Gemeinde Boitzenburger Land

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1 Gemeinde Boitzenburger Land Drucksachen-Nr.: 36/2017 Datum: Beschlussvorlage Berichtsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Datum: Hauptausschuss Bau-, Wege- und Ordnungsausschuss Haushalts- und Ausschuss für Kultur, Finanzausschuss Bildung, Tourismus, Soziales und Sport Gemeindevertretung Ortsbeirat ZVWU Inhalt: Jährlicher Zuschuss für Soziale Arbeit an der GS Boitzenburg an das ABW Wenn Kosten entstehen: Kosten Produktkonto Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung Deckungsvorschlag Beschlussvorschlag: Die GV beschließt den jährlichen Zuschuss an das ABW für die Sozialarbeiterstelle Zuständiges Amt Bearbeiter Amtsleiter Bürgermeister Abgestimmt mit: Amt Name Unterschrift Hauptamt und Finanzen Frau Eberwein Bau- und Ordnungsamt Frau Schumann

2 Beratungsergebnis: Gemeindevertretu ng Ausschuss Finanzen und Haushalt Ausschuss für Kultur, Bildung, Tourismus, Soziales und Sport Hauptausschuss Gemeindevertretung Datum Stimmen Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Lt. Beschluss- Vorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt

3 Sachverhalt/Erläuterungen Im Zuge der Inklusion sowie der vom Bildungsministerium angestrebten Gemeinsamen Schule für alle wird die Notwendigkeit eines Schulsozialarbeiters immer größer. An unserer Schule lernen ca. 131 Schüler, davon weisen mittlerweile mehrere Schüler Lernbehinderungen sowie emotional- soziale Beeinträchtigungen auf. Hinzu kommen Schüler aus sozial schwierigem Hintergrund als auch Asylbewerberkinder. Dies macht, gemessen an der Gesamtzahl der Schüler, ca. 40 % aus. Das heißt, dass eigentlich 40 % der Schüler einer besonderen Aufmerksamkeit des Lehrers bedürfen. Im Ergebnis ist dies nur bei ca. 10 % der Kinder möglich. Bei diesen wird ein entsprechender Förderbedarf, anhand eines sogenannten aufwendigen Förderausschussverfahrens festgestellt und teilweise Unterstützung durch das Jugend- oder Schulamt eingeräumt. Die dazu vom Schulamt zugesprochenen Förderstunden sind jedoch gering gehalten und können nur geleistet werden, wenn dies die personelle Besetzung an der Schule zulässt. Erfahrungen zeigen, dass neben den lernbehinderten Schülern, vor allem die Kinder mit sozial schwierigem Hintergrund die Lehrkräfte immer wieder aufs Neue vor verschiedenste Herausforderungen stellen. An dieser Stelle könnte ein Schulsozialarbeiter Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Lehrer, Hort und anderen Kooperationspartnern der Schule sein. Schulsozialarbeit versteht sich als Mittler der Kinder- und Jugendhilfe und der eigenständigen Lebenswelt Schule. Sie hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage von Betreuung und Prävention bis hin zur Krisenintervention zu begleiten und zu stärken. In ihren Lösungsansätzen bezieht sie die Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit ein. Schulsozialarbeit arbeitet in Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung und den Lehrkräften. Sie ist ein integraler Bestandteil der Arbeit in der Schule und zugleich eigenständig in ihrer pädagogischen Arbeit mit Kindern im schulischen/ familiären Umfeld. Als Aufgaben eines Schulsozialarbeiters können hier Aufgaben, wie z.b. Konfliktbearbeitung und Streitschlichtung zwischen Lehrern, Schülern oder Eltern, Einzelfallhilfe für Kinder und Eltern, Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Behörden, Unterstützung der Eltern bei Antragstellungen, Begleitung des Unterrichts bei lernbehinderten oder verhaltensauffälligen Schülern, Kooperation mit dem Hort, Betreuung der Schülervertretung oder der Durchführung von Kinderkonferenzen genannt werden. Im Brandenburgischen Schulgesetz heißt es dazu, dass die Schulen so zu gestalten sind, dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts gewährleistet wird. Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sind besonders zu fördern. Da sich bewusster maßen die Realität anders darstellt und aus den Medien immer wieder zu entnehmen ist, dass akuter Lehrermangel an den Schulen herrscht, wäre die Schaffung einer Schulsozialarbeiterstelle begrüßenswert.

4 Die Lehrer könnten dadurch ihrer eigentlichen Aufgabe dem Unterrichten nachkommen sowie jedem Schüler eine individuelle Förderung nach seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten zukommen lassen. Von Seiten der Gemeinde Boitzenburger Land wird beharrlich daran gearbeitet, dem Leitgedanken einer familien- und kinderfreundlichen Kommune gerecht zu werden. Wir sind in höchstem Maße daran interessiert jungen Familien gewisse feste Strukturen bieten zu können. Aus diesem Grund sind in den zurückliegenden Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen worden, alle Einrichtungen den Erfordernissen einer zeitgemäßen pädagogischen Arbeit anzupassen. Die Verbindung von Kita und Hort in unmittelbarer Nachbarschaft zur verlässlichen Halbtagsgrundschule stellt eine für die Bedingungen des ländlichen Raumes mit seinen aus der demografischen Entwicklung resultierenden Erfordernissen, eine zukunftsweisende Kombination dar. Daher wäre ein Schulsozialarbeiter im Hinblick auf die Entwicklung der Gemeinde ein zukunftsweisender Schritt. Er steht für eine familienfreundliche, moderne und individuelle Gemeinde und unserer Zukunft unseren Kindern. Das Angermünder Bildungswerk e.v. (ABW) ist hier als Bildungseinrichtung ein kompetenter Ansprechpartner. Das ABW ist unter anderem Träger von Schulsozialarbeitern und kann beim Jugendamt, im Rahmen des Programms Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit im Landkreis Uckermark, einen Personalkostenzuschuss für den Schulsozialarbeiter beantragen (den freien Trägern werden hier größere Möglichkeiten einer Förderzusage eingeräumt). Die Bezuschussung beträgt 35,27 % der Personalkosten. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Die Wochenarbeitszeit (WAZ) ist frei gestaltbar, sodass es hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Schulsozialarbeiterstelle gibt. Als Diskussionsgrundlage wurde die Stelle zunächst mit einer WAZ von 35 Stunden kalkuliert. Der Kostenanteil der Gemeinde würde in diesem Fall bei ca / Jahr bzw monatlich liegen. Denkbar wäre auch eine kombinierte Stelle als Sozialarbeiter und Erzieher. Durch die Kooperationsvereinbarung mit der Kita/ Hort Tausendfuß könnte dies problemlos realisiert werden. Als kombinierte Stelle würde die WAZ bei 40 Stunden liegen. Der Kostenanteil der Gemeinde an das ABW würde sich zwar auf ca /Monat reduzieren, auf der anderen Seite entstehen natürlich zusätzliche Personalkosten für die Gemeinde. Des Weiteren kann auch über eine Kooperation/ Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune/ Schule angestrebt werden, sodass jedem Partner eine halbe Stelle zur Verfügung steht.

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