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7 Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Versorgungswerk der Rechtsanwälte, Grillendamm 2, Brandenburg/H. Grillendamm Brandenburg Tel.-Nr. ( ) Strausberger Anwaltverein e.v. Fax-Nr. ( ) zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Jens Mader Wallstraße Strausberg info@vwra.de Homepage: HypoVereinsbank AG Bankleitzahl: Kontonummer: Brandenburg, den Sehr geehrter Herr Kollege Mader, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom Wir begrüßen es, dass sich die Mitglieder des Versorgungswerks nunmehr um ihr Versorgungswerk kümmern. In den letzten Jahren war das Interesse der Mitglieder leider eher gering. Wären interessierte Mitglieder zu den jeweiligen Vertreterversammlungen erschienen, könnten sie darüber berichten, dass die Zahlen und Daten für jedes Jahr offengelegt wurden. Diejenigen Mitglieder, die sich in der Regel telefonisch - beim Versorgungswerk gemeldet hatten, haben die gewünschten Daten auch sofort erhalten. Dies war seit 1996 kein Problem und ist auch jetzt kein Problem. In den letzten Wochen ist allerdings von bestimmten Personen wider besseres Wissens etwas anderes in diversen s, Telefaxen, Schreiben und Versammlungen verbreitet worden. Es wird von einer Mauer des Schweigens gesprochen und es werden bewusst Unwahrheiten verbreitet. Mit der Behauptung Bilanzverlust in Höhe von 22 Mio. oder jedes Mitglied muss ca ,00 nachzahlen, lassen sich s füllen und weiterleiten und es lassen sich Mitglieder verschrecken. Besonders interessant war der Aufruf keine Zahlungen mehr an das Versorgungswerk zu leisten und stattdessen in einen Fonds einzuzahlen. Muss man sich nicht fragen, welches Motiv diejenigen haben, die derartiges verbreiten?

8 Wer interessiert sich in der Aufgeregtheit dafür, dass es bisher keinen Bilanzverlust gab und auch 2006 und 2007 keinen Bilanzverlust gibt? Dass es natürlich keine Nachzahlungsforderung gibt warum auch und mit welchem Rechtsgrund? Jedes Jahr erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlussprüfung nach den 341 k und 317 HGB i.v.m. 57 VAG, der Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen von Versicherungsunternehmen (Prüfungsberichteverordnung) sowie unter Beachtung der in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Gegenstand der Prüfung sind die Buchführung, der Jahresabschluss, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften ( 242 bis 256 HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften ( 264 bis 288 HGB), den besonderen Vorschriften für Versicherungsunternehmen ( 341 bis 341p HGB sowie der RechVersV) sowie den ergänzenden Vorschriften der Satzung aufzustellen ist, und der Lagebericht für das Geschäftsjahr. Auch für 2006 und 2007 haben die Prüfungen zu keinen Einwendungen geführt. Nochmals: Es gibt keinen Bilanzverlust. Jedes Jahr wird darüber hinaus ein versicherungsmathematisches Gutachten für/über das Versorgungswerk erstellt. Auf der Basis der sogenannten Richttafeln wird dabei der Mitgliederbestand einschließlich der zukünftigen Mitglieder durchgerechnet. Die Richttafeln enthalten statistische Werte bezogen auf die Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen, also z.b. eine auf die Rechtsanwaltschaft bezogene Sterbetafel, Zahlen darüber, in welchem Alter wie viel Prozent der Mitglieder berufsunfähig werden, wie viele Verstorbene Hinterbliebene zurücklassen, wie hoch die Quote der Hinterbliebenen ist, die wieder heiraten usw. Diese statistischen Grunddaten müssen von Zeit zu Zeit überprüft und ggf. angepasst werden. Die letzte Überprüfung und Anpassung der Richttafeln fand im Jahr 2006 statt. Ein Ergebnis war, dass die Lebenserwartung der Mitglieder und vor allem der zukünftigen Mitglieder stärker gestiegen war, als bisher in den Berechnungen zugrunde gelegt. Wenn die Altersrentner aber länger leben, muss auch länger eine Altersrente gezahlt werden. Diese Mehrbelastung des Versorgungswerkes muss aufgefangen werden ein Problem, das alle Versorgungswerke lösen mussten. Durchweg wurden unter dem Stichwort Rente mit 67 verschiedene Lösungswege diskutiert. Die letzte Vertreterversammlung hat die Rente mit 67 für Neuzugänge beschlossen. Wegen der etwas sperrigen Materie wird in der kommenden Vertreterversammlung der Versicherungsmathematiker zu den Einzelheiten nochmals Stellung nehmen. Ebenso wird ein Vertreter einer Bank zu Vermögensanlagen, insbesondere in Bezug auf die aktuelle Finanzkrise Ausführungen machen. Dies dürfte sich ebenfalls mit Ihrem Anliegen 2

9 decken. Sicher haben Sie dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz und der Satzung entnommen, dass das Versorgungswerk hinsichtlich der Vermögensanlage nicht frei entscheiden kann, sondern gemäß 38 V der Satzung das Vermögen des Versorgungswerkes gemäß 54 VAG und der Anlageverordnung sowie der hierzu erlassenen Richtlinien der Versicherungsaufsichtsbehörde anzulegen ist. Diese Regelungen dienen der Sicherung der Kapitalanlagen, u.a. durch das Prinzip der Mischung und Streuung bei gleichzeitigem Erhalt der jederzeitig erforderlichen Liquidität. Gleichwohl ist das Versorgungswerk selbstverständlich Marktteilnehmer mit seinen Vermögensanlagen und unterliegt damit auch den Marktrisiken. Darüber und über die Marktmechanismen in der aktuellen Finanzkrise - soll in der Vertreterversammlung berichtet werden. Soweit Sie bestimmte Auskünfte verlangen, stimmen wir Ihnen darin zu, dass ein Recht auf Einsicht für Mitglieder, ohnehin nicht für einen Anwaltverein - nach dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz nicht besteht. Das öffentlich rechtliche Mitgliedschaftsverhältnis stellt auch keine taugliche Rechtsgrundlage dar. Ihr Hinweis auf die BRAO überzeugt ebenso nicht. Soweit Sie sich auf Seite 3 Ihres Schreibens auf das AIG beziehen, verweisen wir auf den Anwendungsbereich des AIG. Das Versorgungswerk unterliegt nicht dem AIG. Wir sehen uns daher nicht in der Lage, Akteneinsicht zu gewähren. Dem Vorstand des Versorgungswerks wird vorgeworfen, nicht gesetzmäßig zu handeln. Gleichzeitig wird aber verlangt, dass wir gegen Gesetze verstoßen. Das Akteneinsichtsrecht ist darüber hinaus Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sobald eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, werden wir berichten. Dass es gerade nicht vorgesehen ist, den Mitgliedern Akteneinsicht zu gewähren, erscheint bei näherem Hinsehen auch unbedenklich. Erstens verfügt das Versorgungswerk - als Einrichtung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft - über eine Vertreterversammlung. Dies ist den übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie nicht Gebietskörperschaften sind, eher fremd. Es gibt also von den Mitgliedern gewählte Vertreter, die über die einfachen Mitgliederrechte hinausgehende Rechte haben. Diese darüber hinaus gehenden Rechte sind auch genau definiert, so ist z.b. die Vertreterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist originäre Aufgabe der durch die Mitglieder in die Vertreterversammlung entsandten Vertreter. Die Mitglieder haben diese Aufgabe also über die Satzung und die Wahlen auf ihre Vertreter übertragen. Schließlich sind nach 39 Absatz 1 der Satzung der Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie das versicherungsmathematische Gutachten den Aufsichtsbehörden vorzulegen. Die Feststellung des Jahresabschusses 3

10 durch die Vertreterversammlung bedarf außerdem der Genehmigung des Ministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft. Zweitens ist der von Ihnen aufgestellte Fragenkatalog ganz überwiegend Gegenstand des jährlichen Geschäftsberichts. Über die Mitgliederzahlen, die Vermögenszuwächse, die Art und Weise und Zusammensetzung des Vermögens usw. wird in der Vertreterversammlung also zu berichten sein. Ihre Fragen werden also in der Vertreterversammlung wie in den Jahren zuvor auch beantwortet. Soweit es nur um die Gewinn- und Verlustrechnung ein Beispiel hatten Sie Ihrem Schreiben beigefügt - und um die Bilanz geht, sind diese Gegenstand der Feststellung des Jahresabschlusses, werden also in der Vertreterversammlung erörtert. Danach werden diese auch auf der Homepage des Versorgungswerks veröffentlicht. Soweit Sie bereits Vorabinformationen zu den noch nicht festgestellten Jahresabschlüssen 2006 und 2007 begehren, bitten wir um Verständnis, dass dies nicht möglich ist. Es ist nicht nur ein Akt der Höflichkeit, sondern entspricht auch der Satzung, dass zunächst die Vertreterversammlung über den Jahresabschluss zu beschließen hat. Zu allererst muss also das zuständige Gremium die Daten zur Kenntnis nehmen und feststellen. Erst danach kann und wird eine Veröffentlichung auf der Homepage des Versorgungswerks erfolgen. Leider können wir Platzreservierungen nicht vornehmen. Wir werden aber in den Räumlichkeiten eine maximale Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung stellen. Die Gewährung des Rederechts sieht die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung grundsätzlich nicht vor. Eine Entscheidung im konkreten Fall ist aber der Vertreterversammlung vorzubehalten. Sollten nach der Veröffentlichung noch Fragen offen sein, stehen wir - wie bisher auch für die Mitglieder, aber nicht für Dritte, gern zur Verfügung. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie dieses Schreiben entsprechend der Verteilung Ihrer Schreiben ebenfalls kommunizieren würden. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Rechtsanwältin Dorothea Orthaus Geschäftsführerin 4

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