Informationsdienst für Fachbetriebe des Elektrohandwerks in Sachsen und Thüringen. Informationstechnik Sachsen / Thüringen

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1 e.info Fachverband Elektro- und Informationstechnik Sachsen / Thüringen Sachsen-Info 6/2011 Januar / Februar 2014 Ausgabe 1 / 2014 Informationsdienst für Fachbetriebe des Elektrohandwerks in Sachsen und Thüringen e.info WIRTSCHAFTSUMFRAGE 2014 Volle Auftragsbücher im letzten Quartal führten dazu, dass die Betriebe teilweise die Kapazitätsgrenzen erreichten. Mit diesem Auftragsvolumen konnten die witterungsbedingten Ausfälle vom ersten Quartal 2013 möglicherweise kompensiert werden. Der Großteil der Aufträge stammt nach Einschätzungen des ZVEH derzeit von privaten und gewerblichen Kunden, während die Zahl der öffentlichen Auftraggeber rückläufig ist. Auch das Handelsgeschäft verliert weiter an Bedeutung. Fachverband Elektro- und Informationstechnik Sachsen / Thüringen Bitte ausfüllen und zurücksenden bis spätestens 28. Februar 2014 Nach den neuesten Berichten und aktuellen Zahlen des ifo- Instituts gestalten sich die Rahmenbedingungen derzeit günstig für die konjunkturelle Lage im Elektrohandwerk. Der Anstieg der Einkaufspreise hat sich 2013 fortgesetzt, dank der guten Auftragslage ist es den Firmen aber offenbar gelungen, die Angebots- und Verkaufspreise entsprechend anzupassen. Im Branchendurchschnitt dürfte die knapp zufriedenstellende Einstufung der Ertragslage für 2013 und bei entsprechend positiver Nachfrageentwicklung voraussichtlich auch für 2014 aufrechtzuerhalten sein. Diese Feststellungen möchte der Fachverband auch in diesem Jahr mit Ihren Zahlen untersetzen. Demnach wenden wir uns wieder an die Fachbetriebe der Elektro-Innungen mit der Wirtschaftsumfrage Bitte füllen Sie das beiliegende Formblatt aus und senden Sie uns dieses auf dem von ihnen gewählten Kontaktweg wieder... Fortsetzung nächste Seite Nach Redaktionsschluss: Tarifabschluss mit CGM vereinbart Weiter in dieser Ausgabe : AVE für Mindestentgelt amtlich 2 Wirtschaftsumfrage / Statistik 2 Mitarbeiterschulung 3 Fachschulungstage Neuer Vorsitz BIA TEN 4 TAB-Fachtagung Sachstand 50,2 Hz Umrüstung 6 EuP-Richtlinie 7 Solarstrom-Zubau Zur Reform des EEG 9 Zur SEPA - Übergangsfrist 10 Reisekosten was ist neu 10 Zum Rechtsstreit SOKA-Bau 11 Dienstleistungen für Mitglieder 12 Werbung für Berufsnachwuchs 13 Das EBZ e.v. informiert 14 Aus den Innungen 15 Jubiläen 16 Die Verhandlungen am 23. Januar 2014 in Meerane führten zu folgendem Abschluss: 1. Laufzeit: 33 Monaten ab bis Entgelt jeweils ab: ab um 3,3% (E 6 plus 0,35 ) ab um 3,6% (E 6 plus0,40 ) ab um 3,5% (E 6 plus 0,40 ) 3. Ausbildungsvergütung: ab im 1. Lehrjahr 500,00 im 2. Lehrjahr 550,00 im 3. Lehrjahr 600,00 im 4. Lehrjahr 650,00 4. Getrennte Tarifverträge für Sachsen und Thüringen Gerd Altmann_pixelio.de Auf Grund dessen, dass die textlichen Inhalte bis gültig und einige Unterschiede zu verzeichnen sind, werden für die Tarifgebiete separate Tarifverträge abgeschlossen. Ziel ist, ab ein einheitliches Tarifvertragswerk für das Verbandsgebiet abzuschließen. Weiterhin wurde eine Erklärungsfrist bis vereinbart. Nach der Erklärungsfrist werden alle Innungsbetriebe in Form eines Sonderrundschreibens informiert. e.info 1/2014

2 AKTUELL Mindestentgelt Elektrohandwerk - Allgemeinverbindlicherklärung veröffentlicht Am 23. Dezember 2013 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) im Bundesanzeiger (BAnz AT B2) die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Industriegewerkschaft Metall am 4. März 2010 vereinbarten Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken veröffentlicht. Die von den Vertragsparteien vereinbarten Mindestentgelte in Höhe von 9,10 Euro (neue Bundesländer) und 10 Euro (alte Bundesländer) sind seit dem 1. Januar 2014 rechtswirksam. Die AVE schließt somit nahtlos an die bis Ende 2013 geltende Allgemeinverbindlichkeit desselben Tarifvertrags an. Ab 2015 werden die Mindestentgelte auf 9,35 Euro bzw. 10,10 Euro ansteigen. Lediglich der Freistaat Sachsen leistete im Vorfeld Widerstand gegen die AVE. Der bereits Mitte vergangenen Jahres eingelegte Widerspruch gegen den AVE- Antrag wurde jedoch am 13. Dezember 2013 vom Bundeskabinett zurückgewiesen, nachdem zuvor schon am 27. November 2013 der BMAS-Tarifausschuss den AVE-Antrag einstimmig gebilligt hatte. Damit ist es gelungen, den seit 1997 siebten. AVE-Antrag des ZVEH wieder zeitgerecht zum Erfolg zu führen. (ZVEH)... Fortsetzung von Seite 1 zurück. Ihre entsprechende Rückmeldung benötigen wir bis spätestens 28. Februar Die Auswertung der Zahlen können Sie wie immer dem Jahresbericht 2013/2014 des Fachverbandes entnehmen, der anlässlich des Verbandstages 2014 am 9. Mai 2014 veröffentlicht wird. Jahrestagung 2014 in Arnstadt Keine merklichen Änderungen in den Rolleneintragungen Die Anzahl der eingetragenen Elektrotechniker in den Handwerksrollen bleibt seit einiger Zeit ohne merkliche Veränderungen (vgl. Diagramm). Allerdings ist ein bisher geringer Rückgang stets zu verzeichnen. Die altersbedingten Abmeldungen stehen dabei im Vordergrund - ein Trend, der sich in den nächsten Jahren noch verstärken wird. Bitte unterstützen Sie uns mit der Beantwortung der Wirtschaftsumfrage bei der Ermittlung weiterer Strukturdaten der Branche im Verbandsgebiet. Handwerksrolleneintragungen für Elektrotechniker in den HWK-Bezirken des Verbandsgebietes (Stichtag 1.1.) Der Vorstand des Fachverbandes beruft die Mitgliederversammlung des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Sachsen/Thürinbgen für den 9. Mai 2014 nach Arnstadt ein. Alle Delegierten der Mitgliedsinnungen erhalten die Einladungen über die Obermeister HWK-Bezirk Chemnitz HWK-Bezirk Leipzig HWK-Bezirk Dresden HWK-Bezirk Ostthüringen HWK-Bezirk Erfurt HWK-Bezirk Südthüringen 2 e.info 1/2014

3 VERANSTALTUNGEN Sachsen-Info 6/2011 Neues und Wissenswertes aus der Anwendungspraxis Bereits seit 10. Januar 2014 läuft die Veranstaltungsreihe Fachschulung für Mitarbeiter. An den bisher stattgefundenen fünf Veranstaltungen nahmen fast 260 Mitarbeiter teil. Die Mitarbeiter der Elektrofachbetriebe sind die Zielgruppe der Veranstaltungen, weil es hier praktische Tipps zum Einsatz neuer Bauteile und Geräte und zusätzlich wichtige technische Zusatzinformationen und Hintergrundwissen gibt. Alles in allem eine gute Weiterbildungsveranstaltung für Mitarbeiter, die auch im e-markenkonzept Berücksichtigung findet. Die Veranstaltungen finden jeweils freitags 8:30-16:30 Uhr in diesem Jahr noch an folgenden Orten statt: Unsere Fachthemen: DIN Elektroanlagen in Wohngebäuden Erläuterungen zur Norm Überspannungsschutz in Abhängigkeit vom äußeren Blitzschutz Brandschutz - Installation in Decken und Wänden Moderne Sicherheits- und Energieeffizienzlösungen, Produkte und Lösungen für mehr Komfort - Sicherheit - Effizienz Arbeitssicherheit Die Gebühr beträgt pro Teilnehmer 29,00 (Netto). Anmeldungen werden noch entgegen genommen (Tel ). Mit positivem Zuspruch fanden die ersten Veranstaltungen (hier in im BTZ der HWK zu Leipzig in Borsdorf) statt. Weitere Anmeldemöglichkeiten: oder formlos per bildung@elektro-sachsen-thueringen.de Großrückerswalde Landgasthof Wemmer Rohr - Kloster BTZ der HWK Südthüringen Auerbach / V. Gasthof Zur Eiche Hermsdorf Hotel Schwarzer Bär Dresden Haus Sächsische Elektrohandwerke Fachschulungstage das Neueste von der light + building erläutert und vorgestellt... Neue Technik wird wieder zur diesjährigen Messe light + building in Frankfurt Anfang April vorgestellt - die diesjährigen Fachschulungstage des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Sachsen/Thüringen bieten das Wissen und Zusatzinformationen zum praktischen Einsatz neuer Geräte und Technologien. Dieses eintägige Veranstaltungsangebot mit mehreren Herstellen findet im e-markenkonzept Berücksichtigung. Die Veranstaltung wird dieses Jahr erstmalig an zwei Veranstaltungsorten stattfinden: am 8. Mai 2014 in Arnstadt und am 5. Juni 2014 in Dresden Mit dieser Neuerung möchten wir noch mehr Unternehmer und Mitarbeiter der Fachbetriebe im Verbandsgebiet erreichen. Vorbereitet wird derzeit ein kompaktes 1-tägiges Seminarprogramm mit über 20 teilweise parallel laufenden Seminaren. Wir werden Sie in den nächsten Wochen informieren. e.info 1/2014 3

4 BRANCHE Neuer Vorsitz Bezirksinstallateurausschuss TEN (Thüringer Energienetze) Turnusgemäß fand am die 15. Sitzung des Bundesinstallateurausschusses der Thüringer Energie AG statt. Offiziell wurde der langjährige Vorsitzende Michael Werner verabschiedet. Anhand von Fotos und Dokumenten würdigte Matthias Pfütsch seine Arbeit im Ausschuss. Roland Klopfleisch, als Vertreter des Fachverbandes, hob sein Engagement für das Thüringer Elektrohandwerk hervor. Anschließend wählte die Versammlung Rolf Litzendorf, Abteilungsleiter Baubetrieb der Thüringer Energienetze (TEN), zum neuen Vorsitzenden. Damit liegt zukünftig die Federführung bei der 100 %igen Tochtergesellschaft der Thüringer Energie AG. Als neuer Vertreter im Bundesinstallateurausschuss wurde Ulf Kirsten bestimmt. Ulf Kirsten und Roland Klopfleisch werden künftig die Sachkundeprüfung zur Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers vor- nehmen. Zu Beginn des letzten Jahres wurde die TAB Thüringen eingeführt und in zehn regionalen Marktpartnertreffen dem Instalallateurhandwerk erläutert. Nach Angaben des BDEW Mitteldeutschland haben nur 24 von 32 Thüringer Netzbetreibern diese Technischen Anschlussbedingungen (TAB) übernommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung löste das Thema: Fundamenterder eine Diskussion aus. Die Vertreter des Handwerks sehen auch den Netzbetreiber in der Pflicht, Bauherren und deren Beauftragte über die fachgerechte Installation zu informieren. Herr Götz vom Zählerwesen der TEN referierte über das künftige Messwesen. Der Forderung des Handwerks, sich stärker im mitteldeutschen Raum abzustimmen, gaben die Vertreter der TEN ihre Zustimmung. Grundlage für die Arbeit des Bundesinstallateurausschusses sind die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechnikerhandwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß der Niederspannungsverordnung (NAV), welche zwischen dem BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v.) und dem ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) im Jahr 2008 überarbeitet und vereinbart worden. Der Bezirksinstallateurausschuss (BIA) setzt sich paritätisch aus Vertretern des Handwerks (Innungen) und des Netzbetreibers zusammen. Im Verbandsgebiet Sachsen/Thüringen arbeiten folgende Bezirksinstallateurausschüsse: BIA ENSO NETZ (Ostsachsen) BIA DREWAG Netz (Dresden) BIA eins energie (Chemnitz) BIA Mitnetz Strom (Südsachsen) BIA Mitnetz Strom (Westsachsen) BIA TEN (Thüringen). Wechsel an der Spitze des Bundesinstallateurausschusses Die Mitglieder des Bundesinstallateurausschusses haben am 14. November 2013 Herbert Schrank vom Energieversorgungsunternehmen EnBW zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Sein Vorgänger Dr. Olaf Lüke hatte zuvor sein Amt wegen beruflicher Veränderungen niedergelegt. Ein besonderes Augenmerk bei der Sitzung in der ZVEH- Geschäftsstelle in Frankfurt am Main galt auch dem neuen VDE-Auswahlordner, den der Fachbereich Technik im ZVEH zusammengestellt hat. Der stellvertretende Vorsitzende des BIA Wolfgang Schmitt präsentierte die Basisversion, die mit Ergänzungsmodulen für jeden Anwender maßgeschneidert werden kann. Im Fokus standen darüber hinaus die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS). Eine Projektgruppe des BDEW wird die organisatorischen Inhalte formulieren, während die technischen Inhalte zukünftig in einer VDE- Anwendungsregel enthalten sein sollen, die eine Projektgruppe des Forums Netztechnik/Netzbetrieb erarbeitet. In beiden Gremien ist der ZVEH vertreten und bringt seine Standpunkte in die Diskussion ein. 4 e.info 1/2014

5 VERANSTALTUNGEN Sachsen-Info 6/2011 Vorankündigung TAB Fachtagung Mit der Eintragung der namentlich Verantwortlichen von Elektro-Fachbetriebe in die Installateurverzeichnisse der Strom-Netzbetreiber wird den hohen Anforderungen an Sicherheit in den Elektrizitätsnetzen eine entscheidende Grundlage gegeben. Der Bundesausschuss sowie die Landes- und Bezirksinstallateurausschüsse sind für die Koordination der Zusammenarbeit beider Seiten sowohl auf Netzbetreiberseite als auch auf Seiten der Handwerksorganisation auf den jeweiligen Ebenen zuständig. Dabei geht es meist um die Anmelde- und Inbetriebsetzungsprozesse sowie um technische Informationen. Tagungsinhalt: 1. Begrüßung und Einführung durch Vertreter des Handwerks 2. Einführung durch den regionalen Netzbetreiber - Eintragungen / Werkstattüberprüfungen - Bezirksinstallateurausschuss - Regionale Informationen und Hinweise 3. Batterie-Speichersysteme - Grundlagen und Umsetzung durch den Netzbetreiber - Anschaltvarianten und Messkonzepte 4. TAB Mitteldeutschland - Themenschwerpunkte und deren Umsetzung - - Was ist neu? Was wird weiterentwickelt? 5. Anwendungsbeispiele von Einspeiseanlagen für den Außenbereich - Prüfung NA-Schutz Der Fachverband nutzt diese Zusammenarbeit bereits seit einigen Jahren, um gemeinsame Veranstaltungen mit den Netzbetreibern durchzuführen. Dazu gab es in der Vergangenheit mehrere Veranstaltungen in Sachsen unter dem Namen TAB- Fachtagung und in Thüringen die Marktpartnertreffen ist eine weitere Veranstaltungsreihe mit jeweils sechs TAB-Fachtagungen im Bereich der sächsischem Netzbetreiber geplant. Für Ihre Planung geben wir folgende Termine (jeweils von 12:00 bis ca. 18:00 Uhr) und Veranstaltungsorte zunächst nebenstehend zur Kenntnis: - Praktische Umsetzung der AR 4105 für Erzeugungsanlagen im Außenbereich 6. VDE-Bestimmungen - Das Neueste Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen bei - Oberschwingungen nach VDE Bbl. 3 - Erdungsanlagen und Schutzleiter nach Vde Neue Fundamenterdernorm DIN 18014: Anpassung bei geänderten Belastungen an Zählerplätzen 7. SysStabV (50,2 Hz-Problem) - Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen beim Netzbetreiber - Prozesse, Leistungsumfang und Ansprechpartner 8. Ausblick aktuelle gesetzliche Entwicklungen - Messwesen - Neuigkeiten zu Messsystemen und Ausblick Frankenberg Bautzen Borna Dresden Plauen Grimma Bitte beachten Sie unsere Informationen unter Persönliche Einladungen und Anmeldeunterlagen werden demnächst versandt. Gerd Altmann pixelio.de e.info 1/2014 5

6 TECHNIK Information zum Sachstand der 50,2 Hz-Umrüstung Mit dem Schlagwort 50,2 Hz Problem wird in Deutschland eine Aktion zur massenhaften Umrüstung von dezentraler Erzeugungsanlagen, wie Windrädern, Wasserkraftwerken, etc. beschrieben. Insbesondere sind in einem ersten Schritt die Wechselrichter von mehr als Photovoltaikanlagen auf neue Frequenzabschaltwerte einzustellen, um eine sichere Stromversorgung in Deutschland und Europa zu gewährleisten. Seit dem Inkrafttreten der Systemstabilitätsverordnung im Juli 2012 läuft in Deutschland Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen. Fristen und Fortschritt der Nachrüstung Die erste durch die Systemstabilitätsverordnung gesetzte Frist verstrich am : Bis zu diesem Termin mussten alle Anlagen 100 kwp umgerüstet werden. Diese Frist konnte jedoch nicht durchgängig eingehalten werden. Die für die Nachrüstung zuständigen Verteilnetzbetreiber berichteten in der relevanten Arbeitsgruppe allerdings, dass bis zum Jahresende 2013 rund 90 Prozent der Anlagen dieser Größenklasse nachgerüstet sind. Damit befindet sich der Prozess der Nachrüstung insgesamt auf einem guten Weg. Denn auch in der nächsten Größenklasse der Anlagen 30 kwp sind zum Teil die Nachrüstungen schon angelaufen. Die Frist für die Umrüstungen besteht hier bis zum Einige Netzbetreiber haben sogar bereits mit den kleineren Anlagen 10 kwp begonnen, für die die Nachrüstfrist erst am abläuft. Insgesamt besteht derzeit gute Aussicht darauf, dass das Zieldatum für die Umrüstung aller betroffenen Anlagen gehalten werden kann. Dennoch bitten wir alle an der Nachrüstung beteiligten E-Handwerksbetriebe auch weiterhin, die erteilten Aufträge zügig abzuarbeiten. Seit des Jahres 2014 wurden weitere Ausschreibungen zur Nachrüstung, vor allem der kleineren Anlagenklassen von 30 bis 100 kwp und im Weiteren auch eine sehr große Anzahl von Anlagen in der Größenklasse von 10 bis 30 kwp vorgenommen. Gewissenhafte Nachrüstung ist dringend erforderlich Erhöhte Aufmerksamkeit ist auch weiterhin der Qualität der Nachrüstung zu widmen. Die Sicherung der Systemstabilität durch die angeordneten Nachrüstungen kann nur dann erreicht werden, wenn die erforderlichen Arbeiten zuverlässig und qualitativ hochwertig durchgeführt werden. Der ZVEH hat In Zusammenarbeit mit dem BSW Solar nochmals wichtige Hinweise zur Nachrüstung bereitgestellt, deren Studium und Beachtung empfohlen wird. Diese Hinweise erhalten Sie in der geschlossenen Benutzergruppe. Informationen zum Wunschinstallateur Wichtige Klarstellungen konnten weiterhin für die sogenannte Wunschinstallateur-Option erreicht werden. Zur Erinnerung: Anlagenbetreiber haben das Recht, statt der Nachrüstung durch ein vom Verteilnetzbetreiber beauftragtes Unternehmen, die Nachrüstung durch ein benanntes Fachunternehmen, z. B. den Errichter der Anlage, durchführen zu lassen. Auch die Wunschinstallateure müssen selbstverständlich alle Qualifikationsanforderungen erfüllen (Umrüstung nur durch Elektrofachkräfte, die eine individuelle Schulung nachweisen können, sofern erforderlich). Da die erforderlichen Schulungen der Fachkräfte des Unternehmens bei der Benennung zum Wunschinstallateur gegebenenfalls noch nicht vorliegen, wurde mit den Verteilnetzbetreibern vereinbart, dass es ausreichend ist, bei der Beauftragung eine Anmeldebestätigung für die Schulung vorzuweisen. Das Schulungszertifikat kann dann später nachgereicht werden. Des Weiteren wurden Klarstellungen zur Abrechnung des Wunschinstallateurs erreicht. Das erläuternde Informationsschreiben von ZVEH und BDEW ist ebenfalls in der geschlossenen Benutzergruppe hinterlegt. 6 e.info 1/2014

7 TECHNIK Sachsen-Info 6/2011 Einengung der Ausnahmen von der EuP-Richtlinie In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union umfangreiche Gesetze verabschiedet, um den Energieverbrauch und damit den CO 2 -Ausstoß zu reduzieren. In diesem Zuge trat 2009 die so genannte Motorenverordnung (EuP-Verordnung 640/2009) in Kraft, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren und den Einsatz elektronischer Drehzahlregelungen fixiert. Seit Juni 2011 dürfen demnach nur noch Niederspannungs-Drehstrom-Asynchronmotoren in den Markt gebracht werden, die bestimmte Energieeffizienzvoraussetzungen erfüllen und so der Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen. Für einige Motoren wurden Ausnahmen festgesetzt, die Anfang 2014 von der EU-Kommission verschärft wurden. Folgende Spezifikationen haben sich dabei verändert: EuP-Motor Diese Änderung wurde am 7. Januar 2014 veröffentlicht und trat am 27. Januar 2014 in Kraft. Geltung haben die Änderungen aber erst sechs Monate später ab dem 27. Juli Wie schon bekannt, gilt ab dem 1. Januar 2015 die Einhaltung der Mindestwirkungsgrade IE3 Siegfried Springer pixelio.de bisherige Spezifikation Spezifikation ab 27. Juli 2014 Gebrauch in Höhen < 1000 m < 4000 m Umgebungstemperatur unter +40 C +60 C Umgebungstemperatur über -15 C -30 C für Leistungen von 7,5 kw bis 375 kw oder alternativ IE2 plus Frequenzumrichter. Ab dem 1. Januar 2017 wird die Einhaltung der Mindestwirkungsgrade IE3 für Leistungen von 0,75 kw bis 375 kw gefordert oder alternativ IE2 plus Frequenzumrichter. Hager Group und ABN Braun AG vereinbaren Kooperation Wo immer im Außenbereich elektrische Energie bereitgestellt und verteilt werden muss, werden Lösungen rund um Zähleranschlusssäulen, Kabelverteilerschränke und Hausanschlusskästen benötigt. Die ABN Braun AG und die Hager Group haben am 20. Dezember 2013 eine Partnerschaft für den Bereich Strom im Freien vereinbart, die in den nächsten Wochen vollzogen werden soll. Dabei beabsichtigt Hager die Entwicklung und Produktion Stark bei Strom im Freien für diesen Bereich am Standort Nürnberg zu übernehmen. Damit ist die langfristige Verfügbarkeit dieses Produktprogramms für ABN und deren Kunden gesichert. ABN wird das Programm weiter mit seinen innovativen Systemteilen der Zählerplatz- und Verteilertechnik bestücken und über den dreistufigen Fachvertrieb unter der Marke ABN System Geyer vermarkten. Durch diese Kooperation rundet die Hager Group ihr Lösungsangebot für den Bereich Strom im Freien ab, sagt Bertrand Schmitt, Vorstand der Hager Group. Anwendungen für den Außenbereich werden immer häufiger in ganz Europa nachgefragt. Werner Braun, Vorstandvorsitzender der ABN Braun AG wiederum freut sich über die weitere strategische Verstärkung des mittelständischen Unternehmens. Die Partnerschaft mit der international tätigen Hager Group wird einerseits unserem Geschäftsbereich Strom im Freien spürbaren Auftrieb verleihen. Andererseits bleibt damit die Position unserer Firma als unabhängiges, inhabergeführtes Familienunternehmen gesichert. e.info 1/2014 7

8 BRANCHE Solarstrom-Zubau mehr als halbiert In Deutschland wurde 2013 rund 55 Prozent weniger Photovoltaik-Leistung installiert als Die Solarwirtschaft warnt neue Bundesregierung vor weiterem Markteinbruch und fordert Kurskorrektur im Rahmen der EEG Novelle Im letzten Jahr wurde in Deutschland rund 55 Prozent weniger Solarstromleistung installiert als noch im Vorjahr. Die neu installierte Solarstromleistung sank von 7,6 Gigawattpeak (GWp) im Jahr 2012 auf rund 3,3 GWp in 2013, teilt der Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSWSolar) mit. Der Branchenverband warnt vor einem weiteren Markteinbruch und appelliert an die Bundesregierung, das Abschmelzen der Solarstromförderung künftig wieder am technologischen Fortschritt zu orientieren. Während die Preise neuer Solarstromanlagen in den vergangenen zwei Jahren zwar um rund ein Viertel sanken, wurde die Solarstromförderung im gleichen Zeitraum im Rahmen mehrerer Gesetzesänderung halbiert und damit doppelt so stark beschnitten. Aufgrund der starken Kostensenkung in den vergangenen Jahren könne die Förderbremse jetzt mit Augenmaß wieder gelockert werden, ohne die Verbraucher zusätzlich zu belasten. Bei intelligenter Ausgestaltung der Energiewende bleibe auch ein dynamischer Ausbau Erneuerbarer Energien für Verbraucher und Industrie gleichermaßen bezahlbar. Ein weiterer Marktrückgang sei für die Solarbranche nicht verkraftbar und gefährde die Energiewende. Die Photovoltaik stecke derzeit in einer Zwickmühle. Die Solarstromförderung wird nach aktueller Gesetzeslage Monat für Monat weiter gekürzt. Aktuell sinkt die Förderung monatlich um 1,4 Prozent. Die Preise für Photovoltaik-Anlagen können dieses Tempo nicht mitgehen angesichts der geringeren Möglichkeiten zur Kostensenkung. In den vergangenen Jahren waren sie durch den harten Preiswettbewerb teilweise unter die Herstellkosten gefallen. Hintergrund Solarstrom trug 2013 mit 29,7 Milliarden Kilowattstunden (kwh) einen Anteil von rund 5 Prozent zur Deckung des Stromverbrauchs in Deutschland bei waren es erst 2 Prozent (11,7 Mrd. kwh). Während von 2010 bis 2012 jährlich Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von rund 7,5 GWp zugebaut wurden, brach die Nachfrage im vergangenen Jahr aufgrund starker Einschnitte bei der Solarstromförderung ein. Große Verluste (bis zu 64%) haben Photovoltaik-Anlagen höherer Leistungsklassen zu verbuchen, da hier die Solarstromförderung stark zurückging. Bei Kleinanlagen ging der Zubau um 12 % zurück. Die Konzepte für die solare Eigenstromversorgung stehen im gewerblichen Bereich vor größeren Herausforderungen und eine solare Nahstromversorgung mit Solarkraftwerken ist bislang wirtschaftlich noch kaum attraktiv. 8 e.info 1/2014

9 Sachsen-Info BRANCHE 6/2011 Reform des EEG - gute Ansätze aber noch Luft nach oben Das bundesdeutsche Elektrohandwerk unterstützt alle Ansätze, die den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern und die gleichzeitig helfen, der Energiewende die dringend benötigte Akzeptanz in der Gesellschaft zu verschaffen, so der Hauptgeschäftsführer des ZVEH, Ingolf Jakobi. Ein ganz wesentlicher Faktor für die Akzeptanz sei die Stabilisierung des Strompreises. Dieses Ziel könne unter anderem über eine Stärkung der dezentralen Energieversorgung erreicht werden. Er plädiert daher dafür, Anreize für die Verbraucher zu erhalten, die zum Beispiel mit kleinen Photovoltaik- oder Windkraftanlagen Strom für die Eigennutzung produzieren. Dies ist auch für die elektrohandwerklichen Betriebe von großer Bedeutung: Die dezentrale Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen und die damit verbundenen modernen Speichermöglichkeiten haben sich für sie längst zu einem wichtigen Geschäftsfeld entwickelt. Außerdem setzt sich der ZVEH für eine fixe Bagatellgrenze ein. Für private Anlagen zur Erzeugung von Strom, die maximal eine Leistung von 100 Kilowatt erbringen, sollten weiterhin die existierenden Fördermechanismen gelten. Den Betreibern sei Beispiel, wie Batterien zur Netzentlastung beitragen können Janine Struth, ISEA es nicht zuzumuten, ihre vergleichsweise geringen Strommengen selbst zu vermarkten oder an Ausschreibungen teilzunehmen. Nicht zuletzt aufgrund des bürokratischen Aufwands könnten diese Regelungen nur für größere Stromproduzenten sinnvoll Anwendung finden. Kuschelige Tage mit Mutter Natur. Wohlige Wärme genießen, Heizkosten senken, die Umwelt schonen: Moderne Wärmepumpen machen intelligentes Energiemanagement zum Kinderspiel. Faszinieren Sie Ihre Kunden mit effizienter Technologie live in unseren Häusern der Zukunft Für Sie vor Ort: Unsere Häuser der Zukunft: Niederlassung Bautzen Dresdner Straße Bautzen Telefon ( ) Telefax ( ) info.rno@sonepar de Niederlassung Chemnitz Neefestraße 86 c Chemnitz Telefon (03 71) Telefax (03 71) info.rno@sonepar de Niederlassung Halle Berliner Straße Halle Telefon (03 45) Telefax (03 45) info.rno@sonepar de Niederlassung Magdeburg Gutensweger Straße Magdeburg-Rothensee Telefon (03 91) Telefax (03 91) info.rno@sonepar de Niederlassung Nordhausen An der Helme Nordhausen-Sundhausen Telefon ( ) Telefax ( ) , 37 info.rno@sonepar de Niederlassung Dresden Friedrichstraße Dresden Telefon (03 51) Telefax (03 51) info.dresden@sonepar.de Niederlassung Leipzig Roscherstraße Leipzig Telefon (03 41) Telefax (03 41) info.leipzig@sonepar.de e.info 1/2014 9

10 UNTERNEHMENSFÜHRUNG SEPA: Übergangsfrist für Betriebe verlängert Noch nicht fit genug für Sepa: Aus Angst vor Chaos im Zahlungsverkehr verlängert die Europäische Kommission für Betriebe die Übergangsfrist für die Umstellung auf Sepa. Zu wenige Unternehmen sind bisher darauf vorbereitet. (e.info berichtete bereits in Ausgabe 4/2013 zur SEPA-Umstellung) Die Europäische Kommission gewährt Betrieben und Vereinen bei der Umstellung auf Sepa einen Aufschub. Eigentlich sollte der neue Zahlungsraum zum 1. Februar 2014 in Kraft treten, nun haben Unternehmen sechs Monate länger Zeit. Denn bisher haben erst wenige auf das Sepa-Verfahren umgestellt. Ein reibungsloser Zahlungsverkehr könne daher nicht garantiert werden, so das EU-Parlament, wobei die Mitgliedstaaten der Entscheidung noch zustimmen müssen. Die Umstellungsraten lagen im November 2013 europaweit nur bei 64,1 Prozent für Überweisungen und 26 Prozent für Lastschriften. In Deutschland lag der Anteil der Überweisungen im Dezember sogar nur bei 32 Prozent. Der Anteil der Sepa-Lastschriften, lag im November lediglich bei zehn Prozent. Nur ein Drittel der Betriebe haben Gläubiger-ID Damit Betriebe am Lastschriftverfahren teilnehmen können, müssen sie bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Das haben bislang in Deutschland rund 1,3 Millionen Unternehmen und Vereine erledigt - das entspricht jedoch nur rund 31 Prozent. Die EU-Kommission befürchtet, dass es ohne die nun beschlossene Übergangsfrist, zu großen Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr kommt. Denn ohne die neue Kontonummer IBAN sind Überweisungen oder Lastschriftabbuchungen nach dem 1. Februar nicht mehr möglich. Die IBAN setzt sich unter anderem aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Bundesbank appelliert an Betriebe Die Deutsche Bundesbank hatte in den vergangenen Monaten immer wieder gewarnt, dass sich zu wenige Unternehmen mit dem Thema beschäftigen. Es wird nun an die Betriebe appelliert, ihre SEPA-Projekte konsequent fortzusetzen und an einer Umstellung zum 1. Februar festzuhalten. Die verlängerte Frist für die Umstellung verschafft Vereinen und Mittelständlern die notwendige Luft. Neue Übergangsfrist: 1. August 2014 Betriebe haben nun noch bis zum 1. August 2014 Zeit, ihre EDV und Software auf die neue Zahlungsmethode umzustellen. Überweisungen, die nicht im Sepa-Format getätigt wurden, werden bis dahin weiterhin angenommen. Für Privatleute gilt eine Frist bis Zum Single Euro Payments Area (Sepa) gehören mehr als 20 Millionen Unternehmen in 28 EU-Staaten plus Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz und Monaco. Ziel von Sepa ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu vereinheitlichen. Reisekosten: Was ab 2014 steuerlich gilt Die neuen Regeln zur Auswärtstätigkeit - gültig ab 1. Januar betreffen die Lohnbuchhaltung. Sie bringen Erleichterungen bei Auswärtstätigkeit, aber auch steuerliche Nachteile. Festlegung erster Tätigkeitsstätte - hat ein Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsstätten, muss der Arbeitgeber festlegen, wel- che dieser Tätigkeitsstätten die erste ist. Für Fahrten zu dieser ersten Tätigkeitsstätte ist die Entfernungspauschale abziehbar (30 Ct./km für einfache Strecke). Für Fahrten zu den anderen Tätigkeitsstätten gelten die Dienstreisegrundsätze (30 Cent je km für die Hin- und Rückfahrt, Verpflegungspauschale). Aufgepasst: Bei mitarbeitenden Ehegatten und Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH schaut das Finanzamt besonders streng darauf, dass die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte nicht missbräuchlich ist. Neue Regeln für Fahrgemeinschaften - hat ein Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz in der Einrichtung seines Arbeitgebers, kann es 10 e.info 1/2014

11 UNTERNEHMENSFÜHRUNG Sachsen-Info 6/2011 dennoch dazu kommen, dass für die Fahrten nur die Entfernungspauschale zum Abzug kommt. Dann nämlich, wenn der Arbeitgeber bestimmt, dass der Mitarbeiter jeden Tag an einem Sammelpunkt abgeholt wird. Die Fahrten zu diesem Sammelpunkt stellen anders als 2013 keine Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit dar, sondern Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Verpflegungspauschalen: Aus drei werden zwei - bis Ende 2013 galt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit je nach Abwesenheit von zu Hause drei Verpflegungspauschalen, die als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Sie betragen 6/12/24 Euro bei einer Mindestabwesenheit von 8/14/24 Stunden. Ab 2014 sind nur zwei Verpflegungspauschalen abziehbar. Als Werbungskosten kommen danach 12 Euro in Betracht bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und 24 Euro bei mehrtätiger Auswärtstätigkeit. Die Verpflegungspauschalen sind weiterhin auf die ersten drei Monate einer Auswärtstätigkeit an einem Ort begrenzt. Leiharbeiter zahlen drauf - die erste Tätigkeitsstätte können Arbeitnehmer 2014 erstmals auch in Einrichtungen des Kunden haben. Das bedeutet vor allem für Leiharbeiter deutlich geringe Werbungskosten, wenn die Fahrtkosten für Fahrten zur Einrichtung des Kunden nur noch in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Eine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeiters in der Einrichtung des Kunden ist zu bejahen, wenn der Leiharbeiter für die Dauer seiner Anstellung bei dem Kunden tätig werden soll oder wenn die Dauer der Tätigkeit beim Kunden mehr als 48 Monate beträgt. Den gesamten Beitrag aus der DHZ können Sie unter downloaden. Interessante Entscheidung mit Blick auf Rechtsstreit wegen SOKA-Bau LAG Hessen zweifelt AVE der Bau-Tarifverträge an Kurz vor Weihnachten 2013 hat die 12. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG Hessen) einen bemerkenswerten Beschluss gefasst: Von Amts wegen hat sie eine gerichtliche Überprüfung der tatsächlichen Grundlagen der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) der Bau-Tarifverträge von 2006 bis 2011 angeordnet. Der Grund sind erhebliche Zweifel am Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erteilung dieser AVE durch den Bundesarbeitsminister. Auch wenn elektro- und informationshandwerkliche Betriebe sowie der ZVEH an dem Verfahren vor dem LAG Hessen nicht unmittelbar beteiligt sind, so ist dieser Beschluss für sie durchaus von Bedeutung. Denn seit Juli 2012 ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage des ZVEH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), anhängig. Darin geht es um einen Konflikt, hervorgerufen durch den Zugriff der Sozialkasse Bau (SOKA-Bau) auf tarifgebundene Elektrohandwerksunternehmen. Dieser wurde durch die AVE erst ermöglicht, deren Rechtmäßigkeit der Verband anzweifelt. Wegen einer vom BMAS eingelegten Rechtswegerüge muss hier jedoch zunächst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, wo das Verfahren fortgeführt wird. Sollte das LAG Hessen zu dem Ergebnis kommen, dass die Bau- AVE rechtswidrig sind, hätte dies auch Auswirkungen auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren in gleicher Sache. Es ist aber schon jetzt bemerkenswert, dass das LAG Hessen eine Bau-AVE ü b e r h a u p t hinterfragt, sagt Herbert Brichta, Referatsleiter Tarif- und Sozialpolitik beim ZVEH. Eine solche Überprüfung habe seitens der Arbeitsgerichte in den vergangenen rund 40 Jahren nie stattgefunden. Die Gerichte hätten für jede AVE stets eine Art Richtigkeitsgewähr unterstellt, in der Annahme, dass die für die Allgemeinverbindlicherklärung zuständigen Behörden vorher die gesetzlichen Voraussetzungen immer korrekt geprüft hätten. Dieses Unfehlbarkeitsdogma wird mit diesem Beschluss erstmals ernsthaft in Frage gestellt. Die Verhandlung vor dem LAG Hessen wird am 25. Juni 2014 fortgesetzt. Thorben Wengert_Pixelio.de e.info 1/

12 DIENSTLEISTUNGEN Vorteile für Innungsmitglieder beim Kauf von Fahrzeugen Mitglieder von Elektro-Innungen erhalten auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen und Rahmenverträge über den Fachverband / ZVEH Vorzugskon- ditionen bei verschiedenen Dienstleistern des Handwerks. Rahmenverträge gibt es mit folgenden KFZ-Herstellern: VW RENAULT CITROËN OPEL Huyndai KIA Nissan Konditionen und Vertragslaufzeiten können Sie den Informationen dem Mitgliederservice im geschlossenen Internetbereich entnehmen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstellen des Fachverbandes zur Verfügung. VW Konditionen für berechtigte Innungsbetriebe Weitere Herstellerkonditionen: Zusätzlich zum individuell ausgehandelten Händler-Hauspreis erhalten Innungsmitglieder Rahmenvertragsboni über den Rahmenvertrag mit dem ZVEH: Crafter Kasten 2.500,- Crafter Fahrgestell ,- Pritsche Transporter Kasten 2.000,- Transporter Fahrgestell + Pritsche 2.000,- Amarok DoubleCab 2.000,- Transporter Kombi 1.500,- Caddy Maxi Kasten 1.500,- Caddy Kasten 1.000,- Caddy Kombi 1.000,- Caddy Maxi Kombi 1.500,- Innungsbetriebe erhalten zusätzlich zum individuell ausgehandelten Hauspreis und zu den oben aufgelisteten Rahmenvertragsboni für Zubehör oder Werkstattleistung ein Wertguthaben in Höhe von 1.000,- Multivan Vorzugskonditionen - zusätzlich zum individuell ausgeandelten Händler-Hauspreis: Multivan Startline 1.500,- Multivan Comfortline 1.500,- Multivan Highline 1.500,- Derzeit gültige Konditionen bis 30. Juni Wie kommen Sie an den Boni? Suchen Sie sich zuerst Ihr Wunschfahrzeug aus und verhandeln den Hauspreis mit ihrem VW Händler. Beanspruchen Sie danach zusätzlich zum Hauspreis die oben genannten Boni aus dem Branchenabkommen Elektro 39503/0. Die Anmeldung im VW System zum Abruf der Boni kann zusammen mit dem VW Händler vorgenommen werden. Ihre Angaben zur Innungsmitgliedschaft werden anschließen vom ZVEH geprüft und Ihre endgültige Freischaltung im Online-System veranlasst. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen Ihre VW Kundennummer per . Die bei der Anmeldung angegebene -adresse kann auch die des Verkäufers sein. Mit der VW Kundennummer kann dann der Kauf beim VW Händler abgewickelt bzw. abgeschlossen werden. Anmeldung VW-Nutzfahrzeuge Starten Sie hier: Klicken Sie oben auf Kundenlösungen Gewerbekunden Aktionen für Gewerbekunde werden. Beim Anmeldevorgang weisen Sie sich als Mitglied im ZVEH aus. Rahmenvertrag mit Hyundai Motor Deutschland GmbH Konditionen Modelle i10 neu 21 % i20 23 % ix20 22 % i30 24 % ix35 20 % i40 25 % Velostar 22% Santa Fe 3% Grand Santa Fe 13% Sonderkonditionen bis 30% (für Master 4 LKW) sind die derzeit gültigen Sonderkonditionen aus dem Rahmenvertrag zwischen Renault Deutschland AG und dem Fachverband Elektround Informationstechnik Sachsen / Thüringen läuft noch fristgemäß bis Neuer Rahmenvertrag für 2014 Das Rahmenabkommen des Fachverbandes für den Verkauf von CITROËN Neufahrzeugen wurde für das Jahr 2014 neu abgeschlossen. Die aktuelle Sonderkonditionen entnehmen Sie bitte der Mitgliederinformation im geschlossenen Mitgliederbereich. 12 e.info 1/2014

13 ab Sofort läuft vieles automatisch. Rollläden und Jalousien gehen rauf und runter wie programmiert. heizung, licht & StroM komfortabler StEuErn. Clever vernetzt Ihr e-handwerksbetrieb sagt Ihnen, wie s geht. Endlich helfen alle Mit zu SparEn. einmal vernetzt, werden alle geräte zu energiesparern. Mit jedem fingerzeig MEhr drauf. sie wünschen Kinoatmosphäre? ein Tastendruck genügt. Die ganze gebäudetechnik zieht an einem Strang. Automatisch steuern, regeln, überwachen und Kosten senken. MaSSarbeit Für jedes nutzerprofil! schlaues energiemanagement bringt den ganzen betrieb nach vorn. ein tastendruck genügt. Meeting-, Tagungs- oder effektbeleuchtung? erfolge sind programmiert. Schneller Schalten in büro und Fertigung. Clever vernetzt Ihr e-handwerksbetrieb sagt Ihnen, wie s geht. NACHWUCHSWERBUNG Sachsen-Info 6/2011 Unterstützung bei der Werbung für den Berufsnachwuchs Der derzeit herrschende Fachkräftemangel trifft in verstärktem Maße auch unsere Handwerksbetriebe. Viele konnten im letzten Jahr die freien Stellen nicht besetzen. Meist wird das Fehlen qualifizierter und geeigneter Bewerber bemängelt. Eine Möglichkeit der Fachkräftesicherung ist die Ausbildung eigener Lehrlinge. Aber auch hier gibt es immer mehr Schwierigkeiten, geeignete Schüler mit den entsprechenden Voraussetzungen zu finden. Um so positiver läßt sich die Anzahl der neu eingetragenen Lehrverträge für Elektroniker/ innen im Verbandsgebiet bewerten. Bereits schon im dritten Jahr ist durchschnittlich über das gesamte Verbandsgebiet kein Rückgang bzw. sogar ein geringer Zuwachs an neu eingestellter Lehrlinge zu verzeichnen. Aktuelles statistisches Material entnehmen Sie bitte dem diesjährigen Jahresbericht. Für Ihre Lehrlingswerbung stellt der Fachverband weiterhin Werbematerial zur Verfügung. Innungen und einzelne Betriebe können hierfür einen Systemstand mit Infotheke sowie mehrere Roll-Ups kostenfrei netto (ohne Transport) ausleihen. Weiterhin stellt die Arge Medien umfangreiches Info-Material zur Verfügung. Einen Überblick und Möglichkeiten der Bestellung erhalten Sie im geschlossenen Mitgliederbereich nach dem Login unter dem Menüpunkt Marketing bzw. unter Arge Medien. Beachten Sie auch das Angebot für ihre Werbung mit freien Lehrstellen auf dem Online-Portal unter Voraussetzung dafür ist ihre Angabe als Lehrlingssuchender in der Betriebsdatenbank. Das Internetportal auf ist vielfältig vernetzt 7 BERUFE - DEINE ZU- KUNFT IM E-HANDWERK Spannend Modern Zukunftsorientiert Elektroniker/in Systemelektroniker/in Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik Informationselektroniker/in zu modernen Kommunikationsmedien unter Facebook, Twitter und Co. Neue Bestellscheine für Werbematerialien der Arge Medien Ausgabe 9 2,- EURO Jährlich entwickelt die Arge Medien im ZVEH unterschiedlichste Werbematerialien und bietet diese den Mitgliedbetriebe zum Erwerb an. Wir berichteten in der Dezember-Ausgabe der e.info zu den im Jahr 2013 neu aufgelegten Werbemitteln für E-Markenbetriebe und Betriebe, die den E-Blitz nutzen. Zum Jahresbeginn 2014 wurden neue aktualisierte Faxbestellscheine veröffentlicht, die sie im geschlossenen Bereich herunterladen können. Aufgeführt werden alle zur Verfügung stehenden Werbemittel für das Marketing der Elektro-Fachbetrieben. Einige veraltete Werbemittel wurden aus dem Sortiment genommen darunter: Kundenzeitschriften E-SER- VICE Ausgaben 1/2008, 1/2009 und 1/2010 Kundenzeitschriften E-TIPP Ausgabe 6 bis 8 E-CHECK Florpost Lang DIN Privat Energiesparen Alle anderen Faxbestellscheine behalten ihre Gültigkeit (Nachwuchswerbemittel inkl. ERIK, E- CHECK PV). Entspannter wohnen mit intelligenter Gebäudetechnik Wie schlau ist Ihr Ihr Zuhause? Zuhause? Mehr Komfort, weniger Kosten IHR RATgebeR VOM elektromeister Schlauer wohnen, leicht gemacht. Mit E-SyStEM. AusgAbe 9 Effizienter arbeiten mit intelligenter Gebäudetechnik Wie schlau ist Ihr Ihr Betrieb? Betrieb? Mehr Flexibilität, weniger Kosten Auswahl abgebotener Werbemittel DIe unternehmer-info VOM INNuNgsFACHbeTRIeb AusgAbe 1 Schlauer arbeiten, leicht gemacht. Mit e-system. so wird Aus IHReM betriebsgebäude eine INTellIgeNTe systemlandscha e.info 1/

14 DAS EBZ E.V. INFORMIERT Jetzt mit E-GO durchstarten: Die neue Dienstleistung zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Energiewende macht es möglich: Deutschlands Haushalte und Betriebe wollen mit aller Energie sparen. Ein Megatrend für die nächsten Jahrzehnte. Der Clou: Sie zeigen ihnen, wie s geht und worauf es dabei ankommt! Alle wollen von diesem Markt profitieren. So klappt der Einstieg in diesen wichtigen Zukunftsmarkt: Von einer zeitsparenden Kompaktschulung bis hin zu einer Marketingaktion mit Türöffner- Effekt wie beim E-CHECK. Mit der Weiterbildung zum Energieeffizienz-Fachbetrieb beschreiten Sie einen spannenden Weg, die Energie auf Erden erneuerbar und effizient zu gestalten. Die Bedeutung der Energieeffizienz als einer der tragenden Säulen der Energiewende wird immer noch unterschätzt. Dieser Markt wird in den nächsten Jahren weiterhin steigen. Die Bundesregierung prognostiziert, dass sich die Green Economy zu einem der wichtigsten Leitmärkte des 21. Jahrhunderts entwickeln wird. Das Schöne daran ist, dass gerade das Elektro- und IT-Handwerk zahlreiche technische Lösungen anbieten kann. Eine qualifizierte Beratungskompetenz ist eine Schlüsselrolle dazu. Mit dem zwei Tages Workshop Energieeffizienz-Fachbetrieb finden Sie einen Einstieg in das Thema Energieeffizienz. Mit Beratungs-Know-How ausgestattet, können Sie bei Ihren Kunden Energieeffizienzpotenziale aufspüren und Lösungskonzepte entwickeln. Damit platzieren Sie Ihren Innungsfachbetrieb zu einem wichtigen Ansprechpartner in Sachen Energie am Markt. Weitere Informationen zu diesem Kursangebot finden Sie unter Das Weiterbildungsprogramm zum/zur Berater/Beraterin für Elektromobilität geht in die heiße Phase Das Weiterbildungsprogramm zum/zur Berater/Beraterin für Elektromobilität geht in die heiße Phase Im Verbundprojekt Smart Advisor werden die ersten Module zum/zur Berater/Beraterin für Elektromobilität getestet. Im Januar 2014 startete in München die Erprobungsphase im Handlungsfeld 1, der Beratung zu Potenzialen von Elektromobilität. Vorerst werden die einzelnen Module im Team erprobt. Im Laufe des Jahres können interessierte Teilnehmer sich dann aktiv in die Lehrgangsentwicklung einbringen. So findet am 23. Mai 2014 am EBZ e. V. ein sogenannter Sensibilisierungsworkshop statt. Hier bekommen Interessenten die Möglichkeit, einen ersten Einblick in die Inhalte der Module zu erhalten und den eigenen Schulungsbedarf im Bereich der Elektromobilität zu erkennen. Die Teilnahme ist kostenfrei. In der zweiten Jahreshälfte 2014 wird das EBZ e. V. die ersten fertigen Module vor interessiertem Publikum erproben. Im Oktober 2014 beispielsweise geht das Modul 9 Systemintegration Elektromobilität in dezentrale Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagement an den Start. Das Modul wird vom EBZ e. V. selbst entwickelt. Eine Teilnahme ist während der Projektlaufzeit kostenfrei. Insgesamt hat der Gesamtlehrgang einen Umfang von ca. 200 Unterrichtseinheiten. Im Verbundprojekt Smart Advisor erarbeitet das EBZ e. V. gemeinsam mit Innungen und Handwerkskammern aus Bayern und Sachsen das Weiterbildungsprogramm zum/ zur Berater/Beraterin für Elektromobilität. Das Fortbildungsprogramm schließt mit einer staatlich anerkannten Prüfung nach 42 a HwO ab. Weitere Informationen und aktuelle Termine finden Sie unter Haben Sie Fragen/Hinweise zu den aufgeführten Themen oder möchten Sie sich zu einzelnen Aspekten näher informieren! Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Elektrobildungs- und Technologiezentrum e. V., Scharfenberger Str. 66, Dresden ) , , : info@ebz.de, 14 e.info 1/2014

15 AUS DEN INNUNGEN Sachsen-Info 6/2011 Aktuelle Schulungstermine Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung FR Elektrotechnik, Mechatronik bzw. Metall, ab 25. April 2014, 1100 U-Std., berufsbegleitend Berufsbegleitender Fernstudiengang Elektrotechnik Elektrische Energietechnik (B. Eng.), ab 6. März 2014, 3,5 Jahre (Einstieg noch möglich) Schaltbefähigung für das Betreiben elektrischer Anlagen bis 30 kv, Februar 2014, 24 U-Std., Vollzeit Prüfen von Schutzmaßnahmen, Februar 2014, 24 U-Std., Vollzeit Leipzig, März 2014, 24 U-Std., Vollzeit KNX-Grundkurs-Projektierung und Inbetriebnahme, 17. bis 22. Februar 2014, 40 U-Std., Vollzeit in Erfurt, 24. bis 28. März 2014, 40 U-Std., Vollzeit in Leipzig Energieeffizienz-Fachbetrieb Hauptseminar, 8. bis 9. Mai 2014, 16 U-Std., Vollzeit in Leipzig Elektromobilität - Grundkurs, 2./13. Februar 2014, 16 U-Std., Vollzeit in Leipzig 5./6. März 2014, 16 U-Std., Vollzeit in Erfurt Geprüfter Obermonteur FR Elektrotechnik, ab 15. März 2014, 222 U-Std., berufsbegleitend in Leipzig Prüfen von Schutzmaßnahmen - Kenntnisauffrischung (DIN VDE und 0701/0702),18. März 2014, 8 U-Std., Vollzeit Vorstandswahl in der Elektro-Innung Weißeritzkreis Zur Mitgliederversammlung der Elektro-Innung Weißeritzkreis am 5. Dezember 2013 fanden die Vorstandswahlen und die Wahl des Obermeisters statt. Zunächst stand das Thema Einführung des SEPA-Zahlungsverfahrens - was muss beachtet werden? auf der Tagesordnung. Ein Vertreter der Ostsächsischen Sparkasse gab hierzu wichtige Erläuterungen und verwies auf das Unterstützungstool der Sparkasse. Der Vorstandswahl ging die Verabschiedung verdienter Vorstandsmitglieder voraus. Obermeister Gunter Göhler würdigte die Arbeit von Ferdinand Blumenschein und Falk Teubner, die sich nicht mehr der Wahl stellten. Für ihre langjährige Vor- standsarbeit wurden Manfred Schwartz und Gerold Göhler mit der Ehrennadel des Fachverbandes Elektro- und lnformationstechnik Sachsen/Thüringen in Bronze ausgezeichnet. Für die Amtszeit vom 2013 bis 2016 wurden als Obermeister Gunter Göhler wiedergewählt. Ihm zur Seite stehen die Vorstandsmitglieder: Frank Schütz als Stellvertreter sowie Matthias Herklotz, Ray Papadopulos und Ronny Rode. Abschließend informierte der Obermeister Gunter Göhler, dass im Jahr 2014 die Elektro- Innung Weißeritzkreis ihr 20- jähriges lnnungsjubiläum feiert. Am schlossen sich die Elektro-Innungen Freital und Dippoldiswalde zusammen. Elektro-Innungen auf Nachwuchsmesse Karriere Start Die Elektro-Innungen Dresden, Weißeritzkreis und Sächsiche Schweiz beteiligten sich an der Nachwuchsmesse Karriere Start, die vom Januar in Dresden stattfand. Die Messe ist die führende Aus- und Weiterbildungsmesse der Region. Vertreter der Elektro-Innungen konnten am Gemeinschaftsstand Handwerk direkt mit jungen Interessenten in Verbindung treten und den Elektroniker-Beruf vorstellen. Zahlreich wurden die Angebote am vom EBZ e.v. inszenierten Gemeinschaftsstand vom Installieren einer Wechselschaltung bis hin zum Strom erzeugen mittels eigener Muskelkraft angenommen. e.info 1/

16 JUBILÄEN Geburtstage 65 Jahre Firmenjubiläen 50 Jahre am Steffen Korge, Leipzig am Gunter Hesselbarth, Tautenhain am Heiko Unger, Annaberg-Buchholz 60 Jahre nachträglich am Mathias Hahn, Lößnitz nachträglich am Ralf Schröder, Leipzig nachträglich am Lutz Mehnert, Rackwitz / OT Zschortau am Dietmar Neuber, Heidersdorf am Gert Forchheim, Neukirchen am Joachim Heinzig, Chemnitz am Bernd Körner, Nünchritz am Horst Biener, Dresden am Werner Wittig, Marienberg am Dietmar Vieweg, Chemnitz am Frank Kühnel, Bärenstein nachträglich am Frank Zyla, Hundshübel am Rüdiger Schmidt, Schneeberg am Dr. Dietrich Reuße, Reinhardtsgrimma am Claus Becker, Leipzig am Bernhard Jander, Gera am Gottfried Ebersbach, Erlbach- Kirchberg 70 Jahre am Wolfgang Golz, Hermsdorf am Wolfgang Tröger, Dresden 75 Jahre am Eberhard Schuster, Dresden am Siegfried Kraft,Freital 80 Jahre am Werner Nodvornik, Freital am Manfred Hoffmann, Oederan am Reiner Müller, Kesselsdorf 25 Jahre nachträglich am Fa. Elektro-Stöltzner e.k., Berga / OT Wernsdorf nachträglich am Elektro-Schulz, Leipzig 45 Jahre nachträglich am Elektromeister Frieder Franke, Friedrich-Karl Franke, Rauda 50 Jahre am Elektro-Fuchs e.k., Inh. Dipl.-Ing. Silke Biehling, Leipzig 80 Jahre am Fa. Radio-Morgner, Chemnitz Impressum: Herausgeber: eline GmbH, Scharfenberger Str. 66, Dresden, Tel.: , Fax: info@eline.de Redaktion: Detlef Köhler, Anzeigenverwaltung: eline GmbH, Scharfenberger Str. 66, Dresden, Tel.: , Fax: c.stoehr@elektro-sachsen-thueringen.de Es gilt das Preisblatt v Redaktion: c.stoehr@elektro-sachsen-thueringen.de Fachverband Elektro- und Informationstechnik Sachsen / Thüringen Sitz / Geschäftsstelle Dresden: Scharfenberger Str. 66, Dresden, Tel.: , Fax: Geschäftsstelle Erfurt: Am Reitplatz 17, Erfurt Tel.: Fax: Mail: post@elektro-sachsen-thueringen.de, Internet: Druck und Versand: SDV AG, Dresden Jahresbezugspreis: 15,00 Euro (netto) zzgl. Versandkosten. Für Mitglieder der Elektro-Innungen des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Sachsen / Thüringen ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. 16 e.info 1/2014

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Um Ihnen diese Datenerhebung so einfach wie möglich zu machen, haben wir für Sie ein Internet-Portal vorbereitet. KEVAG Verteilnetz GmbH Schützenstr. 80-82 56068 Koblenz Vorname Nachname Straße_Betreiber Hausnr._Betreiber PLZ_Betreiber Ort_Betreiber Ihre Zeichen: Ihre Nachricht: Ihr Ansprechpartner: Telefon: 0261

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