preisliste 2016 S C E S 0 9 3

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1 preisliste 2016 S C E S 0 9 3

2 S T I F T U N G SWISS C E R TIFI C A TI O N Swiss Made Telefon Qualität ist unser Antrieb Zertifikat Die SQS bescheinigt hiermit, dass nachstehend genanntes Unternehmen über ein Managementsystem verfügt, welches den Anforderungen der nachfolgend aufgeführten normativen Grundlage entspricht. Beton und Kies AG Unterrealta 7408 Cazis Schweiz Zertifizierter Bereich Werk Unterrealta Tätigkeitsgebiet Kies- und Betonwerk, Recycling by Normative Grundlage ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsystem Certified Management Systems Switzerland Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme SQS Bernstrasse 103, CH-3052 Zollikofen Ausgabedatum: 20. September 2014 Dieses SQS-Zertifikat hat Gültigkeit bis und mit 19. September 2017 Scope-Nummern 2, 16 Registrierungsnummer X. Edelmann, Präsident SQS R. Glauser, CEO SQS Trusted Cert SCESm 001 CERTIFICATE IQNet and SQS hereby certify that the organisation Kieswerk Untervaz AG 7204 Untervaz Schweiz Certified area Werk Untervaz Field of activity Kies- und Betonwerk, Recycling Die Kieswerk Untervaz AG erhält für die naturnahe Gestaltung ihrer Abbaustelle Herti mit Werkstandort das Qualitätslabel der Stiftung Natur & Wirtschaft. Natur&Wirtschaft has implemented and maintains a Management System which fulfills the requirements of the following standard(s) ISO 9001:2008 / ISO 14001:2004 Mit herzlicher Gratulation. Scope No(s): 2, 16 Issued on: Validity date: Registration Number: CH Stiftungsratspräsident Mitglied des Stiftungsrates Ruedi Lustenberger Franz-Sepp Stulz Michael Drechsel President of IQNet Roland Glauser CEO SQS IQNet Partners*: AENOR Spain AFNOR Certification France AIB-Vinçotte International Belgium ANCE-SIGE Mexico APCER Portugal CCC Cyprus CISQ Italy CQC China CQM China CQS Czech Republic Cro Cert Croatia DQS Holding GmbH Germany FCAV Brazil FONDONORMA Venezuela ICONTEC Colombia IMNC Mexico Inspecta Certification Finland IRAM Argentina JQA Japan KFQ Korea MIRTEC Greece MSZT Hungary Nemko AS Norway NSAI Ireland PCBC Poland Quality Austria Austria RR Russia SII Israel SIQ Slovenia SIRIM QAS International Malaysia SQS Switzerland SRAC Romania TEST St Petersburg Russia TSE Turkey YUQS Serbia IQNet is represented in the USA by: AFNOR Certification, CISQ, DQS Holding GmbH and NSAI Inc. * The list of IQNet partners is valid at the time of issue of this certificate. Updated information is available under Luzern, 11. September 2013 Stiftung Natur & Wirtschaft :: CH Luzern S C E S 0 9 3

3 Wo finden Sie was Gesteinskörnungen ab Werk Untervaz 4 Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen 5 Beton nach Eigenschaften SN EN Konsistenzklassen, Expositionsklassen/Anwendungen 7 Beschreibung Beton SN EN 206, Beton nach Zusammensetzung, Beton/Mörtel/Gunit nach Zusammensetzung ab Werk Untervaz 8/9 Sichtbeton/Stahlfaserbeton (Presyn-Pretop /Presyn a-plus) 10 Presyn-Mörtel 11 Massnahmen beim Betonieren Sommer / Winter/Sichtbeton 12 Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe, Zuschläge auf die Normalpreise, Beton/Gesteinskörnungen, Lieferkonditionen, Transportpreise/Regiepreise gemäss ASTAG 13 Allgemeine Lieferbedingungen für Transportbeton, Gefahrenhinweise für den Umgang mit zementgebundenen Baustoffen 14/15 Annahmegebühren Sammel- und Sortierplatz IG Oberau AG, Zizers, Diverse Materialien ab IG Oberau AG, Zizers 16 Recyclingmaterialien ab IG Oberau AG, Zizers, Verwendungsmöglichkeiten von Recyclingbaustoffen 17 Allgemeine Annahme- und Verkaufsbedingungen für Bauschutt 18 SwissBlock, das nachhaltige Betonblock-System 19 Transportrichtpreise ab Kieswerk Untervaz AG nach Ortschaften 20 Beton-Pump-Service (Pumpen I bis III) 21 Arbeitsbereiche Pumpen I bis III 22 Annahmegebühren und Allgemeine Bedingungen, Auffüllung Herti/Burglöser Untervaz/Ansprechpersonen 23/24 3

4 * Gesteinskörnungen ab Werk Untervaz Artikel-Nr. Produkt Körnung mm Preis Fr./m 3 Gesteinskörnungen rund nach: Norm SN EN ** Sand 0/ Kies 4/ Kies 8/ Kies 16/ e 121 0/ Kranbeton 0/ Pumpbeton 0/ Kranbeton 0/ Pumpbeton 0/ / / / Gesteinskörnungen gebrochen nach: Norm SN EN *** 201 Brechsand 0/ Splitt 2/ Splitt 4/ Splitt 8/ Splitt 11/ Ungebundene Gemische nach: Norm SN NA 411** Kiesgemisch (KG) 0/ ** Kiesgemisch (KG) 0/ Weitere Gesteinskörnungen 108 Grobsand 0,8/ ** Splitt 16/ Grobkies 32/ ** Auffüllmaterial unsortiert 0/X Planiekies 0/ Planiekies 0/ * Geologische Herkunft: Rheinablagerungen Untervaz ** Nur auf Anfrage *** Verwendung: AC (Deckbeläge) Typ L, N AC (Tragschichten) Typ L, N 4

5 Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen 1. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Mengen Für Schüttdichte (t/m 3 ) und Liefermenge (t/m 3 ) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. 3. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers. Untervaz, Januar

6 Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten- Nr. Artikel- Nr. Druckfestigkeitsklassen Expositionsklassen Grösstkorn D max. mind. CEM kg/m³ Max. W/Z eq Konsist.- klassen Anwendung Preis Fr./m³ A C20/25 XC2 XC C2 Kranbeton 170. B C25/30 XC C2 Kranbeton 175. B C25/30 XC F3 Pumpbeton 180. B C25/30 XC SF1/VS2 LVB Beton 201. B C25/30 XC C2 Kranbeton 182. B C25/30 XC F3 Pumpbeton 188. C C30/37 XC4 XF C2 Kranbeton WD 185. C C30/37 XC4 XF F3 Pumpbeton WD 190. C C30/37 XC4 XF F3 Mono/Pump WD 191. C C30/37 XC4 XF F3 Presyn-Pretop Sichtbeton WD 190. C C30/37 XC4 XF C2 Kranbeton WD 191. C C30/37 XC4 XF F3 Pumpbeton WD 196. C C35/45 XC4 XF SF2/VS2 SVB Beton WD 224. D 230* 4230 C25/30 XF2 XC C2 Kranbeton FT/ AAR-P2 D 231* 4231 C25/30 XF2 XC F3 Pumpbeton FT/ AAR-P2 D 360* 4360 C30/37 XF2 XC C2 Kranbeton FT/ AAR-P2 D 361* 4361 C30/37 XF2 XC F3 Pumpbeton FT/ AAR-P G 330* 7330 C30/37 XF4 XD3 XA2 XC C2 Kranbeton FT/ AAR-P2 Fahrbahnbeton G 331* 7331 C30/37 XF4 XD3 XA2 XC F3 Pumpbeton FT/ AAR-P2 Fahrbahnbeton * Kantonale Eignungsprüfung vorhanden Alle Betonsorten haben einen Chloridgehalt unter 0,10 % und entsprechen der Chloridgehaltsklasse von CI 0,10. Die Festigkeitsentwicklung ist bei allen Sorten mind. Mittel fcm 2/fcm 28 0,3 bis 0,5. 6

7 Konsistenzklassen Die nachfolgenden Tabellen klassifizieren den Beton bezüglich Ausbreit- und Verdichtungsmass. Ausbreitmass Verdichtungsmass nach Walz Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung Klasse Wert Konsistenzbeschreibung F1 340 steif C0 1,46 erdfeucht F2 350 bis 410 plastisch C1 1,45 bis 1,26 steif F3 420 bis 480 weich C2 1,25 bis 1,11 plastisch F4 490 bis 550 sehr weich C3 1,10 bis 1,04 weich F5 560 bis 620 fliessfähig F6 630 sehr fliessfähig Klasse Setzfliessmass (mm) SF Viscositätsklasse T500 (s) SF VS1 2 SF VS2 2 Expositionsklassen/Anwendungen Umgebung: kein Korrosions- oder Angriffsrisiko X0 X0 Anwendungsbeispiele: Bauteile ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall in nicht Beton angreifender Umgebung unbewehrte Fundamente ohne Frost, unbewehrte Innenbauteile Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung XC Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält und der Luft und Feuchtigkeit ausgesetzt ist. XC1 trocken oder ständig feucht bewehrte Innenbauteile, Bauteile, die ständig in Wasser getaucht sind XC2 nass, selten trocken Fundamente XC3 mässige Feuchte offene Hallen, Feuchträume XC4 wechselnd nass und trocken Aussenbauteile mit direkter Bewitterung; Beleuchtungsmasten, Balkone Bewehrungskorrosion durch Chloride XD Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält und der chloridhaltigem Wasser einschliesslich Tausalz ausgesetzt ist. XD1 mässige Feuchte Betonoberflächen, die chloridhaltigem Sprühnebel ausgesetzt sind, Einzelgaragen XD2 nass, selten trocken Bauteile, die chloridhaltigem Industrieabwasser ausgesetzt sind; Schwimmbäder XD3 wechselnd nass und trocken Teile von Brücken mit Spritzwasser; Betonbeläge, Parkdecks Frostangriff mit und ohne Taumittel XF Durchfeuchteter Beton, der erheblichem Angriff durch Frost-Tau- Wechsel ausgesetzt ist. XF1 mässige Wassersättigung ohne Taumittel vertikale Aussenbauteile, die Regen und Frost ausgesetzt sind XF2 mässige Wassersättigung mit Taumittel vertikale Betonbauteile im Sprühnebelbereich XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel horizontale Aussenbauteile; Ufermauern, Betonbeläge ohne Taumittelbeanspruchung XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel horizontale und vertikale Bauteile, Betonbeläge; offene Parkdecks, Räumerlaufbahnen 7

8 Beschreibung Beton SN EN 206 und Beton nach Zusammensetzung Ausschreibung und Bestellung von Beton nach SN EN 206 Gemäss Norm SIA 262 ist in der Regel Beton nach Eigenschaften zu verwenden. Die fünf grundlegenden Eigenschaften, die Sie bei der Ausschreibung und Bestellung angeben müssen, sind: Beton-Eigenschaften 1. Festigkeitsklasse 2. Expositionsklasse 3. Klasse des Chloridgehalts 4. Grösstkorn der Gesteinskörnung (Zuschlag) 5. Konsistenzklasse Beispiel C30/37 XC4, XF1 CI 0,10 Dmax 32 F3 Zusätzlich können bei Bedarf weitere Betoneigenschaften verlangt werden, z. B.: pumpfähiger Beton Beton mit verzögertem Ansteifen (6 Stufen) Beton mit Frostschutz SVB-Beton Beton nach Zusammensetzung Beton nach Zusammmensetzung wird vom Betonwerk gemäss der vom Besteller definierten Rezeptur gelierfert. Der Besteller trägt die Verantwortung dafür, dass der Beton die verlangten Eigenschaften erfüllt. Der Besteller muss alle Angaben, wie Zementgehalt und Sorte, Sieblinie, w/z-wert, Art und Menge von Zusatzmitteln oder Zusatzstoffen angeben. Beton/Mörtel/Gunit nach Zusammensetzung ab Werk Untervaz Sorten-Nr. Artikel-Nr. Produkt CEM kg/m 3 Körnung mm Konsistenz Preis Fr./m Beton 100 0/32 steif Beton 150 0/32 steif Beton 200 0/32 steif Beton 250 0/32 plastisch Beton 100 0/16 steif Beton 150 0/16 steif Beton 200 0/16 steif Beton 250 0/16 steif 160. Sickerbeton Sickerbeton 150 8/16 steif Sickerbeton /32 steif Sickerbeton 200 8/16 steif Sickerbeton /32 steif Sickerbeton /32 steif Sickerbeton /32 steif

9 Beton/Mörtel/Gunit nach Zusammensetzung ab Werk Untervaz Sorten-Nr. Artikel-Nr. Produkt CEM kg/m 3 Körnung mm Konsistenz Preis Fr./m 3 Pflästerbeton Pflästerbeton 250 4/8 steif Pflästerbeton 250 8/16 steif Pflästerbeton 300 4/8 steif Pflästerbeton 300 8/16 steif 168. Mörtel/Überzug Mörtel 250 0/4 erdfeucht Mörtel 250 0/8 erdfeucht Mörtel 300 0/4 erdfeucht Mörtel 300 0/8 erdfeucht Mörtel 325 0/4 erdfeucht Mörtel 325 0/8 erdfeucht Mörtel 350 0/4 erdfeucht Mörtel 350 0/8 erdfeucht Mörtel 400 0/4 erdfeucht Mörtel 400 0/8 erdfeucht Mörtel 450 0/4 erdfeucht Mörtel 450 0/8 erdfeucht Mörtel 500 0/4 erdfeucht Mörtel 500 0/8 erdfeucht 210. Nass-Spritzbeton 935 M NSB 350 0/8 weich M NSB 350 0/16 weich M NSB 400 0/8 weich M NSB 400 0/16 weich M NSB 425 0/8 weich M NSB 425 0/16 weich 199. Gunit/Trockengemsich lose 935 AM Gunit 275 0/8 erdfeucht AM Gunit 275 0/16 erdfeucht AM Gunit 325 0/8 erdfeucht AM Gunit 325 0/16 erdfeucht 170. Zusatzmittel nach Wahl werden separat in Rechnung gestellt. (Preise siehe Seite 13) 9

10 Beton nach Eigenschaften Sichtbeton Sorten- Nr. Artikel- Nr. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Grösstkorn D max. mind. CEM kg/m³ Max. W/Z eq Konsist.- klasse Anwendung Preis Fr./m³ C C30/37 XC4 XF F3 Kran/Pump WD 190. Entscheidende Eigenschaften Saisonunabhängig, unempfi ndliche Handhabung, verbes serte Optik und deutlich erhöhte Einbauleistung. Saisonunabhängigkeit garantiert die Qualität Besseres Schwindverhalten Reduzierter Wasseranspruch Geringere Hydratationswärme Presyn-Pretop zeigt sich von der besten Seite Vermindertes Ausblühen Schönere Schalungsübergänge Besseres Detail- und Gesamtbild Schöne, gleichmässige Sichtbetonfl ächen Keine Nachbesserungen erforderlich Optimierte Verarbeitungsqualität Bessere Verarbeitbarkeit Längere Verarbeitungszeit Geringeres Ansteifen Verbesserte Pumpleistung Einfaches Verdichten Stahlfaserbeton Anwendung für Wohnungsbau (Bodenplatten und Wände) Sorten-Nr. Artikel-Nr. Bezeichnung Druckfestigkeitsklasse Biegezugfestigkeit N/mm 2 Korn mm Expositionsklasse Konsis tenzklasse * Richtpreis Fr./m Presyn a-plus 05 C 30/37 0,5 32 XC2 C Beton nur auf Vorbestellung (Verfügbarkeit Stahlfasern) * Bitte bei grösseren Bezügen Konditionen nachfragen. Presyn a-plus ist ein Markenprodukt mit defi nierten sowie vom Produktionswerk geprüften und garantierten Biegezugwerten. Dieser Umstand beinhaltet den Vorteil, dass der Bauingenieur bei der Bauteilbemessung die Biegezugwerte rechnen und defi nieren kann. In der Submission kann so pro Bauteil nur noch die entsprechende Sorte Presyn a-plus ausgeschrieben werden. Der Ingenieur hat die Garantie, dass durch das gelieferte Produkt alle geforderten Werte eingehalten werden. Presyn a-plus wurde im Jahre 2002 lanciert und seither an unzähligen Objekten in der ganzen Schweiz eingebaut. Erfreulich ist, dass in dieser Zeit kein einziger Schadenfall aufgetreten ist. Das hängt mit Sicherheit damit zusammen, dass Presyn eine umfangreiche Unterstützung und Beratung anbietet. So können Ingenieur- und Architekturbüros statische Berechnungen für die Bauteile anfordern, welche mit Presyn a-plus ausgeführt werden sollen, um so den genauen Betontyp zu defi nieren. Presyn stellt für die Planer auch Fachberater zur Verfügung, welche bei der Dimensionierung der Bauteile unterstützen können. Presyn a-plus eignet sich in idealer Weise für Bauteile wie: Fundamente Bodenplatten jeder Grösse Einstellhallenböden Betonfahrbahnen, Rollbahnen und Bushalteplatten Kellerwände 10

11 Presyn-Mörtel SN EN M-15-Mörtel = Druckfestigkeit ca. 15 N/mm 2 36 Stunden verarbeitbar Kellenfertige Lieferung durch unseren Baustellenservice Preise franko Baustelle mit normaler Zufahrt, 18 t/32 t, Mindestbezugmenge 1 m 3 Für Bezüge unter 1 m 3 keine Garantiegewährleistung Zone 1 Chur, Haldenstein, Trimmis, Zizers, Untervaz, Igis, Landquart M15 Fr./m Zone 2 auf Anfrage Übriges Gebiet ab Werk 191. Bedarfswerte Swissmodul Kurzbezeichnung Steinbedarf Stück/m 2 B 7.5/ B 10/ B 12.5/ B 15/ B 17.5/ B 20/ B 7.5/ B 10/ B 12.5/ B 15/ B 17.5/ B 20/ B 25/ Kalksandstein Kurzbezeichnung Steinbedarf Stück/m 2 K K 10-M K K 12-M K K 15-M K K 18-M K Schalldämmsteine CALMO Kurzbezeichnung Steinbedarf Stück/m 2 B 12.5/9 CALMO B 12.5/14 CALMO B 15/9 CALMO B 15/14 CALMO B 17.5/9 CALMO B 17.5/14 CALMO B 20/9 CALMO B 20/14 CALMO Mörtelbedarf Liter/m 2 Mörtelbedarf Liter/m 2 Mörtelbedarf Liter/m 2 Die Vorteile von Presyn-Frischmauermörtel liegen auf der Hand Die entscheidenden Vorteile Presyn-Mörtel entspricht der SN EN Bestandene Mauerwerksprüfungen Laufende Qualitätskontrollen Herstellung unter konstanten Werkbedingungen Geschmeidigkeit garantiert einen guten Verbund zwischen Stein und Mörtel Stabil im Kübel, kein lästiges Aufrühren während des Tages Haftet am Stein und nicht auf der Kelle Dank geringem Gewicht eine kleinere Gelenkbelastung der Maurer Verarbeitungszeit Liefertag und darauf folgender Arbeitstag Kein störendes Warten auf Mörtel während des Tages, kontinuierliches Verarbeiten Zu Arbeitsbeginn kann sofort gemauert werden, keine Leerzeiten Zum Arbeitsende keine Ausfallzeiten und keine Streuverluste, denn der Kübel muss nicht leer gearbeitet werden Mörteldienst Kein lästiges Bestellen oder Ausrechnen von Mengen Der Presyn-Mörteldienst versorgt Ihre Baustelle täglich mit Mörtel, der direkt verarbeitet werden kann Keine Baustelleninstallation Mörtelversorgung auch im Winter Mörtelkübel Die Mörtelkübel werden zur Verfügung gestellt Die Mörtelkübel dienen als Mess- und Transport gefäss Pro Maurer benötigen Sie ca.1m 3 Presyn-Frischmauermörtel pro Tag Presyn-Mörtel muss im Kübel vor Wind-Austrocknung und Frost geschützt werden 11

12 Massnahmen beim Betonieren Sommer/Winter/Sichtbeton Tipps Sommermassnahmen Kein Einbau von Beton bei Lufttemperaturen über 30 C Wasserzugabe auf der Baustelle ist verboten (SN/EN 206) Betoneinbau während des Sommers in die Morgenstunden verlegen Betonlieferungen mit der Einbauleistung koordinieren Personalplanung (genügend Personal für den Betoneinbau) Geräteplanung (Ersatzgeräte bereithalten) Information des Lieferwerks bei Verzögerung beim Einbau des Betons Nachbehandlung gewährleisten (Abdecken mit Folie, Feuchthalten des Betons) Wintermassnahmen Kein Einbau von Beton bei Lufttemperaturen unter 5 C Planen der Betonsorte (höhere Festigkeitsklasse wählen, ev. tieferen W/Z anstreben) Zugabe von Frostschutz (Beschleunigen des Erhärtungsprozesses) Aufheizen der Gesteinskörnungen Aufwärmen der Bewehrung und Schalung Zügiges Einbringen des Betons Nachbehandlung gewährleisten (Abdecken mit Folien oder Thermomatten) Nachbehandlungszeit erhöhen Ausschalfristen erhöhen Sichtbeton Einbringen und Verdichten Der Beton ist zügig einzubringen und zu verdichten. Der Einbau des Betons sollte ohne Unterbruch (Vermeidung kalter Fugen) erfolgen. Die Schichtstärken der Betonierlagen sollten 0,3 m nicht übersteigen. Eintauchtiefen und Eintauchabstände der Innenrüttler sind konstant zu halten und sind vom Rüttlerdurchmesser abhängig. Die Verschmutzung der Schalung beim Einbringen des Betons ist zu vermeiden. Entmischungen sind zu vermeiden (ev. Fallhöhen reduzieren, nicht übermässig verdichten). Der Ausschaltakt ist so zu wählen, dass der Beton immer gleich lang eingeschaltet bleibt. (Achtung: Wochenende, Feiertage berücksichtigen). Der richtigen Wahl des Schalöles, sowie der Dosierung ist Beachtung zu schenken. Nachbehandlung Eine gleichartige, gleichmässige und gleich lang dauernde Nachbehandlung (Achtung: Wochenende, Feiertage berücksichtigen) muss sichergestellt werden, da ein unterschiedlicher Hydratationsgrad des Betons zu Farbunterschieden führt. Für die Vermeidung weisser Ausblühungen an der Betonoberfläche ist es vorteilhaft, um die Sichtbetonflächen einen Feuchtraum zu schaffen, in dem sich weder Luft bewegen, noch Wasser an der Betonoberfläche ansammeln kann (keine Berührung der Folie oder Matte mit der Betonoberfläche). Insbesondere bei farbigen Betonen ist diesem Aspekt grosse Aufmerksamkeit zu schenken, da in diesen Fällen Ausblühungen besonders störend in Erscheinung treten. Ansichtsflächen sind vor Rostwasser der Anschlussbewehrung zu schützen. Bei Problemen mit dem Arbeitstakt oder bei Arbeitsunterbrüchen sind die verlegte Bewehrung und die Schalung nach Möglichkeit vor der Witterung zu schützen (Rostverfärbungen). 12

13 Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe Preise, inkl. Beigabe Fr./kg Abbindeverzögerer Pozzolith-Lent VZ 5.80 Frostschutzmittel Pozzolith-Frost FS 5.30 Verflüssiger Glenium oder Rheobuild FM 5.80 Zement Mehrdosierung Zement CEM 0.23 Spezialzemente CEM auf Anfrage Kunststofffasern Polypropylen auf Anfrage Stahlfasern auf Anfrage Zusatzmittel nach Wahl werden separat verrechnet. Zuschläge auf die Normalpreise Für Betonbezüge ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit, gemäss Arbeitszeitkalender der Kieswerk Untervaz AG, Fr. 55. /Std. Heizzuschlag während der Heizperiode Fr. 9. /m 3 Beigestellte Produkte: Für Betone, welche durch beigestellte Produkte des Kunden (z. B. Fasern, Farbzusätze) die Eigenschaften unseres klassifizierten Frischbetons verändern, lehnt das Lieferwerk ausdrücklich jede Haftung ab. Beigabe, exkl. Material, Fr. 14. /m 3 (Minimalverrechnung 1 m 3 ) Privatzuschlag auf Beton/Mörtel/Kies 20 % exkl. MwSt. Beton/Gesteinskörnungen Preise Sämtliche Kiespreise verstehen sich per 1 m 3 lose. Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen Preislisten der Kieswerk Untervaz AG. Für Lieferungsunterbrüche infolge Rohmaterialknappheit wird kein Schadenersatz gezahlt. Lieferkonditionen 30 Tage netto, exkl. MwSt. Transportpreise/Regiepreise gemäss ASTAG Transport in Regie Fr./Std. ohne LSVA Kipper 18 t (2-Achs) Kipper 32 t (4-Achs) Kipper 40 t (5-Achs) Fahrmischer 18 t (2-Achs) Fahrmischer 32 t (4-Achs) Fahrmischer 40 t (5-Achs) Zuzüglich LSVA in Fr. pro gefahrenem km ab Standort LW und zurück 13

14 Allgemeine Lieferbedingungen für Transportbeton gemäss Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MwSt. Die m 3 -Preise beziehen sich auf 1 m 3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Heizzuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für 14

15 Allgemeine Lieferbedingungen für Transportbeton gemäss Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung wird dem Betonwerk Gelegenheit gegeben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Untervaz, Januar 2016 Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge für den Umgang mit zementgebundenen Baustoffen H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht ausserhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P302/352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305/351/ 338/310 Bei Berührung mit den Augen: Einige Mitunten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Toxikologisches Informationszentrum oder Arzt anrufen. P333/313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. 15

16 Annahmegebühren Sammel- und Sortierplatz IG Oberau AG, Zizers (Telefon ) Artikel-Nr. Produkt Preis Fr./m 3 Ausbauasphalt (PAK-belastetes Material wird nicht angenommen) Ausbauasphalt kleiner als 50 cm Kantenlänge Ausbauasphalt grösser als 50 cm Kantenlänge Ausbauasphalt gefräst 42. Beton-Abbruch Betonabbruch grösser als 150 cm Kantenlänge Betonabbruch kleiner als 70 cm Kantenlänge Betonabbruch grösser als 70 cm Kantenlänge Zuschlag für Beton mit vorstehenden Armierungseisen Zuschlag für schwere Armierung und Eisenteile 22. Mischabbruch/Bauschutt Mischabbruch/Bauschutt ohne Leichtstoff-Anteile } Mischabbruch/Bauschutt mit wenig Leichtstoff-Anteilen ohne Eternit Mischabbruch/Bauschutt mit erheblichen Leichtstoff-Anteilen Dachziegel/Backsteine sauber, ohne Mörtel Eternit ( nur sortenrein ) Leichtbaustoffe/Gasbausteine, Gipsplatten, Schilfdecken Mischabbruch/Bauschutt mit Ausbauasphalt 80. Holz/Bausperrgut/unsortierte Mischabfälle Wurzelstöcke, sauber ( ohne Erdmaterial ), netto Bausperrgut sowie unsortierte Mischabfälle 227. Über die Annahmekriterien entscheidet der Werkleiter. Bei fehlendem Deponievolumen kann ein Annahmestopp verfügt werden. Annahmemengen >500 m³ müssen im Vorfeld abgesprochen werden. Diverse Materialien ab IG Oberau AG, Zizers (solange Vorrat) Artikel-Nr. Produkt Körnung mm Schüttdichte t/m 3 Preis Fr./m 3 Weitere Materialien (solange Vorrat) Steine rund 63/ Steine rund ( Bollensteine ) 120/ Ragazerplanie bindig/felsplanie 0/22 1, Humus (auf Anfrage, solange Vorrat) Humus gesiebt (auf Anfrage, solange Vorrat)

17 Recyclingmaterialien ab IG Oberau AG, Zizers (solange Vorrat), (Telefon ) Artikel-Nr. Produkt Körnung mm Schüttdichte t/m 3 Preis Fr./m 3 Gesteinskörnungen für ungebundene Gemische Norm SN EN 13242/EN (solange Vorrat) * RC-KG A 0/45 0/63 1, RC-BG 0/45 0/63 1, RC-MG 0/45 gewaschen 0/45 1, RC-MG 0/45, netto 0/63 1, Recyclingmaterial (solange Vorrat) RC-A Asphaltgranulat, netto 0/16 1, RC-M Sand gewaschen 0/4 1, RC-M Betonkies gewaschen 0/16 1, RC-M Kies gewaschen 4/8 1, RC-M Kies gewaschen 8/16 1, Abkürzungen * RC-KG A: RC-Kiesgemisch A (mit max. 30 % Ausbauasphalt), RC-BG: RC-Betongranulatgemisch (mit mind. 30 % Betonabbruch), RC-MG: RC-Mischgranulatgemisch (mit max. 95 % Mischabbruch). Verwendungsmöglichkeiten von Recyclingbaustoffen BUWAL-Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle Einsatz in loser Form ohne Deckschicht mit Deckschicht Einsatz in gebundener Form hydraulisch gebunden bituminös gebunden RC-A Asphaltgranulat * ** nicht zugelassen zugelassen RC-Kiesgemisch A nicht zugelassen zugelassen nicht zugelassen zugelassen RC-Betongranulat nicht zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Mischgranulat nicht zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Sand gewaschen 0/4*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Kies gewaschen 4/8*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Kies gewaschen 8/16*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Betonkies gewaschen 0/16*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen RC-Gemisch gewaschen 0/45*** zugelassen zugelassen zugelassen nicht zugelassen * nur bei max. 7 cm ** nur als Planiematerial *** Zulassung durch das ANU Graubünden Schichtstärke und gewalztem Granulat unter bituminöser Deckschicht und das AfU St. Gallen (das Material darf nicht als Drainage, Sickerschicht und nicht in Grundwasserschutzzonen verwendet werden) 17

18 Allgemeine Annahme- und Verkaufsbedingungen für Bauschutt Alle Aufträge für die Annahme und Abgabe der in der Preisliste aufgeführten Produkte werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen aufgeführt. Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Rapporte anerkennt der Lieferant oder Bezüger die Gültigkeit der allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vorgängig schriftlich vereinbart wurden. 1. Preise Die Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, als Materialpreise pro Kubikmeter. Die Preise sind fest, allfällige Preisanpassungen als Folge wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder tatsächlicher Verhältnisse werden schriftlich angezeigt. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive MwSt. 2. Annahme- und Liefervorbehalt Die Annahme von Material und die Lieferung von Material bleiben im Einzelfall vorbehalten. Bei fehlendem Deponievolumen kann ein Annahmestopp verfügt werden! Annahmemengen >500 m³ müssen abgesprochen werden! 3. Volumen, Gewicht und Materialkategorie Das massgebende Volumen bzw. Gewicht des Materials und die Materialkategorie werden verbindlich auf der Annahme- bzw. Abgabestelle bestimmt und festgehalten. 4. Verantwortung des Anlieferers Der Anlieferer von Material ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässiges Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport von falsch deklariertem oder unzulässigem Material gehen zu Lasten des Anlieferers. Beanstandungen betreffend Menge und/oder Materialdeklaration sind der Kieswerk Untervaz AG innerhalb von fünf Arbeitstagen anzuzeigen. 5. Verantwortung des Lieferanten Der Lieferant garantiert die vereinbarte Materialkategorie und Qualität des gelieferten Materials. Beanstandungen zur Materialkategorie, Qualität und/oder Menge des gelieferten Materials sind bei der Lieferung geltend zu machen, spätestens aber vor Verwendung des Materials und dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Bei begründeten Beanstandungen kann der Lieferant Ersatz- oder Nachlieferungen leisten. 6. Einbauvorschriften Der Kunde erklärt die Richtlinien für die Verwertung mineralischer Bauabfälle des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zu kennen und die Materialien dementsprechend einzubauen. 7. Definitionen und Erläuterungen Betonabbruch Bei Betonabbrüchen sind vorstehende Armierungseisen vorgängig abzutrennen. Andernfalls wird bei vorstehenden Armierungseisen für das Abtrennen und Entsorgen Art.-Nr verrechnet. Mischabbruch Beim Mischabbruch handelt es sich um die mineralischen Fraktionen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk, insbesondere aus dem organisierten Rückbau. Als Leichtstoffanteile gelten unter anderem Holz-, Papier-, Plastik- und Isoliermaterialien. Holz/Bausperrgut Sauberes Holz ohne Beschläge. Darunter fallen alle Materialien, die keiner der vorgängig aufgeführten Gruppen zugeteilt werden können. Dazu zählen insbesondere Lieferungen, welche vorwiegend aus den nachfolgenden Materialien bestehen: Matratzen, Teppiche, Isoliermaterialien, Plastik, Dachpappe, Fensterflügel, PVC- und Geberitrohre etc. 8. Annahmebedingungen Der Kunde erklärt die Annahmebedingungen der Kieswerk Untervaz AG zu kennen. Er bestätigt insbesondere, dass im gelieferten Material keinerlei Sonderabfälle enthalten sind. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der Kieswerk Untervaz AG. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Untervaz, Januar

19 SwissBlock Preise ab Werk auf Anfrage Steinsortiment 1K Standard-Block 0,50 m 0,50 m 0,50 m Gewicht: 310 kg 2K Standard-Block 1,00 m 0,50 m 0,50 m Gewicht: 620 kg 3K Standard-Block 1,50 m 0,50 m 0,50 m Gewicht: 930 kg SwissBlock, das nachhaltige Betonblock-System SwissBlock -Systemsteine werden in autorisierten Betonwerken aus Restbeton, Recyclingbeton oder Frischbeton hergestellt. Dimension, Geometrie und Gewicht sind auf modernste bautechnische Einsätze ausgelegt. Konnektor-Verbindungen gewährleisten einen stabilen vertikalen und horizontalen Mauerverbund. Ein breites Sortiment an Formsteinen ermöglicht einen fl exiblen und individuellen Einsatz. SwissLoop -Anschlagspunkte sind integrierte Bestandteile von jedem SwissBlock. Das statisch geprüfte Ankersystem garantiert einen sicheren und mobilen Einsatz. Zum Transportieren und Versetzen werden keine besonderen Hebemittel oder Vorrichtungen benötigt. Einsatz auf stabiler Basis. Dem Einsatz von SwissBlock sind keine Grenzen gesetzt: Ob als Stützmauern, Trennwände, Hallen kons truktionen, Ballastierungen, Hochwasserschutz oder innovative Baulösungen. In der permanenten wie auch temporären Anwendung werden die modularen SwissBlock -Systemsteine multifunktional eingesetzt. Das wiederverwendbare Betonblock-System besticht durch seine nachhaltige, stabile und sehr einfache Anwendung. Stützmauern / Böschungsverbauungen Böschungselemente effi zient und stabil eingesetzt. Schüttgutboxen / Trennwände Wandsysteme nachhaltig und fl exibel verwendet. Überdachungen / Hallenkonstruktionen Gebäudelösungen innovativ realisiert. Abspannungen / Ballastierungen Temporär oder permanent sicher ballastiert. Überzeugende Vorteile Statisch geprüftes Betonblock-System Modular, kompatibel und wiederverwendbar Ressourcenoptimiert und nachhaltig produziert Wirtschaftlicher Einsatz durch verkürzte Bauzeiten Lokale Produktverfügbarkeit, kurze Transportwege Planung / Projektierung Von der konzeptionellen Idee bis hin zur fertigen Kompetenz. Mit dem Einsatz moderner dreidimensionaler Konstruktionsprogramme visualisieren wir Ihnen gerne das Bauvorhaben. Berechnungen / Statik Berechnen moderner Stütz- und Tragsysteme ist unsere Kompetenz. Neben den statischen Nachweisen liefern wir Prüf- sowie Testergebnisse, basierend auf unserem SwissBlock -System. Unsere wirtschaftliche Denkweise resultiert als moderne und innovative Baulösung. Farbproduktionen auf Anfrage Die Steine können Farbunterschiede haben. Die Preise verstehen sich abgeholt, aufgeladen ab Werk Untervaz. 19

20 Transportpreise pro m 3 ab KWU mit Kipper (Richtpreise) Zielort t Kies mit Kipper Beton mit Kipper 2-Achser 4-Achser 2-Achser 4-Achser Arosa Bad Ragaz Bonaduz Calfreisen Castiel Chur Masans Chur Stadt Chur Süd Churwalden Domat Ems Fanas Felsberg Fläsch Flims Flums Grüsch Haldenstein Industrie Haldenstein Dorf Igis Jenins Küblis Laax Langwies Landquart Lüen Maienfeld Luzisteig Maienfeld Rofels Maienfeld Maladers Zielort t Kies mit Kipper Beton mit Kipper 2-Achser 4-Achser 2-Achser 4-Achser Malans Dorf Malans Bahnhof Malix Dorf Mastrils Mels Molinis Pagig Peist Pfäfers Praden Pragg-Jenaz Rhäzüns Sargans Says/Valtanna Schiers Seewis-Dorf Seewis-Station Serneus St. Peter Tamins Trimmis Dorf Trimmis Industrie Trin Tschiertschen Untervaz Untervaz Industrie Walenstadt Wangs Zizers Fahrmischer-Zuschlag 2-Achser Fr. 8. /m³ 4-Achser Fr. 5. /m³ Lade-/Abladezeiten Betontransport pro m³3 Minuten eingerechnet. Für längere Ablade-/Wartezeiten verrechnen wir 70 % des aktuellen ASTAG-Tarifes (siehe S. 13) Umrechnung von Preis 4-Achser Faktor Achser auf 2-Achser Berechnungsgrundlage 2-Achser = Kies 5,50 m³ 4-Achser = Kies 11,00 m³ 2-Achser = Beton 3,50 m³ 4-Achser = Beton 7,00 m³ 20

21 Beton-Pump-Service Betonpumpe I Typ Putzmeister BFS 24 4 mit 24 m Verteilmast Disposition: Betonpumpe II Typ Putzmeister BFS 38 4 mit 38 m Verteilmast Disposition: Betonpumpe III Typ Putzmeister M 46-5RZ mit 46 m Verteilmast Disposition: I. Pump-Preise Pumpetappen in m³ BSF m Verteilmast BSF m Verteilmast M 46-5RZ 46 m Verteilmast Maximale Pumpzeit 1 5 Fr Fr Fr Pauschal 2.00 Std. 5,1 20 Fr Fr Fr Pauschal 2.00 Std. Fr./m³ Fr./m³ Fr./m³ 20,1 30 Fr. 30. Fr. 32. Fr Std. 30,1 40 Fr. 24. Fr. 26. Fr Std. 40,1 50 Fr Fr Fr Std. 50,1 100 Fr Fr Fr Std. 100,1 150 Fr Fr Fr. 18. über 150 Fr Fr Fr II. Zuschläge Zeitlicher Mehrbedarf, über der angegebenen maximalen Pumpzeit, wird mit Fr /Std. verrechnet. An- und Rückfahrtzeiten über je 30 Minuten, ab Pumpenstandort Chur (Reno I) oder ab Pumpenstandort Maienfeld (Reno II + III), werden separat in Rechnung gestellt. Fr./Std. Kosten für Mehrzeitbedarf (An- und Rückfahrt) 156. Wartezeit 111. Zusätzlich Rohrleitungen (ohne Montage) pro Meter 3. Gebühren für Bewilligungen nach Aufwand III. Allgemeine Bedingungen Die Grundpreise verstehen sich für Arbeiten im Auslegerbereich der Autobetonpumpe mit 24 m, 38 m bzw. 46 m Verteilmast. Rohrleitungen werden gemäss oben stehenden Ansätzen nach Aufwand verrechnet. Für Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit werden die entsprechenden Zuschläge separat vereinbart. Jede Haftung der RENO Pumpbeton AG und ihrer Hilfspersonen für Schäden, welche beim Einbringen von Beton wegen mangelhafter Schalung, mangelhafter Baustelleninstallation, mangelhaftem Baugrund oder wegen sonstiger Mängel der Baustelle entstehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Besteller rechtzeitig zu veranlassen. Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons nach EN haftet das liefernde Transportbetonwerk. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Zustand. Das Visum des Pumpenmaschinisten gilt nur für den Empfang des Betons. Der Beton muss in gut pumpbarer Zusammensetzung und Konsistenz angeliefert werden. Eventuelle Betonproben als Qualitätsnachweis sind in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Betonwerkes zu nehmen. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Suva über die Verhütung von Unfällen auf Baustellen ist der Besteller verantwortlich. Für Schäden jeder Art zufolge Betriebsunterbrüchen der Pumpe haftet die RENO Pumpbeton AG nicht. Dasselbe gilt auch bei ungenügender Zufahrt zur Einsatzstelle der Pumpe. Im Maximum stehen 300 Meter Rohrleitungen zur Verfügung. IV. Allgemeines Wichtig für die Bestellung 1. Baustellenadresse 5. Erwartete Leistung in m 3 /Std. 2. Zeit Pumpbeginn 6. Pumpmenge 3. Förderlänge/Förderhöhe 7. Betonsorte 4. Bauteil Zahlungskonditionen: 30 Tage netto Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Kieswerk Untervaz AG (Telefon ). 21

22 Telefon Telefon Telefax Telefax Betonpumpe I I Typ BSF Betonpumpe TypPutzmeister Putzmeister BFS Betonpumpe II Typ Typ PutzmeisterBFS BSF Betonpumpe II Putzmeister mit24 24mmVerteilmast Verteilmast mit mitmit 3838 mm Verteilmast Verteilmast * Gesteinskörnungen * Gesteinskörnungen ab Werk Untervaz ab Werk Untervaz Artikel-Nr. ProduktArtikel-Nr. Produkt Körnung mm Körnung Preis mm Fr./m3 Preis Fr./m3 Gesteinskörnungen Gesteinskörnungen rund nach: Norm rund SN EN nach: 12620: Norm2002 SN EN 12620: ** Sand 105** Kies 111 Kies 112 Kies Sand Kies Kies Kies 0/4 4/8 8/16 16/32 4/16 4/32 8/32 0/ / / / / / / / / / / / e e Kranbeton Pumpbeton Kranbeton Pumpbeton 0/8 Kranbeton 0/16 Pumpbeton 0/16 Kranbeton 0/32 Pumpbeton 0/32 Gesteinskörnungen Gesteinskörnungen gebrochen nach: gebrochen Norm SN EN nach: 13043: Norm2002 SN EN 13043: Brechsand 201 Brechsand Splitt 203 Splitt Splitt 204 Splitt Splitt 205 Splitt Betonpumpe III TypPutzmeister Putzmeister M 46-5RZ Betonpumpe Typ BRF mit 44 m Verteilmast SplittIII206 Splitt mit 46 m Verteilmast 0/2 2/4 4/8 8/11 11/16 0/ / / / / Pumpe I Ungebundene Gemische Ungebundene nach:gemische Norm SN NA: nach: Norm 2008 SN NA: ** 412** Ungebundenes 411** Gemisch, Ungebundenes frostsicher Gemisch, frostsicher 0/22 Ungebundenes 412** Gemisch, Ungebundenes frostsicher Gemisch, frostsicher 0/45 Weitere Gesteinskörnungen Weitere Gesteinskörnungen ** Kies, Geröll 115 Kies, Geröll Splitt 207 Splitt Auffüllmaterial 405** unsortiert Auffüllmaterial unsortiert Planiekies 423 Planiekies Planiekies 425 Planiekies 0/ / / / /X 28. 0/ / Pumpe II 32/63 16/22 0/X 0/16 0/32 Pumpe III Runde Steine Runde Steine 307** Bollensteine 307** * Geologische * Herkunft: Geologische Rheinablagerungen Herkunft: Rheinablagerungen Untervaz Untervaz Solange ** Vorrat und nur Solange auf Anfrage Vorrat und nur aufdisposition Anfrageder Pumpen vom entsprechenden Lieferwerk. ** Bollensteine 60/150 60/

23 Annahmegebühren, lose ( gemäss BAFU-Richtlinien ) Artikel-Nr. Produkt Preis Fr./m 3 Auffüllung Herti/Burglöser Untervaz ( RICHTWERTE U gemäss BAFU-Richtlinien, Juni 1999 ) 751 Aushubmaterial unverschmutzt, trocken, gut einbaubar Aushubmaterial unverschmutzt, schlammig sowie Bohrschlamm und Kieswaschschlamm sauber ohne Zusatzstoffe 26. Bei Schlechtwetterperioden ist mit dem Grubenbetreiber, Telefon , vorgängig abzuklären, ob die Auffüllstelle geöffnet ist oder nicht. Die Annahme von unverschmutztem Aushubmaterial muss in jedem Fall über die Brückenwaage im Werk Untervaz erfolgen, Raumgewicht 1,75 t/m 3. Jede Anlieferung von unverschmutztem Aushubmaterial muss telefonisch angemeldet werden. Angaben über Herkunft und Materialbeschaffenheit sind immer und zwingend anzugeben. Anmeldung unter Telefon Allgemeine Bedingungen Das Ablagern von Abbruchmaterial (mineralische Bauabfälle wie Asphalt, Beton und Mischabbruch) sowie von Holz oder Wurzelstöcken ist verboten! Ebenso organisches Material wie Humus, Walderde oder torfiges Aushubmaterial. Definition für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss BAFU-Richtlinien, Juni 1999 (Richtwerte U) Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn es: a) durch menschliche Tätigkeit in seiner natürlichen Zusammensetzung chemisch nicht verändert ist, und b) keine Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, andere Bauabfälle enthält, und c) die Anforderungen an unverschmutztem Aushubmaterial gemäss der Materialprüfung auf der Baustelle erfüllt sind oder die Parameter die entsprechenden Richtwerte erfüllen. (Richtwerte siehe BAFU-Richtlinien) Verantwortung des Anlieferers Der Anlieferer von Material ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässiges Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport von falsch deklariertem oder unzulässigem Material gehen zu Lasten des Anlieferers. Wir behalten uns vor, bei anhaltend schlechter Witterung bzw. schlechten Terrainverhältnissen unsere Auffüllstelle zu schliessen. Dadurch anfallende Mehrkosten werden durch die Kieswerk Untervaz AG nicht vergütet. Informationen erfolgen über die Disposition der Kieswerk Untervaz AG. Auf Verlangen ist vom Unternehmer ein Entsorgungsnachweis vorzulegen, dass es sich bei dem abgelagerten Material um unverschmutztes Aushubmaterial handelt und den gültigen Gewässerschutzbestimmungen entspricht. Nicht konforme Aushubmaterialien/Bodenproben Die Kieswerk Untervaz AG behält sich vor, Materialien welche geruchlich oder visuell auffallen, auf der Auffüllstelle separat zu platzieren und sie durch ein Fachinstitut überprüfen zu lassen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Anlieferers. 23

24 Missachtung der Anlieferungsvorschriften Bei Zuwiderhandlungen gegen die Anlieferungsvorschriften wird der Verursacher gemäss Gewässerschutzgesetz verzeigt. Des Weiteren behalten wir uns vor, nicht konforme Materialien auf Kosten des Zulieferers aus der Auffüllung entfernen bzw. entsorgen zu lassen. Überwachung der Auffüllstelle Die Anlieferer haben den Weisungen unseres Personals zwingend Folge zu leisten. Haftungseinschränkung Für Schäden an Lastwagen, welche auf der Auffüllstelle einsinken oder gar beim Kippvorgang umstürzen, können wir keine Haftung übernehmen. Die Verantwortung für das gefahrenfreie Lenken und Abkippen liegt beim jeweiligen Chauffeur des Fahrzeuges. Die Auffüllstelle bleibt geschlossen Mittagszeit Uhr vor Feiertagen ab Uhr Freitag ab Uhr (Betreff Strassenreinigung) Samstag/Sonntag ganzer Tag Morgens öffnet die Auffüllstelle gemäss dem Arbeitszeitkalender der Kieswerk Untervaz AG (Infos bei Disposition). Ansprechpersonen Verkauf/Marketing Gian-Paolo Pozzy Telefon Mobile Betriebsleitung Christian Ludwig Telefon Mobile Technische Betriebsleitung Daniel Bürkli Telefon Mobile Administration Susanne Schrofer/Ursina Stoffel Telefon Werkmeister Ursin Zaugg Telefon Mobile Disposition/Bestellungen Claudio Cadalbert/Ursin Zaugg Telefon Fax

25 Notizen 25

26 Notizen 26

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28 Kieswerk Untervaz AG Disposition/Bestellungen Telefon Kieswerkstrasse 6 IG Oberrau AG, Zizers Telefon Untervaz Büro Telefon info@kwu.ch Verkauf/Offertwesen Telefon

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