Mildred-Scheel-Professur Wissenschaftlich ausgerichtete, personengebundene Stiftungsprofessur Hinweise zur Antragstellung

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1 Deutsche Krebshilfe e.v. Dr. h.c. Fritz Pleitgen Präsident Spendenkonto Kreissparkasse Köln BLZ Mildred-Scheel-Professur Wissenschaftlich ausgerichtete, personengebundene Stiftungsprofessur Hinweise zur Antragstellung Zielsetzungen und Zielgruppe Mit diesem Förderinstrument möchte die Deutsche Krebshilfe als personenbezogene Zuwendung junge, hochqualifizierte Mediziner * ('Physician Scientist') und Naturwissenschaftler unterstützen im Sinne der Nachwuchsförderung, die auf innovativen Gebieten der kliniknahen onkologischen Grundlagenforschung oder der klinischen Krebsforschung tätig sind. Mit der Einrichtung einer 'Mildred- Scheel-Professur' kann, beispielsweise im Anschluss an eine Förderung einer eigenen Nachwuchsarbeitsgruppe, eine längerfristige Perspektive gegebenenfalls mit der Option auf eine unbefristete Professur, erreicht werden ('Tenure Track'-Modell). Eine vorherige Förderung im Rahmen des Max-Eder- Nachwuchsgruppenprogramms der Deutschen Krebshilfe ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung. Kandidaten müssen bereits herausragende, selbständige wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und damit ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit nachgewiesen haben. Darüber hinaus müssen Antragsteller bereits ausgewiesene Erfahrungen in der Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe vorweisen können. Entscheidend für die Auswahl eines Kandidaten sind die Qualifikation des Antragstellers, eine innovative Thematik und eine hervorragende Einbettung in einem klinischen/kliniknahen, wissenschaftlichen Umfeld der aufnehmenden Einrichtung. Eine Habilitation ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Bewerbung. Das Programm ist auch offen für Antragsteller aus dem Ausland, die die notwendigen Qualifikationen vorweisen können und in Deutschland tätig werden möchten. Zur Antragstellung berechtigte Personen Die Antragstellung erfolgt durch den Kandidaten selbst. In der Regel sollten der direkte Vorgesetzte des Antragstellers und ggf. auch der Dekan der jeweiligen Fakultät über die Antragstellung informiert sein. Gegebenenfalls kann dem Antrag ein unterstützendes Schreiben beigefügt werden. Förderungsdauer In der Regel 5 Jahre. * Zur Vereinfachung werden lediglich die männlichen Bezeichnungen benutzt. Diese Bezeichnungen stehen selbstverständlich sowohl für die männliche als auch für die weibliche Form. Buschstraße Bonn Postfach Bonn Tel: +49 (0) 228 / Fax: +49 (0) 228 / deutsche@krebshilfe.de Internet: VR-Nr Vereinsregister Bonn Hans-Peter Krämer Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven Hauptgeschäftsführer

2 Seite 2/9 Förderungsumfang Stelle der Professur (W2/W3) und weitere Mittel zur freien Verfügung für Forschungszwecke. Gesamtsumme: ,-- Euro für 5 Jahre. Entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung sind: bisherige Leistungen des Antragstellers (Lebenslauf und Publikationsliste), herausragende und selbständige wissenschaftliche Erfahrungen / Expertise auf dem Forschungsgebiet (i. d. R. dokumentiert durch eigene Publikationen), ein innovatives, originelles sowie im nationalen und internationalen Vergleich überragendes Arbeitsprogramm mit klarer onkologischer Ausrichtung. Spezifische Voraussetzungen für den Antragsteller Habilitation oder gleichwertige Qualifikation, Detailliert ausgearbeitetes Arbeitsprogramm für die ersten 3 Jahre; für die Jahre 4 5 der Förderung ist eine Skizze des Arbeitsplanes ausreichend. Unterstützung durch die aufnehmende Einrichtung (Auflagen bei einer Bewilligung) * gerätetechnisch zur Bearbeitung des Vorhabens ausgestattete eigene Labor- und Büroarbeitsplätze, Zugang zu benötigten Ressourcen und Möglichkeiten der Nutzung der vorhandenen Infrastrukturen, Einbindung in Lehre/Forschung und bei Medizinern auch in die klinische Versorgung, Mittel zur freien Verfügung für Forschungszwecke des Stelleninhabers in Höhe von ,-- p. a. * Entsprechende schriftliche Zusicherungen müssen bei Antragstellung nicht vorgelegt werden. Der aufnehmenden Einrichtung wird im Rahmen des Bewilligungsbescheides die geforderte Unterstützung zur Auflage für die Förderung gemacht. Begutachtungsverfahren Es handelt sich um ein mehrstufiges, vergleichendes Verfahren. Die Anträge werden durch auswärtige Sachverständige sowie vom Fachausschuss 'Med./Wiss. Nachwuchsförderung' der Deutschen Krebshilfe geprüft. 1. Vorauswahl aussichtsreicher Anträge in erster Linie anhand des Lebenslaufes und der Publikationsliste, 2. ausgewählte Anträge: Eingehende Begutachtung des Arbeitsprogrammes, 3. Persönliche Vorstellung der Vorhaben durch die ausgewählten Kandidaten vor dem Fachausschuss 'Med./Wiss. Nachwuchsförderung', 4. Beschlussfassung durch den Vorstand der Deutschen Krebshilfe.

3 Seite 3/9 Berufungsverfahren Das Berufungsverfahren der Hochschule erfolgt in der Regel erst nach einer Bewilligung durch die Deutsche Krebshilfe. Manche Hochschulen benötigen keine öffentliche Ausschreibung der Stelle. Andere Universitäten bieten ein verkürztes Verfahren für personengebundene Stiftungsprofessuren an. Ausschreibungsverfahren sind Landesspezifisch geregelt. Antragsteller sollten sich über das Verfahren vor Ort informieren. Wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt und eine Berufungskommission eingesetzt, behält sich die Deutsche Krebshilfe vor, gegebenenfalls in einer entsprechenden Kommission vertreten zu sein. Die von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen der Begutachtung eingeholten Gutachten zum Antrag können einer Berufungskommission zur Verfügung gestellt werden (abhängig von der Zustimmung der Gutachter ggf. lediglich in anonymisierter Form). Zwischenevaluation und Verstetigung Nach 4 Förderungsjahren erfolgt eine Zwischenevaluation. Die Evaluation erfolgt federführend durch die zuständige Fakultät/Universität unter Einbindung der Deutschen Krebshilfe. Hierbei werden die Ergebnisse der Professur in Wissenschaft und Lehre evaluiert. Bei einer positiven Begutachtung des Zwischenberichtes würde es die Deutsche Krebshilfe sehr begrüßen, wenn die Professur und die Mittel zur freien Verfügung ( ,-- pro Jahr) von der aufnehmenden Einrichtung auf Dauer übernommen werden ('Tenure Track'-Modell). Eine Weiterfinanzierung der Professur nach der 5-jährigen Förderung sieht die Deutsche Krebshilfe jedoch auch bei positivem Ausgang der Zwischenevaluation nicht als verpflichtend an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weiterförderung der Professur durch die Deutsche Krebshilfe nach 5 Jahren definitiv nicht möglich ist. Ortswechsel nach Bewilligung Bei einem Standortwechsel des Stiftungsprofessors während der Förderungszeit können die von der Deutschen Krebshilfe finanzierte Stelle der Professur und die zusätzlich bereitgestellten Mittel an den neuen Standort transferiert werden. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass die Durchführung des Arbeitsprogrammes am neuen Standort gleichermaßen möglich und die Einbettung der Professur vor Ort gegeben sind. Zudem muss die neue aufnehmende Einrichtung zusichern, die Auflagen zur Bewilligung der Professur zu erfüllen. Antragstellung und Fristen Es gibt eine Begutachtungsrunde pro Jahr (aktuelle Deadline: siehe Homepage der Deutschen Krebshilfe: Anträge müssen die im Folgenden unter A. bis H. genannten Angaben und Anlagen enthalten. Alle Ordnungsnummern und die zugehörigen Überschriften aus diesem Leitfaden müssen übernommen werden. Punkte, die nicht zutreffen, bitte mit 'entfällt' kennzeichnen.

4 Seite 4/9 Anträge müssen in 16-facher Ausfertigung eingereicht werden (1 nicht gebundenes Original, 15 vollständige, gebundene Antragskopien). Die gebundenen Antragskopien sind für die Gutachter bestimmt und müssen daher auch alle Anlagen/Reprints, Manuskripte und dem Antrag beigefügte Schreiben enthalten. Die Kopien werden von der Geschäftsstelle nicht auf Vollständigkeit geprüft. Anträge sind in Englisch abzufassen. Die Punkte A , C. und E. müssen zusätzlich auch auf Deutsch beigefügt werden. Dem Antrag ist Folgendes beizulegen: 16 CDs mit den vollständigen Antragsunterlagen (eine PDF-Datei mit allen Unterlagen auch alle Anlagen zum Antrag, Manuskripte, Reprints). Per sind folgende Unterlagen zuzusenden: eine Word-Datei (deutsche Version) mit den Angaben zu den Punkten A , C. und E. ('Allgemeine Angaben', 'Zusammenfassende Projektdarstellung', 'Beantragter Förderungsrahmen und Eigenleistungen der aufnehmenden Einrichtung'), eine PDF-Datei mit dem Lebenslauf des Antragstellers, eine PDF-Datei mit der Publikationsliste des Antragstellers. Anträge (Punkte A. bis E.) sollten einen Umfang von 20 Seiten (Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1) nicht überschreiten. Antragsunterlagen Anträge müssen folgende Angaben enthalten: A. Allgemeine Angaben 1. Antragsteller (Name, Vorname, akademischer Grad, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, gegenwärtige Dienststellung, Dienstanschrift mit Telefon-, Fax-Nummer und Adresse, Korrespondenzadresse mit Telefon-, Fax-Nummer und Adresse, Familienstand). 2. Die genaue Bezeichnung der geplanten Professur ('Professur für...',maximal 160 Zeichen). 3. Name der Klinik/des Instituts, an der/dem die Professur angesiedelt sein soll. 4. Antragsart (Antrag auf Einrichtung einer 'Mildred-Scheel-Professur'; Wissenschaftlich ausgerichtete, personengebundene Stiftungsprofessur). 5. Antragszeitraum (In der Regel 5 Jahre). B. Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen C. Zusammenfassende Projektdarstellung Zusammenfassung der geplanten Arbeiten unter Angabe der wesentlichen Ziele des Vorhabens (nicht länger als eine DIN A4-Seite).

5 Seite 5/9 Für die ersten 3 Jahre der Professur sollten ein konkretes, detailliertes Arbeitsprogramm und für die Jahre 4 und 5 der Förderung ein Konzept/eine Skizze der geplanten Arbeiten vorgelegt werden (siehe auch Punkt D. 4.). D. Angaben zum Forschungsprojekt 1. Stand der Forschung: Knappe und präzise Darstellung des Stands der Forschung unter Zitierung der für das Arbeitsgebiet wichtigen einschlägigen auch eigenen Publikationen. 2. Eigene Vorarbeiten: Darstellung der eigenen Vorarbeiten unter Zusammenfassung der wichtigsten eigenen Arbeiten auf dem Forschungsgebiet (Manuskripte können beigefügt werden). 3. Ziele: Zusammenfassende Beschreibung der Themen, die bearbeitet werden sollen (Zielsetzungen der Professur) und der dazu benötigten wichtigsten Techniken (maximal eine DIN A4 Seite). 4. Arbeitsprogramm: Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens während der ersten 3 Jahre des Antragszeitraumes mit einem klaren Bezug zur Onkologie. Für den weiteren Zeitraum ist eine Skizze des Arbeitsplanes ausreichend. Sämtliche Methoden, die bei der Durchführung des Vorhabens angewandt werden, sollten genannt und falls es sich nicht um Standardmethoden handelt kurz beschrieben werden (ggf. Verweis auf Publikationen). Welche Methoden stehen bereits zur Verfügung, welche sind zu entwickeln, welche Hilfe muss von anderen Arbeitsgruppen in Anspruch genommen werden? Auf welches Patientenmaterial kann ggf. zurückgegriffen werden? In welcher Anzahl und Menge liegt das Patientenmaterial und in wie weit liegen Patientendaten vor? Sind translationale Aspekte vorhanden? Translationale und kliniknahe Aspekte des Vorhabens sollten besonders herausgestellt werden. Die Qualität des Arbeitsprogrammes ist neben der wissenschaftlichen Qualifikation des Antragstellers für die Beurteilung eines Antrags von entscheidender Bedeutung. E. Beantragter Förderungsrahmen und Eigenleistungen der aufnehmenden Einrichtung 1. Grobe Kalkulation, wie die Mittel bis zur Gesamtförderungssumme von 1 Mio. verwendet werden sollen. Diese Kalkulation sollte sich über den gesamten Förderungszeitraum erstrecken und dient zunächst als Orientierung. Nach Antritt der Professur wird ein konkreter Kostenplan erwartet. In der Regel geht die Deutsche Krebshilfe davon aus, dass die frei verfügbaren Mittel zur Finanzierung von Personal (u. a. Stelle der Professur), zur Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und/oder Haltung und Beschaffung von Versuchstieren, für Aufträge an Dritte sowie in geringem Umfang auch für Reisen zu Kongressen/zu Kooperationspartnern genutzt werden. Gerätefinanzierungen nimmt die Deutsche Krebshilfe nur in Ausnahmefällen vor. 2. Angaben zu den strukturellen Rahmenbedingungen und den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten/Versuchslaboren (ggf. Lageplan beifügen) sowie zur Ausstattung der Räume mit Laborgeräten und Computern. Angaben zur Nutzung der Räumlichkeiten durch weitere Arbeitsgruppen.

6 Seite 6/9 F. Erklärungen zur / Voraussetzungen für die Etablierung der Professur 1. Begründung der Wahl der Hochschule: Wie wird durch die Etablierung der Stiftungsprofessur das vor Ort bestehende Forschungskonzept der Fakultät essentiell ergänzt? Wie sieht das Gesamtforschungskonzept der Universität/Fakultät aus? Wie wird die Professur darin eingebunden? Welche Forschungsschwerpunkte sind bereits am Standort vorhanden bzw. wie sollen diese durch die Einrichtung der Professur gebildet/verstärkt werden? Diese Darstellung kann ggf. in Punkt H. 3. enthalten sein. 2. Ausführliche Darstellung, wie die Professur in das Lehrangebot und das wissenschaftliche und/oder klinische Umfeld der antragstellenden Einrichtung integriert werden soll, und welche neuen Akzente mit der Professur gesetzt werden sollen. (Eingliederung der Stiftungsprofessur in das Gesamtkonzept der Fakultät sowie in ein ggf. vorhandenes 'Comprehensive Cancer Center'.) Diese Erklärung kann ggf. in Punkt H. 3. enthalten sein. 3. Darlegung geplanter Zusammenarbeiten des Stelleninhabers mit anderen Wissenschaftlern/Arbeitsgruppen insbesondere vor Ort (Angaben zu bereits bestehenden und ggf. durch gemeinsame Publikationen belegte Kooperationen). Schriftliche Kooperationszusagen sollten dem Antrag beigefügt werden. 4. Klinisch tätige Mediziner sollten Angaben der aufnehmenden Einrichtung zur Einbindung der Professur in die klinische Versorgung/den klinischen Betrieb beifügen (ggf. auch im Rahmen von Punkt H. 3.). 5. Zusammensetzung der Arbeitsgruppe: Name, akademischer Grad und Dienststellung aller zur Arbeitsgruppe gehörenden Mitarbeiter, die an dem Vorhaben mitarbeiten sollen, falls diese bereits bekannt sind. 6. Infrastruktur: Angaben über vorhandene und für die Durchführung des Projektes essentielle Großgeräte, Service-Einrichtungen und -Leistungen sowie über deren Nutzungsmöglichkeiten für den Antragsteller. 7. Kooperationen mit Firmen: Antragsteller sollten angeben, ob und in welchem Umfang sie bereits mit einem industriellen Partner kooperieren bzw. beabsichtigen zu kooperieren. 8. Unterschrift (Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers) G. Sonstige Angaben 1. Drittmittelförderungen: Falls der Eindruck entstehen könnte, dass es sich bei einem der aufgeführten Projekte um ein thematisch zu der beantragten Professur überlappendes Vorhaben handelt, sollte eine kurze abgrenzende Stellungnahme zu dem entsprechenden Projekt beigefügt werden.

7 Seite 7/ laufende Drittmittelförderungen: Aufstellung sämtlicher Drittmittelförderungen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils unter Angabe des Projekttitels, des Förderers, der Förderungsdauer und des jeweiligen Förderungsrahmens zur Finanzierung beantragte Drittmittelförderungen: Aufstellung sämtlicher zur Finanzierung beantragter Projektvorhaben des Antragstellers, jeweils unter Angabe des Projekttitels, des beantragten Förderungsrahmens und der Förderorganisation, bei der die Sachbeihilfe beantragt wurde bereits abgeschlossene Drittmittelförderungen: Aufstellung sämtlicher bereits abgeschlossener Drittmittelgeförderter Projekte des Antragstellers, jeweils unter Angabe des Projekttitels, des bewilligten Förderungsrahmens und der Förderorganisation, von der die Sachbeihilfe bewilligt wurde. 2. Eine Bestätigung der folgenden Erklärung durch den Antragsteller: 'Ein gleichlautender oder thematisch ähnlicher Antrag wurde bei keiner anderen Förderorganisation eingereicht bzw. von keiner anderen Förderorganisation bereits bearbeitet und befürwortet. Während der Bearbeitung dieses Antrages durch die Deutsche Krebshilfe werde ich einen gleichlautenden oder thematisch ähnlichen Antrag bei keiner anderen Förderorganisation einreichen'. H. Anlagen Die nachfolgend aufgeführten Anlagen müssen auch allen Antragskopien beigefügt werden. 1. Tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers mit Monatsangaben (unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdegangs). 2. Aktuelles Publikationsverzeichnis des Antragstellers der letzten fünf Jahre unter Angabe sämtlicher Autoren (kein 'et al.'). Noch nicht erschienene Publikationen sollten als 'eingereicht' (ohne Nennung der Zeitschrift), 'angenommen bei...' oder 'im Druck in...' angeführt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag entsprechende Bestätigungen bei (Eingangsbestätigung des Journals bzw. Bestätigung, dass das Manuskript zur Veröffentlichung angenommen wurde). In das Publikationsverzeichnis bitte keine Arbeiten aufnehmen, die sich noch 'in Vorbereitung' befinden. Manuskripte können beigefügt werden. Bei eingereichten Manuskripten sollte die Deutsche Krebshilfe über den Stand der Veröffentlichung während der Begutachtung informiert werden. Bitte maximal 5 Reprints der wichtigsten Veröffentlichungen beifügen. Manuskripte, die sich noch in der Vorbereitung befinden, sollten in der Regel nicht beigefügt werden. Bitte lassen Sie uns zu allen Publikationen, bei denen Sie nicht als Erst- oder Letztautor geführt werden, eine kurze Stellungnahme (2-3 Sätze) zukommen, in der Sie Ihren Beitrag zur Veröffentlichung darstellen. Bitte geben Sie an, falls es sich bei einer Ihrer Erstautorschaften um eine geteilte Erstautorenschaft handelt. Reviews, Abstracts und 'Case Reports' sollten gesondert aufgeführt werden.

8 Seite 8/9 3. Unterstützendes Schreiben des Vorgesetzten des Antragstellers und/oder des zuständigen Dekans. 4. Erklärung des Antragstellers zu Kooperationen mit Firmen. 5. Erklärung des Antragstellers zu eigenen Lehrerfahrungen. 6. Erklärung des Antragstellers zu Erfahrungen in wissenschaftlichen Gremien/als Gutachter. 7. Darstellung zur essentiellen Ergänzung des bestehenden Forschungskonzeptes (ggf. in Punkt 3 enthalten). 8. Erklärung zur Einbindung der Professur in das Lehrangebot und das wissenschaftliche Umfeld (ggf. in Punkt 3 enthalten). 9. Gegebenenfalls Erklärung zur Einbindung der Professur in den Klinikbetrieb (ggf. in Punkt 3 enthalten). 10. Erklärung zu Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Infrastrukturen (ggf. in Punkt 3 enthalten). 11. Kooperationszusagen anderer Wissenschaftler. 12. Sonstige Anlagen (z. B. Reprints, Manuskripte). Amtsantritt Der Amtsantritt muss spätestens 1 Jahr nach Bewilligung erfolgen. Zwischenevaluation (nach 4 Jahren) Der Deutschen Krebshilfe und der aufnehmenden Einrichtung sind rechtzeitig vor Ende des 4. Förderungsjahres ein schriftlicher Zwischenbericht (1 Original und 8 vollständige Kopien) vorzulegen. Abschlussbericht/Schlussabrechnung Spätestens 3 Monate nach Ende der Förderung sind der Deutschen Krebshilfe eine Schlussabrechnung und ein Projekt-Abschlussbericht vorzulegen, in dem über die durchgeführten Arbeiten und erzielten Ergebnisse berichtet wird.

9 Seite 9/9 Kontakt Nehmen Sie bitte vor einer Antragstellung Kontakt mit dem Bereich Förderprogramme der Deutschen Krebshilfe auf. Ihr Ansprechpartner ist Dr. Matthias Serwe (Telefon: 0228/ , krebshilfe.de). Bitte beachten: Aus der Vorlage eines Antrages kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Antragsteller haben keinen Anspruch auf Rückgabe eines eingereichten Antrages. Die Deutsche Krebshilfe behält sich vor, den Namen des Antragstellers, das Thema sowie die Zielsetzung des zur Förderung beantragten Projektes auch an andere Drittmittelgeber zur Überprüfung einer eventuellen Doppelförderung zur Verfügung zu stellen. Die Annahme einer Sachbeihilfe verpflichtet den Förderempfänger, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind ausführlich wiedergegeben in den Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG-Vordrucke 2.01 bzw. 2.02). Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens können Sanktionen beschlossen werden. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Stand: November 2011

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