit 7.1 Was ist die Sozialversicherung? In Österreich gibt es eine gesetzliche Sozialversicherung (SV) mit Versicherungspflicht. Wenn Sie unselbständig beschäftigt sind und mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sind sie kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die Gering fügigkeitsgrenze erfahren Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger (wie z.b. Gebietskrankenkasse GKK) oder unter: Wenn Sie angestellt sind, wird Ihnen Ihr Sozialversicherungsbeitrag von der/dem ArbeitgeberIn direkt bei der Lohnauszahlung abgezogen. Ihr/e ArbeitgeberIn muss Ihnen eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung aushändigen. Ihre Familienangehörigen und Kinder können bei Ihnen kostenlos mitversichert werden. Wenn Ihre Ehe kinderlos ist, zahlt Ihr/e EhepartnerIn einen nicht sehr hohen Beitrag. Für Nicht-Erwerbstätige, StudentInnen ab dem 27. Lebensjahr und andere gibt es die Möglichkeit, sich selbst zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Sozialversicherungsanstalt. 7.2 e-card Für den Besuch bei einem Arzt/einer Ärztin brauchen Sie bzw. Ihre mitversicherten Angehörigen die e-card. Mit der e-card können Sie und auch Ihre Familienangehörigen die Leistungen von ÄrztInnen oder Spitälern nutzen, die einen Vertrag mit der Krankenkasse haben. Viele Leistungen sind kostenlos, in manchen Bereichen sind geringe Beträge zu bezahlen, zum Beispiel, wenn Sie ein ärztlich verschriebenes Medikament in der Apotheke besorgen (Rezeptgebühr 2011: Die e-card ist bei einem Arztbesuch unbedingt mitzubringen. 5,15 Euro pro Medikamentenpackung). Menschen mit geringem Einkommen können von der Rezeptgebühr befreit werden. Informationen im Internet unter für Selbständige und freiberuflich Tätige: SVA-Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Landesstelle Salzburg Adresse: Auerspergstraße 24, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/start/ 7.3 Ärztliche Versorgung In der Stadt Salzburg finden Sie viele ÄrztInnen und Krankenhäuser. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen krank sein, gehen Sie zuerst zu einem praktischen Arzt oder Ärztin (AllgemeinmedizinerIn) mit einer Praxis (Ordination) in Ihrer Nähe. In Österreich ist die Allgemeinmedizin (praktische ÄrztInnen) immer die Erstanlaufstelle. Sollte es notwendig sein, werden Sie an einen Facharzt/eine Fachärztin überwiesen. Hausärzte-Bereitschaftsdienst: Wochentags: 19-7 Uhr Wochenende und Feiertage: Rund um die Uhr Tel.: Österreichisches Rotes Kreuz Telefon Apotheken An Arbeitstagen haben alle Apotheken geöffnet: Montag bis Freitag Uhr und Uhr, Samstag 8-12 Uhr. Mittags-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst: Informationen erhalten Sie unter in der Tageszeitung und bei der nächstgelegenen Apotheke. für ArbeiterInnen/Angestellte (unselbständig Erwerbstätige): Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) Adresse: Engelbert Weiß Weg 10, 5021 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: 30 Willkommen in Salzburg 31

17 8. Menschenrechtsstadt Salzburg Die Stadt Salzburg hat im Dezember 2008 als erste österreichische Stadt die Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt unterzeichnet. Diese bedeutet die Verpflichtung der Stadtpolitik und -verwaltung, die Menschenrechte für alle BewohnerInnen der Stadt zu gewährleisten und jegliche Diskriminierungen zu beseitigen. Zusammen mit der Plattform für Menschenrechte Salzburg und anderen ExpertInnen arbeiten Verwaltung und Politik an der Umsetzung dieser Verpflichtungen im Runden Tisch Menschenrechte, welcher im BeauftragtenCenter eingerichtet ist. Das BeauftragtenCenter ist eine Bürogemeinschaft der MitarbeiterInnen des Frauenbüros, des Integrationsbüros, des Jugend- und der Behindertenbeauftragten sowie der Bewohnerservicekoordinatorin. BeauftragtenCenter Adresse: Mirabellplatz 4, Eingang 5, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Die Plattform für Menschenrechte Salzburg ist ein Netzwerk von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Personen, die an der Verbesserung der Menschenrechtssituation im Land Salzburg arbeiten. Wenn Sie in Ihren Rechten verletzt wurden unwürdig behandelt, rassistisch angegriffen oder benachteiligt können Sie sich an die Plattform für Menschenrechte wenden: Plattform für Menschenrechte Adresse: Kirchenstraße 34, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Diskriminieren bedeutet, jemanden ungleich zu behandeln, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Wenn Sie sich im Magistrat ausschließlich wegen ihres Geschlechts oder Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft, Weltanschauung oder Religion unterschiedlich behandelt fühlen, obwohl es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt, können Sie sich an die Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Salzburg wenden, im 32 Willkommen in Salzburg 33

18 Frauenbüro der Stadt Salzburg Adresse: Mirabellplatz 4, Eingang 5, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ , Gleichbehandlungs-Beratung bezüglich des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, der gesetzlichen Zuständigkeiten und die Vermittlung an zuständige Stellen: Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg Adresse: Michael-Pacherstraße 28, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Geschlecht In Österreich sind Frauen und Männer rechtlich gleichgestellt. In der österreichischen Bundesverfassung, in internationalen Konventionen, in EU-Verträgen und Richtlinien sind die Verpflichtung zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie die Verpflichtung zur Förderung der Gleichstellung festgeschrieben. Frauenbüro der Stadt Salzburg Das Team des Frauenbüros bietet Beratung und Information und organisiert frauenspezifische Projekte und Veranstaltungen. Darüber hinaus vergibt das Frauenbüro Subventionen an Frauenprojekte und die Frauenbeauftragte ist zugleich die Gleichbehandlungsbeauftragte für den Magistrat Salzburg. Adresse: Mirabellplatz 4, Eingang 5, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Menschen mit Beeinträchtigungen Behindertenbeauftragte der Stadt Salzburg Der/die Behindertenbeauftragte versteht sich als erste Anlaufstelle in allen Behindertenfragen für Betroffene und/oder deren Angehörige. Die wesentlichen Aufgaben sind: Beratung in allen Behindertenangelegenheiten (zum Beispiel: Behindertenparkplätze, Pflegegeld, Wohnen für Behinderte, Ausweise für Menschen mit Behinderungen) Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Barrierefreie Stadtraumgestaltung Unterstützung von Antidiskriminierungsmaßnahmen Adresse: Mirabellplatz 4, Eingang 5, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Ethnische Herkunft Integrationsbüro der Stadt Salzburg Das Integrationsbüro der Stadt koordiniert und initiiert Projekte in der Stadt Salzburg, die das Zusammenleben der Menschen verschiedener Herkunft und die Teilhabe der MigrantInnen verbessern. Außerdem werden Projekte unterstützt, die den interkulturellen Dialog fördern. Es stellt auch Informationen zu Integrationsfragen und Menschenrechten zur Verfügung und bietet Beratung an. Das Integrationsbüro arbeitet mit diversen Vereinen, übergeordneten Gebietskörperschaften, Bildungs- und Gesundheitsinstitutionen, Religionsgemeinschaften, wirtschaftlichen AkteurInnen und der Politik zusammen. Adresse: Mirabellplatz 4, Eingang 5, 5024 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Verein VIELE Verein für interkulturellen Ansatz in Erziehung, Lernen und Entwicklung Der Verein VIELE führt ein interkulturelles Frauenzentrum und eine Familienberatungsstelle. Außerdem werden hier Informationsveranstaltungen zur verschiedenen, den Frauen und Familien wichtigen Themen und Integrations-, Deutsch- und Alphabetisierungskurse für Frauen angeboten. Auch musikalische Erziehung der Kinder steht mit Projekt KIMM Kinder-Integration mit Musik am Programm. Adresse: Rainerstrasse 27/1.Stock, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Internet: Willkommen in Salzburg 35

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