Fahrzeug Kategorie Einsatzzeit Reine Abladezeit Handeinbau-Belag und Kanalisation. 2- Achser Kipper 18 to Fr Fr Fr. 95.

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1 Preisänderungen vorbehalten Preise in CHF und exklusive Mehrwertsteuer Preisliste 2018 Transport-Tarife Fahrzeug Kategorie Einsatzzeit Reine Abladezeit Handeinbau-Belag und Kanalisation Reine Wartezeit 2- Achser Kipper 18 to Fr Fr Fr Kipper Allrad Fr Fr Fr Thermosilo Eigen Fr Fr Fr Achser Kipper 26 to Fr Fr Fr Thermosilo Eigen oder Silowagen Fr Fr Fr Anhängerzug 40 to Fr Fr Fr Achser Kipper 32 to Fr Fr Fr Thermosilo Eigen Fr Fr Fr Silowagen Fr Fr Fr Silowagen Thermo Fr Fr Fr Abrollkipper Fr Fr Fr Achser Silowagen 40 to Fr Fr Fr Silowagen 40 to Thermo Fr Fr Fr Thermosilo 40 to Fr Fr Fr Sattelzug 40 to Fr Fr Fr Lastwagen 40 to Fr Fr Fr Abschieber 40 to. Fr Fr Fr Baustellentransporte m³ per m³ Fr m³ per m³ Fr m³ per m³ Fr m³ per m³ Fr m³ per m³ Fr

2 M. Schwab AG Bestellungen und Anfragen Allgemeine Transportbedingungen 1. Zeitkostenansätze a) Die beanspruchte Zeit definiert sich bei Einzelfuhren auf die Zeit seit der Wegfahrt des Fahrzeuges von seinem normalen Standort bis zur Rückfahrt dorthin. b) Die beanspruchte Zeit definiert sich bei normalem Regieeinsatz auf die Zeit bei Ladebeginn auf der Baustelle und endet nach dem Entladen am vereinbarten Ort. Wenn nicht aufgeladen oder entladen wird, gilt die vereinbarte Zeit auf der Baustelle. c) Vom Kostenansatz pro Stunde Einsatzzeit wird abgewichen, wenn die Ladezeit bei Kanalisationsarbeiten 15 Minuten und die Abladezeit bei Belagsarbeiten 20 Minuten übersteigt. Somit wird der Tarif Kanalisation- und Belagshandeinbau verrechnet. 2. Akkordkostenansätze a) Die Akkortkostenansätze sind auf der Basis der Zeitkostenansätze aufgebaut. b) Für die Belade- und Entladezeit von mehr als 15 resp. 20 Minuten, die durch den Betrieb verursacht werden, wird die Stillstandzeit mit dem Stunden-Ansatz Kanalisation oder Belagseinbau der entsprechenden Fahrzeugkategorie verrechnet. c) Reine Wartezeit wird verrechnet, wenn die Fahrzeuge stillstehen und nicht beladen oder entladen werden. d) Lademengen nach gesetzlichen Bestimmungen zum Beispiel wie folgt: Fahrzeug Schutt Kiessand Belag 3-Achser 10 m ³ 8 m ³ 15 to 4-Achser 12 m ³ 10 m ³ 19 to 5-Achser 16 m ³ 13 m ³ 24 to e) Retourfuhren bei einfachen Distanzen bis 4,0 km werden mit 30% ermässigt, über 4,1 km werden mit 40% ermässigt sofern der Rücktransport durch die zusätzlichen Auf- und Abladevorgängen keine wesentlich längeren Standzeiten eintreten. f) Zuschläge für Spezialfahrzeuge: Silowagen Fr per m ³ Silowagen Fr per to Thermosilo Fr per to Thermosilo 2 Kammer Fr per to Transportzuschlag für schlammiges Material Fr per m ³ 3. Allgemeine Bestimmungen a) Zuschläge für Lastwagenführer pro Arbeitsstunde: Nachtarbeit 19:00 22:00 Uhr Fr :00 06:00 Uhr Fr Sonntagsarbeit 00:00 24:00 Uhr Fr b) Preiserhöhungen infolge massiver Teuerung auf Treibstoffen ab Fr per lt. an Tankstellen wird über einen Treibstoffzuschlag sofort verhandelt. 4. Zahlungsbedingungen a) Preise zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer b) Konditionen 30 Tage netto 04

3 Preisänderungen vorbehalten Preise in CHF und exklusive Mehrwertsteuer Preisliste 2018 Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Diese Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der M. Schwab AG im Zusammenhang mit Materiallieferungen und Entgegennahme betreffend Kies, Deponie, Recycling, Mulden, Natursteinen und dem Getreidesilo. Leistungen der M. Schwab AG Für die von der M. Schwab AG zu erbringende Leistung ist jeweils die konkrete Bestellung des Kunden massgebend. Die Bestellung kann per Telefon, oder persönlich auf dem Gelände der M. Schwab AG erfolgen. Sie gilt erst als verbindlich, wenn die M. Schwab AG die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Für Lieferungen von Kies, Schotter und Steinen franko Baustelle steht dem Kunden der Fuhrpark der M. Schwab AG zur Verfügung. Die Preisliste verpflichtet die M. Schwab AG nicht zur Produktion oder Lagerhaltung der Produkte. Alle Produkte werden nur bei entsprechendem Vorrat geliefert. Liefertermine Die M. Schwab AG ist stets bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Eine Haftung oder Gewährleistung der M. Schwab AG für verspätete Lieferungen wird, soweit gesetzlich zulässig, aus. Dies gilt insbesondere aber nicht abschliessend bei Verzögerungen aufgrund von Streiks, Witterungseinflüssen oder Transporthindernissen. Preise / Im Allgemeinen Die Preise verstehen sich pro m³ oder nach Tonne (to) lose gemäss Waagschein oder gemäss Transportmittel gemessen ab Kiesgrube Mettlen, Leuzigen geladen. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. Die Transportpreise für Lieferungen gibt die M. Schwab AG dem Kunden auf Anfrage gerne bekannt. Verladungen und Lieferungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind nur nach Absprache möglich. Preise / Materialabfüllung in Big-Bags Preis für das Befüllen und Bereitstellen inkl. Big-Bag: Stk./Fr Preis für das Befüllen und Bereitstellen von diversem Material exkl. Big-Bag: Stk./Fr Preis für Sytec Trenn und Filtervlies 150gr./m²: per m² Fr Das Abfüllen und Bereitstellen der Big-Bag s ist sehr zeitaufwendig. Um den Kunden optimal bedienen zu können, sind wir auf eine frühzeitige Bestellung angewiesen. Preise / Zuschläge Palettierung per to Fr Europalette Stk. Fr Ausgesuchte Steine < 8 to + Fr Ausgesuchte Steine > 8 to + Fr Preisänderungen vorbehalten Privatbezüger nur gegen Barzahlung 21

4 M. Schwab AG Bestellungen und Anfragen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen Rechnungstellung und Verzug Fakturierte Leistungen werden innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die M. Schwab AG behält sich das Recht vor, Teilfakturierungen vorzunehmen. Die Rechnungstellung erfolgt rein netto ohne Skonto. Erfolgt die Zahlung nicht innert 30 Tagen nach Rechnungstellung, tritt der Verzug ein. Der Verzugszins beträgt 5%. Im Verzugsfall kann die M. Schwab AG eine Mahngebühr von CHF erheben. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Skonto- oder andere, nicht berechtigte Abzüge werden nachbelastet. Gewährleistung Der Kunde hat das Material bei der Übergabe zu prüfen. Allfällige Beanstandungen hinsichtlich Menge, Qualität oder Bearbeitung sind unmittelbar nach Ablieferung des Materials und nach Möglichkeit vor Ablad bekannt zu geben. Beanstandete Steine dürfen nicht versetzt werden und müssen bis zur Begutachtung durch die M. Schwab AG aufbewahrt werden. Struktur und Farbabweichungen können nicht beanstandet werden und gelten nicht als Mängel, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind und nicht vermieden werden können. Der Kunde anerkennt die ordnungsgemässe Lieferung durch Unterzeichnung des Liefer- oder Transportscheins. Die Gewährleistung der M. Schwab AG beschränkt sich auf die in dieser Preisliste definierten Materialwerte und -eigenschaften. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich die M. Schwab AG zum kostenlosen Ersatz von mangelhaftem Material sofern der betreffende Mangel rechtzeitig und sachlich begründet gerügt wurde. Dem Kunden steht ein Wandlungs- oder Minderungsrecht erst zu, wenn die M. Schwab AG nach zweimaliger angemessener Fristansetzung durch den Kunden keinen vertragskonformen Ersatz geliefert hat. Jede weitere Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere haftet die M. Schwab AG nicht für die unsachgemässe Verwendung von geliefertem Material durch den Kunden. Materialannahme Der Anlieferer von Material zur Entsorgung ist dafür verantwortlich, dass nur das im Liefer- oder Deponieschein vermerkte und nur gesetzlich zulässiges Material angeliefert wird. Wurde falsch deklariertes oder gesetzlich unzulässiges Material geliefert, haftet der Anlieferer gegenüber der M. Schwab AG auch dann, wenn eine visuelle Kontrolle durch die M. Schwab AG durchgeführt, jedoch nicht feststellt wurde, dass falsch deklariertes oder gesetzlich unzulässiges Material angeliefert wurde. Wurde falsch deklariertes oder gesetzlich unzulässiges Material geliefert, steht es der M. Schwab AG frei das Material dem Anlieferer zurückzugeben und ihm sämtliche damit zusammenhängenden Kosten (u.a. Wiederaufladung, Rücktransport) in Rechnung zu stellen; das Material auf Kosten des Anlieferers zu entsorgen. Der im Liefer- / Deponieschein unter «Kunde» aufgeführter Anlieferer / Empfänger gilt als einzig rechtsgültiger Zahlungspflichtiger. 22

5 Preisänderungen vorbehalten Preise in CHF und exklusive Mehrwertsteuer Preisliste 2018 Verkaufs- und Geschäftsbedingungen Haftung Das Befahren von Zufahrten und des Geländes der M. Schwab AG durch den Kunden geschieht auf dessen Risiko und Gefahr. Die M. Schwab AG lehnt jegliche Haftung für Schäden an nicht fahrzeugtauglicher Umgebung, wie Strassen, Plätze, Mauern und Hecken, vollumfänglich ab. Die M. Schwab AG schliesst jegliche Haftung für allfällige beim Kunden im Zusammenhang mit Materiallieferungen und annahmen auftretende Schäden aus, sofern die M. Schwab AG nicht absichtlich oder grobfahrlässig den Schaden verursacht hat. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte oder abgeholte Ware Eigentum der M. Schwab AG. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtstand Diese Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort ist auch bei Lieferungen franko Baustelle das Geschäftsdomizil der Liefer- und Verkaufsfirma (M. Schwab AG). Für Beurteilungen von Streitigkeiten, die sich aus dem Geschäftsbetrieb der M. Schwab AG bzw. dem Betrieb der Kiesgrube Mettlen, Leuzingen ergeben, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der M. Schwab AG zuständig. Testen Sie uns. Wir freuen uns auf Sie. 23

6 M. Schwab AG Bestellungen und Anfragen Feiertage, Öffnungs- und Ladezeiten Öffnungs- und Ladezeiten 2018 / 2019 Mettlen-Grube Leuzigen: Jeweils Freitags sind die Deponien ab Uhr! Betriebsferien: 21. Dezember 2018 ab Uhr bis 13. Januar Am Montag ab Uhr sind wir wieder für Sie da. Besondere Feiertage Die Kiesgrube Mettlen / Dennier bleibt wie folgt : Gründonnerstag 29. März 2018 bis Uhr geöffnet Karfreitag 30. März 2018 Ostermontag 02. April 2018 Tag der Arbeit 01. Mai 2018 Kompensationstag Auffahrt 10. Mai 2018 Freitag (Brücke) 11. Mai 2018 Pfingstmontag 21. Mai 2018 Nationalfeiertag 01. August 2018 Mittwoch vor Auffahrt 09. Mai 2018 bis Uhr geöffnet 24

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