Akupunktur (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am

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1 1 Anlage 2 Stand (13. Juni 2017) zu 4 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Berlin vom 4. April 2006: Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Berlin vom 4. April 2006: Leseexemplar der aktualisierten Fassung (Stand ) unter Einarbeitung aller Äderungen eingeschlossen der neunten und damit letzten Änderung vom 16. Mai 2017 (in Kraft getreten am 22. September 2017, ABL. Nr. 40 vom ) Bereiche 1. Zusatzbezeichnung (Bereich) Akupunktur (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Der Bereich umfasst: Erkennung von Störungen und Krankheiten bei Tieren nach den Grundlagen der traditionellen chinesischen Medizin sowie deren methodengerechte Behandlung durch Reizung spezifischer Punkte. Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Akupunktur 2 Jahre Tätigkeit in folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Aufgabengebiet, - tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Aufgabengebiet, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Aufgabengebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich und richtet sich nach den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. - Nachweis der Teilnahme an anerkannten fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen im In- oder Ausland mit insgesamt mindestens 80 Stunden oder - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Bei Weiterbildung aus eigener Niederlassung erhöht sich die Zahl der Fortbildungsstunden proportional zur Verlängerung der Weiterbildungszeit.

2 2 - Erfüllung des Leistungskatalogs (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). Anrechenbare Weiterbildungszeiten: - Weiterbildungszeiten zur Tierärztin oder zum Tierarzt mit fachbezogenen Gebiets- und Zusatzbezeichnungen bis zu 6 Monate. Die Gesamtanrechnungszeit darf sechs Monate nicht überschreiten. - neurobiologische und neurochemische Grundlagen der Akupunktur - eingehende Kenntnisse über die Punktlokalisation und Meridianverläufe - Kenntnis der Lehre der Funktionskreise und der fünf Wandlungsphasen - Kenntnis der acht Leitkriterien und der pathologischen Agentien - Beherrschung der Behandlungstechniken (Nadel, Moxa, Laser) - Fähigkeit der Erstellung von Diagnose- und Behandlungskonzepten - Fähigkeit der objektiven Beurteilung der Akupunkturmethode im Hinblick auf ihre Grenzen und Prognosen, auf alternative und adjuvante Therapieansätze - Fähigkeit zur Abfassung gutachterlicher Stellungnahmen - Forensische Aspekte (Kontraindikationen, Komplikationen, Nebenwirkungen und so weiter) - einschlägige Rechtsvorschriften. 2. Zusatzbezeichnung (Bereich) Anästhesie beim Kleintier Der Bereich umfasst die Anästhesie, Narkoseüberwachung, Schmerztherapie, Reanimation und Intensivtherapie bei Klein- und Heimtieren. 2 Jahre Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte oder in einer tierärztlichen Praxis, auch der eigenen, mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich, darauf werden bis zu 1 Jahr Weiterbildung in dem Gebiet Kleintiere angerechnet Erfüllung des Leistungskataloges (Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung) während der Weiterbildung 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, insbesondere in Anästhesiologie, Intensivtherapie, Notfalltherapie, Infusionsmedizin und/oder Reanimatologie. Maximal 20 Stunden aus den Gebieten Chirurgie, Innere Medizin, Pharmakologie oder Physiologie können angerechnet werden Kurs zur waffenrechtlichen Sachkunde für den Umgang mit Narkosewaffen (Distanzimmobilisation)

3 3 - physikalischen, anatomischen und physiologischen Grundlagen der Anästhesiologie, insbesondere des Herz-Kreislaufsystems, der Atmung, des Nervensystems, des Säure- Basen-, Elektrolyt- und Wasserhaushalts, - pharmakologischen Grundlagen (z.b. Pharmakokinetik, Pharmakodynamik, Wirkungen, Nebenwirkungen) der in der Anästhesie gebräuchlichen Pharmaka (Anästhetika, Sedativa, Analgetika, Muskelrelaxantien, Notfallmedikamente), - pathophysiologischen Grundlagen und Techniken zur Beurteilung des Narkoserisikos, der Beatmung, der Wiederbelebung und Schocktherapie, der Intensivmedizin, der Infusionsbehandlung und der Schmerztherapie, - Durchführung und Beurteilung gebietsbezogener Laboruntersuchungen (z.b. Wasserund Elektrolythaushalt, Blutgase, Säure-Basen-Haushalt), - anästhesierelevanten Befunden von bildgebender Diagnostik, - physikalischen, physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen und Techniken der Überwachung, Interpretation und Beurteilung der Werte und Befunde, - Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von Anästhesien unter Berücksichtigung üblicher Techniken (Inhalationsanästhesie, Injektionsanästhesie, Lokal- und Regionalanästhesie), - Euthanasie von Klein- und Heimtieren, - einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Tierschutzes und des Arzneimittelrechtes sowie arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, die den Bereich betreffen. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten der Änderung Weiterbildungsordnung vom 13. Mai 2007 eine mindestens vierjährige Tätigkeit in dem Bereich und 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, nachweisen kann, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Änderung der Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden., 3. Zusatzbezeichnung (Bereich) Artenschutz Der Bereich umfasst - den Schutz der Tiere und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigung durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen Zugriff auf Tiere und ihre Erzeugnisse, - den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wildlebender Tierarten und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen, - die Ansiedlung von Tieren verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. 2 Jahre artenschutzbezogene tierärztliche Tätigkeit in Verwaltungen, Institutionen oder zoologischen Gärten, 120 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, Vorlage einer fachbezogenen wissenschaftlichen Veröffentlichung. - Biologie,

4 4 - Ethologie wildlebender Tierarten, - Betreuung und Organisation der Haltung von Tieren, - Naturschutzrecht. 4. Zusatzbezeichnung (Bereich) Augenheilkunde beim Kleintier (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Das Gebiet umfasst: Ophthalmologie von Kleintieren (Hunden und Katzen) und Heimtieren (= Kleinsäuger, zumbeispiel Frettchen, Kaninchen und Nager). Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Augenheilkunde beim Kleintier 2 Jahre Tätigkeit in folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Patientengut, - tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Patientengut, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Arbeitsgebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Fehlen andere gesetzliche Vorgaben, verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. - Teilnahme an mindestens 80 Fortbildungsstunden im Gebiet, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung oder einer Tierärztekammer anerkannt sind oder - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Erfüllung des Leistungskatalogs einschließlich der Dokumentationen (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). Anrechenbare Weiterbildungszeiten: - zum Fachtierarzt für Kleintiere bis zu einem Jahr, - zum Fachtierarzt für Chirurgie der Kleintiere bis zu einem Jahr, - zum Fachtierarzt für Heimtiere bis zu sechs Monate, - Weiterbildungszeiten zum Fachtierarzt für Inneres Kleintiere bis zu sechs Monate, - zum Tierarzt mit fachbezogener Gebiets- oder Zusatzbezeichnung bis zu sechs Monate. Die Gesamtanrechnungszeit darf ein Jahr nicht überschreiten. Der Wissensstoff umfasst Kenntnisse der nachfolgenden Gebiete:

5 5 - Embryologie und Anatomie des Auges, - Physiologie des Auges, - Immunologie des Auges, - Neuroophthalmologie, - Grundlagen der Pharmakologie und medikamentösen Therapie in der Ophthalmologie, - physikalische Grundlagen und Techniken ophthalmologischer Untersuchungen und chirurgischer Verfahren, - Diagnostik, Therapie und Prophylaxe von Krankheiten der Augenhöhle, des Auges und seiner Anhangsgebilde sowie systemisch bedingter Augenerkrankungen, - spezielle Verfahren der Anästhesie und Analgesie in der Augenheilkunde, - einschlägige Rechtsvorschriften Zusatzbezeichnung (Bereich) Bienen (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Der Bereich umfasst: Diagnostik, Therapie und Prophylaxe von Bienenerkrankungen. Beratung in Krankheits- und Vergiftungsfällen sowie zu Zucht und Haltung von Bienen. Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung (Bereich) Bienen 2 Jahre Tätigkeit an folgenden Einrichtungen, sofern sich diese im Sinne der Definition mit der tierärztlichen Betreuung oder Überwachung von Bienenhaltungen beschäftigen: - einschlägige Einrichtungen tierärztlicher Bildungsstätten, - tierärztliche Kliniken und Praxen, - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter, - wissenschaftlich geleitete Forschungseinrichtungen oder Institute mit einschlägigen Aufgabengebieten des In- und Auslandes. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. - Nachweis der Teilnahme an anerkannten fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen im In- oder Ausland mit insgesamt mindestens 80 Stunden oder - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Erfüllung des Leistungskatalogs (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). - Biologie der Bienen, insbesondere Anatomie, Physiologie, Ethologie, Fortpflanzung, Haltung und Ökologie, - Untersuchung von Bienenvölkern, Bienen und Brut zum Nachweis von Krankheiten, Schäden und Vergiftungen, - Pathologie und Labordiagnostik von Bienenkrankheiten, - Prophylaxe von Bienenkrankheiten und schäden,

6 6 - biologische und medikamentelle Behandlung von Bienenkrankheiten, - Honigkunde, sonstige Bienenprodukte (Propolis, Wachs, Bienengift), - einschlägige Rechtsvorschriften. 6. Zusatzbezeichnung (Bereich) Biologische Tiermedizin (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Der Bereich umfasst: Erkennung und Behandlung von Störungen und Krankheiten bei Tieren auf der Grundlage arzneilicher, natürlicher, biologischer Stoffe und physikalischer Methoden der Naturheilverfahren und Regulationsmedizin. Als Fächer des Bereiches gelten: - 1. Phytotherapie, - 2. Homotoxikologie/Biologische Medizin, - 3. Neuraltherapie, - 4. Organotherapien (Organextrakt- und zytoplasmatische Therapie), - 5. biophysikalische Therapien (Ozon-Sauerstoff-Behandlung, Laser- und Magnetfeldanwendung) und - 6. Nutztier- und Bestandsbetreuung. Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Biologische Tiermedizin 2 Jahre Tätigkeit in folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Aufgabengebiet, - tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Aufgabengebiet, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Aufgabengebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich und richtet sich nach den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. - Nachweis der Teilnahme an anerkannten fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen im In- oder Ausland mit insgesamt mindestens 80 Stunden oder - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Bei Weiterbildung aus eigener Niederlassung erhöht sich die Zahl der Fortbildungsstunden proportional zur Verlängerung der Weiterbildungszeit. - Erfüllung des Leistungskatalogs (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). - Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

7 7 - Weiterbildungszeiten zur Zusatzbezeichnungen Homöopathie bis zu 12 Monate - Weiterbildungszeiten zur Zusatzbezeichnung Akupunktur bis zu 6 Monate - Weiterbildungszeiten zum Tierarzt mit fachbezogener Gebiets- oder Zusatzbezeichnung bis zu 6 Monate Die Gesamtanrechnungszeit darf ein Jahr nicht überschreiten. - methodische Denkansätze und Charakteristika der wichtigsten biologischen Therapieverfahren und Therapieformen sowie der Herstellungs-, Wirkungs- und Anwendungsweise beziehungsweise der Anwendungstechniken samt arzneirechtlicher beziehungsweise technischer Vorschriften - Bedeutung des Grundsystems (Mesenchym) - Funktion der körpereigenen Selbstregulationsmechanismen - methodenadäquate Begründung für die Indikationsstellung zur Anwendung des jeweiligen Therapieverfahrens - Bei der Nutztier- und Bestandsbetreuung werden darüber hinaus besondere fachliche Kenntnisse gefordert in: Ethologie und Tierschutz, Herdenmanagement inklusive Datenerhebung und -auswertung, Qualitätssicherung, Sanierungs- und Prophylaxekonzepte. - Fähigkeit der objektiven Beurteilung der Biologischen Tiermedizin im Hinblick auf ihre Grenzen und Prognosen, auf alternative und adjuvante Therapieansätze - Fähigkeit zur Abfassung gutachterlicher Stellungnahmen - Forensische Aspekte (Kontraindikationen, Komplikationen, Nebenwirkungen und so weiter) - einschlägige Rechtsvorschriften. 7. Zusatzbezeichnung (Bereich) Dermatologie beim Kleintier Der Bereich umfasst die Diagnostik, die Untersuchungstechniken, die Prophylaxe und die Therapie der Hautkrankheiten bei Klein- und Heimtieren. 2 Jahre Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte, Tierärztlichen Klinik oder einer tierärztlichen Praxis, auch der eigenen, mit mindestens 20 klinischen Fällen im Bereich pro Woche, davon werden anerkannt bis zu - 6 Monate bei abgeschlossener Weiterbildung zum Fachtierarzt für Kleintiere oder - 6 Monate Weiterbildung im Teilgebiet Innere Medizin beim Kleintier oder in den Gebieten Pathologie oder Mikrobiologie, Erfüllung des praktischen Leistungskataloges (Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung) während der Weiterbildung 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind. - Anatomie und Physiologie des Organs Haut,

8 8 - pathologischen Veränderungen an der Haut (entzündlich und nichtentzündlich), - Untersuchungstechniken bei Hauterkrankungen o Anamnese o klinische Untersuchung und Dokumentation der gefundenen Veränderrungen o labordiagnostische Techniken in der Anwendung und Interpretation von Blutuntersuchungen und befunden, Technik der Probengewinnung für Nativproben, Zytologie und Histologie, mikroskopische Untersuchungen von Haaren, Hautgeschabseln, zytologischen Präparaten und histologischen Schnitten, - angeborenen und vererbbaren Erkrankungen, - parasitären Erkrankungen, - bakteriellen Infektionen, - Pilzerkrankungen, - Viruserkrankungen, - immunvermittelten Erkrankungen (Allergien, Autoimmunerkrankungen), - endokrinen und metabolischen Erkrankungen, - ernährungsbedingten Hauterkrankungen, - physikalischen und chemischen Ursachen von Hautveränderungen, - neoplastischen Hauterkrankungen, - Wirkweisen von hautspezifischen Therapeutika, - theoretischen Kenntnissen zur Technik der Probenentnahme und Untersuchung von Hautgewebeproben (Histopathologie) und Interpretation der Ergebnisse (hautspezifische Terminologie). Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten der Änderung Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Berlin vom 13. März 2007 eine mindestens vierjährige Tätigkeit in dem Bereich und 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, nachweisen kann, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Änderung der Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden. 8. Zusatzbezeichnung (Bereich) Heimtiere Der Bereich umfasst die tierärztliche Versorgung von in der Gemeinschaft mit den Menschen lebenden Kleinsäugern. 2 Jahre Tätigkeit an einer tierärztlichen Bildungsstätte oder in einer tierärztlichen Praxis, auch der eigenen, mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich, darauf werden angerechnet bis zu - 6 Monate an Instituten mit einschlägigem Aufgabenbereich (z.b. Parasitologie, Pathologie oder Mikrobiologie) oder die tierärztliche Betreuung des einschlägigen Tierbestandes eines wissenschaftlich geleiteten Zoos o.ä. Einrichtung oder - 1 Jahr Weiterbildung in dem Gebiet Kleintiere, Vorlage von 25 Fallberichten, davon 5 ausführlich mit Anamnese, Diagnose, Differentialdiagnose, Therapie und Verlaufskontrolle. Die Aufgabenfelder Innere Medizin, Chirurgie, Röntgen-/Ultraschalluntersuchung, Endoskopie und zytologische/mikrobiologische Untersuchung sollen abgedeckt sein. Die anderen 20 Fälle sind in Form von Patientenkarteien oder ähnlichen Aufzeichnungen vorzulegen,

9 9 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind. - Anatomie, Physiologie und Ethologie von Heimtieren, - artgerechter Haltung und Haltungsbedingungen, - artgerechter Fütterung und Ernährungsphysiologie, - Fortpflanzung und Aufzucht, - infektiösen, stoffwechsel- und haltungsbedingten Krankheiten der Heimtiere einschließlich Zoonosen, Prophylaxe, Therapie, klinische und postmortale Diagnostik, - spezieller Anästhesie und Chirurgie bei Heimtieren, - einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Tierschutzes und Artenschutzes und des Arzneimittelrechtes. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine mindestens dreijährige Tätigkeit in dem Bereich nachweisen kann, kann bis ein Jahr nach Inkrafttreten auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden.

10 10 9. Zusatzbezeichnung (Bereich) Homöopathie Der Bereich umfasst das von Samuel Hahnemann entwickelte Therapieverfahren nach dem Grundsatz der Simili-Regel. Das Therapieprinzip ist die spezifische Regulation. Die Arzneimittel werden entsprechend dem Arzneimittelbild in verdünnter Form nach dem im homöopathischen Arzneibuch festgelegten Potenzierungsverfahren therapeutisch angewendet. 4 Jahre Tätigkeit in einer tierärztlichen Praxis, auch der eigenen, mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich, 120 Stunden Weiterbildungskurse im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, davon können angerechnet werden bis zu 30 Stunden Grundlagenkurse aus der Humanmedizin. Als Weiterbildungskurse gelten die vom Ausschuss Naturheilverfahren der Bundestierärztekammer für die Weiterbildung empfohlenen bereichsspezifischen Veranstaltungen und von der Tierärztekammer Berlin in Abstimmung mit dem oben genannten Ausschuss oder der Fachgruppe Naturheilverfahren der Akademie für tierärztliche Fortbildung anerkannte Veranstaltungen, Nachweis über mindestens fünf Falldokumentationen mit Nachbeobachtungszeit oder Nachweis über ein Referat und drei Falldokumentationen mit Nachbeobachtungszeit. - Grundregeln der Homöopathie, Simile-Regel, Arzneimittelprüfung, Arzneimittelbild, Potenzierung, - Hahnemanns Organon der Heilkunst, Heringsche Regel, - Herkunft und Herstellung homöopathischer Arzneimittel (HAB 1), - dem Konstitutionsbegriff in der Homöopathie, - der wissenschaftlichen Beweisführung homöopathischer Arzneimittelwirkungen, - Grundlagen der Repertorisation, - Grundlagen der chronischen Krankheiten und Miasmenlehre, - Unterscheidung im Ansatz von homöopathischer Therapie und klinischer Medizin, Indikationsstellung für eine homöopathische Therapie und deren Grenzen, - Durchführung einer homöopathischen Anamnese und Kriterien der Arzneimitteldiagnose, Behandlung akuter und chronischer Krankheiten nach homöopathischen Grundsätzen, Erwerb von eingehenden Kenntnissen von mindestens 40 homöopathischen Arzneimittelbildern. 10. Zusatzbezeichnung (Bereich) Hygiene- und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich Der Bereich umfasst die Etablierung und Überwachung von Systemen, die die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln tierischen Ursprungs gewährleisten. Dabei kommen insbesondere die einschlägigen Richtlinien der Codex Alimentarius Kommission (HACCP-System) und der Normenreihe DIN/ISO 9000 ff., EN und EN ff. zur Anwendung.

11 11 2 Jahre Tätigkeit als amtlicher Tierarzt in Lebensmittelgewinnungsbetrieben, Lebensmittelbearbeitungsbetrieben oder Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Nachweis vergleichbarer Tätigkeiten. Insbesondere ist die Mitwirkung bei der Erstellung und Überwachung von Hygienekonzepten und anderen Eigenkontrollmaßnahmen wie HACCP- Systemen oder Qualitätsmanagementsystemen nachzuweisen, 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, oder gleichwertigen Fortbildungsstunden im Bereich Lebensmittelhygiene einschließlich Fortbildungsstunden in den Bereichen HACCP-Systeme sowie Hygiene- und Qualitätsmanagement. Auf die zuletzt genannten Fortbildungsstunden können bis zu 10 Stunden im Bereich Akkreditierung nach EN ff. angerechnet werden. Die nachgewiesenen Fortbildungsstunden dürfen nicht früher als 5 Jahre vor dem Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung abgeleistet worden sein. - gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ausgehen und den Prinzipien ihrer Vermeidung (grundlegende Kenntnisse), - den theoretischen Grundlagen und der praktischen Umsetzung von Eigenkontrollsystemen, insbesondere von HACCP-Systemen nach den Vorgaben der Codex Alimentarius Kommission und von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN/ISO 9000 ff. (eingehende Kenntnisse), - den Anforderungen an die praktische Durchführung von Produkt-, Verfahrens- und System-Audits sowie der Dokumentation und statistischen Absicherung in Qualitätsmanagementsystemen (eingehende Kenntnisse), - den möglichen Prüfungen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen und der Überwachung der Prüfmittel (eingehende Kenntnisse), - den Anforderungen an Prüflaboratorien nach EN ff,. - einschlägigen rechtlichen Vorschriften (grundlegende Kenntnisse). 11. Zusatzbezeichnung (Bereich) Kardiologie bei Klein- und Heimtieren Der Bereich umfasst die Kardiologie bei Klein- und Heimtieren. 2 Jahre Tätigkeit in einer tierärztlichen Bildungsstätte oder Tierarztpraxis, auch der eigenen, mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich, darauf werden bis zu 1 Jahr Weiterbildung im Gebiet Kleintiere angerechnet, Erfüllung des Leistungskataloges (Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildung) während der Weiterbildung, 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind. - Ätiologie, Pathogenese, pathologische Anatomie, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnose und Differentialdiagnose von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beim Kleintier, - Auswirkungen extrakardialer Erkrankungen auf das Herz-Kreislauf-System,

12 12 - invasiven und nichtinvasiven kardiovaskulären Funktionsuntersuchungen: Röntgendiagnostik, EKG, Echokardiogramme und Ultraschalluntersuchungen des Herzens und der großen Gefäße, Punktionen der großen Gefäße und des Pericards, Angiokardiogramme und invasive Druckmessungen, Labordiagnostik), - medikamenteller Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich der Schocktherapie, - Intensivmedizin einschließlich künstlicher Beatmung, Behandlung akuter lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen, - Schrittmachertherapie, - Indikationsstellung zu operativen Eingriffen am Herzen und an den großen Gefäßen. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine mindestens dreijährige Tätigkeit in dem Bereich und 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, nachweist, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden. 12. Zusatzbezeichnung (Bereich) Bereich Manuelle und physikalische Therapien (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Der Bereich umfasst: Erkennung und Behandlung von Störungen und Krankheiten bei Tieren auf der Grundlage manueller und physikalischer Verfahren in Prävention, Therapie und Rehabilitation. Als Fächer dieses Bereiches gelten: 1. Chiropraktik, 2. Osteopathie, 3. Physiotherapie (inklusive physikalische Techniken). Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Manuelle und physikalische Therapien 2 Jahre Tätigkeit an folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Aufgabengebiet, - tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Aufgabengebiet, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Aufgabengebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich und richtet sich nach den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. - Nachweis der Teilnahme an anerkannten fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen im In- oder Ausland mit insgesamt mindestens 80 Stunden oder

13 13 - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Bei Weiterbildung aus eigener Niederlassung erhöht sich die Zahl der Fortbildungsstunden proportional zur Verlängerung der Weiterbildungszeit. - Erfüllung des Leistungskatalogs (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). Anrechenbare Weiterbildungszeiten: - Weiterbildungszeiten zum Tierarzt mit fachbezogener Gebiets- oder Zusatzbezeichnung bis zu 6 Monate Die Gesamtanrechnungszeit darf sechs Monate nicht überschreiten. - Grundlagen, Indikationen und Wirkprinzipien manueller und physikalischer Therapien einschließlich ihrer Anwendung in Prävention und Rehabilitation - spezielle Techniken von Chiropraktik, Osteopathie oder Physiotherapie - Erstellung von Diagnose- und Behandlungskonzepten - Beratung der Patientenbesitzer zu prophylaktischen Maßnahmen und Anleitung zu selbständiger Anwendung ausgewählter Übungen - Kombination manueller und physikalischer Therapien mit anderen Therapieansätzen - Fähigkeit der objektiven Beurteilung der manuellen und physikalischen Therapien im Hinblick auf ihre Grenzen und Prognosen, auf alternative und adjuvante Therapieansätze - Fähigkeit zur Abfassung gutachterlicher Stellungnahmen - Forensische Aspekte (Kontraindikationen, Komplikationen, Nebenwirkungen und so weiter) - einschlägige Rechtsvorschriften.

14 Zusatzbezeichnung (Bereich) Reptilienkrankheiten Der Bereich umfasst den Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der Gesundheit von in zoologischen Gärten, Tierparks, wissenschaftlichen Instituten oder als Heimtiere gehaltenen Reptilien. 2 Jahre Tätigkeit in einer tierärztlichen Praxis, auch der eigenen, wissenschaftlich geleiteten Zoos oder Tierparks mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich, Vorlage von 50 Fallberichten aus dem gesamten Wissensstoff, 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, in den letzten 3 Jahren vor dem Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung. - Biologie der rezenten Reptilien (Squamata, Chelonia, Crocodylia), - artgerechter Haltung und Haltungsbedingungen, - artgerechter Fütterung und Ernährungsphysiologie, - Fortpflanzung und Aufzucht, - infektiösen, stoffwechsel- und haltungsbedingten Krankheiten der Reptilien einschließlich der Prophylaxe, Therapie, klinischen und postmortalen Diagnostik, - speziellen Kenntnissen der Immobilisation, Anästhesie und Chirurgie bei Reptilien, - einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Tierschutzes und Artenschutzes, - gutachterlicher Tätigkeit. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine mindestens dreijährige Tätigkeit in dem Bereich, 50 Fallberichte aus dem gesamten Wissensstoff und 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, nachweisen kann, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden. 14. Zusatzbezeichnung (Bereich) Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb - Rind Der Bereich umfasst die integrierte tierärztlichen Betreuung von lebensmittelproduzierenden tierhaltenden Betrieben und die Sicherung von Prozess- und Produktqualität auf Erzeugerbetriebsebene. Die Prozessqualität beinhaltet Aspekte der Ökonomie, der Tiergesundheit, des Tierschutzes, des Verbraucherschutzes und der Umweltverträglichkeit der Produktion. Im Wesentlichen kommen die fachlichen Inhalte der Integrierten Tierärztlichen Bestandsbetreuung (ITB), ergänzt durch Aspekte des Umweltmanagements, zur Anwendung. 2 Jahre Tätigkeit in einer Rinderpraxis, auch der eigenen, mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich, Erfüllung des Leistungskataloges (Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildung) während der Weiterbildung,

15 15 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, und deren Inhalte auf tierärztliche Bestandsbetreuung (production medicine) und/oder Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement und/oder Umweltmanagement ausgerichtet sind, angewandte Qualitätssicherung und/oder ITB und/oder angewandtes Umweltmanagement betreffen, Kontrollpunkte und Indikatoren in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern, deren Anwendung sowie Maßnahmen und verwendete Hilfsmittel berücksichtigen. - der integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung, - folgenden Schwerpunktthemen: o Milchqualität/Melktechnik/Melkhygiene, o Mastitis- Bestandssanierungsverfahren, Eutergesundheitsüberwachung, o Herdenfruchtbarkeit/Reproduktion, o Jungviehaufzucht, o Epidemiologie, o Ethologie/Tierschutz, o Tierhaltung (Tierkomfort, Stallhygiene, Stalluft, Technopathien etc.), o Fütterung und Leistung, o Infektions- und Invasionsprophylaxe, Sanierungsverfahren, o EDV für Tierärzte, o Tierärztliches Controlling (Prozess- und Produktqualität), o landwirtschaftliche Betriebswirtschaft (Kosten-/Erlösfaktoren, KNA, KMS), o Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement/Eigenkontrollsysteme (allg., DIN/ISO 9000 ff., HACCP etc.), o Gefahren für den Menschen durch Lebensmittel tierischer Herkunft, o Qualitätssicherung in der tierärztlichen Praxis, o Klauengesundheit, o Umweltmanagement (EN u.a.), - rechtlichen Vorschriften insbesondere für Tierseuchen, Tierschutz, Arzneimittel und Futtermittel. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine mindestens dreijährige Tätigkeit in dem Bereich und 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, nachweisen kann, oder Fachtierarzt für Rinder ist, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden. 15. Zusatzbezeichnung (Bereich) Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb - Schwein Der Bereich umfasst die Gewährleistung der Prozess- und Produktqualität von Schweinebeständen, auch im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Produkthaftung. Produkt- und Prozessqualität bedeutet vor allem Sicherung und Steigerung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, des Verbraucherschutzes, der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Umweltverträglichkeit, wobei Aspekte der Ökonomie berücksichtigt werden. Die vielseitigen tierärztlichen Aufgaben sind hierbei vorrangig auf die Erhaltung eines hohen Niveaus der Gesundheit (präventive Veterinärmedizin) der Schweinebestände ausgerichtet.

16 16 2 Jahre Tätigkeit in einer Schweinepraxis, auch der eigenen, mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich, oder Nachweis der tierärztlichen Betreuung von mindestens 5 Schweinebeständen (mindestens 1 Mastbetrieb, mind. 1 Zuchtbetrieb) für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren durch Vorlage einer geeigneten Dokumentation, bei großen Betrieben ( industriemäßige Schweinehaltung") kann die Mindestzahl betreuter Betriebe auf Antrag weniger als 5 betragen, 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, und deren Inhalte auf Tierärztliche Bestandsbetreuung (production medicine) und/oder Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement und/oder Umweltmanagement ausgerichtet sind. Erwerb von grundlegenden Kenntnissen der tierärztlichen Bestandsbetreuung, Erwerb von grundlegenden Kenntnissen bezüglich folgender Schwerpunktthemen: - klinische Untersuchung von Schweinebeständen, - Beurteilung von Leistungsparametern, - Laboruntersuchungen, - pathologisch-anatomische Untersuchungen, - Tierschutz und Ethologie, - Tierhaltung, - Tierernährung, - Trinkwasserversorgung, - Epidemiologie, - Infektions- und Invasionsprophylaxe, - Therapie- und Sanierungsmaßnahmen, - Produktionsverfahren, tierärztlich relevante Züchtungsfragen, - Herdenfruchtbarkeit, Reproduktion, Biotechnik, - betriebswirtschaftliche Aspekte, - Elemente der Qualitätssicherung, - Lebensmittel tierischer Herkunft, - Qualitätssicherung in der tierärztlichen Praxis, - Umweltmanagement, - relevante rechtliche Vorschriften. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine mindestens dreijährige Tätigkeit in dem Bereich und 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, nachweisen kann, oder Fachtierarzt für Schweine ist, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden. 16. Zusatzbezeichnung (Bereich) Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb - Wirtschaftsgeflügel Der Bereich umfasst die integrierte tierärztliche Betreuung von lebensmittelproduzierenden, geflügelhaltenden Betrieben. Sie dient vor allem der Sicherung von Prozess- und Produktqualität auf Erzeugerbetriebsebene, wobei die Prozessqualität Aspekte der Ökonomie, der Tiergesundheit und des Tierschutzes wie auch des Verbraucherschutzes und der Umwelt-

17 17 verträglichkeit der Produktion beinhaltet. Im Wesentlichen kommen die fachlichen Inhalte der Integrierten Tierärztlichen Bestandsbetreuung (ITB), ergänzt durch Aspekte des Umweltmanagements, zur Anwendung. 2 Jahre tierärztliche Betreuung von mindestens 5 Geflügelbeständen (Legehennen/ Mast/ möglichst 1 Zuchtbetrieb), bei großen Betrieben ( industriemäßige Geflügelhaltung") kann die Mindestzahl betreuter Betriebe auf Antrag weniger als 5 betragen, 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind und deren Inhalte auf tierärztliche Bestandsbetreuung (production medicine) und/oder Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement und/oder Umweltmanagement ausgerichtet sind. - Beurteilung von Leistungsparametern, - Beurteilung von Tierhaltung und Management, - Beurteilung von Tierschutzaspekten, - infektiösen und nichtinfektiösen Erkrankungen einschließlich Zoonosen, - Infektions- und Invasionsprophylaxe, - Geflügelzucht, Brut und Aufzucht, - Ernährung einschließlich Futtermittelkunde, - klinischen Untersuchungen von Geflügelbeständen, - pathologisch-anatomischen Untersuchungen, - Laboruntersuchungen, - Therapie- und Sanierungsmaßnahmen, - Beurteilung von Produktionsverfahren, - betriebswirtschaftlichen Aspekten, - Elementen der Qualitätssicherung, - Lebensmitteln tierischer Herkunft, Schlachthygiene, - Qualitätssicherung in der tierärztlichen Praxis, - Umweltmanagement, - der tierärztlichen Bestandsbetreuung, - rechtlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich Tierseuchen, Tierschutz, Arzneimittel, Futtermittel und Lebensmittel. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine mindestens dreijährige Tätigkeit in dem Bereich und 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind, nachweisen kann, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden. 17. Zusatzbezeichnung (Bereich) Tierärztliche Betreuung von Pferdesportveranstaltungen Der Bereich umfasst tierärztliche Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Reit- und Fahrturnieren, Distanzritten und Schauveranstaltungen, Auktionen sowie Trab- und Galopprennen, einschließlich tierschutzrelevanter Angelegenheiten. 2 Jahre Tätigkeit in einer tierärztlichen Pferdepraxis, auch der eigenen, mit entsprechendem Tätigkeitsaufkommen im Bereich,

18 18 mindestens 10 Betreuungen von Reit- und Fahrturnieren auf verschiedenen Ebenen, Distanzritten und Schauveranstaltungen, Auktionen sowie Trab- und Galopprennen unter Anleitung eines ermächtigten Tierarztes, 60 Fortbildungsstunden im Bereich, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung anerkannt sind. - Aufgaben im Rahmen des Bereitschaftsdienstes auf Reit- und Fahrturnieren, Schauveranstaltungen sowie bei Trab- und Galopprennen, - Sport- und Notfallmedizin, Erstversorgung des verletzten oder erkrankten Sportpferdes, - Narkose von Notfallpatienten, - Euthanasie oder Tötung von Notfallpatienten, - Erkennen und Beurteilen von Leistungsbegrenzung bei Pferden während des Einsatzes, - Beurteilung von Bodenbeschaffenheit auf Trainings- und Wettkampfplätzen, - Pferdekontrollprogrammen, - Verfassungsprüfungen auf Vielseitigkeits- und Fahrturnieren, - Gesundheitskontrollen bei Distanzritten, - Entnahme von Dopingproben, - artgerechter Pferdehaltung, - Pferdetransporten, - sportmedizinischen Untersuchungen über die Eignung der entsprechenden Nutzungsart, - tierschutz-, tierseuchen- und arzneimittelrechtlichen Vorschriften, - einschlägigen Rechtsvorschriften und Regelwerken der Pferdesportverbände. Übergangsbestimmung: Wer bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Betreuung von Turnieren oder Pferdesportveranstaltungen oder 10 entsprechende selbständige Betreuungen nachweisen kann oder Fachtierarzt für Pferde ist, kann innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden. 18. Bereich (Zusatzbezeichnung) Tierverhaltenstherapie beim Kleintier (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Der Bereich umfasst: Prophylaxe, Diagnose und Therapie von Verhaltensabweichungen und Verhaltensstörungen bei Tieren in Verbindung mit der Sicherstellung der artgemäßen und verhaltensgerechten Haltung, Betreuung, Pflege und Ernährung der Tiere und der Beratung und Schulung von Tierhaltern. Das Aufgabengebiet umfasst die Behandlung der in der Kleintierpraxis vorkommenden Tierarten. Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Kleintier

19 19 2 Jahre Tätigkeit an folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Aufgabengebiet, - tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Aufgabengebiet, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Aufgabengebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich und richtet sich nach den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. - Nachweis der Teilnahme an anerkannten fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen im In- oder Ausland mit insgesamt mindestens 80 Stunden oder - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Hiervon sollen 45 Stunden auf die Gebiete Ethologie, angewandte Ethologie, Verhaltenskunde und Verhaltenstherapie entfallen. - Bei Weiterbildung aus eigener Niederlassung erhöht sich die Zahl der Fortbildungsstunden proportional zur Verlängerung der Weiterbildungszeit. - Erfüllung des Leistungskatalogs (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). Anrechenbare Weiterbildungszeiten: - Weiterbildungszeiten zur Fachtierärztin oder zum Fachtierarzt Verhaltenskunde bis zu 12 Monate - Weiterbildungszeiten zur Tierärztin oder zum Tierarzt mit fachbezogenen Zusatzbezeichnungen bis zu 6 Monate Die Gesamtanrechnungszeit darf sechs Monate nicht überschreiten. - Grundlagen der Ethologie - Einflüsse der Haltung, Aufzucht und Umwelt auf das Verhalten von Tieren - Haltungstechnologie, Ökologie und Management - organische Ursachen für Verhaltensabweichungen und deren Abgrenzung zu - Verhaltensstörungen - Neurophysiologie und Neuropharmakologie - Verhaltensmodifikation aufgrund lernbiologischer Grundprinzipien - Verhaltensmodifikation mittels Pharmakotherapie - Grundlagen der Humanpsychologie und Gesprächsführung - Ausbildungsmethoden - Mensch - Tier - Beziehung - Tierschutz - einschlägige Rechtsvorschriften. 19. Bereich (Zusatzbezeichnung) Tierverhaltenstherapie beim Pferd (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am )

20 20 Der Bereich umfasst: Prophylaxe, Diagnose und Therapie von Verhaltensabweichungen und Verhaltensstörungen bei Pferden in Verbindung mit der Sicherstellung der artgemäßen und verhaltensgerechten Haltung, Betreuung, Pflege und Ernährung der Tiere und der Beratung und Schulung von Tierhaltern. Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Pferd 2 Jahre Tätigkeit an folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Aufgabengebiet, - tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Aufgabengebiet, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Aufgabengebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich und richtet sich nach den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. - Nachweis der Teilnahme an anerkannten fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen im In- oder Ausland mit insgesamt mindestens 80 Stunden oder - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Bei Weiterbildung aus eigener Niederlassung erhöht sich die Zahl der Fortbildungsstunden proportional zur Verlängerung der Weiterbildungszeit. - Erfüllung des Leistungskatalogs (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). Anrechenbare Weiterbildungszeiten: - Weiterbildungszeiten zur Fachtierärztin oder zum Fachtierarzt Verhaltenskunde bis zu 12 Monate - Weiterbildungszeiten zur Tierärztin oder zum Tierarzt mit fachbezogenen Zusatzbezeichnungen bis zu 6 Monate Die Gesamtanrechnungszeit darf sechs Monate nicht überschreiten. - Grundlagen der Ethologie - - Einflüsse der Haltung, Aufzucht und Umwelt auf das Verhalten von Tieren - Haltungstechnologie, Ökologie und Management - organische Ursachen für Verhaltensabweichungen und deren Abgrenzung zu - Verhaltensstörungen - Neurophysiologie und Neuropharmakologie - Verhaltensmodifikation aufgrund lernbiologischer Grundprinzipien

21 21 - Verhaltensmodifikation mittels Pharmakotherapie - Grundlagen der Humanpsychologie und Gesprächsführung - Mensch - Tier Beziehung - Ausbildung - Tierschutz - einschlägige Rechtsvorschriften. 20. Zusatzbezeichnung (Bereich) Zahnheilkunde beim Kleintier (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Das Gebiet umfasst: Diagnostik, Therapie und Prophylaxe von Erkrankungen des stomatognathen Systems bei Hunden und Katzen sowie Heimtieren (= Kleinsäuger, zum Beispiel Frettchen, Kaninchen und Nager). Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Kleintier 2 Jahre Tätigkeit in folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Patientengut, - tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Patientengut, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Arbeitsgebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Fehlen andere gesetzliche Vorgaben, verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. - Teilnahme an mindestens 80 Fortbildungsstunden im Gebiet, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung oder einer Tierärztekammer anerkannt sind oder - Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. - Erfüllung des Leistungskatalogs einschließlich der Dokumentationen (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). Anrechenbare Weiterbildungszeiten: - zum Fachtierarzt für Kleintiere bis zu einem Jahr, - zum Fachtierarzt für Chirurgie der Kleintiere bis zu einem Jahr, - zum Fachtierarzt für Heimtiere bis zu sechs Monate, - zum Tierarzt mit fachbezogener Gebiets- oder Zusatzbezeichnung bis zu sechs Monate. Die Gesamtanrechnungszeit darf ein Jahr nicht überschreiten.

22 22 Der Wissensstoff umfasst Kenntnisse der nachfolgenden Gebiete: - Anatomie, Physiologie und Pathologie des stomatognathen Systems, - Diagnostik und Therapie von Zahn- und Maulhöhlenerkrankungen, - Methoden konservierender, prothetischer, orthodontischer, parodontaler und kieferchirurgischer Wiederherstellung erkrankter Zähne und der Kiefer, - Beurteilung angeborener oraler Anomalien und Entwicklungsstörungen, - Narkose, Anästhesiologie und postoperatives Schmerzmanagement, - Werkstoff- und Instrumentenkunde, - einschlägige Rechtsvorschriften. 21. Zusatzbezeichnung (Bereich) Zahnheilkunde beim Pferd (verabschiedet von der Delegiertenversammlung der Berliner Tierärztekammer am , veröffentlicht im ABL am ) Das Gebiet umfasst: Diagnostik, Therapie und Prophylaxe von Erkrankungen des stomatognathen Systems beim Pferd. Zu führende Bezeichnung: Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Pferd 2 Jahre Tätigkeit in folgenden Einrichtungen: - Kliniken und Institute der tierärztlichen Bildungsstätten mit einschlägigem Patientengut, - Tierärztliche Kliniken und Praxen mit einschlägigem Patientengut, - andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbaren Arbeitsgebiet. - Bis zu 1,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem ermächtigten Fachtierarzt anerkannt. Ein Wechsel zwischen entsprechenden Einrichtungen ist während der Weiterbildungszeit möglich und insbesondere dann notwendig, wenn in einer Einrichtung nicht alle Aspekte der Weiterbildung erfüllt werden können. Die Weiterbildung aus eigener Niederlassung ist möglich. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Fehlen andere gesetzliche Vorgaben, verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend den Vorgaben der Tierärztekammer Berlin. Teilnahme an mindestens 80 Fortbildungsstunden im Gebiet, die von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung oder einer Tierärztekammer anerkannt sind oder Nachweis der Teilnahme an von der Kammer anerkannten Weiterbildungskursen mit insgesamt 80 Stunden. Diese können als Alternative auf die Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden. Erfüllung des Leistungskatalogs einschließlich der Dokumentationen (siehe Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung). Anrechenbare Weiterbildungszeiten:

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