Ordentlichen Mitgliederversammlung 2017

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1 Rotebühlstraße Stuttgart Fax An alle Mitglieder der tekom Deutschland, Stuttgart, 26. September 2017 mit diesem Schreiben laden wir Sie herzlich ein zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2017 Zeit: Ort: Mittwoch, den 25. Oktober 2017, von 14:00 bis 15:30 Uhr ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1, Stuttgart, Raum C5.2 (OG) Die Mitgliederversammlung findet im Rahmen der tekom-jahrestagung 2017 statt. Vor der Mitgliederversammlung besteht die Möglichkeit, am allgemeinen Mittagessen teilzunehmen. Während der Veranstaltung stehen im Raum Getränke, Gebäck und Obst bereit. Bitte bringen Sie Ihre tekom-mitgliedsnummer mit. Versammlungsleiter: Moderation: Protokoll: Herbert Herzke (Vorsitzender) Ralf Robers (Stellvertretender Vorsitzender) Isabelle Fleury (Schriftführerin) Tagesordnung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung und der Tagesordnung 2. Fragen zum Jahresbericht Bericht des Vorsitzenden und des Geschäftsführers 4. Bericht aus den Regionalgruppen 5. Bericht des Schatzmeisters für das Jahr 2016 und Ausblick auf das Jahr Bericht der Kassenprüfer für das Jahr Fragen an den Erweiterten Vorstand 8. Antrag an die Mitgliederversammlung: Entlastung des Vorstands für das Jahr Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses 10. Beschlussanträge des Erweiterten Vorstands und des Wahlausschusses: Änderung der Satzung Beschlussantrag des Erweiterten Vorstands und des Wahlausschusses: Änderung der Wahlordnung Antrag des Wahlausschusses zur Beauftragung des Erweiterten Vorstands, einen Vorschlag für eine Findungskommission zu erarbeiten 13. Sonstiges Für den Vorstand Herbert Herzke Vorsitzender Ralf Robers Stellvertretender Vorsitzender 1 Den Jahresbericht finden Sie auf im Mitgliederbereich unter Downloads. 2 Den Änderungsentwurf zur Satzung finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads. 3 Den Änderungsentwurf zur Wahlordnung finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads. Gesellschaft für Technische Kommunikation tekom Deutschland e.v. Bankverbindung Vorsitzender: Herbert Herzke BW-Bank VR 3409 Amtsgericht Stuttgart IBAN: DE USt-IdNr.: DE BIC: SOLADEST

2 ANLAGE zur Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 TOP 10: Beschlussanträge des Erweiterten Vorstands und des Wahlausschusses zur Änderung der Satzung Die Mitgliederversammlung möge die Satzungsänderungen entsprechend dem zum Download bereitgestellten Vorschlag zur Satzungsänderung beschließen: Erläuterungen: Der Vorstand und der Wahlausschuss haben nach erstmaliger Durchführung des elektronischen Wahlverfahrens die Satzung geprüft. Dadurch wurden zahlreiche redaktionelle Änderungen für notwendig erachtet. Alle redaktionellen Änderungen sind aus dem zum Download bereitstehenden Vorschlag zur Änderung der Satzung zu entnehmen. Darüber hinaus wurden auch einige inhaltliche Änderungen für notwendig erachtet. Die inhaltlichen Änderungen sind ebenfalls aus dem zum Download bereitstehenden Vorschlag zur Änderung der Satzung zu entnehmen. Inhaltliche Änderungsvorschläge des Wahlausschusses sind in diesen Dokumenten gekennzeichnet. Die maßgeblichen inhaltlichen Änderungen werden im Einzelnen wie folgt begründet: TOP 10.1.: Änderung Ziffer 6. Mitgliedsbeitrag Ziff ist zu streichen, da diese Ziffer nach Auffassung des Registergerichts Stuttgart eine unzulässige Alternativregelung enthält: Entweder bestimmt die Satzung oder die Mitgliederversammlung, ob die Mitglieder Beiträge bezahlen müssen. Die Mitgliederversammlung möge der Satzungsänderung zustimmen und Ziff aus der Satzung streichen. Die nachfolgenden Ziffern rücken nach. TOP 10.2.: Änderung Ziffer 7. Vereinsorgane In Ziff sind der Vollständigkeit halber die in der Satzung ebenfalls geregelten Organe Schiedsgericht (Ziff. 10.) Kassenprüfer (Ziff. 11.) Wahlausschuss (neu, Ziff. 12.) zu ergänzen. Die Mitgliederversammlung möge der Satzungsänderung zustimmen, dass in Ziff die Vereinsorgane Schiedsgericht, Kassenprüfer und Wahlausschuss ergänzt werden.

3 TOP 10.3.: Änderung Ziffer 8. Mitgliederversammlung In Ziff ist zur Schließung einer Lücke zu ergänzen, dass die Mitgliederversammlung auch für die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstands und der Beisitzer zuständig ist, falls kein Kandidat bei der regulären Wahl das erforderliche Quorum erreicht hat. Die Mitgliederversammlung möge zur Schließung einer Lücke in Ziff der Satzung ergänzen, dass die Mitgliederversammlung auch die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstands und der Beisitzer zuständig ist, falls kein Kandidat bei der regulären Wahl das erforderliche Quorum erreicht. TOP 10.4.: Änderung Ziffer 9. Vorstand, Erweiterter Vorstand In Ziff wird zur Klarstellung nachvollziehbare ergänzt und Zuständigkeitsbereiche gestrichen. Ziff ist ersatzlos zu streichen. Aufgrund der jetzt noch gültigen Satzungsbestimmung würden sechs von neun Mitgliedern des Erweiterten Vorstands nicht mehr kandidieren können, darunter alleine drei Mitglieder des BGB- Vorstands. Dies würde die Kontinuität der Arbeit extrem beeinträchtigen, zumal alle möglicherweise verbleibenden Vorstandsmitglieder sich in ihrer ersten Amtsperiode befinden. Die potenziell nach Satzungslage ausscheidenden Vorstandsmitglieder sind durch diese Situation derzeit verunsichert. Diskussionen über andere Modelle, die Ziff ersetzen könnten, führten zur Erkenntnis, dass es keine praktikable alternative Regelung gibt, die derartige Situationen auch zukünftig ausschließen könnten. Deshalb stellt die ersatzlose Streichung aus heutiger Sicht die einzig sinnvolle Lösung dar. Anstelle der Regelung aus Ziff schlägt der Wahlausschuss vor, bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Entwurf für die Tätigkeit einer Findungskommission zu erarbeiten (siehe TOP 12). In Ziff wird zur Klarstellung und durchgehenden Besetzung aller Vorstandsämter bis zur Wahl eines ersetzt durch bis zum Amtsantritt. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, in Ziff nachvollziehbare zu ergänzen und Zuständigkeitsbereiche zu streichen Ziff ersatzlos zu streichen in Ziff bis zur Wahl eines durch bis zum Amtsantritt zu ersetzen. TOP 10.5.: Änderung Ziffer 10. Schiedsgericht In Ziff wird zur Klarstellung und durchgehenden Besetzung des Schiedsgerichts bis zur Wahl eines ersetzt durch bis zum Amtsantritt. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, in Ziff bis zur Wahl eines durch bis zum Amtsantritt zu ersetzen.

4 TOP 10.6.: Änderung Ziffer 11. Kassenprüfer Die gesamte Ziff. 11. zu den Kassenprüfern ist zur Klarstellung von IV. Sonstiges zu III. Organe und Gremien des Vereins zu verschieben. In Ziff ist Sie verläuft parallel zur Amtszeit des Erweiterten Vorstands. zu streichen. Ergänzend wird in Ziff geändert, dass die Wahl anstatt auf der letzten Ordentlichen Mitgliederversammlung vor Beginn der neuen Amtszeit des Vorstands in der ersten Ordentlichen Mitgliederversammlung in der neuen Amtszeit des Vorstands beginnt. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die gesamte Ziff. 11. (Kassenprüfer) von VI. Sonstiges unter III. Organe und Gremien des Vereins zu ziehen und folgende Änderungen an Ziff. 11. vorzunehmen: in Ziff wird ersetzt auf der letzten Ordentlichen Mitgliederversammlung durch vor Beginn der neuen Amtszeit des Vorstands in der ersten Ordentlichen Mitgliederversammlung in der neuen Amtszeit des Vorstands in Ziff wird gestrichen: Sie verläuft parallel zur Amtszeit des Erweiterten Vorstands. TOP 10.7.: Änderung Ziffer 12. Wahlausschuss Nach Durchführung der ersten elektronischen Wahl wird es für notwendig erachtet, dass Regelungen zum Wahlausschuss von der Wahlordnung direkt in die Satzung übernommen werden. (Ziff. 12.) Da das elektronische Wahlverfahren von den vereinsrechtlichen Regelungen des BGB abweicht, ist die Wahlordnung zum Satzungsbestandteil zu erklären. (Ziff ). Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Rolle des Wahlausschuss sich durch die elektronische Wahl verändert hat und nun überwachenden Charakter hat. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, den Wahlausschuss in Ziff. 12 (neu) zu regeln und die Wahlordnung zum Satzungsbestandteil zu erklären (Ziff ) TOP 10.8.: Änderung Ziffer 14. Übergangsbestimmung Die Übergangsbestimmung wird gestrichen, da sie keine Funktion mehr hat. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, Ziff. 14. (Übergangsbestimmung) komplett zu streichen. TOP 10.9.: Streichung des Wortes Richtlinie aus der gesamten Satzung tekom-richtlinien sind eine Form von Publikationen und keine vereinsinternen Regelungen mehr. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, das Wort Richtlinie aus der Satzung zu streichen und durch Ordnung zu ersetzen. Das Wort Richtlinie kommt an folgenden Stellen vor: 4.3., 4.4., 7.2., 9.9.

5 TOP 11: Beschlussantrag des Wahlausschusses und des Erweiterten Vorstands zur Änderung der Wahlordnung Die Mitgliederversammlung möge die Änderung der Wahlordnung als neuen Satzungsbestandteil entsprechend des zum Download bereitgestellten Vorschlags zur Änderung der Wahlordnung beschließen. Erläuterungen: Der Wahlausschuss und der Vorstand haben die Wahlordnung nach erstmaliger Durchführung des elektronischen Wahlverfahrens geprüft. Da das elektronische Wahlverfahren von den vereinsrechtlichen Regelungen des BGB abweicht, ist die Wahlordnung zum Satzungsbestandteil zu erklären (siehe Satzungsänderung). Neben den unten erläuterten maßgeblichen inhaltlichen Änderungen sind auch zahlreiche redaktionelle Änderungen notwendig. Alle Änderungen sind in dem zum Download bereitgestellten Vorschlag zur Änderung der Wahlordnung zu entnehmen. Ziff. 3. (Wahlausschuss) wurde mit Änderungen in die Satzung übernommen und entsprechend aus der Wahlordnung gestrichen. Neue Ziff. 4. ist das elektronische Wahlverfahren. Zur Klarstellung ist die Benennung Bewerbung einzuführen. (Ziff. 3.2.) Die geänderte Rolle des Wahlausschusses im elektronischen Wahlverfahren wird durch die Ergänzung prüft die Erfüllung des Anforderungsprofils für das jeweilige Amt in Ziff zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus ist die Frist zur Veröffentlichung der Kandidatenprofile zu verlängern. Ziff. 4.5 (Nachwahlen) ist nach hinten zu verschieben. (neue Ziff. 7.) Analog zur Satzungsänderung ist zur Schließung einer Lücke zu ergänzen, dass die Mitgliederversammlung auch für die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstands und der Beisitzer zuständig ist, soweit kein Kandidat bei der regulären Wahl das erforderliche Quorum erreicht hat. (Ziff und Ziff. 7., erster Aufzählungspunkt) Top 12: Antrag des Wahlausschusses zur Beauftragung des Erweiterten Vorstands, einen Vorschlag für eine Findungskommission zu erarbeiten Die Mitgliederversammlung möge den Erweiterten Vorstand beauftragen, einen Vorschlag für eine Findungskommission zu erarbeiten. Dieser Antrag ist zur Ergänzung zur Streichung der Ziff der Satzung (Begrenzung der Amtszeit): Um dafür zu sorgen, dass für die Vorstandswahlen zukünftig mehr qualifizierte Kandidaten gefunden werden, sollte eine Findungskommission etabliert werden.

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