VERSICHERUNGSINFO DES OBERÖSTERREICH TOURISMUS. Veranstaltungshaftpflichtversicherung

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1 VERSICHERUNGSINFO DES OBERÖSTERREICH TOURISMUS Veranstaltungshaftpflichtversicherung Oberösterreich Turismus führte 2008 bei sämtlichen Turismusverbänden in Oberösterreich eine Umfrage hinsichtlich einer Beteiligung an einer möglichen Veranstalterhaftpflichtversicherung durch und verhandelte in der Flge ein Rahmenvertrag aus. Dieser umfasst die Organisatin und die Durchführung vn Veranstaltungen swie die daraus entstehenden gesetzlichen Schadenersatzansprüche Dritter. Die Prämien sind gestaffelt und richten sich nach den Jahresbudgets der Turismusverbände. Den gesamten Leistungsumfang dieses Rahmenvertrages finden Sie in einer kmpakten Übersicht auf den flgenden Seiten. Bei Interesse an einem Beitritt kntaktieren Sie bitte Mag. Alexandra Fally, der Mag. Nrbert Füruter,

2 Rahmenvertrag Veranstalterhaftpflicht Uniqa Nachstehende Organisatinen können den Rahmenvertrag nutzen Turismus(Kur)vereine/-verbände, welche in O.Ö. tätig sind. Versichertes Risik Versichert ist die Organisatin und Durchführung vn Veranstaltungen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung erfüllt dabei zwei Funktinen: Abwehrfunktin: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Ksten der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter. Zahlungsfunktin: Bei Vrliegen berechtigter Schadenersatzansprüche übernimmt die Haftpflichtversicherung die Zahlung an den/die Geschädigten. Versichert sind gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter (Persnen- und/der Sachschaden und ein sich daraus ev. ergebender Vermögensschaden) Versicherungssumme Pauschalversicherungssumme: EUR ,-- Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt in der Grunddeckung ; EUR 200,-- fix bei Schäden aus flgenden Deckungserweiterungen : Be- und Entladung fremder Fahrzeuge (10% der PVS) EU-Deckung inkl. Schweiz u. Lichtenstein Sachschäden durch Umweltstörung (10% der PVS) Gewerbsmäßige Vermietung Tätigkeit an beweglichen und unbeweglichen Sachen (1% bzw. 10% der PVS) Reine Vermögensschäden (durch Behinderung) (10% der PVS) Allmählichkeitsschäden (10% der PVS) Mietsachschäden (Feuer und Leitungswasser) Bauherrenhaftpflicht Verwahrung beweglicher Sachen (10% der PVS) Ansprüche gesetzlicher Vertreter aus Persnenschäden (10% der PVS) Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsunfällen (10% der PVS) Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten die Fremdzwecken dienen (10% der PVS) Versperrbare Arbeitnehmergarderben (1% der PVS)

3 Schäden an KFZ vn Besuchern und Arbeitnehmern (1% der PVS) Erweiterte Privathaftpflicht für Funktinäre bei Dienstreisen (10% der PVS) Crss-Liability Bewachte Garderben (1% der PVS) Persönliche Haftpflicht für Teilnehmer VIP-Veranstaltungen (subsidiär EUR ,--) Abbrennen vn Feuerwerken Schäden an Sachen Der Versicherungsschutz bezieht sich hne Rücksicht darauf, b eine Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers besteht der nicht, auch auf Schäden an fremden Sachen, jedch nur insweit, als hiefür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Versicherungssumme: im Rahmen der Pauschalversicherungssumme 5 % davn Selbstbehalt: EUR 500,-- Mietsachschäden Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an entliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten der zur Verfügung gestellten Gebäuden, Räumen der Plätzen. Versicherungsschutz: im Rahmen der Pauschalversicherungssumme, aber nur subsidiär. Selbstbehalt: EUR 500,-- Subunternehmer Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen der vm Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer wenn hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Nicht versicherte Schäden Vrsätzlich herbeigeführte Schäden Dritter durch den Veranstalter bzw. dessen Gehilfen Schäden Dritter hne Verschulden des Veranstalters bzw. dessen Gehilfen, auch wenn eine verschuldensunabhängige Haftung vertraglich mit jemandem vereinbart wurde (Ausnahme: Schäden an Sachen gem. ben angeführter Ausführung). Schäden Dritter durch Verwendung vn Kraftfahrzeugen. Schäden Dritter bei Durchführung vn gefährlichen Attraktinen (z.b. Bungee-jumping, Hchseil-/Klettergärten etc.).

4 Schadenbeispiele (beispielhafte Aufzählung): Sachen/Kleidung vn Besuchern/Gästen werden durch Gehilfen des Veranstalters beschädigt Besucher/Gäste verletzen sich durch nicht ausreichende Sicherheitsvrkehrungen Besucher/Gäste erleiden eine Lebensmittelvergiftung. Der vm Veranstalter beauftragte Wirt hat keine (ausreichende) eigene Betriebshaftpflichtversicherung Beim Auf-/Abbau eines geliehenen Zeltes wird dieses durch Gehilfen des Veranstalters beschädigt (Selbstbehalt EUR 500,--) Beim Entladen des Zeltes vm LKW des Verleihers durch Gehilfen des Veranstalters wird der LKW des Verleihers beschädigt (Selbstbehalt EUR 200,--) Ein für die Veranstaltung angemietetes Gebäude (z.b. Saal) wird durch unsachgemäßes Handeln der Gehilfen des Veranstalters durch ein Feuer zerstört. Der Gebäudefeuerversicherer unternimmt einen Regress gegenüber den verantwrtlichen Veranstalter (Selbstbehalt EUR 200,--) Beim Einweisen eines Besucher-Fahrzeug gibt der Gehilfe des Veranstalters falsche Anweisungen, der PKW des Besuchers wird dabei beschädigt (Selbstbehalt EUR 200,--) Ein angemietetes Strmaggregat ist nach Abschluss der Veranstaltung beschädigt und es besteht für dieses keine eigenständige Elektrnikversicherung (Selbstbehalt EUR 500,--) Aus einer bewachten Garderbe verschwindet ein wertvller Mantel eines Gastes (Selbstbehalt EUR 200,--) Der Veranstalter engagiert einen ausländischen prminenten VIP-Gast. Dieser beschädigt im Rahmen einer Presseknferenz eine Ftausrüstung eines Jurnalisten (Selbstbehalt EUR 200,--) Der Veranstalter engagiert zwei pyrtechnische Unternehmen zum Abbrennen eines Feuerwerkes. Ein Feuerwerkskörper verursacht einen Sachschaden an einem Gebäude in der Nachbarschaft. Es kann nicht festgestellt werden, wer der verursachende Pyrtechniker war (Selbstbehalt EUR 200,--)

5 Prämientabelle TV bis Jahresbudget EUR ,-- EUR 65,-- inkl. 11% VSt p.a. TV ab Jahresbudget EUR ,-- bis EUR ,-- EUR 95,-- inkl. 11% VSt p.a. TV ab Jahresbudget EUR ,-- bis EUR ,-- EUR 125,-- inkl. 11% VSt p.a. TV ab Jahresbudget EUR ,-- bis EUR ,-- EUR 195,-- inkl. 11% VSt p.a. TV ab Jahresbudget EUR ,-- EUR 275,-- inkl. 11% VSt p.a. Mindestprämie Gesamtrahmen Jahr EUR 2.000,-- exkl. 11% VSt p.a. Jahr EUR 2.500,-- exkl. 11% VSt p.a. Jahr EUR 3.000,-- exkl. 11% VSt p.a. Anmeldeweise Der TV meldet sich bei Interesse bei der LTO an und wird in die Liste der Mitversicherten aufgenmmen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem nächsten Mnatsersten nach Anmeldung. Auch bei einer unterjährigen Anmeldung ist der Gesamtbetrag gem. Prämientabelle fällig. Welche Veranstaltungen sind nicht versichert Veranstaltungen mit Besucher/Teilnehmeranzahl größer pr Tag Sprt- und Animatinsaktivitäten mit erhöhtem Risik (z.b. Hchseil-/Klettergarten u.ä.) Wenn dies der Fall ist, ist zur Ausverhandlung einer Einzellösung mit dem Versicherer die LTO zeitgerecht zu kntaktieren! Juli 2012

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