SIKA-DACHSYSTEME PREISLISTE 2018 Sarnafil STEILDACHSYSTEM

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1 SIKA-DACHSYSTEME PREISLISTE 2018 Sarnafil STEILDACHSYSTEM

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3 INHALTSVERZEICHNIS DAMPFBREMSEN 2 WÄRMEDÄMMUNG 3-5 Sarnafil MT UNTERDACHBAHNEN 6-7 MTS MTD MTV MTL MT 102 Sarnafil TEX UNTERDACHBAHN 8 S 352 TEX G EL RAL 6019 Anschlussbahn Formstücke TEX: Dunstrohr ZUBEHÖR Sarnafil MT UNTERDACHBAHNEN 9-10 Formstücke MT: Dunstrohr Rohr Kamin Eckanschluss MTD-Lux Chemisch-technische Produkte: Sarnacol Solvent Prep Sarnaplast Primer ZUBEHÖR Sarnafil TEX UNTERDACHBAHN 11 Chemisch-technische Produkte: Sarnacol Sarnaplast Primer ZUBEHÖR Sarnafil UNTERDACHBAHNEN 12 Nagelabdichtungen kaschierte Bleche REGIESPESEN DIENSTLEISTUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KONTAKTPERSONEN IN DEN REGIONEN

4 2 DAMPFBREMSEN Sarnavap DAMPFBREMSEN Art.Nr. Typ s-wert Rollenmasse Fr./m R 100 m 3 x m E 220 m 5 x 25 m E 220 m 0.60 x 30 m E 420 m 4 x 25 m duplex 10 m 2 x 50 m 2.65 Dampfbremsen aus speziellem Polyethylen oder Polyolefin Für unterschiedliche Steildachaufbauten Sarnavap DAMPFBREMSEN SELBSTKLEBEND Art.Nr. Typ s-wert Einheit Fr E SA FR 1500 m 1.20 x 70 m 5.10/m E SA 1800 m 1.08 x 30 m 6.10/m Primer 600 zu Sarnavap 5000E SA 5 kg Eimer 9.20/kg 4000E SA FR, PE-Folie mit Aluminiumeinlage und Hotmelt-Rückseite 5000E SA, Polymer Bitumen / Alu-kaschiert Warmdach über trittfester Unterlage Sarnatape Art.Nr. Typ Rollenmasse Fr./m Tape x 20 mm / 20 m 1.10 (Karton à 200 m) Tape mm / 25 m 1.10 (Karton à 250 m) Tape mm / 20 m (Einzelrolle) 8.70 Tape 20: Butylkautschuk-Band mit Faden Tape 60: Acrylatklebeband PE mit Gelege Tape 200: Butylkautschuk-Band mit Träger Für luft- und dampfdichte Verklebung Sarnavap PRIMER Art.Nr. Typ Verpackung Fr./Stk. +VOC/Stk Dose à 400 ml inkl. Pinsel Voranstrich Voranstrich für poröse Untergründe 2

5 EPS WÄRMEDÄMMUNG 3 S-Therm Plus - HOCHLEISTUNGSWÄRMEDÄMMUNG (Einbaumass 1 x 1 m) Art.Nr. Dicke Anzahl m 2 pro Bund Abmessungen Fr./m mm mit Falz 10 1 x 1 m mm mit Falz 8 1 x 1 m mm mit Falz 6 1 x 1 m mm mit Falz 4 1 x 1 m mm mit Falz 4 1 x 1 m mm mit Falz 3 1 x 1 m mm mit Falz 3 1 x 1 m mm mit Falz 2 1 x 1 m mm mit Falz 2 1 x 1 m mm mit Falz 2 1 x 1 m mm mit Falz 2 1 x 1 m mm mit Falz 2 1 x 1 m mm mit Falz 2 1 x 1 m mm mit Falz 2 1 x 1 m Polystyrol expandiert, aus pentanentsorgter Produktion gemäss LRV, HBCD-frei, thermisch ausgelagert, BKZ 5.1 schwerbrennbar, Druckspannung > 120 kpa, Wärmeleitzahl λ D W/(m. K) Ganzflächig, lose auf Unterlage verlegt in Kombination mit Sarnafil S-Therm Plus - HOCHLEISTUNGSWÄRMEDÄMMUNG MIT WÄRME- ABSORBIERENDER SPEZIAL BESCHICHTUNG (Einbaumass 1 x 1 m) Lieferfristen auf Anfrage Zuschlag Fr. 0.90/m 2 Polystyrol expandiert, aus pentanentsorgter Produktion gemäss LRV, HBCD-frei, thermisch ausgelagert, BKZ 5.1 schwerbrennbar, Druckspannung > 120 kpa, Wärmeleitzahl λ D W/(m. K) Ganzflächig, lose auf Unterlage verlegt in Kombination mit Sarnafil S-Therm Roof (Einbaumass 1 x 1 m) Preise und Lieferfristen auf Anfrage Polystyrol expandiert, aus pentanentsorgter Produktion gemäss LRV, HBCD-frei, thermisch ausgelagert, BKZ 5.1 schwerbrennbar, Druckspannung > 120 kpa, Wärmeleitzahl λ D W/(m. K) Ganzflächig, lose auf Unterlage verlegt in Kombination mit Sarnafil MT 3

6 4 EPS PU WÄRMEDÄMMUNG S-Therm Roof Bloc / Plus bloc MIT PVC WEICHMACHERSPERRE Lieferfrist auf Anfrage Zuschlag Fr. 1.40/m 2 EPS TRENNLAGE KUNSTFASERVLIES Art.Nr. Typ Abmessungen Beschreibung Fr./m Trennlage 2.10 x 50 m Trennlage auf unbeschichtete Polystyrol-Platten bei loser Verlegung 0.85 PU WÄRMEDÄMMUNG PU MV Art.Nr. Dicke Anzahl m 2 pro Bund Abmessungen Fr./m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm auf Anfrage mm auf Anfrage mm auf Anfrage Polyurethan FCKW-frei, BKZ 5.3 schwerbrennbar, Druckspannung > 120 kpa Wärmeleitzahl: mm = λ D W/(m. K) / mm = λ D W/(m. K) mm = λ D W/(m. K) Ganzflächig, lose auf Unterlage verlegt in Kombination mit Sarnafil S 352 Tex oder Sarnafil MT 4

7 PU WÄRMEDÄMMUNG 5 PU ALU Art.Nr. Dicke Anzahl m 2 pro Bund Abmessungen Fr./m mm ohne Falz x 0.60 m mm ohne Falz x 0.60 m mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm auf Anfrage mm auf Anfrage mm auf Anfrage * Einbaumass: x m Polyurethan FCKW-frei, BKZ 5.3 schwerbrennbar, Druckspannung > 120 kpa Wärmeleitzahl: mm λ D W/(m. K) / mm λ D W/(m. K) Ganzflächig, lose auf Unterlage verlegt in Kombination mit Sarnafil S 352 TEX oder Sarnafil MT PU novopir - HOCHLEISTUNGSWÄRMEDÄMMUNG Art.Nr. Dicke Anzahl m 2 pro Bund Abmessungen Fr./m mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm mit Falz x 0.60 m* mm auf Anfrage mm auf Anfrage * Einbaumass: x m Polyurethan FCKW-frei, BKZ 5.3 schwerbrennbar, Druckspannung > 120 kpa Wärmeleitzahl λ D W/(m. K) Ganzflächig, lose auf Unterlage verlegt in Kombination mit Sarnafil S 352 Tex oder Sarnafil MT Sämtliche PU Platten sind auch in der Qualität "HA" erhältlich. Diese Wärmedämmplatten unterschreiten die Grenzwerte bei der Verbrennung gemäss Deklaration SIA 493 und sind geeignet für den Minergie-Eco-Standard. Preise und Lieferfrist auf Anfrage 5

8 6 Sarnafil MT UNTERDACHBAHNEN Sarnafil MTS Art.Nr. Typ Abmessung Art m 2 /Palette Fr./m Sarnafil MTS 2 x 25 m Rolle 1'650 m Sarnafil MTS 2 x 250 m Grossrolle 1'000 m Unterdachbahn aus flexiblen Polyolefinen verschweissbar und/oder verklebbar mit Sarnatape. Für fugenlose, wind- und wasserdichte Unterdächer Sarnafil MTD ANSCHLUSSBAHN Art.Nr. Typ Abmessung Art Fr./m Sarnafil MTD 2.00 x 25 m Rolle Sarnafil MTD 0.25 x 25 m Bänder Sarnafil MTD 0.33 x 25 m Bänder Sarnafil MTD 0.50 x 25 m Bänder Sarnafil MTD 0.66 x 25 m Bänder Sarnafil MTD 1.00 x 25 m Bänder Für An- und Abschlüsse Für fugenlose Unterdächer Sarnafil MTV, RAL 7040, FENSTERGRAU Art.Nr. Typ Abmessung Art Fr./m Sarnafil MTV 2.00 x 25 m Rolle Sarnafil MTV 0.66 x 25 m Bänder Sarnafil MTV 1.00 x 25 m Bänder Für Trauf- und Kehlbereich, rutschhemmende Oberfläche Für fugenlose Unterdächer 6

9 Sarnafil MT UNTERDACHBAHNEN 7 Sarnafil MTL Art.Nr. Typ Abmessung Art m 2 /Palette Fr./m Sarnafil MTL 2 x 25 m Rolle 1'650 m Unterdachbahn aus flexiblen Polyolefinen mit werkseitig integriertem Klebeband als Nahtverbindung. Sarnafil MT 102 Art.Nr. Typ Abmessung Art m 2 /Palette Fr./m Sarnafil MT x 50 m Rolle 4'500 m Unterdachbahn aus flexiblen Polyolefinen für normale Beanspruchung. 7

10 8 Sarnafil S 352 TEX Sarnafil S 352 TEX RAL 6019 Art.Nr. Typ Abmessung Art m 2 /Palette Fr./m S 352 TEX 2 x 20 m Rolle 1'040 m S 352 TEX 2 x 250 m Grossrolle 1'000 m Unterdachbahn aus PVC-weich, thermisch verschweissbar Ausführung von fugenlosen, wind- und wasserdichten Unterdächern Sarnafil G EL RAL 6019 / ANSCHLUSSBAHN Art.Nr. Typ Abmessung Art Fr./m G EL 2 x 20 m Rolle G EL 0.50 x Band G EL Band diverse Bänder Anschlussbahn aus PVC-weich, thermisch verschweissbar, UV-beständig Sarnafil TEX DUNSTROHREINFASSUNGEN Art. Nr. Typ Masse Ø Dachneigung Fr./Stk TEX DR mm bis TEX DR mm bis TEX DR mm bis NETTO ZUSCHLÄGE AUF Sarnafil UNTERDACHBAHNEN Fr./m 2 Rollen abgelängt Rollenlänge nach Mass Lieferfrist auf Anfrage Bänder standard Bänder spezial Lieferfrist auf Anfrage Konfektion standard MTS 1) rechtwinklig Lieferfrist ca. 5 Arbeitstage Konfektion standard S 352 TEX 2) rechtwinklig Lieferfrist ca. 5 Arbeitstage Konfektion spezial Lieferfrist ca. 5 Arbeitstage MTS / S 352 TEX 1) max. Länge m / max. Breite m 2) max. Länge m / max. Breite 7.00 m 8

11 Sarnafil MT FORMSTÜCKE 9 Sarnafil MTD DUNSTROHREINFASSUNGEN Art. Nr. Typ Masse Ø Dachneigung Fr./Stk MTD D/ mm bis MTD D/ mm bis MTD D/ mm bis MTD D/ mm bis Sarnafil MTD ROHRANSCHLUSS UNIVERSAL Art. Nr. Typ Masse Ø Dachneigung Fr./Stk MTD 160 bis 160 mm MTD mm bis 300 mm MTD mm bis 425 mm Sarnafil MTD KAMINEINFASSUNGEN RUND Art. Nr. Typ Masse Ø Dachneigung Fr./Stk MTD K/ mm bis MTD K/ mm bis MTD K/ mm bis Sarnafil MTD ECKANSCHLUSS UNIVERSAL Art. Nr. Typ Verpackung Fr./VE Eckanschluss MTD universal Beutel mit 4 Eckstücken, passend zu eckigen Kaminen bis max. 90 x 90 cm Sarnafil MTD-LUX EINFASSUNGEN FÜR DACHFLÄCHENFENSTER Art. Nr. Typ Verpackung Fr./VE MTD-LUX 85 Set à 4 Stück MTD-LUX 110 Set à 4 Stück

12 10 CHEM.-TECH. PRODUKTE MT Sarnacol T 660 Art.Nr. Typ Originalgebinde Fr./kg +VOC/kg Sarnacol T kg Sarnacol T kg Kontaktklebstoff für Sarnafil MTS / MTD Für An- und Abschlüsse auf lösungsmittelbeständigen Untergrund. Solvent T 660 Art.Nr. Typ Originalgebinde Fr./l +VOC/l Solvent T l Werkzeugreiniger und Verdünner Reinigung von Geräten und Werkzeugen, Verdünnung Sarnacol T 660, Entfetten von Metalloberflächen Sarnafil T PREP Art.Nr. Typ Originalgebinde Fr./l +VOC/l Sarnafil T Prep 5 l Sarnafil T Prep 10 l Nahtvorbereitungsmittel für Sarnafil MTV / Sarnafil TG 66 Vorbereitung der Schweissebene, Reinigung von geringen Verschmutzungen 10

13 CHEM.-TECH. PRODUKTE S 352 TEX 11 Sarnacol 2170 Art.Nr. Typ Originalgebinde Fr./kg +VOC/kg Sarnacol kg Sarnacol kg Kontaktklebstoff für Sarnafil S 352 TEX, G EL RAL 6019, Farbe rot Für Anschlüsse auf Metall und bitumenfreie, lösungsmittelbeständige Unterlagen Sarnaplast (ABDICHTEN VON AN- UND ABSCHLÜSSEN) Art.Nr. Typ Verpackung Fr./Stk Sarnaplast 2235 Karton à 12 Stk Kartusche à 310 ml Elastischer 1-Komponenten-Silikondichtstoff Für rückstausichere An- und Abschlüsse von Sarnafil S 352 TEX PRIMER 110 Art.Nr. Beschreibung Fr./Stk. +VOC/Stk Dose à 250 ml inkl. Pinsel Voranstrich zu Sarnaplast 2235 Haftvermittler auf Sarnafil S 352 TEX 11

14 12 ZUBEHÖR NAGELABDICHTUNG TYP E Art. Nr. Masse Ø Dicke Rollen à Fr./Rolle x 6 cm 10 mm 165 Stk x 8 cm 10 mm 126 Stk Bei jeder Nagel- und Schraubendurchdringung für alle Anwendungen NAGELABDICHTUNGSBAND TYP E Art. Nr. Masse Ø Dicke Rollen à Pack Fr./Pack mm x 10 m 6 mm 10 m 3 Rollen Für Konterlatten bis 60 mm Durchgehende Nagel- und Schraubenabdichtung Bei Anforderungen an erhöhte Dichtigkeit Sarnafil KASCHIERTE BLECHTAFELN Art.Nr. Typ Abmessung Farbe Fr./m TG 66 2 x 1 m beige TG 66 2 x 1 m RAL TG 66 2 x 1 m RAL G x 1 m grau G x 1 m RAL Stahlblech 0,60 mm, mit Epoxy-Schutzbeschichtung, einseitig mit Sarnafil kaschiert Für rückstausicheren Anschluss bei Traufen mit Sarnafil Sarnafil TG 66-15, FÜR BLECHSTOSS Art.Nr. Typ Abmessung Farbe Fr./m TG Streifen div. beige TG Streifen div. RAL TG Streifen div. RAL

15 REGIESPESEN / DIENSTLEISTUNGEN 13 INSTRUKTIONSMONTEURE Einsatz Berechnet wird die effektive Arbeitszeit auf dem Objekt zu einem Stundenansatz von Fr /Std. Zusätzlich wird für den 1. Arbeitstag folgende Pauschale für Reise- und Verpflegungskosten verrechnet: Zone Hin- und Rückfahrt Pauschale 1 0 bis 100 km bis 200 km bis 300 km ab 301 km Ab dem 2. Arbeitstag wird eine zusätzliche Pauschale von Fr /Tag verrechnet. Grundsätzlich haben bei der Zuteilung von Instruktionsmonteuren Erstverleger den Vorrang. Sofern es jedoch die Verhältnisse erlauben, stellen wir allen anderen Sika Schweiz-Verlegern unsere qualifizierten Leute zu Fr /Std. (zuzüglich Reisepauschalen) zur Verfügung. Wir haften für die richtige Auswahl und die Instruktion der Monteure, nicht jedoch für deren Mit arbeit an den Verlegearbeiten, welche unter die Verantwortlichkeit der Verlegefirmen fallen. Dieser Haftungsausschluss gilt im Sinne von Art. 101 Abs. 2 OR. Sicherheit auf Baustellen Es gelten die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen VUV, Art. 3 Schutzmassnahmen und Art. 10 Temporärarbeit. Insbesondere sind die Sicherheitsbestimmungen der Bauarbeiterverordnung der SUVA einzuhalten. Bei deren Missachtung können Mitarbeiter der die Mithilfe an den betreffenden Orten einstellen. DIENSTLEISTUNGEN Projektbearbeitung Abklärungen, Untersuchungen, Projektbearbeitung vor Ort oder Fr./Std. im Haus (es gilt die effektive Arbeitszeit) Techniker, Experten, Kader, Aussendienst Monteur Montage-/Konfektionsund Verlegepläne Beschreibung Fr./Std. einfache, regelmässige Konstruktion komplexe, aufwändige Konstruktion Materialprüfungen, Laboranalysen mit Resultatübermittlung Beschreibung Fr./Stück. Standardprüfung pro Prüfkörper Sonderprüfung pro Prüfkörper chemische Verträglichkeit pro Prüfkörper Feuchtigkeitsgehalt, Wärmedämmstoffe pro Prüfkörper Spezialprüfungen und externe Analysen nach Aufwand Schriftliche Berichte (Darlegung Sachverhalt) Beschreibung Fr./Std. Kurzbericht umfassender Fachbericht

16 14 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SIKA SCHWEIZ AG (AUSGABE 2018) Grundlagen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der (Sika) sind mit der schriftlichen bzw. mündlichen Auftragserteilung durch den Kunden verbindlich und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Sika, soweit in der von Sika unterbreiteten Offerte bzw. schriftlich ausgestellten Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wird. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie Sika schriftlich akzeptiert. Sika gilt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Sika beim Kunden oder, wo eine solche nicht erfolgt, mit Vornahme der Lieferung bzw. Leistung als vertraglich gebunden. Lohnfertigung im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn Sika (vom Kunden gelieferte oder von Sika in seinem Auftrag beschaffte) Ware («Ware für Lohnfertigung») gemäss den Vorgaben des Kunden bearbeitet und anschliessend an den Kunden oder von ihm benannte Dritte liefert. Umfang und Ausführung von Lieferungen und Leistungen Erfolgt eine Auftragsbestätigung durch Sika oder bestehen beidseitig unterzeichnete Vertragsunterlagen, gelten Umfang und Ausführung von Lieferungen und Leistungen als darin abschliessend umschrieben. Soweit in der Auftragsbestätigung oder den beidseitig unterzeichneten Vertragsunterlagen nicht anderweitig festgehalten, ist der Kunde für die Verwendung sämtlicher durch Sika gelieferten Waren bzw. zum Gebrauch überlassenen Gegenstände («Liefergegenstände») und Leistungen, namentlich auch die Interpretation von Werten, die Sika misst und bekannt gibt, allein verantwortlich. Aus Leistungen betreffend Montage, Einführung, Engineering und Bau- bzw. technische Beratung entstehen für Sika nur dann Verpflichtungen, wenn sie die Erbringung dieser Leistungen in der Auftragsbestätigung oder den beidseitig unterzeichneten Vertragsunterlagen schriftlich zugesichert hat. Auch die Präsenz von Sika-Mitarbeitern auf der Baustelle oder die Wahrnehmung von (in Rechnung gestellten) Überwachungsaufträgen durch Sika begründen keine Ansprüche des Kunden. Lieferbedingungen und Preise Sika liefert sämtliche Liefergegenstände an den Kunden bzw. vom Kunden benannte Dritte in der Regel innerhalb der Sika-Tourenplanung 2 bis 5 Mal wöchentlich je nach Region. Fixe Abladezeiten können nicht garantiert werden und sind kostenpflichtig. Sonderfahrten erfolgen gegen Verrechnung. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, EXW (Incoterms 2010), in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Transportkosten und die VOC-Abgabe sind in der Regel nicht im Preis enthalten. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren innert 30 Tagen ab Faktura Datum zu leisten. Aufträge und Lieferungen unter 30 kg können unter Beachtung der Gefahrengutvorschriften per Post/Paketdienst geliefert werden. Eigentum und Gefahr bei Lohnfertigung An Ware für Lohnfertigung erwirbt Sika zu keinem Zeitpunkt Eigentum. Die Beschaffung von Ware für Lohnfertigung, welche Sika bei Dritten bezieht, erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden. Vom Kunden an Sika gelieferte Ware für Lohnfertigung bleibt im Eigentum des Kunden, bis ein Dritter diese Ware zu Eigentum erwirbt. Geht bei Sika Ware für Lohnfertigung unter oder wird diese beschädigt und trifft Sika diesbezüglich nachweislich grobes Verschulden, haftet Sika für den entsprechenden Schaden bis zur Maximalhöhe von 10 % des Vertragswerts. Termin und Liefermengen Fristen und Termine binden Sika nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder in beidseitig unterzeichneten Vertragsunterlagen von Sika bestätigt wurden. Fristen beginnen erst zu laufen, wenn sämtliche notwendigen bzw. von Sika verlangten Informationen und Unterlagen (z. B. Pläne, Vertragsunterlagen) bei Sika eingegangen sowie allfällige bauseitige Leistungen erbracht worden sind. Auch vereinbarte Termine gelten nur, wenn dieser Eingang bzw. diese Leistungserbringung rechtzeitig erfolgt ist. Andernfalls werden Termine neu vereinbart. Die Haftung für Nutzungsausfall und jeden weiteren, bei Verletzung der vereinbarten Termine und Liefermengen entstandenen Schaden wird hiermit ausdrücklich wegbedungen. Versand- und Transportkosten Versand und Transport erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Zusätzlich wird ein LSVA-Transportkostenanteil verrechnet. Bei Lieferungen von kleinen Mengen wird ein Unkostenbeitrag für Bereitstellung und Verpackung in Rechnung gestellt. Die Kosten für Silolieferungen und Silomieten nennen wir Ihnen auf Anfrage gerne. Aufwendungen für schwierige Zufahrten, Wartezeiten und zusätzliche Leistungen werden (unabhängig von der Art der Rechnungsstellung) generell zusätzlich verrechnet. Weitere Angaben zu Unkostenbeiträgen und Zuschlägen enthält die Preisliste. Abholer Die Strukturen und Abläufe in unserem Zentrallager sowie in den Produktionslagern sind nicht auf die Bedienung von Abholern ausgerichtet. Wir beliefern die Kunden deshalb grundsätzlich durch unsere Logistikorganisation. Für kurzfristigen Bedarf führen unsere Handelspartner Produkte am Lager. Für Sonderfälle, bei denen eine Abholung in unseren Lagern unumgänglich ist, müssen wir eine Umtriebsentschädigung in Rechnung stellen. Der Transport von Gefahrengut unterliegt den Transportvorschriften nach SDR/ADR. Transportvorschriften für Produkte Auf der Transport- bzw. Produkteverpackung der sind die gesetzlichen Angaben für den Gefahrenguttransport nach SDR/ADR/RSD/RID für den Strassen- und den Schienentransport angegeben (die «Freimenge» nach ADR/RID entspricht dabei derjenigen Menge Gefahrengut, die in der Tabelle im ADR/RID angegeben ist). Weitere Informationen zu Gift- und Transportklassifikationen finden Sie auf unseren Sicherheitsdatenblättern. Für das Abholen von gefahrengutklassifizierten Produkten muss das Fahrzeug gemäss der «Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR/ADR)» ausgerüstet, der Chauffeur entsprechend ausgebildet und im Besitz des ADR-Ausweises sein. Da Sika als Lieferant bei der Nichteinhaltung der Gefahrengut- Transportvorschriften haftbar ist, findet bei Fehlen eines gültigen ADR-Ausweises oder bei vorschriftswidrig ausgerüsteten Fahrzeugen keine Beladung statt. Diese Vorschriften gelten ebenfalls für den Rücktransport von Produkten. 14

17 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 15 Gewährleistung Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten leistet Sika Gewähr für die Einhaltung der technischen Eigenschaften gemäss den «Produkte- Datenblättern» bis zum Verfalldatum bzw. bei Produkten ohne aufgedrucktes Verfalldatum zum Lieferzeitpunkt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Überlassung zum Gebrauch von Sika-Maschinen und von Sika-Equipment leistet Sika Gewähr für die in der Auftragsbestätigung bzw. in den beidseitig unterzeichneten Vertragsunterlagen seitens Sika aufgeführten oder bestätigten Spezifikationen im Zeitpunkt der Übernahme von Maschinen bzw. Equipment. Nimmt Sika Wartungs- und Unterhaltsarbeiten vor, leistet sie Gewähr für Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch im Zeitpunkt der Beendigung der betreffenden Arbeiten. Im Zusammenhang mit der Lohnfertigung gewährleistet Sika einzig Bearbeitung der betreffenden Ware gemäss schriftlichen Vorgaben des Kunden. Sika überprüft diese Vorgaben nicht. Der Kunde ist für diese allein verantwortlich. Hinsichtlich Anwendung und Verarbeitung von Produkten sind die ausführlichen Angaben insbesondere in den «Produkte-Datenblättern» oder auf den Gebinden verbindlich. Generell ist die Beachtung der Regeln der Baukunst und der üblichen Baupraxis unerlässlich. Ebenso sind die Produkte regelmässig nur für Kunden bestimmt, deren Mitarbeiter über die dafür erforderlichen Kenntnisse verfügen. Insbesondere bei nicht vordosierten Produkten hängt die Güte der Ausführungen in entscheidendem Masse von der Dosiergenauigkeit ab. Die vorgegebenen Mischverhältnisse dürfen nicht verändert werden. Pigment- und füllstoffhaltige Komponenten müssen vor dem Dosieren mit dem elektrischen Rührwerk einwandfrei homogenisiert werden. Vor allem bei Klebungen und Untergiessungen von hoher statischer Bedeutung sind durch den Kunden bzw. die jeweilige Bauleitung Vorversuche und regelmässige Zwischenkontrollen auf der Baustelle anzuordnen. Da zahlreiche Faktoren die Materialverarbeitung und den Materialverbrauch beeinflussen können, sind die Bedarfsangaben für Sika unverbindlich. Ebenso bleiben Änderungen der Produkteformulierung aufgrund neuester Forschungsergebnisse ausdrücklich vorbehalten. Jede Gewährleistung von Sika setzt voraus, dass Mängel bzw. fehlende Gebrauchstauglichkeit und Schäden nachweislich infolge schlechten Materials bzw. fehlerhafter Konstruktion oder Ausführung entstanden sind, dass der Kunde bestehende oder drohende Schäden unverzüglich Sika schriftlich meldet, dass die Liefergegenstände gemäss den Sika-Richtlinien gelagert, gewartet bzw. vor Eintritt des Verfalldatums verwendet werden und dass kein fehlerhaftes Verhalten des Kunden, Dritter oder externe Ursachen vorliegen, worunter auch höhere Gewalt, der Einfluss von Drittprodukten oder mechanische Einwirkungen und Beschädigung zu zählen sind. Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die vom Kunden vorgeschrieben werden, ist vorstehende Gewährleistung von Sika überdies beschränkt auf die seitens des betreffenden Unterlieferanten gegenüber Sika übernommene Gewährleistung. Vorstehend festgehaltene Gewährleistung ist abschliessend und tritt an die Stelle jeglicher anderweitiger Gewährleistung, insbesondere auch vorausgesetzter Eigenschaften bzw. einer Eignung der Liefergegenstände für bestimmte Verwendungszwecke. Namentlich leistet Sika keinerlei Gewähr betreffend Ware für Lohnfertigung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate seit Abhol- bzw. Versandbereitschaft oder seit Abnahme, wo diese schriftlich vereinbart worden ist. Für folgende Produkte gelten längere Gewährleistungsfristen: Sarnafil Flachdach-Kunststoffdichtungsbahnen 10 Jahre, Sarnafil Steildach-Unterdachbahnen mit Namen MTS, MTV und S 352 Tex 10 Jahre sowie mit Namen MTL 5 Jahre. Die Mängelrechte des Kunden bestehen nach Wahl von Sika in kostenloser Nachbesserung, spesenfreier Ersatzlieferung oder angemessener Preisminderung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten, Sika-Maschinen bzw. Sika-Equipment. Weitere Mängelrechte werden ausdrücklich wegbedungen. Das Recht auf Schadenersatz gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zur Haftung bleibt vorbehalten. Prüfung und Mängelrüge Jede Gewährleistung von Sika setzt voraus, dass der Kunde sämtliche Liefergegenstände sofort nach deren Übernahme, Leistungen während deren Erbringung, prüft oder durch Dritte prüfen lässt und allfällige Mängel bzw. fehlende Gebrauchstauglichkeit umgehend nach Erkennung mittels eingeschriebenem Brief an, Zürich oder an das regionale Sika-Verkaufsbüro mitteilt. Erfolgen Prüfung und Mitteilung nicht fristgerecht, gelten Lieferungen (sowohl bei Verkauf als auch bei Gebrauchsüberlassung) und Leistungen als genehmigt. Haftung Sika haftet gegenüber dem Kunden für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden in Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten, Lohnfertigung, mangelhafter Leistungen betreffend Montage, Einführung, Engineering, Bau- bzw. technische Beratung, Ausschreibungstexte sowie Überwachung oder Verletzung- vertraglicher Nebenpflichten, maximal bis zum Vertragswert der gelieferten und beanstandeten Produkte oder der in Rechnung gestellten Leistungen. Jede weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden, wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Diese Wegbedingung der Haftung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung von Sika im Zusammenhang mit Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von Sika zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen. Die bei den gelieferten Produkten allenfalls ab Werk eingestellten Sollwerte und Parameter werden jeweils nach freiem Ermessen festgelegt. Hierfür wird jegliche Haftung von Sika ausgeschlossen. Warenretouren Sika nimmt Warenretouren nur nach vorheriger Mitteilung und in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand franko Herstellerwerk entgegen. Angebrochene Gebinde, zementhaltige Produkte, Zuschlagstoffe (Sikadur/Sand), beschränkt haltbare Produkte, Spezialprodukte und Spezialfarbtöne sowie im Sortiment inzwischen nicht mehr enthaltene Produkte und einzelne Bestandteile von Mehrkomponentenprodukten können nicht retourniert werden. Der Retourenwert wird auf der Basis des Nettowarenwertes abzüglich Minderwert und gewährter Rabatt berechnet. Eine Gutschrift erfolgt im Umfang von maximal 80 % des Nettowarenwertes, abzüglich eines Unkostenbetrages von CHF Allfällige Transport- und Entsorgungskosten werden in Rechnung gestellt. Rücknahme von Gebinden Sämtliche Gebinde sind sogenannte Einweggebinde. Sie werden, ausgenommen Lieferungen in Containern, nicht zurückgenommen. Leihspulen für die Lieferung von Profilen und Folien werden verrechnet und bei Frankoretournierung in einwandfreiem Zustand an das Lieferwerk gutgeschrieben. 15

18 16 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Vorschriften und Normen / Sicherheitsbestimmungen Der Kunde hat Sika die am Verwendungsort der Liefergegenstände geltenden Normen und Vorschriften rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben. Für deren Einhaltung bleibt er aber allein verantwortlich. Immaterialgüterrechte Sämtliche Immaterialgüterrechte, namentlich die Rechte am Know-how, welche Sika im Zusammenhang mit der Lohnproduktion sich aneignet bzw. von Dritten erwirbt, bleiben im ausschliesslichen Eigentum von Sika. Anwendbares Recht Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien untersteht dem schweizerischen Recht. Das (nicht zwingende) Kollisionsrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 sind ausgeschlossen. Gerichtsstand Die Vertragsparteien wählen für allfällige Streitigkeiten aus ihrem Rechtsverhältnis den Gerichtsstand des Sitzes von Sika. Sika ist jedoch berechtigt, jedes für den Kunden zuständige ordentliche Gericht anzurufen. Dezember 2017 ZUSATZBESTIMMUNGEN: TARGET MARKET ROOFING Zahlungsbedingungen Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren innert 60 Tagen ab Fakturadatum zu leisten. Transportkosten Bei Lieferungen mit einem Nettowarenwert von über CHF wird ein LSVA-Transportkostenanteil von 2% des Nettowarenwertes verrechnet. Für LKW-Lieferungen ohne Anhänger (Zufahrt SOLO) wird eine Umtriebsentschädigung von CHF in Rechnung gestellt. Bestellungen unter CHF Für Lieferungen mit einem Nettowarenwert von unter CHF gehen die Versandkosten zu Lasten des Empfängers (EXW), mit Ausnahme der Sarnavert-Pflanzgefässe und -Substrate, wo die effektiven Transportkosten ausgewiesen und verrechnet werden. 16

19 KONTAKT 17 VERKAUF SCHWEIZ Deutschschweiz, Industriestrasse 26, 6060 Sarnen Auftragsbearbeitung Technische Auskünfte Technische Dokumentationen, Prospekte, Muster Internet Telefon Telefon Telefon Westschweiz, route de la Chocolatière Echandens Téléphone Internet Traitement des commandes Téléphone Tessin, Via san Gottardo 46 / Stabile al Ponte 6593 Cadenazzo Telefono Internet cadenazzo@ch.sika.com ANGABEN ZU UNSEREN VERTRIEBSPARTNERN FINDEN SIE UNTER 17

20 18 KONTAKT DEUTSCHSCHWEIZ OST Verkaufsleiter Christopher Stamm Reitmenstrasse Schlieren Tel Natel stamm.christopher@ch.sika.com Mario Jelic Reitmenstrasse Schlieren Tel Natel jelic.mario@ch.sika.com Samuel Pellaton Industriestrasse Sarnen Tel Natel pellaton.samuel@ch.sika.com 18 Marcel Benz Rebenstrasse Flaach Tel Natel benz.marcel@ch.sika.com Herbert Oberson Industriestrasse Stäfa Tel Natel oberson.herbert@ch.sika.com Jean-Claude Graf Hauptstrasse Niederteufen Tel Natel graf.jean-claude@ch.sika.com

21 KONTAKT DEUTSCHSCHWEIZ WEST 19 Verkaufsleiter Markus Stebler Ried Schmitten Natel Daniel Wildi Hinteres Gässli Niederbipp Natel wildi.daniel@ch.sika.com Marc Lambrigger Industrie Neuhof Kirchberg Tel Natel lambrigger.marc@ch.sika.com Stephan Degen Hauptstrasse Titterten Natel degen.stephan@ch.sika.com Sacha Zurbuchen Eistäpfestrasse Bir Tel Natel zurbuchen.sacha@ch.sika.com 19

22 20 KONTAKT WESTSCHWEIZ Verkaufsleiter Jacques Vacheron Route de la Chocolatière Echandens Tél Natel Michael Pipoz Route de la Chocolatière Echandens Tél Natel Jacques Vacheron Route de la Chocolatière Echandens Tél Natel Eric Schornoz Impasse des Biches Ferpicloz Tél Natel schornoz.eric@ch.sika.com

23 KONTAKT TESSIN 21 Verkaufsleiter Michael Knapp Via San Gottardo 46 / Stabile al Ponte 6593 Cadenazzo Tel Natel knapp.michael@ch.sika.com Massimiliano Sala Via San Gottardo Cadenazzo Tel Natel sala.massimiliano@ch.sika.com Eliseo Capone Via Balzago Losone Tel Natel capone.eliseo@ch.sika.com Stefan Beier Via San Gottardo Cadenazzo Tel beier.stefan@ch.sika.com 21

24 IHR DIREKTER KONTAKT ZU UNS AUFTRAGSBEARBEITUNG TELEFON FAX TECHNISCHE AUSKÜNFTE TELEFON FAX Es gelten unsere aktuellsten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte konsultieren Sie vor Verwendung die neuste Ausgabe des lokalen Produktedatenblatts / PL SD / dt / von Ah / 1800 Ex SIKA SCHWEIZ AG ROOFING Industriestrasse Sarnen Schweiz Kontakt Telefon info.sarnafil@ch.sika.com

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